Weil
Fragestunde
Das sind zwei Themen. Das eine – ich fange bei der letzten Frage an –, ich hatte ja ausgeführt, dass wir uns im Rahmen der Prüfung des Förderantrags natürlich auf die Antragsunterlagen, die der Antragsteller für die Förderung stellt, verlassen und keine parallele Prüfung durchführen. Diese Erklärung hat der Antragsteller mit der rechtsverbindlichen Erklärung abgegeben, dass die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Das ist zum zweiten Teil. Das zum ersten Teil würde ich gern mitnehmen und Ihnen schriftlich beantworten, wie das in dem Fall genau war.
