Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste, ich will mit drei Vorbemerkungen zu drei meiner Vorrednerinnen beginnen. Herr Tischner, wenn es Ihnen wirklich darum geht, Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen, dann hoffe ich, dass diese Ihre Rede nicht gehört haben, denn so schlecht, wie Sie das Schulsystem in Thüringen gerade geredet haben, war das keine Motivation, hier anzufangen oder einzusteigen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nein, so schlecht ist es nicht. Es gibt Probleme, die wollen wir angehen. Aber ich finde, es ist nicht gut, alles schwarzzumalen oder schlechtzureden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich habe
doch nicht alles schlechtgeredet!) Ganz kurz zu Frau Baum, ich schätze ja Ihre Rede durchaus, allerdings können Sie Kalles Eltern beruhigen, denn im Gesetz findet sich nichts davon, dass an irgendeiner Stelle das Handy von Kalle eingezogen werden soll. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Es steht nicht drin. Da können Sie also ganz beruhigt sein. Das Gleiche gilt für Frau Bergner: Eine Verlängerung der Gymnasialstufe ist auch nicht vorgesehen. Ich weiß nicht, wo Sie das im Gesetz gefunden haben wollen. Aber wir haben tatsächlich zwei Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren, das ist zum einen einer, den ich als sehr rückwärtsgewandt empfand, nämlich der von CDU von FDP, und jetzt einer von uns. Die wollen wir nebeneinanderlegen. Und dann muss man mal schauen, wie wir tatsächlich zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens kommen. Uns geht es da vor allen Dingen um drei Säulen. Das ist erstens, die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen, zweitens, die Entlastung der Lehrkräfte tatsächlich anpacken und drittens, praktische Probleme in Angriff nehmen. Auf die Punkte will ich kurz eingehen. Wie kann man die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen? Da schlagen wir Maßnahmen vor wie zum Beispiel – es wurde auch schon gesagt – die Praxisorientierung und berufliche Orientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip starkzumachen; das soll noch einmal ganz besonders herausgestellt werden. Über Digitalisierung haben wir schon einiges Richtiges gehört. Der digitale Unterricht braucht aber auch einen sicheren Rechtsrahmen. Einen solchen schlagen wir ebenfalls vor. Dabei haben wir uns übrigens an den Regelungen von Schleswig-Holstein orientiert, aber es ist eine CDU-Kultusministerin, die dort regiert, die dürfte Ihnen in den Reihen der CDU also auch nicht ganz fremd sein. Die Ausweitung der Lernmittelfreiheit ab Klassenstufe 5 soll ab dem Schuljahr 2024/2025 auch digitale Endgeräte mit einbeziehen, das finden wir wichtig. Man kann nicht immer nur darüber reden, dass die Schülerinnen und Schüler bestimmte Voraussetzungen mitbringen müssen, sondern man muss sie tatsächlich schaffen, damit alle teilhaben können. Schulentwicklung ist eine ganz kontinuierliche Aufgabe jeder einzelnen Schule. Das heißt – wir wissen das –, jede Schule hat ein eigenes Profil, Zielsetzungen, eigene pädagogische Schwerpunkte. Die sollen künftig in einem Schulentwicklungsprogramm zusammengefasst und regelmäßig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Schulen unterstützt werden, deshalb braucht es einen Orientierungsrahmen Schulqualität, den wir einführen wollen. Die Weiterentwicklung des längeren gemeinsamen Lernens – sehr moderat –, der wohnortnahe Ausbau der Gemeinschaftsschule innerhalb von fünf Jahren, dort, wo Grund- und Regelschulen sich bereits an einem Ort bzw. sogar in einem Gebäude befinden. Das sind übrigens, wir haben es mal nachschauen lassen, nach Angaben des Ministeriums derzeit 31 Schulstandorte, an denen sich Grund- und Regelschulen an einem Ort befinden, das heißt, von einer Abwicklung der Regelschulen zu reden, ist wirklich schon mehr als abenteuerlich. Hören Sie auf, solche Angst zu machen!
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind
Zwangsfusionen! Na klar!) Last but not least – jetzt hören Sie doch mal auf mit Ihren Angstgeschichten, das ist ja wirklich fürchterlich –. Für echte Ganztagsschulen sollen die Hürden für die Errichtung von teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen sinken. So sollen nämlich auch die Schulen selbst initiativ werden können, um sich zu einer echten Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Davon erhoffen wir uns mehr Aktivitäten auch der Schulen beim Ausbau des Ganztags. Jetzt zur Entlastung der Lehrkräfte. Beim zweiten Schwerpunkt – das habe ich schon gesagt – geht es darum, Aufnahmen von pädagogischen Assistenten und Verwaltungsassistenten als Personalkategorie auch im Schulgesetz aufzunehmen. Da gibt es im Moment zwei Modelle in zwei Regionen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass wir in den kommenden Haushalten auch entsprechende Assistenzstellen ausbringen können. Dann die Abschaffung der BLF – ist hier auch schon diskutiert worden. Mir geht es da weniger um überholte Prüfungsformate, sondern vielmehr darum, dass wir die Förderung wirklich auf die Schülerinnen und Schüler legen. Es ist richtig ausgeführt worden, in 13 Bundesländern ist es anders. Niemand außerhalb von Thüringen versteht, was die BLF ist, und ich weiß natürlich um die Geschichte der Einführung der BLF. Ja, die war bitter, gar keine Frage. Aber trotzdem ist die BLF aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch hilfreich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und wer dann behauptet, wir würden damit das Leistungsprinzip abschaffen – Entschuldigung, der glaubt wirklich, dass eine Schule und das Leistungsprinzip aus einer einzelnen Prüfung bestehen. Das ist ja vielleicht auch ein bisschen kurz gegriffen. Jetzt zu den ganz praktischen Problemen. Beim Auswahlverfahren an Schulen sollen stärker auch Geschwisterkinder mitberücksichtigt werden. Das war ein Ärgernis, was uns hier häufiger beschäftigt hat. Das ist für uns wichtig, deshalb haben wir es mit aufgenommen. Der Schulbesuch auch außerhalb von Thüringen soll erleichtert werden, da gibt es künftig eine Anzeigepflicht. Es war ja beispielsweise im Eichsfeld oder anderen grenznahen Regionen durchaus so, dass auch Schulen außerhalb Thüringens besucht werden, das wollen wir vereinfachen. Für kleine einzügige Grund- und Regelschulen betonen wir die Notwendigkeit von Schulkooperationen. Da geht es uns aber um die Absicherung von Schulqualität und auch der Qualität des Unterrichts – das muss man sich immer wieder klarmachen. Die Einführung der schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung ermöglicht mehr Flexibilität beim Lehrkräfteeinsatz, wirksame Maßnahmen, um auch Unterrichtsausfällen entgegenzuwirken, allerdings – das gebe ich zu – nur langfristig. Tut mir leid, ich muss schnell reden, wir haben nur 5 Minuten noch was. Das geht mir wie Frau Baum. Jetzt hoffe ich auf eine umfassende Anhörung im Bildungsausschuss. Wir werden mit allen Akteurinnen und Akteuren, mit Lehrerinnen, mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Erzieherinnen, mit der Wissenschaft ins Gespräch kommen. Von uns aus gibt es jedenfalls die ernst gemeinte Suche nach gemeinsamen Schnittmengen. Allerdings, ja, war mir ein bisschen fraglich, ob alle daran das gleiche Interesse haben. Ich hoffe einfach darauf, ich setze darauf, und wir sehen uns hoffentlich wieder mit diesen Gesetzentwürfen im Bildungsausschuss. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
