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Plenarprotokoll 7/97

15.12.2022 · 282 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (31)FDP (21)AfD (21)Die Linke (18)SPD (13)GRÜNE (5)Gruppe der BfTh (3)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, einen wunderschönen guten Morgen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Ihnen herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Frau Abgeordnete Baum beauftragt. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete König-Preuss, Frau Abgeordnete Müller, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Ministerpräsident Ramelow – zeitweise –, Herr Minister Adams – zeitweise –, Herr Minister Holter – zeitweise –, Herr Minister Maier und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Zunächst die Hinweise zur Tagesordnung: Gemäß der Feststellung in der Tagesordnung in der gestrigen Plenarsitzung wird heute Tagesordnungspunkt 10 als erster Punkt aufgerufen. Danach schließen sich die Tagesordnungspunkte 8 und 7 an. Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde gestern die notwendige Fristverkürzung zwischen der ersten und der zweiten Beratung beschlossen. Darüber hinaus sind wir übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 2, 3, 17 und 18 für einen Aufruf in der nächsten planmäßigen Plenarsitzung vorzusehen. Für das Ende der heutigen Plenarsitzung wurde die Festlegung getroffen, dass ausnahmsweise auch nach 19.00 Uhr Punkte aufgerufen werden können. Zur Abarbeitung der Tagesordnung in diesem Sinne sollen die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gegen 18.00 Uhr eine Absprache treffen. Sollte auch danach die Abarbeitung der unter Ziffer I der Tagesordnung genannten Punkte nicht gelingen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Ja, es gibt einen Antrag wahrscheinlich auf Aufnahme in die Tagesordnung wie gestern angekündigt. Herr Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich beantrage namens der Gruppe der FDP, die Drucksache 7/6849 „Die internationale Kooperation im Jagdrat nicht zum Abschuss freigeben“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Zur Dringlichkeit, ja.

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Dorothea Marx

Drucksache 7/6849? Gut. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung gewünscht?

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Robert-Martin Montag FDP

Durch den Kollegen Bergner.

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Dorothea Marx

Herr Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 01.12.2022 wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Cem Özdemir, ohne im Vorfeld in irgendeiner Weise die – ich sage jetzt mal – Partner in der Koalition zu informieren, den Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Jagdrat CIC erklärt hat. Diese Entscheidung im Alleingang ist ein schwerer Schlag für die organisierte Jägerschaft nicht nur in Thüringen. Warum, meine Damen und Herren, steht das heute hier als Dringlichkeitsantrag zur Debatte? Zunächst einmal mussten wir prüfen, ob diese Entscheidung im BMEL tatsächlich vom Grünen-Minister einsam und ohne Absprache getroffen wurde. Leider ist das so. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Bun- desminister?) Eigentlich kann man sich so eine Stillosigkeit in einer Koalition nicht vorstellen. Aber was erzähle ich Ihnen das? Auch in Thüringen wurde ja neulich von Dunkelrot ein 28-Euro-Ticket verkündet, was bei den Koalitions- – und ich sage wieder mal in Anführungszeichen – partnern umgehend abgewiesen wurde. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Dringend notwendig!) Zweitens haben wir uns mit unseren eigenen Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion abgestimmt, wie wir mit diesem Irrlauf der Bündnisgrünen umgehen sollten. Und drittens haben wir natürlich auch die Experten der Jagdverbände auf Bundes- und Landesebene kontaktiert und das Gespräch gesucht. Ich kann Ihnen sagen, denen juckt es in den Fingern wegen dieser Entscheidung. Auch die Jagdverbände wurden nicht eingebunden in die fraglichen Überlegungen. All das kostet natürlich Zeit und daher konnte der Antrag auch erst nach Fristablauf gestellt werden. Im letzten Arbeitsgespräch mit dem Landesjagdverband Thüringen ist dieser mit diesem Thema und der aus fachlichen Gründen strikten Ablehnung dieses Austritts an uns herangetreten. Es geht hier um die Fortführung jahrzehntelanger Zusammenarbeit im CIC. Es geht um die Fortführung und vor allem die Förderung des Artenschutzes vor Ort. Worum es nicht geht, ist grün-ideologischer Neokolonialismus, wo aus Büros in Bonn und Berlin den afrikanischen Staaten vorgeschrieben werden soll, wie Jagd zu funktionieren hat. Und das ist ja der eigentliche Hintergrund von Özdemirs Handlungen. Wir Freien Demokraten, meine Damen und Herren, werben in allen Landtagen, diese Initiative zu diskutieren, da dieses Problem bundesweit immanent ist. Und Thüringen hat an dieser Stelle die Gelegenheit, Vorreiter zu sein. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werbe ich darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung zur Beratung zu setzen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das kommt doch erst einmal in den Bundestag!) Die Sache hat es verdient. Deutschland und Thüringen schießen sich sonst selbst ins Aus. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Wird das Wort gewünscht, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen recht schönen guten Morgen, wir sind jetzt vielleicht ein wenig munter geworden oder sehr überrascht über die Initiative der FDP. Bei aller Freundlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP – ich versuche mich jetzt gerade mal ein bisschen zu beherrschen hier vorn, damit ich nicht völlig emotional über den Tisch gehe –, ich fange mal inhaltlich an. Sie selber formulieren, es ist eine hochgradige Bundesangelegenheit: Die Bundesregierung tritt aus einem Verein aus, eine Entscheidung, die natürlich auch Thüringerinnen und Thüringer betrifft und demzufolge Auswirkungen auf sie hat. Aber, ob das eine Dringlichkeit ist zur heutigen Sitzung, und wenn Sie nur beantragen, es auf die Tagesordnung zu setzen – das ist der zweite Punkt formell gesehen –, selbst, wenn wir es draufnehmen, sind wir nach der Tagesordnung im März damit dran. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist lächerlich!) Ich verstehe Ihre Vorgehensweise überhaupt nicht, weder inhaltlich noch formell; demzufolge, meine Damen und Herren, spreche ich absolut dagegen, das auf die Tagesordnung zu nehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ja, den gibt es. Dann brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass die Fristverkürzung hier gewährt wird und der Punkt auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer möchte sich dafür aussprechen? Das sind die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Ja, ebenfalls wie im Vorfeld angekündigt, auch hier die Bitte um dringliche Aufnahme und Abarbeitung des Tagesordnungspunkts in dieser Landtagssitzung. Es handelt sich um die Drucksache 7/6899, Menschen in Thüringen mehr Eigenverantwortung zuzutrauen. Auch hier ist die Begründung der Dringlichkeit gewünscht. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na, da bin ich aber mal gespannt!)

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Dorothea Marx

Ich darf noch mal zurückfragen: Sie meinen aber die Neufassung, Drucksache 7/6899? Ja, gut. Jetzt möchte die Dringlichkeit Herr Abgeordneter Kemmerich begründen. Bitte schön.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Es geht uns um die Verordnung, Herr Kollege. „Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht in Thüringen abschaffen“, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Gegenstand unseres Antrags. Wir wollen nicht darauf warten, dass die Landesregierung ihre Handlungsunwilligkeit in dem Falle weiter fortsetzt, sondern hier ist in unseren Augen dringendes Handeln erforderlich. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und demnächst auch Schleswig-Holstein sind hier mit Beispiel vorangegangen. Und wir wollen eben nicht, dass Thüringen Bummelletzter ist bei der Frage, wie geht auch die Verordnungslage in unserem Freistaat damit um, dass sich der Charakter der Pandemie verändert hat. Als COVID-19 Anfang 2020 Einzug in diese Welt hielt, war allen klar, dass wir vorsichtig sein, dass wir Maßnahmen treffen müssen, um ein Ausbreiten des Virus zu verhindern oder einzuschränken. Längst hat sich aber der Charakter der Pandemie verändert. Tiefer will ich da nicht einsteigen, um hier nicht noch mehr für Aufmerksamkeit zu sorgen. Aber es gab ein Versprechen der Politik, dass sämtliche Beschränkungen ein Ende finden, wenn sich die pandemische Situation ändert; das war ein Versprechen des Bundes, aber auch des Freistaats Thüringen an die Bürger, die Kommunen. Und sie hat sich verändert, weil – wir haben seit Herbst 2020 eine Situation durch breite Immunisierung der Bevölkerung, entweder durch Infektion oder Impfung oder beides – Corona seinen Schrecken verloren hat. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger stellt es eben kein großes Risiko mehr dar. Insofern müssen wir dem Rechnung tragen, dass oftmals symptomfreie Verläufe festzustellen sind. Längst sind das Krankheitsbild und auch die Infektionslage in unserer Republik andere geworden. Ein Einschub: Impfstoffe sind auch – im Gegensatz zu der früheren Versprechung – nicht geeignet, um eine sterile Immunität herzustellen, also eine Weitergabe an Dritte zu verhindern. Man riskiert – und das ist die Dringlichkeit – weiterhin immense wirtschaftliche Ausfälle, wenn auch Gesunde sich in einer Zeit eines zu erwartenden heftigen Grippegeschehens oder anderer Krankheiten isolieren müssen. Hohe Abwesenheit ist fortan nicht mehr Produkt tatsächlicher Infektionswellen, sondern pauschaler Isolationspflicht. Und dabei sollte es doch eigentlich so sein, dass, wer krank ist, sich schont, wer gesund ist, arbeiten gehen kann. Hierbei entscheidet der Bürger eigenverantwortlich. So ist es bei Grippen, Erkältungen etc. üblich, sich zu schonen und Kontakte zu minimieren. Gleichzeitig ist es bei der Isolation verboten, einen sicherlich der Gesundheit förderlichen Spaziergang zu unternehmen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Handlung geboten. Das gleiche gilt für die Maskenpflicht im ÖPNV. Auch hier sollte eigenverantwortliches Handeln im Vordergrund stehen. Wir haben das gestern schon mal diskutiert. Es ist jedem freigestellt, sich mit Maske zu schützen. Aber es ist eben keine Pflicht. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Na, doch!) Und ich glaube, dass wir auch hier die Maßnahmen und damit unser gesamtes Staatswesen wieder unter den Aspekt der Freiheit stellen müssen und sollten, um nicht anderen Leuten die Gelegenheit zu geben, sinnvolle Maßnahmen des Staats gleichzeitig zu hinterfragen. Wir sind in aufgewühlten Zeiten und insofern lassen Sie uns dem Beispiel folgen, was andere Bundesländer uns vorgeben, erst recht die uns umgebenden Länder in der europäischen Gemeinschaft. Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zur Dringlichkeit und zur Abhandlung am heutigen Tage. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Wünscht jemand, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Plötner.

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Ralf Plötner Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, ich möchte gern gegen die Dringlichkeit dieses Antrags sprechen. Wir hatten gestern – hat Herr Kemmerich auch angesprochen – in der Aktuellen Stunde durchaus dieses Thema sehr intensiv berührt. Und natürlich hat sich an dem Erkenntnisgewinn nichts geändert. Masken sind qualifizierte Gesichtsmasken, die eben auch im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen zu tragen sind, sind zugelassene Medizinprodukte und deshalb auf hohem Qualitätsstandard, und sie schützen Menschen vor Infektionen, sie unterbrechen Infektionsketten, deswegen ist das auch richtig so. Das Bedauerliche ist, dass es nicht gelungen ist, bundeseinheitliche grundsätzliche Regelungen hinzubekommen, weil eben auch Ihr Parteifreund und Justizminister, Herr Buschmann, sehr energisch Tag und Nacht daran gearbeitet hat, dass das nicht passiert. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Und zu Recht!) Und deshalb haben wir die Situation, dass das auf die Länder abgewälzt worden ist und wir keinen bundesweit einheitlichen Weg gemeinsam gegen diese Pandemie und dann aus der Pandemie herausgehen. Das ist höchst bedauerlich und deswegen haben wir auch zum Teil solche Debatten, die eigentlich überflüssig sind. Ich muss auch noch fragen, was Sie tatsächlich konkret wollen, denn auch in Ihrem Antrag schreiben Sie, die Isolationspflicht sei aufzuheben, aber die Leute sollen sich bitte trotzdem isolieren. Warum denn? Weil es Sinn macht, weil sie infiziert sind, andere anstecken könnten und sich eben Infektionskrankheiten verbreiten. Aber der Kern Ihres Ansatzes kommt dann auch noch mal raus: Hauptsache, die gehen auf Arbeit. Man sollte dann tatsächlich grundsätzlich darüber nachdenken, was wir da für eine Moral an den Tag legen, wenn wir Leute, die krank sind, infiziert sind, auf den Arbeitsplatz schicken wollen, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie haben nicht richtig zugehört!) was ja generell gern in dieser Gesellschaft gehandhabt wird bei anderen Infektionskrankheiten. Das ist eben der falsche Weg, das ist kein Gesundheitsschutz. Damit machen wir die Leute nur noch kränker. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mittel- und langfristig gesehen ist der richtige Weg, sich auch da zu isolieren und zurückzuhalten und Kontakte zu minimieren. Was besonders ärgerlich ist in der Gesamtsituation, ist, dass Sie die Stimmen aus der Fläche hier in Thüringen vom Gesundheitswesen wirklich sehr bewusst überhören. Die Landesärztekammer schlägt Alarm, wie die Gesamtsituation und die Belastung in den Praxen und in den Kliniken ist. Die Kinderarztpraxen, die Kinderkliniken schlagen Alarm, weil es eben ein so hohes Infektionsgeschehen gerade bei Atemwegserkrankungen gibt. Und in diese Situation hinein wollen Sie Gesundheitsschutz, der hier noch betrieben wird, in einem sehr – muss man auch sagen – überschaubaren Maße, eben mit Augenmaß, auch noch zurückfahren. Das ist der absolut falsche Weg. Deswegen: Ziehen Sie bitte Ihren Antrag zurück und lassen Sie uns den heute hier nicht beraten. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Auch hier haben wir über die Aufnahme in die Tagesordnung und die Dringlichkeit abzustimmen mit einfacher Mehrheit, wenn niemand widerspricht. Widerspricht jemand? Da gibt es Widerspruch. Also auch hier bräuchten wir für die Aufnahme in die Tagesordnung dann eine Zweidrittelmehrheit. Wer diesen Antrag der FDP auf die Tagesordnung setzen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Und wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist die Zweidrittelmehrheit klar verfehlt und es bleibt jetzt immer noch bei der bisher aufgestellten Tagesordnung. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt, wie sie Ihnen vorliegt, und wir kommen damit zur Abarbeitung der inhaltlichen Punkte, die wir heute erledigen wollen. Zum Aufruf kommt als Erstes – wie schon vorab gesagt – der Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6783 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Tischner.

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Christian Tischner CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne! Mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes wollen wir als CDU-Fraktion einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Thüringen leisten. (Beifall CDU) Neben den Qualitätsverbesserungen an den Thüringer Kindergärten bildet auch die Kindertagespflege, also die Arbeit der Kindertagespflegerinnen und ‑ tagespfleger, eine wichtige Säule bei der Betreuung unserer Jüngsten und im Betreuungsangebot für unsere Familien. Für uns als CDU-Fraktion bilden Tagesmütter und -väter im Sinne eines umfassenden, eines bedarfsorientierten Angebots neben den Kindergärten eine zwar überschaubare, aber dennoch wichtige und unverzichtbare Säule innerhalb der frühkindlichen Betreuung in Thüringen. (Beifall CDU) Aus diesem Grund haben wir mal wieder die Arbeit des Ministeriums übernommen und einen Gesetzentwurf zur Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Thüringen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor: Wir schlagen vor eine Erhöhung des pauschal zu erstattenden Sachaufwands durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf 300 Euro je Kind und je Monat bei einer vereinbarten Ganztagsbetreuung, der derzeit lediglich bei 170 Euro liegt. Wir schlagen zweitens vor eine entsprechende Anpassung der Sätze bei anteiliger Betreuung auf 240 Euro bzw. 210 Euro und eine Anpassung der Beträge zur Anerkennung von Förderleistungen. Und diese haben wir im Gesetzentwurf so gestaltet, dass die Berufsqualifikation gestaffelt anerkannt werden soll, dass es Zulagen geben soll, die die entsprechenden Berufserfahrungen berücksichtigen. Und es soll eine jährliche Überprüfung der Sätze festgeschrieben werden, damit fortlaufende Anpassungen dann auch entsprechend den Entwicklungen im öffentlichen Dienst oder bei den freien Trägern geschehen können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Jankowski von der Fraktion der AfD das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, aufgrund des doch recht kurzen Zeitfensters heute werde ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt etwas kürzer fassen. Die CDU möchte das Kindergartengesetz ändern sowie die Sachkostenpauschale und die Beträge für Förderleistungen für Tagesmütter anpassen. Dies begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich und werden der Überweisung des Antrags in den Ausschuss auch zustimmen. Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individuell um die Kinder kümmern; sie garantieren eine familiennahe Betreuung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen oder zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt. Leider wird ihre wichtige Arbeit aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die von Rot-Rot-Grün mit der Novellierung des Kindergartengesetzes 2017 festgeschriebenen Sachpauschalen und Förderbeträge sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können, und die derzeitige durch verfehlte Politik verursachte Inflation macht das Problem für die Tagesmütter nur noch akuter. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch. In den letzten Jahren haben rund 25 Prozent der Tagesmütter ihren Beruf an den Nagel gehängt; derzeit sind es in Thüringen nicht einmal mehr 270. Diesem Trend muss man entgegenwirken. (Beifall AfD) Die Vorstellung von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern fokussiert sich aber einseitig auf die Kindergärten. Dies wurde auch durch die Novelle des Kindergartengesetzes in der letzten Legislatur mehr als deutlich. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung der Kitas gegenüber anderen Betreuungsformen. Dadurch ist die Kindertagespflege neben der Betreuung in den Kindergärten keine gleichberechtigte Säule der Kinderbetreuung in Thüringen, sehr zum Leidwesen der Tagesmütter. Auch wenn Rot-Rot-Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild. Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden, fällt die Förderung der Kindertagespflege – also für die Tagesmütter – deutlich geringer aus. Entscheiden sich die Eltern hingegen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, gibt es gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert. (Beifall AfD) Für uns als AfD-Fraktion steht schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt, und wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern. Wir hatten deswegen zur letzten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir ein Familiengeld forderten. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder auch für eine Tagesmutter verwenden. Es wäre aber auch leichter möglich, dass zum Beispiel vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, oder man verwendet das Familiengeld für einen Au-pair oder Babysitter. Wichtig ist uns, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation am besten ist, und vor allem, was für ihre Kinder am besten ist. Wir werden auf jeden Fall auch wieder zu der von Rot-Rot-Grün groß angekündigten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Antrag stellen – mit unseren Vorstellungen zur Kinderbetreuung und einen, der den Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit ermöglicht. Der nun hier vorliegende Antrag der CDU soll dazu dienen, die Situation speziell bei der Kindertagespflege und damit bei den Tagesmüttern zu verbessern. Das ist dringend nötig – da stimme ich Ihnen zu – und wir werden deswegen einem Überweisungsantrag in den Bildungsausschuss – wie gesagt – zustimmen. Er löst aber in unseren Augen nur einen Teil des Problems, was die Kinderbetreuung in Thüringen angeht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der Gruppe der FDP. (Beifall Gruppe der FDP)

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Franziska Baum FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Es gibt schon Applaus vor dem Arbeiten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die 4:40 reichen, auch wenn ich eigentlich 5 Minuten hätte, aber so viel wollte ich gar nicht sagen, insofern wird das passen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich denke, ich spreche im Namen aller Bildungspolitiker, wenn ich feststelle, dass wir alle an dem Erhalt einer vielfältigen Kinderbetreuung in Thüringen interessiert sind. (Beifall Gruppe der FDP) Dazu gehören nicht nur die Kindertagesstätten, über die wir im letzten Plenum gesprochen haben, sondern eben auch die Kindertagespflege. Die frühe und sehr individuelle Betreuung der Kinder kann eine wichtige Ergänzung zu unseren Kindertagesstätten sein. Konsequent ist deswegen, dass wir hier genau hingucken und dafür sorgen, dass wir die Abwanderung von pädagogischen Fachkräften, wie es die CDU erwähnt hat, aus Thüringen verhindern. Wenn man sich mit den Verbänden und den Betroffenen unterhält – und das haben wir in den letzten Monaten mehrfach getan –, dann ist die finanzielle Situation oft das Erste, was in dem Zusammenhang zur Sprache kommt. Auf diese Probleme geht der vorliegende Gesetzentwurf ein. Es erfolgt eine Erhöhung der Sachkostenpauschale und der Mindestförderung. Beide Posten wurden seit 2017 nicht erhöht, weshalb die Forderung nach einer Sicherung der finanziellen Ausstattung hier durchaus angemessen ist. Auch die Staffelung der Mindestforderung nach den unterschiedlichen Qualifizierungsgraden ist sinnvoll, weil sich das auch in grundsätzlichen Finanzierungen des öffentlichen Dienstes wiederfindet. Schade finde ich, dass ähnlich, wie wir das auch im letzten Plenum schon zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ gesehen haben, die Landesregierung hier schon länger nicht mehr geguckt hat, wie verlässlich die Summen sind, die hier in dem Gesetz stehen. Da wäre eine Einordnung des Ministeriums auch insofern wichtig, um das Thema „Dynamisierung“ vernünftig einschätzen zu können. Kindertagespflegepersonen agieren quasi selbstständig, wodurch vor und auch nach den eigentlichen Betreuungszeiten noch viel Arbeit anfällt, die aktuell in dem Vergütungskatalog nicht berücksichtigt ist. Das soll angeschaut werden. Das bezieht sich auch auf die Frage, wie eigentlich die Räumlichkeiten aussehen müssen, in denen Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit durchführen. Wir sind sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, auch auf die Anhörung der betroffenen Akteure dazu, und tragen eine Überweisung an den Bildungsausschuss sehr gern mit. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Eines vorangestellt: Auch die Linksfraktion erkennt die Kindertagespflege, die 240 Tagesmuttis und Tagesväter in Thüringen, als einen kleinen, wichtigen Baustein zur Kinderbetreuung an und dankt natürlich für ihre tägliche Arbeit, die anspruchsvoll ist. (Beifall DIE LINKE) Werte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen Parlamentarier, liebe Kolleginnen und Kollegen Erzieher, zur letzten Plenarsitzung hatten wir als Rot-RotGrün einen kleinen Gesetzentwurf im Kindergartengesetz vorgelegt. Schwerpunkt war PiA, also eine der brennenden Fragen der Fachkräftegewinnung. Da haben wir uns als Koalition – außer von der AfD, Herr Jankowski hatte damals nicht gesprochen – ganz schön was anhören müssen im Sinne von: Mensch, das, was ihr da vorlegt, reicht doch gar nicht aus, das sind nicht die Probleme dieser Zeit. Nun zitiere ich mal Herrn König von der CDU aus der letzten Plenarsitzung, in der es um dieses Kindergartengesetz ging: „Kurz vor Jahresende wird das hier umgesetzt, obwohl eigentlich eine viel größere Gesetzesinitiative notwendig gewesen wäre und aus unserer Sicht auch angekündigt wurde.“ Es wurde noch blumig damit ergänzt, man hätte sich das umfangreicher gewünscht. Nun hätte man sich heute vorstellen können, dass die CDU im Freistaat Thüringen ihren Worten nun Taten folgen lässt und die dringenden Probleme in der Kindergartenlandschaft in Thüringen angeht. Aber mitnichten. Mitnichten, werte Kolleginnen und Kollegen. Dieser heutige Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht aller Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen. (Beifall DIE LINKE) Eine Änderung für 240 Personen der Kindertagespflege im Vergleich zu 20.000 Erzieherinnen! Und sich dann hier aufzuplustern und zu sagen, wir lösen hier die Probleme und die Landesregierung schläft, also das stelle ich wohl infrage. (Beifall DIE LINKE) Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Eltern, die ihr Kind im Kindergarten betreuen lassen, ein Schlag ins Gesicht der 90.000 Kinder, die hier im Kindergarten betreut werden für 3,5 Millionen Euro. Dann gehen Sie mal in Ihre Wahlkreise, in die 21, die Sie noch direkt gewonnen haben, und fragen nach, was man mit 4,5 Millionen beispielsweise bei den Sprach-Kitas machen könnte – nur mal im Vergleich. In dem Entwurf ist nichts, aber auch nichts von den aktuellen Problemen in der Kindergartenlandschaft zu lesen: von den Entlastungen in den Familien, die durch die Krisen belastet sind, von Gebührenfreiheit, von dem Thema „kostenfreies Essen“, von einem verbesserten Personalschlüssel – das sind alles Dinge, die Sie hier angekündigt haben und bei denen Sie immer sagen, (Beifall DIE LINKE) alle anderen schlafen. Da frage ich mich, ob Sie sich noch immer im künstlichen Koma befinden. Ausschließlich die Kindertagespflege wird bedacht. Die soll also mehr Geld erhalten. Insgesamt reden Sie jetzt in Ihrem Entwurf von 3,5 Millionen, in den Haushaltsänderungen haben Sie allerdings geschrieben von 3,366 Millionen. Vielleicht können Herr König oder Herr Tischner noch einmal kurz aufklären, weshalb dieser Widerspruch hier besteht, warum Sie mit unterschiedlichen Zahlen hantieren, und vielleicht können Sie in der Begründung oder in der Rede auch mal sagen, wie Sie auf die geänderten Sätze kommen. Aber ich frage mich tatsächlich, ob das Ihr bildungspolitischer Anspruch ist, liebe CDU! 3,5 Millionen für die Kindertagespflege, wo doch originär – und das steht im Gesetz auch letztlich geschrieben – Kommunen und Landkreise genau an dieser Stellschraube selbst tätig sein sollen. In Jena hat man die Richtlinie zur Erhöhung der Gebühren jetzt erlassen, also für die Kindertagespflegeeltern. In Gera haben wir das gemacht, da haben wir sogar den Inflationsgebührenausgleich nach oben gesetzt, Erfurt hat das auch gemacht. Um jetzt mal „Butter bei die Fische“ zu geben: Tatsächlich, so eine Kindertagesmutti in Gera verdient im Schnitt nach allen Rücklagen usw. um die 800 Euro. Verstehen Sie mich nicht falsch, das ist viel zu wenig. Das ist katastrophal und natürlich müssen wir da ran. Die Frage ist doch aber: Wie? In unserem Gespräch mit dem Landesverband der Kindertagespflege sind im Übrigen auch noch andere Schwerpunkte aufgekommen. Der Landesverband für Kindertagespflege hat sich – nehme ich mal an – entsprechend auch mit Ihnen getroffen und für Lösungen geworben. Ich lese mal die Forderungen kurz vor, die wir so rausgenommen haben: eine leistungsgerechte Bezahlung des Anerkennungsbeitrags für die Förderleistung, das bedeutet diesbezüglich zwingend eine Verpflichtung der Jugendämter zu einer Anlehnung an den TVöD und hier tatsächlich eine tarifliche Staffelung, Berechnung des Stundensatzes der Förderleistung nicht auf Basis von fünf, sondern vier Kindern, weil durchschnittlich eine Kindertagesbetreuung meistens nur vier Kinder hat, und eine deutliche Anhebung der Sachkostenpauschale mit einer Dynamisierung. Nun muss man natürlich nicht alles eins zu eins umsetzen und natürlich ist es, wenn man seit 2015 an diesen Sachkosten nicht gedreht hat, höchste Zeit, an dieser Stellschraube etwas zu verändern. Aber innovativ und großer Heilsbringer im Kindergartengesetz würde ich das, was hier vorliegt, nicht nennen. Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU – die lieber auf ihr Handy gucken, kann ich verstehen: (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hätten Sie mal richtig zugehört! So ein Gelaber da vorne!) Was ich tatsächlich mehr als interessant finde, ist – jetzt reagieren Sie wenigstens, wunderbar, meine aktive Ansprache hat bei Ihnen funktioniert. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Erst nicht zuhören und dann so ein Auftritt!) Herr Zippel, Sie haben gestern auch ganz schön draufgehauen. Was ich tatsächlich mehr als interessant finde, ist, dass sich nun die CDU für Tarifbindung bzw. Bindungen an Entgeltgruppe nach dem TVöD starkmacht. Das finde ich deshalb so interessant, weil wir uns als Linke seit Jahren für eine stärkere Tarifbindung starkmachen, und zwar immer gegen den Widerstand der CDU. Nicht zuletzt haben Sie das signalisiert in den Haushaltsverhandlungen 2023. Das wollten wir zum Beispiel durch eine Kampagne zur Erhöhung der Tarifbindung im Land oder durch Vorschläge zur Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Und Sie – die CDU – hauen da immer dagegen, wie gesagt, zuletzt erst im Haushalt 2023. Nun machen Sie hier ein Gesetz, was wir als Linke gut finden, einen Vorschlag, wie man so eine tarifliche Bindung festsetzen sollte im Gesetz – das allerdings für 240 Personen. Wir würden uns wünschen, dass Sie an dieser Stelle konsequenter sind und das mehr im Freistaat fordern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Tischner für die Fraktion der CDU.

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Christian Tischner CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja schon manche Rede vom Kollegen Reinhardt gehört, aber diese Rede hat es an Arroganz heute wirklich übertroffen, nicht nur an Arroganz (Beifall CDU, AfD) gegenüber dem Parlament hier im Hause, sondern vor allem an Arroganz – und das ist das Schlimme – gegenüber den Kindertagespflegern in unserem Freistaat. Sie wissen ganz genau, Herr Reinhardt, dass wir uns darauf verständigt haben, hier heute im Hause nur noch einmal allein über den Bereich der Kindertagespflege zu reden, weil wir im Landtagsausschuss/Bildungsausschuss einen Gesetzentwurf haben, der von Rot-Rot-Grün stammt, wo es um das Thema „PiA“ geht. Wir wollen gemeinsam diese beiden Gesetzentwürfe jetzt anhören, PiA und die Kindertagespflege. Und Rot-RotGrün hat zu Recht angekündigt und viele Fraktionen hier im Hause auch – die AfD habe ich gerade gehört, uns habe ich vernommen, die Gruppe der FDP –, dass wir im kommenden Jahr uns sehr intensiv, wahrscheinlich dann auch in verschiedensten Gesetzentwürfen, noch einmal der frühkindlichen Bildung und größeren Novellen des Kindergartengesetzes annehmen wollen. Also, sich hier hinzustellen, mit so einer Arroganz zu spalten, Kindergärten und Kindertagespflege auszuspielen, das ist ein Offenbarungseid Ihrer Politik, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, AfD) Für uns ist ganz klar, die hier auf den Weg gebrachte Änderung in § 23 des Kindergartengesetzes für eine bessere Entlohnung der Kindertagespfleger ist dringend notwendig. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in diesem Bereich weiter sicherzustellen, bedarf es einer auskömmlichen und bedarfsgerechten Entschädigung für die in Thüringen tätigen Kindertagespfleger. Aktuell ist dies nicht der Fall, die Situation für diese Berufsgruppe gestaltet sich, gelinde gesagt, sehr dramatisch. Waren bis 2016 noch ungefähr 350 Kindertagespflegepersonen mit der Betreuung von ca. 1.300 Kindern beschäftigt, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv rückläufig; wir haben derzeit wahrscheinlich noch so ca. 220 Kindertagespflegerinnen und ‑ pfleger in unserem Land. Der Landesverband für Kindertagespflege schätzt ein, dass in diesem Jahr noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden, schlichtweg weil gegenwärtig viele Tagesmütter am Rande des Existenzminimums agieren. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und festgelegten und dann seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen seitens der Landesregierung. Eine kostendeckende Betreuung der Kinder ist damit für viele aktuell nicht mehr zu stemmen. Viele Kindertagespfleger leben von ihrem Ersparten. Die aktuellen Kostensteigerungen, beispielsweise für Strom und Heizung, erschweren die schwierige Situation noch weiter. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch verhindern, dass die Berufsgruppe, auch wenn sie mit mittlerweile 230 Personen verhältnismäßig überschaubar ist, weiter von der Landesregierung vernachlässigt wird. Exemplarisch dafür waren auch die Ausführungen des Ministers im Bildungsausschuss in diesem Jahr, als er auf die Frage nach der Kostenentwicklung in der Kindertagespflege der vergangenen fünf Jahre konstatieren musste, dass für die Jahre 2016, 2017, 2020 und 2021 das Ministerium gar keine Daten erhoben habe. Verantwortungsübernahme für alle Bereiche der frühkindlichen Bildung sieht anders aus! In einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie wurden einzelne Bundesländer hinsichtlich der leistungsgerechten Vergütung und Alterssicherung von Kindertagespflegepersonen als Beitrag zur Fachkräftegewinnung untersucht. Im Ergebnis kam heraus – und diese Ergebnisse sind niederschmetternd –: In Thüringen arbeiten die Kindertagespfleger kurz vor dem Existenzminimum. Auch herrscht auf den ersten Blick eine besonders dramatische Lage hinsichtlich der errechneten Renten, die bestenfalls 472 Euro mit Erreichen des Regelrentenalters von 67 Jahren betragen würden. Auch wurde in dem Gutachten kritisiert, dass eine qualifizierungsbezogene Vergütung kein Bestandteil der Landesregelung sei. All dies haben wir nun hier im vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen und hoffen, mit der Anpassung der Sätze und teilweise deutlichen Erhöhung dazu beizutragen, dass die Kindertagespflege als ein ergänzendes Modell, das vielen Familien, die gerade beruflich sehr differenziert arbeiten müssen, langfristig dient, auch erhalten werden kann. Dass dieser Gesetzentwurf schon längst überfällig war, ist hoffentlich schon ein Konsens hier im Haus. Überraschend ist es eher, dass dieser von unserer Fraktion, aus der Opposition heraus kommen muss. Wobei: Nach der Rede von Herrn Reinhardt wurde ja eigentlich deutlich, dass jedenfalls die Linken für diesen Bereich der frühkindlichen Bildung scheinbar überhaupt kein Herz haben. Nichtdestotrotz hoffen wir auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung jetzt zur Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs und dann auch auf einen Konsens im Sinne der Thüringer Kindertagespflegerinnen und ‑ pfleger. Viel Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hartung von der Fraktion der SPD.

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Thomas Hartung SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, selbstverständlich werden wir als Sozialdemokraten der Überweisung zustimmen. Ich sehe den Gesetzentwurf deutlich differenzierter als mein Vorvorredner. Ich glaube, er ist eine sinnvolle Ergänzung dessen, was wir im letzten Plenum eingebracht haben. Wir haben uns darauf geeinigt, eine gemeinsame Anhörung zu machen und darüber zu reden. Wir wollten in unserer kleinen Novelle – wir haben das ja beim letzten Mal deutlich gemacht und du hast es ja auch angesprochen – PiA regeln, wir wollten Anpassungen des TVöD eingruppieren, und natürlich haben wir die Kindertagespflege nicht vergessen. Wir hatten sie eigentlich mitgeplant mit der großen Kita-Gesetz-Novelle. Aber, und das gebe ich gern zu, die derzeitigen Entwicklungen, was Inflation angeht, was Kostensteigerung beim Heizen angeht, usw., usf. machen es natürlich vollkommen sinnvoll, dass wir auch diesen Bereich der Kinderbetreuung in den Blick nehmen. Insofern bin ich durchaus dankbar dafür, dass wir das jetzt nachschieben. Wir hatten bei unserem Kita-Gesetzentwurf diese Dinge noch nicht im Blick. Er ist auch älter als diese Entwicklung in ihrer Dramatik. Deswegen – es ist hier schon angesprochen worden – ist es völlig korrekt, die Sachkostenpauschale anzufassen, die seit 2017 nicht angefasst worden ist, sie vor allem auch anzupassen. Die Berechnungsgrundlagen der erbrachten Förderleistungen stammen sogar aus dem Jahr 2015. Also auch hier ist deutlich richtig und wichtig, sich des Themas anzunehmen. Nichtsdestotrotz wird unser Gesetzentwurf – es ist hier schon angesprochen worden – im Frühjahr das Plenum erreichen. Wir werden mal schauen, wann wir ihn beraten. Auf jeden Fall steht aber aus unserer Sicht dieser kleinen Kita-Gesetz-Novelle unter Einschluss des Antrags der CDU nichts im Weg. Wir werden das gemeinsam anhören. Es ist im Bildungsausschuss vereinbart worden – das wurde schon völlig zu Recht gesagt –, dass wir das zusammentun. Insofern glaube ich, dass es eine sinnvolle Ergänzung zu unserem Gesetzentwurf aus der letzten Plenarsitzung ist, und wir werden der Überweisung zustimmen. Aber in einem, lieber Christian Tischner, möchte ich dir doch widersprechen: Du hast in deiner Einbringung gesagt, du oder ihr macht die Arbeit des Ministeriums. Ich glaube, das Erstellen von Gesetzentwürfen und Anträgen steht auch einem Parlamentarier gut zu Gesicht und ist auch Kern unserer Arbeit. Insofern sind wir da in einer gewissen Arbeitsteilung. Schiebe es nicht dem Ministerium zu, wir dürfen auch selbst denken und arbeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich bin sehr froh, dass wir jetzt wieder sachlich über dieses Thema diskutieren, und will an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an alle 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen aussprechen, die diese wichtige ergänzende Aufgabe bei der Betreuung, Erziehung und Bildung unserer Kleinsten wahrnehmen. (Beifall SPD) Das ist ein ganz wichtiger Job. Das ist nicht nur ein Job, das ist eine Berufung, die unheimlich viel Engagement braucht und die viel zu oft nicht so gesehen wird, in der gesetzlichen Systematik allerdings anders angelegt ist, weil die Kindertagespflege hier schon immer ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Thüringen war. Die Kindertagespflege ist auch nicht nur eine Pflichtaufgabe im Bereich der Jugendhilfe, sie ist im wahrsten Sinne des Wortes unverzichtbar, weil es eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung ist und damit auch ein ganz besonderes Angebot insbesondere für die kleinsten Kinder darstellt. Betreuung in der kleinen Gruppe, die verlässlichen Bezugspersonen, hohe Flexibilität: All das ermöglicht gerade kleinen Kindern Sicherheit, Orientierung und den Eltern natürlich auch ein Maß an Flexibilität, wie wir es manchmal in Einrichtungen so nicht haben. Als Grüne-Landtagsfraktion haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder für die Stärkung der Kindertagespflege eingesetzt, beispielsweise als es darum ging, Kindertagespflegepersonen auch bei den Fortbildungen zu berücksichtigen, die Möglichkeit der Investitionspauschale auch Kindertagespflegepersonen zugutekommen zu lassen, die Umstellung auf die stundenweise Entlohnung und auch die Einführung der Mindestvergütung. Deswegen begrüßen wir auch grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfs der CDU, weil er zum Ziel hat, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagespflege zu verbessern. Wir haben dazu auch gemeinsame Fachgespräche mit dem Kindertagespflegeverband hier in Thüringen durchgeführt. Deswegen ist das, glaube ich, ein guter und richtiger Schritt. Vielleicht noch einmal zu den Zahlen, ich will sie noch mal nennen: Aktuell sind es 240 Menschen, die als Kindertagespflegepersonen arbeiten, davon 65 allein in Erfurt, 41 in Jena, die Landkreise mit vergleichsweise hoher Kindertagespflege sind das Eichsfeld mit 25 Menschen, Schmalkalden-Meiningen mit 12 und Gotha mit 15. Was man allerdings auch sehen muss – und das ist eine Entwicklung, die uns durchaus bedenklich stimmt –, ist, dass sich die Anzahl der in der Kindertagespflege beschäftigten Personen seit 2012 von 338 um etwa ein Drittel verringert hat, während die Anzahl der betreuten Kinder weniger stark zurückgegangen ist. Das waren damals 1.056, jetzt sind es 882. Die vor uns liegenden Herausforderungen sind sehr vielfältig, das haben wir immer wieder festgestellt. Es muss darum gehen, zum einen die Arbeitsbedingungen zu verbessern, dann auch die Profession Kindertagespflege weiterzuentwickeln, die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen auch in der Kindertagespflege besser zu unterstützen und die Zusammenarbeit von Kindergärten und Kindertagespflegepersonen zu verbessern, weil es in der Regel einen Übergang in einen Kindergarten gibt. Ganz klar ist, dass die Kindertagespflege nicht ein mit aufgeweichten Qualitätsstandards – ich sage es mal ein bisschen provokant – billiger Ersatz für fehlende Kindergartenplätze sein darf. Auch die Kindertagespflege braucht eine hohe Qualität und hohe fachliche Standards. Ich bin also dankbar dafür, dass uns der neue Landesverband für Kindertagespflege als wichtiger Ansprechpartner immer zur Seite steht. Wir haben uns auch immer wieder intensiv mit ihm ausgetauscht. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der CDU sieht vor, sowohl die Fördersätze für den Sachaufwand deutlich zu erhöhen, beispielsweise im Ganztag von 170 Euro auf 300 Euro pro Kind, und auch die Förderleistung anzuheben. Der Ansatz, meinen wir, ist richtig, weil die derzeitigen Mindestfördersätze auf den Berechnungen aus dem Jahr 2015 beruhen. Seitdem hat sich viel getan – Herr Hartung hat es gerade gesagt –, vieles ist teurer geworden. Wir müssen also dringend handeln. Der Vorschlag der CDU beinhaltet die Förderleistung von 404 Euro je nach Qualifikationsniveau – es gibt ja im Moment die 160- bzw. 300-Stunden-Qualifikation oder Erzieherinnenausbildung – auf zwischen 475, 546 oder 586 je Kind anzuheben, und der Stundensatz der ergänzenden Kindertagespflege soll von 1,20 Euro auf 2,12 Euro erhöht werden. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen – das werden wir ja nächste Woche hier noch mal diskutieren – haben wir uns bereits darauf verständigt, dass es Verbesserungen braucht und dass wir dafür auch die finanzielle Vorsorge treffen müssen. Da waren wir uns eigentlich auch alle einig, dachte ich. Daher sollten 3,36 Millionen Euro mehr für die Kindertagespflege für die Kommunen zur Verfügung stehen. Wir wollen gern im Ausschuss über den richtigen Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kindertagespflege diskutieren, und wir können uns als Grüne auch eine Anhebung der Vergütung auf die Stufe S 4 vorstellen, ebenso eine Anpassung der Fördersätze für den Sachaufwand. Da gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Ich gebe zu, ich habe das Modell der CDU auch noch nicht ganz durchstiegen, ich kenne aber zum Beispiel auch das Modell vom Bundesverband der Kindertagespflege, der ebenfalls eines aufgestellt hat. Ich glaube, über all das können wir sicherlich gern – auch im Zuge der von uns noch einzubringenden Kindergartennovelle, die Anfang nächsten Jahres kommen wird – diskutieren. Wir werden ja auch eine Anhörung dazu haben. Wir jedenfalls sind optimistisch, dass wir in der Sache gut zueinander finden. Die Tagespflegepersonen haben es verdient, dass wir zeitnah zu guten Lösungen kommen, und dass wir in der Tat eines nicht tun: Kindertagespflege und Kindergärten gegeneinander ausspielen, denn für uns gehören sie zusammen, das war zum Glück schon immer so, das ist auch ein Bestandteil der Wahlfreiheit, und das brauchen sowohl die Eltern als auch die Kinder als auch die Menschen, die in dem Bereich beschäftigt sind. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht mehr vor. Dann erteile ich für die Landesregierung dem zuständigen Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Holter, das Wort.

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Holter

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Guten Morgen, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler! Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU handelt von Kindertagespflegepersonen, die wir ja landläufig Tagesmütter und Tagesväter nennen. Es handelt sich um ein Einzelthema, welches die CDU aufgegriffen hat, und ich halte das nichtsdestotrotz für wichtig. Wie werden diese 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen eigentlich vergütet bzw. welche Sachkostenpauschalen und Förderleistungen erhalten sie für ihre selbstständige Tätigkeit? Die verschiedenen Rednerinnen und Redner sind gerade darauf eingegangen. Lassen Sie mich, bevor ich zu einigen Einzelheiten komme, sagen, die Tagesmütter und Tagesväter sind wichtige Säulen der Kindertagesbetreuung in Thüringen. Sie haben Sitz und Stimme auch in der AG Zukunft Kindergarten, die ich vor einiger Zeit gegründet habe. Da haben wir sehr wohl über die Situation gesprochen. Herr Tischner, ich habe der Landesarbeitsgemeinschaft auch zugesagt, dass wir mit der von Thomas Hartung angesprochenen großen Novelle des Kindergartengesetzes dann auch dieses in Angriff nehmen. Gut, jetzt haben Sie Ihre Initiative vorgelegt, und ich will im Einzelnen auch darauf eingehen. Das Anliegen, wie ich schon sagte, das seit längerer Zeit durch die Interessenvertreterinnen und ‑ vertreter formuliert wird, mache ich mir zu eigen: Wir brauchen in Thüringen eine bessere Vergütung, da sind wir uns vollkommen einig, denn die 574 Euro für ein Ganztagskind sind ein zu geringer Betrag. Aber, Herr Tischner, das haben Sie nicht ausgeführt: Wessen Aufgabe ist es denn nun eigentlich? (Beifall DIE LINKE) Da ist das Kindergartengesetz ganz klar: Es ist eine kommunale Aufgabe, die Pauschalen und die Fördersätze festzulegen. Und ja, diese sollen natürlich auskömmlich sein, denn ich bin überzeugt, Tagesmütter und Tagesväter müssen von ihrer Arbeit leben können. (Beifall DIE LINKE) Es waren die kommunalen Spitzenverbände, die 2017 ausdrücklich gewünscht haben, dass die Verantwortung für die Festsetzung der Pauschalen und Fördersätze auf die Kommunen übergeht, und das ist mit der Gesetzesentscheidung von 2017 so erfolgt. Das blenden Sie aus, meine Damen und Herren der CDU. (Beifall DIE LINKE) Doch, die Verantwortung liegt bei den Kommunen. Die Sätze, die seitdem im Kindergartengesetz stehen, sind Mindestsätze, die damals aufgenommen wurden, und dienen gleichsam als Sicherheitsnetz, nämlich als mindester Mindeststandard, damit dieser Übergang auf die Kommunen gelingt und nicht zur Existenzfrage für Tagesmütter und Tagesväter wird. Die Entwicklung, die wir beobachten, ist aber eine andere, ist genau das, was wir jetzt hier diskutieren. Viele Kommunen haben diese Sätze nicht als mindesten Mindeststandard begriffen, sondern praktisch als Obergrenze, ich will das deutlich sagen. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, mehr festzulegen, als im Gesetz steht. Sie kümmern sich doch so um die Kommunen, Sie schieben den Kommunen auch wieder richtig Geld zu über die Haushaltsverhandlungen. Richtig. Dann müssen die Kommunen dieses Geld, das sie über Ihre Initiativen bekommen, auch dafür einsetzen. Das will ich hier mal deutlich unterstreichen. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU) Wenn das von den Kommunen als Obergrenze verstanden wird, dann handeln die Kommunen nicht entsprechend dem Gesetz. Es geht um mindeste Mindeststandards. Und das ist leider in den letzten fünf Jahren eingetreten. Eigentlich wollte der Gesetzgeber genau das vermeiden. Aber die Entwicklung ist eine andere und das ist eben eine Existenzfrage der Tagesmütter und der Tagesväter geworden. Es liegt doch auf der Hand: Wenn der Markt oder in diesem Falle die Kommunen das nicht regeln, dann muss das Land regulativ eingreifen. Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf der CDU stehen nun neue Mindestbeiträge. Werter Herr Tischner, mir erschließt sich nicht, wie diese Summen zustande kommen. Das wird aus Ihrem Gesetzentwurf nicht klar. Der Betrag aber, den man ins Gesetz schreibt, muss eine bestimmte Basis haben und darf nicht einfach aus der Luft gegriffen sein. Da bin ich schon mal gespannt auf die Anhörung, welche Berechnung Sie dann vorlegen und wie diese Zahlen zustande kommen. Die CDU schlägt auch vor, eine Bindung an die Entwicklung des TVöD im Gesetz vorzusehen. Wie ein Tarifvertrag zustande kommt, wissen wir alle. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen verhandeln miteinander. Beim TVöD, das ist der Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen, für die Schülerinnen und Schüler, werden die Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Gewerkschaften miteinander verhandeln, und der wird notfalls auch erkämpft. Diejenigen, die dort angebunden sind, wissen das. Aber die Tagesmütter und Tagesväter sind selbstständig. Nun kann man sich natürlich auch an einem Tarifvertrag orientieren. Damit Sie mich richtig verstehen, ich unterstütze die Zielrichtung. Ich möchte aber auf die systemischen Fragen hinweisen, die dringendst im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen. Dabei steht vor allem auch die Frage, liebe CDU: Welche Verantwortung billigt der Gesetzgeber des Landes in Zukunft den Kommunen weiter zu? Tragen sie weiter die Verantwortung oder gibt es eine Rückkehr zu dem alten Prinzip, dass das Land die Sätze festlegt? Ich habe jetzt Ihre Gesetzesinitiative so verstanden, dass Sie in diese Richtung tendieren. Das müssen wir dann in der Diskussion ausloten. Es muss also geklärt werden – und ich weiß nicht, ob Sie mit Ihren kommunalen Vertretern darüber gesprochen haben –, in welche Richtung ganz konkret das Gesetz geändert werden soll in dieser Frage: Wer legt zukünftig die Sätze fest? In jedem Fall, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten wir in der Ausschussberatung auch diese Frage beleuchten. Ich hoffe da auf eine gute Beratung. Ich denke, so wie das auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gesagt haben, das kann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entsprechend mitberaten werden. Morgen im Bundesrat, werter Herr Prof. Hoff, wird ja sicherlich das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes verabschiedet werden. Davon gehe ich aus. Damit ist auch klar, dass wir dieses Gesetz, dieses neue Gesetz des Bundes in Landesrecht umsetzen müssen und auch wollen, selbstverständlich. Ich weiß, dass wir dann auch eine große Novelle des Kindergartengesetzes angehen. Thomas Hartung und andere sind darauf eingegangen. Wir wollten eigentlich in diesem Zusammenhang auch die Frage für die Tagesmütter und die Tagesväter in Angriff nehmen. Nun ist die CDU-Fraktion mit Ihrer Initiative gekommen. Das ist auf der einen Seite gut so, aber es sind einige Fragen im Detail zu klären. Da wünsche ich mir, dass wir innerhalb der Ausschussberatung diese Fragen auch beantworten, dass wir mit dem Gesetz Rechtssicherheit schaffen, damit wir nie wieder in eine Situation kommen, dass Tagesmütter und Tagesväter in Existenznöte kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehen kann, alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so angenommen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6573 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung dieses Gesetzentwurfs gewünscht? Nein, das ist nicht der Fall. Dann kann ich gleich die Aussprache eröffnen und erteile Herrn Abgeordneten Wolf von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, schade, dass die Schülerinnen und Schüler sich gerade jetzt auf den Weg machen, sich unseren Thüringer Landtag weiter anzusehen, und diese sicherlich spannende Debatte nicht verfolgen können. Wer wie ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, viel an unseren Schulen ist, um sich ein Bild vor Ort zu machen, weiß, wie vielfältig, bunt, mehrsprachig und modern in der Ausstattung und den Konzepten unsere Schulen aufgestellt sind. Dies ist vor allem ein Verdienst unserer Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch vieler engagierter Eltern. Ich will hier beispielgebend und auch dankend für die langjährige Arbeit Roul Rommeiß nennen, der vor einigen Tagen als Landeselternsprecher sein Amt nicht noch mal angetreten hat, aber auch Claudia Koch, die neue Landeselternsprecherin, der wir viel Erfolg bei der Übernahme dieses Amts wünschen. Es braucht natürlich auch ein gutes Umfeld wie Schulämter, aber eben zum Beispiel auch Unternehmen und Vereine, die sich in Schule mit engagieren. Jede Schule soll im Rahmen des Gesetzes ihren Weg gehen können. In der Schule der nahen Zukunft soll der Umgang mit digitalen Medien ebenso selbstverständlich wie das längere gemeinsame Lernen an einem Ort ganztags auch an weiterführenden Schulen flächendeckend anzutreffen sein wie die Praxisorientierung als verpflichtendes Prinzip in den Regel- und Gemeinschaftsschulen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund unterschiedslos von Lehrerinnen und pädagogischer Assistenz in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert werden. Schule ist nie vollendet, ist nie fertig, sondern ist in ständiger Entwicklung begriffen. Deshalb muss sich auch die Lehrerinnenbildung diesen Herausforderungen stellen. Lassen Sie mich bitte einige Punkte unseres Gesetzes kurz erläutern. In der Zeit der Pandemie wurde wie unter einem Brennglas deutlich, an welcher Stelle wir in der Entwicklung und Ausstattung unserer Schulen sprichwörtlich unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. Alle – Pädagoginnen, Schülerinnen sowie Eltern – standen bei geschlossenen Schulen vor der Frage, wie es jetzt weitergeht. Weder gab es eine technische Ausstattung, notwendige Endgeräte, noch die pädagogischen Konzepte, wie mit Distanz- und Hybridunterricht umgegangen werden soll. Wir als demokratische Fraktionen, also Rot-RotGrün mit der CDU und der FDP, haben vor gut einem Jahr einen Antrag zur Digitalität an Schulen auf den Weg gebracht und – Herr Tischner, weil Sie es in der Öffentlichkeit offensichtlich nicht mehr ganz so präsent haben – dort haben wir uns zu Hybridunterricht ausdrücklich zusammen positiv geäußert. Was es aber neben der Umsetzung auch braucht, ist der Rechtsrahmen, damit Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wie mit digitalen Medien im Rahmen des Unterrichts umgegangen werden muss. Es braucht also dann nicht mehr die Einwilligung der Eltern, sondern in der Schule wird entschieden, wie gelernt wird. Besonders wichtig dabei war meiner Fraktion, dass wir in die digitale Lernmittelfreiheit einsteigen, indem wir als Land mit Wirkung des Gesetzes jedes Jahr einen Jahrgang der Klassenstufe 5 mit digitalen Endgeräten ausstatten. Es gehört im Folgenden dazu, dass die Lehrerdienstordnung – 30 Jahre alt – modernisiert wird, die Medienkonzepte in den Schulen fortgeschrieben, die Lehrkräfte sich weiter fortbilden und alle Schulen durch die Schulträger endlich an ein leistungsfähiges Datennetz angeschlossen werden. Wie unsere Schülerinnen heute lernen, so können sie in Zukunft unser Land gestalten. Und dies wird wesentlich digital geprägt sein. Deswegen werben wir um Zustimmung. Punkt Nummer 2: Rot-Rot-Grün und CDU eint, dass wir uns Gedanken um die Zukunft der Regelschulen machen. Die CDU will mit einer zusätzlichen Differenzierung mehr Regelschüler nach der 10. Klasse ans Gymnasium bringen. Wir sagen, dass diese Differenzierung aufgrund der Kleinzügigkeit unserer Regelschulen nicht möglich sein wird und die Regelschulen vor allem den Auftrag haben, auf eine duale Berufsausbildung vorzubereiten. Auch hier können wir als Politik von den guten Modellen an unseren Schulen lernen und diese auf alle Schulen dieser Schulart übertragen. Im Schulamt Nordthüringen machen sich unter Schulamtsleiter Dr. Althaus und Projektleiterin Franka Hitzing zwölf Regelschulen derzeit auf den Weg, um in den Klassenstufen 8 und 9 einen kompletten Tag in der Woche in der Praxis – also in Unternehmen, Verwaltung, sozialen Einrichtungen usw. – zu absolvieren. Kollege Dr. König und ich waren im Spätsommer vor Ort und haben mit allen Beteiligten gesprochen. Als Resümee lässt sich feststellen: Die Schülerinnen lernen konzentrierter und zielorientierter. Sie sagen selbst, sie hätten jetzt genaue Vorstellungen von ihrer beruflichen Zukunft. Die Lehrerinnen berichten, dass Schülerinnen so besser gefördert werden können. Die Wirtschaft steht tatsächlich Schlange, um für drei Monate gute Praktikumsplätze anzubieten und so Nachwuchs zu gewinnen. Letztlich ist dies erfahrungsgemäß ein Mittel, um die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss deutlich zu reduzieren. Unser Vorschlag, praxisorientierten Unterricht zu stärken, kennt also nur Gewinner. Wir werben darum, dass dies umgesetzt wird. Nun zu einem Anachronismus in unserem Schulsystem – die Besondere Leistungsfeststellung: In 13 Bundesländern erhalten die Schülerinnen mit Bestehen der zehnten Klasse am Gymnasium den Realschulabschluss. Warum in Thüringen nicht? Sind unsere Schülerinnen schlechter vorbereitet, die Oberstufe zu bestehen? Haben wir schlechtere Lehrerinnen oder Lehrpläne? Dem würde wohl keiner zustimmen. Tatsächlich verbringen die Lehrkräfte und Schülerinnen zwei bis drei Monate in der zehnten Klasse damit, sich auf eine Prüfung über dem Niveau des Realschulabschlusses vorzubereiten – eine in der Lernentwicklung völlig tote Zeit. Warum also? Weil es dienlich ist, eine Prüfung schon einmal gemacht zu haben? Benachteiligen also 13 andere Schulministerinnen ihre Schülerinnen bewusst? Nein, sie haben einfach andere Lösungen und Instrumente gefunden, die meiner Meinung nach intelligenter sind, um auf Prüfungen vorzubereiten. Eine Gymnasiallehrerin sagte neulich in einer Veranstaltung, bei der ich zugegen war: Ich hasse es jedes Jahr aufs Neue, die BLF vorbereiten, durchführen und kontrollieren zu müssen – parallel zu den Abiturprüfungen. Auch die Thüringer Philologen- und die Landeselternvertretung befinden sich hier noch in einem Meinungsbildungsprozess. Lassen Sie uns zusammen Lehrkräfte und Schülerinnen von diesem Anachronismus BLF befreien und den Schulen die Freiheit geben, bessere Möglichkeiten zur Förderung und Vorbereitung auf das Abitur zu geben, wie wir es bereits sehr erfolgreich mit der Seminarfacharbeit getan haben. Wir werben hierfür um Ihre Zustimmung. (Beifall DIE LINKE) Letzter Punkt – zur Lehrerbildung: Mit dem vorliegenden Gesetz packen wir auch eine andere Reform an. Wenn wir die Qualität in der Schule weiterentwickeln, längeres gemeinsames Lernen, Vielfalt an der Schule und im Unterricht noch besser absichern wollen, kommen wir nicht darum herum, auch die Ausbildung künftiger Lehrerinnen in den Blick zu nehmen. An der Universität Erfurt und an der Universität Jena werden die Lehrerinnen von morgen heute bereits auf hohem Niveau nach Schularten ausgebildet. Wir wollen einen weiteren großen Schritt voranmachen: Statt schulartbezogen wollen wir die künftigen Lehrkräfte schulstufenbezogen ausbilden. Statt die Trennung von Schularten – und damit auf Laufbahnen – fortzuführen, wollen wir berufliche Perspektiven für zukünftige Lehrerinnen öffnen und den Blick auf die altersgerechte Bildung der Schülerinnen legen. Mit der Umstellung von der schulartbezogenen auf die schulstufenbezogene Ausbildung können wir tatsächlich auch längeres gemeinsames Lernen, aber auch bestimmte Schularten stärken. Wir alle wissen um die Herausforderungen, insbesondere für die Regelschulen in Thüringen (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Andere Schularten schwächen Sie!) – Sie sind doch dann noch dran! –, genügend Lehrerinnen auszubilden. Die strikte Trennung der Ausbildung nach Schularten wirkt hier wie ein Hemmschuh. Wenn wir allerdings künftig Lehrkräfte danach ausbilden, ob sie in der Primarstufe Sek I oder Sek II unterrichten, schaffen wir Durchlässigkeit, die wir dringend brauchen, um Personal flexibler einzusetzen. Hier noch ein paar Zahlen von mir: In dem aktuellen Semester Lehrerinnenausbildung in Thüringen werden derzeit – Erstsemester – für das Regelschullehramt 162 Studierende geführt, für die Gymnasien 1.176. Nur mal für das Fach Physik: für die Regelschulen einer, für die Gymnasien 34. Jeder, der hier sagt, ihm liegen die Regelschulen besonders am Herzen, sollte sofort einsichtig sein und unserem Gesetzesvorschlag zustimmen. Ich bitte um Überweisung und Diskussion im Bildungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christian Tischner CDU

