Janine Merz
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen
Nach einer sehr emotional geführten Debatte dürfen die Haushälter jetzt wieder mal für etwas Beruhigung sorgen, denke ich. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag bereits gesetzlich eine einmalige 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und die Versorgungsempfänger aufgrund der inflationsbedingt steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise beschlossen. Mehrere Länder, unter anderem Bayern, Niedersachsen oder auch NRW haben mittlerweile in ihren Beamtenversorgungsgesetzen diese Pauschale eingeführt oder geplant. Bisher fehlt in Thüringen eine solche gesetzliche Grundlage, um auch unseren Versorgungsempfängern des Landes analog dazu eine Einmalzahlung zu gewähren. Eben wegen dieser Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für die Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamten in den Ländern regeln. Aus diesem Grund haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Anspruchsberechtigt wären demnach insbesondere Versorgungsempfängerinnen und ‑ empfänger nach dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und dem Thüringer Altersgeldgesetz. Mit diesem Gesetzentwurf soll in Thüringen ein weiterer Baustein zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten speziell bei den Energiepreisen eingefügt werden – eine Leistung, die auch durch die Beamtenbünde im Bund und den Ländern eingeworben wird. Es schafft natürlich Gleichberechtigung zwischen Rentnerinnen und Rentnern und den Versorgungsempfängern, denn hohe Energiekosten fallen einfach an und unterscheiden nicht zwischen Rente und Pension. Beide Gruppen wollen wir daher gleichermaßen entlasten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
