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Bernd Lange

SPD 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuvor eine Vorbemerkung: Zeigen Sie Respekt vor den Beamten unserer Landespolizei! Sie können ja morgen in der Debatte mehr als ein Lippenbekenntnis abgeben. Zu dem vorliegenden Antrag: Wie die Vorredner ausführten, es hat sich seitdem nichts geändert. Ich will mich nicht weiter zu meiner Rede auslassen. Ich danke meiner Kollegin Frau von Allwörden, dass sie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung so richtig mal dargelegt hat. Der Verwaltung ist nämlich nur das ausdrücklich gestattet, was im Gesetz steht, nicht, was verboten ist. Dann wäre ja alles andere gestattet. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann müsste da auch ganz, ganz viel stehen noch.) Genauso wie mit Ihrem Streichungsabsatz des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc: Damit verunsichern Sie eigentlich nur die Beamten, weil einen Verstoß gegen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen müssen Beamte im Legalitätsprinzip verfolgen. So einfach funktioniert Rechtsstaat, Frau Oehlrich. Und unsere Beamten haben gezeigt, dass sie in den vergangenen Jahren die Herausforderungen gelöst haben, indem sie auch auf dem Boden des Grundgesetzes gehandelt haben und Demokratie und Rechtsstaat verteidigt haben. Ich erinnere bloß an die Demonstrationen der Querdenker oder Sonstige. Sicherlich passt das einigen nicht, was die dort verkünden, aber die haben ein Recht zu demonstrieren, und dieses Recht wurde durch die Polizei gewährleistet. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und kurz gesagt, sie haben die Sicherheit der Bürger gewährleistet, und dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung und kein Misstrauen. – Danke! Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)

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