Thomas L. Kemmerich
Es geht uns um die Verordnung, Herr Kollege. „Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht in Thüringen abschaffen“, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Gegenstand unseres Antrags. Wir wollen nicht darauf warten, dass die Landesregierung ihre Handlungsunwilligkeit in dem Falle weiter fortsetzt, sondern hier ist in unseren Augen dringendes Handeln erforderlich. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und demnächst auch Schleswig-Holstein sind hier mit Beispiel vorangegangen. Und wir wollen eben nicht, dass Thüringen Bummelletzter ist bei der Frage, wie geht auch die Verordnungslage in unserem Freistaat damit um, dass sich der Charakter der Pandemie verändert hat. Als COVID-19 Anfang 2020 Einzug in diese Welt hielt, war allen klar, dass wir vorsichtig sein, dass wir Maßnahmen treffen müssen, um ein Ausbreiten des Virus zu verhindern oder einzuschränken. Längst hat sich aber der Charakter der Pandemie verändert. Tiefer will ich da nicht einsteigen, um hier nicht noch mehr für Aufmerksamkeit zu sorgen. Aber es gab ein Versprechen der Politik, dass sämtliche Beschränkungen ein Ende finden, wenn sich die pandemische Situation ändert; das war ein Versprechen des Bundes, aber auch des Freistaats Thüringen an die Bürger, die Kommunen. Und sie hat sich verändert, weil – wir haben seit Herbst 2020 eine Situation durch breite Immunisierung der Bevölkerung, entweder durch Infektion oder Impfung oder beides – Corona seinen Schrecken verloren hat. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger stellt es eben kein großes Risiko mehr dar. Insofern müssen wir dem Rechnung tragen, dass oftmals symptomfreie Verläufe festzustellen sind. Längst sind das Krankheitsbild und auch die Infektionslage in unserer Republik andere geworden. Ein Einschub: Impfstoffe sind auch – im Gegensatz zu der früheren Versprechung – nicht geeignet, um eine sterile Immunität herzustellen, also eine Weitergabe an Dritte zu verhindern. Man riskiert – und das ist die Dringlichkeit – weiterhin immense wirtschaftliche Ausfälle, wenn auch Gesunde sich in einer Zeit eines zu erwartenden heftigen Grippegeschehens oder anderer Krankheiten isolieren müssen. Hohe Abwesenheit ist fortan nicht mehr Produkt tatsächlicher Infektionswellen, sondern pauschaler Isolationspflicht. Und dabei sollte es doch eigentlich so sein, dass, wer krank ist, sich schont, wer gesund ist, arbeiten gehen kann. Hierbei entscheidet der Bürger eigenverantwortlich. So ist es bei Grippen, Erkältungen etc. üblich, sich zu schonen und Kontakte zu minimieren. Gleichzeitig ist es bei der Isolation verboten, einen sicherlich der Gesundheit förderlichen Spaziergang zu unternehmen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Handlung geboten. Das gleiche gilt für die Maskenpflicht im ÖPNV. Auch hier sollte eigenverantwortliches Handeln im Vordergrund stehen. Wir haben das gestern schon mal diskutiert. Es ist jedem freigestellt, sich mit Maske zu schützen. Aber es ist eben keine Pflicht.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Na,
doch!) Und ich glaube, dass wir auch hier die Maßnahmen und damit unser gesamtes Staatswesen wieder unter den Aspekt der Freiheit stellen müssen und sollten, um nicht anderen Leuten die Gelegenheit zu geben, sinnvolle Maßnahmen des Staats gleichzeitig zu hinterfragen. Wir sind in aufgewühlten Zeiten und insofern lassen Sie uns dem Beispiel folgen, was andere Bundesländer uns vorgeben, erst recht die uns umgebenden Länder in der europäischen Gemeinschaft. Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zur Dringlichkeit und zur Abhandlung am heutigen Tage.
(Beifall Gruppe der FDP)