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, wenn man sich die Reden und Interviews der Bildungspolitiker der Ramelow-Regierung in den vergangenen Tagen und auch jetzt wieder die Rede von Herrn Wolf anhört, dann fragt man sich schon, ob es überhaupt ein Bewusstsein und eine Kenntnis über die wirklichen Herausforderungen, über die wirkliche Situation in unserem Schulsystem in Thüringen gibt. (Beifall CDU) Insbesondere der Bildungsminister hat es ja letzte Woche wieder einmal geschafft, am Freitag einen Aufschrei durch die Lehrerzimmer und durch die Thüringer Familien zu tragen. Ich möchte zitieren aus einem Interview mit der FUNKE Mediengruppe. Elmar Otto fragte: Herr Holter, seit Ihrem Amtsantritt vor gut fünf Jahren kriegen Sie den Unterrichtsausfall nicht in den Griff. Sind Sie mit Ihrer Politik gescheitert? Darauf der Minister: Nein, ganz im Gegenteil, wir haben in diesem Zeitraum so viel verändert, dass die Attraktivität Thüringens als Bildungsland deutlich zugenommen hat. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob Sie von der Attraktivität des Lehrerberufs oder der Attraktivität der Thüringer Bildungslandschaft reden. Aber egal: Ich bin mir sicher, und Tausende Bürger in diesem Land sehen es tagtäglich, dass dies weder für den Lehrerberuf zutrifft noch für die Bildungsqualität in Thüringen. (Beifall CDU) Wie steht es denn aktuell um die Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen? Weit über tausend unbesetzte Lehrerstellen, ausgeschrieben davon sind nur 680 aktuell. Bundesweit Spitze bei den langzeitkranken Lehrern, keine Anerkennung von zusätzlichen Leistungen der Pädagogen, Rückgang der Studierendenzahlen, die sich für ein Lehramtsstudium entscheiden, Hunderte unbesetzte Schulleitungsstellen. Und wie sieht es aus mit Blick auf die Bildungsqualität in Thüringen? Weit über 10 Prozent Unterrichtsausfall offiziell; in Wahrheit wissen wir Bildungspolitiker, vielerorts sind es weit über 20, teilweise sogar 30 Prozent Unterrichtsausfall an den Schulen. Klagen der Handwerksbetriebe und Hochschulen über rückläufiges Leistungsniveau seit Jahren; fast 10 Prozent der Schüler in Thüringen verlassen die Schulen ohne einen Schulabschluss, bundesweit ist das Spitze. Wir haben den letzten Platz der Thüringer Grundschüler belegt bei der Lesekompetenz, Rechtschreibung und Grammatik ähnlich, und es kommen mehr und mehr Forderungen auch der Gymnasiallehrer auf, die Abiturzeit um ein Jahr zu verlängern, weil das Abiturniveau nicht mehr haltbar ist. Meine Damen und Herren, wenn uns täglich EMails, Anrufe und Briefe von Eltern und Großeltern erreichen, die sich Sorgen um das Bildungsniveau machen, die uns fragen, ob ihr Kind wirklich so gefördert wird, dass es alle Talente entfalten und beste Leistungen erzielen kann, dann zeugt dies davon, dass wir in Thüringen ein maximales Qualitätsproblem in unseren Schulen haben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Berli- ner Verhältnisse hier!) Und diese Probleme in der Attraktivität und Qualität sind entstanden wegen immer mehr Aufgaben, die man unseren Schulen und damit Lehrern, Schulleitern und Schülern, aber auch ihren Familien zugemutet hat. Das Thüringer Bildungssystem ist an seiner Belastungsgrenze angekommen. Und weil ich glaube, dass dieser Thüringer Landtag sich auch einmal bewusstmachen sollte, was an zusätzlichen Aufgaben allein in den letzten 15 Jahren auf unsere Schulen und vor allem Pädagoginnen und Pädagogen zugekommen ist, möchte ich dies einmal heute hier aufzählen. Als ich vor 16 Jahren im Thüringer Schuldienst als Lehrer eingestellt wurde, waren die Aufgaben der Lehrer umfassend, aber beherrschbar: Bildung der Schülerpersönlichkeit hin zum mündigen Bürger, genauso wie das Erziehen für ein eigenverantwortliches Leben. Die Planung und Durchführung und Reflexion des schülerorientierten Unterrichts gehören ebenso dazu wie die Teilnahme an Lehrerkonferenzen – Frau Ministerin Taubert, Sie sollten vielleicht auch mal zuhören, was die Thüringer Lehrer alles so leisten –, die Teilnahme an Dienstberatungen, an Fachschaftssitzungen, Elternabende, Elterntelefonate, Betreuung von Lehramtsstudenten und Lehramtsanwärtern, Pausenaufsichten, Führen von Klassen- und Notenbüchern, Verfassen von Zeugnissen und Beurteilungen, Zeit für pädagogische Gespräche und Beratungsgespräche mit unseren Schülern und Kollegen. (Unruhe DIE LINKE) Es ist schade, dass die Linksfraktion so nervös wird, wenn man hier im Thüringer Landtag mal beschreibt, was unsere Kolleginnen und Kollegen im Lande draußen alles leisten. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bitte zum Thema reden!) Meine Damen und Herren, die Aufgaben der Lehrer haben damals Korrekturen, die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen, zur Seminarfacharbeit, Klassenlehrerstunden, Wandertage, Klassenund Weihnachtsfeiern, Exkursionen, Berufs- und Studienberatung, Teilnahme an Fortbildungen umfasst. Das war vor 16 Jahren. Was haben die Bildungsminister und ihre Staatssekretäre in den letzten 15 Jahren an weiteren Dingen in Thüringen auf den Weg gebracht? Ich will das gar nicht werten, ich will das nur mal beschreiben, damit uns allen klar ist, was in unseren Thüringer Schulen geleistet werden muss. Mit Blick auf die Unterrichtsentwicklung: Die Kompetenztests wurden eingeführt, bilinguales Lernen musste geplant, durchgeführt, evaluiert werden. Ich will das gar nicht werten, ich will das nur beschreiben. Wir haben das fächerverbindende, fächerintegrierende, fächerübergreifende Lernen, wir haben die individuelle Schuleingangsphase eingeführt, wir haben die individuelle Schulausgangsphase eingeführt, wir haben die Wahlpflichtfächer eingeführt, es gibt die Schulbudgets, die eingeführt worden sind. Mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen – was ist da hinzugekommen die letzten Jahre? Zusätzliche Lernstandserhebungen und Vergleichsstudien, vielfach auch ohne Konsequenzen für die Schüler, zunehmende Stellungnahmen an das Schulamt und die Schulleitung infolge pädagogischer Anfragen, Aussetzung und Abschaffung der Versetzungsentscheidung, E-Mails, die mehr und mehr beantwortet werden müssen durch die Lehrer an Schüler und Eltern, zunehmende Beratung bei Suchtproblemen, deutliche Zunahme pädagogischer Maßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen, Teambildung für zusätzliches Personal in den Klassenzimmern, das heißt also die Absprache mit Sozialarbeitern, mit Sozialpädagogen, mit Erziehern, mit Lernbegleitern, mit Psychologen, zunehmende Kontakte und Absprachen mit Jugend- und Sozialämtern, weitere Statistik und Bürokratie, um dies alles zu dokumentieren. Und dann kommt der Generationenwechsel, den natürlich diese Lehrergeneration jetzt voll mittragen muss, denn die Lehrer, die wir jetzt haben, sind dafür da, die Praktikanten und die Lehramtsanwärter zunehmend zu betreuen, bedarfsdeckend den Unterricht zu organisieren, Seiteneinsteiger anzuwerben, zu unterstützen, zu begleiten, langzeitkranke Kollegen zu vertreten, Schwangerschaftsvertretungen auszugleichen, Abordnungen in andere Schulen hinzunehmen, die Übernahme von Schulleitungsaufgaben wegen unbesetzter Funktionsstellen, Schulleitungstätigkeit an mehreren Schulen wahrzunehmen, planmäßig angeordnete Mehrarbeit. Dann kam die Digitalisierung dazu – wichtig, da sind wir alle dafür. Aber was mussten auch da unsere Schüler, unsere Lehrer zusätzlich machen? Digitale Lern-Apps müssen sie kennen, sie müssen die Schulcloud beherrschen, Smartphones wurden eingeführt, digitale Noten und Klassenbücher, die Einführung von Tabletts und Dokumentenkameras, die IT-Wartung usw. Dann das Feld der Inklusion mit zusätzlicher Binnendifferenzierung, Lernentwicklungsgesprächen, Lernentwicklungsberichten usw. Ich erspare es mir jetzt, all das aufzuzählen, was infolge der Coronapandemie auf unsere Schulen zugekommen ist, was da geleistet werden musste und was gerade in den letzten Monaten und Jahren auch mit Blick auf die Migration und die Folgen des Ukrainekrieges geschehen ist. Sie haben reingerufen, was das alles mit unserem Schulgesetzentwurf zu tun hat. Es hat sehr viel mit Ihrem Schulgesetzentwurf zu tun, denn dieser Schulgesetzentwurf trifft auf eine Wirklichkeit in den Schulen, die überhaupt nicht in diesem Schulgesetzentwurf berücksichtigt wurde. (Beifall CDU) Ihr Schulgesetzentwurf belastet Schulen zusätzlich, Ihr Schulgesetzentwurf misstraut (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo denn?) den Schulen vor Ort und er ist in der Tat kein großer Wurf für eine Attraktivität des Lehramts. Wenn Ihr Schulgesetzentwurf Realität wird – und das muss man allen Thüringer Grund- und Regelschulen sagen –, dann sind 40 Prozent aller Thüringer Grund- und Regelschulen auf der Abschussliste, wenn Sie Ihre Zweizügigkeit festlegen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: So ein Schwachsinn, rechnen kann er auch nicht!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie können nicht rechnen!) Wenn Sie festlegen, dass sich Grund- und Regelschulen in den nächsten fünf Jahren zu Gemeinschaftsschulen zwangsfusionieren müssen, dann ist das ein Schlag ins Gesicht von allen Grundund Regelschulen, die in den letzten Jahren gute qualitative Schulkonzepte entwickelt haben. (Beifall CDU) Wenn Ihr Schulgesetzentwurf Realität wird, dann schleifen Sie die klassische Lehrerausbildung in Thüringen, Sie machen das Lehramtsstudium in Thüringen bundesweit noch attraktiver, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: So ein Schwachsinn!) Sie machen einen föderalistischen Alleingang. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gibt’s schon!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Schulgesetzentwurf degradiert die Regelschulen mehr und mehr zu Förderschulen und die Gymnasien mehr und mehr zu Regelschulen. Diese Umwandlung des Bildungssystems hin in ein Einheitsschulsystem werden wir nicht mittragen. (Beifall CDU) Es gibt zwei Punkte, wo Sie selbst sagen, da ist Heilungsbedarf, mit Blick auf unseren letzten Gesetzentwurf. Das sind die Themen „Gastschulanträge“ und „Anmeldeverfahren“ – Frau Präsidentin, ich sehe es, ich komme zum Schluss.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Christian Tischner CDU

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Es sind die Gastschulanträge und Anmeldeverfahren. Darüber müssen wir reden. Ansonsten haben wir als Union und FDP einen Schulgesetzentwurf, der die Elternrechte in den Mittelpunkt stellt, und darum sollte es bei dieser Schulgesetznovelle gehen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der Gruppe der FDP das Wort. (Beifall Gruppe der FDP)

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, liebe Gäste auf der anderen Seite der Tribüne! Alle tun ja so, als ob sie hier über den Gesetzentwurf reden, aber tun es gar nicht, (Heiterkeit und Beifall Gruppe der FDP) das ist ein bisschen wie in der Presse, wo jetzt immer lauter Vorschläge gemacht wurden, die angeblich in dem Gesetzentwurf (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Findest ihn gar nicht, ne?!) stehen würden, die da gar nicht drinstehen. Ich war immer schon ganz erschrocken, dass ich meine Rede noch dreimal neu schreiben muss. Worum geht es? Das vorliegende Gesetz verspricht uns Modernisierung im Schulwesen. 23 Paragrafen des Schulgesetzes werden angefasst, zwölf Paragrafen des Lehrerbildungsgesetzes werden geändert, teilweise auch nur minimal, aber so oder so, es ist eine Herausforderung für mich, mit meinen jetzt noch 4 Minuten 20 auf die Vielfalt an Korrekturen und neuen Ideen zu reagieren. Ein paar Vorschläge sind ja aus den Erfahrungen, die sich aus der Schulgesetznovelle der letzten Jahre ergeben haben, gewachsen, die so ein paar Fehler korrigieren. Dazu gehört das Thema mit den Schülern, die an den Landkreis bzw. an Bundesländergrenzen unterrichtet werden, wo der Wechsel in eine andere Schule, die vielleicht näher am Heimatort, aber weiter weg von der Thüringer Landesgrenze liegt, einfacher werden soll. Das ist auch richtig so. Genauso sehen wir das für die Stärkung der Rolle der Schulkonferenz bei der Entscheidung, ob eine Schule als Ganztagsschule geführt wird oder nicht. Lassen Sie mich jetzt aber auf ein paar Dinge eingehen, deren Regelung wir grundsätzlich sinnvoll finden und auch als notwendig erachten, wo ich mir aber jetzt nicht so sicher bin, ob das in der vorgelegten Form tatsächlich funktionieren kann. Ein Thema ist bereits seit einigen Jahren in den Gesprächen mit allen an Schule Beteiligten zu hören, und das ist ja auch Ausfluss des Beteiligungsprozesses des Bildungsministeriums gewesen, dass es in Schule eben nicht nur darum geht, dass dort Lehrkräfte unterrichten, sondern dass es auch andere Unterstützungen und anderes Personal braucht; Schulleitungen brauchen für ihren Verwaltungsaufwand Unterstützung, die Heterogenität in den Klassen erfordert Unterstützung durch Assistenten. Insofern unterstützen wir das Ansinnen, sowohl pädagogische Assistenzkräfte in den Schulen zu ermöglichen, als auch die Verwaltungsunterstützung bei den Schulleitungen anzubinden. Allerdings haben wir uns bei den pädagogischen Assistenzkräften ein bisschen mehr Offenheit gewünscht. Aktuell geht es darum, diejenigen, die mit pädagogischer Vorerfahrung kommen, im Migrationsbereich oder auch bei den Schülern mit Herausforderungen zu unterstützen. Da sehen wir durchaus noch Potenzial, auch Personen in die Schule zu bekommen, die fachlich für einen bestimmten Bereich geeignet sind, aber vielleicht eben keine pädagogische Ausbildung mitbringen. Ich denke hier an Begabtenförderung im MINT-Bereich zum Beispiel oder auch an die Einbindung digitaler Möglichkeiten. Da ist, glaube ich, noch Raum. (Beifall Gruppe der FDP) Und da sind wir auch gleich beim Thema „Digitalisierung“, meinem Lieblingsthema. (Beifall Gruppe der FDP) Wir unterstützen definitiv, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Unterricht im digitalen Raum zu ermöglichen und auch die Einbindung des Internets in den Unterricht zu ermöglichen. Es ist ja in der Presse schon diskutiert worden, wie man dazu wohl stehe. Ich bleibe dabei: Die Übertragung eines Lehrers von einem Klassenzimmer in ein anderes Klassenzimmer ist jetzt kein pädagogisch großer Wurf und wird von der Lehrerschaft auch kritisch gesehen, aber notwendig ist es wohl, dass Schülerinnen und Schüler an einer laufenden Unterrichtsstunde teilhaben können, auch wenn sie nicht in diesem Klassenraum sitzen, (Beifall Gruppe der FDP) sei es, weil irgendwo kein Unterricht zur Verfügung steht oder weil sie krank sind oder wie auch immer. Insofern muss das rechtlich geregelt werden. Wir würden sogar so weit gehen, zu sagen, dass Lehrplaninhalte tendenziell so digitalisiert werden müssten, dass sie als Wiederholungsoption zur Verfügung stehen, wenn man es mal nicht verstanden hat, sich noch einmal ansehen muss oder eben einfach, um einen Erklärvortrag eines Lehrers zu ersetzen. Ich merke schon, meine Zeit rennt davon. Was ich nicht so richtig einordnen kann – formulieren wir es einmal diplomatisch –: Sie wollen auf Gesetzesebene regeln, dass Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern das Smartphone entziehen können, und Sie wollen auch auf Gesetzesebene regeln, dass Schülerinnen und Schüler ihre Kamera einzuschalten haben, wenn die Lehrerin das fordert. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie eine Lehrerin oder eine Schulleiterin im Elterngespräch deutlich macht, dass das Handy von Kalle jetzt noch bis Dienstag im Spind bleibt, weil das im Schulgesetz so vorgesehen ist. Das funktioniert aus meiner Sicht nicht, da müssen wir noch mal ran. Der Minister spricht ja auch selbst immer regelmäßig von der Kultur der Digitalität, und ein Thema bei der Kultur der Digitalität ist eine Demokratisierung und eine Verfügbarkeit von Informationen. Das ist für Schule in der aktuellen Situation total schwierig, ich kann das nachvollziehen, aber es beginnt eben damit, digitale Instrumente als gegeben zu akzeptieren und auch im Unterricht zu nutzen, und es beginnt auch damit, Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dabei zu unterstützen, mit den Geräten sinnvoll umzugehen. In der aktuellen Vorlage zementieren Sie aber ein sehr hierarchisches Unterrichtsverständnis in einer digitalen Umgebung, und damit konterkarieren Sie auch alle Gedanken, die Sie sich zur Multiprofessionalität und zu neuer Lernkultur in diesem Gesetzentwurf gemacht haben. Besonders enttäuscht bin ich auch noch über die Digitalgarantie, die hier so ein bisschen auf dem Rücken der Kommunen durchgeritten wird. Aber meine Redezeit ist abgelaufen, insofern kann ich mich leider nicht mehr dazu äußern, dass eigentlich die Abschaffung der BLF so gar nicht von allen gewollt war, (Beifall Gruppe der FDP) eine Reform vielleicht schon, und ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen, dass ich es nicht gut finde, dass Sie sich in die Schulnetzplanung der Schulträger reinhängen wollen, indem festgelegt wird, wie viele Gemeinschaftsschulen notwendig sind.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Wie Sie sagten, kommen Sie bitte zum Schluss. Ein Weiterreden wird es ja möglicherweise im Ausschuss geben. Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Bergner von der Gruppe Bündnis für Thüringen das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! 47.000 Unterrichtsstunden ausgefallen, 10,3 Prozent Schulabbrecher ohne Abschluss, 12,1 Prozent an berufsbildenden Schulen abgebrochen. Das ist ein Alarmsignal, und wir müssen etwas ändern, um jungen Menschen wieder eine Chance für ein erfülltes Leben zu eröffnen. Ja, wir müssen auch die aktuelle Situation akzeptieren und auf dieser Basis nach Lösungswegen suchen. Aber der wichtigste Schritt ist doch, bei jungen Menschen Lust auf Lernen zu erzeugen und Wissbegierde weiterzuentwickeln. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Rot-Rot-Grün versucht, hier Wege zu ebnen, die Frage ist nur, ob dieser Rahmen die richtigen Bedingungen für ein modernes, innovatives Bildungskonzept bietet, was Lust auf Lernen fördert. Mir stellt sich die Frage, ob es hier nicht viele Widersprüche zu dem hervorragenden Thüringer Bildungsplan gibt. Der Bildungsplan stellt die individuelle Fähigkeitsförderung in den Mittelpunkt, wogegen mir der Gesetzentwurf den Eindruck vermittelt, dass hier eine Ware verwaltet werden soll. Hier muss ich ganz deutlich betonen, unsere Kinder und Jugendlichen sind keine Ware, die am Fließband finanzoptimiert, einheitlich geformt werden soll, und diese Kuh gilt es vom Eis zu bringen. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für Dezentralisierung und Bewältigung des Lehrermangels, und dafür braucht es Rahmenbedingungen und Konzepte. Digitalisierung ist nicht damit umgesetzt, dass jeder einen Laptop hat oder – wie Frau Baum gerade gesagt hat – ein Lehrer von einem Unterrichtsraum digital in eine andere Schule übertragen wird. Hybridunterricht braucht neue, strategische Konzepte, hier muss neu gedacht werden: Was ist digital vermittelbar? Was braucht menschliche Kontakte und was geht digital vielleicht sogar besser? Wie stellen wir die soziale Entwicklung unserer Kinder im Zeitalter der Digitalisierung sicher? Es bedarf einer klugen Kombination zwischen Realität und Virtualität. Wichtig ist auch, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für Persönlichkeitsschutz und Offenheit respektive Nähe in geschlossenen Räumen geschaffen werden, und all das ist nicht mit einem Schritt erreichbar, dazu braucht es eine ganze Reihe Zwischenschritte. Deshalb begrüße ich es zum Beispiel, dass Hauptschüler ohne Abschluss, aber mit Ausbildungsvertrag, im zehnten Schuljahr eine Fachklasse der Berufsschule besuchen können und einen Beruf erlernen dürfen, denn der Praxisbezug ist oft ein gewaltiger Motivationsschub. Jedoch die Besondere Leistungsfeststellung für Gymnasiasten nach der zehnten Klasse wegfallen zu lassen, ist der falsche Schritt. Wenn die Schüler in den Jahren zuvor die Chance haben, sich die richtigen Fähigkeiten anzueignen, dann bedarf es keiner monatelangen Prüfungsvorbereitung. Wir müssen auch unser gesamtes Prüfungssystem mal auf den Kopf stellen und darüber nachdenken. Prüfungen, die ausgrenzen, sind falsch. Prüfungen müssen Fähigkeiten attestieren und motivieren und damit Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung schaffen. Hier wäre darüber nachzudenken, ob nicht Eingangstests wichtiger als Abschlussprüfungen sind. Fähigkeitsfeststellungen müssen vergleichbar sein, unabhängig von der Vorgeschichte des Betroffenen. Und eine Verlängerung der Abiturstufe von zwei auf drei Jahre sehe ich auch als kontraproduktive Maßnahme an. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo steht denn das im Gesetz?) Änderungen in der Lehrerausbildung sind zweifellos erforderlich, aber Änderungen der Lehrerausbildung von schulartbezogenen und schulstufenbezogenen Einrichtungen sind nicht hinnehmbar, wenn das Niveau der einstigen Gymnasiallehrerausbildung der Standard wird. Wir haben unterschiedliche Kinder, die unterschiedlich angesprochen werden müssen. (Unruhe DIE LINKE) Das muss sich in der Lehrerausbildung reflektieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ablesen reicht nicht, man muss auch mal zuhören!)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste, ich will mit drei Vorbemerkungen zu drei meiner Vorrednerinnen beginnen. Herr Tischner, wenn es Ihnen wirklich darum geht, Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen, dann hoffe ich, dass diese Ihre Rede nicht gehört haben, denn so schlecht, wie Sie das Schulsystem in Thüringen gerade geredet haben, war das keine Motivation, hier anzufangen oder einzusteigen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, so schlecht ist es nicht. Es gibt Probleme, die wollen wir angehen. Aber ich finde, es ist nicht gut, alles schwarzzumalen oder schlechtzureden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich habe doch nicht alles schlechtgeredet!) Ganz kurz zu Frau Baum, ich schätze ja Ihre Rede durchaus, allerdings können Sie Kalles Eltern beruhigen, denn im Gesetz findet sich nichts davon, dass an irgendeiner Stelle das Handy von Kalle eingezogen werden soll. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Es steht nicht drin. Da können Sie also ganz beruhigt sein. Das Gleiche gilt für Frau Bergner: Eine Verlängerung der Gymnasialstufe ist auch nicht vorgesehen. Ich weiß nicht, wo Sie das im Gesetz gefunden haben wollen. Aber wir haben tatsächlich zwei Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren, das ist zum einen einer, den ich als sehr rückwärtsgewandt empfand, nämlich der von CDU von FDP, und jetzt einer von uns. Die wollen wir nebeneinanderlegen. Und dann muss man mal schauen, wie wir tatsächlich zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens kommen. Uns geht es da vor allen Dingen um drei Säulen. Das ist erstens, die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen, zweitens, die Entlastung der Lehrkräfte tatsächlich anpacken und drittens, praktische Probleme in Angriff nehmen. Auf die Punkte will ich kurz eingehen. Wie kann man die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen? Da schlagen wir Maßnahmen vor wie zum Beispiel – es wurde auch schon gesagt – die Praxisorientierung und berufliche Orientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip starkzumachen; das soll noch einmal ganz besonders herausgestellt werden. Über Digitalisierung haben wir schon einiges Richtiges gehört. Der digitale Unterricht braucht aber auch einen sicheren Rechtsrahmen. Einen solchen schlagen wir ebenfalls vor. Dabei haben wir uns übrigens an den Regelungen von Schleswig-Holstein orientiert, aber es ist eine CDU-Kultusministerin, die dort regiert, die dürfte Ihnen in den Reihen der CDU also auch nicht ganz fremd sein. Die Ausweitung der Lernmittelfreiheit ab Klassenstufe 5 soll ab dem Schuljahr 2024/2025 auch digitale Endgeräte mit einbeziehen, das finden wir wichtig. Man kann nicht immer nur darüber reden, dass die Schülerinnen und Schüler bestimmte Voraussetzungen mitbringen müssen, sondern man muss sie tatsächlich schaffen, damit alle teilhaben können. Schulentwicklung ist eine ganz kontinuierliche Aufgabe jeder einzelnen Schule. Das heißt – wir wissen das –, jede Schule hat ein eigenes Profil, Zielsetzungen, eigene pädagogische Schwerpunkte. Die sollen künftig in einem Schulentwicklungsprogramm zusammengefasst und regelmäßig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Schulen unterstützt werden, deshalb braucht es einen Orientierungsrahmen Schulqualität, den wir einführen wollen. Die Weiterentwicklung des längeren gemeinsamen Lernens – sehr moderat –, der wohnortnahe Ausbau der Gemeinschaftsschule innerhalb von fünf Jahren, dort, wo Grund- und Regelschulen sich bereits an einem Ort bzw. sogar in einem Gebäude befinden. Das sind übrigens, wir haben es mal nachschauen lassen, nach Angaben des Ministeriums derzeit 31 Schulstandorte, an denen sich Grund- und Regelschulen an einem Ort befinden, das heißt, von einer Abwicklung der Regelschulen zu reden, ist wirklich schon mehr als abenteuerlich. Hören Sie auf, solche Angst zu machen! (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind Zwangsfusionen! Na klar!) Last but not least – jetzt hören Sie doch mal auf mit Ihren Angstgeschichten, das ist ja wirklich fürchterlich –. Für echte Ganztagsschulen sollen die Hürden für die Errichtung von teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen sinken. So sollen nämlich auch die Schulen selbst initiativ werden können, um sich zu einer echten Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Davon erhoffen wir uns mehr Aktivitäten auch der Schulen beim Ausbau des Ganztags. Jetzt zur Entlastung der Lehrkräfte. Beim zweiten Schwerpunkt – das habe ich schon gesagt – geht es darum, Aufnahmen von pädagogischen Assistenten und Verwaltungsassistenten als Personalkategorie auch im Schulgesetz aufzunehmen. Da gibt es im Moment zwei Modelle in zwei Regionen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass wir in den kommenden Haushalten auch entsprechende Assistenzstellen ausbringen können. Dann die Abschaffung der BLF – ist hier auch schon diskutiert worden. Mir geht es da weniger um überholte Prüfungsformate, sondern vielmehr darum, dass wir die Förderung wirklich auf die Schülerinnen und Schüler legen. Es ist richtig ausgeführt worden, in 13 Bundesländern ist es anders. Niemand außerhalb von Thüringen versteht, was die BLF ist, und ich weiß natürlich um die Geschichte der Einführung der BLF. Ja, die war bitter, gar keine Frage. Aber trotzdem ist die BLF aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch hilfreich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wer dann behauptet, wir würden damit das Leistungsprinzip abschaffen – Entschuldigung, der glaubt wirklich, dass eine Schule und das Leistungsprinzip aus einer einzelnen Prüfung bestehen. Das ist ja vielleicht auch ein bisschen kurz gegriffen. Jetzt zu den ganz praktischen Problemen. Beim Auswahlverfahren an Schulen sollen stärker auch Geschwisterkinder mitberücksichtigt werden. Das war ein Ärgernis, was uns hier häufiger beschäftigt hat. Das ist für uns wichtig, deshalb haben wir es mit aufgenommen. Der Schulbesuch auch außerhalb von Thüringen soll erleichtert werden, da gibt es künftig eine Anzeigepflicht. Es war ja beispielsweise im Eichsfeld oder anderen grenznahen Regionen durchaus so, dass auch Schulen außerhalb Thüringens besucht werden, das wollen wir vereinfachen. Für kleine einzügige Grund- und Regelschulen betonen wir die Notwendigkeit von Schulkooperationen. Da geht es uns aber um die Absicherung von Schulqualität und auch der Qualität des Unterrichts – das muss man sich immer wieder klarmachen. Die Einführung der schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung ermöglicht mehr Flexibilität beim Lehrkräfteeinsatz, wirksame Maßnahmen, um auch Unterrichtsausfällen entgegenzuwirken, allerdings – das gebe ich zu – nur langfristig. Tut mir leid, ich muss schnell reden, wir haben nur 5 Minuten noch was. Das geht mir wie Frau Baum. Jetzt hoffe ich auf eine umfassende Anhörung im Bildungsausschuss. Wir werden mit allen Akteurinnen und Akteuren, mit Lehrerinnen, mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Erzieherinnen, mit der Wissenschaft ins Gespräch kommen. Von uns aus gibt es jedenfalls die ernst gemeinte Suche nach gemeinsamen Schnittmengen. Allerdings, ja, war mir ein bisschen fraglich, ob alle daran das gleiche Interesse haben. Ich hoffe einfach darauf, ich setze darauf, und wir sehen uns hoffentlich wieder mit diesen Gesetzentwürfen im Bildungsausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, die Redezeit war auch nicht überzogen. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD.

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Denny Jankowski AfD

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Rot-Rot-Grün versucht sich mal wieder mit einer Änderung am Schulgesetz, diesmal unter dem wohlklingenden Titel „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition schon in der letzten Legislatur ihren Wunschträumen freien Lauf gelassen hat und wild am Schulgesetz herumdokterte, kommt nun der nächste Streich. Auf insgesamt 31 Seiten haben wir ein buntes Sammelsurium an Änderungswünschen rund um unser Herzstück unseres Bildungssystems. Bevor man sich aber mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, sollte man sich aber schon fragen: Was haben denn die Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur unserem Bildungssystem eigentlich gebracht? Immerhin wurden sie damals als großer Wurf vorgestellt. Hat sich aber irgendwas verbessert? Nein, ganz im Gegenteil. (Beifall AfD) Wir haben einen historischen Unterrichtsausfall, die Lehrer bekamen jede Menge Zusatzbelastung, was zu einem extrem gestiegenen Krankenstand geführt hat – Herr Tischner ist ja sehr gut darauf eingegangen – und die Leistungen der Schüler brechen immer weiter ein, was man ja vor wenigen Wochen erst am IQB-Bildungstrend erkennen konnte. Aber anstelle aus den Fehlern der letzten Änderung am Schulgesetz zu lernen oder die Fehler zu korrigieren, setzt Rot-Rot-Grün den eingeschlagenen Weg weiter fort und will anscheinend unserem angeschlagenen Bildungssystem nun auch noch den Rest geben. Der Feldzug gegen das gegliederte Schulsystem, den Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur begonnen hat, wird nun weiter fortgesetzt. Die Gemeinschaftsschulen sollen weiter gestärkt und bevorteilt werden, und zum krönenden Abschluss möchte man nun von einer schulartenbezogenen zu einer schulstufenbezogenen Lehrerausbildung übergehen. Der Weg über den Einheitslehrer hin zur Einheitsschule soll damit weiter geebnet werden. Diesen Weg werden wir definitiv nicht mitgehen. (Beifall AfD) Angeblich möchte man damit die Lehrer flexibler einsetzen können und für die Regelschulen mehr Lehrer gewinnen. Dazu muss man sagen, das Gegenteil wird damit erreicht werden. Wer sich dafür entscheidet, Lehrer in einem Gymnasium werden zu wollen, der wird dorthin gehen, wo er das auch studieren kann. Vor allem wird es sich jeder dreimal überlegen, ob er ein Lehramtsstudium in Thüringen absolvieren möchte, wo noch nicht einmal geklärt ist, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo denn?) wie eine schulstufenbezogene Ausbildung in anderen Bundesländern überhaupt anerkannt wird. Der Studienstandort Thüringen würde für Lehramtsanwärter noch unattraktiver werden. (Beifall AfD) Weiterhin wird mit dem Antrag deutlich, dass RotRot-Grün jeder Gedanke eines Leistungsprinzips schon immer ein Dorn im Auge ist. Ein gutes Beispiel dafür ist die im Antrag gestellte Forderung, die Besondere Leistungsfeststellung in den Gymnasien abzuschaffen. Die BLF-Prüfungen haben sich aber in Thüringen bewährt und sie sind wichtig für die Schüler. Es ist ein gutes Training für die späteren Abiturprüfungen. Die Schüler können so schon einmal schauen, wie sie mit dem Prüfungsdruck zurechtkommen, und es gibt ihnen zudem eine wichtige Rückmeldung über den Leistungsstand, den sie auch dringend brauchen. Deswegen ist es in unseren Augen wichtig, an der BLF-Prüfung in Thüringen auch festzuhalten. (Beifall AfD) Was hingegen im Antrag gut ist, ist die Forderung, dass nun mit der Versetzung in die 11. Klasse ein richtiger Realschulabschluss erworben werden soll. Es gab immer wieder mit anderen Bundesländern Probleme, da man dort mit der Bezeichnung „dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss“ nichts anzufangen wusste und deswegen Thüringer Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen haben, Probleme bei der Anerkennung ihres Abschlusses bekommen haben. Was aber viel zu weit geht, ist, dass Rot-Rot-Grün plant, dass nach Beendigung der 10. Klasse die Schüler in den Gymnasien den Realschulabschluss automatisch bekommen, ohne dafür eine Prüfung zu absolvieren, da gleichzeitig die BLF-Prüfung abgeschafft werden soll. Auch in den Regelschulen müssen die Schüler Abschlussprüfungen ablegen und bekommen den Realschulabschluss nicht einfach so überreicht. Und wenn nun an Gymnasien nach der 10. Klasse der Realschulabschluss ohne Prüfung verliehen wird, wäre das eine weitere Herabwürdigung der Regelschule, und dem werden wir als AfD-Fraktion definitiv nicht zustimmen. (Beifall AfD) Der vorliegende Antrag sieht weiterhin vor, dass rechtliche Rahmenbedingungen für Distanzunterricht in Thüringen geschaffen werden, weil sich laut Antrag der Distanzunterricht in Thüringen während der Pandemiezeit bewährt hätte. Der Antrag lässt hingegen offen, was mit „bewährt“ eigentlich genau gemeint ist. Vielleicht sind es die psychischen Auffälligkeiten von Schülern aufgrund der sozialen Isolation oder das Einbrechen der Schülerleistungen im IQB-Bildungstrend. Wenn uns die letzten beiden Jahre eins gezeigt haben, dann, dass sich Distanzunterricht eben nicht bewährt hat in Thüringen und im besten Fall eine Notlösung sein kann. (Beifall AfD) Dass der Distanzunterricht aber zukünftig einen deutlich höheren Stellenwert erfahren soll, wird schnell klar, wenn man in den Begründungstext zum Antrag schaut. Dort finden sich Sätze wie: „Ebenfalls umfasst ist die Unterrichtung mehrerer Schüler aus unterschiedlichen Schulen durch eine Lehrkraft.“, oder aber, dass ein Genehmigungsvorbehalt besteht in Fällen, „in denen bei Einschränkungen der räumlichen oder personellen Kapazitäten an einzelnen Schulen sich ein Bedarf an Distanzunterricht ergeben kann“. Mit solchen Formulierungen öffnet man Tür und Tor. Denn welche Schule hat denn momentan aufgrund des gravierenden Lehrermangels keine Einschränkungen der personellen Kapazitäten? Wir haben zudem einen massiven Sanierungsstau an Thüringer Schulen, der sich in den mittlerweile acht Jahren Rot-RotGrün auf über 2 Milliarden Euro, das heißt, mehr als verdoppelt hat. Und wenn es so weitergeht, dann haben wir damit natürlich auch bald Einschränkungen der räumlichen Kapazitäten. Aber anstatt die Probleme zu lösen, soll mit der Etablierung des Distanzunterrichts eine Möglichkeit geschaffen werden, die Probleme einfach nur zu übertünchen. Mit den Formulierungen im Antrag wird die Grundlage geschaffen, dass Distanzunterricht bald nicht mehr nur eine Notlösung sein könnte, sondern aus der Notlösung nach und nach dann der Regelfall werden wird, und das werden wir als AfD niemals hinnehmen. (Beifall AfD) An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass im vorliegenden Antrag auch gute Vorschläge für Änderungen im Schulgesetz enthalten sind, die allerdings in der Vielzahl von absurden Änderungswünschen komplett untergehen. Da hätten wir zum Beispiel, dass der Schulbesuch außerhalb von Thüringen erleichtert werden soll und nicht mehr nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts erfolgen darf, was immer wieder Probleme hervorgerufen hatte. Die angestrebte Änderung ist für Schüler in Grenzregionen deswegen sehr zu begrüßen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, vom Prinzip der zwingenden Beschulung der Schüler in der nächstgelegenen Schule abzuweichen, wenn durch das reformpädagogische Konzept oder die besondere Profilierung eine andere Schule bevorzugt wird. Auch dem könnte man theoretisch zustimmen. Weiter wird im Antrag gefordert, dass durch die Einsetzung von Schulverwaltungsassistenten die Schulleitungen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Da rennen Sie bei uns von der AfD offene Türen ein. Die AfD brachte bereits 2017 – also in der letzten Legislaturperiode – einen entsprechenden Antrag dazu ein. Damals wurde der Antrag aber von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt und nicht einmal einer Ausschussüberweisung wurde damals zugestimmt. Schön, dass nun endlich Rot-Rot-Grün auch auf den Trichter kommt, dass die Schulleitungen dringend Entlastung brauchen. Vielleicht kann man hier sagen: Besser spät als nie. Die Entlastung hätten wir aber schon mit unserem Antrag vor mehr als fünf Jahren haben können, und da hätten wir vielleicht jetzt nicht so große Probleme bei der Besetzung der Schulleiterpositionen. (Beifall AfD) Alles in allem kann man in der Kürze der Zeit gar nicht auf alle vorgeschlagenen Änderungen im Antrag eingehen. Insgesamt muss ich aber sagen, dass die negativen Aspekte des hier vorliegenden Antrags zum Schulgesetz die wenig positiven Änderungen deutlich überwiegen. Wir werden deswegen einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hartung von der Fraktion der SPD.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst drei Bemerkungen bezogen auf meine Vorredner. Erstens: Christian Tischner, ich bin kein Bildungspolitiker der Ramelow-Regierung. Ich bin Parlamentarier und kein Regierungssprachrohr. Dasselbe gilt auch für meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich und Kollegen Wolf. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens: Wenn du mal drei, vier Stunden Zeit hast, erzähle ich dir mal, wie sich mein Beruf in den letzten 25 Jahren verändert hat. Das liegt natürlich in der Natur der Sache, wenn ich einige Jahre im Beruf bin, dass der sich auch ändern kann. Das ist nichts, was ich bedauern muss, das liegt einfach in der Natur der Sache. Drittens: Herr Jankowski, ich will es jetzt nicht zu sehr ausführen, das können Sie vielleicht nachlesen. Die Schulgebäude sind nicht Teil dieses Gesetzes, weil die Verantwortung für die Schulgebäude bei den Schulträgern und nicht beim Land liegt. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) Das soll als Vorbemerkung reichen. Jetzt steigen wir gleich ein. Vieles ist gesagt worden, ich möchte mich einigen Schwerpunkten hier noch mal widmen. Das eine ist der bedarfsgerechte Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens, sprich der Thüringer Gemeinschaftsschulen. Wir wollen – und das sollte Christian Tischner sehr recht sein – den Elternwillen dabei stärker berücksichtigen. Das heißt, wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule so ausbauen, dass die Eltern, die ihren Kindern längeren gemeinsamen Unterricht ermöglichen wollen, das auch wohnortnah können. Genau das ist der Inhalt des Gesetzes. Die hier an die Wand gemalte Zwangsfusion betrifft ja nur Schulen, die im selben Gebäude oder nebeneinanderliegen. Das sind auf ganz Thüringen gerechnet 31 Gebäude, Christian, 31 Gebäude. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ja kein Zufall, dass die Gemeinschaftsschule dort nicht eingerichtet wird, wo Landräte mit deinem Parteibuch Elternwillen ignorieren. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Einer viel- leicht!) Und, Christian, wenn ich den Elternwillen (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch Quatsch, weil doch die Schülerzahlen …!) ernst nehme – und das hast du hier gesagt –, das gilt ja nicht nur, wenn es mir gefällt bei der Inklusion, dann muss er auch beim längeren gemeinsamen Lernen gelten; entweder alle Elternwillen gelten oder gar keiner. Das muss man auch mal verinnerlichen. Und jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich hier ansprechen, dass es vielleicht eine Fehlwahrnehmung gibt. Vielleicht gehen die Eltern, die ihren Elternwillen bei der Inklusion nicht wahrgenommen sehen, lieber zur CDU, während die Eltern, deren Elternwillen beim längeren gemeinsamen Lernen liegt, möglicherweise eher zu den Abgeordneten von Rot-Rot-Grün gehen. Das liegt in der Natur der Sache, weil sie sich dort besser vertreten fühlen. Christian, am Ende, wenn ich der Präsidentin vorgreifen darf.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Ja, okay, ich wollte gerade fragen, also am Ende wird die Zwischenfrage gestattet.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Soweit zum Thema „Thüringer Gemeinschaftsschule“. Jetzt zur BLF – es ist ja auch einiges dazu gesagt worden. Sie ist eingeführt worden, weil vor 20 Jahren ein sehr bedauerliches Ereignis – das Massaker am Gutenberggymnasium – stattgefunden hat. Mittlerweile können das sehr wenige in Zusammenhang bringen. Die allermeisten Bundesländer haben so etwas nicht. Wir wollen diese Ressourcen schonen und wir wollen auch nicht, dass weiterhin eine Besondere Leistungsfeststellung notwendig ist, um den Schülern hier ihre Mittlere Reife zuzuerkennen. Und, lieber Christian Tischner, am 03.11. wurdest du in der „Südthüringer Zeitung“ mit den Worten, dass die Schüler die Mittlere Reife am Gymnasium quasi gratis bekommen, zitiert. Das ist ein sehr interessantes Bild vom Gymnasialunterricht, das zu zeichnen ist. Du warst Gymnasiallehrer: Sind deine Schüler praktisch im Schlafwagen bis zum Abi gebracht worden, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wenn die BLF abgeschafft wird!) oder mussten sie auch Leistungen erbringen? Das ist doch genau der Punkt: Die Schüler erbringen bei der Versetzung eine Leistung. Wenn sie die nicht erbringen, gibt es ein Problem. Genau deswegen brauchen wir die BLF nicht. Auch hier ist es ganz klar: Wir wollen genau das aufgreifen, wir wollen die Ressourcen schonen, wir wollen den Schülern das nicht zumuten, wir wollen die Lehrerzeit nicht weiter verschwenden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: In Bayern ist das doch auch so!) Fällt es euch auf, dass ich ruhig bin? Ich meine, ihr könnt das gern ausdiskutieren, da warte ich so lange – bitte aber, die Zeit anzuhalten.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Das kann ich nicht und werde ich nicht.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Ich möchte noch zwei, drei Worte zur schulstufenbezogenen Lehrerausbildung sagen. Ja, na klar ist es den Gymnasiallehrern möglicherweise ein Dorn im Auge, wenn wir da nicht mehr nach Gymnasial- und Regelschullehrern unterscheiden. Aber wir müssen auch feststellen, dass wir jedes Jahr achtbis neunmal so viele zukünftige Gymnasiallehrer in die Ausbildung nehmen als Regelschullehrer – acht- bis neunmal so viele! Das bedeutet natürlich, dass uns in der einen Schulart Lehrer fehlen und wir in der anderen über den Bedarf ausbilden. Wo gehen denn die hin, die am Gymnasium über den Bedarf hinaus ausgebildet werden? Die bleiben auch nicht in Thüringen. Also ist das Risiko, dass jemand, der statt schulartenbezogen schulstufenbezogen ausgebildet wird, wenn es tatsächlich ein Risiko wäre, dass er dann woanders hingeht, nur eine Verlagerung von vor dem Studium zu nach dem Studium. Denn wenn wir acht- oder neunmal so viele ausbilden wie Regelschullehrer, dann haben wir einen Überhang, und die gehen dann eben woandershin oder müssen dann trotzdem in die Regelschule gehen, für die sie – sage ich mal – nur eingeschränkt ausgebildet sind. Hier müssen wir endlich Weichen stellen, damit wir die jungen Lehrer dort einsetzen, wo wir sie brauchen. Auch das ist ein Mittel gegen den Lehrermangel und insofern aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Punkt. Als Letztes möchte ich, weil auch mir die Zeit davonrennt, nur noch ein paar Stichpunkte zu weiteren Schwerpunkten in diesem Gesetzentwurf bringen. Die Ausweitung der Partizipationsrechte von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schulkonferenzen ist uns wichtig. Wir brauchen Rechtssicherheit für digital gestützten Unterricht, das ist ja hier teilweise kritisch, teilweise positiv bemerkt worden. Wir wollen natürlich, wenn wir digitalen Unterricht rechtssicher gestalten wollen, auch digitale Endgeräte zur Verfügung stellen, das ist für uns Teil der Lernmittelfreiheit. Und ein ganz wesentlicher Punkt ist für uns der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit und der Einsatz von Assistenzkräften im pädagogischen und administrativen Bereich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Jetzt waren nur noch 2 Sekunden übrig, das reicht nicht, aber vielleicht können Sie das ja unter vier Augen und Ohren klären. So, dann habe ich keine Redner mehr aus dem Parlament. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Minister Holter, bitte.

