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Lena Saniye Güngör

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Fragestunde

Ich starte. Ich danke Ihnen, Herr Präsident, wir teilen uns rein. Wir fragen die Landesregierung bezüglich Zustimmung des Gemeinderates nach § 29 Abs. 3 der ThürKO auch bei Aufhebungsverträgen. Gemäß § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Ernennung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes. Ebenso bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe der entsprechenden Beamten vergleichbar ist. Für kreisfreie Städte gelten leicht abgewandelte Regelungen, die für Landkreise gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 ThürKO analog anzuwenden sind.

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