Lena Saniye Güngör
Fragestunde
2. Welche Rechtsfolgen können hinsichtlich der Wirksamkeit der Personalentscheidung des Bürgermeisters eintreten, sollte entgegen der Bestimmungen des § 29 Abs. 3 ThürKO der Gemeinderat bzw. Ausschuss nicht rechtskonform beteiligt worden sein und wie begründet die Landesregierung hier ihre Auffassung?
