Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise noch mal darauf hin, dass wir hier grundsätzlich in freier Rede reden und dass ein Vortragen einer Rede im Wortlaut der Genehmigung der Präsidentin bedarf. Dann habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie haben den
Hinweis gegeben, okay!) Genau. Das ist in der Geschäftsordnung festgehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns im Abstimmungsprozess. Vielleicht warten wir noch mal ganz kurz und dann können Sie sich vielleicht draußen darüber austauschen. Der Hinweis ergeht auf der Grundlage der Geschäftsordnung, Herr Aust, und ich bitte, das zu akzeptieren. Es ist auffällig, dass einige Abgeordnete hier ihre Reden vorlesen; das bedarf nach der Geschäftsordnung einer Genehmigung. Dieser Hinweis ist ergangen und den haben Sie bitte einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass, wenn jetzt keine Abgeordnete mehr sprechen möchte, die Finanzministerin, Frau Taubert, sich noch mal zu Wort meldet. Bitte schön. Sehr geehrte Abgeordnete, ja, wir können es kurz sagen: Wir sind dankbar, dass wir jetzt diese Gesetzesänderung vorliegen haben, weil es natürlich zunächst mal und ausschließlich hier um die Frage geht, ob die Energiepauschale auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen bekommen können und sollen. Ich denke, das ist gerechtfertigt, nach alldem, wer auch von einer Energiepauschale profitiert. Sie wissen ja auch, dass diejenigen, die hohe Versorgungsbezüge haben, diese zum Teil versteuern müssen, das geht ja genauso wie bei jedem anderen auch, also deswegen ganz herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
