Denny Jankowski
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, aufgrund des doch recht kurzen Zeitfensters heute werde ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt etwas kürzer fassen. Die CDU möchte das Kindergartengesetz ändern sowie die Sachkostenpauschale und die Beträge für Förderleistungen für Tagesmütter anpassen. Dies begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich und werden der Überweisung des Antrags in den Ausschuss auch zustimmen. Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individuell um die Kinder kümmern; sie garantieren eine familiennahe Betreuung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen oder zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt. Leider wird ihre wichtige Arbeit aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die von Rot-Rot-Grün mit der Novellierung des Kindergartengesetzes 2017 festgeschriebenen Sachpauschalen und Förderbeträge sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können, und die derzeitige durch verfehlte Politik verursachte Inflation macht das Problem für die Tagesmütter nur noch akuter. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch. In den letzten Jahren haben rund 25 Prozent der Tagesmütter ihren Beruf an den Nagel gehängt; derzeit sind es in Thüringen nicht einmal mehr 270. Diesem Trend muss man entgegenwirken.
(Beifall AfD)
Die Vorstellung von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern fokussiert sich aber einseitig auf die Kindergärten. Dies wurde auch durch die Novelle des Kindergartengesetzes in der letzten Legislatur mehr als deutlich. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung der Kitas gegenüber anderen Betreuungsformen. Dadurch ist die Kindertagespflege neben der Betreuung in den Kindergärten keine gleichberechtigte Säule der Kinderbetreuung in Thüringen, sehr zum Leidwesen der Tagesmütter. Auch wenn Rot-Rot-Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild. Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden, fällt die Förderung der Kindertagespflege – also für die Tagesmütter – deutlich geringer aus. Entscheiden sich die Eltern hingegen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, gibt es gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert.
(Beifall AfD)
Für uns als AfD-Fraktion steht schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt, und wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern. Wir hatten deswegen zur letzten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir ein Familiengeld forderten. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder auch für eine Tagesmutter verwenden. Es wäre aber auch leichter möglich, dass zum Beispiel vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, oder man verwendet das Familiengeld für einen Au-pair oder Babysitter. Wichtig ist uns, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation am besten ist, und vor allem, was für ihre Kinder am besten ist. Wir werden auf jeden Fall auch wieder zu der von Rot-Rot-Grün groß angekündigten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Antrag stellen – mit unseren Vorstellungen zur Kinderbetreuung und einen, der den Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit ermöglicht. Der nun hier vorliegende Antrag der CDU soll dazu dienen, die Situation speziell bei der Kindertagespflege und damit bei den Tagesmüttern zu verbessern. Das ist dringend nötig – da stimme ich Ihnen zu – und wir werden deswegen einem Überweisungsantrag in den Bildungsausschuss – wie gesagt – zustimmen. Er löst aber in unseren Augen nur einen Teil des Problems, was die Kinderbetreuung in Thüringen angeht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