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Holter

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Schülerinnen und Schüler! Ja, meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn ich jetzt da oben als Schüler sitzen würde, würde ich mich fragen, wo denn eigentlich die Reise in Thüringen hingeht. So richtig klar geworden ist das nicht. Dann stelle ich mir vor – und ich möchte hier an Fritz Reuter erinnern, ich komme ja nun aus Mecklenburg und Fritz Reuter, Mecklenburger Dichter, der in Plattdeutsch geschrieben hat, übrigens in Eisenach beerdigt ist, kam nach seiner langen Festungshaft an eine Weggabel und stellte sich die Frage, welcher Weg denn nun der richtige sei. Er konnte sich die Frage nicht beantworten, nahm seinen Hut und warf den Hut und ging dann in die Richtung, in die der Hut geflogen ist. So kann man aber keine Bildungspolitik in Thüringen machen. Das ist auch nicht das Mecklenburger Prinzip, weil behauptet wird, ich würde hier angeblich Mecklenburger Prinzipien einführen, darum geht es auch gar nicht, sondern es stellt sich die Frage: Gehen wir den Weg der Schule der Zukunft oder gehen wir den Weg in die Schule der Vergangenheit? Das ist genau der Punkt, bei dem ich der Meinung bin, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir den Weg in eine moderne Schule, in die Schule der Zukunft. (Beifall DIE LINKE) Deswegen kann ich nur sagen: Wer sich links hält, der wird in die Zukunft gehen, wer sich rechts hält, wird in der Vergangenheit ankommen. Das ist genau der Unterschied, der auch die Diskussion hier ausgemacht hat. Meine Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, in unseren Schulen bilden und erziehen wir unsere Kinder, ganz klar, das ist der Auftrag. Und die Kinder sollen in Zukunft Verantwortung übernehmen. Wir müssen ihnen eine gute Bildung, grundlegende Werte wie Solidarität, Freiheit, Demokratie mit an die Hand geben. Probleme, die wir heute nicht lösen, erwarten uns in den zukünftigen Jahren als gesellschaftliche Verwerfung. Wir leben gerade in einer Zeit von gesellschaftlichen Verwerfungen, aber ich möchte euch genau das ersparen. Deswegen geht es darum, die moderne Schule zu organisieren. Ihr als Schülerinnen und Schüler und alle eure Kameradinnen und Kameraden in den Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer sind der Zeit oft voraus. So gehört etwa dazu, dass die Digitalität natürlich in eurem Alltag Einzug gehalten hat, in unserem auch – sieht man ja auch hier im Parlament. Wir müssen dafür sorgen, dass wir alle, die jungen Menschen genauso wie die älteren, diese neuen Methoden, Technologien und Ansätze zum integralen Bestandteil der Thüringer Schulen machen, damit, Frau Baum, tatsächlich die Kultur der Digitalität Alltag wird, nicht nur hier proklamiert wird, sondern damit das Alltag wird, und zwar von jeder und jedem in der Schule, aber auch in unserem Leben. Das hat auch was damit zu tun, wie sich unser gesellschaftlicher und privater Alltag tatsächlich verändert. Dafür schafft der Gesetzentwurf, der jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde, Voraussetzungen und wir stellen uns dieser Aufgabe. Es geht um konkrete Lösungsansätze für aktuelle Probleme. Hier sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Schulen im kommenden Jahrzehnt moderne Schulen sind – dafür herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen, an die Fraktionen von Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Selbstverständlich kann man an dem Thema, an dem Problem „Lehrermangel“ nicht vorbeikommen, ganz klar. Es gibt aber kein einfaches Rezept für die Lösung der bestehenden Probleme. Stattdessen bedarf es vieler Ansätze, um Wirkung zu entfalten. Es ist von den Rednerinnen und Rednern schon gesagt worden, der Unterrichtsausfall ist in Thüringen viel zu hoch – möglicherweise auch an eurer Schule –, fast jede zehnte Stunde fällt aus. Das sagt die Statistik, das ist so. Das befriedigt mich nicht – im Gegenteil, das ruft mich auf den Plan. Nun wird gerufen: Stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein. Würde ich ja sofort machen, aber es gibt eben diese Lehrerinnen und Lehrer nicht zur Genüge. Wir müssen jetzt in Thüringen insgesamt zwei Lehrergenerationen ersetzen: Die eine Generation, die durch die Entscheidungen der Vorgängerregierungen nicht eingestellt worden ist. In den 90erund 2000er-Jahren haben viele Lehrkräfte Thüringen verlassen, und wir haben es am Ende damit zu tun, dass dieses Land einen Exodus an Lehrkräften erlebt hat. Das ist eine Verantwortung, die in der Vergangenheit liegt. Es ist eine andere Generation, die jetzt in den Ruhestand tritt – das sind viele Kolleginnen und Kollegen. Sie alle kennen die demografische Grundverteilung in Deutschland, die in Thüringen noch viel stärker ausfällt. Auf zwei Personen, die im Alter zwischen 60 und 64 sind, kommt in Thüringen ein Mensch, eine Person zwischen 20 und 24. Das betrifft nicht nur die Lehrerschaft, das betrifft alle, und deswegen, wenn man das jetzt verfolgt – Herr Montag nickt –, dann ist es einfach so, dass der Kampf um die Köpfe, um die Fachkräfte, natürlich in allen Bereichen tobt, und das ist eure große Chance, die ihr dann auch perspektivisch nutzen könnt. Aber zurück zu den Lehrerinnen und Lehrern. Wir müssen diese demografische Lücke schließen – wir können sie aber nicht allein schließen mit Absolventinnen und Absolventen der Universitäten, zumindest nicht auf kurze Frist. Nun könnte man sagen – okay, das Bildungsministerium könnte ja ein Zaubereiministerium wie bei Harry Potter werden, dann ziehe ich den Zauberstab und spreche irgendeine Formel, und dann haben wir ausreichend Lehrerinnen und Lehrer. Aber so funktioniert das nun mal nicht, und wir müssen deswegen andere Wege gehen, neue Wege gehen, moderne Wege gehen, und über diese Wege reden wir jetzt. Das muss konsequent erfolgen, das muss vernünftig erfolgen und immer im Dialog mit den vielen Partnerinnen und Partnern. Das praktizieren wir, und viele Vorschläge aus diesem Dialog – das wissen auch die CDU und die Gruppe der FDP – haben wir in unsere Strategien aufgenommen. Es geht also um Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Wir müssen mehr gewinnen und qualifizieren. Natürlich müssen Menschen, die nicht Lehramt studiert haben, auf den Lehrerinnenund Lehrerberuf vorbereitet werden. Da müssen wir auch noch besser werden, ganz klar. Wir müssen in diesem Beruf werben, und alle, die hier die Attraktivität des Thüringer Bildungswesens infrage stellen – das muss ich euch und Ihnen sagen –, tragen nicht dazu bei, für den Lehrerberuf zu werben. Im Gegenteil – Sie schrecken Menschen ab, in Thüringen Lehrerinnen und Lehrer zu werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen junge Menschen begeistern, Lehrerinnen und Lehrer zu werden, ein Lehramtsstudium zu beginnen, und wir müssen dieses Lehramtsstudium auch an die Anforderungen aus der Schulpraxis anpassen. Da stimmt es einfach nicht, was Herr Tischner hier sagt, dass die schulartbezogene Ausbildung die richtige ist. Nein, die Anforderungen aus der Praxis bestätigen, wir brauchen eine schulstufenbezogene Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Doch, wir brauchen eine schulstufenbezogene Ausbildung, das sagen uns die Universitäten, Herr Tischner, Sie reden doch mit der FSU, mit der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, dann hören Sie doch mal auf die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie hören immer nur das, was Sie hören wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Sie nehmen nicht das auf, was Ihnen tatsächlich gegen den Strich geht. So funktioniert Politik nicht! (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir ma- chen die Lehrerbildung nicht, das können Sie vergessen!) Sie müssen, wie bei dem Elternwillen – wie das Thomas Hartung gesagt hat – auch das mit aufnehmen, was andere einfordern, und da geht es auch um die Digitalisierung, um die Kultur der Digitalität. Herr Kuhlmann sitzt oben auf der Zuschauertribüne, ich will hier KathReliOnline erwähnen, die Katholische Kirche hat es uns vorgemacht, herzlichen Dank dafür. Wir haben das gemeinsam ausgewertet. Es gibt auch eine Evaluation, es hat gut funktioniert, dass die jungen Katholikinnen und Katholiken, die eben nicht – wie soll man sagen – an einem Standort sind, wo entsprechend viele zusammen sind und der katholische Religionsunterricht angeboten werden kann, wie die versprengten jungen Katholikinnen und Katholiken trotzdem ihren Religionsunterricht erhalten haben. Das hat gut funktioniert, das ist ein Beispiel nicht nur, wie fachlich was vermittelt werden kann, sondern wie Digitalität im Unterricht funktioniert. Also noch mal ausdrücklich meinen herzlichen Dank, Herr Kuhlmann, und ich habe das ja in der einen Veranstaltung gesagt, bestellen Sie beste Grüße an den Bischof. Ich habe seinen Auftrag, seine Bitte erfüllt, und das, glaube ich, ist auch gut so. Das heißt aber nicht – das will ich noch einmal deutlich sagen, weil das auch in der Öffentlichkeit immer so diskutiert wird –, dass fortan nur noch digitaler Unterricht stattfindet und Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr vor der Klasse stehen. Das ist doch absurd. Der beste Unterricht ist immer noch der Präsenzunterricht. Da, glaube ich, sind wir uns doch hoffentlich alle einig. Alles, was wir hier tun, was auch mit dem Gesetzentwurf jetzt auf den Tisch gelegt wurde, soll dazu führen, dass der Präsenzunterricht, also auch Unterricht in der Klasse, in der Schule gestärkt wird. Aber Modernität heißt doch auch, dass wir uns den digitalen Bildungsmedien und ‑ methoden widmen und die Kultur der Digitalität an den Schulen tatsächlich leben – darum geht es. Das ist genau der Punkt, dass wir hier einen Beitrag leisten, um die zukünftige Generation von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, aber auch von Fachkräften so vorzubereiten, dass sie dann auch im Leben mit diesen neuen Anforderungen – da werden ja noch mehr dazukommen – bestehen können. Wenn dann behauptet wird, damit soll dem Lehrermangel begegnet werden – ja, auch das kann ein Beitrag sein, aber es ist nicht das Mittel, um dem Lehrermangel am Ende ausschließlich zu begegnen. Es war doch Herr Voigt – Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Tischner –, der vor nicht allzu langer Zeit hier an diesem Pult gestanden und davon geschwärmt hat, was digitalen Unterricht ausmacht. Sie müssen sich die Rede mal wieder rausholen. Er war auch im Land unterwegs und hat dafür geworben, dass bessere Möglichkeiten für den digitalen Unterricht geschaffen werden. Lassen Sie uns das doch gemeinsam umsetzen. Wir brauchen die rechtlichen Grundlagen dafür, dass digitaler Unterricht stattfinden kann. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Dann kann auch der Datenschutzbeauftragte sagen, das ist zulässig, das ist möglich. Das hat er ja – Gott sei Dank – auch gegenüber der Presse deutlich gemacht. Eine Voraussetzung ist natürlich – Herr Wolf ist, glaube ich, darauf eingegangen –, dass die technischen Bedingungen stimmen, nicht nur der Breitbandanschluss und die Ausstattung der Schulen, sondern dass auch jede Schülerin ihr, jeder Schüler sein Endgerät hat. Genau das steht im Gesetzentwurf, dass das ab der 5. Klasse erfolgen soll. Wenn es gelingt, den Gesetzentwurf mehrheitlich durchzubringen, kann das ab 2024 bereits Wahrheit werden. Einige Rednerinnen und Redner sind – auch der Kollege der AfD – auf Schulverwaltungsassistenz und pädagogische Assistenzkräfte eingegangen. Klar, wir müssen Schulleitungen und Lehrkräfte entlasten, da sind wir uns immer in den verschiedenen Debatten einig gewesen. Es geht aber auch darum, eine Vielzahl von Aufgaben auf andere Professionen, auf neue Professionen zu übergeben. Deswegen haben wir dieses Modellprojekt mit den Assistenzkräften im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf den Weg gebracht. Wir haben da zehn Vollzeitstellen. Ich hoffe, dass der Landtag nächste Woche den Haushalt verabschiedet. Dann können diese Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden. Mit den pädagogischen Assistenzkräften, die wir auf den Weg gebracht haben, ist es so, dass wir jetzt 111 Stellen identifiziert haben, 79 sind bereits ausgeschrieben. Ich denke mal, hier gibt es eine ganz klare Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern, die hier auch einen entsprechenden Beitrag leisten. Ich würde ganz gern noch etwas sagen, was mit dem Schulgesetz weniger zu tun hat. Das ist die Diskussion über die Benotung sogenannter Talentfächer, worauf auch die CDU reagiert hat. Es geht nicht darum, die Zensuren generell abzuschaffen. Es geht darum, auch etwas zu beurteilen, was möglicherweise gar nicht beurteilt werden soll. Es geht also um eine bildungspolitische Diskussion, ob es nicht bessere Wege gibt, um Talente zu beurteilen. Es geht darum, festzulegen, ob die Lernziele, die in diesen Fächern erreicht werden, zensiert werden sollen. Aber dabei sollen Schülerinnen und Schüler nicht zurückgelassen werden. Es soll also nicht das Talent bewertet und benotet werden, sondern es soll das benotet werden, was der Schüler, die Schülerin in das Fach einbringt. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Die Frage ist doch, ob wir zwingend benoten müssen, ob eine Schülerin in der 4. Klasse beim Schlagballweitwurf 18 Meter weit werfen kann, Note 1, und eine andere Schülerin vielleicht nur 9 Meter, das wäre Note 4. Warum soll diese Benotung erfolgen? Hier habe ich meine Zweifel. Nicht in Zweifel stelle ich die Anstrengung und andere Dinge, die in Musik und Sport und Kunst zur Fachlichkeit dazugehören. Wir sollten hier eine offene Diskussion darüber führen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat zu Recht den Namen „Modernisierung des Schulwesens“. Es geht um die Kultur der Digitalität, die Praxisorientierung und die Abschaffung der BLF – dafür bin ich genauso –, weil es um Chancengleichheit im Bildungswesen geht. Es geht um längeres gemeinsames Lernen. Das hat auch was mit Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu tun, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat etwas mit Gastschulbesuchen in anderen Bundesländern und all den anderen Fragen zu tun, die hier im Einzelnen bereits angesprochen wurden. Am Ende sagt dieses Gesetz auch, wir wollen den Schulen mehr Freiraum geben für ihre eigene Entwicklung. Und das, glaube ich, meine Damen und Herren, ist einfach wichtig. Also wenn Sie sich mit dem Gesetzentwurf richtig auseinandersetzen, dann ist er wirklich klar. Es ist ein linker Gesetzentwurf, ein Gesetzentwurf der Zukunft, ein Gesetzentwurf der Modernität. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss, damit wir dann die Entscheidung treffen können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Herzlichen Dank, Herr Minister. Durch die ausführliche Stellungnahme würde sich jetzt neue Redezeit ergeben. Wenn das Wort vonseiten der Abgeordneten noch mal gewünscht wird, müsste ich allerdings erst mal die Lüftungspause dazwischen ziehen. Wenn nicht, könnten wir die Ausschussüberweisung beschließen. Gibt es noch weiteren Redebedarf? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann nicht!) Das sehe ich nicht. Dann lasse ich jetzt über die beantragte Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und Frau Dr. Bergner von den Bürgern für Thüringen. Gibt es Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion stimmt dagegen. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung bei der CDU. Dann ist die Ausschussüberweisung mit breiter Mehrheit beschlossen. Wir schließen damit diesen Tagesordnungspunkt und gehen in die Lüftungspause. Wir sehen uns um 11.22 Uhr hier wieder. Bitte noch einmal die Erinnerung von gestern: Die Lüftung kann nur ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn Sie bitte den Raum auch verlassen. Herzlichen Dank dafür.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann in der Sitzung fortfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6837 ZWEITE BERATUNG Mir liegen keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Gibt es Wortmeldungen vonseiten der Landesregierung? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir direkt in die Abstimmung über diesen Gesetzentwurf eintreten. Wer dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/6837 in zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Frau Abgeordnete Tasch enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Frau Abgeordnete Tasch enthält sich. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und ich komme zum Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6772 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, die AfD-Fraktion hat sich mit dem derzeit in Verhandlung befindlichen Haushaltsgesetz intensiv auseinandergesetzt und als Kern unserer Änderungsbemühungen haben wir eine Familienoffensive formuliert und heute auch in Gesetzesform gefasst. Hinter dieser Gesetzesinitiative, hinter der großen Familienoffensive steht der Wille, das zu tun, was die Zukunft Thüringens sichert, nämlich die Kinder und die Familie im Freistaat zur Chefsache zu erklären. (Beifall AfD) Sie wissen, die demografische Lage ist in Deutschland als katastrophal einzuordnen, die demografische Lage in Thüringen muss als noch katastrophaler beschrieben werden. Die schlechte Entwicklung begann im Jahre 1990. Damals gab es so etwas, das wir bis heute den Wendeknick nennen. Allerdings ist das keine temporäre Momentaufnahme gewesen, sondern dieser Wendeknick hat sich in den 30 Jahren perpetuiert und ist heute in seiner Wirksamkeit immer noch vollständig erhalten – leider, muss man sagen. Seit 1990 haben wir eine halbe Million Einwohner im Freistaat Thüringen verloren. Dazu kommt noch eine weiter sich dynamisierende Überalterung. Der Durchschnittsthüringer ist heute 47,5 Jahre alt. Vor 30 Jahren lag das Durchschnittsalter in Thüringen zehn Jahre niedriger. Und die aktuellen Zahlen zeigen, dass die demografische Talfahrt noch beschleunigt wird bzw. beschleunigt ist. Im Jahr 2021 standen 15.377 Geburten sage und schreibe 34.830 Sterbefälle gegenüber. Es ist unsere Überzeugung als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und es ist unser Wille als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, den demografischen Niedergang, den man schon seit Jahrzehnten nur begleitet, dem man seit Jahrzehnten nur hinterherreformiert – ich erinnere in diesem Zusammenhang beispielsweise an das Gott sei Dank gescheiterte Vorhaben der Gebietsreform; das war so ein Hinterherreformieren hinter dem demografischen Niedergang –, diesen demografischen Niedergang aufzuhalten. Das muss unsere Zielsetzung sein. Er muss sofort gestoppt werden. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, er muss gestoppt werden, weil unsere umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme mittlerweile auf tönernen Füßen stehen. Er muss gestoppt werden, weil der Fachkräftemangel immer größer wird, und er muss gestoppt werden, weil Thüringer Kultur eine Zukunft haben soll und Zukunft haben muss. Was kann Politik tun? Politik kann erstens immer und immer wieder bei jeder Gelegenheit Familie und Kinder als positiven Wert in den öffentlichen Raum stellen und natürlich selber diese positiven Werte Familie und Kinder leben als Mutter und Vater. Zweitens können wir als Politik die finanziellen Rahmenbedingungen herstellen, die das Ja zur Familiengründung, die das Ja zum Kind in Thüringen erleichtern. Ja, es ist so, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Der Wunsch von jungen Paaren, Kinder zu bekommen, der Wunsch von jungen Paaren, eine Familie zu gründen, der darf in Thüringen in Zukunft nicht mehr am Geld scheitern. (Beifall AfD) Die Lage ist ernst. Schon zu oft habe ich in den letzten acht Jahren in diesem Hohen Hause die Klage über die demografische Krisensituation vernommen, von allen letztlich, von allen Kollegen, von allen Altparteienkollegen und Altfraktionskollegen, aber getan worden ist nichts. Seit 30 Jahren haben wir diese Befunde. Wir müssen jetzt an dieses Ding rangehen, wir müssen jetzt endlich anfangen, dagegen vorzugehen, dass Thüringen mehr oder weniger ausstirbt. Diese Entwicklung dürfen wir nicht zulassen. Und wir hoffen, mit dieser großen Familienoffensive, die, wie gesagt, der Kern unserer Änderungsanträge im Haushaltsgesetz 2023 ist, einen entscheidenden Impuls setzen zu können. Ich freue mich im Namen meiner Fraktion auf eine interessante, lebendige Diskussion jetzt im Hohen Haus. Ich beantrage jetzt schon für meine Fraktion die Überweisung an den HuFA und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Nächstes erhält Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

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Diana Lehmann SPD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, es gibt parlamentarische Initiativen hier im Haus, die machen mich wirklich wütend. Und wenn Fraktionen wie die AfD in diesem Fall Sozialpolitik nutzen, um Populismus, um Ausgrenzung, um Rassismus zu verbreiten, dann ist es das, was mich wirklich wütend macht, weil es der Sozialpolitik an sich, weil es der Familienpolitik zutiefst widerspricht, weil sie genau das Gegenteil will. Sie will vereinen, sie will, dass Ungleichheiten aufgehoben werden. Und das, was der Abgeordnete Höcke hier vorgetragen hat, und auch das, was die AfD in ihrem Gesetzentwurf hier vorgeschlagen hat, macht genau das. Es wird vor allen Dingen den Herausforderungen, die wir in der Familienpolitik, die wir in den letzten zweieinhalb Jahren insbesondere erlebt haben, in keiner Art und Weise gerecht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja häufig darüber gesprochen in den letzten zweieinhalb Jahren, vor welchen Herausforderungen Familien in dieser krisenhaften Zeit stehen, angefangen bei der Coronapandemie, verbunden mit finanziellen Sorgen, noch mal verstärkt jetzt durch die Energiekrise, nach wie vor in der Situation, dass es Einschränkungen bei Öffnungszeiten von Kindertagesstätten gibt, gerade auch noch mal ganz stark belastet durch die Frage, wie es um die gesundheitliche Versorgung der eigenen Kinder vielleicht aussieht, wenn die im Moment krank werden. Alle diese Probleme treffen alle Familien in Thüringen, sicherlich die eine Familie etwas weniger, die ein etwas höheres Einkommen hat, die sich um die finanziellen Fragen nicht in einem ganz so hohen Maße Gedanken machen muss, und andere Familien eben umso mehr, die in einer finanziell viel angespannteren Situation sind, die in einer sozial schlechteren Lage sind, die sowieso schon in einer herausfordernden Lebenssituation sind, die dann eben noch mal viel mehr. Die Forderung, die wir als Fraktion, die wir als Koalition an die Familienpolitik erheben, ist, dass sie allen Familien in Thüringen gute Rahmenbedingungen geben muss, dass sie Ungerechtigkeiten, die in diesem Land nach wie vor bestehen, kompensieren muss, damit alle Familien und vor allen Dingen alle Kinder, die in diesem Land leben, die gleichen Voraussetzungen, die gleichen Startchancen und die gleichen Möglichkeiten für ein gutes Leben haben können. Das ist der Anspruch, den wir übrigens nicht nur hier in Thüringen haben, sondern den die UN-Kinderrechtskonvention uns mitgibt. Das, was die AfD hier immer macht, ist genau das Gegenteil davon. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was die AfD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf vorschlägt, ist, dass es zwei Klassen von Familien in Thüringen gibt: Die einen Familien, die Unterstützung des Landes verdient haben, und die anderen, die das nicht verdient haben. Das ist mehr als durchschaubar. In einer Zeit, in der Familien Sicherheit brauchen, spielen Sie Familien gegeneinander aus. Das halte ich für zynisch, für unwürdig und auch für dieses Parlament nicht gegeben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen, dass Familien, dass deutsche Kinder stärker gefördert werden als Kinder mit Migrationshintergrund. Genau das widerspricht aber der UNKinderrechtskonvention, die da nicht unterscheidet, die sagt, jedes Kind ist gleich viel wert. Das ist der Anspruch, mit dem wir hier Politik machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie zeigen hier nur immer wieder, dass Sie genau diesem Anspruch nicht gerecht werden wollen. Das, was wir stattdessen brauchen, ist eine systematische Veränderung, gerade in der finanziellen Situation. Deswegen werben wir als Koalition, deswegen werben wir als Fraktion dafür, dass wir die Tarifbindung steigern, dass wir gute Löhne in Thüringen brauchen, dass Familien in eine finanzielle Situation versetzt werden, tatsächlich auch selber für sich sorgen zu können, und auf der Bundesebene werben wir dafür, dass eine Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht wird, die genau das macht, nämlich Familien stärker zu unterstützen, denen es schlechter geht und etwas weniger die Familien, denen es gut geht, damit alle Kinder die gleichen Chancen haben. Wie gesagt, das ist der Anspruch, mit dem wir an die Familienpolitik herangehen. Vor diesem Anspruch können wir den vorliegenden Gesetzentwurf nur ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU erhält jetzt Abgeordnete Meißner das Wort.

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Beate Meißner CDU

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer! Natürlich, der demografische Wandel ist ein großes Problem. Ich freue mich, dass die AfDFraktion das mittlerweile auch erkannt hat. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das ist unser Hauptthema!) Aber wie man das behebt, das ist ein viel größeres Problem. Ich glaube, wir sind uns alle einig hier im Hohen Hause, dass wir einfach mehr Kinder brauchen. (Beifall CDU) Aber es gibt keinen monokausalen Zusammenhang zwischen Geld und der Frage, ob sich eine Familie für mehr Kinder entscheidet. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Doch: Ungarn, Israel, Frankreich!) Deswegen – muss ich ganz ehrlich sagen – finde ich zum einen diesen Vorschlag nicht zustimmungsfähig und zum anderen wundere ich mich auch, dass er hier im Landtag durch die AfD erst jetzt eingebracht wird. Denn schon viele, viele Jahre tragen Sie das vor sich her, 2015 beispielsweise in Sachsen, auch Sachsen-Anhalt hat das schon diskutiert. Jetzt sind wir hier in Thüringen mittlerweile auch dazu gekommen, darüber zu diskutieren. Ich sagte es schon: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Geld und der Frage des Kinderkriegens. Das lässt sich auch ganz gut an Ländern darstellen, wo wir viele Geburten haben, wo es ein großes Bevölkerungswachstum gibt. Das sind oftmals Länder, die weniger reich sind als Deutschland. Deswegen muss man sich schon die Frage stellen: Woran liegt es denn? Dafür gibt es aus meiner Sicht drei verschiedene Dinge. Es ist zum einen die Frage: Wie werden Familien gefördert? Es darf keine Benachteiligung von Familien in unserem Land geben. (Beifall CDU) Es ist die Frage: Wie wird Kinderbetreuung gestaltet? Wir brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Beifall CDU) Und – ich glaube, das ist das Wichtigste – wir brauchen eine kinderfreundliche Grundstimmung in unserem Land. (Beifall CDU) Fragen wir uns doch alle mal selber: Freuen wir uns über Kinder, egal ob in der Straßenbahn oder im Hotel oder – ja – im Supermarkt? Freuen wir uns über Familien, die diesen Kinderreichtum leben? Sprechen wir da über Familie positiv? Und finden wir es gut, wenn immer mehr Familien sich dazu entscheiden, Kinder in die Welt zu setzen? Ich finde, es gibt viel zu tun, um die Familienfreundlichkeit in unserem Land zu verbessern. Familien müssen es wieder kinderleichter haben, und dafür setzt sich die CDU schon seit vielen Jahren ein. (Beifall CDU) Begrüßungsgelder an dieser Stelle sind auf jeden Fall nicht der ausschlaggebende Punkt. Und ich muss sagen, ich finde es ehrlich gesagt eine Beleidigung für Eltern, wenn man unterstellt, dass 2.500 Euro zur Geburt eines Kindes eine Motivation sind, ein Kind in die Welt zu setzen. Also ich finde, die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, hat so große Konsequenzen, dass das nicht vom Geld abhängig gemacht wird. So eine Entscheidung wird von jedem Einzelnen gut überlegt und die ist am Ende auch so persönlich, dass der Zusammenhang zwischen 2.500 Euro und der Frage, ein Kind zu bekommen, wirklich eine Beleidigung für Familien in diesem Land ist. Paare entscheiden sich für Kinder, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, und daran müssen wir arbeiten. 2.500 Euro ist für mich dann auch eine Zahl, wo ich sage: Wie kommen Sie denn auf die? Abgesehen davon beinhaltet der Gesetzentwurf auch viele Fragestellungen. Woher soll im Übrigen das Geld kommen? 82 Millionen im Haushalt einzustellen, ist ein Kraftakt. Ich bin gespannt, an welchen Stellen Sie die Deckung herholen wollen. Aber es gibt am Ende eben auch rechtliche Fragestellungen, Frau Lehmann ist schon darauf eingegangen. Gerade nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Kindergeld in Österreich stellt sich die Frage auch nach Benachteiligung von einzelnen Gruppen. Aber ich frage mich auch: Wie ist das mit Alleinerziehenden? Wie ist das mit Pflegeeltern, die Kinder adoptieren, haben die auch einen Anspruch? Aber letztendlich – ich sagte es schon –, wir lehnen diesen Ansatz grundsätzlich ab und sind der Meinung, dass es Unterstützungs- und Hilfesysteme gibt, die eher bei den Familien ankommen. Es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket, worüber Unterstützungen für Klassenfahrten auch möglich sind. Es gibt die Stiftung HandinHand, wo die Erstausstattung für werdende Eltern finanziert wird. Und so gibt es viele Möglichkeiten, es Familien in Thüringen zu erleichtern. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte AfD-Fraktion, als wir den Gesetzentwurf gelesen haben, haben wir ein bisschen mit Humor darauf reagiert, denn es ist ja nichts anderes als finanzgewordenes Mutterkreuz, was Sie hier vorschlagen. Und bei allem Respekt, das hat auch nichts mit Rassismus zu tun, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) sondern die Idee ist einfach sowohl von der Grundidee als auch von der Ausführung als auch vom Inhalt so dermaßen unterentwickelt, dass man lieber nicht allzu viele Worte verlieren sollte. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Doch!) Das geht schon los, dass Sie jedem Kind 2.500 Euro zahlen wollen, das in Thüringen geboren wird. Das würde dazu führen, dass jemand, der eigentlich in NRW wohnt, hierherkommt und gebiert – das ist gut für unsere Zahl in den Krankenhäusern, wissen wir schon –, 2.500 Euro bekommen würde. Das ist natürlich keine Lösung. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ich kann es nicht mehr hören!) Dann der Zusammenhang, dass es daran liegen würde, dass die finanziellen Rahmenbedingungen zu einer Kinderentscheidung pro oder contra führen würde, es ist wissenschaftlich genau das Gegenteil belegt. Denn wir wissen, je wohlhabender eine Gesellschaft ist, desto stärker gehen die Geburten auch zurück. Dass eine staatlich organisierte Bevölkerungsentwicklungspolitik scheitert, sehen Sie beispielsweise an autoritären Staaten wie China. Noch ein ganz grundsätzlicher Punkt, der gegen diese Idee spricht: In Thüringen haben wir nicht das Problem, dass die Rahmenbedingungen nicht passen würden, haben wir nicht das Problem, dass eine finanzielle Belastung der Eltern zu groß ist, sondern es ist einfach Mathematik. Wissen Sie, was der Grund ist? Ich meine, Sie gucken immer so überrascht, aber immerhin hören Sie zu. Das Grundproblem ist, dass der Bevölkerungsrückgang daran liegt, dass Sie hier 40 Jahre Sozialismus hatten, die Planwirtschaft zusammengebrochen ist und die jungen Menschen von damals sich woanders ein Ziel gesucht haben (Beifall CDU, Gruppe der FDP) und die Eltern der Kinder, die heute eben nicht geboren werden, zumindest nicht in Thüringen geboren werden. Das ist Mathematik. Das heben Sie auch nicht mit 2.500 Euro, das ist einfach Populismus. (Beifall Gruppe der FDP) Und was noch dazukommt: Sie reden hier permanent von finanzpolitischer Solidität, die diese Landesregierung eben nicht einhält. Da sind wir sogar einer Meinung, aus unterschiedlichen Gründen sicherlich, aber da kann ich mitgehen. Aber wie man mit einer solchen Idee die Sachzusammenhänge, die nicht bestehen, postuliert, einen Betrag aufruft, der in keinster Weise verifiziert ist, der dazu aufruft, dass wir quasi Geburtentourismus nach Thüringen haben und unser Steuergeld in alle anderen Bundesländer geht und der am Ende des Tages nicht eine Geburt hier in Thüringen ermöglicht, ein Kind, das hier aufwächst, da muss ich wirklich sagen, es ist überraschend, dass Sie überhaupt mit einer solchen Idee hier vor das Plenum treten. Ich glaube, Ihnen ist wahrscheinlich bewusst, dass diese Idee nicht sehr viel weiterträgt als bis zur zweiten Rede von Herrn Höcke von hier vorn. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Höcke? Na ja, Sie haben es vorhin eingebracht. Jetzt sind wir in der Debatte, Sie sind aber nur einmal gemeldet, deswegen frage ich nach. Und jetzt haben Sie noch mal das Wort.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! So ein bisschen Emotionalität in der Debatte finde ich gut, ein richtiges Thema. Ich glaube, bei den emotionalen Äußerungen der Kollegen kam auch so ein bisschen das schlechte Gewissen über die eigenen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte zum Vorschein. (Beifall AfD) (Heiterkeit Gruppe der FDP) Frau Kollegin Lehmann, seien Sie mir nicht böse, aber es ist die normalste Sache von der Welt. Und in jedem anderen Land außer Deutschland ist das die normalste Sache der Welt, dass, wenn finanzielle Leistungen durch den Staat ausgegeben werden, das selbstverständlich nur dann geschieht, wenn die entsprechende Staatsbürgerschaft des Staates auch vorliegt in solchen Bereichen. (Beifall AfD) Das ist überall der Fall, nur in Deutschland werden die deutschen Staatsbürger systematisch diskriminiert. Das ist ein Skandal, und der muss überwunden werden. (Beifall AfD) Sehr geehrte Frau Meißner, Ihre Phrasen habe ich jetzt auch schon seit vielen Jahren immer wieder hier vom Rednerpult vernommen. Schade, dass Sie nicht weiterkommen, schade, dass Sie die guten Ansätze, die in unserem Gesetzentwurf niedergeschrieben sind, nicht erkennen wollen. Ich habe doch gar nicht monokausal erklärt. Ich habe in meiner Einbringung schon deutlich gemacht, dass wir es tatsächlich beim demografischen Niedergang – und das ist kein demografischer Wandel, das ist kein Naturereignis –, der von der Politik leider falsch gemanagt wird und nicht aktiv angegangen wird – dass das kein monokausales Ereignis ist, sondern ein multikausales Ereignis. Und dass die Politik natürlich auch über die finanziellen Zuwendungen hinaus die Möglichkeit hat, durch Wertschätzung positive Impulse zu setzen und das gesellschaftliche Klima so zu beeinflussen, dass die Menschen, die jungen Paare in Thüringen, wieder Ja zum Kind sagen, habe ich nie in Abrede gestellt. (Beifall AfD) Es ist einfach falsch, sehr geehrte Kollegin Meißner, dass pronatale Politik, die jetzt also finanzpolitisch angelegt ist, nicht erfolgreich ist. Schauen Sie nach Israel, schauen Sie nach Frankreich, wo es ein entsprechendes Steuermodell gibt, das die Familien entlastet. Schauen Sie nach Russland, schauen Sie in viele Länder, wo pronatale Politik zu sichtbaren Erfolgen im Bereich der Familienpolitik führt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: In Russland gibt es eine überalterte Bevölkerung!) Sehr geehrter Kollege Montag, zu Ihnen komme ich jetzt. Dass Sie – ich muss fast sagen – die Frechheit haben – das muss ich mal deutlich einordnen –, die Familienpolitik der AfD, die die demografische Katastrophe, den demografischen Niedergang aktiv angehen will, sofort wieder mit dem Stigma der Mutterkreuzpolitik zu behängen, das ist doch das eigentliche Problem in diesem Land. Dass jede Partei, jeder Politiker, der darauf hinweist, dass wir seit Jahrzehnten eine katastrophale demografische Entwicklung haben, die unsere Sozialversicherungssysteme zum Kollaps führt, die den Fachkräftebedarf zu einem immer größeren Problem werden lässt, sofort mit der Mutterkreuzpolitik oder mit dem Mutterkreuzpolitikstigma beklebt wird, das ist schlecht und das muss beendet werden. (Beifall AfD) Diese Diskriminierung muss beendet werden. Das ist eine Selbstblockade, die müssen wir in Thüringen und Deutschland durchbrechen, die müssen wir durchbrechen, sonst werden wir keine Zukunft haben. Grundsätzlich, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, auch wenn ich das Gefühl habe, dass das bei Ihnen kein Allgemeinplatz ist, grundsätzlich hat ein Staat ein Interesse, als Kulturraum zu überleben, das ist jedenfalls meine Sicht auf den Staat. Dazu braucht es allerdings ein biologisches Fundament. Darf man das noch sagen? Einwanderung, die von Ihnen allen, sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen favorisiert wird, kann das Problem in Thüringen nicht lösen, kann das Thüringer Geburtendefizit nicht lösen. Das hat quantitative Gründe, das hat aber vor allen Dingen im Augenblick auch qualitative Gründe. Schauen wir mal auf die Fachkräftemangellage, die ja auch selbstverschuldet ist. Drei Gründe kann ich Ihnen dafür aufzählen: Erstens – man hat keine pronatale Politik in den letzten Jahrzehnten betrieben, zweitens – man ließ es zu und man lässt es weiterhin zu, dass wir in der Alterskohorte von 20 bis 35 mittlerweile 2 Millionen junge Menschen ohne Berufsabschluss im Land haben, und drittens – Sie, sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen auf Landesebene, aber natürlich vor allen Dingen auf Bundesebene, haben mit Ihrer fatalen Einwanderungspolitik, mit Ihrer eigentlich nicht vorhandenen rationalen Einwanderungspolitik unser Land zu einem Sozialhilfeempfängereinwanderungs- und zu einem Fachkräfteauswanderungsland gemacht. Das sind die drei Gründe. (Beifall AfD) Da können Sie stöhnen, Herr Ramelow, wie Sie wollen, das sind die drei Gründe für unsere demografische Malaise. Seit 2015, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, hat man 3,5 Millionen Zuwanderer ins Land gelassen. Von Ihnen allen wurde immer wieder darauf hingewiesen, das sind Fachkräfte. Manche nannten die Einwanderer, die 3,5 Millionen, sogar Goldstücke. Ich frage mich, wie wir überhaupt noch ein Fachkräfteproblem haben können, nachdem wir 3,5 Millionen Goldstücke ins Land gelassen haben. (Beifall AfD) Aber Spaß beiseite. Herr Ministerpräsident, es stört mich, wenn Sie sich solange und so laut hier unterhalten, das geht nicht. Sie sind hier Gast als Ministerpräsident im Plenum. (Beifall AfD) Entschuldigung, ich rede hier vorn, das ist unerträglich.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Herr Höcke…

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Ja, Spaß beiseite, das geht nicht.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Ich möchte bitten, dass von der Regierungsbank keine Zwischenrufe gemacht werden. Herr Höcke hat jetzt das Wort.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es geht doch nur darum, dass ich hier meine Rede halten kann, Herr Ministerpräsident, es war jetzt ein bisschen laut. Entschuldigung, es war ein bisschen laut. Also, Spaß beiseite. Ihre Einwanderungspolitik ist katastrophal gescheitert, weil sie eben keine ist. Der Ausländeranteil im Hartz-IV-System hat sich gesteigert seit 2015, da lag er bei 23 Prozent, jetzt liegt er aktuell bei 45 Prozent, Tendenz weiter ansteigend. Die Arbeitslosenquote bei den Erwerbstätigen liegt in Thüringen bei aktuell 5,4 Prozent, der Ausländeranteil beträgt bei den Erwerbslosen oder Arbeitslosen 21,4 Prozent, das ist weit überproportional. Mit einem auch wegen einer völlig verfehlten Einwanderungspolitik zum Bersten angespannten Sozialversicherungssystem und mit einer weltweit fast am höchsten taxierten Abgaben- und Steuerquote haben Sie zudem unser Thüringen und unser Deutschland so unattraktiv für qualifizierte Einwanderung gemacht, wie kein anderes Land der Welt. (Beifall AfD) Hochqualifizierte wollen gar nicht mehr nach Deutschland. Sie vertreiben die Leistungsträger aus dem eigenen Land und sorgen dafür, dass hochqualifizierte Ausländer gar nicht mehr bei uns arbeiten wollen oder können. Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen nicht umhin – das ist meine Überzeugung, das ist die Überzeugung meiner Fraktion –, uns wieder auf uns selbst zu beziehen. Deswegen brauchen wir eine Willkommenskultur für Kinder in Thüringen. Wir wollen eine Willkommenskultur, die aus Thüringen, aus unserem Freistaat das familien- und kinderfreundlichste Land der Bundesrepublik Deutschland macht. (Beifall AfD) Um das endlich zu beginnen, wovon Sie alle schon seit Jahrzehnten reden, endlich Worten Taten folgen zu lassen, haben wir unser zweiteiliges Gesetz heute hier ins Hohe Haus eingebracht. Wir wollen ein Thüringer Begrüßungsgeld: 2.500 Euro für jedes neugeborene Kind in Thüringen soll es in Zukunft geben. Das soll einfach nur darauf hinweisen, dass die finanzielle Diskriminierung der Familien in Thüringen beendet wird und zumindest aus der Geburt heraus nicht schon direkt finanzielle Nachteile resultieren. Das ist das Ziel dieses Begrüßungsgelds. Und wir wollen einen Thüringer Schülerbonus. Wir alle wissen, wenn wir Väter oder Mütter sind, wie teuer auch die Schulausbildung ist, Klassenfahrten, Projekte, Lernutensilien, Arbeitsutensilien usw. summieren sich auf. 20 Euro für jeden Schüler in Thüringen pro Monat – das ist der Thüringer Schülerbonus, für den ich hier Werbung mache. Im Jahr sind dazu in Summe etwa 80 Millionen Euro notwendig, die haben wir im Haushalt eingestellt. Das haben wir ausgewiesen, die Finanzierung ist gesichert und auch die Ausbringung dieser Gelder über die Landkreise als Schulträger bzw. als Aufsichtsbehörden über die Standesämter ist prozessual kein Problem. Mit dieser Familienoffensive, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich komme zum Schluss, leiten wir den so dringend benötigten Paradigmenwechsel in der thüringischen Familienpolitik ein. Thüringen braucht die demografische Wende, und zwar jetzt und sofort. Und jeder, der eine Zukunft für Thüringen will,

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Höcke.

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Björn Höcke AfD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

kommt an der Beantwortung der demografischen Frage nicht vorbei. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Als Nächster hat sich Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also eines muss man nach der Debatte sagen, Herr Höcke, dieses Land braucht keine weitere sozialistische Partei, wir brauchen auch keine weitere Umverteilungspolitik. Ich will Ihnen mal was sagen, das zeigt ja, dass der Fachkräftemangel auch in der Politik angekommen ist, (Beifall SPD, Gruppe der FDP) dass wir in Deutschland 1 Billion Euro jedes Jahr an Sozialleistungen ausgeben – 1 Billion. Man kann vieles kritisieren, ob das Geld die richtige Wirkung hat, das ist ja auch unsere Position. Aber in Thüringen haben wir das erste und das zweite Kita-Jahr kostenfrei gestellt. Das heißt, Umverteilungseffekte sind gleich null. Diesen Maßstab müssten Sie eigentlich, weil Sie es ja sonst kritisieren, auch bei sich selbst anlegen, das tun Sie aber nicht. Was man braucht, sind flexible Arbeitszeitmodelle. Was man braucht, ist eine florierende Wirtschaft. Man muss wieder zeigen, dass sich Leistung lohnt, indem man Menschen entlastet und nicht umverteilt, das ist sinnvolle Politik. Im Übrigen hat das die Ampel das erste Mal seit 16 Jahren getan – 100 Milliarden Euro Entlastung, (Unruhe AfD) genau das wird nächstes Jahr auch ankommen. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist eine nachhaltige Politik, die nicht auf Umverteilung setzt, sondern auf Eigenverantwortung und Selbstbehalt. Dieses Land braucht keine weitere sozialistische Partei. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das war jetzt gar nichts!)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Für die Fraktion der SPD hat sich jetzt Abgeordneter Hartung zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Frau Präsidentin, lieber Robert, ich kann direkt bei dir ansetzen, dieses Land braucht keine weitere sozialistische Partei und schon gar keine nationalsozialistische Partei zum Thema „Mutterkreuz“. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Höcke, Sie haben mich hier nach vorn getrieben, weil Sie bedauern, dass Fachkräfte hier nicht einwandern.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Entschuldigung, Herr Hartung, ich unterbreche. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für den Zwischenruf „Du hast doch einen Knall!“, Herr Henke. (Unruhe DIE LINKE) Sie können fortfahren.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

So, Herr Höcke hat mich hier nach vorn getrieben, weil er bedauert, dass Fachkräfte nicht hierherkommen. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Wahlergebnissen der AfD und dem Verbleib von Fachkräften in den Bundesländern. Leute müssen sich auch willkommen fühlen. Und wenn hier permanent von diesem Pult gegen Zuwanderung gehetzt wird, dann werden Menschen hier nicht bleiben. Wenn wir wollen, dass Fachkräfte in dieses Land einwandern, müssen wir den Boden bereiten, sie willkommen heißen und sie so behandeln, wie sie behandelt werden wollen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Staatsbür- ger!) als normale Menschen. Wenn ich damit anfange, Kinder nach ihrer biologischen Herkunft zu sortieren anstatt als Potenzial zu erkennen und so zu fördern, damit sie ihr Potenzial entfalten können, dann ist das die Grundlage einer zutiefst rassistischen Politik, da hat meine Kollegin Diana Lehmann recht. Diese Politik lehnen wir ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Höcke, wenn Sie die Probleme dieses Landes tatsächlich angehen wollen, Fachkräftemangel etc., (Unruhe AfD) dann werden wir nicht mit einer Offensive für Geburten, die – wenn Sie jetzt recht hätten und das Gesetz ginge irgendwann durch – in einem Jahr möglicherweise zu höheren Geburtenzahlen führen, Menschen, die dann in sieben Jahren, von heute an gerechnet, in die Schule kommen und dann irgendwann in 19 Jahren oder so eine Berufsausbildung, ein Studium anfangen. Wenn wir die Probleme lösen wollen, müssen wir sie jetzt lösen. Wir haben jetzt den Mangel. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt: Weg mit irgendwelchen rassistischen Ressentiments! Willkommenskultur, Anwerbung von Menschen, die hier arbeiten wollen; jeder muss willkommen sein, auch mit seinen Kindern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zur Wort gemeldet.

