Kati Engel
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Stimmen Sie mit mir überein, dass eine solche Verhaltensampel, wie ich sie in der Fragestellung eingehend beschrieben habe, dazu verwendet werden kann, Kinder – gerade auffällige Kinder – zu stigmatisieren und bloßzustellen und dass die Gefahr bestehen könnte – bei einer solchen Anwendung einer Verhaltensampel –, die Würde des Kindes zu verletzen und dementsprechend somit schon ein Verstoß sowohl gegen Grundrechte als auch gegen Kinderrechte bestehen würde, also, dass es die Möglichkeit gibt?
