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Dr. Bergner

Gruppe der BfTh 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! 47.000 Unterrichtsstunden ausgefallen, 10,3 Prozent Schulabbrecher ohne Abschluss, 12,1 Prozent an berufsbildenden Schulen abgebrochen. Das ist ein Alarmsignal, und wir müssen etwas ändern, um jungen Menschen wieder eine Chance für ein erfülltes Leben zu eröffnen. Ja, wir müssen auch die aktuelle Situation akzeptieren und auf dieser Basis nach Lösungswegen suchen. Aber der wichtigste Schritt ist doch, bei jungen Menschen Lust auf Lernen zu erzeugen und Wissbegierde weiterzuentwickeln. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Rot-Rot-Grün versucht, hier Wege zu ebnen, die Frage ist nur, ob dieser Rahmen die richtigen Bedingungen für ein modernes, innovatives Bildungskonzept bietet, was Lust auf Lernen fördert. Mir stellt sich die Frage, ob es hier nicht viele Widersprüche zu dem hervorragenden Thüringer Bildungsplan gibt. Der Bildungsplan stellt die individuelle Fähigkeitsförderung in den Mittelpunkt, wogegen mir der Gesetzentwurf den Eindruck vermittelt, dass hier eine Ware verwaltet werden soll. Hier muss ich ganz deutlich betonen, unsere Kinder und Jugendlichen sind keine Ware, die am Fließband finanzoptimiert, einheitlich geformt werden soll, und diese Kuh gilt es vom Eis zu bringen. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für Dezentralisierung und Bewältigung des Lehrermangels, und dafür braucht es Rahmenbedingungen und Konzepte. Digitalisierung ist nicht damit umgesetzt, dass jeder einen Laptop hat oder – wie Frau Baum gerade gesagt hat – ein Lehrer von einem Unterrichtsraum digital in eine andere Schule übertragen wird. Hybridunterricht braucht neue, strategische Konzepte, hier muss neu gedacht werden: Was ist digital vermittelbar? Was braucht menschliche Kontakte und was geht digital vielleicht sogar besser? Wie stellen wir die soziale Entwicklung unserer Kinder im Zeitalter der Digitalisierung sicher? Es bedarf einer klugen Kombination zwischen Realität und Virtualität. Wichtig ist auch, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für Persönlichkeitsschutz und Offenheit respektive Nähe in geschlossenen Räumen geschaffen werden, und all das ist nicht mit einem Schritt erreichbar, dazu braucht es eine ganze Reihe Zwischenschritte. Deshalb begrüße ich es zum Beispiel, dass Hauptschüler ohne Abschluss, aber mit Ausbildungsvertrag, im zehnten Schuljahr eine Fachklasse der Berufsschule besuchen können und einen Beruf erlernen dürfen, denn der Praxisbezug ist oft ein gewaltiger Motivationsschub. Jedoch die Besondere Leistungsfeststellung für Gymnasiasten nach der zehnten Klasse wegfallen zu lassen, ist der falsche Schritt. Wenn die Schüler in den Jahren zuvor die Chance haben, sich die richtigen Fähigkeiten anzueignen, dann bedarf es keiner monatelangen Prüfungsvorbereitung. Wir müssen auch unser gesamtes Prüfungssystem mal auf den Kopf stellen und darüber nachdenken. Prüfungen, die ausgrenzen, sind falsch. Prüfungen müssen Fähigkeiten attestieren und motivieren und damit Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung schaffen. Hier wäre darüber nachzudenken, ob nicht Eingangstests wichtiger als Abschlussprüfungen sind. Fähigkeitsfeststellungen müssen vergleichbar sein, unabhängig von der Vorgeschichte des Betroffenen. Und eine Verlängerung der Abiturstufe von zwei auf drei Jahre sehe ich auch als kontraproduktive Maßnahme an. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo steht denn das im Gesetz?) Änderungen in der Lehrerausbildung sind zweifellos erforderlich, aber Änderungen der Lehrerausbildung von schulartbezogenen und schulstufenbezogenen Einrichtungen sind nicht hinnehmbar, wenn das Niveau der einstigen Gymnasiallehrerausbildung der Standard wird. Wir haben unterschiedliche Kinder, die unterschiedlich angesprochen werden müssen. (Unruhe DIE LINKE) Das muss sich in der Lehrerausbildung reflektieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ablesen reicht nicht, man muss auch mal zuhören!)

Protokoll ↗