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Sandy van Baal

FDP 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon erwähnt, ich mache es mal ein bisschen komprimierter. Nachdem der Bund einmal vorgelegt hat und entsprechend rechtliche Änderungen vorgenommen hat, liegt es nun in den Händen der Länder, die Vorgaben des Bundes umzusetzen und ebenfalls in eigenen Landesgesetzen nach weiteren Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Windenergieanlagen zu suchen. Dieser Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt in diese Richtung. Es ist leider erst mal nur ein erster Schritt, aber besser als nix. Die Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss war bezeichnend. Es wurde von mehreren Anzuhörenden angemerkt, dass es immer noch keinen Windenergieerlass gibt. Daran wird gemeinsam gearbeitet, habe ich heute hier vernommen. Dieser Erlass ist wichtig und kann bei entsprechender Ausgestaltung eine Hilfe für alle sein. Er kann aufzeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu gestalten, und kann Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelprüfung geben. Gerade für die Gemeinden als Trägerin der Planungshoheit kann die Windenergieerlassempfehlung eine große Hilfe zu der Abwägung sein. Für Bürger und Investitionswillige kann er den Rechtsrahmen aufzeigen, Hinweise zur frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeit mit den Behörden geben und somit für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Meine Fraktion wartet mit Spannung auf diesen Erlass. Es wurde auch angesprochen, dass man beim Umgang mit dem Denkmalschutz etwas tun muss. Auch hier lautet das Stichwort „Bürokratieabbau“, aber ohne dabei den Schutz unserer Denkmäler in Mecklenburg-Vorpommern aus den Augen zu verlieren. Und sicherlich einer der größten Punkte, die man immer erst gar nicht sieht, weil er nicht im Gesetz erkennbar ist und auch nicht in der Zeitung steht: Ich rede von der einfachen praktischen Ausführung. Denn, meine Damen und Herren, wer hat eigentlich mal in den unteren Naturschutzbehörden nachgefragt, ob diese ganzen Regelungen, die so bestehen, eigentlich in der Praxis abgearbeitet werden können beziehungsweise ob sie eine eindeutige Entscheidung in den Genehmigungsverfahren zulassen? Ich habe mal direkt nachgefragt und auch in unserer Anhörung im Ausschuss war es zumindest von den Experten von Enotrac auch zu hören, es gibt aktuell keine klaren Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter, die dort bis heute die Gesetze zur Genehmigung von Windenergieanlagen anwenden müssen. Man hat mir erzählt, dass oft große Unsicherheit besteht und der Ermessungsspielraum der Mitarbeiter doch so hoch ist, dass ein Mitarbeiter sich dafür entscheiden würde, ein anderer wieder nicht. Das kann doch nicht sein! Also da müssen wir wirklich was tun, und zwar schnellstmöglich. Und wenn ich dann höre, dass der Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Bewertung von Windenergieanlagen in M-V, also quasi diese artenschutzrechtliche Arbeits- und Beteiligungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Sommer letzten Jahres angepasst wurde, dann wird mir etwas komisch, aber trotz alledem müssen wir vorankommen. Der hier vorliegende Vorschlag, im Verlaufe des Jahres 2023 aus den aktuell 6 Stellen in der unteren Naturschutzbehörde 30 Stellen bei den Staatlichen Ämtern zu machen, wird dabei sicherlich nicht schaden. Insbesondere die erhebliche Aufstockung des Personals wird mit Sicherheit zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, davon sind wir überzeugt. Allerdings – und ich denke, das ist aus meiner Rede klargeworden – hält meine Fraktion diesen Gesetzesentwurf für einen kleinen ersten Schritt, der eben auch nur den Bereich der Windenergie erst mal abdeckt. Es müssen größere Schritte folgen. Auch im Bereich der Photovoltaik und insbesondere beim Netzausbau – das haben die Kollegen hier vorher auch schon gesagt – müssen wir viel mehr machen. Der Beschlussempfehlung kann man entnehmen, dass die Landesregierung spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres ihren Plan zur weiteren Beschleunigung vorlegen wird. Ich hoffe, er ist dann auch pünktlich. Wir werden Sie höflich daran erinnern. Ich freue mich, dass es weitergeht. Ich freue mich aber vor allem auf Ergebnisse, die daraus folgen. Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir sagen, dem stimmen wir zu, weil er auch unsere Ziele verfolgt. Im Allgemeinen werden wir uns auch hier enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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