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Heike Werner

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD wirft sehr viele Fragen auf – das ging mir auch so –, aber vor allem zeigt er noch einmal ganz deutlich, wessen Geistes Kind Sie sind, und dass Sie sich gar nicht trauen, immer ganz klar zu formulieren, was Sie eigentlich wollen, denn Ihr Gesetz führt als Titel aus: Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen, oder auch: Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus. Nur im Kleingedruckten liest man dann, dass es Ihnen darum geht, die Familie aus Vater, Mutter, Kind oder Kindern ins Zentrum zu stellen, und es geht Ihnen nur um Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft. Das wirft doch sehr viele Fragen auf. Zum einen ist das Gesetz handwerklich schlecht gemacht. Darauf wurde aber auch schon eingegangen. Beispielsweise ist nicht klar, wenn Sie sagen, das Begrüßungsgeld soll bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres gewährt werden, wenn man nachweisen muss, dass man wiederum seinen Hauptwohnsitz drei Jahre in Thüringen hat. Das geht aus meiner Sicht gar nicht zusammen. Und auch was die Finanzierung angeht, ich kann es hier auch nur sagen, ist für mich nicht klar, wie es eigentlich finanziert werden soll. Aber es ist vor allem ein schlimmes Gesetz, ein falsches Gesetz, das hier ganz in die falsche Richtung geht. Ich will hier an der Stelle erst einmal sagen, dass ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar bin, aber auch anderen, die sich hier wirklich mit eingebracht haben, dass wir in Thüringen genau diesen Paradigmenwechsel, von dem Sie gesprochen haben, auf den Weg gebracht haben. Denn wir verstehen hier in Thüringen Familie als eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, und zwar unabhängig davon, wie sie leben und lieben und auch woher sie kommen. Es schließt für uns beispielsweise auch gleichgeschlechtliche Paare oder Patchworkfamilien und Alleinerziehende, aber auch Familien ohne Kinder mit ein. Ich bin froh, dass wir viele Dinge auf den Weg gebracht haben, die ermöglichen, dass Familien hier gut leben können, das heißt: ein Aufbau einer sozialen Infrastruktur, zum Beispiel durch unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, auch unser wirklich divers besetzter Landesfamilienrat, der uns viele Hinweise gibt, an welchen Stellen wir weiter agieren müssen, aber auch, um ein Beispiel zu nennen, die Förderrichtlinie zur Kinderwunschbehandlung, die wir auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare geöffnet haben. Alles das zeigt, dass hier verstanden wurde, was moderne Familienpolitik ist. Herr Montag beispielsweise hat es angebracht, Familien wünschen sich eben vor allem Zeit füreinander. Sie wünschen sich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Und hier wird vieles getan, zum Beispiel sind die beitragsfreien Kindergartenjahre ein Beitrag dazu, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass es lange Möglichkeiten gibt, Kinder auch gut zu versorgen im Kindergarten. Aber auch das Thema „Ganztagsschulen“ usw. leistet hierzu einen sehr großen Beitrag. Was Familien auch wollen und vor allem Frauen wollen, ist eben nicht nur bessere Vereinbarkeit von Frauen und Familie, sondern auch eine gerechte Verteilung von Care- und Familienarbeit. Genau in die Richtung geht es eben bei Ihnen nicht. (Beifall DIE LINKE) Das hängt sicherlich auch mit der Zusammensetzung Ihrer Fraktion zusammen. Sie haben ein tradiertes Bild, das von Vater, Mutter und Kind redet, und dass die Mütter nach Möglichkeit möglichst lange zu Hause bleiben. Wir wollen eine Familie, in der gleichberechtigt Familien- und Care-Arbeit übernommen wird, in der Zeit da ist für Kinder, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Muttersein ist keine Schande!) und das wird durch unsere moderne Familienpolitik, die wir hier in Thüringen gemeinsam auf den Weg gebracht haben, auch umgesetzt. Lassen Sie mich aber ein Letztes benennen, und das ist das, was uns, glaube ich, hier alle aufregt und was wir hier auch so nicht stehenlassen können. Sie haben Ihren Gesetzentwurf in Verbindung gebracht mit dem Thema der demografischen Entwicklung und auch der Fachkräfteentwicklung. Ich finde es wirklich furchtbar, wie Sie hier agieren und wie Sie hier argumentieren. Ich will auch noch einmal sagen, ich habe einen hohen Respekt und eine hohe Wertschätzung gegenüber all den Menschen, die hierherkommen, um in Thüringen zu arbeiten und uns zu unterstützen, dass unsere Sozial- und Wirtschaftssysteme weiter aufrechterhalten werden können. Wenn wir nicht in den letzten Jahren so viel Zuwanderung gehabt hätten durch ausländische Arbeitskräfte, dann hätten wir schon jetzt ein viel größeres Problem bei der Besetzung von Stellen mit Fachkräften, beim Umgang mit dem Fachkräftemangel gehabt. Derzeit sind 60.000 Menschen in Thüringen mit einer ausländischen Herkunft, die hier arbeiten, die hier Steuern zahlen, die hier dazu beitragen, dass das Wirtschaftssystem trotzdem am Laufen gehalten werden kann. Warum sollten genau diese Menschen und deren Kinder nicht die Möglichkeit haben, genauso am gesellschaftlichen Reichtum zu partizipieren? Warum sollten diese Kinder hier ausgeschlossen werden, wo doch die Eltern hier genauso Steuern zahlen und dazu beitragen, dass wir als Land Thüringen weiter all die Dinge leisten können, die uns an der Stelle auch wichtig sind? Und schauen Sie sich die Zahlen an: Wir haben derzeit einen Anteil von Menschen mit ausländischer Herkunft an der Bevölkerung, der bei 5,6 Prozent liegt. Und dann schauen Sie sich an, wie viele Menschen mit ausländischer Herkunft sozialversicherungspflichtig sind. Das sind 7,6 Prozent, und das ist in den Jahren extrem angestiegen. Das zeigt noch mal, wir müssen dafür dankbar sein, dass diese Menschen hierherkommen, dass sie ihre Heimat verlassen, um hier tatsächlich uns als Land zu unterstützen. Das wird unser Beitrag für die Zukunft sein. Wir wollen, dass Thüringen ein gutes Land ist, in dem Zuwanderung nicht nur möglich ist, sondern wir wollen zeigen, dass wir eine Willkommenskultur haben, die diesen Menschen auch gerecht wird. Sie sind die einzigen, die an der Stelle in eine andere Richtung argumentieren. Reden Sie mit Wirtschaftsunternehmen, reden Sie mit dem Handwerk, die sind genau auf dem Weg zu sagen, was können wir tun, damit wir hier eine gute Willkommenskultur haben. Dazu gehört unter anderem auch eine gute Kommunikation. So, wie Sie agieren, schrecken Sie Menschen ab, das wollen wir genau nicht, und ich hoffe, dass inzwischen viele andere Menschen das genauso verstanden haben. Ich habe manchmal den Eindruck, Herr Höcke, dass es so eine Art Neiddebatte ist, dass Sie eigene Ängste haben, die an der Stelle hier vor allem im Vordergrund stehen. Ich weiß nicht, warum Sie so ein Problem damit haben, Menschen, die anders sind, hier auch zu akzeptieren. Das liest man auf jeden Fall immer wieder heraus. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich habe überhaupt keine Probleme!) Ich glaube, wir wollen, dass alle Menschen hier gut leben können, egal, woher sie kommen, egal, wie sie leben und lieben, egal, welcher Herkunft sie sind, egal ob jung, alt, ob mit oder ohne Behinderung, und das ist das Ziel, das wir uns gestellt haben, das wir gemeinsam umsetzen und bei dem wir auch schon sehr viel erreicht haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (ThürFKJFG)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass Foto- und Videoaufnahmen von der Tribüne oben nicht gestattet sind, vielleicht löschen Sie das einfach auf Ihrem Handy, wenn Sie es gerade eben getan haben. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss und einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wer möchte diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6784 ERSTE BERATUNG Wird die Begründung dazu gewünscht? Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Nach einer sehr emotional geführten Debatte dürfen die Haushälter jetzt wieder mal für etwas Beruhigung sorgen, denke ich. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag bereits gesetzlich eine einmalige 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und die Versorgungsempfänger aufgrund der inflationsbedingt steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise beschlossen. Mehrere Länder, unter anderem Bayern, Niedersachsen oder auch NRW haben mittlerweile in ihren Beamtenversorgungsgesetzen diese Pauschale eingeführt oder geplant. Bisher fehlt in Thüringen eine solche gesetzliche Grundlage, um auch unseren Versorgungsempfängern des Landes analog dazu eine Einmalzahlung zu gewähren. Eben wegen dieser Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für die Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamten in den Ländern regeln. Aus diesem Grund haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Anspruchsberechtigt wären demnach insbesondere Versorgungsempfängerinnen und ‑ empfänger nach dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und dem Thüringer Altersgeldgesetz. Mit diesem Gesetzentwurf soll in Thüringen ein weiterer Baustein zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten speziell bei den Energiepreisen eingefügt werden – eine Leistung, die auch durch die Beamtenbünde im Bund und den Ländern eingeworben wird. Es schafft natürlich Gleichberechtigung zwischen Rentnerinnen und Rentnern und den Versorgungsempfängern, denn hohe Energiekosten fallen einfach an und unterscheiden nicht zwischen Rente und Pension. Beide Gruppen wollen wir daher gleichermaßen entlasten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Erster erhält Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auswirkungen des Ukrainekriegs beschäftigen uns nun schon seit mehreren Monaten und gerade auch der Bereich der Hilfen ist hier insbesondere wichtig. Sie alle wissen, wir haben im Land mit erhöhten Kosten, mit erhöhten Preisen für Energie, Nahrungsmittel und Lebenshaltungskosten insgesamt zu kämpfen. Da ist es wichtig, dass denen geholfen wird, die Unterstützung brauchen. Wir alle haben hier in den vergangenen Monaten schon darüber diskutiert, in welchen Bereichen Hilfe notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag haben insbesondere darauf gedrungen, dass Energiehilfen im Rahmen des Sondervermögens ausgezahlt werden. Ich denke, das war ein wichtiger Beitrag insbesondere für unsere Wirtschaft, für die Institutionen, aber eben auch im privaten Bereich, dass wir hier ein Zeichen gesetzt haben, dass Hilfen da ankommen, wo sie gebraucht werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir das Thema der Versorgungsempfänger. Hier ist es auch so, dass wir intensiv darüber diskutieren müssen, wo die Hilfen angesetzt werden müssen. Ich habe das bereits gesagt, es gibt schon verschiedene Hilfsmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen. Wichtig ist uns immer dabei gewesen, dass es keine Gießkannenregelung gibt, sondern wirklich da angesetzt wird, wo Hilfe gebraucht wird. Wir haben in den letzten Monaten verschiedene Anhörungen durchgeführt, auch im Bereich der Besoldung, und da spielten auch die Versorgungsempfänger eine Rolle. Ich möchte daran erinnern, dass verschiedene Zuschriften kamen, die auch den Bereich der Coronahilfen angesprochen haben. Da war es so, dass die Versorgungsempfänger keine entsprechenden Hilfen erhalten haben. Für uns ist es wichtig, noch mal intensiv darüber zu diskutieren, wo die Hilfen notwendig sind. Wir möchten den Gesetzentwurf gern im Haushaltsund Finanzausschuss mit einer entsprechenden Anhörung diskutieren, damit wir auch noch mal die verschiedenen Hinweise von den Betroffenen erhalten. Ansonsten ist es uns wichtig, wie ich eingangs gesagt habe, dass wir weiter über die notwendigen Hilfen in diesem Land sprechen, denn wir sehen leider, dass es auch aufgrund der Situation in der Ukraine weiterhin notwendig ist, nicht da vor Ort zu unterstützen, sondern auch hier in unserem Lande. Da sind wir weiterhin Gesprächspartner, haben auch entsprechende Anträge eingebracht, insbesondere was den Landeshaushalt 2023 angeht. Da werden wir jetzt am Freitag noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss in die Diskussion gehen und dann in einer Woche hier an dieser Stelle darüber diskutieren, was für unser Land notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion haben unsere Anträge in dem Sinne eingereicht. Es ist uns wichtig, da auch vor Ort entsprechend zu unterstützen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, der seit zehn Monaten andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führt weiterhin zu steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen und zu Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten abmildern soll. Neben allgemeinen Preisbremsen ist auch eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beamten des Bundes vorgesehen. Und sie alle sollen zum 1. Dezember 2022 beschlossene Energiepauschalen von 300 Euro erhalten. Um die Versorgungsempfänger des Landes Thüringen gegenüber denen des Bundes nicht schlechter zu stellen, soll eine entsprechende Zahlung daher grundsätzlich auch der Kreis der Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen in Höhe von je 300 Euro einmalig erhalten und erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll helfen, diese Lücke bei der Berücksichtigung der Thüringer Leistungsempfänger zu schließen. Es handelt sich dabei um die Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld im Geltungsbereich gemäß § 1 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Ich bitte um Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Vielen Dank. Als Nächstes hat sich Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die steigenden Energiepreise in Verbindung mit der allgemeinen Inflation führen zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die insbesondere auch Rentner und die Versorgungsempfänger des Freistaats trifft. Die hier vorgeschlagene Anhebung oder Ausreichung einer Energiepauschale gleicht den Maßnahmen, die die Bundesregierung für die betroffenen Personengruppen bundesweit getan hat, ist vertretbar und auch folgerichtig. Denn es wäre nicht zu erklären, wenn genau diese Gruppe nicht in den Genuss dieser Zahlungen käme. Allerdings – und das muss man betonen und das ist Aufgabe der Politik –, neben dem Abfedern der Härten, die nun in dieser Zeit eintreten, ist es langfristig und kurzfristig natürlich auch wichtig, dass die Gründe, die zur Inflation und zur Angebotsverknappung führen, beseitigt werden. Deshalb gibt es noch mal Gelegenheit, hier zu sagen, wir müssen alles tun, um eben die Angebotsmenge zu erhöhen. Das ist eine unvoreingenommene Forschung in den Energiefeldern fossiler Energie. Ich nenne hier Schiefergasgewinnung in Deutschland, weitläufig bekannt als Fracking, und natürlich auch weitere Forschung bei der friedlichen Nutzung von Atomund Kernenergie. Gestern war es etwas kurz, deshalb heute noch mal: Wir verstehen nicht, dass – weltweit sind über 440 Anlagen in Betrieb, 50 Anlagen im Bau – wir uns in Deutschland weiterhin verschließen, hier wenigstens weiter zu forschen. Die vierte Generation, die sogenannten Flüssigsalzreaktoren, versprechen kernschmelzungsfreie Nutzung. Der Atommüll ist ein minimales Abfallprodukt nur noch bei dieser Forschungsfrage. Deshalb stellt sich nicht die Frage des Endlagers, sondern die Frage der weiteren Nutzung.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Herr Kemmerich, ich weise Sie darauf hin, dass wir uns gerade im Tagesordnungspunkt 11 befinden und Sie doch bitte zur Sache reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, des Hinweises hätte es nicht bedurft. Ich kann das selber nachvollziehen, aber die Frage ist eben nochmals, nicht permanent abzufedern, sondern die Ursachen dessen zu beseitigen. Und das sage ich als Vertreter im Finanzausschuss des Landes Thüringen, des Freistaats Thüringen, und gern sollen die Versorgungsempfänger in den Genuss der ihnen zustehenden Zahlungen kommen. Aber das kann nicht das Konzept der nächsten Jahre sein. Deshalb muss und darf das hier gesagt sein. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo wollen Sie denn in Thüringen Atomkraft aufbauen? Die kleine Schweiz baut auch Atomreaktoren und andere Länder auch. Das ist nicht die Frage des Ortes in Thüringen, sondern auch eine Frage der solidarischen Aufgabe in Deutschland, in Deutschland gemeinsam mit der Thüringer Politik dafür Sorge zu tragen, dass wir insgesamt eine vernünftige Energiepolitik betreiben, die die Inflation dämpft und damit auch nicht die Vermögen derjenigen wegschmelzen lässt, die wir gerade hier bedenken. Die 300 Euro helfen vielleicht, die Rechnung für Energie zu bezahlen, aber die Altersvermögen, die sich alle aufgebaut haben, auch die Rentner, die jetzt aus den Bundesmitteln 300 Euro bekommen haben – deren Altersvermögen schmelzen gerade weg wie das Eis in der Sonne. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Erzäh- len Sie das mal dem Bundesfinanzminister!) 10 Prozent Inflation ist kein Spaß. – Ich erzähle es gern noch mal den Grünen, die haben dafür Sorge getragen, dass wir keine Angebotspolitik mehr haben. Und Sie sind jetzt mal ruhig! Ich rede. Danke schön. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ihre Partei ist eine Umverteilungspartei von unten nach oben!)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat Herr Kemmerich, und ich bitte doch, die Lautstärke etwas runterzufahren.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Wunderbar. – Also, liebe Versorgungsempfänger in Thüringen, unsere Unterstützung hat das. Unsere Kritik hat das insgesamt vor der Politik. Wir freuen uns auf die Diskussion im Haushaltsausschuss. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wären Sie gestern mal länger geblieben und hätten mal länger zugehört …!)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordnete Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream! Wie auch schon bei der Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes und anderer Anträge der Art handelt es sich hier bei diesem Gesetzentwurf um reine Symbolpolitik, die Aktionismus vortäuschen und vom Versagen der verantwortlichen Akteure ablenken soll. (Beifall AfD) Ein Sondervermögen/Schattenhaushalt, Symptomanträge und Bekundungen ändern aber nichts an den Ursachen von Energiepreissteigerungen und Energiearmut, und solange man nur in Steuertöpfen herumpfuscht und damit Preisbremsen finanziert, statt die Problemursachen zu lösen, werden die Bürger und Unternehmen weiter für eine völlig verrückte Energie- und Sanktionspolitik büßen müssen und hin und wieder mit Almosen abgespeist – dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr und überübernächstes Jahr. (Beifall AfD) Damit wird weiter an der Verschuldungsspirale gedreht, der Steuerzahler ausgequetscht, die Kommunen kriechen am Gängelband oder – um es mal mit einem Wort zu sagen, was gerade von Rot-RotGrün so gern benutzt wird –: Diese Politik ist nicht nachhaltig. (Beifall AfD) Es ist weder ökonomisch, noch ökologisch sinnvoll, Angebote sicherer Energieversorgung durch Abschaltung, Embargo und Produktdeckel zu verringern, fehlende Produkte um die halbe Welt schiffen zu lassen und die finanziellen Risse durch hart erarbeitetes Steuergeld kitten zu wollen. (Beifall AfD) Es widerspricht jeglicher Vernunft, hier und da ausgemachte Gruppen mit Einmalzahlungen zu versehen, in der Hoffnung auf Wählerstimmen und damit die Menschen nicht auf die Straße gehen, während der Grund für die Energiekrise geleugnet wird und weiterbesteht. Für die Energiekrise ist nun mal die Energiewende verantwortlich, und seit Februar 2022 neben der selbstgeschaffenen Abhängigkeit auch eine deutsche Politik, die nicht die Diplomatie als Mittel zum Frieden sieht und dabei die Energieversorgung opfert. Es widerspricht auch jedweder Verantwortung in Zeiten von Energiearmut, auf der einen Seite Stromerzeugung durch Kernkraft abzuschalten, um dann Energie aus Kernkraftwerken zu importieren und gleichzeitig auch noch die E-Mobilität zu forcieren, von der man jetzt schon weiß, dass sie das Netz belastet, weswegen ja bereits Zwangsdrosselungen per Gesetz vorgeschrieben sind. Und um diesen Irrsinn irgendwie vermarkten zu können, soll es wieder Steuergeldausschüttungen geben, die innerhalb einer fehlkonstruierten Krisenpolitik weitere soziale und wirtschaftliche Schieflagen schaffen. Ich will an dieser Stelle an die Debatte zu einem Notfallfonds im September erinnern. Laut Antrag der regierungstragenden Fraktionen sollten Härtefälle eine Einmalzahlung erhalten. Das entspricht bei den beantragten 10 Millionen Euro sage und schreibe 30 Euro für mehr als 300.000 akut Armutsgefährdete in Thüringen laut Bundeszentrale für politische Bildung – 30 Euro. Dazu hat man noch ein ausgeweitetes Angebot für Energie- und Schuldenberatung spendiert, garniert mit Spartipps. Zynischer geht es nicht mehr. (Beifall AfD) Unternehmen im Freistaat sollen über das Sondervermögen auch ein paar Brotkrumen erhalten von dem, was das Sondervermögen nach den Haushalten noch übriglässt. Und nun will man in diesem Gesetzentwurf für Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld im Geltungsbereich des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro auslösen und schafft damit weitere Ungerechtigkeiten. Das alles wäre nicht nötig, wenn man auf Bundesund Landesebene zum einen aus der Coronapolitik gelernt hätte und zum anderen Ursachenlösung in der Energiepolitik betreiben würde. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass die Energiewende gescheitert ist und die Preise absehbar weiter in die Höhe treiben wird. Dazu aus der nicht woken Welt der Physik: Vergangene Woche hat Deutschland mit 2,2 Terawattstunden so viel Strom aus Erdgas erzeugt wie noch nie seit Meldebeginn. Die fossile Abhängigkeit ist mit 66 Prozent so hoch wie zuletzt 2017. Die Gründe: Erneuerbare schwächeln. Windkraft und Solar erzeugen doch tatsächlich nur Energie, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Wer hätte es geahnt!? (Beifall AfD) Man nehme nicht grundlastfähige Energie, schalte grundlastfähige ab. Was soll da schon schiefgehen – nicht wahr, liebe Landesregierung? Die Landesregierung sollte sich hier endlich ehrlich machen und den Menschen erklären, dass Preisanstiege und Energieknappheit die Kollateralschäden der eigenen Krisen- und Energiepolitik sind. (Beifall AfD) Allein der klimafreundliche Netzausbau in Thüringen kostet 655 Millionen Euro. Wasserstoff als Energieträger verschlingt Rohstoffe anderer Länder, ist kostspielig und hat durch diverse Umwandlungsprozesse einen nicht gerade guten Wirkungsgrad – von der umweltschädlichen Windkraftindustrie ganz zu schweigen. Eine sichere Energieversorgung und stabile Preise sind damit nicht zu machen. Ihre Politik, verehrte Landesregierung, und auch die der Bundesregierung sind für die Preise verantwortlich, und das werden Sie auf Dauer nicht durch Einmalzahlungen kaschieren können. (Beifall AfD) Was jetzt nötig ist, um die Energiepreise zu senken und Bürger und Wirtschaft zu entlasten, ist: Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis, technologieoffene Forschung, Steuersenkungen, Beendigung der Forcierung der E-Mobilität und der Energiewende, Ende der Sanktionspolitik und Diplomatiebemühungen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise noch mal darauf hin, dass wir hier grundsätzlich in freier Rede reden und dass ein Vortragen einer Rede im Wortlaut der Genehmigung der Präsidentin bedarf. Dann habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie haben den Hinweis gegeben, okay!) Genau. Das ist in der Geschäftsordnung festgehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns im Abstimmungsprozess. Vielleicht warten wir noch mal ganz kurz und dann können Sie sich vielleicht draußen darüber austauschen. Der Hinweis ergeht auf der Grundlage der Geschäftsordnung, Herr Aust, und ich bitte, das zu akzeptieren. Es ist auffällig, dass einige Abgeordnete hier ihre Reden vorlesen; das bedarf nach der Geschäftsordnung einer Genehmigung. Dieser Hinweis ist ergangen und den haben Sie bitte einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass, wenn jetzt keine Abgeordnete mehr sprechen möchte, die Finanzministerin, Frau Taubert, sich noch mal zu Wort meldet. Bitte schön. Sehr geehrte Abgeordnete, ja, wir können es kurz sagen: Wir sind dankbar, dass wir jetzt diese Gesetzesänderung vorliegen haben, weil es natürlich zunächst mal und ausschließlich hier um die Frage geht, ob die Energiepauschale auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen bekommen können und sollen. Ich denke, das ist gerechtfertigt, nach alldem, wer auch von einer Energiepauschale profitiert. Sie wissen ja auch, dass diejenigen, die hohe Versorgungsbezüge haben, diese zum Teil versteuern müssen, das geht ja genauso wie bei jedem anderen auch, also deswegen ganz herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt abstimmen. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Überweisung zugestimmt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6810 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Adams, bitte schön.

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Dirk Adams

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit aller gebotenen Kürze erlauben Sie mir ganz kurz, hier zum Justizvollzugsdatenschutzgesetz einige Worte zu sagen. Wir werden mit diesem Gesetz verfassungsrechtliche, aber auch europarechtliche Vorgaben umsetzen. Wir verfolgen und vervollständigen damit auch das Erfordernis, die Gesetzgebung für den Justizvollzug, die ja seit 2006 den Ländern zugesprochen wurde, hier auch auf Thüringer Normen zu stützen und dies umzusetzen. Das Datenschutzgesetz ist in Thüringen im Jahr 2018 schon umgesetzt worden als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680. Was wir hier machen, ist noch einmal die besondere Anpassung für den Justizvollzug. Ein moderner Justizvollzug braucht die Möglichkeiten, auch auf Daten zurückzugreifen, braucht die Möglichkeiten, Daten austauschen zu können, aber muss – und in dieser Ambivalenz steht dieses Gesetz immer – auch die Möglichkeit haben und die Verpflichtung in sich tragen, denjenigen, die als Strafgefangene in unseren Vollzugsanstalten sind, Klarheit und Transparenz darüber zu schaffen, welche ihrer Daten ausgetauscht werden. Lassen Sie mich zwei grundsätzliche Ideen oder Hintergründe hier noch mal erläutern: Wir ermöglichen mit diesem Gesetz einmal einen sicherheitsrelevanten Austausch mit Sicherheitsbehörden und dem Vollzug, damit auch ein Sich-Abstimmen auf den späteren Entlassungstermin. Und wir ermöglichen gerade bei denjenigen mit kurzen Haftstrafen eine schnelle, verkürzte Erarbeitung eines Vollzugsplans und damit das Durchführen vernünftiger Maßnahmen, um ein Leben ohne Straftaten, ohne Straffälligkeit zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wichtig auch umzusetzen für den Jugendarrest und auch wichtig durchzusetzen für die Sicherungsverwahrung. Deshalb sind hier weitere Normen vorgesehen, um das für diese beiden Anwendungsfälle auch fortzuschreiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser kurzen Erklärung möchte ich dem Gesetz viel Erfolg in der Beratung und Anhörung des Landtags wünschen und freue mich, wenn Sie diese für den Justizvollzug außerordentlich wichtige Regelungsmaterie im Ausschuss gut begleiten und dann zu einem guten Abschluss bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Es liegen mir zurzeit keine Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Gibt es noch jemanden, der dazu sprechen möchte? Das kann ich nicht erkennen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Frau Vorsitzende!) Ja, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Wir würden die Überweisung an den Justizausschuss beantragen.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Danke schön. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf überwiesen und wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5310 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich freue mich, dass der Antrag der FDP mit dem Titel „Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen“ aus unserer Reihe „Wer das Land ernährt, verdient Respekt“ endlich seinen Weg in die Beratung gefunden hat. Der Antrag stammt immerhin vom 19. April 2022. Der Gedanke, der hinter unserem Antrag steht, ist die Verbesserung der Situation für die tierhaltenden Betriebe in unserem Freistaat sowie die Vermeidung unnötiger und langwieriger Transporte von Schlachtvieh auf seinem letzten Weg und natürlich in dem Zusammenhang auch eine Stärkung von Marktvielfalt. Denn wir haben in den letzten Jahren eine Marktkonzentration auf dem Feld der Schlachthöfe erleben und beobachten müssen und Thüringen ist dabei erheblich von der Schließung bestehender Betriebe betroffen gewesen. Neue Großschlachthöfe entstanden außerhalb unseres Freistaats. In der Folge findet natürlich auch die Wertschöpfung außerhalb Thüringens statt und die Abhängigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe und auch der fleischverarbeitenden Betriebe ist gestiegen. So wird beispielsweise der Großteil der Schweine aus Mitteldeutschland inzwischen in Weißenfels verarbeitet. Die dadurch notwendigen Transporte verursachen Stress bei den Tieren, und gestresste Tiere bedeuten auch ein höheres Risiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schlachthöfen, durch Arbeitsunfälle verletzt zu werden, CO -Emis2 sionen und natürlich auch Kosten, die auf die Erzeuger umgelegt werden müssen. Mit unserem Antrag möchten wir diesen Gegebenheiten etwas entgegensetzen. Das Konzept der mobilen Schlachtung bietet die Möglichkeit, lokal, biologisch und mit regionaler Wertschöpfung Tiere direkt beim Erzeuger zu verarbeiten. Regionale Produktion ist sicherlich etwas, was allen hier im Haus als ein erstrebenswertes Ziel naheliegen dürfte. Seit 2015 wurden im Zuständigkeitsbereich des TMIL zwei mobile Schlachteinheiten gefördert. Das zeigt, dass wir auch zukünftig Unterstützung brauchen, um die Konkurrenzfähigkeit dieser alternativen Methoden zu steigern. Auf rechtlicher Ebene sind ebenfalls die Grundlagen für mobile Schlachtungen seitens der EU mittlerweile gegeben, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir hier noch weiteren Regelungsbedarf, über den wir uns gern im Ausschuss mit Ihnen unterhalten möchten. Zum Abschluss, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich hier im Namen der Freien Demokraten die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Wenn es, wie avisiert wurde, zu der Ausschussüberweisung kommt, beantragen wir zugleich mit Blick auf die Abarbeitung der Tagesordnung hier im Hause, den Sofortbericht der Landesregierung ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss hören zu dürfen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

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Madeleine Henfling

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen

Vielen Dank. Die Landesregierung hat auch auf ihren Sofortbericht verzichtet an dieser Stelle. Damit eröffne ich die Aussprache zum Antrag. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Antrag aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Das ist jetzt ein Zitat, deswegen muss ich tatsächlich vorlesen. Herr Bergner hatte vergessen zu erwähnen, woher diese Info mit den zwei mobilen Schlachthöfen kommt. Das ist meine Kleine Anfrage 7/3506 und da steht, ich zitiere: „Mit Stand 13. Juli 2022 ist in Thüringen weder ein vollmobiler Schlachthof zugelassen, noch ist ein solcher nach aktuellem Kenntnisstand des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Thüringen im Einsatz. Bezüglich des Einsatzes sogenannter mobiler Einheiten als Teil zugelassener Schlachthöfe gemäß Anhang […] befinden sich momentan drei solcher Einheiten im Antragsverfahren auf Genehmigung. Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden mit LEADER-Mitteln seit dem Jahr 2015 zwei mobile Schlachteinheiten gefördert.“ Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen

Es ist von Herrn Bergner Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wir können den Tagesordnungspunkt 14 schließen und kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5311 - Neufassung Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Endometriose ist eine weit verbreitete Krankheit mit großen Belastungen für die Betroffenen. Endometriose ist eine Unterleibskrankheit und bezeichnet das Auftreten von gebärmutterschleimhautähnlichem Gewebe außerhalb der eigenen Gebärmutterhöhle. Die häufigsten Symptome und Folgen der Endometriose sind eben Schmerzen, stärkste Schmerzen auch im Unterbauch, starke und unregelmäßige Menstruation und vor allen Dingen auch Sterilität. Der chronische Krankheitsverlauf und die Schmerzsymptomatik der Erkrankung führen in der Regel zu einer hohen Belastungsinzidenz im privaten und vor allem auch beruflichen Alltag, sodass die Betroffenen oft lediglich über eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verfügen. Auch ist eine Folge, dass die Erkrankung zu einer Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen, Erwerbsunfähigkeitsrente oder der Rente selbst führt, das aber meist nach mehrjährigem Ringen um Anerkennung. Laut dem aktuellen Frauengesundheitsbericht des Robert Koch-Instituts leiden 10 Prozent der Frauen an Endometriose. In Thüringen sind 7.200 ärztlich diagnostiziert. Jährlich erkranken bis zu 40.000 in Deutschland neu. Ein Problem ist: Vom Auftreten der ersten Symptome bis zur Diagnosestellung „Endometriose“ vergehen im Durchschnitt bis zu sechs Jahre, manchmal auch mehr, teilweise bis zu zehn Jahre. Eine Odyssee der Betroffenen durch das Gesundheitssystem. Endometriose ist trotz ihrer Häufigkeit eine unbekannte Krankheit. Es mangelt leider in Deutschland, wie so häufig, an Grundlagenforschung, denn bisher ist auch die Ursache der Krankheit unbekannt. Es gibt einen hohen Bedarf an Wirkungsfällen, Therapien und Medikamenten. Die gibt es aber leider nicht. Über die Wissenschaft hinaus – das habe ich eben schon gesagt – haben die meisten Betroffenen gar keine Ahnung gehabt und bis zu ihrer Diagnose noch nie etwas von Endometriose gehört. Es besteht also Handlungsbedarf in Thüringen, wir brauchen einen Aktionsplan Endometriose. Wir haben uns hier zu Eckpunkten sowohl mit der entsprechenden Endometriose-Vereinigung Deutschland abgestimmt als auch mit Vertretern aus Wissenschaft und Medizin. Vielleicht vorab ein, zwei konkrete Eckpunkte aus unserem Forderungskatalog: Das ist einmal das Aufklären über die Krankheit selbst, das ist die Förderung der Erforschung von Ursachen der Endometriose, und es ist das Ergreifen von Maßnahmen zur akuten Verbesserung der Situation für die Betroffenen. Ich freue mich auf eine ausführliche Diskussion hier und dann später im zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Vielen Dank. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung abzusehen. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat sich Abgeordneter Lauerwald für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Werte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Die Endometriose ist eine chronische benigne Erkrankung, die etwa 10 Prozent der Frauen – Herr Montag hat es gerade erwähnt – im reproduktiven Alter betrifft. Sie ist ein weltweites Problem. Die WHO gibt die Zahl der betroffenen Frauen mit 190 Millionen an. Allein die Indische Gesellschaft für Endometriose schätzt die Zahl der Betroffenen auf mehr als 80 Millionen im Land. In Deutschland ist die Datenlage auch ungenau und beruht ebenso nur auf Schätzungen. Die Prävalenz wird hierzulande mit bis zu 4 Millionen Patienten vermutet, die Inzidenz wird auf 400.000 geschätzt. Jährlich werden 28.000 operative Eingriffe wegen Endometriose dokumentiert. Ein großes Problem besteht darin, dass diese Erkrankung vielfältige Symptome bietet, welche oft nicht diagnoseweisend sind und damit den Patienten wie auch den Arzt in die Irre leiten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Endometriose auch Extragenitalorgane infiltrieren kann und dort unklare Symptome verursacht, so zu 32,3 Prozent im Verdauungstrakt, zu 5,9 Prozent im Urogenitaltrakt und insgesamt zu 61,8 Prozent im Bereich des Thorax, der peripheren Nerven und der Haut. Das führt zu Fehldiagnosen und oftmals zu jahrelangem Leiden dieser Frauen. Deshalb ist eine rechtzeitige Diagnose von entscheidender Bedeutung. Die Grundlagenforschung hat es leider bisher nicht geschafft, die Ursache der Erkrankung herauszufinden. Daher gibt es auch keine kausale Therapie. Operationen und Hormontherapien werden unter Berücksichtigung von Risikofaktoren und unter Abwägung von Nutzen und Risiken individuell bei den Patienten durchgeführt, oft mit hohen Rezidivraten. Die eingreifenden und nebenwirkungsreichen Therapien und die fehlende Aussicht auf kurze oder mittelfristige Heilung reduzieren zusätzlich die Lebensqualität der Frauen. Ich fasse den medizinischen Sachverhalt zusammen: Diese Erkrankung kommt bei Frauen sehr häufig vor; sie betrifft oft mehrere Organsysteme; die Patienten haben einen hohen Leidensdruck; die Diagnose wird, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren gestellt; es gibt keine kausale Therapie; Sterilität kann die Folge der Erkrankung sein; es droht durch die Chronizität eine soziale Isolierung. Die Endometriose ist in jüngerer Zeit vermehrt in den Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit gerückt. In einigen Ländern, zum Beispiel in Australien, wird sie bereits auch auf politischer Ebene als wichtiges Gesundheitsziel gehandelt. Frankreich hat die Endometriose als gesamtgesellschaftliches Problem erkannt und eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Erkrankung angekündigt. In Deutschland hat es die Stiftung Endometriose-Forschung, SEF, vor 20 Jahren geschafft, mehrere zertifizierte Endometriosezentren einzurichten. Trotzdem hat sich dies nicht bezüglich Diagnose und Therapie ausgewirkt. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Initiative mit Aufklärungskampagnen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den sozialen Medien, über Printmedien und auch in den Schulen. Die Familien müssen frühzeitig erreicht werden, damit junge Mädchen und Frauen die Symptome der Erkrankung erkennen und einordnen können. Auch Gynäkologen fokussieren noch zu häufig auf Operationen. Hier ist ärztliche Weiterbildung gefordert. Die Autoren der neuen Leitlinie der European Society of Human Reproduction and Embryology haben erstmals die Laparoskopie als invasives Verfahren, die bislang als Goldstandard in der Diagnose der Endometriose galt, als obsolet deklariert. Danach reichen Anamnese, Ultraschall und andere Bildgebungsverfahren für die Diagnose und Einleitung der Therapie aus. In Frankreich wurde an 200 Patienten ein Speicheltest auf Basis einer Mikro-RNA-Technologie entwickelt, der innerhalb von zwei Wochen die Diagnose Endometriose erleichtern soll. Das war Ihnen, liebe FDP so wichtig, dass Sie eine Neufassung des Antrags einbrachten. Die momentane Datenlage ist aber noch zu dünn, um diesen Test als Standarddiagnostikum zu empfehlen. Unterscheidet er zwischen Primärerkrankung und Rezidiven, ist er nach Therapie negativ, gibt es Interaktionen mit Medikamenten wie zum Beispiel hormonellen Kontrazeptiva? Er ist im experimentellen Stadium und erst nach Jahren mittels internationaler, multizentrischer, randomisierter und prospektiver Studien wird entschieden, ob er im klinischen Alltag einen Vorteil bringt. Aber der Weg ist richtig. Ein Defizit in der Betreuung der zahlreichen Patienten ist die unzureichende finanzielle Absicherung der Arztpraxen. Der Aufwand wird wie so oft nicht ausreichend vergütet, es gibt zu wenige zertifizierte Endometriosepraxen. Einige Praxen gaben daher ihr Zertifikat wieder zurück. Die Betreuung, Beratung und das Erstellen eines Therapiekonzeptes erfordern Zeit und Aufwand. Das wird in unserem Gesundheitssystem nicht adäquat abgebildet. So gibt es bisher keine eigenständige Abrechnungsziffer dafür. Traurige Tatsache ist somit, dass mindestens die Hälfte der betroffenen Patienten keine adäquate Therapie erhält. Ein Lichtblick bei dieser Erkrankung ist ein Früherkennungsprogramm der Charité für heranwachsende Mädchen und junge Frauen. Ziel ist es, eine interaktive App zu entwickeln, welche diese Zielgruppe umfassend über den Zyklus und Menstruationsbeschwerden informiert. Die universitäre wissenschaftliche Grundlagenforschung stellt eine wichtige Säule im Gefüge dar. Solange keine medikamentöse Therapie in Aussicht steht und demzufolge kein Umsatz akquiriert werden kann, wird kein Pharmaunternehmen Geld in die Forschung investieren, das ist die Krux, und die Grundlagenforschung ist eine teure Angelegenheit, daher sind andere Geldgeber gefragt. Der Staat wäre hier in der Pflicht. Leider werden in Deutschland andere Prioritäten gesetzt, von der Klimarettung über die Finanzierung fremder Kriege bis zur allgemeinen Weltrettung. Der Antrag der Gruppe der FDP zielt auf ein wichtiges und relevantes Thema ab. Allerdings sehe ich in ihrem Antrag das Problem, dass mit vielen Detailforderungen und Empfehlungen von außen und von oben Selbstverständlichkeiten artikuliert werden und der medizinischen Wissenschaft durch die Politik fehlendes Problembewusstsein unterstellt und Handeln angemahnt wird. Nicht immer und überall ist primär die Politik zuständig. Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. In erster Linie sind die medizinischen Fachgesellschaften zuständig und gefordert, um diese Erkrankung zu erforschen, Leitlinien aufzustellen, Weiterbildung zu organisieren und Diagnostik und Therapie zu bahnen. Es besteht die Möglichkeit, eine Projektförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu beantragen, falls dies noch nicht geschehen sein sollte. Es wäre begrüßenswert, wenn durch diese Initiative aus Thüringen ein weltweites Problem gelöst werden könnte. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Als Nächster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein Frauenproblem, das ist ein gesellschaftliches Problem – diese Worte stammen nicht von mir, sondern vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, und zwar bei der Vorstellung eines nationalen Plans zum Kampf gegen Endometriose in Frankreich. Endometriose ist eine unheilbare Krankheit – wir haben jetzt schon einiges dazu gehört –, an der allein in Deutschland Millionen Frauen leiden. Tatsächlich ist es die zweithäufigste Krankheit bei Frauen. Sie ist einer der Hauptgründe dafür, dass Frauen ungewollt kinderlos bleiben. Und trotzdem ist diese Krankheit nur unzureichend erforscht. Sie ist in der Öffentlichkeit, zumindest im männlichen Teil davon, weitgehend unbekannt. Insofern ist die Initiative der FDP sehr zu begrüßen. Allerdings wird beim Lesen des Antrags deutlich, viele der aufgezählten Punkte liegen gar nicht in der Hoheit der Landespolitik. Also: wichtiges Thema, falscher Adressat, zumindest teilweise. Dennoch sind wir der Meinung, dass wir über den Antrag im Sozialausschuss reden sollten, und zwar, um zu schauen, wo Thüringen gegebenenfalls doch aktiv werden kann, und vor allem, um zu schauen, wie man Aufmerksamkeit schaffen kann – wohlgemerkt Aufmerksamkeit für die Krankheit Endometriose und nicht für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP. Danke. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Vielen Dank. Als Nächste erhält für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Klisch das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kollegen, meine Vorredner haben zum Teil schon sehr ausführlich auf die medizinischen Aspekte abgehoben, um die es bei der Endometriose geht. Und mein aktueller Vorredner, Herr Zippel, hat auch mal einen Aspekt erwähnt, den ich etwas vertiefen möchte, nämlich den Aspekt – ich nenne es einfach mal – it’s a man’s world. Das heißt, viele Dinge in unserem Leben sind natürlich durch Männer geprägt oder dominiert und so eben auch im Bereich der Gesundheit. Und wir Frauen merken das leider an ganz verschiedenen Stellen. Sie sehen, ich bin heute in einem ganz dicken Pullover hier, wir haben das, glaube ich, letztens arg diskutiert, wie die Raumtemperatur ist. Frauen spüren zum Beispiel Raumtemperatur ganz anders als Männer. Da gab es mal eine Studie, die sagte, allein, wenn man einen 40-jährigen Mann nimmt, der 70 kg wiegt, was dem angenehm ist, und eine Frau im gleichen Alter daneben stellt, dann würde sie wahrscheinlich die Raumtemperatur 5 Grad zu kalt empfinden. Und so ist es bei vielen Dingen in der Gesundheit. Frauen haben zum Beispiel ganz andere Beschwerden, wenn es um Herzinfarkte geht, Frauen reagieren mit ihrem Stoffwechsel anders auf Arzneimittel. Es ist natürlich fatal, wenn gerade zum Beispiel in den Zulassungsstudien von Arzneimitteln davon ausgegangen wird, dass das eben für alle Menschen wirksam ist und frauenspezifische Aspekte gar nicht hinzukommen. Deswegen bin ich der FDP dankbar. Wir haben hier ein typisches Frauenthema. Und es wurde ja gerade herausgestellt, dass, obwohl es eine Erkrankung ist, die sehr viele Frauen betrifft und die uns allen eigentlich präsent sein müsste, sie das eben nicht ist. Denn bei Frauen ist das ja oft so, wenn Frauen Regelschmerzen oder Ähnliches haben, dann wird eben gesagt, das ist so, das muss so, Mädchen oder Frau sollte jetzt mal nicht jammern, soll auch schon gar nicht daran denken, vielleicht am Sportunterricht nicht teilzunehmen oder gar krank zu sein. Das sind eben Dinge, die immer weggedrückt wurden. Da sind wir bei dem Thema „It’s a man’s world“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich als Frau und Ärztin möchte jetzt nicht noch weiter vertiefen, was gerade schon gesagt wurde. Ich könnte natürlich ganz viele Fakten anführen, ich bin mir auch nicht sicher, ob wir als Ausschuss in allen Belangen die Expertise haben, um zum Beispiel beurteilen zu können, ob jährliche vaginale Ultraschalluntersuchungen das Mittel der Wahl sind. Aber in jedem Fall müssen wir darüber reden, wie frauenspezifische Themen gerade im Gesundheitsbereich mehr in den Fokus gerückt werden können, wie wir genau das, was ja viele Aktivistinnen in den Social-Media-Bereichen, viele junge Frauen machen, die sich da Gehör verschaffen, wie wir das unterstützen können und mehr Sensibilität gerade auch in der Öffentlichkeit schaffen können. Dazu gehören natürlich Fort- und Weiterbildungsprogramme für Ärzte, dazu gehören aber auch Unterrichtsanteile im Biologie- oder Aufklärungsunterricht, also ganz verschiedene Aspekte. Deswegen denke ich, ich spreche hier für Rot-Rot-Grün, dass es richtig und sinnvoll ist, diesen Antrag im Gesundheitsausschuss zu diskutieren und natürlich – und das wäre mein Wunsch –, ihn auch zu diskutieren unter der Frage, wie wir gerade Frauengesundheitsthemen und frauenspezifische Themen aus dem Nischendasein herausholen können, wie wir sie enttabuisieren können und mehr in das Licht der Öffentlichkeit rücken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Vielen Dank. – Ich plädiere hier oben auch für Handschuhe. – Als Nächstes hat sich noch Abgeordneter Montag für die FDP-Gruppe zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja wirklich für manchen Spaß zu haben, aber ich bitte doch den einen oder anderen ein Stück weit, dem Thema auch die notwendige Aufmerksamkeit entgegenzubringen, derer es hier bedarf. (Beifall Gruppe der FDP) Ich kann Ihnen allen versichern, dass ich das nicht für mich tue hier, wenn ich rede, auch wenn wir Themen als Freie Demokraten einbringen, sondern weil wir ein gesellschaftspolitisches Problem sehen und dem ganz gern eine Lösung entgegenstellen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Der Eindruck ist manchmal ein anderer!) Ja, lieber Herr Zippel, das ist manchmal so. Das mag vielleicht den einen oder anderen Kollegen der CDU verwundern, aber meistens sind die Probleme komplex und die Lösungen liegen – auch das ist vielleicht für den einen oder anderen überraschend – auf unterschiedlichen Ebenen, gerade in einem föderal organisierten Land, wie es die Bundesrepublik Deutschland darstellt. Trotzdem ist es wichtig, auch in Thüringen einen Aktionsplan zu fordern, der sich natürlich hoffentlich eines Tages zu einem bundesweiten ausweitet. Sie haben es auch genannt, der Kollege Lauerwald hat es genannt, Frau Dr. Klisch hat es genannt: Frankreich ist da vorangegangen und in dem Fall ein echtes Vorbild. Denn ich will es noch mal sagen, die Krankheit führt eben zu hohen Belastungen im privaten und beruflichen Alltag. Die Diagnose dauert lange, weil man einfach auch als Behandelnder nicht darauf kommt, dass es Endometriose sein kann. Also in vielerlei Hinsicht Handlungsbedarf für die Politik. Ich möchte vielleicht ein, zwei Punkte noch mal sagen, was hier drinsteht. Ja, es ist wichtig, die Frage der Finanzierung einer solchen komplexen Diagnosestellung muss besser bezahlt werden. Man kann das möglicherweise über DMP machen. Man kann vielleicht auch in Thüringen anfangen über Sonderverträge, frauenärztliche und gynäkologische Leistungen besser zu vergüten. Denn es braucht natürlich auch Zeit, es braucht Gespräche mit Patientinnen, und genau das ist das, was häufig in den Praxen fehlt, die Zeit, sich mit den Patienten intensiv auseinanderzusetzen. Wir brauchen aber grundsätzlich Aufklärung in der Bevölkerung. Das kann über recht günstige Möglichkeiten geschehen, über Flyer, über Aufklärungskampagnen grundsätzlich. Aber auch bei der Verwaltung, ich habe das vorhin angesprochen, gerade die Frage Renten- und Krankenkassen. Es ist oft ein jahrelanger Irrweg oder ein Weg, bis man Leistungen erkämpft hat. Und es gehört natürlich die systematische Fort- und Weiterbildung bei den Ärztinnen und Ärzten dazu, ein Bewusstsein im Umgang mit Endometriose und natürlich dann auch als Hoffnung damit verbunden die Verkürzung der Diagnosestellung. Da kommen wir jetzt zu dem, was Innovation erreichen kann. In dem Fall will ich kurz mal springen an das Ende unseres Antrags zur Neufassung. Hier ist nämlich eine Hoffnung, dass zumindest die Diagnosestellung zeitabgekürzt werden kann durch einen Endo-Test, der ganz neu im März nächsten Jahres auf den Markt kommt. Dann dauert es nur noch zwei Wochen, wenn ich danach auch tatsächlich die Diagnose stelle. Das muss ich natürlich vorher haben, um das zu ermöglichen. Aber bisher ist keine Finanzierung dieser ärztlichen Leistung oder dieser Diagnoseleistung vorgesehen. Das muss man angehen. Ich will vielleicht auch noch einen Punkt sagen, den wir auch in dem Antrag schon mal angesprochen haben, nämlich die Frage: Wie kann man Forschung stärken? Dazu gehört natürlich auch die öffentliche Hand – das ist der eine Punkt –, aber die eigentliche oder eine breite Forschungskompetenz haben wir natürlich auch in der forschenden Industrie, bei Medizintechnik, aber auch in der forschenden Pharmaindustrie. Wir haben tatsächlich in Deutschland Hürden – nicht nur über Verwaltungsfragen, nicht nur bei Digitalisierungsfragen, nicht nur beim Datenschutz, der leider häufig genug ein Hindernis für multizentrische Studien in der Bundesrepublik darstellt, sondern auch beim Markteintritt. Deswegen fordern wir unter anderem, hier für solche Leiberkrankungen die Markteintrittshürden zu entlasten, um beispielsweise die Preisdämpfungsmechanismen, die wir im AMNOG haben, auszusetzen, um diese Krankheiten tatsächlich besser zu erforschen und wirksame Therapien zu entwickeln. Also noch mal, ich mache das nicht für mich und wir machen das noch nicht mal für die FDP, wir tun das, um das Problem zu lösen und hoffen sehr, dass wir nicht nur bei der Überweisung Ihrer aller Unterstützung haben, sondern auch bei der Diskussion gern auch diesen Antrag noch weiter konkretisieren, verbessern können. Aber am Ende ist doch das Ziel eine gute Politik – in diesem Fall gerade für die von Endometriose Betroffenen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst mal herzlichen Dank für die fundierte Debatte hier im Landtag zu dem Thema. Es wurden jetzt viele Aspekte schon benannt, die ich gar nicht wiederholen möchte. Wichtig ist – und da bin ich Frau Klisch auch dankbar –, den Fokus auf geschlechtersensible Medizin zu richten. Das ist etwas, wo es in Deutschland noch sehr viel Nachholbedarf gibt, und ich denke, dass dieser Antrag und der Fokus auf die Erkrankung und was daraus folgt, auf jeden Fall einen Beitrag leistet. Im Antrag sind viele Forderungen hinterlegt, die zum Teil schon aufgegriffen werden, aber es gibt natürlich auch noch viele Dinge, die ungeklärt sind. Herr Montag hatte beispielsweise angesprochen, dass es einen neu entwickelten Speicheltest gibt, der seit Oktober 2022 auf dem Markt ist, der – das muss man eben auch sagen – aber momentan nur auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden kann. Die liegen im hohen dreistelligen Bereich, und nur auf gesonderten Antrag können Krankenkassen diese Kosten übernehmen. Es liegt ein Antrag vor beim Gemeinsamen Bundesausschuss für die Anerkennung dieser Untersuchungsmethode und dann ist es natürlich auch die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, die noch aussteht. Aber das ist ein Punkt, von dem wir hoffen, dass der schnell umgesetzt wird. Es gibt eine ESHRE-Leitlinie, „Diagnostik und Therapien der Endometriose“. An dieser neu erstellten Leitlinie haben sehr viele Fachgesellschaften mitgewirkt, aber beispielsweise auch die Selbsthilfe. In dieser Leitlinie wurden viele und wichtige Handlungsempfehlungen für Diagnose und Therapie aufgestellt, basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Leitlinie zeigt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch die neu definierten Handlungsempfehlungen auf für eine – und das ist wichtig, dass es das gibt – strukturierte und standardisierte Diagnostik und Therapie. In Thüringen, um es kurz darzustellen, finden betroffene Frauen beispielsweise in der Poliklinik für Frauenheilkunde und Fortpflanzungsmedizin des Universitätsklinikums Jena ein etabliertes Endometriose-Zentrum. Dieses Zentrum wurde auch rezertifiziert. Das heißt also, dass hier klar ist, dass den Patientinnen und Patienten auf höchstem medizinischen Niveau die Behandlung zugutekommt, die sie brauchen. Es steht ihnen ein umfangreiches, interdisziplinäres Team zur Seite, und natürlich gibt es darüber hinaus auch die Fachabteilungen für Gynäkologie in 26 verschiedenen Kliniken. Auch hier wird den hohen Anforderungen der Therapie und Diagnostik hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Alle Ärztinnen und Ärzte sind gemäß der Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen verpflichtet, sich entsprechend dem Umfang fortzubilden, wie es die für die Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse verlangen, und insbesondere hat der Aspekt der Erlangung von Erfahrungen, Fertigkeiten in Diagnostik und Therapie der Endometriose durch detaillierte Formulierung als Handlungskompetenz mit der im Juli 2020 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer mehr Berücksichtigung erfahren. Das bedeutet also, dass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit der Bezeichnung „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ eine nachgewiesene Handlungskompetenz in der Endometriose in Thüringen haben. Das Thema „Forschung“ wurde angesprochen. Auch hier können wir darauf verweisen, dass in den Thüringer Forschungsstrategien ausdrücklich die Schwerpunkte der Gesundheitsforschung und Medizintechnik enthalten sind. Aber ich gebe Herrn Montag auch recht: Wir müssen auch darüber reden, wie das dann umgesetzt wird und wie diese Möglichkeiten der Forschung, die wir hier in Thüringen haben, genutzt werden. Ich bin auch ganz bei Ihnen, dass es für die Aufklärung über das Krankheitsbild sehr viel Unterstützung bedarf. Ich bin froh, dass dazu aber auch schon einiges vorliegt. Es gibt Patienteninformationen des Aufklärungs- und Beratungsnetzwerks der Endometriosevereinigung Deutschland, es gibt regional arbeitende Selbsthilfegruppen, auch die Bundeszentrale für gesellschaftliche Aufklärung hat entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt. Ich denke, dass die Fragen, die jetzt hier besprochen wurden, und die ersten Hinweise, die ich geben kann aus Thüringen, auf jeden Fall geeignet sind, das im Ausschuss noch näher und ausführlicher zu diskutieren. Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Vielen Dank. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gibt es andere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht, dann stimmen wir darüber ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich beides nicht. Damit ist dieser Antrag an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen. Wir können den Tagesordnungspunkt 15 an dieser Stelle schließen und treten jetzt in eine Mittagspause bis 13.35 Uhr ein. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause tagt der Bildungsausschuss – ich gehe mal davon aus – im Raum F 101. Nach der Mittagspause beginnen wir dann mit den Wahlen und danach die Fragestunde. Guten Appetit!

