Constanze Oehlrich
Nee, ich will erst mal den Gedanken jetzt hier zu Ende bringen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Frau Ministerin Oldenburg, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) wir haben vielleicht keine formell schriftliche Urteilsbegründung, es gibt aber eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin, aus der ich hier sehr gerne zitieren möchte. Zitat beginnt: „Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts“ Schwerin „hat entschieden, dass es keine gesetzliche Vorschrift dafür gibt, generell von Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu verlangen, wie es demgegenüber für Träger von Kindertageseinrichtungen eigens geregelt ist (§ 2 Abs. 9 Satz 1 KiföG …). Die Nähe zur NPD oder die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene konnten daher als solche die Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht rechtfertigen.“ Zitatende. Also die Lücke, die hier durch unseren Gesetzesentwurf gefüllt werden soll, ist auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts Schwerin gegeben. Ich danke sehr für die Bereitschaft der Koalition, diesen Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss zu überweisen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Renz an, diesen Gesetzentwurf zusätzlich zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und in den Innenausschuss zu überweisen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
