Dirk Adams
Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit aller gebotenen Kürze erlauben Sie mir ganz kurz, hier zum Justizvollzugsdatenschutzgesetz einige Worte zu sagen. Wir werden mit diesem Gesetz verfassungsrechtliche, aber auch europarechtliche Vorgaben umsetzen. Wir verfolgen und vervollständigen damit auch das Erfordernis, die Gesetzgebung für den Justizvollzug, die ja seit 2006 den Ländern zugesprochen wurde, hier auch auf Thüringer Normen zu stützen und dies umzusetzen. Das Datenschutzgesetz ist in Thüringen im Jahr 2018 schon umgesetzt worden als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680. Was wir hier machen, ist noch einmal die besondere Anpassung für den Justizvollzug. Ein moderner Justizvollzug braucht die Möglichkeiten, auch auf Daten zurückzugreifen, braucht die Möglichkeiten, Daten austauschen zu können, aber muss – und in dieser Ambivalenz steht dieses Gesetz immer – auch die Möglichkeit haben und die Verpflichtung in sich tragen, denjenigen, die als Strafgefangene in unseren Vollzugsanstalten sind, Klarheit und Transparenz darüber zu schaffen, welche ihrer Daten ausgetauscht werden. Lassen Sie mich zwei grundsätzliche Ideen oder Hintergründe hier noch mal erläutern: Wir ermöglichen mit diesem Gesetz einmal einen sicherheitsrelevanten Austausch mit Sicherheitsbehörden und dem Vollzug, damit auch ein Sich-Abstimmen auf den späteren Entlassungstermin. Und wir ermöglichen gerade bei denjenigen mit kurzen Haftstrafen eine schnelle, verkürzte Erarbeitung eines Vollzugsplans und damit das Durchführen vernünftiger Maßnahmen, um ein Leben ohne Straftaten, ohne Straffälligkeit zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wichtig auch umzusetzen für den Jugendarrest und auch wichtig durchzusetzen für die Sicherungsverwahrung. Deshalb sind hier weitere Normen vorgesehen, um das für diese beiden Anwendungsfälle auch fortzuschreiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser kurzen Erklärung möchte ich dem Gesetz viel Erfolg in der Beratung und Anhörung des Landtags wünschen und freue mich, wenn Sie diese für den Justizvollzug außerordentlich wichtige Regelungsmaterie im Ausschuss gut begleiten und dann zu einem guten Abschluss bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