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Henry Worm

Thüringer Aktionsplan Endometriose

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn sich offensichtlich die Lust einiger Kollegen, hier weiterzumachen, noch in Grenzen hält, fahren wir fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 21, 24, 26 und 27 . Die Tagesordnungspunkte 22, 23 und 25 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6897 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6897 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6896 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6896 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD ‑ Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung zu ermöglichen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6887 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nunmehr bei der Fraktion Die Linke. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/6887 vor. Vorgeschlagen als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht. Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6898 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6898 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne somit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Grö ­ ning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande,Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Ka ­ lich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kieß ­ ling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. MartinGehl, Iris;Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mi ­ ke; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, RobertMartin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Do ­ nata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm,Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

So, ich frage in die Runde, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. Das ist der Fall. Somit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 28 auf Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, das ergibt sich aus § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/6729. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Pflegebonus sorgt für Zoff in Thüringer Kliniken Der Pflegebonus für die besonderen Mehrbelastungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Coronamaßnahmenpolitik, für den die Bundesregierung im Juni 2022 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt hat, sorgt in den Belegschaften der Thüringer Krankenhäuser für großen Unmut, entsprechend wurde dazu auch in der „Ostthüringer Zeitung“ vom 16. November 2022 berichtet. Aufgrund der Tatsache, dass nur wenige Berufsgruppen vom Bonus profitieren, wird die Politik aufgefordert, eine gerechte Verteilung vorzunehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Pflegekräfte in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Thüringen erhalten nach Kenntnis der Landesregierung den Pflegebonus bzw. erhalten diesen nicht? 2. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Landesregierung einzelne Gruppen von Pflegekräften, so insbesondere Pflegehilfskräfte auf den Intensivstationen sowie Auszubildende im Krankenhaus auf bettenführenden Stationen, von der Zahlung des Pflegebonus ausgeschlossen, jedoch Auszubildende in der Alten- und Langzeitpflege nicht? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Ungleichbehandlung innerhalb des Pflegebereichs? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um diese politisch verursachte Ungleichbehandlung zu beenden und somit die Motivation aller Arbeitskräfte wiederherzustellen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Erlauben Sie mir zunächst einige einleitende Worte, bevor ich zur Beantwortung der konkreten Fragen übergehe. Die Leistung des sogenannten Pflegebonus erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Zahlung eines Pflegebonus an Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, einem Bundesgesetz. Hiermit sollen die Leistungen von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen während der Pandemie gewürdigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Pflegekräfte unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind, wenn in ihrem Krankenhaus im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Personen behandelt und diese mehr als 48 Stunden beatmet wurden. Als Anspruchsberechtigung für die Pflegenden selbst sieht das Gesetz vor, dass diese im Jahr 2021 mindestens an 185 Tagen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf Betten für die Stationen im anspruchsberechtigten Krankenhaus beschäftigt waren. Intensivpflegekräfte haben einen Anspruch, wenn sie mindestens drei Monate in der Intensivpflege tätig waren. Pflegende in Pflegeeinrichtungen haben einen Anspruch, wenn sie im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren und sie am 30. Juni 2022 in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Es ist zutreffend, dass viele Menschen aus dem Gesundheitsbereich und aus dem Bereich der Pflege aufgrund dieses Gesetzes keinen Anspruch auf den Pflegebonus haben, obwohl sie ihn verdient hätten, weil sie diese engen Anspruchsvoraussetzungen des Gesetzes nicht erfüllen. Auch ich empfinde dies als ungerecht. Ich kann Ihnen versichern, dass auch Thüringen sich im parlamentarischen Verfahren des Gesetzes sehr dafür eingesetzt hat, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nicht so eng gezogen wird, wie es am Ende geschehen ist. Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei dem Pflegebonusgesetz aber um ein Bundesgesetz. Zu den konkreten Fragen: Zu Frage 1: Die Auszahlung des Pflegebonus erfolgt im Fall der Krankenhäuser und des Spitzenverbands, Bund der Krankenkassen, und für die Pflegeeinrichtungen über die soziale Pflegeversicherung. Der Landesregierung liegen daher keine Kenntnisse dazu vor, wie viele Pflegekräfte den Pflegebonus erhalten bzw. nicht erhalten haben. Die Fragen 2 bis 4 möchte ich aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantworten. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Pflegebonusgesetz um ein Bundesgesetz. Im Abstimmungsverfahren haben die Länder, auch Thüringen, darauf aufmerksam gemacht, dass viele Berufsgruppen, die durch die Belastung der SARS-CoV-2-Pandemie gefordert waren und auch hervorragende Arbeit an den Patientinnen und Patienten im Krankenhaus und in der Langzeitpflege geleistet haben, mit dem Pflegebonusgesetz keinen Pflegebonus erhalten haben und dass dies eine Ungerechtigkeit darstellt. Trotzdem wurde das Gesetz in der nun vorliegenden Form verabschiedet. Ich sehe hier den Handlungsbedarf derzeit beim Bundesgesetzgeber. Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Tischner mit der Drucksache 7/6776. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Auswirkungen des geltenden Schulgesetzes auf die Schulstrukturen in Thüringen Das Thüringer Schulgesetz regelt für die Schulnetzplanung der Schulträger Mindestschülerzahlen und Mindestzügigkeit für Schulen im städtischen und ländlichen Raum. Die Schulnetzpläne bedürfen der Zustimmung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Dieses hat nach § 41 Abs. 4 die Zustimmung zu versagen, wenn der vorgelegte Plan den Anforderungen des im Thüringer Schulgesetz festgelegten Paragrafen nicht entspricht oder wenn er mit einer zweckmäßigen Schulorganisation nicht vereinbar ist oder einer ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts entgegensteht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschulen, Regelschulen und Gemeinschaftsschulen erfüllen derzeit nicht die im Thüringer Schulgesetz geltenden Anforderungen der Mindestschülerzahl in einzelnen Klassen und der Mindestzügigkeit in einzelnen Jahrgängen? Bitte aufschlüsseln nach Schulart sowie gesamt und nach Landkreis/kreisfreier Stadt. 2. Wie viele Grundschulen, Regelschulen und Gemeinschaftsschulen in Thüringen werden derzeit in einem Jahrgang nicht mindestens zweizügig geführt? 3. Welche Voraussetzungen, Verfahren und Grundsätze der Ausgestaltung gelten für Kooperationsmodelle nach § 41e Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes? 4. Wie viele Thüringer Grund- und Regelschulen bzw. Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit den Klassenstufen 5 bis 10 befinden sich am selben Schulstandort, das heißt demselben bzw. angrenzenden Schulgrundstück oder gemeinsam genutzten Räumen einer Schule am selben Standort?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Herr Staatssekretär Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: 16 Grundschulen, 32 Regelschulen und 6 Gemeinschaftsschulen erfüllen nicht die gestellten Anforderungen zur Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit. Da Grundschulen und Regelschulen im ländlichen Raum auch einzügig geführt werden können, erfolgt hierzu keine Auswertung. Mit Ihrem Einverständnis verzichte ich auf die Verlesung jeder einzelnen Schule und gebe stattdessen eine entsprechende Übersicht gleich zu Protokoll. Zu Frage 2: 161 staatliche Grundschulen, 79 staatliche Regelschulen und 25 staatliche Thüringer Gemeinschaftsschulen werden derzeit in einem Jahrgang oder mehreren Jahrgängen nicht mindestens zweizügig geführt. Zu Frage 3: § 41e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Thüringer Schulgesetzes enthalten die allgemeinen Tatbestände. Es gibt derzeit keine Rechtsverordnung, die die näheren Voraussetzungen, das Verfahren und die Ausgestaltung gemäß § 41e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 Thüringer Schulgesetz regelt. Gegebenenfalls erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dabei können zum Beispiel der Schulstandort oder ein spezielles Schulkonzept Berücksichtigung finden. Zu Frage 4: Die genauen Geo-Daten der Schulen liegen der Landesregierung nicht vor. Gezählt wurden staatliche Schulen, die unter gleicher Adresse gelistet sind und die einen Abstand von maximal 60 Metern haben. Bei der Grundschule-Regelschule-Kombination sind das 36, bei der Grundschule-Gemeinschaftsschule-Kombination 6. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sehr gern nehme ich die Übersicht zu Frage 1 entgegen. Klar, dass Sie das jetzt nicht vortragen. Punkt 3 ist schon noch mal wichtig, weil viele Schulträger, viele Schulen gern das Kooperationsmodell durchführen wollen und im Grunde seit Längerem auf die nötige Verordnung warten, damit Kooperationsmodelle, wie sie der Gesetzgeber auch vor drei Jahren auf den Weg bringen wollte, dann endlich auch in Thüringen kommen können. Warum gibt es diese Verordnung nicht und wann ist mit dieser Verordnung zu rechnen?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Bisher ist dies über Einzelfallregelung, Einzelfallprüfung passiert und scheint bisher auch so hinreichend zu sein. Aber wir können gern die Frage noch mal mitnehmen, um zum rechten Zeitpunkt dann eine Verordnung in die Wege zu leiten.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Das wäre schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die nächste Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Engel in der Drucksache 7/6780. Bitte.

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Kati Engel Die Linke

Fragestunde

Verhaltensampeln im Unterricht an Thüringer Schulen Nach Kenntnis der Fragestellerin – also nach meiner Kenntnis – gibt es im Wartburgkreis mehrere Lehrkräfte, die im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I mit Verhaltensampeln arbeiten. Diese sollen Kinder zu vermeintlich besserem Verhalten anspornen. Wie eine Verkehrsampel auch, besteht die Verhaltensampel zumeist aus mindestens drei Farben: grün, gelb und rot. Auf Magneten werden die Namen der Kinder auf der Ampel platziert, wo sie zu Beginn auf Grün stehen. Wenn sie gegen Regeln verstoßen, auffällig werden oder störendes Verhalten zeigen, verschlechtern sie sich und ihr Namensschild wird – für alle sichtbar – erst auf Gelb, dann auf Rot verschoben; gleiches gilt umgekehrt für angemessenes Verhalten. Es gibt auch mehrgliedrige Verhaltensampeln mit dem gleichen Ziel: Kinder für sozial erwünschtes Verhalten zu belohnen und für sozial unerwünschtes Verhalten zu bestrafen. Steht ein Kind am Ende des Tages oder längere Zeit auf Rot, so muss es negative Konsequenzen befürchten, die nach Berichten von Lehrkräften, Eltern oder Schülerinnen in Form von Strafarbeit bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder von Klassenfesten umgesetzt werden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von der Anwendung solcher Verhaltensampeln und wenn ja, wie viele Schulen betrifft dies thüringenweit? 2. Wie beurteilt die Landesregierung eine Anwendung einer Verhaltensampel im Hinblick auf Grundrechte, Kinderrechte, Schulgesetz und mögliche Richtlinien der pädagogischen Arbeit und des Datenschutzes – bitte einzeln ausführen –? 3. Wie wird die Fachaufsicht bezüglich der Anwendung erzieherischer Methoden im Unterricht durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden ausgeübt bzw. welche administrativen Anweisungen sind daraus erfolgt? 4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in Thüringen für Lehrkräfte, um auf besondere Unterrichtssituationen angemessen zu reagieren? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Speitkamp. Bitte.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Engel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat Kenntnis vom Einsatz von Verhaltensampeln zur Verhaltensregulierung. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, an welchen Schulen diese zum Einsatz kommen. Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Verhaltensampeln, sofern sie genutzt werden, in einer Weise zum Einsatz kommen, die nicht zur Verletzung von Grundrechten, Kinderrechten, des Schulgesetzes und von Richtlinien der pädagogischen Arbeit und des Datenschutzes führt. Beschwerden liegen hierzu nicht vor. Der Einsatz der Verhaltensampel dient nach Kenntnis der Landesregierung vorrangig dazu, die Lautstärke im Klassenraum positiv zu beeinflussen. Grün bedeutet etwa, die Lautstärke ist so, dass alle konzentriert arbeiten können. Gelb heißt: Wir werden zu laut, bitte leiser sein. Bei Rot wäre eine kurze Unterbrechung angezeigt zur Reflektion der Klasse mit dem Ziel, wieder zu Grün zu gelangen. Nach Kenntnis der Landesregierung richtet sich die Rückmeldung der Verhaltensampel jedoch an die gesamte Klasse oder Lerngruppe, nicht wie oben angeführt an einzelne Schülerinnen und Schüler. Dabei soll diese Rückmeldung vorzugsweise so gestaltet sein, dass die Lerngruppe eine positive Rückmeldung erhält, wenn das erwünschte Verhalten, zum Beispiel die angemessene Arbeitslautstärke, erreicht wird. Soweit es noch andere Einsatzvarianten gibt, die in der Vielfalt der pädagogischen Möglichkeiten der Lehrkraft offenstehen, können diese der Landesregierung nie vollständig bekannt sein. Zu Frage 3: Die Ausübung der Schulaufsicht richtet sich nach den §§ 2 bis 4 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 dieses Gesetzes ist Aufgabe der Schulaufsicht insbesondere die Fachaufsicht über die von den Schulen in eigener Verantwortung zu leistende Erziehungsund Unterrichtsarbeit. Zur Ausübung der Fachaufsicht ergangene einzelne administrative Anweisungen werden von der Landesregierung nicht erfasst. Für Lehrkräfte gibt es eine Reihe von Materialien, die Hinweise, Vorgaben oder Anregungen zur pädagogischen Unterstützung in einer emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern enthalten. Einige davon sind die „Leitlinien für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung“, digital zugänglich über bildung.thueringen.de., „Impulse 60 – Impulse für erfolgreiches pädagogisches Handeln zur Entwicklung emotionaler und sozialer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen“, digital zugänglich über das schulportal.thueringen.de., dann die „Handreichung gemeinsamer Unterricht“, zugänglich wiederum über die Seite bildung.thueringen.de. Zu Frage 4 – zu den Weiterbildungsmöglichkeiten: Hierzu unterbreitet das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien verschiedene Fortbildungsangebote. Alle drei Säulen der Fortbildungsarbeit – zentral, regionalisiert und schulintern – bearbeiten dieses Themenfeld. Bei allen Fortbildungen wird das pädagogische Personal darin unterstützt, unbeabsichtigte Stigmatisierung zu erkennen, zu reflektieren und zu vermeiden. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es zu den Ausführungen Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Engel.

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Kati Engel Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Stimmen Sie mit mir überein, dass eine solche Verhaltensampel, wie ich sie in der Fragestellung eingehend beschrieben habe, dazu verwendet werden kann, Kinder – gerade auffällige Kinder – zu stigmatisieren und bloßzustellen und dass die Gefahr bestehen könnte – bei einer solchen Anwendung einer Verhaltensampel –, die Würde des Kindes zu verletzen und dementsprechend somit schon ein Verstoß sowohl gegen Grundrechte als auch gegen Kinderrechte bestehen würde, also, dass es die Möglichkeit gibt?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Zunächst möchte ich noch einmal wiederholen, dass nach unserem Kenntnisstand die Ampel nur kollektiv eingesetzt wird, um eine angemessene Diskussions- und Kommunikationssituation in den Schulklassen herzustellen. Wenn Sie auf bestimmte Schulen anspielen würden, dann würde ich Sie bitten, im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Schulen konkret zu benennen, damit wir diese Fälle überprüfen können. Grundsätzlich habe ich eben auch betont, dass wir ein Stigmatisieren vermeiden und dass bei allen Fortbildungen auf diesen Aspekt der möglichen Stigmatisierung hingewiesen wird. Insofern stimme ich Ihnen in Ihrer grundsätzlichen Bewertung, was die einzelne Stigmatisierung angeht, völlig zu.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann in der Drucksache 7/6796.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Kreisstraße K 530 im Landkreis Hildburghausen – Rückforderung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen? Einer Nachricht des Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen vom 24. November 2022 war zu entnehmen, dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr 180.000 Euro an Zuwendungen für die Verlegung und den Bau/Instandsetzung der K 530 vom Landkreis Hildburghausen als Straßenbaulastträger zurückfordert und dies damit begründet, dass für das Investitionsvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Zum Zeitpunkt der Zuwendungsantragstellung durch den Landkreis Hildburghausen hat die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus vom 3. August 2015 Rechtsanwendung gefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden beim Zuwendungsantrag des Landkreises Hildburghausen für die Verlegung und den Bau/ Instandsetzung der K 530 die Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.3 der Richtlinie des Freistaats Thüringen und die rechtsverbindliche Erklärung des Landkreises Hildburghausen als Zuwendungsempfänger nach der Anlage 13 geprüft und wenn ja, wer prüfte dies wann mit welchem Ergebnis? 2. Zählen zu den Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.3 der Richtlinie auch mögliche Umweltverträglichkeitsprüfungen oder andere naturschutzrechtliche Prüfungen und wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Zuwendungsbehörde geprüft, ob ein Eigentumsnachweis des Landkreises Hildburghausen als Zuwendungsempfänger für die zum Straßenbau in Anspruch genommenen Grundstücke vorliegt und wenn ja, wann geschah dies mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Und 4. Kann eine Amtshaftung des Freistaats Thüringen aus der Prüfung des Zuwendungsantrags nach Frage 1 ausgeschlossen werden und, wenn ja, warum?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen wurde von der Bewilligungsbehörde dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vor Erstellung des Zuwendungsbescheids auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen geprüft. Der Landkreis Hildburghausen beantragte am 17. Dezember 2018 für das Vorhaben eine Zuwendung gemäß der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus. Bestandteil des Antrags war eine durch den Landrat unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung über das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen. Darin wurde unter anderem erklärt, dass alle rechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen vorhanden sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet wurden, um die geplante Baumaßnahme unmittelbar nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen und zügig durchführen zu können. Die Bewilligungsbehörde kam aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu Frage 2: Eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie andere naturschutzrechtliche Prüfungen zählen zu den genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne der Nr. 4.3 der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus. Zu Frage 3: Im Rahmen der Antragstellung hat der Landkreis Hildburghausen darauf hingewiesen, dass sich die eigentumsrechtlichen Verhältnisse noch in der Klärung befinden. Die vermögensrechtliche Zuordnung der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke war von der Stadt Eisfeld beim zuständigen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen im November 2018 beantragt worden. Zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuwendungsbescheids des TLBV am 13. August 2019 lag der Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 4. März 2019 zur Zuordnung der Grundstücke an die Stadt Eisfeld vor. Des Weiteren lag ein Bauerlaubnisvertrag zwischen der Stadt Eisfeld als Grundstückseigentümerin und dem Landkreis Hildburghausen als Straßenbaulastträger vor. Zu Frage 4: Nach Kenntniserlangung von der fehlenden Freistellung nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens geprüft, ob der Zuwendungsbescheid rechtswidrig erlassen wurde. Im Ergebnis dieser Prüfung erließ die Bewilligungsbehörde am 7. Juli 2021 einen Bescheid über die Rücknahme des Zuwendungsbescheids vom 13. August 2019 und über die Rückerstattung des ausgezahlten Zuwendungsbetrags in Höhe von 180.000 Euro. Der Landkreis Hildburghausen hat gegen diesen Bescheid Widerspruch erhoben. Das Landesamt für Bau und Verkehr beabsichtigt, den Widerspruchsbescheid zeitnah zu erlassen. Im Rahmen der Entscheidung über den Widerspruch wird neben der noch bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung auch die inzwischen bestandskräftige Entscheidung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 7. Mai 2021 Berücksichtigung finden. Der Amtshaftungsanspruch setzt die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht voraus. Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Danke. Ich habe zwei Nachfragen. Auf Frage 2 haben Sie geantwortet, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen als Voraussetzung gelten. Dann frage ich mich, warum der Bau trotzdem beschieden wurde, denn es gab ja keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die zweite Frage ist: Die Zuwendungsbehörde hat also nicht geprüft, dass das eigentlich noch beim Eisenbahnbundesamt liegt, denn das wird ja überbaut, diese Strecke soll ja reaktiviert werden. Also das hat die Zuwendungsbehörde nicht geprüft? Das wäre meine zweite Frage.

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Weil

Fragestunde

Das sind zwei Themen. Das eine – ich fange bei der letzten Frage an –, ich hatte ja ausgeführt, dass wir uns im Rahmen der Prüfung des Förderantrags natürlich auf die Antragsunterlagen, die der Antragsteller für die Förderung stellt, verlassen und keine parallele Prüfung durchführen. Diese Erklärung hat der Antragsteller mit der rechtsverbindlichen Erklärung abgegeben, dass die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Das ist zum zweiten Teil. Das zum ersten Teil würde ich gern mitnehmen und Ihnen schriftlich beantworten, wie das in dem Fall genau war.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/6797. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Anteil des Freistaats an der Finanzierung der Kosten für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen im Weimarer Land Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstanden dem Landkreis Weimarer Land nach Kenntnis der Landesregierung in den einzelnen Monaten seit Januar 2022 für die Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten aus der Ukraine – Gesamtsumme der abgefragten Bereiche in monatlicher Gliederung –? 2. Welche der in Frage 1 abgefragten Kosten hat der Freistaat Thüringen aus welchen Gründen noch nicht gegenüber dem Landkreis Weimarer Land ausgeglichen, obwohl er eine Kostenübernahme in welcher Höhe zugesagt hat? 3. Bis wann werden die zugesagten finanziellen Mittel dem Landkreis Weimarer Land für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen? 4. Wie hat sich das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen des Landkreises Weimarer Land nach Kenntnis der Landesregierung in den einzelnen Monaten seit Januar 2022 für die Beschaffung von Einzelunterkünften für anerkannte Flüchtlinge aus der Ukraine, welche Leistungen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Buchs sowie des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erhalten, entwickelt – möglichst genaue zeitliche Aufgliederung und Gliederung nach öffentlich-rechtlich und privatrechtlich –?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Adams.

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Dirk Adams

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung an dieser Stelle. Bei der Aufnahme von Geflüchteten, insbesondere in diesem Jahr 2022, haben alle Beteiligten, hier insbesondere unsere Landkreise und kreisfreien Städte, bisher schon Hervorragendes geleistet. Antwort auf die Frage 1: Nach Mitteilung des zur Beantwortung der Frage beteiligten Landkreises Weimarer Land werden die entstandenen Kosten für die Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung nicht getrennt nach Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine erfasst. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung sei daher nicht möglich. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Flüchtlingsgruppen in Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam untergebracht werden. Hinzu komme, dass bislang nicht alle Abrechnungen für die einzelnen Leistungen erfolgt sind. Antwort auf Frage 2 und 3, die ich zusammen beantworte: Die Erstattung der Kosten erfolgt zunächst nach Pauschalen auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die IstAbrechnung für das IV. Quartal ist noch offen, da diese naturgemäß erst am Jahresanfang, also 2023, erfolgen kann. Des Weiteren können die entstehenden notwendigen und angemessenen Mehrkosten über die pauschale Erstattung der Kosten hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gesondert abgerechnet werden. Dies erfolgt ebenso im nächsten Jahr. Zu Frage 4: Leistungsberechtigte nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können sich nach dem erfolgten Rechtskreiswechsel eigenständig eine Wohnung suchen. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen, die Kosten werden derzeit nicht separat für den genannten Personenkreis ausgewiesen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt offensichtlich eine Nachfrage des Abgeordneten Mühlmann. Bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Es fällt mir schwer, an der Stelle vielen Dank für die Antwort zu sagen, denn eine Antwort hat es nicht wirklich gegeben, auf keine der vier Fragen. Ich versuche es mal trotzdem mit zwei Nachfragen: Die erste zur Frage 1 – da haben Sie im Prinzip gesagt, ja – wir können die nicht einzeln aufschlüsseln. Ich habe aber an keiner Stelle auch nur gesagt, dass ich da nicht die kompletten Kosten haben möchte, deshalb ist die erste Nachfrage: Wie sind denn dann die gesamten Kosten, wenn Sie es nicht einzeln aufschlüsseln können? Und die zweite – zu dem Fragenkomplex, den Sie gemeinsam beantwortet haben, zwei und drei. Da hätte ich dann doch ganz gern wenigstens gewusst, wie hoch die Zusagen an den Landkreis Weimarer Land sind und wie die sich genau zusammensetzen.

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Dirk Adams

Fragestunde

Zu Ihrer ersten Nachfrage kann ich berichten, dass im Rahmen der Abschlagszahlung seit dem Januar 2022 – also hier nicht abtrennbar, sozusagen feststellbar nach Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die Asyl begehren – 1.924.560 Euro für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgezahlt worden sind sowie 609.039 Euro im Rahmen einer Ist-Abrechnung. Für die Erstattung sonstiger Kosten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung sind noch einmal Abschlagszahlungen in Höhe von 1.929.893 Euro und 91 Cent sowie 954.606,89 Euro im Rahmen der Ist-Abrechnung ausgezahlt worden. Das war die Frage Nummer 1. Die Fragen 2 und 3 hatten sich darauf bezogen, wie viele Kosten zu übernehmen versprochen wurde, so habe ich das zumindest verstanden. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir durch unsere Flüchtlingskostenerstattungsverordnung für alle Geflüchteten, die Asyl begehren, eine feste Pauschale haben, die dann erhöht wird um die Bewachungskosten je Kopf. Wir haben für dieses Jahr mit Wirkung des Angriffskriegs für alle ukrainischen Geflüchteten die Spitzkostenabrechnung vereinbart. Das heißt, alle anfallenden Kosten in einem Landkreis werden durch diesen Landkreis bei uns angemeldet. Das sind also keine besonderen Kosten, wo wir sagen, sie erhalten noch beispielsweise x Euro, sondern wir sagen: Das, was ihr ausgegeben habt, reicht ihr ein und dann wird das bezahlt. Insofern hoffe ich, die Frage auch beantwortet zu haben.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Aust in der Drucksache 7/6798. Bitte, Herr Abgeordneter.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Frage: Nutzung der Drei-Felder-Halle in Schwallungen zur Unterbringung von Flüchtlingen Wie der Presse bereits im Oktober 2022 und am 1. Dezember 2022 in einem Bericht des MDR Thüringen zu entnehmen war, soll der Schul- und Vereinssport in der Drei-Felder-Halle Schwallungen ab Mitte Dezember 2022 entfallen, da diese als Unterkunft für Flüchtlinge benötigt wird. Dort sollen 160 Flüchtlinge aus der Ukraine zulasten des Schul- und Vereinssports untergebracht werden. Die Unterbringung erfolgt offensichtlich nach meiner Auffassung menschenunwürdig, ohne ein erforderliches Mindestmaß an Intimität und nicht ausreichenden sanitären Anlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche anderweitigen Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten verfügt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen derzeit, um eine Nutzung der Drei-Felder-Halle Schwallungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermeiden? 2. Wer hat wann in welcher Form eine Nutzungsänderung der Drei-Felder-Halle Schwallungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bauordnungsrechtlich genehmigt? 3. Hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mangels geeigneter Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen einen Aufnahmestopp gegenüber der Landesregierung ausgesprochen und wenn ja, mit welcher Reaktion der Landesregierung? 4. Welche Priorität genießt nach Auffassung der Landesregierung die Gewährleistung des Schulund Vereinssports im Verhältnis zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen in Thüringen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Adams.

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Dirk Adams

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, ich möchte auch hier, weil mir das persönlich sehr wichtig ist, eine Vorbemerkung zu dieser Anfrage machen. Alle Beteiligten haben in diesem Jahr 2022 – und hier insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte – Enormes geleistet für die Aufnahme von Geflüchteten. Antwort auf die Frage 1: Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen unterhielt zum Stand vom 31. Oktober 2022 insgesamt acht Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Geflüchtete mit einer Kapazität von insgesamt 535 Unterbringungsplätzen. Diese waren zum genannten Stichtag zu rund 72 Prozent belegt. Zum genannten Stichtag hatte der Landkreis 464 Geflüchtete in Einzelunterkünften untergebracht. Darüber hinaus hat der Landkreis nach eigener Aussage keine weiteren konkreten Unterbringungsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Antwort auf die Frage 2: Die entsprechende bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Antwort auf die Frage 3: Mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 erklärte der Landkreis SchmalkaldenMeiningen gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dass derzeit weder eine Aufnahme von Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine noch von Asylbewerbern aus anderen Ländern realisiert werden könne. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach § 1 in Verbindung mit § 2 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, die in der Norm genannten Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen. Sie sind insoweit insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Unterkünfte vorzuhalten. Soweit es hierbei gegebenenfalls zu zeitlichen Verzögerungen kommt, nimmt das Landesverwaltungsamt stets Rücksicht und stimmt sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Einen generellen Aufnahmestopp einzelner Kommunen kommunaler Gebietskörperschaften lässt das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz indes nicht zu, dennoch, so habe ich ja auch im Ausschuss öfter berichtet, haben wir jederzeit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die das unbedingt brauchten, auch Aufschub gewährt. Und die Landkreise und kreisfreien Städte haben auch in dem Augenblick, wo sie darum gebeten haben, nicht so viele oder im Augenblick keine Geflüchteten aufnehmen zu müssen, nach ihren Möglichkeiten immer aufgenommen. Die Unterbringung der Geflüchteten ist die gemeinsame Herausforderung, die nur gleichermaßen durch alle aufnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften geleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund wurden dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen Ende November weitere Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen. Antwort auf die Frage 4: Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die Menschen, die bei uns um Schutz nachzusuchen, aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Der Landesregierung liegt der Schul- und Vereinssport sehr am Herzen. Dass es aufgrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen und der infolge festzustellenden Kapazitätsprobleme zu einer Behinderung des Schul- und Vereinssports kommt, empfinde ich ganz persönlich und wir, die gesamte Landesregierung, als außerordentlich unglücklich. Das habe ich auch in einem Antwortbrief an den SG Blau-Weiß Schwallungen deutlich zum Ausdruck gebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Bevor ich jetzt die nächste Mündliche Anfrage aufrufe, würde ich die Bitte an die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen richten, nach Ende der nächsten Frage die Parlamentarischen Geschäftsführer mal bitte herbeizurufen zur Klärung eines Sachverhalts. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Güngör und Herrn Abgeordneten Bilay in der Drucksache 7/6799. Frau Abgeordnete, bitte. Oder wer beginnt von Ihnen jetzt?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Ich starte. Ich danke Ihnen, Herr Präsident, wir teilen uns rein. Wir fragen die Landesregierung bezüglich Zustimmung des Gemeinderates nach § 29 Abs. 3 der ThürKO auch bei Aufhebungsverträgen. Gemäß § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Ernennung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes. Ebenso bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe der entsprechenden Beamten vergleichbar ist. Für kreisfreie Städte gelten leicht abgewandelte Regelungen, die für Landkreise gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 ThürKO analog anzuwenden sind.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit ist die Regelung von § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung auch bei Sachverhalten anzuwenden, bei denen der Arbeitsvertrag eines Angestellten durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird – bitte begründen –?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

2. Welche Rechtsfolgen können hinsichtlich der Wirksamkeit der Personalentscheidung des Bürgermeisters eintreten, sollte entgegen der Bestimmungen des § 29 Abs. 3 ThürKO der Gemeinderat bzw. Ausschuss nicht rechtskonform beteiligt worden sein und wie begründet die Landesregierung hier ihre Auffassung?

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

3. Welche Folgen hat es, wenn der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung der Personalentscheidung des Bürgermeisters nicht zustimmt – bitte begründen –?

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Henry Worm

Fragestunde

Gut. Für die Landesregierung …

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Wir hätten noch eine vierte Frage.

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Henry Worm

Fragestunde

Ja, ich habe mich schon gewundert, aber es hat niemand was gesagt.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Also gut. 4. Wie, das heißt, unter welchen Voraussetzungen mit welchen Mitteln, kann sich der Bürgermeister über die Ablehnung der Zustimmung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Verwaltung hinwegsetzen – bitte begründen –?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze, bitte.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör und Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf die Frage 1: Die in der Frage angesprochene Regelung des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung ist nach Auffassung der Landesregierung auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag anwendbar. Der Begriff „Entlassung“ umfasst sowohl Kündigungen als auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Regelung. Hierzu wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass sich der Gemeinderat mit Personalentscheidungen nur insoweit befassen soll, als es um Personen geht, die maßgeblichen Einfluss auf die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte haben können. Demnach kommt es für das Zustimmungserfordernis nicht darauf an, ob ein Beschäftigungsverhältnis einseitig durch Kündigung oder in beiderseitigem Einvernehmen durch Auflösungsvertrag beendet wird. So viel zur Antwort auf Frage 1. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten: Ob ein Aufhebungsvertrag, der vom Bürgermeister ohne die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung erforderliche Zustimmung des Gemeinderats geschlossen wird, wirksam zustande kommt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Hierzu werden im Wesentlichen zwei Auffassungen vertreten: Die eine Auffassung geht davon aus, dass die in § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung geregelte Befugnis des Bürgermeisters, die Gemeinde nach außen zu vertreten, durch die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen der Gemeinde eingeschränkt werde, da die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung auch gegenüber Dritten gelte. Damit handele der Bürgermeister, der die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung nicht beachte, als Vertreter ohne Vertretungsmacht mit der Folge, dass der Vertrag schwebend unwirksam sei. Das ist Meinung 1. Die Wirksamkeit des Vertrags hänge nach § 177 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch von der Genehmigung des Gemeinderats ab. Die andere Auffassung geht davon aus, dass die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters aus Gründen des Vertrauensschutzes unbeschränkt und nicht beschränkbar sei. Sie wird durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt. Danach muss sich der Erklärungsempfänger, in der Regel der Bürger, auf die Vertretungsbefugnis des für die Gemeinde nach außen handelnden Organs verlassen können. Ein vom Bürgermeister geschlossener Vertrag sei deshalb auch dann wirksam, wenn der Bürgermeister den gesetzlichen Rahmen seiner Zuständigkeit überschreite. Ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen ist ein Vertrag unwirksam, wenn der Bürgermeister seine Vertretungsbefugnis missbraucht oder der Erklärungsempfänger die fehlende Zuständigkeit des Bürgermeisters kannte oder hätte erkennen können oder das Vertrauen des Erklärungsempfängers aus anderen Gründen nicht schutzwürdig ist. Damit würde die Wirksamkeit des Vertrags in entsprechender Anwendung von § 177 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch von der Genehmigung des Gemeinderats abhängen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass für die in der Mündlichen Anfrage aufgeworfene Fragestellung keine pauschalen Aussagen getroffen werden können, sondern immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist. Antwort zu Frage 4: Lehnt der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 2 Thüringer Kommunalordnung erforderliche Zustimmung ab und hält der Bürgermeister die Entscheidung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses für rechtswidrig, so hat er nach § 44 Thüringer Kommunalordnung ihren Vollzug auszusetzen und sie in der nächsten Sitzung, die innerhalb eines Monats nach der Entscheidung stattfinden muss, gegenüber dem Gemeinderat oder dem Ausschuss zu beanstanden. Verbleibt der Gemeinderat oder der Ausschuss bei seiner Entscheidung, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Rechtsaufsichtsbehörde zu unterrichten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen durch die Fragesteller? Jawohl, Herr Bilay, bitte.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Zunächst vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die doch ausführliche Antwort bei der komplexen Materie. Aber ich habe jetzt mitgenommen, dass in der Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden ist, in welche Richtung das geht. Sie haben zwei verschiedene Alternativen dargestellt, einmal die starke Vertretungsstellung des Bürgermeisters, der wirksame Erklärungen abgeben darf, andererseits aber auch die Frage, inwieweit dann entsprechende Verträge, Entscheidungen schwebend unwirksam sind. Ab wann halten Sie denn unter diesem Gesichtspunkt eine Klarstellung in der Kommunalordnung für erforderlich, um diese Rechtsentwicklung – die Kommunalordnung wird jetzt bald 30 Jahre alt –, die sich inzwischen vollzogen hat, die Rechtsprechung – dass man also hier die Kommunalordnung entsprechend nachschärft und auf solche Fälle besser abstellen kann, damit es diese Unklarheiten dann nicht mehr gibt?

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Götze

Fragestunde

Die für Sie entscheidende Frage ist ja die, die Sie unter 1. gestellt haben, und da gibt es aus meiner Sicht keine Unklarheiten. Da hatte ich gesagt, dass das Zustimmungserfordernis auch gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Auflösungsvertrag beendet wird. Das zum einen, da – gebe ich Ihnen Recht – bräuchte es oder wäre eine Klarstellung im § 29 Thüringer Kommunalordnung schon hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Die zweite Frage betrifft die Rechtsfolgen, und das ist ein zivilrechtliches Problem, das wir in der Thüringer Kommunalordnung nicht regeln können. Also ich gehe davon aus, dass – so würden wir uns dann, wir haben es jetzt nicht abschließend geprüft im Thüringer Innenministerium, wohl auch positionieren – man sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs anzuschließen hat mit der Folge, dass der geschlossene Aufhebungsvertrag wirksam ist. Was das dann im Innenverhältnis wieder bedeutet, also ob sich der Bürgermeister gegebenenfalls schadensersatzpflichtig macht, ist wieder eine dritte Frage, die auch gesondert zu beantworten ist.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit unterbreche ich jetzt die Fragestunde und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer kurz nach vorn. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt. Wir hatten bei der vorherigen Wahl einen Wahlfehler zu verzeichnen. Um diesen zu korrigieren, werden wir jetzt noch eine Mündliche Anfrage aufrufen, nach der Antwort auf diese Mündliche Anfrage die Wahl wiederholen und, nachdem alle ihre Stimmen abgegeben haben, rufe ich dann den zweiten Teil der Fragestunde auf, das heißt noch mal eine vollständige Fragestunde hinsichtlich der Mündlichen Anfragen. Es war Einigkeit zu diesem Vorgehen signalisiert worden und somit rufe ich jetzt zum Ende der ersten Fragestunde Abgeordneten Walk mit der Drucksache 7/6805 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Besten Dank, Herr Präsident. Sicherheit auf Thüringer Weihnachtsmärkten In diesem Jahr finden nach den Einschränkungen der letzten Jahre in den meisten Thüringer Städten wieder Weihnachtsmärkte mit hohem Besucheraufkommen statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen, insbesondere im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte, auch im Vergleich mit anderen Bundesländer, ein? 2. Welche Einsatzkonzepte der Polizei, wie insbesondere Betonsperren und andere passive Schutzmaßnahmen, kommen auf welchen Thüringer Weihnachtsmärkten mit welchen Unterschieden im Vergleich zu den vergangenen Jahren zum Einsatz? 3. In welcher Qualität und Quantität werden die größeren Weihnachtsmärkte durch die Polizei bestreift? 4. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit der Polizei mit den anderen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Die allgemeine Bedrohungslage in den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität befindet sich nach aktueller Einschätzung von Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt in Thüringen, Deutschland und Europa weiterhin auf einem abstrakt hohen Niveau. Konkrete Gefährdungserkenntnisse, insbesondere für Weihnachtsmärkte in Thüringen, liegen aktuell nicht vor. Somit deutet gegenwärtig nichts auf gezielte Handlungen in diesem Kontext hin. Dies gilt nach mir vorliegenden Informationen ebenso für das verbleibende Bundesgebiet. Gleichwohl haben Weihnachtsmärkte eine hohe Symbolkraft. Dies, die hohen Besucherzahlen und die zumeist zentrale Lage der Weihnachtsmärkte lassen sie zu potenziellen Zielen für Gewalttaten auch für politisch bzw. religiös motivierte Täter werden. Insofern besteht grundsätzlich eine abstrakte Gefährdung durch Aktivitäten emotionalisierter oder psychisch gestörter Einzeltäter, deren irrationale Handlungsweisen sich weitgehend einer behördlichen gefährdungsbewertenden Prognose entziehen. Die Antwort zu Frage 2: Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen sind beauftragt, auf Basis der Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts eine jeweilige Lagebeurteilung vorzunehmen und eigene anlassbezogene Maßnahmen vorzubereiten, die insbesondere auf die polizeiliche Präsenz zu den Schwerpunktzeiten der Weihnachtsmärkte auszurichten sind. Ein fortwährender Erkenntnis- und Informationsaustausch mit den Veranstaltern bzw. auch den Verantwortlichen vor Ort ist dabei zu gewährleisten. Die bewährten Einsatzkonzepte der vergangenen Zeit werden bzw. wurden dadurch unter den aktuellen Bedingungen fortgeschrieben. Überfahrsperren, sogenannte Stakmöbel oder passive Schutzelemente baulicher Art werden durch die Thüringer Polizei in diesem Kontext nicht vorgehalten und eingesetzt. Vielmehr finden sich solche Einrichtungen bei Bedarf und Möglichkeit in den Sicherheitskonzepten und Maßnahmen der Veranstalter und der betroffenen Kommunen wieder. Die Antwort zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, gestaltet sich die polizeiliche Begleitung der Weihnachtsmärkte individuell anhand der jeweiligen Lagebewertungen und Bedingungen vor Ort. Die Schwerpunkte liegen insbesondere auf einer anlassbezogenen polizeilichen Präsenz und im Bedarfsfall auf einem situativ angemessenen, erkennbaren und lageangepassten Handeln. Als Besonderheit kann hierbei die polizeiliche Betreuung des Erfurter Weihnachtsmarkts angesehen werden, für dessen Dauer wiederholt eine temporäre Polizeiwache eingerichtet wurde. Diese Wache steht für alle Beteiligten als feste Anlaufstelle zur Verfügung. Die Antwort zu Frage 4: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im hier vorliegenden spezifischen Zusammenhang gestaltet sich vergleichbar gut und vertrauensvoll. Beispielhaft hierzu kann ich die Übung vom 1. Dezember dieses Jahres am Erfurter Weihnachtsmarkt unter Federführung der Stadt Erfurt anführen. Dabei probte man vorrangig die Evakuierung des Veranstaltungsortes und stimmte sich zu Vorgehen und Zuständigkeiten ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk, bitte.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Zunächst einmal besten Dank für die Beantwortung, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Nachfrage: Sie haben gesagt, die Überfahrsperren bzw. die technischen Schutzmöglichkeiten werden nicht bei der Polizei vorgehalten – das ist bekannt –, aber eventuell durch die Veranstalter und Kommunen. Jetzt ist aber das Vorhandensein von Schutzsperren bzw. Überfahrsperren in den verschiedenen Ausprägungen wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts. Auch wenn die Polizei die Sperre nicht selbst vorhält, müssten Sie doch eigentlich einen Überblick haben, wie viele Sperren an Weihnachtsmärkten eingesetzt werden, weil sich daran unter anderem zum Beispiel polizeiliche Einsatzmaßnahmen orientieren müssen. Deswegen die Frage: An wie vielen Weihnachtsmärkten werden solche technischen Sperren eingesetzt? Sie können es auch nachmelden, wenn Sie es aus dem Stand nicht beantworten können.

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Götze

Fragestunde

Ich kann es aus dem Stand nicht beantworten, aber ich denke auch, dass wir das konkret gar nicht erfasst haben und hierfür in eine Einzelfallrecherche gehen müssten. Das war in der Kürze der Zeit einfach nicht zu leisten.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Genau. Vielleicht kann man noch mal schauen, ob es vorhanden ist. Wenn es nicht vorhanden ist: Eine Einzelfallrecherche brauchen wir nicht. Ansonsten haben Sie positiv bemerkt, dass es Übungen gibt, zum Beispiel in doppelter Hinsicht, Erfurt zweimal positiv erwähnt bei der mobilen Wache, aber auch bei den Übungen. Sind denn auch in anderen Bereichen außer Erfurt zum Beispiel Übungen oder spezielle Formen der Zusammenarbeit in einer der möglichen Gefahrensituationen geprobt und geübt worden?

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Götze

Fragestunde

Ich gehe davon aus, dass das geschehen ist, aber mir liegen jetzt keine entsprechenden Zuarbeiten vor. Wenn das für Sie eine relevante Frage ist, würde ich die im Nachgang gern schriftlich beantworten. Aktuell kann ich es jedenfalls nicht tun.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Die Frage wäre mir wichtig. Wenn Sie das schriftlich noch beantworten könnten, herzlichen Dank.

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Götze

Fragestunde

Mach ich.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Vereinbarungsgemäß schließe ich hiermit den ersten Teil der Fragestunde und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 21, 24, 26 und 27 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6897 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen – ich bitte trotzdem um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal –, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6897 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust. Das wäre dann die zweite Wahlwiederholung. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6896 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6896 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um die Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6887 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nunmehr bei der Fraktion Die Linke. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/6887 vor. Vorgeschlagen als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6898 Gemäß § 10 Nr. 2d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6898 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht erkennen. Somit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt der Abgeordnete Weltzien, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Ich frage in die Runde, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den zweiten Teil der auf. Wir fahren fort mit der Mündlichen Anfrage Nummer 9 des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/6826, die gestellt wird durch den Abgeordneten Schard. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung: Vorliegen von Laufbahnbefähigungen? Medienberichten des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 25. November 2022 zufolge wird unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs die Einstellungspraxis für Staatssekretäre als rechtswidrig, fehlerhaft und schlichtweg intransparent bezeichnet. Laut Bericht habe der Rechnungshof auf Basis der Personalakten von acht der damals 13 Staatssekretäre der RamelowRegierung geprüft, ob ihre Ernennung wirtschaftlich und sparsam gewesen sei und dabei alle beamtenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden, was die Prüfer letztlich bei keiner Person bejaht haben. Nur ein Staatssekretär habe eine Regellaufbahnbefähigung für den höheren öffentlichen Dienst mitgebracht. Bei insgesamt fünf Staatssekretären seien nicht einmal die Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung erfüllt worden, ihre Auswahl sei insgesamt intransparent und fehlerhaft und zum Zeitpunkt der Ernennung hätte keiner der fünf Staatssekretäre ernannt werden dürfen. Am 26. November 2022 veröffentlichte die Staatskanzlei auf ihrer Homepage die Fragen des Magazins „DER SPIEGEL“ einschließlich der von der Staatskanzlei gegebenen Antworten, eine Auflistung offenbar vom Rechnungshof erhobener Vorwürfe nebst Antworten sowie eine anonymisierte 13-seitige Stellungnahme der Staatskanzlei vom 5. September 2022 an den Thüringer Rechnungshof. Diese Veröffentlichungen sowie die Medienberichte hierzu liegen dieser Anfrage zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Staatsekretärinnen und Staatssekretäre wurden unter Anwendung des § 23 Thüringer Laufbahngesetz sowie nach § 26 Thüringer Laufbahngesetz ernannt – bitte im Einzelnen unter zusätzlicher Angabe der Gesamtanzahl auflisten –? 2. Auf Grundlage welcher Unterlagen und Nachweise hat das Kabinett jeweils die Feststellung der Laufbahnbefähigung der einzelnen Staatsekretärinnen und Staatssekretäre beschlossen – bitte ebenfalls im Einzelnen auflisten –? 3. Bei welchen Staatsekretärinnen und Staatssekretären wurde das Fehlen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen festgestellt – bitte im Einzelnen unter zusätzlicher Angabe der Gesamtanzahl auflisten –? 4. Wurden oder werden Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, bei denen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt – bitte im Einzelnen auflisten –?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Hoff. Bitte.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Schard, die von Ihnen vorgetragene Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich wie folgt, zunächst mit einer Vorbemerkung. Die Mündliche Anfrage nimmt Bezug auf den nicht öffentlichen Entwurf einer Prüfmitteilung des Thüringer Rechnungshofs, über die zunächst das Magazin „DER SPIEGEL“ – das haben Sie dargestellt – berichtete und die bereits Gegenstand der nicht öffentlichen Sitzung des Justizausschusses am 6. Dezember 2022 und der öffentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 war. Die politischen Wertungen, die in den einleitenden Ausführungen der Anfrage wiedergegeben werden, sind vor diesem Hintergrund Meinungen in einem laufenden Prüfverfahren des Thüringer Rechnungshofs, in dem sowohl unterschiedliche fachliche Meinungen zwischen dem Rechnungshof einerseits und der geprüften Behörde andererseits ausgetauscht werden, als auch die abschließende Bewertung des Rechnungshofs bislang nicht vorliegt. Das war übrigens auch Gegenstand der Erörterungen in den beiden Ausschusssitzungen. Sofern in der Fragestellung Einzelangaben zu Personen angesprochen werden, die nicht offenkundig sind, wird von der Antwort mit Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Landesverfassung unter Hinweis auf die schutzwürdigen Interessen des Einzelnen bzw. der Einzelnen abgesehen. Diese Vorbemerkung wäre dann auch die Vorbemerkung zu den Mündlichen Anfragen, die vermutlich gleich folgen in den Drucksachen 7/6827 bis 7/6830 und 7/6840. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt im Zusammenhang zu den Fragen 1 bis 4: Bei der Beantwortung der Fragen ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Ernennungsfälle nach dem bis zum 31. Dezember 2014 geltenden alten Recht, also dem damaligen Thüringer Beamtengesetz in Verbindung mit der Thüringer Laufbahnverordnung, oder nach dem ab dem 1. Januar 2015 geltenden neuen Recht, das heißt also dem Thüringer Laufbahngesetz handelt. Nach dem alten Recht galt, wie ich auch schon in der öffentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ausgeführt habe, für die Kolleginnen und Kollegen Staatssekretäre, die durch die Regierung Lieberknecht bzw. die vorhergehenden Landesregierungen ernannt wurden, und für diejenigen, die im Dezember 2014 vom Kabinett Ramelow I ernannt wurden, das alte Laufbahnrecht. Die Ernennung zum Staatssekretär bzw. zur Staatssekretärin erfolgte dabei gemäß § 101 Abs. 4 Thüringer Beamtengesetz in seiner alten Fassung, also der bis zum 31.12.2014, und der Anerkennung von Ausnahmen durch das Kabinett. Eine besondere Prüfung der Laufbahnbefähigung war da ja nach altem Recht für Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen nicht erforderlich und wurde auch so nicht praktiziert, weder von den vorhergehenden Landesregierungen noch dem Kabinett Ramelow I. Eine Dokumentation war daher im Übrigen für diese Personengruppe auch entbehrlich. Unabhängig davon will ich dem Frageinteresse Rechnung tragend deutlich machen, dass zu dieser Gruppe folgende im Dezember 2014 ernannte Staatssekretäre und Staatssekretärinnen gehören. Staatssekretär Malte Krückels, Staatssekretärin Dr. Babette Winter, Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär Olaf Möller, Staatssekretär Udo Götze, Staatssekretärin Gabi Ohler, Staatssekretärin Silke Albin, Staatssekretär Markus Hoppe, Staatssekretärin Ines Feierabend und Staatssekretär Dr. Klaus Sühl. Jetzt kommen wir zum neuen Recht. Das ist das, was hier besonders interessiert. Für die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die ab dem 01.01.2015 ernannt worden sind, gilt das neue Thüringer Laufbahngesetz. Danach müssen die Voraussetzungen der §§ 10, 11, 23, 26 Thüringer Laufbahngesetz vorliegen und es sind verschiedene Prüfschritte einzuhalten. Über diese Prüfschritte hatte ich in den Ausschusssitzungen schon informiert, will das aber hier auch noch mal deutlich machen. Der Prüfschritt 1: Hat ein Kandidat oder eine Kandidatin für das Amt eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin einen Vorbereitungsdienst absolviert – das kann zum Beispiel das zweite juristische Staatsexamen sein oder ein anderer Vorbereitungsdienst, zum Beispiel Baureferendariat oder ähnliches –, dann liegt automatisch eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vor. Die Laufbahn selbst orientiert sich dann am Vorbereitungsdienst, zum Beispiel dem nicht höheren technischen Verwaltungsdienst. Folgende Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben die Laufbahnbefähigung aufgrund eines eingerichteten Vorbereitungsdienstes oder Referendariats erhalten, und zwar: Staatssekretärin Dr. Julia Heesen, Volljuristin, Herr Sebastian von Ammon, Volljurist, oder Frau Dr. Katja Böhler, Volljuristin. Der Prüfungsschritt 2: Liegt kein Vorbereitungsdienst vor, müssen für die Laufbahnen des höheren Dienstes die Voraussetzungen des § 23 Thüringer Laufbahngesetz vorliegen, das heißt ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das Masterstudium, Diplom, Magister und mindestens eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit. Diese Tätigkeit wiederum muss nach Art und Schwierigkeit dem Studienabschluss entsprechen und im Übrigen auch von der Wertigkeit her mindestens Tätigkeiten des höheren Dienstes zuzuordnen sein. Das ist wichtig, ich komme nachher noch mal darauf zurück. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin haben dann entsprechende Dokumente ihres bisherigen beruflichen Werdegangs bei der personalführenden Stelle in der Staatskanzlei vorzulegen, die die entsprechenden Prüfungen vornimmt. Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 23 Laufbahngesetz erfolgte bei folgenden Staatssekretärinnen und Staatssekretären: Staatssekretärin Tina Beer – Studium der Politikwissenschaften, Abschluss als Master im Schwerpunkt Außenpolitik und internationale Beziehungen; Herr Dr. Burkhard Vogel – Biologiestudium mit Promotion; Frau Susanna Karawanskij – Studium in Kultur- und Politikwissenschaften, Abschluss Magister; Herr Georg Maier – Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss Diplomkaufmann; Herr Carsten Feller – Studium der Geschichte, Politikwissenschaften und des öffentlichen Rechts mit dem Abschluss Magister. Die genannten Staatssekretäre und Staatssekretärinnen können neben dem wissenschaftlichen Hochschulstudium auch eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren nachweisen. Zu dieser Gruppe gehört formal auch Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig, die bis zu ihrer Ernennung zur Staatssekretärin als Professorin an der Bauhaus-Universität in Weimar tätig war und dort in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Freistaat Thüringen stand. Die Begründung von zwei Beamtenverhältnissen zum gleichen Dienstherren ist aber nicht möglich. Daher wurde sie für die Dauer der Tätigkeit als Staatssekretärin von der Bauhaus-Universität beurlaubt und bat auf eigenen Wunsch um Abschluss eines außertariflichen Vertrags für die Dauer ihrer Staatssekretärszeit. Sie ist also Angestellte. Prüfungsschritt 3: Liegen die Voraussetzungen des § 23 Thüringer Laufbahngesetz nicht vor, kann eine Laufbahnbefähigung nach § 26 Thüringer Laufbahngesetz als sogenannter anderer Bewerber erfolgen. Dabei kommt es auf die Lebens- und Berufserfahrung an, die den Aufgaben im höheren Dienst entsprechen muss und die geeignet ist, die Aufgaben eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin auszufüllen. Das Kabinett entscheidet über die Anerkennung dieser Lebens- und Berufserfahrung anstelle des Landespersonalausschusses gemäß § 50 Abs. 5 Thüringer Laufbahngesetz. Ein gesondertes Prüfverfahren, wie es § 26 Abs. 4 Thüringer Laufbahngesetz für den LPA vorsieht, ist im Rahmen der Kabinettsentscheidung nicht vorgesehen. Die Laufbahnbefähigung, die hier in Rede steht, entspricht zum Beispiel auch der des Fragestellers – also nicht von Herrn Schard –, sondern dem ursprünglichen Fragesteller Andreas Bühl, der hat bekanntlich an der Verwaltungsfachhochschule Gotha von 2006 bis 2009 mit dem Abschluss Diplomverwaltungswirt FH studiert. Die Laufbahnbefähigung als anderer Bewerber wurde folgenden Staatssekretärinnen und Staatssekretären zuerkannt: Staatssekretär Torsten Weil, Studium der Verwaltungswissenschaften und Abschluss Diplomverwaltungswirt FH; Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Studium der Geschichte mit Promotion; Herr Uwe Höhn, Studium der Verwaltungswissenschaften und Abschluss Diplomverwaltungswirt FH; Frau Valentina Kerst, Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss Diplombetriebswirtin FH. Staatssekretärin Katharina Schenk schloss zunächst das Bachelorstudium der Sozialwissenschaften ab und anschließend das Masterstudium der Philosophie und begann eine Promotion. Sie erfüllt damit grundsätzlich die Voraussetzungen des Prüfungsschritts 2, also § 23 Laufbahngesetz. Aber die anschließenden beruflichen Tätigkeiten als Redaktionsassistentin des Philosophie Magazins, persönliche Referentin des Oberbürgermeisters der Stadt Altenburg und City-Managerin der Stadt Altenburg entsprachen nach Art und Schwierigkeit dem Studienabschluss und einer Tätigkeit im höheren Dienst nicht in allen Fällen, weshalb Frau Staatssekretärin Schenk einen außertariflichen Vertrag als Angestellte, nicht als Beamtin wahrnimmt. Sie haben dann gefragt, wie die Prüfung läuft und wer prüft: Die Grundlagen für die Entscheidung der Feststellung der Laufbahnbefähigung werden durch die für Personal zuständige Stelle in der Staatskanzlei geprüft. Im Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die ich Ihnen jetzt anhand der Schritte dargestellt habe, erfolgt die Beteiligung der für die Laufbahn fachlich zuständigen obersten Dienstbehörde, das ist zum Beispiel für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Das Ergebnis der Prüfung findet schließlich Eingang in die Kabinettsvorlage zur Ernennung des jeweiligen Staatssekretärs bzw. der jeweiligen Staatssekretärin. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Schard.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Danke, Herr Minister, erst mal für den Bericht. Ich habe zwei Fragen und würde mit der ersten anfangen: Wurden innerhalb der Staatskanzlei oder von den beteiligten Ressorts auch Bedenken oder Einwände gegen die jeweils beabsichtigten Ernennungen vorgebracht, wenn ja, von wem und mit welcher Begründung?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Nein.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Die zweite Frage wäre: Wann hat nach Ansicht der Landesregierung ein Kandidat für die Stelle der Staatssekretärin oder des Staatssekretärs in hinreichendem Maße Berufs- oder Lebenserfahrung gesammelt?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich glaube, dass es hier nicht um die Frage der Haltung der Landesregierung geht, sondern um diejenigen Regelungen, die ich Ihnen ausführlich sowohl in der Justizausschusssitzung, als auch in der HuFA-Sitzung als auch hier dargestellt habe in den Prüfschritten der Regelungen des Laufbahngesetzes, wie sie seit dem 01.01.2015 gültig sind.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfrage? Herr Abgeordneter Ramelow.

