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Manuela Schwesig

25.01.2023 Sitzungen 8/42

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schülerinnen und Schüler! Es liegt Ihnen vor die Erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Es ist immer ein sehr sperriges und technisches Thema, dieser Medienänderungsstaatsvertrag, aber er ist inhaltlich ein sehr wichtiger, denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als unabhängige, seriös gut arbeitende öffentlich-rechtliche Medien. Die seriöse Berichterstattung durch die Medien ist unglaublich wichtig und sie ist vor allem wesentlicher Baustein in unserer Demokratie. Sie ist besonders herausfordernd, gerade im Zeitalter von Internet und sozialen Medien. Es geht darum, die Menschen unabhängig zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich selbst eine Meinung zu bilden. Das ist das Ziel des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Und dazu gehört auch die lokale Perspektive. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind, die die Perspektive der Menschen vor Ort einbringen und nicht nur von außen auf sie schauen, die den Alltag und das Leben der Leute mit ihren Möglichkeiten und Chancen, aber vor allem auch mit ihren Sorgen und Fragen widerspiegeln, in denen die Menschen zu Wort kommen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behält, der Wissen vermittelt, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig von der Quote ein Angebot für alle zur Verfügung stellt. Öffentlich-rechtliche Medien schaffen einen Raum, in dem unsere Gesellschaft kommunizieren, debattieren und diskutieren kann. Das sind die großen Aufgaben und das ist der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unser Land und unsere Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In diesem Rahmen wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit machen für die Zukunft, und es gibt seit einigen Jahren umfassende Strukturreformen. Der erste Schritt war, dass der Rundfunkstaatsvertrag abgelöst vom Medienstaatsvertrag wurde, er wurde 2020 ratifiziert und wir haben die Medienregulierung auf das Internet erweitert und damit ins 21. Jahrhundert gebracht. Und nun folgt der nächste Schritt mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Wir steigern die Flexibilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wir wollen einen Rundfunk, der alle Generationen anspricht. Und das ist vielleicht gerade gut, dass hier in dieser Debatte Schülerinnen und Schüler zuschauen, denn ich bin ziemlich sicher, dass viele von ihnen nicht mehr starr linear Fernsehen schauen, sondern flexibel im Netz sich Programme anschauen und Inhalte nach eigenem Bedarf zusammenstellen und nach ganz eigener Vorstellung konsumieren. Und deshalb muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch mit seinem Programm auf diese Anforderungen reagieren können. Er soll gleichzeitig für die Bevölkerung natürlich Nachrichtensendungen und andere Sendungen produzieren, aber er soll auch die Möglichkeit haben, im Netz mehr Handlungsspielraum und eigene Inhalte im Netz zur Verfügung zu stellen. Und diese Möglichkeit erhalten die Sender mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Dazu gehören die Spartensender von ARD und ZDF, wie zum Beispiel KiKA und phoenix, die bisher ausschließlich linear verbreitet werden. Und wer kennt das nicht als Elternteil, wo Kinder KiKA gucken zu einer bestimmten Zeit. Zum Beispiel die Nachrichten bei KiKA zu schauen, ist, war in der Vergangenheit schon beim Familienleben lebensfremd und ist es immer mehr. Und deshalb ist es einfach wichtig, dass man solche Möglichkeiten dann eben auch im Netz hat. Ein erster Schritt ist auch die Verbesserung bei den Verweildauern in den Mediatheken. Und so wird der öffentlichrechtliche Rundfunk an die Lebenswirklichkeit und die veränderte Mediennutzung der Menschen angepasst. Ich will an dieser Stelle sagen, dass das keine umstrittenen Regeln sind, keine unumstrittenen Regeln – Entschuldigung –, denn es geht natürlich, wenn wir Dinge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbessern, immer auch um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit für privatrechtliche Medien. Denn sowohl die öffentlich-rechtlichen Medien als auch die privatrechtlichen Medien gehören zur Medienvielfalt. Das ist mir ausdrücklich wichtig, das hier zu erwähnen. Wir haben natürlich hier die Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Parlament und mit unserer Vorlage als Regierung, und deswegen sprechen wir über diesen konkreten Gesetzentwurf. Ich will aber hier deswegen nicht ausblenden und will ganz bewusst erwähnen, für uns ist es wichtig, im Land eine große Medienvielfalt zu haben. Dazu gehört der Öffentlich-Rechtliche, dazu gehören aber auch alle privatrechtlichen Angebote. Und deshalb ist es wichtig, auch hier die Balance mit Wettbewerbsfähigkeit und auch Wettbewerbsfairness zu halten. Und es gibt immer wieder den Hinweis der Vertreter der privatrechtlichen Medien, dass es aber um Chancengleichheit gehen muss. Aber gleichzeitig, gerade, wenn es um die Handlungsspielräume im Netz geht, aber gleichzeitig sage ich auch, gerade, weil die Bürgerinnen und Bürger Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, können sie zu Recht erwarten, dass sie nicht nur ein Angebot im linearen Fernsehen oder Radio erhalten, sondern dass sie auch ein gutes qualitatives Angebot im Netz und sozusagen dialog erhalten. Das ist auch ein Anspruch, den die Bürgerinnen und Bürger zu Recht stellen können, weil sie dafür eben auch Geld ausgeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, um seine Aufgaben zu erfüllen, bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die Rundfunkbeiträge Geld von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Und deshalb sind auch die Ansprüche an ihn sehr hoch, nicht nur im Hinblick auf das Programm, sondern auch im Hinblick darauf, wie mit diesen Geldern umgegangen wird. Und hierzu gab es gerade in den vergangenen Wochen und Monaten viel Diskussion und auch berechtigte Kritik. Und diese aktuelle Krise um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss sorgfältig aufgearbeitet werden. Und es liegt im Interesse der Sender selbst, dass die Vorwürfe aufgeklärt und Konsequenzen gezogen werden – das ist Aufgabe der Sendeanstalten –, und es sind auch von außen Neuerungen nötig, um zu verhindern, dass so etwas wieder passiert. Und deshalb gibt es auch mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag bereits erste Schritte hin zu mehr Transparenz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Um dies zu erleichtern, wird die Rolle der Binnengremien der Anstalten in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Regeln zu Transparenz und Compliance für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sollen noch weiterentwickelt und klarer formuliert werden. Und daran arbeiten die Länder gerade gemeinsam. Die Anhörungen laufen bereits, und wir erwarten, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag noch in diesem Jahr von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wird. Und auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu strukturiert, vermutlich dann mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, und auch an diesem arbeiten die Länder bereits. Ziel ist es, eine grundlegende Reform zu erreichen, mit der die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleibt, er zukunftssicher aufgestellt wird und zugleich bezahlbar bleibt. Und das will ich ausdrücklich betonen: Die Beitragsstabilität ist ein wichtiges Anliegen auch von Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir als Landesregierung lassen keinen Zweifel daran: Wir brauchen einen unabhängigen, seriösen, gut arbeitenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist wichtig für unsere Demokratie, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit dem Entwurf machen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Ich bitte um gute Beratungen, freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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