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Constanze Oehlrich

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Um zu verhindern, dass Personen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung für polizeiliche Maßnahmen ausgewählt werden, sieht der Ihnen nunmehr in Zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf drei Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Erstens. Die Befugnis der Landespolizei zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung einer Person, die sich an einem Ort aufhält, an dem sich Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen, soll nach dem Beispiel Berlins aus unserem SOG gestrichen werden. Regelungen, die eine Befugnis zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung zum Zweck der Migrationskontrolle vorsehen, bergen einem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zufolge die Gefahr, dass es zu selektiven Personenkontrollen kommt, die sich an äußeren Merkmalen wie etwa der Hautfarbe von Personen orientieren. Die Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc SOG ist daher zu streichen. Zweitens. Nach dem Beispiel des Bremischen Polizeigesetzes soll in Paragraf 29 SOG eine Regelung eingefügt werden, nach der der betroffenen Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen ist. Dieses Recht soll nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf für jede Identitätsfeststellung gelten, da auch außerhalb gefährlicher Orte das Risiko diskriminierender Kontrollen besteht. Mit der Ausstellung einer Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung wird die Maßnahme für die betroffene Person dokumentiert und ihre gerichtliche Überprüfung vereinfacht. Die Vorschrift des Paragrafen 29 SOG ist entsprechend zu ergänzen. Drittens. In unser SOG soll nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins ein ausdrückliches Verbot der Auswahl der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Racial Profiling erzeugt in den betroffenen Personengruppen – das belegen Studien – ein Gefühl der Erniedrigung und der Ungerechtigkeit und führt zu ihrer Stigmatisierung und Entfremdung und verschlechtert das Verhältnis zwischen diesen Gruppen und der Polizei, weil sie das Vertrauen in die Polizei verlieren. Dem würde die von meiner Fraktion beantragte ausdrückliche Untersagung des Racial Profiling durch unser SOG zumindest ein Stück weit entgegenwirken. In der Debatte, die wir anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs geführt haben, wurde vorgebracht, meine Fraktion würde mit dem Gesetzentwurf einen Generalverdacht gegenüber der Polizei aussprechen. Diese Kritik geht jedoch am Kern des Themas vorbei. Dem Handeln der Polizei vorgelagert sind die gesetzlichen Handlungsaufträge und Eingriffsermächtigungen. Der Landtag als Gesetzgeber hat die von ihm erarbeiteten Gesetze daraufhin zu untersuchen, ob sie grund- und menschenrechtlichen Diskriminierungen Vorschub leisten. Gesetzesbestimmungen verstoßen ja nicht nur dann gegen ein Diskriminierungsverbot, wenn sie an offensichtlich unzulässige Unterscheidungskriterien wie das der Rasse anknüpfen. Auch scheinbar neutrale Formulierungen können zu rassistischen Diskriminierungen führen, und solche Formulierungen müssen dann geändert werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel?) Auch wurde dem Gesetzentwurf meiner Fraktion entgegengehalten, dass Racial Profiling ja ohnehin verboten sei und deshalb schlicht nicht vorkomme. Innenminister Pegel sagte in der vorigen Debatte, dass ihm keinerlei Fälle von Racial Profiling durch die Landespolizei bekannt seien. Herr Pegel, wenn Ihnen keine Fälle bekannt sind, dann rate ich Ihnen, fragen Sie doch einfach mal die Menschen mit Migrationsgeschichte, die Sie bei Ihrer Arbeit treffen! Ich habe diesen Gesetzentwurf den Sprecher/- innen der Migrantenselbstorganisationen unseres Landes vorgestellt und ihnen die Frage gestellt, ob sie schon einmal von der Polizei kontrolliert worden sind und, wenn ja, was sie dabei erlebt haben. In einer Runde von 15 Leuten meldeten sich 3 zu Wort und erzählten ihre Geschichten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Auch wenn ich weiß, dass es sich dabei nicht um eine repräsentative Erhebung handelt, finde ich das bemerkenswert. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde ich von den Sprecher/-innen der Migrantenselbstorganisationen gefragt, wo man sich denn in Mecklenburg-Vorpommern über eine rassistische Behandlung durch Staatsbedienstete beschweren könne. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Polizeibeauftragten.) Tja, an sich wäre die Annahme und Bearbeitung solcher Beschwerden originäre Aufgabe einer staatlichen Antidiskriminierungsstelle. Doch anders als im Koalitionsvertrag behauptet, gibt es eine solche staatliche Antidiskriminierungsstelle bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage, die ich zusammen mit der Kollegin Shepley eingereicht hatte. Seit über 20 Jahren fordert die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten dazu auf, Antidiskriminierungsstellen einzurichten. (Nikolaus Kramer, AfD: Das tut doch jetzt gar nichts zur Sache.) Diese Stellen sollen insbesondere dafür zuständig sein, die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung nachzugehen, unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchzuführen, unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen. 9 von 16 Bundesländern haben Antidiskriminierungsstellen eingerichtet. Mecklenburg-Vorpommern hinkt mal wieder hinterher. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Nicht über einen spezifischen Beschwerdemechanismus zu verfügen und sich dann hier im Landtag hinzustellen und zu behaupten, es gäbe keinerlei Fälle rassistischer Diskriminierung bei der Landespolizei, finde ich ganz schön dreist. Liebe Mitglieder der Landesregierung, liebe Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, Sie wissen ganz genau, es gibt diese Fälle. Gehen Sie das Thema an! Schaffen Sie eine Antidiskriminierungsstelle und beteiligen Sie sich an der von uns beantragten Überarbeitung des SOG! – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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