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Bodo Ramelow Die Linke

Fragestunde

Herr Chef der Staatskanzlei, ich habe eine Nachfrage. Würden Sie mir zustimmen, dass in dem Staatsaufbau und der Hierarchie unseres Staates ein Ministerpräsident durchaus die Funktion eines Vorgesetzten von Staatssekretären hat? Und würden wir die Kriterien anlegen, die Sie gerade ausgeführt haben, würde ich gern nachfragen, ob ein Berufsabschluss als Lebensmittelkaufmann und als Weinbauer ein geeigneter Berufsabschluss wäre, Staatssekretär in Thüringen werden zu können – erste Frage. Und die zweite Frage: Wie verhält es sich mit der politischen Wahl in einer parlamentarischen Demokratie, wenn man in eine Funktion gewählt wird, die man seit Jahren ausführt, aber kein Studium hat, ich aber eben verstanden habe, dass alle Staatssekretäre in Thüringen, die beschäftigt sind, nicht nur ein Studium absolviert, sondern auch einen Studienabschluss haben?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Abgeordneter, ich will die Fragen, soweit ich sie erfasst habe, wie folgt beantworten. Zunächst zur Frage nach den von Ihnen dargelegten kursorischen Abschnitten Ihres Berufslebens: Ich würde sagen, dass eine Gesamtprüfung der Voraussetzungen für die Bewertung, ob Sie als Staatssekretär für die Landesregierung geeignet wären und die Voraussetzungen erfüllen würden, nur auf der Grundlage eines Gesamtbildes möglich ist, in dem auch die weiteren Tätigkeiten enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel mehrjährige Tätigkeiten in verantwortungsvoller Funktion in einer Gewerkschaft, die vom Komplexitätsgrad her vermutlich auch der des Höheren Dienstes entsprechen dürfte. Insofern kann aus den hier dargestellten Auszügen kein Gesamtbild erstellt werden. Ich würde aber auch annehmen, dass Sie, sehr geehrter Herr … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das heißt, Sie hätten ihn nicht eingestellt? Ist das richtig?) – Ich habe gesagt, ich kann … Herr Abgeordneter, ich antworte jetzt erst mal auf die Fragen des Abgeordneten Ramelow. Insofern würde ich eine abschließende Bewertung erst treffen wollen, wenn alle Unterlagen in einem Gesamtbild möglich sind. Was ich aber auf jeden Fall sagen kann, ist, dass sich die Frage, ob Sie möglicherweise in einem anderen Bundesland, in dem beispielsweise Staatssekretäre in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, was beispielsweise der Tätigkeit eines Ministers, einer Ministerin oder Ministerpräsidenten oder Ministerpräsidentin entsprechen würde – diese Beispiele haben wir in den Ländern Saarland, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg –, ---, dass sich die Frage anders stellen würde. Zu der dritten Frage, die Sie gestellt haben, ob ich bestätigen kann, dass die von mir vorgetragenen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre alle über einen Hochschulabschluss verfügen: Ja. Insofern sind wir auch der Auffassung, dass sie nach den Regelungen des Thüringer Laufbahngesetzes – §§ 23 und 26 – die Voraussetzungen erfüllen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten bei dieser Frage erschöpft, aber es geht ja gleich weiter mit der Frage Nummer 10. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tiesler in der Drucksache 7/6827.

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Stephan Tiesler CDU

Fragestunde

Ich bleibe genau in diesem Kontext. Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung: Nachweis der Laufbahnbefähigungen? Der Korrektheit halber werde ich den Sachvortrag noch mal halten. Medienberichten des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 25. November 2022 zufolge wird unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs die Einstellungspraxis für Staatssekretäre als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ und „schlichtweg intransparent“ bezeichnet. Laut Bericht habe der Rechnungshof auf Basis der Personalakten von 8 der damals 13 Staatssekretäre der Ramelow-Regierung geprüft, ob ihre Ernennung „wirtschaftlich und sparsam“ gewesen sei und dabei alle beamtenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden, was die Prüfer letztlich bei keiner Person bejaht haben. Nur ein Staatssekretär habe eine „Regellaufbahnbefähigung“ für den Höheren öffentlichen Dienst mitgebracht. Bei insgesamt fünf Staatssekretären seien nicht einmal „die Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung“ erfüllt worden, ihre Auswahl sei „insgesamt intransparent und fehlerhaft“ und zum Zeitpunkt der Ernennung hätte keiner der fünf Staatssekretäre ernannt werden dürfen. Am 26. November 2022 veröffentlichte die Staatskanzlei auf ihrer Homepage die Fragen des Magazins „DER SPIEGEL“ einschließlich der von der Staatskanzlei gegebenen Antworten, eine Auflistung offenbar vom Rechnungshof erhobener Vorwürfe nebst Antworten sowie eine anonymisierte 13-seitige Stellungnahme der Staatskanzlei vom 5. September 2022 an den Thüringer Rechnungshof. Diese Veröffentlichungen sowie die Medienberichte hierzu liegen dieser Anfrage zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Befähigungsnachweise müssen Bewerber für eine Beamtenlaufbahn, die unter Anwendung des § 23 Thüringer Laufbahngesetz sowie nach § 26 Thüringer Laufbahngesetz in Thüringen ernannt werden, grundsätzlich in der Praxis erbringen? 2. Welche Befähigungsnachweise haben die Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, die unter Anwendung des § 23 Thüringer Laufbahngesetz sowie nach § 26 Thüringer Laufbahngesetz ernannt wurden, jeweils erbracht – bitte im Einzelnen auflisten –? 3. Wurden sämtliche Umstände und Verfahrensschritte, aus denen sich die jeweilige Laufbahnbefähigung ergibt, im Einzelfall vollständig und nachvollziehbar dokumentiert – bitte im Einzelnen auflisten –? 4. Falls nein, welche Unterlagen, Nachweise und Verfahrensschritte fehlen aus welchen Gründen – auch bitte im Einzelnen auflisten –? Danke.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich hatte in der Antwort auf die von Kollegen Schard vorgetragene Anfrage des Abgeordneten Bühl eine Vorbemerkung gemacht. Wenn Sie jetzt alle diese Einleitungen sich wiederholend in den nächsten Anfragen auch vorlesen wollen, dann würde ich auch immer auf die Vorbemerkung – wenn Sie aber darauf verzichten, würde ich jeweils auch auf die Vorbemerkung verzichten. Das führt dann dazu, dass der Frage- und Antwortfluss schneller geht. Deshalb: Ich verweise auf die Vorbemerkung zu der Antwort auf die Frage des Kollegen Bühl und komme zu den von Ihnen vorgetragenen Fragen. Die in den §§ 23 und 26 ThürLaufbG normierten Regelungen sind erst bei den Ernennungen ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden gewesen, darauf habe ich bereits hingewiesen, da ab diesem Zeitpunkt das neue Thüringer Laufbahnrecht galt. Ist ein Vorbereitungsdienst nicht eingerichtet oder durchlaufen worden, kann die Laufbahnbefähigung auch durch Anerkennung unterschiedlicher anderer Ausbildungen bzw. Qualifikationen oder Lebensund Berufserfahrungen erworben werden. Das ist in gewisser Hinsicht auch noch meine Antwort auf die von Kollegen Schard vorgetragene Nachfrage. Zu erbringende Befähigungsnachweise nach § 23 ThürLaufbG sind neben den nach § 10 Abs. 3 ThürLaufbG für die Laufbahn des höheren Dienstes erforderlichen Bildungsvoraussetzungen: Erstens eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung, das ist in der Regel das Abitur, allgemeine Hochschulreife, und zweitens ein mit einem inzwischen nach der Überführung in den Bologna-Prozess in der Regel mit einem Mastergrad abgeschlossenen Hochschulstudium. Es gibt in Einzelfällen noch Diplomstudiengänge, die sind dann natürlich analog zu behandeln. Wird eine hauptberufliche Tätigkeit gefordert, soweit nicht ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst erfolgreich durchlaufen wurde, heißt das, dass sich nach einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit anschließen muss. Die entsprechende Anerkennung der hauptberuflichen Tätigkeit erfolgt unter Berücksichtigung von § 23 ThürLaufbG. Hierbei werden die hauptberuflichen Tätigkeiten für die Laufbahnbefähigung anerkannt, die geeignet sind, sowohl nach ihrer Fachrichtung als auch nach ihrer Schwierigkeit dem jeweiligen Hochschulstudium zu entsprechen. Und die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit muss für die Laufbahngruppe des höheren Dienstes mindestens drei Jahre betragen. Die hauptberufliche Tätigkeit kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes abgeleistet werden und sie muss jeweils nach Erfüllung der neben der hauptberuflichen Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen geleistet worden sein. Für die Feststellung der Laufbahnbefähigung im höheren Dienst werden daher regelmäßig hauptberufliche Tätigkeiten anerkannt, die fachbezogen auf den wissenschaftlichen Hochschulabschluss abstellen und von der Wertigkeit her mindestens Tätigkeiten des höheren Dienstes zuzuordnen sind. Die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin haben entsprechende Dokumente ihres bisherigen beruflichen Werdegangs bei der personalführenden Stelle vorzulegen. Zu erbringende Befähigungsnachweise nach § 26 ThürLaufbG: Als anderer Bewerber gemäß § 26 ThürLaufbG kann angestellt werden, wer, ohne die in § 23 ThürLaufbG vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes befähigt ist, die Aufgaben der angestrebten Laufbahn wahrzunehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber erbringen in einer Vorstellung gemeinhin vor dem Landespersonalausschuss den Nachweis, die Aufgaben ihrer zukünftigen Laufbahn wahrnehmen zu können. Der Landespersonalausschuss fordert gemäß seiner bisherigen Entscheidungspraxis den Nachweis, dass keine geeigneten Laufbahnbewerber zur Verfügung stehen und die Einstellung anderer Bewerber von besonderem dienstlichen Interesse ist. Diese Einstellungsmöglichkeit soll der Verwaltung ermöglichen, in Einzelfällen auf die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Fachleuten zurückzugreifen, die sich innerhalb oder außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf einem ihrer künftigen Laufbahn entsprechenden Gebiet qualifiziert haben, ohne die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahn zu erfüllen. Die anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, die Aufgaben der gesamten Laufbahn in der gleichen Weise zu erfüllen wie Laufbahnbewerber. Ich habe bereits in den Ausschusssitzungen dargestellt, dann aber auch in der Antwort auf den Kollegen Bühl, dass nach § 50 Abs. 5 ThürLaufbG im Falle von politischen Beamtinnen und Beamten die entsprechenden Entscheidungen, die bei anderen Beamtinnen und Beamten dem Landespersonalausschuss vorbehalten sind, durch die Landesregierung getroffen werden, auch wenn es keine entsprechende Prüfungssituation wie beim Landespersonalausschuss gibt. Die Befähigungsnachweise, die Grundlagen für die Entscheidung zur Feststellung der Laufbahnbefähigung sind, werden durch die für Personal zuständige Stelle in der Thüringer Staatskanzlei geprüft. Ich habe auch in den beiden Ausschusssitzungen darauf hingewiesen – und mache das jetzt hier auch noch mal –, dass auf Hinweis des Rechnungshofs die Verwaltung angewiesen wurde, das Prüfungsergebnis künftig besser und umfangreicher zu dokumentieren für diejenigen, die ab dem 01.01.2015, also nach dem neuen Laufbahnrecht, eingestellt worden sind. Die ernannten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre haben diejenigen Befähigungsnachweise erbracht, die es ermöglichten, ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, eine hauptberufliche Tätigkeit im höheren Dienst bzw. den Nachweis einer entsprechenden Lebens- und Berufserfahrung nachzuvollziehen, und dies habe ich entsprechend dargestellt. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Tiesler. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wur- de die Nachfrage etwa vorher schon aufgeschrieben? Weil die Nachfrage zur Nachfrage beantwortet ist.)

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Stephan Tiesler CDU

Fragestunde

Na ja, ich habe mir das schon überlegt, will etwas kürzer, konkreter werden. Jetzt haben wir den allgemeinen Fall: Bei welchen Staatssekretären bemängelt also laut Prüfbericht der Rechnungshof die mangelnde Dokumentation der Laufbahnbefähigung? Werden dann bei den Staatssekretären die fehlenden Nachweise und Unterlagen auch nachgefordert?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Also, lieber Herr Tiesler, ich habe ja in den beiden Ausschusssitzungen deutlich gemacht, dass ich bei Abwägung des Respekts vor dem Parlament mit dem Respekt vor dem Rechnungshof auch nicht bei Umweg-Fragestellungen, die darauf hinauslaufen, aus dem Entwurf eines Prüfberichts zu zitieren, das auch heute nicht tun werde. Insofern – das will ich noch einmal darstellen, auch für diejenigen, die auf der Tribüne zuhören – ist es so, der Rechnungshof, der eine Unabhängigkeit ebenso wie die richterliche Unabhängigkeit genießt, entscheidet sich, ein Prüfverfahren in Gang zu setzen entsprechend seinem Prüfplan, entsprechend der Themenfelder, die die entsprechenden Arbeitsbereiche des Rechnungshofs haben, gibt dann eine Prüfungsinformation an die Behörde, die Behörde stellt die entsprechenden Unterlagen zusammen, es findet die Prüfung statt, es findet eine Bewertung beim Rechnungshof statt. Der Rechnungshof schickt den Entwurf einer Stellungnahme oder seines Prüfberichts mit der Bitte um Stellung nehmende Bewertung durch die geprüfte Behörde. Diese Stellungnahme dient dazu, in einen Austausch darüber einzutreten, welche Sachverhalte von der Behörde von vornherein anerkannt werden, wo gesagt wird, ja, da habt ihr recht, danke, dass ihr uns darauf hingewiesen habt, das hatten wir bisher so nicht im Blick und daran werden wir uns künftig auch halten. Das ist ja auch ein Punkt, wo man auch lernen kann. Es gibt andere Sachverhalte, bei denen die entsprechend geprüfte Behörde deutlich macht, da haben wir eine andere Auffassung als ihr, und weil wir diese andere Auffassung haben, argumentieren wir, warum wir der Auffassung sind, dass die Kritik nicht zwingend in dieser Richtung ausfallen muss und dass es hier auch unterschiedliche Bewertungen gibt. Das führt dann dazu, dass im Einzelfall oder auch in größeren Fällen die prüfende Behörde, nämlich der Rechnungshof sagt, ach, Menschenskinder, das hatten wir so wiederum nicht im Blick gehabt. Da würden wir in dem abschließenden Bericht, nämlich der sogenannten Prüfmitteilung, unsere Bewertung aus dem Entwurf anpassen. Vor diesem Hintergrund sind wir derzeit in genau diesem Abwägungsprozess des Rechnungshofs, was übrigens auch dazu führen kann, dass noch mal die Bitte um eine Stellungnahme gegeben wird, um sie in die Bewertung einfließen zu lassen. Vor dem Hintergrund würde ich nicht in Inhalte des Prüfberichts hier kommunizierend eintreten wollen und hatte das auch schon in den beiden Ausschusssitzungen ausführlich begründet und bitte um den Respekt dieser Haltung seitens der Landesregierung aus unserem gemeinsam vorgetragenen Respekt gegenüber einem Dritten, nämlich dem Thüringer Rechnungshof. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es eine weitere Nachfrage zu dieser Frage? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage Nummer 11. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Herrgott in der Drucksache 7/6828. Bitte.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme zur Mündlichen Anfrage Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung: Einstellung in einem höheren Amt? Ich verzichte auf die weitere Vorlesung des Vortextes wie in der Mündlichen Anfrage 7/6827 und komme gleich zu den Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Regelungen zum fiktiven Werdegang in § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz – ThürLaufbG – und zu den Ausnahmen von Zeiten einer Beförderungssperre in § 35 Abs. 5 Thüringer Laufbahngesetz in Bezug auf Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bei? 2. Ist der Landesregierung aus dem Gesetzgebungsverfahren zu § 28 Thüringer Laufbahngesetz bekannt, welche Intention der Gesetzgeber mit den dort getroffenen Regelungen verfolgt hat? 3. Lag bei allen seit Dezember 2014 ernannten Staatssekretärinnen und Staatssekretären nach Auffassung der Landesregierung das Tatbestandsmerkmal des „individuellen fiktiven Werdegangs“ gemäß § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz vor – bitte im Einzelnen auflisten –? 4. Falls nein, mit welcher Begründung hat sich die Landesregierung über das Erfordernis der Einhaltung dieser Mindestvoraussetzungen bei der Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären hinweggesetzt? Vielen Dank.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will die Anfrage des Kollegen Herrgott wie folgt beantworten: Ich verweise noch mal darauf: Es gab ein altes Laufbahnrecht bis 31.12.2014, es gibt ein neues Laufbahnrecht ab 01.01.2015. Für diejenigen, die hier beispielsweise auf der Tribüne oder am Livestream zuhören: Wir reden hier über den Sachverhalt, dass es auf der einen Seite nicht politische Beamtinnen und Beamte gibt, und es gibt politische Beamtinnen und Beamten. Bei den politischen Beamtinnen und Beamten: Deshalb ist auch vorgesehen, dass die Zahl dieser Amtspositionen politischer Beamtinnen und Beamter klein zu halten ist und nicht ausgedehnt werden darf, damit eben nicht die Regelungen des Beamtenrechts in der Sache unterlaufen werden. Ich hatte auch in den Ausführungen in den Ausschusssitzungen darauf hingewiesen, dass das gerade Gegenstand des Bundesverfassungsgerichts ist, das auf Bitten des OVG Nordrhein-Westfalen prüft, inwiefern dort möglicherweise die Zahl der politischen Beamtinnen und Beamten, nämlich mit 17 Polizeipräsidenten für die einzelnen Regionen, zu stark ausgedehnt wurde. Hier ist jetzt auch wieder die Frage: Wie gestaltet sich eigentlich die Regelung des fiktiven Werdegangs bei den nicht politischen und bei den politischen Beamtinnen und Beamten? Bei dem alten Laufbahnrecht gab es den sogenannten fiktiven Werdegang überhaupt nicht, deshalb wurde der auch von allen Regierungen bis 31.12.2014 nicht betrachtet. Unter dem neuen Laufbahnrecht gibt es zwar einen fiktiven Werdegang, der spielt aber bei der Ernennung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären gemäß § 28 Abs. 2 Laufbahngesetz keine Rolle. § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz will in seinem Anwendungsbereich verhindern, dass die notwendig zu durchlaufenden Statusämter einfach übersprungen werden. Was heißt das? Das heißt, wenn man im höheren Dienst einsteigt, fängt man an mit der Position A13 hD. Die A13 ist genau die Schnittstelle. Es gibt A13 gD – gehobener Dienst – und dann kommt A13 hD – höherer Dienst. Ab da fängt man an: A13 hD, A14, A15, A16 und dort, wo es auch noch eine B-Besoldung, beispielsweise B2 oder B3 gibt, die sind ja bei uns dann eben auch positionell festgelegt. B3 ist in der Regel eine stellvertretende Abteilungsleitung, B6 sind die Abteilungsleitungen bzw. die Leiter oberer Landesbehörden usw., usw. Und man will verhindern, dass jetzt jemand mit einer A13 hD einsteigt, mit einer Sprungbeförderung beispielsweise auf eine A16 befördert wird und dann auf eine B6. Das hat es in der Vergangenheit gegeben, war damals schon rechtlich umstritten. Hier sagt das Laufbahngesetz, so was wollen wir nicht – nachvollziehbar. Denn, wenn die notwendig zu durchlaufenden Statusämter einfach übersprungen werden würden, dann könnte dies ein normaler Beamter oder Beamtin im Rahmen der jeweiligen beamtenrechtlichen Karriere zum Zeitpunkt der Ernennung so gar nicht schaffen. Bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären tritt dieser Fall aber nicht ein, denn die durchlaufen ja keine Laufbahn. Es gibt keine Laufbahn, auf die sich jetzt beispielsweise Herr Feller hätte bewerben können als A13 hD und sagen können, ich gehe mal in die Staatssekretär-Laufbahn. Das ist zwar der Wunsch vieler Beamtinnen und Beamter, viele wiederum wollen das auch nicht, aber es gibt diese Laufbahn nicht, sondern als Staatssekretärin und als Staatssekretär wird man direkt im Statusamt eines Staatssekretärs ernannt. Das ist in Thüringen das Staatssekretärsamt B9, in Berlin beispielsweise B7. Insofern bin ich, als ich seinerzeit im Jahre 2006 zum Staatssekretär in der Landesregierung Berlins ernannt wurde, im Statusamt B7 ernannt worden. Wäre ich in Thüringen ernannt worden, wäre ich im Statusamt eines Staatssekretärs B9 ernannt worden. Es sind zwischen den Ländern durchaus auch unterschiedliche B-Besoldungshöhen bei den Staatssekretärinnen und Staatssekretären festgelegt. Die von § 28 Thüringer Laufbahngesetz beschriebene Fallkonstellation tritt also bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht auf, denn § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz ist statusamtsbezogen auszulegen. Das bedeutet, dass die in § 28 Abs. 2 genannten Anforderungen, die ebenfalls ein Ausfluss des Prinzips der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz darstellen, am politischen Statusamt eines Staatssekretärs, dass nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums einen mit Verfassungsrang ausgestatteten Belang darstellt, auszurichten sind. Das in § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz enthaltene Tatbestandsmerkmal des individuellen, fiktiven Werdegangs erfährt insoweit bei Einstellungen im politischen Statusamt eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin eine Modifikation. Jetzt habe ich aber in den Ausschusssitzungen und auch gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt, dass es durchaus Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des § 28 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz in seiner geltenden Fassung geben kann, weshalb aktuell eine entsprechende gesetzgeberische Klarstellung durch die Landesregierung vorbereitet wird. Jetzt – das sage ich für die Öffentlichkeit, die hier im Saal ist und am Livestream – darf nicht der Eindruck entstehen, als ob durch die Landesregierung, weil der Rechnungshof sie kritisiert hat, ein der Landesregierung genehmes Laufbahnrecht gemacht werden soll, sondern die Beamtengesetze anderer Länder kennen entsprechende Ausnahmeregelungen für politische Beamtinnen und Beamte und haben die auch im Laufbahnrecht entsprechend festgelegt. Insofern wird es also darum gehen, bei einer entsprechenden Klarstellung sehr, sehr schmal exakt das zu machen, was in Anlehnung an eine rechtsvergleichende Analyse der Beamtengesetze der Länder dort für den Bereich der politischen Beamtinnen und Beamten, insbesondere für den Bereich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgesehen ist. Das ist zum Beispiel in Hessen § 7 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes, § 105 Abs. 3 des Brandenburgischen Beamtengesetzes, § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Bremer Beamtengesetzes, § 105 des Beamtengesetzes in Rheinland-Pfalz und § 33 Abs. 1 des Berliner Laufbahngesetzes. Ich könnte die Aufzählung noch erweitern, aber ich denke, dass klargeworden ist, worauf ich abziele, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Bitte schön.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Minister, zwei Nachfragen. Erstens: Welche Staatssekretäre befinden sich derzeit im Status eines Probezeitbeamten? Zweitens: Gedenkt die Landesregierung trotz des aktuellen Prüfberichts, diese Beamten im Probezeitstatus als dauerhafte Lebenszeitbeamte zu verbeamten?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Die genaue Übersicht derjenigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die nach ihrer Ernennung zur Beamtin und Beamten die Lebenszeitverbeamtung in dem Amt noch nicht erfüllt haben, kann ich aus dem Kopf nicht aufsagen. Sofern alle Voraussetzungen für die Lebenszeitverbeamtung erfüllt sind und die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen – das habe ich ja dargestellt, und zwar bei allen Staatssekretärinnen und Staatssekretären; mir ist auch kein Vorfall bekannt, der von einer Nichterfüllung der Lebenszeitverbeamtung aufgrund der Tätigkeit gegen beamtenrechtliche Regelungen verstoßen würde –, gibt es aus meiner Sicht keinen Anlass, hier von einer Lebenszeitverbeamtung abzusehen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der sonstigen Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur zwölften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/6829.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung: Rolle des Ministerpräsidenten? (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Oh, das interessiert mich auch!) – Das habe ich mir gedacht, Herr Ministerpräsident. – Ich verzichte dennoch auf den Einleitungstext, da er ja bekannt ist und komme gleich zu den Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ernennungen bzw. Einstellungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sind seit Dezember 2014 durch Ministerpräsident Ramelow erfolgt – bitte im Einzelnen unter zusätzlicher Angabe der Gesamtanzahl auflisten? 2. Wer hat die Ernennungsurkunden der seit Dezember 2014 ernannten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterschrieben und übergeben – bitte im Einzelnen auflisten? 3. Wer hat die vor der Kabinettbefassung zu treffende Auswahl der zu ernennenden Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit welcher Beteiligung des Ministerpräsidenten getroffen – bitte im Einzelnen auflisten? 4. In welcher Form lagen dem Ministerpräsidenten welche Informationen über das Vorliegen der Ernennungsvoraussetzungen vor – bitte auflisten?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Verbindlichen Dank, Frau Abgeordnete. Ich verweise auf die von mir schon vorgetragenen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Bühl, die von Herrn Schard hier vorgetragen wurde, würde Ihnen das der Vollständigkeit halber gleichwohl noch mal deutlich machen. Seit der Regierungsbildung durch den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow am 5. Dezember 2014 wurden insgesamt 24 Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ernannt. Es waren in der vergangenen Wahlperiode Frau Dr. Babette Winter und Herr Malte Krückels, in dieser Wahlperiode nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Winter Frau Staatssekretärin Tina Beer, im Ministerium für Inneres und Kommunales Herr Staatssekretär Udo Götze, dann in der vergangenen Wahlperiode Herr Staatssekretär Uwe Höhn, nach seinem Ausscheiden Frau Staatssekretärin Katharina Schenk, unter den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die ich Ihnen in der Antwort auf den Kollegen Bühl bereits dargestellt habe; im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Frau Staatssekretärin Gabi Ohler in der vergangenen Wahlperiode, nach ihrem Ausscheiden Frau Staatssekretärin Dr. Julia Heesen, nach deren Ausscheiden Herr Staatssekretär Prof. Dr. Winfried Speitkamp; im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der vergangenen Wahlperiode Frau Dr. Silke Albin, nach ihrem Ausscheiden Herr Sebastian von Ammon; im Ministerium für Finanzen Herr Dr. Hartmut Schubert; im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Herr Markus Hoppe in der vergangenen Wahlperiode und Herr Georg Maier, nach der Ernennung zum Minister und dem Ausscheiden von Herrn Hoppe Frau Valentina Kerst, nach ihrem Ausscheiden und den Veränderungen, die ich bereits genannt hatte, Kollege Carsten Feller und Frau Staatssekretärin Dr. Katja Böhler; im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Frau Staatssekretärin Ines Feierabend; im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Herr Staatssekretär Olaf Möller, nach seinem Ausscheiden Herr Dr. Burkhard Vogel; im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Herr Dr. Klaus Sühl in der vergangenen Wahlperiode, nach seinem Ausscheiden Herr Torsten Weil, dann Frau Susanna Karawanskij, nach ihrer Ernennung zur Ministerin Frau Prof. Dr. Barbara Schönig. Von diesen sind neun Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ausgeschieden, ich habe Ihnen das gerade dargestellt. Seit Regierungsantritt von Rot-Rot-Grün wurden folgende Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt, ich sage sie der Vollständigkeit halber hier noch mal, weil das ja auch gefragt wurde: Frau Dr. Winter, Herr Höhn, Frau Dr. Albin, sie ist jetzt in ihrem vorherigen Statusamt; Herr Hoppe, Herr Möller, Frau Dr. Heesen, Frau Ohler, die später als Gleichstellungsbeauftragte ernannt wurde. Die Staatssekretärin Frau Kerst wurde entlassen. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Beamtenverhältnis auf Probe und wurde deshalb nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Frau Karawanskij und Herr Maier sind inzwischen, das hatte ich auch dargestellt, zur Ministerin bzw. zum Minister ernannt worden und Herr Dr. Sühl ist altersbedingt in den Ruhestand getreten. Alle Ernennungsurkunden und Arbeitsverträge der seit Dezember 2014 ernannten und eingestellten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hat Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow unterzeichnet und übergeben. Die Auswahl der einzustellenden Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre erfolgt durch die jeweiligen Ressortministerinnen und Ressortminister, die einen entsprechenden Vorschlag in schriftlicher Form an den Thüringer Ministerpräsidenten übermitteln, und dann geht das gesamte Prüfverfahren los, das ich in den Antworten auf die Fragen der Kollegen Bühl, Tiesler und Herrgott bereits dargestellt habe. Danke für Ihre Fragen und die Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner, bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ich muss leider feststellen, dass meine Fragen nicht beantwortet worden sind, auch nicht mit Bezug auf die vorherigen Antworten. Deswegen will ich es noch mal konkretisieren. Inwieweit war der Ministerpräsident bei der Auswahl der Staatssekretäre beteiligt? Und wenn ich die zweite Frage gleich stellen darf: Waren dem Ministerpräsidenten sämtliche Ernennungsvoraussetzungen bekannt?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Abgeordnete, die Tatsache, dass Ihnen eine Antwort möglicherweise nicht zusagt, heißt nicht, dass ich die Anfrage nicht beantwortet habe. Deshalb wiederhole ich die Antwort auf die Anfrage noch mal: Die Auswahl der einzustellenden Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erfolgt durch die jeweiligen Ressortministerinnen und Ressortminister, die einen entsprechenden Vorschlag in schriftlicher Form an den Thüringer Ministerpräsidenten übermitteln. Das ist die Antwort auf die Frage, wer die Auswahl vornimmt. Die Auswahl nehmen die Ressortministerinnen und Ressortminister vor. Das ist auch nicht ganz unwichtig. Lassen Sie uns einen kleinen historischen Exkurs machen. Nach dem ersten Regierungseintritt der Freien Demokraten in den 60er-Jahren hatte sich der damalige Bundesinnenminister Höcherl geweigert, einen liberalen Staatssekretär im Innenministerium einzustellen. Deshalb ernannte er einen bereits in den Ruhestand versetzten ehemaligen Staatssekretär, übrigens interessanterweise im Angestelltenstatus, zum Staatssekretär im Bundesinnenministerium, um zu verhindern, dass ein ihm politisch nicht genehmer Staatssekretär in seinem Zuständigkeitsbereich eingesetzt wird. Und es gehört zur guten Kultur von Koalitionen – und darum handelte es sich auch überwiegend in der Thüringer Vergangenheit, auch wenn es Ausnahmen von dem Regelfall der Koalition gegeben hat –, dass sich die Ministerinnen und Minister ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aussuchen bzw. die Koalitionspartner über die Auswahl von Staatssekretärinnen und Staatssekretären in ihrer politischen Farbe entscheiden. Das hat den folgenden Grund: Ich habe ja bereits die Unterschiede zwischen nicht politischen Beamtinnen und Beamten und den politischen Beamtinnen und Beamten dargestellt. Der wesentliche Fall, warum politische Beamtinnen und Beamte jederzeit ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder entlassen werden können, ist, dass es ein besonderes Vertrauensverhältnis geben muss. Warum ist dieses besondere Vertrauensverhältnis ein Sonderfall der politischen Beamtinnen und Beamten? Weil die nicht politischen, normalen Beamtinnen und Beamten in ihrer Tätigkeit gewährleisten sollen, dass unabhängig von der Frage, wer gerade die Regierung stellt, der Gesetzesvollzug und die Umsetzung von politischen Vorgaben in das Gesetzgebungsverfahren funktionieren kann und soll. Deshalb haben Beamtinnen und Beamte auch ein politisches Mäßigungsgebot, auch dann, wenn sie beispielsweise, was ja nicht ungewöhnlich ist, politisch tätig sind. Das ist bei politischen Beamtinnen und Beamten anders. Die haben kein politisches Mäßigungsgebot, sondern bei denen wird vorausgesetzt, dass sie politisch das tun, was die jeweilige politische Leitung vorhat. Deshalb spricht das Bundesverfassungsgericht in laufender Rechtsprechung von den politischen Beamtinnen und Beamten als einem sogenannten Transformationsamt, nämlich der Transformation einer politischen Linie, Koalitionsvertrag, Regierungsprogramm, in das Verwaltungshandeln. Und wenn dieses besondere politische Vertrauen nicht mehr gegeben ist, dann werden politische Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Insofern schlagen also die Ministerinnen und Minister ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vor. Da die Personalstelle der Thüringer Staatskanzlei die Voraussetzungen nach den §§ 10, 11, 23, 26 Thüringer Laufbahngesetz prüft, wie ich bereits dargestellt habe, verlässt sich der Ministerpräsident völlig zu Recht darauf, dass sein Amtschef und Chef der Staatskanzlei alle Voraussetzungen vorliegend feststellt, die dann zur Fertigung der Kabinettsvorlage führen. Da ich als Chef der Staatskanzlei den Entwurf der Tagesordnung mache, ist also die Voraussetzung, nach der Sie gefragt haben, erstens vorliegend und zweitens auf Grundlage der von mir dem Ministerpräsidenten vorgegebenen Information.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage von Herrn Schard.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Herzlichen Dank auch für die Möglichkeit, noch eine Nachfrage zu stellen. Die erste wäre: Entbindet nach Auffassung der Landesregierung das Absehen bzw. die Nichtnotwendigkeit der Ausschreibungspflicht und der Ausschreibung auch von einer Bestenauslese? Und zweitens: Ist der Landesregierung bewusst, dass die Minister und der Ministerpräsident in einem anderen bzw. in einem nicht vergleichbaren öffentlichen Amtsverhältnis stehen, als es zum Beispiel bei Staatssekretären zutrifft?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Abgeordneter, Sie stellten in der Frage, die Sie gestellt haben, diejenigen Fragen, die in dem Fragenkatalog der CDU-Fraktion für die nicht öffentliche Ausschusssitzung des Justizausschusses gestellt wurden, aus dem vierten Frageblock. Das waren, wenn ich mich richtig erinnere, die Fragen 34 bis 38 oder Ähnliches. Insofern habe ich Ihnen bereits damals auch ausführlich geantwortet und hatte das ja auch in der Nachfrage des Abgeordneten Ramelow deutlich gemacht, was der Unterschied zwischen den politischen Beamtinnen und Beamten und dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ist, auch wenn Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einzelner Länder genannt seien, wie es die Länder Bremen, Bayern, Saarland und BadenWürttemberg sind, in denen auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis berufen werden. Sie haben dann aber die Frage nach den Bestenauslesen gestellt. Und Sie wiederholen auch diese Frage, die wir schon mehrfach miteinander in den beiden Ausschusssitzungen diskutiert haben. Deshalb will ich das noch mal wiederholen. Also: Nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erfolgt die Personalauswahl im öffentlichen Dienst sowohl bei der Einstellung als auch bei der Übertragung von Leitungs- und Spitzenpositionen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, womit das Prinzip der Bestenauslese verfolgt wird. Unter Eignung versteht man die persönliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern. Die Befähigung umfasst Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstige Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind. Die Beurteilung der fachlichen Leistung spiegelt die Arbeitsergebnisse, die Arbeitsweise oder bei Vorgesetzten deren Führungsverhalten wider. Ferner sind bei Personalentscheidungen Benachteiligungsverbote beispielsweise nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz der Bestenauslese, der in § 9 Beamtenstatusgesetz seine einfachgesetzliche Entsprechung findet, gilt mangels gesetzlicher Sonderregelungen im Grundsatz natürlich auch bei der Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. So, und jetzt stelle ich ausführlich dar, inwiefern der aufgrund der Sonderstellung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als politische Beamtinnen und Beamte im Sinne des § 27 Thüringer Beamtengesetz eine Modifikation erfährt. Diese Modifikation lautet wie folgt: So bedarf es gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Laufbahngesetz bei den Staatssekretärinnen und Staatsekretären keiner öffentlichen Ausschreibung und es tritt eben das von mir bereits dargestellte Vertrauensverhältnis hinzu. Das heißt also, den hartnäckig sich haltenden Irrtum, dass es bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären keine Bestenauslese gäbe, würde ich jetzt gern in der dritten Wiederholung dessen, was ich Ihnen ja schon in zwei Ausschusssitzungen dargestellt habe, ausräumen. Das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz gilt für alle Beamtinnen und Beamten, auch die politischen, mit den von mir genannten Modifikationen. Insofern hoffe ich, dass ich diese Frage auch für Sie jetzt hinreichend beantwortet habe. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfragemöglichkeit gäbe es noch. Die zieht niemand. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Herr Abgeordneter Schard, jetzt dürfen Sie selber, in der Drucksache 7/6830.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Das ist im Wesentlichen das, was Sie jetzt in der Nachfrage schon gemacht haben.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Ja, ich weiß. Aber ich bin aufgefordert, die zu stellen, und es sind ein paar Nuancen auch anders – natürlich. Ich verzichte aber auf jeden Fall auf den Vortext. Es geht auch hier um die fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung – Durchführung der Bestenauslese. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswahlkriterien hat die Landesregierung mit welcher Gewichtung bei der Ernennung bzw. Einstellung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre seit Dezember 2014 im Einzelnen angelegt – ich bitte um die Auflistung im Einzelnen –? 2. Lagen bei allen seit Dezember 2014 ernannten bzw. eingestellten Staatssekretärinnen und Staatssekretären nach Auffassung der Landesregierung sämtliche Ernennungsvoraussetzungen vor – bitte ebenso auflisten –? 3. Wurden sämtliche Auswahlentscheidungen sowohl hinsichtlich der Kriterien der Bestenauslese als auch hinsichtlich des persönlichen politischen Vertrauens jeweils vollständig und nachvollziehbar dokumentiert – bitte im Einzelnen auflisten –? 4. Falls nein, welche Unterlagen und Nachweise fehlen aus welchen Gründen? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Und ein letztes Mal Herr Staatssekretär Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ein letztes Mal? Wir haben doch noch Herrn Malsch. Also, lieber Herr Abgeordneter Schard, ich hatte ja gerade in meiner Antwort auf Ihre Nachfrage, die in gewisser Hinsicht die inhaltliche, sagen wir mal die Vorband Ihrer jetzigen Fragen war, deutlich gemacht, wie es sich mit der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz verhält, und hatte dann dargestellt, inwiefern es im Sinne des § 27 Beamtengesetz die Sonderstellung bei den politischen Beamtinnen und Beamten gibt, und hatte dann die Modifikation dargestellt, nämlich, dass also keine öffentliche Ausschreibung erfolgen soll und wie es mit dem besonderen Vertrauensverhältnis als einem entscheidenden Kriterium zum Kriterienkatalog des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – also der Bestenauslese – kommt. Insofern kann man im Zusammenhang der ausführlichen Benennung der Prüfung der Voraussetzungen für alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die seit 2014/2015 ernannt worden sind, sagen – ich verweise auf die Antworten zur Anfrage des Abgeordneten Bühl in Verbindung mit den Antworten auf die Fragen der Kollegin Meißner, des Kollegen Tiesler und des Kollegen Herrgott –, dass alle durch die Landesregierung seit 2014 ernannten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bei ihrer Ernennung die erforderlichen Voraussetzungen der Eignung, Leistung, Befähigung und des politischen Vertrauens erfüllten. Bei allen seit Dezember 2014 ernannten verbeamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären lagen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung vor. Es gab darüber hinaus auch – und gibt es – nicht verbeamtete Staatssekretärinnen, die gleichwohl die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ich hatte das am Beispiel der Kollegin Schönig deutlich gemacht, die auf eigenen Wunsch im Angestelltenstatus Staatssekretärin ist. Ich hatte dann auch schon in der Antwort – jetzt weiß ich nicht mehr auf welchen Abgeordneten – deutlich gemacht, dass in der Bewertung dessen, was der Rechnungshof vorgelegt hat, der Rechnungshof zu Recht kritisiert hat, dass nicht in allen Fällen die Dokumentation aus Sicht des Rechnungshofs ausreichend war. Wir haben dies anerkannt – schon in unserer Stellungnahme zu dem Entwurf der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs –, und die personalführende Stelle ist entsprechend angewiesen worden, die Auswahlerwägungen besser zu dokumentieren. Ich hatte in den beiden Ausschusssitzungen deutlich gemacht, dass unter anderem eben jetzt auch die entsprechenden Schreiben etc. dokumentiert werden. Insofern habe ich Ihrer Antwort damit Rechnung getragen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich jetzt, obwohl wir eigentlich eine Lüftungspause machen würden, eine Frage noch zulassen, weil wir noch nicht 16.20 Uhr haben, so lange dauert die Fragestunde, denn die Frau Abgeordnete Dr. Bergner sitzt die ganze Zeit auf ihrem Platz und wartet inständig auf ihre Frage in der Drucksache 7/6831.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Wenn wir Herrn Malsch noch drannehmen, hätten wir alle.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Es tut mir leid, Herr Prof. Hoff, aber wir haben die Regel,

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ja, ja.

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Dorothea Marx

Fragestunde

dass strikt nach Reihenfolge hier beantwortet wird.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich stelle die Antwort auf den Kollegen Malsch, die ja in einem gewissen Kontext steht, dem Abgeordneten zur Verfügung, dann hat er die Antwort darauf.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Ja, Sie kriegen die Antwort jetzt schriftlich. Jetzt ist aber Frau Dr. Bergner dran mit ihrer Frage. Danke an Herrn Minister Hoff für die ausführliche Beantwortung. (Beifall DIE LINKE) Bitte schön, Frau Kollegin.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es geht um den Brief des Gesundheitsnetzwerks Mittelthüringen an die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Das Gesundheitsnetzwerk, in dem Ärzte aus Thüringen zusammengeschlossen sind, hat einen Brief an die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie übersandt. In dem Brief wurde die Bitte formuliert, für Patienten mit schweren Nebenwirkungen und Symptomen eines Post-Vac-Syndroms nach mRNA-COVID-19Impfungen in der ambulanten Versorgung eine Spezialsprechstunde einzurichten. Die Praxen seien mit der umfassenden Versorgung dieser Patienten überfordert. Es sei ein multidisziplinäres, hochspezialisiertes ärztliches Vorgehen für Diagnose und Therapiestrategien notwendig. Insgesamt fühlten sich die Patienten laut den Verfassern allein gelassen, was ethisch nicht vertretbar sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie den Brief erhalten, wenn ja, wann? 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Anliegen des Gesundheitsnetzwerks Mittelthüringen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, solche Anlaufstellen in Thüringen einzurichten, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner. Bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung möchte die Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der betreffende Brief, verfasst am 6. Dezember 2022, ist am 9. Dezember 2022 im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingegangen. Zu Frage 2: Der Absender spricht darin von einer zunehmenden Zahl von Patientinnen in der ambulanten Versorgung mit schweren Nebenwirkungen und Symptomen eines Post-Vac-Syndroms nach COVID-19-Impfungen. Es wird die Bitte geäußert, neben der bereits bestehenden Anlaufstelle für Post-COVID-Patientinnen am Universitätsklinikum Jena eine Spezialsprechstunde für Post-Vac-Patientinnen einzurichten und die dort vorhandenen Synergieeffekte zu nutzen. Aus dem Briefkopf des Schreibens gehen als weitere Empfängerinnen die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen und die Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hervor. Bisher hat hierzu aufgrund der Kürze der Zeit noch keine Abstimmung mit den beiden anderen Empfängerinnen stattfinden können. Das Anliegen des Schreibens wird vonseiten der Landesregierung ernst genommen und in Abstimmung mit den betroffenen Stellen geprüft. Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, ist hierüber noch keine abschließende Entscheidung gefallen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann schließe ich hiermit die zweite Fragestunde und würde mit Ihrem Einverständnis jetzt noch schnell die Wahlergebnisse bekannt geben, bevor wir dann in die Lüftungspause eintreten können. Ich sehe keinen Widerspruch. Wir haben ja auch ein bisschen weniger Luftverbrauch mit so wenigen Menschen hier im Saal. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 21, 24, 26 und 27 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6897 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach vorheriger Beratung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Landtags, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6896 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitlieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem auch dieser Wahlvorschlag in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6887 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 44 Jastimmen, 23 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Frau Abgeordneter Vogtschmidt zu ihrer Wahl und würde sie fragen, ob sie die Wahl annimmt, aber das wird stellvertretend für sie mit Ja beantwortet. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6898 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 38 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen nicht erreicht. Jetzt gibt es hier eine Besonderheit, denn ich frage in Richtung der Fraktion der AfD: Möchten Sie eine Wiederholung dieser Wahl? (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nein!) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt der Wahlen schließen. Wir treten jetzt in die 20-minütige Lüftungspause ein, bis, wenn ich das hier richtig von oben sehe, 16.44 Uhr, wenn ich jetzt richtig gerechnet habe. Aber Sie kommen ja sowieso 2 Minuten später, also 16.44 Uhr geht es weiter mit dem Tageordnungspunkt 16. Wer da aufmerksam teilnehmen und gar reden will, möge bitte bis dahin wieder im Saal sein. Erneut der Hinweis zur ordentlichen Durchlüftung: Es wäre schön, wenn sich das Plenumsrund leeren würde. Herzlichen Dank. Wenn jemand von der Fraktion anwesend ist, könnten wir vielleicht zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16 kommen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5330 - Neufassung Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Was brau- chen Sie dazu, Frau Präsidentin?) Ich dachte, von der antragstellenden Fraktion sollten vielleicht doch ein paar mehr Menschen anwesend sein, aber das ist ja jetzt gegeben. Denn wir haben auch um diese Zeit immer noch geneigte Zuschauer, die dann enttäuscht sind, wenn hier unser Plenum so leer ist. Jetzt sehe ich nämlich da oben zum Beispiel auch noch zwei junge Damen, das sind Charlotte und Magdalena, einen schönen Gruß an euch zwei. Ausgerechnet jetzt reden wir über den Pensionsbericht, aber ihr kommt ja da auch mal hin. Ich frage jetzt die Fraktion der CDU: Wird das Wort zur Begründung gewünscht oder steigen wir gleich in die Debatte ein? Nein – die Begründung. Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich nicht vor zu begründen, aber in der Hoffnung, dass sich der Saal dann doch noch füllt, werde ich hier noch mal eine Begründung zu unserem Antrag entsprechend darlegen. Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst des Freistaats Thüringen steht aufgrund des stattfindenden Generationenwechsels vor einem radikalen Umbruch. Bis zum Jahr 2035 wird über die Hälfte der derzeitigen Bediensteten im Landesdienst in den Ruhestand treten. Neben der Personalgewinnung, der Schaffung von attraktiven und gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen rückt auch die Entwicklung und Finanzierung der Pensionsausgaben zunehmend in den Fokus. Am 8. Juli 2011 hatte der Thüringer Landtag zum Änderungsantrag von CDU und SPD in der Drucksache 5/2826 einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung beauftragt wird, erstmalig im Herbst 2012 einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und anderen Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode hat bisher nicht stattgefunden. Die Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Richter steigen stetig an, die Beamten und Richter treten in den kommenden Jahren in größerer Zahl in ihren Ruhestand ein. Die Beamtenversorgung wird direkt aus dem Landeshaushalt getragen. Auch hinsichtlich des aktuell praktizierten Nachhaltigkeitsmodells ist es ein Gebot einer generationengerechten Finanzpolitik, einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben und deren Entwicklung zu erhalten. Die Fortschreibung des Pensionsberichts aus dem Jahr 2012 stammt aus dem Jahr 2017. Eine Aktualisierung ist mit Blick auf die Bewertung von anstehenden politischen und rechtlichen Maßnahmen nach unserer Meinung notwendig. Soweit die Begründung. (Beifall CDU) Etwas hat sich der Saal gefüllt, ich denke, da ist noch viel Potenzial. Danke.

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache über Ihren Antrag und ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kießling von der AfD-Fraktion.

