Dirk Adams
Fragestunde
Zu Ihrer ersten Nachfrage kann ich berichten, dass im Rahmen der Abschlagszahlung seit dem Januar 2022 – also hier nicht abtrennbar, sozusagen feststellbar nach Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die Asyl begehren – 1.924.560 Euro für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgezahlt worden sind sowie 609.039 Euro im Rahmen einer Ist-Abrechnung. Für die Erstattung sonstiger Kosten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung sind noch einmal Abschlagszahlungen in Höhe von 1.929.893 Euro und 91 Cent sowie 954.606,89 Euro im Rahmen der Ist-Abrechnung ausgezahlt worden. Das war die Frage Nummer 1. Die Fragen 2 und 3 hatten sich darauf bezogen, wie viele Kosten zu übernehmen versprochen wurde, so habe ich das zumindest verstanden. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir durch unsere Flüchtlingskostenerstattungsverordnung für alle Geflüchteten, die Asyl begehren, eine feste Pauschale haben, die dann erhöht wird um die Bewachungskosten je Kopf. Wir haben für dieses Jahr mit Wirkung des Angriffskriegs für alle ukrainischen Geflüchteten die Spitzkostenabrechnung vereinbart. Das heißt, alle anfallenden Kosten in einem Landkreis werden durch diesen Landkreis bei uns angemeldet. Das sind also keine besonderen Kosten, wo wir sagen, sie erhalten noch beispielsweise x Euro, sondern wir sagen: Das, was ihr ausgegeben habt, reicht ihr ein und dann wird das bezahlt. Insofern hoffe ich, die Frage auch beantwortet zu haben.
