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Olaf Kießling

AfD 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Heute geht es um die notwendige Fortschreibung und Aktualisierung des Pensionsberichts. Bis zum Jahre 2035 wird ca. die Hälfte der derzeitigen Beamten und Richter in den Ruhestand gehen. Dieser Personenkreis hat dann Anspruch auf seine Pensionszahlungen, welche direkt aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert werden müssen. Die anteilige Rücklage dafür, die bisher in dem Pensionsfonds angespart wurde, gibt es nicht mehr. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat diese bereits in der letzten Haushaltsaufstellung komplett aufgelöst, um den normalen Haushalt damit zu finanzieren inklusive ihrer Ideologieprojekte. Die Rücklage hierfür beträgt also aktuell 0 Euro. Daher ist es umso wichtiger, uns Gedanken zu machen zu den künftigen Pensionsausgaben und wie diese in dem laufenden Landeshaushalt abgebildet werden können und auch sollen. Den ersten Bericht hierzu gab es am 27. November 2012, vorgestellt vom damaligen Finanzminister von der CDU, Herrn Finanzminister Dr. Voß. Die Medien berichteten damals von einer fast schon Existenzbedrohung für den Freistaat Thüringen. Das „Landesjournal Thüringen“ der Polizei überschrieb den entsprechenden Titel dazu damals mit dem Zitat „gigantisches Versagen der Politik“. Denn spätestens Mitte der 90er-Jahre müsste jedem klar gewesen sein – wenn man im Mathematikunterricht ein bisschen aufgepasst hat –, dass hier ein Problem auf uns zurollt. Laut dem letzten Pensionsbericht vom Mai 2017 waren es 2017 8.192 Versorgungsempfänger und 2022 dann schon 13.124, jedoch werden es 2035 laut Pensionsbericht dann schon 23.291 Versorgungsempfänger sein. Die Zahlungen hierzu: 181 Millionen Euro in 2017 und im Jahre 2035 sind dann zwischen 673 Millionen Euro bis zu 1,1 Milliarden Euro prognostiziert. Laut zweitem Bericht sind die Schätzungen damals nur um 0,49 Prozent abgewichen von den tatsächlichen Ergebnissen. Diese Zahlen verdeutlichen das Problem drastisch. Da ist es mehr als wichtig, dass wir uns darüber sachlich und auch rechtzeitig verständigen, wie damit umgegangen werden soll. Da es ein aktueller Bericht ist, sind Zahlen und Auswirkungen für den Landeshaushalt mehr als nötig. Eine Schlussfolgerung zum ersten Bericht lautet: mehr als Zurückhaltung bei den Verbeamtungen und die Beschränkung auf wirklich hoheitliche Teile der Landesverwaltung, was ja teilweise manche Ministerien nicht ganz so sehen. Auch war damals eine Forderung von Dr. Voß, die Besoldungserhöhung moderat zu gestalten. Das Versorgungsreformgesetz von 1998 brachte als einen wesentlichen Eingriff die Reduzierung der Besoldung um jeweils 0,2 Prozent der entsprechenden Besoldungserhöhungen und die damit verbundene Bildung des Pensionsfonds, welcher, wie gesagt, heute bereits geplündert ist. 1990 gab es eine breite Diskussion zum Umfang des Berufsbeamtentums hier in Thüringen, was jedoch nicht von allen Institutionen mit der notwendigen Offenheit und ohne entsprechende Folgeabschätzung diskutiert wurde. Daher haben wir das Ergebnis, wie wir es jetzt haben. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat aktuell ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell für die Finanzpolitik eingerichtet. Hier ging es um die neu eingestellten Beamten und die Schuldentilgung des Ganzen, was wir damals auch schon als nicht sehr nachhaltig deklariert hatten, da die vergleichbaren Sozialbeiträge, welche analog zu einem normalen Tarifbeschäftigten anfallen würden, eben nicht zur Bildung von Rücklagen im vollen Umfang oder zur Schuldentilgung eingesetzt werden bzw. wurden. Im Haushaltsplan 2023 – kann man jetzt nachlesen – wird das Nachhaltigkeitsmodell mal wieder ausgesetzt. Also da findet keine Tilgung statt. Die Beamten selbst sind an dieser Situation natürlich nicht schuld, da der Dienstherr in voller Kenntnis der Sachlage das Beamtenverhältnis angeboten hat und auch aktuell dafür im Radio zum Beispiel wirbt. Es ist auch nicht redlich, nachdem Beamte ihre Arbeitskraft ein Leben lang voll in den Dienst des Dienstherrn gestellt haben, dann am Ende um die Höhe ihrer Pension feilschen zu wollen. Leistungen und Gegenleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen nach unserer Meinung. Geschieht dies nicht, so führt der Freistaat das Berufsbeamtentum selbst ad absurdum, wenn die Rechnung zum Schluss nicht aufgeht. Daher brauchen wir eine sachliche Diskussion und eine neue Bewertung aller politischen und auch rechtlichen Maßnahmen. Wir sollten daher über den Bericht und die Konsequenzen auch im HuFA weiterberaten. Sofern das heute nicht beantragt werden sollte, beantragen wir schon mal vorsorglich, den Bericht an den HuFA zur weiteren Beratung zu überweisen, sofern wir heute einen Bericht hier hören. Ich bin gespannt auf die weitere Beratung hier und auch im HuFA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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