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Olaf Kießling AfD

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Heute geht es um die notwendige Fortschreibung und Aktualisierung des Pensionsberichts. Bis zum Jahre 2035 wird ca. die Hälfte der derzeitigen Beamten und Richter in den Ruhestand gehen. Dieser Personenkreis hat dann Anspruch auf seine Pensionszahlungen, welche direkt aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert werden müssen. Die anteilige Rücklage dafür, die bisher in dem Pensionsfonds angespart wurde, gibt es nicht mehr. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat diese bereits in der letzten Haushaltsaufstellung komplett aufgelöst, um den normalen Haushalt damit zu finanzieren inklusive ihrer Ideologieprojekte. Die Rücklage hierfür beträgt also aktuell 0 Euro. Daher ist es umso wichtiger, uns Gedanken zu machen zu den künftigen Pensionsausgaben und wie diese in dem laufenden Landeshaushalt abgebildet werden können und auch sollen. Den ersten Bericht hierzu gab es am 27. November 2012, vorgestellt vom damaligen Finanzminister von der CDU, Herrn Finanzminister Dr. Voß. Die Medien berichteten damals von einer fast schon Existenzbedrohung für den Freistaat Thüringen. Das „Landesjournal Thüringen“ der Polizei überschrieb den entsprechenden Titel dazu damals mit dem Zitat „gigantisches Versagen der Politik“. Denn spätestens Mitte der 90er-Jahre müsste jedem klar gewesen sein – wenn man im Mathematikunterricht ein bisschen aufgepasst hat –, dass hier ein Problem auf uns zurollt. Laut dem letzten Pensionsbericht vom Mai 2017 waren es 2017 8.192 Versorgungsempfänger und 2022 dann schon 13.124, jedoch werden es 2035 laut Pensionsbericht dann schon 23.291 Versorgungsempfänger sein. Die Zahlungen hierzu: 181 Millionen Euro in 2017 und im Jahre 2035 sind dann zwischen 673 Millionen Euro bis zu 1,1 Milliarden Euro prognostiziert. Laut zweitem Bericht sind die Schätzungen damals nur um 0,49 Prozent abgewichen von den tatsächlichen Ergebnissen. Diese Zahlen verdeutlichen das Problem drastisch. Da ist es mehr als wichtig, dass wir uns darüber sachlich und auch rechtzeitig verständigen, wie damit umgegangen werden soll. Da es ein aktueller Bericht ist, sind Zahlen und Auswirkungen für den Landeshaushalt mehr als nötig. Eine Schlussfolgerung zum ersten Bericht lautet: mehr als Zurückhaltung bei den Verbeamtungen und die Beschränkung auf wirklich hoheitliche Teile der Landesverwaltung, was ja teilweise manche Ministerien nicht ganz so sehen. Auch war damals eine Forderung von Dr. Voß, die Besoldungserhöhung moderat zu gestalten. Das Versorgungsreformgesetz von 1998 brachte als einen wesentlichen Eingriff die Reduzierung der Besoldung um jeweils 0,2 Prozent der entsprechenden Besoldungserhöhungen und die damit verbundene Bildung des Pensionsfonds, welcher, wie gesagt, heute bereits geplündert ist. 1990 gab es eine breite Diskussion zum Umfang des Berufsbeamtentums hier in Thüringen, was jedoch nicht von allen Institutionen mit der notwendigen Offenheit und ohne entsprechende Folgeabschätzung diskutiert wurde. Daher haben wir das Ergebnis, wie wir es jetzt haben. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat aktuell ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell für die Finanzpolitik eingerichtet. Hier ging es um die neu eingestellten Beamten und die Schuldentilgung des Ganzen, was wir damals auch schon als nicht sehr nachhaltig deklariert hatten, da die vergleichbaren Sozialbeiträge, welche analog zu einem normalen Tarifbeschäftigten anfallen würden, eben nicht zur Bildung von Rücklagen im vollen Umfang oder zur Schuldentilgung eingesetzt werden bzw. wurden. Im Haushaltsplan 2023 – kann man jetzt nachlesen – wird das Nachhaltigkeitsmodell mal wieder ausgesetzt. Also da findet keine Tilgung statt. Die Beamten selbst sind an dieser Situation natürlich nicht schuld, da der Dienstherr in voller Kenntnis der Sachlage das Beamtenverhältnis angeboten hat und auch aktuell dafür im Radio zum Beispiel wirbt. Es ist auch nicht redlich, nachdem Beamte ihre Arbeitskraft ein Leben lang voll in den Dienst des Dienstherrn gestellt haben, dann am Ende um die Höhe ihrer Pension feilschen zu wollen. Leistungen und Gegenleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen nach unserer Meinung. Geschieht dies nicht, so führt der Freistaat das Berufsbeamtentum selbst ad absurdum, wenn die Rechnung zum Schluss nicht aufgeht. Daher brauchen wir eine sachliche Diskussion und eine neue Bewertung aller politischen und auch rechtlichen Maßnahmen. Wir sollten daher über den Bericht und die Konsequenzen auch im HuFA weiterberaten. Sofern das heute nicht beantragt werden sollte, beantragen wir schon mal vorsorglich, den Bericht an den HuFA zur weiteren Beratung zu überweisen, sofern wir heute einen Bericht hier hören. Ich bin gespannt auf die weitere Beratung hier und auch im HuFA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD.

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Janine Merz SPD

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder auch noch am Livestream! Kollege Kießling hat, glaube ich, tatsächlich diesen Antrag überhaupt nicht gelesen oder zumindest nicht tiefgehend, denn wir reden hier lediglich darüber, dass es um die Vorlage oder um den Auftrag an das Finanzministerium, die Finanzministerin geht, den Pensionsbericht vorzulegen. Wir gehen noch nicht in die tiefergehende Prüfung. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Ministerin Taubert heute hier diesen Bericht schon vorliegen hat – so habe ich Sie am Ende verstanden. Deswegen, der vorliegende Antrag untersetzt einfach noch mal die 2012 durchgeführte Vorlage bzw. die Fortschreibung des Pensionsberichts. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich war schon einen Schritt weiter, Frau Merz!) Eine Neuauflage war im Arbeitsplan des Thüringer Finanzministeriums für 2023 ohnehin vorgesehen. Insofern unterstützt dieser Antrag einfach noch mal die planmäßige Arbeit der Landesregierung. Aufgrund zahlreicher zwischenzeitlich ergangener Rechtsänderungen des Bundes ist es dieses Mal allerdings tatsächlich nicht mit einer simplen Fortschreibung getan. Der Prüf- und Erarbeitungsaufwand ist einfach sehr gestiegen. Daher hatten wir in Absprache mit dem Finanzministerium um eine verlängerte Zeitlinie gebeten, was seitens der CDUFraktion in der vorliegenden Neufassung auch dankenswerterweise berücksichtigt wurde. Damit hat das zuständige Referat neben seiner andauernden Aufgabe zur Überprüfung der verfassungsgemäßen Alimentation dann auch die notwendige Zeit, diesen Bericht zu erarbeiten. Seitens der Koalitionsfraktionen können wir diesen Antrag daher unterstützen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kemmerich von der Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuhörer und Zuschauer in den diversen Netzen, Thüringen braucht eine zukunftsfähige Personalpolitik, insofern geht der Antrag in die richtige Richtung. Die Personalausgaben dürfen nicht dem freien Lauf der Kräfte und sich selbst überlassen werden. Wir verzeichnen seit Jahren einen starken und dynamischen Anstieg der Personalausgaben. Ein paar Zahlen: Der Anteil der Ruhegehälter an den Personalausgaben hat sich seit dem Jahr 2014 von 4,6 Prozent auf heute 12,6 Prozent mehr als verdoppelt, ja fast verdreifacht. Die Personalausgaben pro Einwohner sind von 1.148 Euro im Jahre 2015 kontinuierlich auf heute 1.556 Euro gestiegen und werden perspektivisch im Jahre 2025 1.746 Euro erreichen. Der Pensionsbericht, der letztmalig 2017 aktualisiert worden ist, soll nun fortgeschrieben werden. Dadurch wird eine Aussage und vor allen Dingen eine Bewertung über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben in den kommenden 20 Jahren für die Beamten und Richter und andere Versorgungsempfänger im Landesbereich überhaupt erst möglich. Die Personalausgabenquote wird laut Mittelfristiger Finanzplanung im Jahre 2025 einen Rekordwert von nahezu 30 Prozent, exakt 29,3 Prozent, betragen. Klar, eine Schätzung, aber sehen wir mal, was das Einnahmevolumen letztlich dann ausmachen wird. Das hat ja auch mit der Debatte um den jetzt laufenden Haushaltsentwurf zu tun, wo wir zu sehr großer Vorsicht mahnen, genau auch diese Dinge nicht außer Acht zu lassen und die haushalterischen Spielräume zukünftiger Regierungen und natürlich auch zukünftiger Generationen nicht einzuschränken und hier wirklich zu handeln. Wir stehen auf der einen Seite vor der Aufgabe, freiwerdende Stellen aufgrund von Verrentung neu zu besetzen. Auf der anderen Seite stehen wir vor der großen Aufgabe – und Thüringen ist da im Ranking der Bundesländer in der Personalquote pro tausend Einwohner auf dem vorletzten Platz, schlechter oder dahinter steht nur noch das Saarland, das will ich jetzt nicht kommentieren, aber das ist auf jeden Fall nichts zum Jubeln –, wir brauchen also das, was wir seit Jahren einfordern, was auch der Thüringer Rechnungshof uns permanent ins Aufgabenheft schreibt, nämlich eine Aufgabenkritik der Verwaltung. Wir können mit dem Aufwand und mit der Art und Weise, wie wir verwaltungstechnische Aufgaben erledigen, auch wie wir die Aufgaben zwischen den einzelnen Institutionen zurzeit verteilt haben, die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte nicht bestehen. Die Digitalisierung war mehrfach Thema hier im Hohen Hause. Die Umsetzung des OZG ist gescheitert, wir haben den 31.12. quasi morgen, es ist ein Bruchteil wirklich digitalisiert. Wir werden die nächsten Katastrophen erleben bei der Wohngeldbeantragung, wir erleben es bei der Frage der Grundsteuerermittlung, wo nach meinem Wissen immer noch 600.000 Anträge nicht gestellt werden, wo die Verwaltungen am Limit arbeiten oder deutlich darüber hinaus. Noch mal meinen Dank auch kurz vor Weihnachten an die vielen fleißigen Menschen in unseren Verwaltungen, die aber aufgrund fehlender Möglichkeiten einfach teilweise arbeiten wie in den 70er-/80er-Jahren. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb: Aufgabenkritik, Pensionsbericht, Kosten abschätzen, Folgen abschätzen, damit wir zukunftsfähige Haushalte aufstellen können, die nächsten Generationen im Auge haben und damit wir ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen im öffentlichen Dienst auch in Zukunft bleiben, denn jeder will auch wissen, dass er Zeit seines Lebens ein lebenswertes Umfeld hat und im Ruhestand gut versorgt wird. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. (Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ich ziehe zurück!) Nein, Sie ziehen zurück. Dann ist Herr Kowalleck jetzt dran, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist in der bisherigen Debatte klargeworden, dass auch die anderen Fraktionen die Notwendigkeit sehen, ebendiesen Pensionsbericht vorzulegen. Unser Antrag ist jetzt schon einige Monate alt, aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir uns aktuell und natürlich auch in den nächsten Jahren intensiv mit der Thematik beschäftigen. Denn auf Bund und Länder kommen gerade in den nächsten Jahrzehnten enorme Pensionskosten zu und den Experten aus den verschiedenen Bereichen zufolge sind die öffentlichen Haushalte nur bedingt darauf vorbereitet. Wir haben auch die Situation gerade der sogenannten Babyboomer, die zunehmend ins Rentenalter eintreten. Wenn wir uns unterhalten, ob das mit Vertretern im Bereich der Polizei oder der Lehrerschaft ist, dann sehen wir eben auch, dass gerade die Jahrgänge Ende 50, Anfang 60 jetzt verstärkt in den Ruhestand treten. Das stellt uns nicht nur vor das Problem, dass Nachwuchs gewonnen werden muss, sondern auch die Situation der öffentlichen Haushalte und der entsprechenden Ausgaben muss intensiv betrachtet werden. Es gibt dazu verschiedene Erhebungen, das wurde an dieser Stelle erwähnt. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind zum Beispiel die Pensionskosten innerhalb von zehn Jahren um 88 Prozent gestiegen. Damit lastet nun auf jedem Bundesbürger eine Summe von 10.000 Euro. Dazu kommen auch noch die Kosten, die Beihilfen zur Krankenversicherung der Ruheständler, Sie kennen das alles. Wir beschäftigen uns ja auch intensiv insbesondere mit diesen Themen, wir hatten das heute auch im Bereich der Versorgungsempfänger angesprochen. Das sind immer wieder Themen, die hier eine wichtige Rolle spielen. Wir müssen als Landtag auch ein konkretes Bild davon haben, was das im Einzelnen für Thüringen bedeutet. Nur so können wir erkennen, wohin die Entwicklung geht. Deshalb hat der Thüringer Landtag mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2011 die Landesregierung beauftragt, erstmalig im Herbst 2012 einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Leider hat eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode bislang nicht stattgefunden, deshalb unser Antrag. Zwar zeichnet der aktualisierte Bericht aus dem Jahr 2017 ein Bild bis zum Jahr 2015, zeigt aber auch, dass bereits für das Jahr 2016 die tatsächlichen Werte im Vergleich zu den prognostizierten einen Bedarf von 810.000 Euro bedeuten. Eine zeitnahe Aktualisierung des Berichts ist somit sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund liegt nun unser Antrag vor mit der Aufforderung, den aktualisierten und erweiterten Bericht bis zum 30. April 2023 vorzulegen. Ich werbe dann an dieser Stelle noch mal um Ihre Unterstützung, das wurde hier in den Redebeiträgen auch entsprechend gezeigt. Danke schön.

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält das Wort Frau Finanzministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung wird selbstverständlich diesem Auftrag vom 8. Juli 2011 auch in dieser Legislaturperiode nachkommen. Sehen Sie es uns aber bitte nach, wir sitzen im Finanzministerium nicht und drehen Däumchen. Wir haben die verfassungsgemäße Alimentation – Sie erinnern sich, 100 Seiten juristische Ausarbeitung – vorgelegt, wir sind von Ihnen beauftragt worden, uns damit auseinanderzusetzen und vorzulegen zunächst mal einen Bericht über das Besoldungsrecht bis hin zu der Frage, wie das Besoldungsrecht in den nächsten Jahren verändert werden kann, damit es attraktiver wird, auch im Freistaat Thüringen. Insofern haben Sie bitte Verständnis. Wir werden versuchen, auch diesen Zeitplan, den Sie uns hier gegebenenfalls vorgeben, einzuhalten, aber garantieren kann ich das nicht. Ich habe zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür. Ich denke, solche Dinge müssen bedacht werden. Hier geht es ja um Prognosen, es geht ja nicht nur um das Aufschreiben einer Zahlenreihe, die jemand aus dem Internet heraussucht. Insofern werden wir da auf jeden Fall unsere beschlossenen Verpflichtungen wahrnehmen. Ich möchte nur eines sagen zu Herrn Kießling. Die Aussage, dass wir die Tilgung an der Stelle aus dem Haushalt herausnehmen, stimmt nicht. Wir haben im Jahr 2022 im Plan 71.238.000 Euro (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich hatte gesagt 23!) und im Haushaltsplan 2023, also im Entwurf der Landesregierung, 78.476.800 Euro. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Okay!) Und diese Summe ist aus dem Haushaltsplan nicht herausgestrichen worden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit ist die Redeliste erschöpft. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Das heißt, wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5330 – Neufassung – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein. Dann ist das ein einstimmiger Beschluss. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 hatten wir von der Tagesordnung abgesetzt. Dann geht es jetzt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 19 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5377 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sieht so aus. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Freibadsaison begann in diesem Jahr wie in anderen Jahren im Mai, und in Thüringen fehlte es vielerorts an Fachkräften für Bädertechnik. Bereits im Jahr 2017 musste ein Bad schließen und sieben Badeanstalten wurden mit verkürzten Öffnungszeiten bzw. späterem Saisonstart und/oder früherem Saisonende betrieben. Durch die Pandemie und die langen Schließzeiten stehen die Badeanstalten zudem vor dem zusätzlichen Problem der Personalflucht, was die Situation noch einmal zusätzlich verschärft hat. Arnstadt, Brotterode-Trusetal, Erfurt, Gera, Jena, Leutenberg, Saalfeld, Ilmtal-Weinstraße, Bad Frankenhausen, Heilbad Heiligenstadt, Bad Lobenstein, Zeulenroda, Rudolstadt, Wutha-Farnroda, Bad Tabarz, Hohenfelden und Großbreitenbach hatten im April Stellenausschreibungen veröffentlicht. Es war bereits da absehbar, dass die Stellen nicht alle besetzt werden können, denn es bestand bereits weit vorher das Problem des Fachkräftemangels. Durch die Coronapandemie hat sich dieser enorm verschärft. Lange Schließzeiten und Kurzarbeit mangels Gästen machten die Ausbildung von Nachwuchs in dieser Branche nicht nur zusätzlich unattraktiv, sondern vielerorts auch schlicht unmöglich. Dieser Abwärtstrend war der Grund, weshalb die Gruppe der FDP diesen Antrag bereits Ende April einreichte. Und wir sollten – und ich sage ausdrücklich: leider – Recht behalten. Zunehmend werden die Fachkräfte auch über Zeitarbeitsfirmen gesucht. Zudem wird von vielen Bädern, wie eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2017 bereits ergeben hat, vermehrt auf die Möglichkeit zurückgegriffen, den Betrieb gänzlich ohne oder mit nur einer teilweisen Betreuung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung durch die Rechtsaufsicht aufrechtzuerhalten. (Beifall Gruppe der FDP) Oder – und auch das ist bereits seit Jahren Usus – es werden wegen Personalmangels die Öffnungszeiten drastisch gekürzt oder das Bad bleibt ganz geschlossen. Die Möglichkeit, dass man im Rahmen beispielsweise interkommunaler Zusammenarbeit sich in die Fachkräfte reinteilt, wird hingegen eher gar nicht genutzt. Das, meine Damen und Herren, liegt nach unserer Auffassung auch an einer Rechtsunsicherheit, die wir in der kommunalen Praxis kennengelernt haben, die in Bezug auf die Voraussetzungen dieser Annahmen besteht. Diese Rechtsunsicherheit möchten wir mit unserem Antrag, der Ihnen hier vorliegt, beheben oder zumindest einen Anreiz geben, praktikable Lösungen für die Thüringer Freibäder zu finden und den bestmöglichen Badebetrieb auch in Zukunft zu sichern. Meine Damen und Herren, ich nutze auch gleich die Gelegenheit, bereits an dieser Stelle die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu beantragen, und freue mich auf eine sachliche und interessante Debatte. Danke schön.

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Dorothea Marx

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Götze das Wort.

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Götze

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Antrag wirft die Gruppe der FDP verschiedene Fragen zum Betrieb von Schwimmbädern in Thüringen auf und fordert regulatorische Anpassungen. Ausweislich der Begründung stellt die Antragstellerin im Kern auf den Betrieb kommunaler Schwimmbäder ab. Ich halte es vor diesem Hintergrund für erforderlich, zunächst einmal die betroffenen Aufgaben im Hinblick auf ihre Natur und die kommunalen Verantwortlichkeiten zu benennen und einzuordnen. Der Betrieb kommunaler Schwimmbäder ist eine freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Deshalb besteht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben, Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 der Thüringer Verfassung, ein überwiegendes Maß an Eigenverantwortung der Kommunen, welche einem staatlichen Eingriff vorenthalten sind. Dies betrifft nicht nur die Entscheidung über das Ob einer entsprechenden kommunalen Betätigung, sondern auch deren Organisation zum Beispiel in personeller und finanzieller Hinsicht, also auch einen Großteil des Wie der Aufgabenwahrnehmung. Von den eigenverantwortlichen kommunalen Entscheidungen über den Betrieb einer Badeanstalt im eigenen Wirkungskreis zu trennen ist der ordnungsrechtliche Aspekt des Betriebs einer Badeeinrichtung. Regelungen zum Zweck der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes finden sich in der ordnungsbehördlichen Verordnung des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 9. März 2016, der sogenannten ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen, BäderOBVO. Die darin enthaltenen sicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen bilden jedoch nur einen Randbereich der kommunalen Entscheidungen zum Betrieb eines Schwimmbads ab, in die eben auch finanzielle Belange und Fragen der Personalgewinnung einzubeziehen sind. Für den Vollzug der Verordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 7 Abs. 1 BäderOBVO im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Es handelt sich bei den Regelungen der BäderOBVO mithin um Anforderungen, die beim Betrieb einer Badeeinrichtung zu beachten sind, ohne dass hiermit entsprechende Vorgaben zum Beispiel im Hinblick auf die Finanzierung oder die konkrete personalwirtschaftliche Ausgestaltung des Betriebs verbunden sind. Der hier gegenständliche § 2 BäderOBVO definiert ordnungsrechtliche Anforderungen an Qualität und Quantität des Aufsichtspersonals und trägt damit den von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. im Richtlinienwerk DGfdB R 94.05 zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht gegebenen Empfehlungen Rechnung. Wenn die gefahrenabwehrrechtlichen Anforderungen der BäderOBVO aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt werden können und die Zulassung einer Ausnahme nach § 8 Abs. 2 nicht möglich ist, ist der Betrieb einer entsprechenden Badeeinrichtung aus ordnungsrechtlichen Gründen verwehrt, ohne dass auf die eigentliche Ursache, zum Beispiel Probleme bei der Fachkräftegewinnung, Rücksicht genommen werden kann. Verzichtet eine Gemeinde also zum Beispiel aus finanziellen Gründen auf den Betrieb einer Badeeinrichtung,

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Dorothea Marx

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Kleinen Moment mal. Kann sich etwas leiser unterhalten werden? Danke schön.

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Götze

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

erhalten die Aufsichtsbehörden hiervon gerade keine Kenntnis. Gleiches gilt, wenn eine Gemeinde aus anderen Gründen auf den Betrieb einer Badeeinrichtung verzichtet oder diesen zum Beispiel zeitlich einschränkt. Eine statistische Erfassung aller mit dem Antrag begehrten Daten wird folglich nicht geführt, denn hierbei handelt es sich, wie eingangs erwähnt, im Wesentlichen um Fragen, die die kommunale Selbstverwaltung betreffen. Das Land hat insofern lediglich die Rechtsaufsicht und ist damit auf die Erteilung von Informationen beschränkt, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erlangt wurden bzw. konkret vorliegen. Zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten liegen der Landesregierung regelmäßig keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht des Landes. Zu Ziffer 8 des Antrags kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Stand November 2022 16 Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Abs. 2 BäderOBVO erteilt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu den im Antrag angesprochenen Aspekten der Ausbildung von Fachkräften für Bäderbetriebe ist Folgendes zu sagen: Unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit für die Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsbildern ist das Landesverwaltungsamt die zuständige Stelle bei dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe und für den Fortbildungsabschluss Geprüfte Meisterin/geprüfter Meister für Bäderbetriebe. In dieser Zuständigkeit liegen dem Landesverwaltungsamt zwar Zahlen zu den bestehenden Ausbildungsverhältnissen bzw. den angemeldeten Prüflingen vor, es können jedoch daraus keine allgemeinen Rückschlüsse auf die personelle Verfassung der Thüringer Bäder gezogen werden. Ich verweise insofern auf die Ausführungen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2850. Im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe befinden sich derzeit etwa 60 Personen in der Ausbildung, 14 Auszubildende werden im Jahr 2022 ihre Abschlussprüfung ablegen. Für das Jahr 2023 liegen bislang 23 Anträge auf Prüfungszulassung vor, die Anmeldefrist endet allerdings erst im März 2023. Zudem wurden in den Jahren 2015 bis 2021 beim Landesverwaltungsamt insgesamt 19 Zulassungen zur Prüfung zum/zur geprüften Meisterin bzw. Meister für Bäderbetriebe beantragt. Alle Prüfungsteilnehmenden haben die Fortbildungsprüfung bestanden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde jeweils ein weiterer Antrag auf Prüfungszulassung gestellt. Ich habe schließlich bereits eingangs darauf hingewiesen, dass der Landesregierung aus dem Vollzug der gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen der BäderOBVO keine Erkenntnisse zum Grund organisatorischer Entscheidungen von Gemeinden für Schließungen oder verkürzte Öffnungszeiten vorliegen, sodass für das Jahr 2022 nicht mitgeteilt werden kann, ob Bäder hiervon gerade wegen fehlenden Personals betroffen waren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit im Antrag der FDP unter seiner Ziffer II nunmehr konkrete Anpassungen der BäderOBVO gefordert werden, möchte ich mich auf folgende Anmerkungen beschränken: Zu 1.: Die Regelungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BäderOBVO fordern nicht, dass die Badeanstalten vom selben Rechtsträger betrieben werden müssen und stehen mithin kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege. Zu 2.: Eine um Zugangszeiten und Entfernungen erweiterte Klarstellung würde die Kooperationsmöglichkeiten im Einzelfall weniger flexibel ausgestalten, als es den Beteiligten derzeit möglich ist. Kernpunkt ist hierbei die Erreichbarkeit von nicht anwesenden Fachkräften, damit diese entscheiden können, ob ihre Anwesenheit notwendig ist und es gegebenenfalls ausreicht, der Hilfskraft eindeutige Handlungsanweisungen zu erteilen. Zu 3.: Ich vermag keinen Vorteil darin zu erkennen, wenn eine Fachkraft in die örtliche Aufsichtsorganisation nicht eingebunden ist. Der als Alternative vorgeschlagene Dritte müsste seinerseits entsprechend fachlich befähigt sein, anderenfalls bedürfte es schon aus Haftungsgründen auch weiterhin der fachkräftebegleitenden Umsetzung eines lediglich zugelieferten Organisationskonzepts. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags auch gewünscht wird. Wer wünscht die Beratung dieses Antrags, des Sofortberichts? Die wird gewünscht, okay. Dann haben wir ein ausreichendes Quorum und ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache zu Nummer II des Antrags und erteile als erstem Redner das Wort Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe mir Mühe, nicht die gesamte Redezeit auszuschöpfen, weil ich eigentlich mit der Sitzungsleitung in wenigen Minuten dran bin. Aber ich will schon, Herr Staatssekretär, doch noch mal darauf eingehen: Den staatlichen Eingriff gibt es ja in Form der ordnungsbehördlichen Verordnung, die Sie selber angesprochen haben. Das Problem, um das es uns geht, ist nicht die Frage der ohne Zweifel mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kommunen. Die Frage, um die es uns ausdrücklich nicht geht, ist das gezielte Einsparen einer Fachkraft für Bädertechnik aus Kostengründen. Sondern die Frage, um die es uns geht, ist die Verfügbarkeit von Fachkräften für Bädertechnik, und die ist das Problem. (Beifall Gruppe der FDP) Und dies wird zunehmend, nicht nur in einzelnen Bädern, sondern flächendeckend ein Problem werden, das haben wir auch damals aus eigener kommunaler Praxis durch Zuschriften, Telefonate aus dem gesamten Land erfahren. Deswegen bitte ich wirklich darum, dass wir uns ernsthaft hier um eine gemeinsame Lösung bemühen. Ich will gern zugestehen, dass wir sicherlich mit unserem Antrag nicht den Stein der Weisen haben, aber ich werbe darum, dass wir im Ausschuss um eine gemeinsame fachliche Lösung ringen, dass wir uns Gedanken machen, wie es besser funktionieren kann. Ich will noch mal kurz erläutern, was der eigentliche Punkt ist: Der eigentliche Punkt ist, dass diese ordnungsbehördliche Verordnung, die man aus meiner Sicht sehr flexibel und auch bäderfreundlich verstehen kann, teilweise durch Behörden ausgelegt wird. Ich erinnere mich an einen Behördenvertreter, der sich hingestellt und gesagt hat, er legt das so aus, als wäre es ein Bäderkomplex, wo mal die Fachkraft für Bädertechnik vom Schwimmbecken rüber in die Sauna geht. Genau darum geht es nicht. Und aus Ihren Ausführungen, Herr Staatssekretär, zum Thema „Flexibilität“ entnehme ich, dass Sie ja durchaus eigentlich das Ziel haben, dort mehr Handlungsmöglichkeiten zu erreichen, mehr Chancen für kommunale Betreiber und auch Vereine, die im Benehmen mit Kommunen Bäder betreiben, dort Möglichkeiten einzuräumen. Deswegen halte ich auch die Ausschussdebatte wirklich für notwendig. (Beifall Gruppe der FDP) Ich sage es noch einmal: Es geht nicht um die Finanzen, sondern es geht um die Verfügbarkeit von Fachkräften für Bädertechnik und es geht darum, dass wir ausdrücklich, wenn dafür gesorgt ist, dass durch Rettungsschwimmer die Sicherheit in dem Bad gewährleistet ist, auch durch Rettungsschwimmer, die möglicherweise wie in einzelnen Beispielen auch durch ehrenamtliche Kräfte noch mal zusätzlich verstärkt werden, die sich um die Dinge drum herum kümmern, dass wir da klar und deutlich auch unseren Willen zum Ausdruck bringen, dass durch Rufbereitschaft von Fachkräften für Bädertechnik, die in einer angemessenen Entfernung erreichbar sind, dieser Betrieb auch weitergehen kann. Denn es geht immerhin nicht nur um irgendein Freizeitvergnügen, sondern es geht darum, dass unsere Kinder – und jetzt sage ich mal als Großvater –, auch unsere Enkelkinder weiterhin ordentlich schwimmen lernen können. Das halte ich auch aus Sicherheitsaspekten für einen ganz wichtigen Fakt. Das ist in der Debatte immer so, wenn man an Mitarbeiter in Schwimmbädern denkt, dann denkt man an Bademeister – ich weiß als Laie auch gar nicht so genau, was damit alles verbunden ist – und man denkt auch an Rettungsschwimmer, aber diese Fachkraft für Bädertechnik, die von der Ausbildung her vor allem dazu da ist – ich sage es jetzt einmal salopp und vereinfacht –, die Schwimmbadchemie zu bedienen, das ist die Krux und das sind die Leute, die vor allem fehlen. Es fehlen sicherlich auch Rettungsschwimmer, aber da gibt es viele, die das im Nebenamt machen. Bei uns im Landkreis gibt es im Gymnasium in der Kreisstadt einen sehr toughen Sportlehrer, der dafür sorgt, dass Schüler eine entsprechende Ausbildung machen und sich dort einen ordentlichen Ferienjob verdienen können. Dort ist es möglich, Lösungen zu schaffen. Sicherlich kann man mit der Rufbereitschaft nicht alle Probleme lösen, aber man ist zumindest in der Lage, die Probleme abzumildern und abzufedern. Das ist auch unser Ziel hier mit diesem Antrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen werben wir so dringend in dieser Angelegenheit. (Beifall Gruppe der FDP) Der Betrieb von Bädern, die ja meist kommunale Betriebe sind, gehört – das haben Sie richtig gesagt, Herr Staatssekretär – zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen, und natürlich klemmt es da auch manchmal finanziell. Aber ich sage noch einmal, es geht nicht darum, die Ausgabe einzusparen, sondern es geht darum, einfach aufgrund des Mangels an Fachkräften zu einer ordentlichen Lösung zu kommen, denn das örtliche Bad hat erheblich etwas mit der Lebensqualität der Menschen vor Ort zu tun und es hat vor allem auch etwas mit Sport zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass vor allem junge Menschen, manchmal aber auch reifere in der Lage sind, schwimmen zu lernen. Da geht es auch um Lebenserhalt und Lebensrettung. Deswegen sind wir als Freie Demokraten der Auffassung, es dürfen den Kommunen dort keine Steine in den Weg gelegt werden. Ich habe auch dem entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltung, dessen Position ich angedeutet habe, gesagt, unsere Aufgabe als Politik und Verwaltung ist es, nicht nach Wegen zu suchen, wie man etwas verhindert, sondern nach Wegen zu suchen, wie es gehen kann, wenn Probleme da sind. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen ist in unseren Augen gerade § 2 Abs. 2 Nr. 2 der ordnungsbehördlichen Bäderverordnung ein Punkt, den man, glaube ich, noch etwas nachschärfen und besser regeln kann. Sie haben recht, es sollte eine gewisse Flexibilität bleiben, aber es sollte auch zum Ausdruck kommen, dass es der klare Wille des Ministeriums, der Behörden des Ministeriums, auch des Landtags ist, diese Flexibilität zu ermöglichen, dass man mit pragmatischen Mitteln nicht auf Sicherheit, auf den Schutz von Gesundheit verzichtet, aber Möglichkeiten klar und deutlich definiert. Darum geht es, diesen Weg zu ermöglichen. Diese Möglichkeit der Rufbereitschaft besteht, aber sie ist in einigen Gebieten immer wieder mit Diskussionen verbunden, mit Unklarheiten in der Anwendung, in der Auslegung. Teilweise führt es dann eben nicht dazu, dass sich etwa ein bockbeiniger Bürgermeister auch mal 5.000 Euro Strafe androhen lässt, sondern teilweise führt es dazu, dass auch Leute kneifen und sagen: Stopp, das tue ich mir jetzt nicht an. Deswegen noch einmal, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein wirkliches Werben dafür, dass wir miteinander im Ausschuss nach Wegen suchen, wie man das vielleicht etwas schärfen, wie man das klar und deutlich definieren kann, damit den Menschen im Land geholfen wird, damit wir eine Chance haben, trotz der Probleme, die bestehen in Bezug auf Fachkräfte für Bädertechnik, entsprechend den Weg zu öffnen, damit Kommunen und auch Vereine, die Bäder betreiben, die Chance haben, das auch zu tun. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Walk für die Fraktion der CDU das Wort.

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Raymond Walk CDU

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ganz besonders zwei junge Damen auf der Besuchertribüne. Eben beim Pensionsbericht war es schwierig, aber jetzt bei dem Thema können Sie, glaube ich, mitreden, Sie gehen bestimmt auch gern ins Schwimmbad. Ich hoffe, dass Sie auch schon schwimmen können, denn darum geht es heute auch. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was für eine Frage!) Das ist nicht selbstverständlich. Die Gruppe der FDP beschreibt in ihrem Antrag zu Recht, dass der Fachkräftemangel auch vor Thüringen nicht Halt macht. Ich zitiere noch mal aus der Antragsbegründung, die zutreffend ist: „Während Prognosen zufolge in den nächsten zehn Jahren deutschlandweit bis 830.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt bleiben, sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels in Thüringen bereits an vielen Stellen sichtbar.“ Die FDP-Gruppe beschreibt im vorliegenden Antrag zudem auch zutreffend, dass davon auch die Badeanstalten nicht unberührt bleiben, die sich zumeist in kommunaler Hand befinden; Herr Staatssekretär ist auch darauf eingegangen. Freizeitbäder mussten in den letzten Jahren ihre Öffnungszeiten bereits teils erheblich kürzen, teilweise auch tageweise schließen. Deswegen ist es berechtigt, dass die FDP außerdem darauf abstellt, dass nun auch die steigenden Energiepreise erschwerend hinzukommen. „Das Aufrechterhalten des Badebetriebs als“ – klar – „freiwillige Aufgabe“ – das haben wir jetzt wiederholt gehört – „der Kommunen ist [somit in der Tat] zunehmend gefährdet, nicht zuletzt auch wegen des zusätzlichen Problems eines erheblichen Investitionsstaus und nicht ausreichender Finanzierung der Thüringer Kommunen.“ Die von der FDP-Gruppe beschriebenen Probleme sind uns bekannt und auch mehr als bewusst. Nicht ohne Grund haben wir auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatung zwei ganz konkrete Anträge und Vorschläge eingereicht, die dabei helfen sollen, den kommunalen Investitionsstau abzubauen und darüber hinaus auch Eigenanteile für Fördermaßnahmen zu generieren. Ich will noch mal unsere zwei Vorschläge konkret benennen: Erstens das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm in Höhe von 45 Millionen Euro, sprich: 300 Euro für die ersten 250 Einwohner einer Kommune. Das Geld kommt an. (Beifall CDU) Zweitens die Schaffung eines Kommunalen Investitionsfonds – ich will es noch mal sagen: Die Drucksache 7/6819 lohnt sich zu lesen – ab 2024 mit einem Volumen von 100 Millionen Euro. Beide Vorschläge sind eingereicht und liegen nun auf dem Tisch. Der Landtag hat es jetzt in der Hand, auch darüber positiv zu befinden. Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch mal darauf hinweisen, dass ich für meine Fraktion bereits im Sommer 2020 ein Förderprogramm für kommunale Freibäder angeregt habe. Aber wir wissen heute auch, dass dieses Förderprogramm nicht zustande kam. Ich glaube, der Tenor der damaligen Initiative mit der Überschrift „Investitionen in unsere Bäder sind gut angelegtes Geld“ stimmt auch heute noch. Letztlich kommen wir über das Programm für kleine Gemeinden in den vergangenen Jahren auch dazu, dass die Kommunen wieder mehr Geld in die Hand bekommen. Das obliegt ihnen, so ist das Programm angelegt: Diejenigen, die vor Ort sind, wissen am besten, wo sie das Geld gebrauchen können. Das ist der Ansatz der CDU. Beispielsweise könnten diese Gelder auch für die Bäder Verwendung finden. Wir wissen aber auch, dass in der Vergangenheit etwa 17 Millionen Euro durch die Thüringer Kommunen für Betrieb und Erhalt für ihre Badeanstalten ausgegeben wurden. Auch das ist wahr: Die kleinen kommunalen Freibäder waren in Zeiten von Corona und in Zeiten steigender Kosten gern genutzte Ausweichmöglichkeiten. Ich glaube, Kollege Bergner und jetziger Präsident hat es auch angesprochen. Das waren dankbare Ausweichmöglichkeiten für die entgangenen Urlaubsreisen, da hat man dieses Angebot auch gern angenommen. Außerdem – das will ich auch noch mal betonen – ist es für die touristische Entwicklung Thüringens als Reiseland von besonderer Bedeutung, wenn man hier auch absteigen kann, um ins Freibad zu gehen. Ich will die Gelegenheit an dieser Stelle gern nutzen, mich bei allen Ehrenamtlichen zu bedanken, ohne die ein solcher Betrieb überhaupt nicht mehr möglich wäre, wenn wir daran denken, dass sogar Kurstädte in Thüringen – Bad Tabarz – das Bad nur noch deswegen aufrechterhalten können, weil es ein Verein übernommen hat. Das ist eine tolle Sache, das kann man nur loben: Ein Verein übernimmt die komplette Verantwortung für das Bad in der Kurstadt Bad Tabarz. Das muss man lobend erwähnen und wertschätzen. Nicht zuletzt wollen wir nicht vergessen, dass die Schwimmbäder nach wie vor Orte sind, an denen Kinder überhaupt erst lernen zu schwimmen. Damit komme ich zum Abschluss. Herr Staatssekretär, danke für den Sofortbericht. Unabhängig davon bin ich beim Kollegen Bergner: Ich glaube, es macht Sinn, bei diesem wichtigen Thema, das uns auch am Herzen liegt – ich denke, ich konnte das deutlich machen –, dass wir im Ausschuss weiterberaten, wie wir dort gute Lösungen hinbekommen. Nicht alles hat mit Finanzen zu tun, das hat Kollege Bergner schon gesagt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Herr Walk. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete Güngör zu Wort gemeldet.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauende und Zuhörende, die FDP hat sich in ihrem Antrag auf den zunehmenden Personalmangel in den Thüringer Schwimmbädern bezogen und ausgeführt, dass sich die Lage auch im Zuge der Coronapandemie noch mal verschärft hat. Das ist korrekt, das ist nicht neu, dennoch aktuell. Allerdings werden die von ihr angebrachten Lösungen weder das Problem nachhaltig verbessern noch beseitigen. Bäder offenzuhalten als kommunale Aufgabe sei zunehmend gefährdet, heißt es im Antrag – ich zitiere –, „nicht zuletzt auch wegen […] nicht ausreichender Finanzierung der Thüringer Kommunen.“ Bei den Summen, die im Haushalt für unsere Kommunen eingestellt sind, ist diese Aussage doch etwas fragwürdig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kommunen haben in den Coronakrisenjahren 360 Millionen Euro erwirtschaftet und 2023 werden die Kommunen so viel Geld haben wie nie zuvor. Ich bin mir sicher, dass sie das Geld dann auch in diese wichtige kommunale Aufgabe stecken werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weiter ausgeführt wird diese von sich zumeist in kommunaler Hand befindenden Frei- und Freizeitbädern. Eigentlich ist der wesentliche Punkt damit schon gesagt, dass das Betreiben von Bädern mit allen Fragen, die auch mit dem Betrieb einhergehen, in kommunaler Selbstverwaltung liegt. Das zuständige Ministerium hat dazu bereits sehr ausführlich berichtet. Was schreibt die FDP dann noch in ihrem Antrag? Dass sie Rechtssicherheit schaffen will, was natürlich suggeriert, wir hätten keine Rechtssicherheit. Das ist aber nicht ganz korrekt. Die gesetzliche Basis zum Betrieb der Thüringer Schwimmbetriebe ist in der BäderOBVO klar geregelt. Die FDP versucht diese Basis durch eine Ausnahmeregelung so zu lockern, dass die Regelung, die vorhanden ist, nicht mehr greifen würde. Es wird damit auch suggeriert – und das finde ich problematisch –, dass die kommunale Zusammenarbeit mit unserer jetzigen gesetzlichen Basis nicht möglich oder nicht erwünscht wäre. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Gerade in den kleinen Kommunen wird hier schon sehr gut zusammengearbeitet. Die FDP will also an dieser Stelle ein Problem lösen, das wir nicht haben, anstatt die Probleme zu lösen, die wir de facto haben. Der Vorstoß der FDP, die Rechtsträgerschaft gegenüber privaten Trägern zu erweitern, bedeutet de facto, auch dem Niedriglohnsektor Tür und Tor zu öffnen, auch wenn das hier sehr galant einfach nur mit mehr Flexibilität beschrieben wurde. Tarifliche Bindung auf der kommunalen Ebene wird so aufgeweicht, Löhne werden potenziell gedrückt und vor allem werden die Anreize, diesen Ausbildungsberuf wirklich zu beginnen, weiter gesenkt, anstatt dafür zu sorgen, dass sich mehr Schülerinnen für diesen anerkannten Fach- und Ausbildungsberuf interessieren und dann auch den entsprechenden Fachabschluss machen. Ich glaube, das ist wirklich absurd, an der Stelle ansetzen zu wollen, wenn wir Fachkräftemangel entgegentreten. Wenn ich mich mit den Kolleginnen der Thüringer Bäder unterhalte, ist ihnen eigentlich relativ klar, worum es geht. Es geht um fairen Lohn und es geht um attraktive Arbeitsbedingungen – beides Punkte, die im Antrag der FDP nicht aufgegriffen werden. Im Gegenteil: Die vorgeschlagene Ausweitung der Arbeitszeit zu einer ständigen Rufbereitschaft führt zu einer weiteren untragbaren Arbeitsbelastung des eh schon knapp vorhandenen Personals in den Schwimmbetrieben. Dabei müssten wir alle seit Längerem wissen, wie wichtig es für Gesundheit und Motivation von Beschäftigten ist, eben nicht immer erreichbar, nicht immer auf Stand-by sein zu müssen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Fach- und Hilfskräften in den Thüringer Bädern ganz besonders bedanken, die insbesondere jetzt auch in dieser schwierigen Pandemiezeit durchgehalten haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Antrag zeigt sich sehr schön, wie die FDP versucht, die Herausforderungen der Fachkräfteentwicklung mit noch mehr prekärer Arbeit und Überlastung des bestehenden Personals zu lösen, und dass sie damit offensichtlich auch baden gehen wird. (Beifall DIE LINKE) Wir als Koalition werden diesem Antrag entsprechend nicht zustimmen. Ich kann transparent machen, dass ich mit den Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Koalition ziemlich debattieren musste, wer heute zu diesem Thema sprechen darf, weil wir alle in unseren Kommunen mit den Betreibenden und mit den Angestellten der Thüringer Bäder im Austausch sind und ehrlich daran interessiert sind, dem hier vorhandenen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Deshalb lassen Sie uns das mit wirksamen Maßnahmen tun, statt mit Pseudolösungen auf dem Rücken der übrig gebliebenen Beschäftigten zu agieren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Frau Güngör. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Thrum zu Wort gemeldet.

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Uwe Thrum AfD

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause an den Bildschirmen, den Personalmangel in den Thüringer Bädern zu thematisieren, ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, auch unser städtisches Freibad hatte in der vergangenen Saison massive Personalprobleme. Nur durch den Einsatz von selbst ausgebildeten Rettungsschwimmern kamen wir über die Saison und konnten mit der von der FDP thematisierten Rufbereitschaft im Hintergrund dort den Betrieb aufrechterhalten. In Ihrem Antrag kann ich aber leider nicht erkennen, wo der große Wurf liegen soll, um die Problematik grundsätzlich zu lösen. Im Endeffekt geht es um ein paar bürokratische Kleinigkeiten, die Sie regeln wollen, wie eben die Rufbereitschaft. Aktuell ist sie nicht näher geregelt. Es könnte möglicherweise auch ein Vorteil sein. Sie wollen die Rufbereitschaft für Fachkräfte für Bäderbetriebe nun auf 30 Minuten und nicht mehr als 30 Kilometer festsetzen, um den Rettungsschwimmer, der eh vor Ort sein muss, nicht zu lange im Regen stehen zu lassen, falls ein Notfall eintritt. Sie tun auch so in Ihren Ausführungen, als würde das kaum praktiziert. Bei uns war das in dieser Saison gang und gäbe. Es wäre ohne diese Rufbereitschaft gar nicht möglich gewesen, unser Bad aufrechtzuerhalten. Von daher sehe ich auch keinen Grund, hier grundsätzlich einzugreifen. Den Berichtsteil Ihres Antrags hätten Sie sich sparen können, das hatten wir weitestgehend auch schon mit Kleinen Anfragen geklärt. Anhand der Antworten wird in besonderem Maße auch dabei das Unvermögen dieser Landesregierung deutlich. So wird berichtet, dass von 159 Badeanstalten im Land 30 durch sogenannte Hilfskräfte, also Rettungsschwimmer, betreut werden; das entspricht immerhin 20 Prozent der Bäder. Trotzdem spricht das Ministerium davon, dass qualifiziertes Personal – Schwimmmeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe – in hinreichender Anzahl zur Verfügung stehen würden. Es wird auch aufgeführt, dass seit 2014, der Amtsübernahme von Rot-Rot-Grün, in Thüringen drei Freibäder endgültig wegen Personalmangel schließen mussten. Also irgendwas beißt sich hier, entweder hinreichende Anzahl zur Verfügung oder Schließung wegen Personalmangel. Das Ministerium hat scheinbar hier den Ernst der Lage nicht erkannt und weiß letztendlich nicht, wie sie die Situation bewerten soll. Das alles ist ein ungenügender und auch ein unprofessioneller Zustand hier. (Beifall AfD) Ich wollte weiterhin wissen, wie viele Badeanstalten seit 1990 in Thüringen geschlossen wurden, wie viele sanierungsbedürftig sind und auf welcher Höhe sich der Sanierungsstau, der Sanierungsbedarf beläuft. Was glauben Sie, was ich da nach zweimaligem Nachfragen für Antworten von der Landesregierung bekommen habe? Keine! Keine Antworten! Zunächst hieß es, dass die Abfragen zu umfänglich seien, die Frist zu kurz wäre. Als ich ein Jahr später nachfragte, bekam ich dann die Antwort, hierzu liegen der Landesregierung erneut keine Erkenntnisse vor. Keine Erkenntnisse! Keine Antworten! Keine Lösungen! Mehr hätten wir, ehrlich gesagt, von Ihnen auch nicht erwartet. (Beifall AfD) Seit Jahren werden die Schwimmbäder in Thüringen stiefmütterlich behandelt. Wenn es Förderprogramme gibt, dann sind sie stark überzeichnet. Das Land lehnt sich zurück, schiebt die Verantwortung auf die Kommunen als freiwillige Aufgabe. Frau Güngör meint, dass den Kommunen noch nie so viel Geld zur Verfügung stand, wie in der heutigen Zeit. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Bürgermeister, aller Landräte. Gehen Sie bitte raus, (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) unterhalten Sie sich mit den Verantwortlichen, und Sie werden die nötigen Informationen erhalten. Unsere Bäder, die dümpeln halt weiter vor sich hin, bis irgendwann nichts mehr geht. Auch die Coronazwangsmaßnahmen haben dafür gesorgt, dass viele Fachkräfte in andere Branchen abgewandert sind. Lehrgänge wurden verschoben, Perspektiven zerstört. Also muss es jetzt darum gehen, Beständigkeit und Planbarkeit herzustellen. Wir haben uns Gedanken gemacht und werden mit einer Gesetzesinitiative zur Steigerung des Thüringer Sports eine verlässliche gesetzliche Grundlage zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur liefern. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Völliger Blödsinn ist das!) Da muss ich Frau Güngör Recht geben, es geht eben auch darum, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir wollen, dass der Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe wird. Das muss natürlich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs auch berücksichtigt werden. Wir wollen außerdem die Landespauschale zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Sportanlagen von 5 Millionen auf 20 Millionen Euro erhöhen, (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Warum nicht gleich 100?) um generell mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Das alles wird sich entsprechend positiv auf die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in den Thüringer Bädern auswirken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. (Beifall AfD) Nachdem mit dem FDP-Antrag ein paar Kleinigkeiten in der Bäderverordnung geändert werden sollen, sind wir bereit, das im Ausschuss zu diskutieren, um dabei weitere Ansatzpunkte zum Erhalt unserer Schwimmbäder als wichtige Sport-, Kulturund Begegnungsstätten zu erläutern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Herr Thrum. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung des Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Thrum, es geht ganz einfach, es braucht dazu keinen großen Wurf. Es geht darum, von denen zu lernen, die tagtäglich Verwaltung, Funktionsfähigkeit unter nicht immer ganz einfachen Bedingungen organisieren müssen. Und das, was Sie beschrieben haben, was bei Ihnen geht, geht woanders nicht. Damit das aber zukünftig überall geht, brauchen wir was? Rechtssicherheit. Das ist der Kern dieses Antrags. Ich glaube, wenn etwas bei Ihnen geht, sollte es auch in Hohenleuben gehen, es sollte in Ruhla, Eisenach oder sonst wo in Thüringen auch möglich sein, nämlich darauf zu reagieren. Zur prekären Arbeit: Liebe Frau Güngör, ich weiß, es ist immer das Einfachste, einfach mal die Klamotte bei der FDP rauszuholen. Ich will darauf hinweisen, es geht nicht darum, irgendeine Art und Weise abzuqualifizieren, jemandem Geld zu entziehen oder neue Arbeitsbedingungen zu schaffen, sondern darum, bereits existierende Berufe miteinander zu vernetzen, flexibel aufeinander zu reagieren, die gut bezahlten Arbeitsplätze zu erhalten und dann dafür zu sorgen, dass Kinder, Jugendliche, Erwachsene in ihren Kommunen weiter den Bäderspaß genießen können, weil das Lebensqualität ist. Das braucht Thüringen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist keine Lösung, die Sie anbieten!)

