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Bettina Martin

25.01.2023 Sitzungen 8/42

Ja, sehr gern. Diese Vierwochenfrist, von der ich gesprochen habe, ist bereits geltendes Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Insofern ist es nichts, was wir einführen müssen. Wir sagen, wir wollen das konsequent anwenden, und dafür erhöhen wir das Stellenpotenzial und überhaupt die Kapazitäten im LAKD, um dann eben den Denkmalschutz auch dementsprechend zu würdigen, ohne dabei die Verfahren anzuhalten. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Insofern wollen wir dann in konsequenter Anwendung (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) dieses Recht auch durchsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Das hört sich gut an.)

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