Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Die allgemeine Bedrohungslage in den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität befindet sich nach aktueller Einschätzung von Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt in Thüringen, Deutschland und Europa weiterhin auf einem abstrakt hohen Niveau. Konkrete Gefährdungserkenntnisse, insbesondere für Weihnachtsmärkte in Thüringen, liegen aktuell nicht vor. Somit deutet gegenwärtig nichts auf gezielte Handlungen in diesem Kontext hin. Dies gilt nach mir vorliegenden Informationen ebenso für das verbleibende Bundesgebiet. Gleichwohl haben Weihnachtsmärkte eine hohe Symbolkraft. Dies, die hohen Besucherzahlen und die zumeist zentrale Lage der Weihnachtsmärkte lassen sie zu potenziellen Zielen für Gewalttaten auch für politisch bzw. religiös motivierte Täter werden. Insofern besteht grundsätzlich eine abstrakte Gefährdung durch Aktivitäten emotionalisierter oder psychisch gestörter Einzeltäter, deren irrationale Handlungsweisen sich weitgehend einer behördlichen gefährdungsbewertenden Prognose entziehen. Die Antwort zu Frage 2: Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen sind beauftragt, auf Basis der Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts eine jeweilige Lagebeurteilung vorzunehmen und eigene anlassbezogene Maßnahmen vorzubereiten, die insbesondere auf die polizeiliche Präsenz zu den Schwerpunktzeiten der Weihnachtsmärkte auszurichten sind. Ein fortwährender Erkenntnis- und Informationsaustausch mit den Veranstaltern bzw. auch den Verantwortlichen vor Ort ist dabei zu gewährleisten. Die bewährten Einsatzkonzepte der vergangenen Zeit werden bzw. wurden dadurch unter den aktuellen Bedingungen fortgeschrieben. Überfahrsperren, sogenannte Stakmöbel oder passive Schutzelemente baulicher Art werden durch die Thüringer Polizei in diesem Kontext nicht vorgehalten und eingesetzt. Vielmehr finden sich solche Einrichtungen bei Bedarf und Möglichkeit in den Sicherheitskonzepten und Maßnahmen der Veranstalter und der betroffenen Kommunen wieder. Die Antwort zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, gestaltet sich die polizeiliche Begleitung der Weihnachtsmärkte individuell anhand der jeweiligen Lagebewertungen und Bedingungen vor Ort. Die Schwerpunkte liegen insbesondere auf einer anlassbezogenen polizeilichen Präsenz und im Bedarfsfall auf einem situativ angemessenen, erkennbaren und lageangepassten Handeln. Als Besonderheit kann hierbei die polizeiliche Betreuung des Erfurter Weihnachtsmarkts angesehen werden, für dessen Dauer wiederholt eine temporäre Polizeiwache eingerichtet wurde. Diese Wache steht für alle Beteiligten als feste Anlaufstelle zur Verfügung. Die Antwort zu Frage 4: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im hier vorliegenden spezifischen Zusammenhang gestaltet sich vergleichbar gut und vertrauensvoll. Beispielhaft hierzu kann ich die Übung vom 1. Dezember dieses Jahres am Erfurter Weihnachtsmarkt unter Federführung der Stadt Erfurt anführen. Dabei probte man vorrangig die Evakuierung des Veranstaltungsortes und stimmte sich zu Vorgehen und Zuständigkeiten ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
