Henry Worm
Fragestunde
Vielen Dank. Vereinbarungsgemäß schließe ich hiermit den ersten Teil der Fragestunde und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 21, 24, 26 und 27 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6897 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen – ich bitte trotzdem um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal –, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6897 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust. Das wäre dann die zweite Wahlwiederholung. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6896 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6896 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um die Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6887 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nunmehr bei der Fraktion Die Linke. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/6887 vor. Vorgeschlagen als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6898 Gemäß § 10 Nr. 2d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6898 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht erkennen. Somit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt der Abgeordnete Weltzien, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