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Bergner

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Vielen Dank, Herr Montag. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue noch mal in Richtung Landesregierung. Auch von dort keine Wortmeldung. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDUFraktion und der AfD-Fraktion. Jetzt die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen von Rot-Rot-Grün. Gibt es Enthaltungen? (Zwischenruf aus dem Hause: Auszählen!) Okay, also ich sehe an der Anwesenheit, dass der Antrag auf Überweisung nicht angenommen ist. Nun müssen wir noch über den Antrag selbst abstimmen. Dann bitte ich jetzt diejenigen, die dem Antrag der Gruppe der FDP zustimmen wollen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, jetzt auch der Gruppe der BfTh und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das gleiche Bild. Damit ist der Antrag abgelehnt. Jetzt schließe ich diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Wir würden das noch mal auszählen lassen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

Wir zählen aus. Bevor es noch Unstimmigkeiten und Ärger gibt, bitte ich jetzt alle, die dafür stimmen, noch einmal um das Handzeichen. Das sind 27 Jastimmen. Jetzt die Neinstimmen. Auf jeden Fall sind die Neinstimmen in der Mehrzahl, damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. An die antragstellende Gruppe ist noch die Frage zu stellen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Das sehe ich jetzt auch so. Danke schön. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6697 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Jawohl, ich sehe schon, Sie stehen in den Startlöchern. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Jens Cotta AfD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und insbesondere liebe Beitragszahler, die Zeitschrift „DER SPIEGEL“ lässt uns am 03.11.2022 wissen: „Ramelow und Haseloff wollen breite Debatte über Öffentlich-Rechtliche“. Zum einen rennt man damit bei uns natürlich offene Türen ein, zum anderen muss ganz klar gesagt werden: Die Debatte wird doch schon seit Jahren geführt. Nur haben bisher die verantwortlichen Protagonisten die Teilnahme an der Diskussion verweigert. Da es keine Gesprächsangebote aus der Politik gab und der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Thematik ohnehin scheut, hat sich der mündige Bürger inzwischen selbst informiert, ausgetauscht und im Anschluss positioniert. Wer meinen letzten Satz intellektuell verarbeitet hat, erkennt, dass es im Jahr 2022 alternative Möglichkeiten der Informationsgewinnung gibt. Man ist nicht mehr allein auf den Staatsfunk oder die Tageszeitung angewiesen. Eine der angesprochenen Zeitungen, nämlich der „Tagesspiegel“, lieferte uns übrigens kürzlich die Zahlen zum Willen der Bürger. Hierzulande wollen demnach 38 Prozent die Abschaffung und 37 Prozent die Zusammenlegung von ARD und ZDF. Nur ein Viertel plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Systems. Noch verheerender wird die Tendenz, wenn man das jüngere Publikum befragt, die Mediennutzer von morgen und übermorgen. Es ist ein Fakt: Das biologische Ende von ARD und ZDF in Bezug auf das Publikum ist statistisch errechenbar. Laut der AGF-Videoforschung in Zusammenarbeit mit der GfK ist der durchschnittliche Zuschauer im ersten Halbjahr 2022 beim ZDF 65 Jahre alt und bei der ARD 64. In Echtzeit können wir gerade miterleben, wie eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt kollabiert, nämlich der rbb. An jeder Ecke dieser Anstalt zeigen sich Korruption, Vetternwirtschaft, irrwitzige Vorteilsnahmen und ein Komplettversagen der Aufsichtsgremien. (Beifall AfD) Nun könnte man meinen, dass sich solcherlei Gebaren nur auf eine Sendeanstalt beschränkt. Auch hier wurden wir längst eines Besseren belehrt. Während es beim rbb vorrangig um monetäre Verfehlungen geht, glänzt der NDR mit inhaltlichen Übertretungen. So ist in der FAZ die Rede von einem politischen Filter und einem Klima der Angst beim NDR. An dieser Stelle wird es schwierig. Statt politischem Filter erwartet der Beitragszahler politische Neutralität, denn das ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: sachliche, unvoreingenommene Berichterstattung. Wenn man in diesem Punkt nicht mal mehr den Anschein von Vorurteilsfreiheit erzeugen kann, hat sich das System überholt. Auch der MDR hat seine Schlagzeilen: Zu nennen wären da ein Betrugsskandal beim Kinderkanal oder Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt, eine irrwitzige Pension von stolzen 4,6 Millionen Euro für die MDR-Intendantin. Der MDR erweckt inzwischen den Anschein eines Pensionsfonds mit angeschlossener Sendeanstalt. (Beifall AfD) Fragt man sich nun, welche Rolle die Rundfunkräte bei alledem spielen, sieht man allgemeines Schulterzucken. Aber wen wundert es? Wurden doch die Rundfunkräte auch dank dieses Parlaments durch die große Afghanistan-Koalition auf Linie gebracht. Die wirkliche Opposition als Kontrollinstanz wurde entfernt. Dafür haben wir jetzt regierungsnahe Umwelt-, Migrations- und LGBTQ-Verbände im Gremium der Rundfunkräte. Es ist exakt das Gegenteil von dem passiert, was das Verfassungsgericht gefordert hat: Statt Staatsferne zu etablieren, hat man Regierungsnähe installiert. (Beifall AfD) Vielen von Ihnen gefällt natürlich nicht, was ich hier ausführe, aber die Augenwischerei muss ein Ende haben. Große Teile der Politik haben sich mit den Zuständen in den Sendeanstalten arrangiert, dem System, das ganz im Sinne der politischen Agenda von Rot, Grün, Schwarz und Gelb arbeitet. Und weil das so ist, hat man anlässlich der zahllosen Skandale zwar immer wieder davon gesprochen, dass jetzt endlich etwas geändert werden müsse, aber letztendlich hat man alles beim Alten belassen. Soll die Rede von grundsätzlichen Reformen nicht hohle Phrase bleiben, so muss man langsam einmal den ersten Schritt gehen und wagen und das abgewirtschaftete und korrupte Rundfunksystem auf eine neue Grundlage stellen. Eine Chance hierzu und einen entsprechenden Handlungsdruck bietet die Kündigung der geltenden Medienstaatsverträge, die wir im vorliegenden Antrag vorschlagen. Eine solche Kündigung bietet die Chance für einen Neustart auf der Grundlage der längst laufenden Debatte um Grundsätze, Normen und Finanzierungsmöglichkeiten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der mehr ist als Regierungsrundfunk, eines Rundfunks, der insbesondere die Pluralität der politischen Auffassungen in der Gesellschaft fair widerspiegelt, eines Rundfunks, der sich nicht als staatsbürgerliche Erziehungsagentur versteht, und eines Rundfunks, der nicht durch zahlreiche institutionelle Beziehungen regierungsabhängig und hörig ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Danke, Herr Cotta. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Blechschmidt zu Wort gemeldet.

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André Blechschmidt Die Linke

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir reden heute wieder einmal über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, jenes Mediensystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf Gleichschaltung aller Medien, als Antwort auf Propaganda und politische Beeinflussung begründet wurde und welches seitdem den öffentlichen Auftrag hat, ein inhaltlich wie finanziell unabhängiges, vielfältiges Medienangebot zu schaffen, was auch höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder bestätigt wurde. Unabhängig vom Antrag sage ich aber in aller Deutlichkeit: Auch wenn wir gerade in der jüngsten Zeit einige Fortschritte zur Kenntnis nehmen konnten, gehen die Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weit genug – zum Beispiel Programmauftrag oder Spitzengehälter. Also es gibt nach wie vor beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einiges zu tun. Dieser Reformprozess, der eingeläutet worden ist, ist noch nicht zu Ende und nach unserer Auffassung auch nicht gescheitert, wie im Antrag der AfD formuliert worden ist. Meine Damen und Herren, ein öffentlich ausgewogenes Programm besteht aus Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung, denn das ist nicht nur eine zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gleichsam auch wichtige Voraussetzung, um breite Teile der Bevölkerung zu erreichen und – wie von mir schon angesprochen – als öffentlich-rechtlicher Rundfunk die entsprechenden gesellschaftlichen Aufgaben zu übernehmen und auszufüllen. Der Antragsteller hingegen zeigt mit seinen Vorschlägen immer wieder, was er von einem vielfältigen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit gut informierten Bürgerinnen und Bürgern hält: nicht so viel, um nicht zu sagen gar nichts. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Minimalprogramm von zensierter Information, Bildung und Kultur beschränken will – und nichts anderes sind die 10 Prozent volumenreduzierter Programmvorschläge der AfD –, der verkennt, welche Meinungs- und Zielgruppenrelevanz Unterhaltungsprogramme haben, denn auch darin werden aktuelle, relevante Zusammenhänge aus Gesellschaft, Geschichte und Politik integriert, aufbereitet und dem Publikum vermittelt. Dazu gehören auch Themen wie alternative Familien- und Lebensentwürfe, Migration oder Umweltschutz. Wie gesagt, wer das nicht will, will eine andere, vielleicht polnische oder ungarische Medienlandschaft. Dies wollen wir nicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir dürfen hier auch nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Begriffe wie Ausgewogenheit und Vielfalt verunglimpft werden. Wenn man zum Beispiel eine Talkshow organisiert, bedeutet Vielfalt, einen öffentlichen Diskurs zu organisieren, der unterschiedliche Meinungen auf der Basis gesicherter Fakten repräsentiert, und nicht – wie aktuellen Beispielen und Vorgängen zu entnehmen ist –, vermeintliche Vielfalt zu schaffen, indem man jemanden einlädt, der Putins Vernichtungskrieg verharmlost, Fakten über den Ukrainekrieg verzerrt oder den Klimawandel leugnet. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zwar muss auch Minderheiten- und Außenseitermeinungen Raum eingeräumt werden, dem Zuschauer darf aber kein medial verzerrtes Gefühl falscher Mehrheiten in der Gesellschaft vermittelt werden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zuschauer sind nicht dumm …!) Meine Damen und Herren, während die AfD hier auf der einen Seite eine vermeintliche Vielfalt fordert, um alle oder zumindest ihre Gruppen der Gesellschaft anzusprechen und abzubilden, fordert sie auf der anderen Seite, wie gesagt, ein Zusammenstreichen des Gesamtetats der Sender und Programme auf 10 Prozent. Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, jetzt mal vorstellen, ich nehme mir eine Fernsehzeitung und bastle mir ein Programm von 10 Prozent aus den dort vorhandenen Angeboten zusammen, werde ich sicher auch etwas Zufriedenstellendes finden. Aber wie viele von Ihnen würden wohl die gleiche Sendung aussuchen? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Vielfalt auch im Programmangebot, in Anzahl und Breite, ganz zu schweigen vom Internetauftritt. Stattdessen soll auch das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett abgeschafft werden, dessen Ausbau in den letzten Jahren eine wichtige Forderung der demokratischen Parteien gewesen ist und auch bleibt. Gerade öffentlich-rechtliche Informationsangebote sollen zeitlich unbegrenzt, kostenlos und auf aktuellem Stand der Technik im Internet bereitgestellt werden. Denn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich wandelnden Medienkonsumgewohnheiten anpassen und die Zuschauer dort abholen, wo sie sind, auch und gerade junge Menschen. Meine Damen und Herren, ohne Zweifel gibt es sowohl bei Programmen als auch bei Online-Angeboten noch zahlreiche Einspar- und Synergieeffekte, die durch die Sender aufzuspüren und umzusetzen sind. Ich glaube aber deutlich gemacht zu haben: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keinen derartigen finanziellen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen, die sie daran hindern, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Denn in unserer Verantwortung liegt es, einen Rahmen vorzugeben, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk frei entfalten kann und kein Korsett erhält, so wie es der Antrag der AfD vorsieht, in welchem er sich langsam und mit zunehmender Zeit zur Bedeutungslosigkeit erstickt. Wir müssen also besonders dann, wenn wir berechtigte Effizienz einfordern, gleichzeitig dafür sorgen, dass zum Beispiel Spitzengehälter von Intendanten und Führungspersonal beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem vernünftigen Verhältnis zu den Rechten und Möglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich der freien Mitarbeiterinnen bestehen und gezahlt werden können. Meine Damen und Herren, es ist bitter, dass erst in Anknüpfung der Skandale bei rbb und BR eine beschleunigte Debatte in der breiten Öffentlichkeit stattfindet. Jetzt gilt es, diese Entwicklung zu nutzen und zeitnah nachhaltige Reformen unter Mitwirkung der Aufsichtsgremien umzusetzen. Denn die sind existenzielle Grundlagen für den Erhalt und die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine wichtige Säule unserer Demokratie und Gesellschaft. Schließlich ist der öffentlichrechtliche Rundfunk trotz aller berechtigten Kritik für die mediale Teilhabe und Grundversorgung der Gesellschaft in Deutschland notwendig. In diesem Sinne ist es unsere Aufgabe, Sorge dafür zu tragen, dass Rundfunkfreiheit und Rundfunkautonomie der Anstalten bewahrt werden. Der von der AfD hier angeführte Antrag, der auf dem Parteiprogramm vom „Grundfunk“ basiert, ist das Gegenteil. Es wäre ehrlich, wenn die Partei einfach zugeben würde, dass sie die Vielfalt der Programme ablehnt und die freie Presse abschaffen will. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag ist deshalb entschieden abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Herrgott zu Wort gemeldet.

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Christian Herrgott CDU

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD zum wiederholten Male in die Mottenkiste ihrer alten Feindbilder, die wir hier im Hohen Haus nun mit aller Regelmäßigkeit ertragen müssen und die für uns – egal welche Nummer der Antrag hat – keine Überraschung mehr ist. Zum wiederholten Male beziehen Sie sich auf die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und seine verfassungsrechtlich abgesicherte Beitragsfinanzierung. Meine Damen und Herren, das ist nicht innovativ, das ist nicht neu. Das ist einfach das Gleiche wie in jedem Jahr, so ähnlich wie Weihnachten kommt auch so ein Antrag von Ihnen wieder. Wir können damit umgehen und werden … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber in Scheiße!) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ist nicht so schön wie Weihnachten!) Es ist nicht so schön wie Weihnachten, Kollege Hartung, das ist richtig, aber es kommt regelmäßig. Meine Damen und Herren von der AfD, der Titel Ihres Antrags ist schon ein Widerspruch an sich. Sie sprechen von grundlegenden Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig wollen Sie aber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich die Finanzierungsgrundlage nehmen. Wer in Ihren Anträgen nach Lösungsmöglichkeiten sucht, findet darin nichts, abgesehen von den gesamten Ablehnungen, außer den Punkten, die nicht mehr gehen sollen: keine Beiträge, keine Werbeeinnahmen – ansonsten keine Antworten und keine praktikablen Lösungen. Das ist im Sinne eines Grundfunks und Ihres Grundantrags natürlich ebenso grundlegend dünn. Wir müssen das ertragen, aber im Gegensatz zur AfD ist für uns als CDU der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Er ist unverzichtbar für eine freie, umfassende und individuelle Meinungsbildung der Bevölkerung. Denn nur ein starker, finanziell unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk garantiert in Zukunft eine korrekte, umfassende, neutrale und unabhängige Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevanten Themen sowie die Erfüllung eines Grundversorgungsauftrags in den Bereichen Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung. Und das will ich mal ganz deutlich sagen: „Russia today“ ist keine Abbildung eines grundsätzlichen Angebots. Und das, was Sie hier als Grundfunk bezeichnen, funktioniert in der Praxis leider nicht, weil das keine Vielfalt ist, sondern das ist Einfalt. Aber das kennen Sie ja ein Stück weit aus Ihrem eigenen Programm. Deswegen müssen wir aber trotzdem die Debatte hier führen. Denn ein gemeinwohl- und nicht gewinnorientierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig. Er soll die Angebote aller Sparten und Bereiche vorhalten, die nicht unbedingt nur einem breiten Publikum gerecht werden müssen, sondern in ihrer Vielfalt auch Einzelinteressen abzubilden haben – aber nicht nur die Einzelinteressen der Kollegen der AfD. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wesentliche Voraussetzung für eine starke Medienlandschaft und existiert neben vielfältigen privaten Anbietern, der ohne Quotenorientierung und wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsichten seine Angebote unterbreitet. Für den Medienstandort Thüringen ist er existenziell. Und, meine Damen und Herren von der AfD, das müssen Sie sich auch anhören: Ihr Vorhaben, das Sie hier in diesem Antrag ausbreiten, ist ein Vorhaben, das Thüringen als Medienstandort erheblich gefährden würde, vielleicht sogar zerstören. Deshalb sollten Sie, bevor Sie solche Anträge einreichen, zunächst einmal überlegen, was am Ende des Tages das Ergebnis Ihrer Anträge ist. Von seriöser Politik zu sprechen, ist hier weit entfernt. Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, haben wir auch einen kritischen Blick auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk, gerade im Zusammenhang mit den aktuell aufgedeckten Fehlentwicklungen, aber auch bei dem Stand der Erledigung seiner Hausaufgaben mit dem Ziel einer Strukturoptimierung und damit einer Entlastung des Beitragszahlers. Hier sehen wir als CDU nach wie vor noch viel Luft nach oben. Wir vertreten die Auffassung, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Entwicklung einer transparenten und nachvollziehbaren Fehlerkultur selbst entscheidend dazu beitragen muss, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Nicht zuletzt entscheidet über diese öffentliche Akzeptanz auch die Höhe bzw. die Steigerung und Absenkung des Rundfunkbeitrags. Hier erwarten die Beitragszahler vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt daher alle Bemühungen, die zu einer klaren Definition des Rundfunkauftrags, zu transparenten, effizienten Strukturen sowie zur Stabilität bzw. Absenkung des Rundfunkbeitrags beitragen. Daher haben wir im Zusammenhang mit den aktuellen Fehlentwicklungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – der rbb wurde heute schon vielfach genannt – und der Vorlage des Entwurfs zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eigene, konkrete und vor allem zielführende Vorschläge im Rahmen eines umfänglichen Positionspapiers vorgelegt, unter anderem die Forderung nach mehr Eigeninitiative und Reformwillen bei den Rundfunkanstalten bei ihrer Strukturoptimierung, nach einer Schwerpunktsetzung auf Information, Bildung, Kultur und eben nicht auf Unterhaltung à la Florian Silbereisen, nach einer regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags und seiner Erfüllung, nach einer gerechten regionalen Verteilung seiner Ressourcen, nach einer Nutzung tatsächlich vorhandener Spielräume für Einsparungen durch schlankere Strukturen, mehr Transparenz und eine Begrenzung von Tochtergesellschaften durch Fusion von kleineren Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks sowie eine Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF. Hier hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich eine Reihe von Hausaufgaben zu machen, aber auch durch mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zum Beispiel in den Bereichen der Berichterstattung bei kulturellen und sportlichen Großereignissen, der Mediathek oder bei der Auslandsberichterstattung sowie durch ein deutliches Zurückfahren des bisherigen Aufwands für den Erwerb von Sportrechten. Das Prinzip, wonach neue Aufgaben zum Beispiel im Online-Bereich nur durch Einsparungen an anderen Stellen zu refinanzieren sind, ist konsequent umzusetzen. Nach Ablauf der aktuellen Beitragsperiode muss ab 2025 ein auf bedarfssenkenden Maßnahmen und einer freiwilligen Selbstverpflichtung basierendes Beitragsmoratorium eingeleitet werden. Meine Damen und Herren, das war jetzt nur ein kursorischer Überblick über die von der CDU aufgemachten Forderungen und Vorstellungen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt und vor allem zukunftsfest gemacht werden kann, ohne dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ständigen Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen in Verbindung gebracht werden muss. Ausführlicher werden wir das hier noch im Rahmen der bevorstehenden Debatte zum Dritten Medienstaatsvertrag erläutern und auch beraten. Ich erwarte zwar keine konstruktiven Vorschläge von Ihrer Ecke hier drüben; Sie werden sicherlich das Gleiche wieder vortragen wie eh und je. Wir sind nicht gespannt darauf, aber wir werden es gut ertragen. (Beifall CDU) Mangels Ideen, liebe Kollegen von der AfD, für eine konkrete wirkliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Kollege Herrgott. Ich erteile für die AfD-Fraktion Abgeordnetem Cotta das Wort.

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Jens Cotta AfD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Beitragszahler, lieber Herr Blechschmidt, lieber Herr Herrgott! Es ist schade, dass Sie meine Rede noch nicht gehört haben. Denn das, was Sie erwidern wollten, entspricht ja nicht dem, was ich jetzt sage. Nichts fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk so sehr wie eine Debatte über sich selbst. Und die Politik versucht, der Debatte aus dem Weg zu gehen. Aber wir müssen diese Debatte führen, und zwar hier. Ich hatte es in meiner Einbringungsrede bereits angerissen, warum eine Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks zwingend geboten ist. Aber lassen wir ausufernde Gehaltszahlungen, horrende Pensionszusagen, Korruptionsvorwürfe, Vetternwirtschaft und Spesenrittertum beiseite und stellen uns die entscheidende Frage: Ist uns das Programm einen Milliardenbeitrag wert? WDR-Fernsehdirektor und Wahlstatistikgesicht der ARD, Jörg Schönenborn, nannte die Rundfunkbeiträge vor knapp zehn Jahren eine Demokratieabgabe. Aber was haben bitte schön 215 Millionen für die Übertragungsrechte der Fußball-Weltmeisterschaft, Millionen für Schlagershows, Herzschmerz-Telenovelas, Karneval- und Quizsendungen mit dieser Demokratieabgabe zu tun? Nichts. (Beifall AfD) Der rbb wurde angehalten, sich ein Sparprogramm aufzuerlegen. Weil die sendereigenen Konferenzräume anscheinend nicht mehr beheizt werden, traf man sich diese Woche in einem Brandenburger Bio-Edelhotel. Die neue Intendantin, die es in den zwei Monaten ihrer Dienstzeit bereits geschafft hat, einen Mietkostenzuschussskandal zu fabrizieren, gab danach folgenden Sparvorschlag ab: Warum sollten wir TV-Sendungen für junge Leute machen, die gar nicht fernsehen? Alle hier im Parlament werden hier vermutlich entgegenhalten: weil der öffentliche Rundfunk einen Bildungsauftrag hat. Apropos Bildungsfernsehen. Kennen Sie das Jugendprogramm vom WDR „FUNK“, den Versuch, ein explizit an Jugendliche gerichtetes Programm zu etablieren? Dem geneigten 14-jährigen Zuschauer werden auf YouTube Beiträge folgender Natur geboten: „Zoophilie – Sex mit Tieren“, „Sie fühlen sich wie Kinder: Littles & ihre Daddys“, „Polyamorie – Mehrere Partner haben ohne untreu zu sein“, „Nudes gegen Putin: ‚Meine Brüste helfen der ukrainischen Armee‘“, „Kein Bock auf Kinder? So what!?“, „Sex mit fremden Männern: Darum geht Tom […] anschaffen“ Das, meine Damen und Herren, ist wiederum der Moment, wo man sich denkt, vielleicht ist kein Programm für Jugendliche doch nicht der schlechteste Ansatz. (Beifall AfD) Aber im Ernst: Soll der Bürger weiter Intendanten finanzieren, die mehr als der Bundeskanzler verdienen und die sich Privilegien leisten, die weit jenseits der ertragbaren Toleranzschwelle liegen? Oder leben wir nicht bereits in einer vernetzten Digitalgesellschaft, die jederzeit ein abrufbares Informationsangebot bereithält? Sind Zwangsbeiträge in einer freiheitlichen Gesellschaft für ein Angebot, das viele nicht mehr nutzen, noch zu rechtfertigen? Wer von Ihnen zahlt denn Tabaksteuer, ohne zu rauchen? Wer kauft Karten für Konzerte, die er nicht besucht? Der Rundfunkbeitrag hingegen ist unantastbar und gesetzt, jedoch nicht alternativlos, wie Frankreich und Großbritannien zeigen. (Beifall AfD) Lassen Sie es mich mit den Gedanken von Gabor Steingart zusammenfassen, warum wir das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem gesundschrumpfen müssen: Erstens, die Jugend wendet sich ab: Das durchschnittliche Zuschaueralter von ARD und ZDF liegt Jahrzehnte über dem der Privatsender. Beim Nutzungsverhalten erreicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur Bruchteile von YouTube, Netflix, RTL und Pro7. Zweitens, fehlende politische Distanz: Das Bundesverfassungsgericht hat mehr Staatsferne angemahnt. Passiert ist nichts. Vorsitzende des ZDFVerwaltungsrats ist die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Ihr zur Seite sitzen im zwölfköpfigen Gremium die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Drittens, der Lokalproporz boomt: ARD-Redakteure haben vor Jahren angeregt, den Parlamentssender Phoenix am Sitz des Parlaments in Berlin anzusiedeln. Was einem hier logisch erscheinen mag, scheitert aber an der Regierung von NRW und dem mächtigen WDR. In der Folge sitzt der Parlamentssender weit entfernt vom Parlament, nämlich in Bonn, hat aber natürlich Büros in Berlin. Weil sich die Länderanstalten nicht auf Phoenix als gemeinsamen Nachrichtenkanal einigen konnten, installiert die ARD mit Tagesschau24 einen neuen Nachrichtenkanal, der jetzt konsequenterweise weder in Berlin noch in Bonn sitzt, sondern in Hamburg. (Heiterkeit AfD) Viertens, politischer Aktivismus: Die Umfrage zur politischen Ausrichtung der Volontäre ist hinreichend bekannt und soll deshalb hier nicht weiter ausgerollt werden. Aber da wäre zum Beispiel Tina Hasse, die Redaktionsleiterin der ARD, die vom grünen Parteitag euphorischer berichtet hat als das parteieigene Medienteam. Monitor-Chef Georg Restle hält neutralen Journalismus für eine Lebenslüge. Ein KiKA-Moderator posiert in Palästina mit Aktivisten, die bei einer Demo Steine gegen Israel werfen. Fünftens, verkrustete Behörden und Bürokratie: Jede Sendeanstalt unterhält riesige technische Abteilungen, Chöre, Big Bands, Gebäudemanager, eine Rechtsabteilung usw. Allein der WDR beschäftigt 4.200 Personen, die rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr kosten. Strukturell fragliche Gebilde wie der Saarländische Rundfunk oder Radio Bremen halten eisern an ihrer Eigenständigkeit fest. Sechstens, die Finanzierung klemmt: Allein 2 Milliarden Euro kostet der Personalblock, knapp 700 Millionen Euro müssen jährlich für Pensionszulagen zurückgelegt werden. Statt 80 Millionen Euro kostete die Sanierung der WDR-Zentrale 240 Millionen Euro. Den Bedarf ermittelt übrigens die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, ein Gremium, das organisatorisch an die Staatskanzlei in RheinlandPfalz angebunden ist. Dort sitzt zufällig auch die Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats, Malu Dreyer, SPD. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Was für ein Zufall!) Ich glaube, zur Unabhängigkeit der KEF verkneife ich mir an dieser Stelle jeglichen Kommentar. (Beifall AfD) Herr Herrgott und Herr Blechschmidt, nein, ich betone es noch mal: Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen. Wir wollen ihn zurechtschrumpfen und jeder hier im Raum – gut, nicht jeder –, jeder rational Denkende wird mir zustimmen: Ein Weiter-So kann es nicht geben. Wir leisten uns den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das stimmt nicht! Sie müssen mal richtig lesen!) 21 TV-Sender und 23 – lesen Sie doch mal ordentlichen Journalismus und nicht Ihre TAZ, das ist ja furchtbar – kosten den Beitragszahler rund 8,5 Milliarden Euro. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Meine Damen und Herren, Abgeordneter Cotta hat das Wort.

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Jens Cotta AfD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Zum Vergleich: Die BBC – gewiss kein unterfinanzierter Spartensender – kommt mit der Hälfte aus. Zurück zum Anfang der Debatte, zurück zu dem in der Einbringungsrede zitierten „SPIEGEL“-Artikel: Ministerpräsident Bodo Ramelow persönlich führt aus, das öffentlich-rechtliche Medienangebot zu stabilisieren heißt, es in sich verändernden Zeiten auch neu zu denken. Herr Ramelow, wir sind in diesem Punkt vollkommen bei Ihnen. Das heißt, genauer betrachtet, sind Sie natürlich bei uns. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. (Beifall AfD) Zu Recht interessiert den Bürger solches Parteiengeplänkel nicht. Stellen wir uns deshalb hinten an und lassen Sie uns Ergebnisse für den Bürger produzieren! Unterstützen Sie den Antrag, lassen Sie uns das Unsagbare aussprechen und das Undenkbare vollziehen! (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sichern Sie sich einen positiven Eintrag in den Geschichtsbüchern und kündigen Sie die Staatsverträge! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Cotta. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Hartung zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Blechschmidt hat ja vieles zu den Auswirkungen gesagt. Ich möchte einfach mal praktisch aufarbeiten, was hier gefordert wird. Wir, Thüringen, kündigen jetzt mal die Medienstaatsverträge – alle. Das heißt als Erstes, das Funkhaus in Erfurt wird abgewickelt, KiKA zieht ab. Sie werden KiKA nicht auflösen, weil das ein gutes Programm ist und gern angenommen wird. Es wird halt nur aus Thüringen weggehen mit all den Arbeitsplätzen und allem Drum und Dran, mit der Technik usw., denn wir gehören ja nicht mehr dazu. Dann sind wir raus. Dann ist der Bürger in einer sehr schwierigen Situation, denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkkanäle sind natürlich weiter empfangbar. Sie wollen aber auch die Beitragsverträge kündigen. Das heißt, wir zahlen dann keine Beiträge mehr. Alle Thüringer würden quasi schwarz gucken. Darauf gibt es, glaube ich, Strafen, wenn man ohne Rundfunkgebühren öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaut. (Heiterkeit und Beifall AfD) Das ist natürlich eine schwierige Situation für sie. Das heißt, derjenige, der nicht, wie von Ihnen vorgeschrieben, darauf verzichten möchte, ARD, ZDF und vielleicht sogar dann den um Thüringen gekürzten MDR weiterhin zu schauen, der macht sich strafbar. Und wer bezahlt das? Sie doch sicher nicht als Partei. Machen wir mal weiter. (Unruhe AfD)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Jetzt hat Dr. Hartung überwiegend das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Dann wollen wir diesen Schmalspur-AfD-Sender von AfD Gnaden irgendwie etablieren im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – gesundgeschrumpft, sagen Sie. Das heißt, wir gehen als Thüringen zu den 15 anderen Bundesländern und fragen, wie die jetzt bereit sind, auf uns zuzugehen, auf den AfD-Schlumpffunk – ich meine Schrumpffunk. (Heiterkeit und Beifall AfD) (Unruhe AfD) Insofern ist das doch die Frage, die Sie stellen müssen! Was kommt denn danach? Wollen wir einen eigenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach Ihren Gnaden aufstellen? Die 15 Bundesländer werden nicht darauf warten, dass wir kommen und sagen, … (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Aber auf Ihre Reformvorschläge, die seit Jahren versprochen werden!) Wie war das mit „überwiegend das Wort haben“, Herr Braga? Eben haben Sie es doch gesagt. Sie wussten es doch eben noch, Herr Braga. (Unruhe AfD) Ich habe ganz überwiegend das Wort und Sie können sich …

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Meine Damen und Herren – Entschuldigung, Herr Dr. Hartung –, Zwischenrufe sind legitim, aber keine dauernden.

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Thomas Hartung SPD

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Offensichtlich wunder Punkt getroffen! Der Punkt ist, die anderen 15 Bundesländer werden nicht darauf warten, dass wir kommen und mit unseren merkwürdigen Vorstellungen, also mit Ihren merkwürdigen Vorstellungen – wir machen uns die ja nicht zu eigen – darum bitten, irgendwie so etwas Ähnliches wie einen weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den anderen wieder aufs Gleis zu bringen. Denn am Ende ist die Aussage, dass die Leute das nicht mehr schauen, relativ steil. Denn nur deswegen, weil Sie von Ihrer Klientel die Rückmeldung bekommen, wir gucken das nicht mehr, denn da wird ja manchmal die Wahrheit über uns gesagt, heißt das nicht, dass die Menschen überwiegend den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr frequentieren. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Statistiken le- sen!) Es ist völlig unbenommen, dass es Reformbedarf gibt, völlig unbenommen, das haben wir hier in diversen Debatten aufgeführt. (Unruhe AfD) Wir haben in den Verhandlungsrunden gesessen, André Blechschmidt war dabei, Madeleine Henfling war dabei, von der CDU war Jörg Kellner dabei, wir haben in den Runden gesessen, (Unruhe AfD) und wir haben auch Reformen auf den Weg gebracht. Du wirst es bestätigen. Das ist noch am Anfang. Na klar, wir werden nicht jedes Kind mit dem Bade ausschütten und alles einreißen, weil es Ihnen so recht ist, sondern wir werden reformieren. Und wir werden bei dieser Reform im Auge behalten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Errungenschaft ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit seiner Gründung erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Bildungsauftrag, der – und das ist unsere Hoffnung – beibehalten wird, reformiert wird. Wir werden Auswüchse abstellen, (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Verwaltungs- kosten …!) aber eins werden wir nicht: Wir werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht Ihnen und Ihrer nationalvölkischen Bewegung opfern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Cotta, ich habe noch nichts vom gelben öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört. Auch wenn ich da gucke, werden wir, glaube ich, regelmäßig kritisiert, aber ich sage Ihnen auch, das macht mir nichts aus. Das ist höchstens Ansporn für uns, unsere Position noch etwas deutlicher zu machen und vielleicht denen, die es nicht verstehen – und das unterstelle ich manchmal denen, die uns kritisieren –, das einfach noch mal näherzubringen – das kennen Sie ja auch aus dem Landtag. (Beifall Gruppe der FDP) Jedes Problem ist am Ende auch eine dornige Chance. So sehen wir das auch für den öffentlichrechtlichen Rundfunk, auch für die Strukturdebatte, die wir seit Jahren führen. Da haben wir als FDP auch genügend Vorschläge gemacht. Wir haben das auch zu den Staatsverträgen gemacht, Rundfunkmedienstaatsvertrag I und II und Medienänderungsstaatsvertrag, das ist alles nachlesbar, ich will das hier gar nicht in die Länge ziehen, sondern ich gehe einfach mal auf die Punkte ein, die aus unserer Sicht hier unbedingt reformbedürftig sind. Da ist zunächst tatsächlich der Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da ist die Anzahl der Sendeanstalten. Denn richtig ist, es kommt natürlich aus einer Zeit, wo Mediendivergenz, wo Pluralität nicht gegeben war, wir hatten ja nur eine Sendeanstalt mit der ARD und ansonsten nur sehr lokale Radio- und TV-Stellen. Deswegen war das auch in Ordnung. Es gab auch die Regionalität, die sichergestellt werden musste. Ich will das alles gar nicht ausführen, das kann jeder, der sich mit Mediengeschichte auseinandersetzen will, machen. Aus unserer Sicht braucht es nur ein landesweites Programm. Die Frage ist: Was macht man mit dem ZDF? Das kann man aus unserer Sicht gern privatisieren oder auch fusionieren. Das kann man natürlich alles sehen, wie es ist. (Beifall Abg. Braga, AfD) Wir haben natürlich auch kleine Sendeanstalten im Rahmen der ARD, wir haben in Bremen eine Sendeanstalt, wir haben eine im Saarland, da ist die Frage erlaubt, macht das denn Sinn, wenn beispielsweise so ein tolles Konstrukt wie der Mitteldeutsche Rundfunk, der ja eine Mehrländeranstalt ist, wie auch der rbb und eben auch der NDR vorgeben, dass man auch Medien in größeren Konstrukten machen kann. Ich will auch gar nicht darauf eingehen, dass wir einen Haufen Rundfunkanstalten, also Hörfunkprogramme, Kanäle usw. usf. haben. Was man auch machen kann, was augenscheinlich ist, wenn ich mir die ÖRR-Familie mal als Unternehmen anschaue, ist doch: Ich muss zentralisieren. Ich springe noch mal zurück; die Frage ist doch auch: Was hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk für einen Auftrag? Natürlich aus unserer Sicht Information, Bildung und Kultur. Das ist zu fokussieren, der Anteil an Unterhaltung ist zurückzudrängen. Aber ich sage mal: Zentrale Verwaltungsaufgaben aller Rundfunkanstalten deutschlandweit bündeln – wo ist denn das Problem? Das ist doch nichts Neues, das machen die großen Konzerne, das machen sogar unterschiedliche Konzerne in Verbünden so. Nehmen wir mal die Krankenhäuser. Das kriegt bitte schön auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk hin. Bundeseinheitliche transparente Gehaltsbänder für alle Festangestellten und freien Mitarbeiter, Intendantengehälter dürfen dabei nicht die höchste Besoldungsgruppe im TV-L überschreiten, eine unabhängige externe Aufsicht nach BBC-Vorbild zur Verbesserung der internen Kontrollmöglichkeiten und eine externe Begleitung mit Beteiligung von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bei Beratungsprozessen – das sind doch mal konkrete Vorschläge, die den öffentlichen Rundfunk in der Substanz natürlich erhalten, der auch gutes Medienmachen, guten Journalismus erhält, aber der eine Grundlage von Effizienz und Effektivität in unserem Land einhält. Entschuldigung, das darf man einfordern. Ich glaube, da ein Stück weit von uns zu lernen, hilft vielleicht auch, die Reputation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückzugewinnen, (Beifall Gruppe der FDP) denn man muss sich für die Kosten rechtfertigen, die man produziert. Das ist hier schließlich kein Füllhorn. Ich will aber noch etwas sagen. Ich würde sogar persönlich – und nicht nur ich persönlich, sondern auch wir als FDP Thüringen – noch einen Schritt weitergehen, denn es ändert sich auch die Medienlandschaft. Das heißt, wie werden die Dinge eigentlich ausgespielt? Brauchen wir denn überhaupt noch ein lineares Ausspielverhältnis, oder können wir mit den sogenannten Medienplattformen, die der ÖRR jetzt macht, tatsächlich in ein reines digitales Ausspielformat gehen? Ich habe das mal als „Netflix mit Rundfunkbeitrag“ bezeichnet. Also auch da von der Plattformökonomie mal ein bisschen lernen und die Dinge (Beifall Gruppe der FDP) einfacher halten, damit sie zukunftsfähig sind. Das fehlt tatsächlich in der Medienpolitik. Seit Jahrzehnten wird über Reformen diskutiert und bisher ist nichts passiert. Da bin ich mal für die, die es gern intellektuell haben, bei Niklas Luhmann: Ein System, das unter Druck gerät und nicht reformiert wird, geht unter. Diese Frage muss sich auch der ÖRR stellen. Wir müssen hier, und zwar im Bereich der MPK, also der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, zu Lösungen kommen, die klar einen Zielkorridor, einen Reformkorridor mit klaren Zielbeschreibungen benennen. Das ist bisher unterblieben. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich hoffe nicht, dass die Zeit für Reformen des ÖRR abläuft. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Herr Montag. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hallo!) Doch, Entschuldigung. Bitte schön, Frau Kollegin. Abgeordnete Henfling hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Ich finde, wir haben jetzt sehr viel gehört, auch sehr viel Falsches. Vielleicht versuchen wir es noch mal mit einer kleinen Einordnung, nur um noch mal klarzuziehen, dass es der AfD natürlich nicht um eine Reform geht. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Natürlich nicht!) Genau, natürlich nicht. Ich will es nur noch mal gesagt haben. Ich will aber auch betonen, dass dann mindestens die Rede Ihres Abgeordneten nicht konsistent war, weil der mehrfach das Wort „wir wollen eine Reform“ in den Mund genommen hat, und das schwierig ist. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das war Iro- nie!) Das lässt sich abräumen mit dem einfachen Satz, der ja in dem Antrag steht, „dass eine grundlegende Reform innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems aussichtslos ist.“ Das steht in diesem Antrag und damit könnte man die Debatte darum schon beenden, aber ich will vielleicht noch mal ein paar Sachen einordnen, weil mich das regelmäßig nervt. Wir machen das hier so ritualmäßig einmal im Jahr, und dann erklären wir uns alle gegenseitig – also. Herr Montag ist auch gerade schon wieder mit dem Öffentlich-Rechtlichen als Netflix – das funktioniert alles nicht, weil man dem Öffentlich-Rechtlichen auch die Ausspielwege nicht vorschreiben kann. Deswegen ist dieser Vorschlag einfach auch Quatsch. Aber das ist noch mal eine andere Nummer. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Muss unterhaltend sein!) Der Antrag der AfD beginnt damit, dass er den Vorwurf in den Raum stellt, dass der ÖRR in den letzten Jahren sozusagen einen unkontrollierten Wildwuchs gemacht hat, der die Folge eines völlig überdehnten Rundfunkbegriffs ist. Das beweist vor allen Dingen Ihre juristische Unkenntnis, die allerdings auch nicht wichtig ist, weil es Ihnen tatsächlich um nix geht. – Herr Aust nickt – nur um das noch mal zu dokumentieren. – Darum geht es Ihnen einfach nicht, aber Sie glauben – und da überlege ich mir manchmal, ob es Ihnen vielleicht doch guttun würde, mal Verantwortung übernehmen zu müssen, weil Sie mit dem Schwachsinn, den Sie da aufgeschrieben haben, in Verantwortung gleich innerhalb einer Woche so dermaßen auf die sogenannte Kresse fallen würden. Das wäre wirklich spannend. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das würde Ih- nen auch guttun!) Die Eigenschaft und die Aufgaben des Rundfunks – deswegen machen wir das Ganze noch mal in der pädagogischen Wiederholung für alle – ergeben sich weniger aus einfachgesetzlichen Regelungen, sondern aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nämlich den sogenannten Rundfunkurteilen, und die wiederum fußen auf der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes – für alle, die es noch mal nachlesen wollen. Die Idee – das ist hier auch immer wieder aufgekommen –, es gäbe einen ordentlich ausdefinierten Begriff, der durch die Dekadenz der Zeit aufgebläht wird, entbehrt auch jeglicher Grundlage und jeglichen Rechtsverständnisses. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 1991 beispielsweise weist eindeutig die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Deswegen läuft zum Beispiel der Vorschlag, einfach eine Plattform zu machen so wie Netflix, nur in öffentlich-rechtlich, mit dieser Grundlage auch ins Leere. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das kann man doch trotzdem machen, parallel!) Ja, aber Sie können ihm trotzdem den Ausspielweg nicht vorschreiben, darin ist er nämlich frei. Er kann das zusätzlich machen, aber Sie können nicht sagen, er darf nur das eine machen. Das ist der Punkt, und deswegen ist dieser Vorschlag einfach nicht konsistent. Die andere Forderung, das Internetangebot zu streichen, ist genau das Gleiche wie das, was ich gerade Herrn Montag gesagt habe, 5. RundfunkUrteil vom 24. März 1987: Da wurde ein dynamischer Rundfunkbegriff aufgenommen. Damit wurden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch ganz explizit Online-Angebote. Sie fordern dann weiterhin eine öffentlich-rechtliche Berichterstattung, die Ihre Realitätssicht abbildet. Hier liegt genau das Problem: Das Aufbereiten von Informationen, Fake News entlarven, also echte Nachrichten generieren, das ist die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Ich weiß, das ist Ihnen ein Dorn im Auge, weil die auch regelmäßig beweisen, dass Sie weder Ahnung noch Kompetenzen in Fragen von Politik haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann ich mir gut vorstellen, dass das für Sie schwierig ist, dass das in Ihrer postfaktischen Weltsicht, in der Sie leben, nicht Maß der Dinge ist. Das ist aber genau unser Anspruch. Medienkompetenz ist auch mehr, als die Berichterstattung an der jeweils eigenen Erfahrung zu bemessen und damit sozusagen eine Uneinigkeit mit der Berichterstattung aufkommen zu lassen. Des Weiteren sind Ihnen die sogenannten – wie Sie es immer sagen – Zwangsbeiträge ein Dorn im Auge. Sie haben vorhin so schön gesagt: Ist uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Milliarden wert, die wir dafür bezahlen? Jetzt könnte man die gleiche Frage stellen: Ist uns die AfD die Millionen wert, die wir für sie bezahlen? So einfach ist es eben nicht, weil wir sowas wie ein Grundgesetz haben, das ist total verrückt. Ich weiß, dass auch das für Sie eine schwierige Geschichte ist. (Unruhe AfD) Sie sagen im Prinzip: Alles Mögliche, was im Solidarsystem von uns allen getragen wird – wenn man der Logik folgt –, können wir in die Tonne kloppen. Ich erinnere dann nur an Ihren wunderbaren Vorschlag heute Morgen, 2.500 Euro für jede Geburt in Thüringen zu zahlen. Warum sollte dann jemand, der keine Kinder bekommt, für so etwas bezahlen wollen? Nur um in Ihrer Logik zu bleiben, denn das ist genau die gleiche Logik, die Sie da an den Tag legen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte das jetzt noch eine ganze Zeit weitermachen, aber zum Glück ist meine Redezeit zu Ende und ich muss mich nicht weiterhin mit dem wirklich unfassbar sinnfreien Antrag der AfD beschäftigen. (Beifall DIE LINKE) Ich verwette sogar einiges darauf, dass wir diesen Antrag in dieser Legislaturperiode in ähnlicher Form noch mal sehen werden. Dann können wir das vielleicht fortsetzen und daraus so eine „Sendung mit der Maus“ machen: Die demokratischen Fraktionen erklären der AfD, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktioniert. Wir wissen ja – pädagogisch –, ab und zu bleibt dann doch mal was hängen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Frau Henfling. Ich möchte an der Stelle trotzdem die Gelegenheit nutzen, um etwas Mäßigung zu bitten, wenn es um solche Vokabeln wie Schwachsinn geht. Das passt hier nicht in dieses Rund. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Dann, Herr Minister Hoff, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es sind hier unterschiedliche Vorschläge unterbreitet worden. Lieber Herr Montag, die Vorschläge, die Sie hier dargestellt haben, die man ein Stück weit zusammenfassen kann unter der Idee, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine Art öffentlich-rechtliches Netflix-Angebot zu sehen: Ich hatte Ihnen schon mal an anderer Stelle angeboten, dass man diese Frage mal jenseits der parlamentarischen Debatte, die bestimmten Ritualen unterliegt, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen von politischen Stiftungen oder ähnliches diskutieren kann. Das Angebot wiederhole ich hier gern noch mal. Möglicherweise ist es für die Friedrich-Naumann-Stiftung interessant, darüber mal in eine Diskussion einzutreten, denn die medienpolitische Debatte – ich habe mich dazu auch an verschiedener Stelle in Artikeln geäußert, Sie haben das auch mal in einem längeren Beitrag in der „Welt“ gemacht – bietet eine Grundlage, in so eine Diskussion einzutreten. Dass wir da unterschiedliche Ansatzpunkte haben, liegt in der Natur der Sache. Sie schauen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anders, als ich das tue. Gleichzeitig sind wir uns, glaube ich, an einer Stelle einig, und die will ich auch ein Stück weit hier in den Mittelpunkt stellen. Ich habe in der Betrachtung, die ich Anfang September dieses Jahres zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk formuliert habe, immer gesagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie reformbedürftig. Dass Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfinden, ist beispielsweise Gegenstand des Dritten Rundfunkmedienänderungsstaatsvertrags, der im Parlament diskutiert wird, der einen Teil der Reformbemühungen, auf die sich die Länder miteinander verständigt haben, umsetzt, die beispielsweise die Konsequenz der Vorfälle beim rbb gewesen sind. Ich glaube, alle, die wir hier in diesem Raum sind, können zumindest festhalten, dass diejenigen – sagen wir mal – Exzesse, die es in der Intendanz des rbb gegeben hat, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in jeder Hinsicht schädlich gewesen sind. Es ist die Nichteinhaltung von Regularien, was eigentlich selbstverständlich ist, es ist nicht angemessener Umgang mit Beitragsgeldern. All dies erinnert an einen Umgang und auch eine Patronagestruktur, was – als jemand, der ursprünglich mal aus Berlin kam – durchaus in den frühen 90er-Jahren in Berlin nicht unüblich war und zu einem Buch geführt hat, in dem stand: „Berlin: Hauptstadt von Filz und Korruption“. Ich glaube, dass das Erinnerungen daran anklingen lässt. Gleichzeitig – und da wissen Sie, dass ich eine andere Auffassung habe als die AfD, das liegt in der Natur der Sache, nicht zuletzt am politischen Hintergrund – ist der Ansatz, der in dem Antrag vorgetragen ist, jetzt alle Staatsverträge zu kündigen, einer, der klar Ihrer Haltung entspricht, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einen Staatsrundfunk etc. etc. – Sie hatten ja nun ausreichend Zeit, das alles darzustellen. Ich will das nicht wiederholen oder paraphrasieren, dass wir hier eine grundsätzlich andere Auffassung haben. Ich will gleichwohl zur AfD ein, zwei Sachverhalte benennen. Das Erste: Wenn man sich hier hinstellt in einer Rede und sagt, man möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen, dann ist das schlecht damit vereinbar, dass man auch sagt, alle Staatsverträge werden gekündigt, denn dann fehlt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Institution jede handlungsfähige Grundlage. Das ist eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie wollen alle Staatsverträge kündigen – dann ist das eine Abschaffung. Dann sollte man auch sagen, wir wollen das Ding abschaffen und fertig. Das ist eine Abschaffung. Dann können Sie sagen, wir wollen das möglicherweise neu gründen. Aber Sie: Erst einmal werden alle Staatsverträge gekündigt. Damit gibt es dann keine Grundlage, das ist eine Abschaffung. Also müssen Sie sich schon entscheiden, was Sie jetzt tatsächlich wollen. Der andere Punkt: Es wäre auch schön, wenn Sie sich vielleicht in Ihrer Partei insgesamt entscheiden würden, was Sie jetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen wollen. Denn es ist ja auch vom Redner Ihrer Fraktion der Saarländische Rundfunk und dessen Eigenständigkeit zitiert worden. Nun zitiere ich mal Ihren Fraktionsvorsitzenden im Saarländischen Landtag, der zum Saarländischen Rundfunk Folgendes sagte: „Ohne den Saarländischen Rundfunk ist das Saarland nicht denkbar. Die Rundfunkanstalt ist identitätsstiftend für das Land.“ Also das würde ich jetzt nicht mal sagen, dass der Mitteldeutsche Rundfunk identitätsstiftend für Thüringen ist. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender im Saarland ist der Auffassung, dass der Saarländische Rundfunk identitätsstiftend für das Saarland ist. Die AfD sei zwar – so sagen Sie im Saarland – gegen einen verpflichtenden Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig setzt sich die AfD – Zitat Ihres Fraktionsvorsitzenden – „ohne Wenn und Aber für einen eigenständigen Saarländischen Rundfunk ein, der für Qualitätsjournalismus steht. Und dabei spielen die Kosten zur Finanzierung des Saarländischen Rundfunks keine Rolle, das [sei] eine Entscheidung im Saarland, da hätte die ARD diesbezüglich unter Kostengesichtspunkten gar nichts zu sagen.“ – so weit Ihr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr. Und wenn man diese Haltung im Saarländischen Landtag so vertritt, dann ist das eine deutlich andere Aussage als die, die Sie hier vertreten. Das spricht natürlich für einen wahnsinnigen Pluralismus in Ihrer Partei. Aber jetzt will ich auch sagen: Wenn Pluralismus letztlich nur ein Ausdruck für Beliebigkeit ist, dann macht das die Werthaltigkeit der Argumentation, die Sie im Thüringer Landtag darstellen, durchaus ein Stück weit schwieriger. (Beifall DIE LINKE) Vor dem Hintergrund will ich an anderer Stelle noch mal darauf hinweisen, dass natürlich eine ganze Reihe von Aufgaben im Hinblick auf die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ansteht. Ich will noch mal darauf verweisen, dass es eine Gruppe von acht Ländern gibt – durchaus politisch sehr unterschiedlich: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen –, die einen Vorschlag zu dem Themenauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Budgetierung und zu einem transparenten Finanzierungsindex vorgelegt hat. Das wissen Sie, weil ich das an unterschiedlicher Stelle schon mal dargestellt habe. Diese Gruppe der acht, in der – wie gesagt – fast alle politischen Konstellationen, die in den Ländern regieren, vertreten waren, war auch bereit, bei der Auftragsbeschreibung eine ganze Reihe von beitragsmindernden und qualitätssteigernden Aspekten zu fixieren. Auch die lassen Sie mich noch mal darstellen: Verschlankung der Organisationsstrukturen wie Landesstudios, Töchterunternehmen und Beteiligungen sowie Reduzierung der Sendernetzkosten – das geht in die Richtung, die Kollege Montag angesprochen hat –; Optimierung der Gemeinschaftssendungen und ‑ einrichtungen und Aufgaben, womit der gesamte Bereich organisatorisch verfasster gemeinsamer Aktivitäten in der ARD bezeichnet wird; Überprüfung der Gehaltsstrukturen und der Altersversorgung – da habe ich deutlich gemacht, dass ich hier auch tatsächlich eine andere Meinung habe als die, die vertreten wurde, indem ich sage, die Intendantinnen und Intendanten müssen sich eher am öffentlichen Dienst und dessen Gehaltsstruktur orientieren und nicht an der Gehaltsstruktur von Amazon, Netflix oder anderen. Da müssten wir noch einmal diskutieren, welche Auffassungen Sie an der Stelle haben. Gleichzeitig haben wir bereits im Staatsvertrag des MDR als Thüringen den Vorschlag unterbreitet, dass das Gehalt von Intendantinnen und Intendanten gedeckelt wird, und zwar auf dem Niveau der Bundesverfassungsrichter, weil das sozusagen von der Relevanz vergleichbare Tätigkeitsfelder sind. Im Hinblick auf das Programm, die Konzeption und die Notwendigkeit von Digitalprogrammen, die Verringerung der Hörfunkwellen, eine Verschlankung durch ein zunächst verstärktes und später grundsätzliches Online-Angebot und eine Konzentration und Reduktion der Sportrechte – das ist ein extrem wichtiger Punkt, der weiterhin bleibt; kurzum die Reduzierung der enormen Kosten für Sportübertragungen in einem irrational überhitzten Preiswettbewerb und mehr Informationen und Kultur in der Primetime, das wird Sie jetzt auch nicht überraschen. Diese Aufgaben sehe ich weiterhin. Gleichzeitig darf es aus meiner Sicht keinen öffentlich-rechtlich rundfunkfreien Raum in Deutschland geben, Regionalität ist und bleibt die DNA des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kollege Montag hat, wie so oft an dieser Stelle, zitiert, ich zitiere auch und zwar Jürgen Habermas aus „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“, herausgegeben von Suhrkamp 2022. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Es ist keine politische Richtungsentscheidung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, eine Medienstruktur aufrechtzuerhalten, die den inklusiven Charakter der Öffentlichkeit und einen deliberativen Charakter der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung ermöglicht.“ Das heißt immer, dass man auch unzufrieden sein kann, weil man das Gefühl hat, die eigene Positionierung – das haben wir selbst in der Landesregierung an der einen oder anderen Stelle – sei nicht adäquat abgebildet. Das ist aber auch nicht die Aufgabe unabhängiger Berichterstattung, sondern eine, die fair und transparent ist, und das ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Vielen Dank, Herr Minister Hoff. Meine Damen und Herren, wir wären jetzt überfällig mit der Lüftungspause, aber wir treten mit Ihrem Einverständnis erst mal in die Abstimmungen ein. Ist Ausschussüberweisung beantragt? Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der AfDFraktion in der Drucksache 7/6697 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPDFraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Enthaltungen? 1 Enthaltung aus der Gruppe der BfTh. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt keine Lust auf Lüftungspause haben, weil die nämlich dann hinter das vereinbarte Ende von 19.00 Uhr fallen würde. Deswegen, meine Damen und Herren, beende ich für heute die Sitzung, wünsche Ihnen einen schönen Abend und einen guten Nachhauseweg. Wir sehen uns trotzdem in diesem Jahr noch hier.

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