Dirk Adams
Fragestunde
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, ich möchte auch hier, weil mir das persönlich sehr wichtig ist, eine Vorbemerkung zu dieser Anfrage machen. Alle Beteiligten haben in diesem Jahr 2022 – und hier insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte – Enormes geleistet für die Aufnahme von Geflüchteten. Antwort auf die Frage 1: Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen unterhielt zum Stand vom 31. Oktober 2022 insgesamt acht Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Geflüchtete mit einer Kapazität von insgesamt 535 Unterbringungsplätzen. Diese waren zum genannten Stichtag zu rund 72 Prozent belegt. Zum genannten Stichtag hatte der Landkreis 464 Geflüchtete in Einzelunterkünften untergebracht. Darüber hinaus hat der Landkreis nach eigener Aussage keine weiteren konkreten Unterbringungsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Antwort auf die Frage 2: Die entsprechende bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Antwort auf die Frage 3: Mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 erklärte der Landkreis SchmalkaldenMeiningen gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dass derzeit weder eine Aufnahme von Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine noch von Asylbewerbern aus anderen Ländern realisiert werden könne. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach § 1 in Verbindung mit § 2 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, die in der Norm genannten Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen. Sie sind insoweit insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Unterkünfte vorzuhalten. Soweit es hierbei gegebenenfalls zu zeitlichen Verzögerungen kommt, nimmt das Landesverwaltungsamt stets Rücksicht und stimmt sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Einen generellen Aufnahmestopp einzelner Kommunen kommunaler Gebietskörperschaften lässt das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz indes nicht zu, dennoch, so habe ich ja auch im Ausschuss öfter berichtet, haben wir jederzeit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die das unbedingt brauchten, auch Aufschub gewährt. Und die Landkreise und kreisfreien Städte haben auch in dem Augenblick, wo sie darum gebeten haben, nicht so viele oder im Augenblick keine Geflüchteten aufnehmen zu müssen, nach ihren Möglichkeiten immer aufgenommen. Die Unterbringung der Geflüchteten ist die gemeinsame Herausforderung, die nur gleichermaßen durch alle aufnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften geleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund wurden dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen Ende November weitere Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen. Antwort auf die Frage 4: Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die Menschen, die bei uns um Schutz nachzusuchen, aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Der Landesregierung liegt der Schul- und Vereinssport sehr am Herzen. Dass es aufgrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen und der infolge festzustellenden Kapazitätsprobleme zu einer Behinderung des Schul- und Vereinssports kommt, empfinde ich ganz persönlich und wir, die gesamte Landesregierung, als außerordentlich unglücklich. Das habe ich auch in einem Antwortbrief an den SG Blau-Weiß Schwallungen deutlich zum Ausdruck gebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
