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Christian Herrgott

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD zum wiederholten Male in die Mottenkiste ihrer alten Feindbilder, die wir hier im Hohen Haus nun mit aller Regelmäßigkeit ertragen müssen und die für uns – egal welche Nummer der Antrag hat – keine Überraschung mehr ist. Zum wiederholten Male beziehen Sie sich auf die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und seine verfassungsrechtlich abgesicherte Beitragsfinanzierung. Meine Damen und Herren, das ist nicht innovativ, das ist nicht neu. Das ist einfach das Gleiche wie in jedem Jahr, so ähnlich wie Weihnachten kommt auch so ein Antrag von Ihnen wieder. Wir können damit umgehen und werden … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber in Scheiße!) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ist nicht so schön wie Weihnachten!) Es ist nicht so schön wie Weihnachten, Kollege Hartung, das ist richtig, aber es kommt regelmäßig. Meine Damen und Herren von der AfD, der Titel Ihres Antrags ist schon ein Widerspruch an sich. Sie sprechen von grundlegenden Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig wollen Sie aber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich die Finanzierungsgrundlage nehmen. Wer in Ihren Anträgen nach Lösungsmöglichkeiten sucht, findet darin nichts, abgesehen von den gesamten Ablehnungen, außer den Punkten, die nicht mehr gehen sollen: keine Beiträge, keine Werbeeinnahmen – ansonsten keine Antworten und keine praktikablen Lösungen. Das ist im Sinne eines Grundfunks und Ihres Grundantrags natürlich ebenso grundlegend dünn. Wir müssen das ertragen, aber im Gegensatz zur AfD ist für uns als CDU der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Er ist unverzichtbar für eine freie, umfassende und individuelle Meinungsbildung der Bevölkerung. Denn nur ein starker, finanziell unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk garantiert in Zukunft eine korrekte, umfassende, neutrale und unabhängige Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevanten Themen sowie die Erfüllung eines Grundversorgungsauftrags in den Bereichen Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung. Und das will ich mal ganz deutlich sagen: „Russia today“ ist keine Abbildung eines grundsätzlichen Angebots. Und das, was Sie hier als Grundfunk bezeichnen, funktioniert in der Praxis leider nicht, weil das keine Vielfalt ist, sondern das ist Einfalt. Aber das kennen Sie ja ein Stück weit aus Ihrem eigenen Programm. Deswegen müssen wir aber trotzdem die Debatte hier führen. Denn ein gemeinwohl- und nicht gewinnorientierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig. Er soll die Angebote aller Sparten und Bereiche vorhalten, die nicht unbedingt nur einem breiten Publikum gerecht werden müssen, sondern in ihrer Vielfalt auch Einzelinteressen abzubilden haben – aber nicht nur die Einzelinteressen der Kollegen der AfD. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wesentliche Voraussetzung für eine starke Medienlandschaft und existiert neben vielfältigen privaten Anbietern, der ohne Quotenorientierung und wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsichten seine Angebote unterbreitet. Für den Medienstandort Thüringen ist er existenziell. Und, meine Damen und Herren von der AfD, das müssen Sie sich auch anhören: Ihr Vorhaben, das Sie hier in diesem Antrag ausbreiten, ist ein Vorhaben, das Thüringen als Medienstandort erheblich gefährden würde, vielleicht sogar zerstören. Deshalb sollten Sie, bevor Sie solche Anträge einreichen, zunächst einmal überlegen, was am Ende des Tages das Ergebnis Ihrer Anträge ist. Von seriöser Politik zu sprechen, ist hier weit entfernt. Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, haben wir auch einen kritischen Blick auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk, gerade im Zusammenhang mit den aktuell aufgedeckten Fehlentwicklungen, aber auch bei dem Stand der Erledigung seiner Hausaufgaben mit dem Ziel einer Strukturoptimierung und damit einer Entlastung des Beitragszahlers. Hier sehen wir als CDU nach wie vor noch viel Luft nach oben. Wir vertreten die Auffassung, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Entwicklung einer transparenten und nachvollziehbaren Fehlerkultur selbst entscheidend dazu beitragen muss, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Nicht zuletzt entscheidet über diese öffentliche Akzeptanz auch die Höhe bzw. die Steigerung und Absenkung des Rundfunkbeitrags. Hier erwarten die Beitragszahler vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt daher alle Bemühungen, die zu einer klaren Definition des Rundfunkauftrags, zu transparenten, effizienten Strukturen sowie zur Stabilität bzw. Absenkung des Rundfunkbeitrags beitragen. Daher haben wir im Zusammenhang mit den aktuellen Fehlentwicklungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – der rbb wurde heute schon vielfach genannt – und der Vorlage des Entwurfs zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eigene, konkrete und vor allem zielführende Vorschläge im Rahmen eines umfänglichen Positionspapiers vorgelegt, unter anderem die Forderung nach mehr Eigeninitiative und Reformwillen bei den Rundfunkanstalten bei ihrer Strukturoptimierung, nach einer Schwerpunktsetzung auf Information, Bildung, Kultur und eben nicht auf Unterhaltung à la Florian Silbereisen, nach einer regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags und seiner Erfüllung, nach einer gerechten regionalen Verteilung seiner Ressourcen, nach einer Nutzung tatsächlich vorhandener Spielräume für Einsparungen durch schlankere Strukturen, mehr Transparenz und eine Begrenzung von Tochtergesellschaften durch Fusion von kleineren Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks sowie eine Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF. Hier hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich eine Reihe von Hausaufgaben zu machen, aber auch durch mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zum Beispiel in den Bereichen der Berichterstattung bei kulturellen und sportlichen Großereignissen, der Mediathek oder bei der Auslandsberichterstattung sowie durch ein deutliches Zurückfahren des bisherigen Aufwands für den Erwerb von Sportrechten. Das Prinzip, wonach neue Aufgaben zum Beispiel im Online-Bereich nur durch Einsparungen an anderen Stellen zu refinanzieren sind, ist konsequent umzusetzen. Nach Ablauf der aktuellen Beitragsperiode muss ab 2025 ein auf bedarfssenkenden Maßnahmen und einer freiwilligen Selbstverpflichtung basierendes Beitragsmoratorium eingeleitet werden. Meine Damen und Herren, das war jetzt nur ein kursorischer Überblick über die von der CDU aufgemachten Forderungen und Vorstellungen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt und vor allem zukunftsfest gemacht werden kann, ohne dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ständigen Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen in Verbindung gebracht werden muss. Ausführlicher werden wir das hier noch im Rahmen der bevorstehenden Debatte zum Dritten Medienstaatsvertrag erläutern und auch beraten. Ich erwarte zwar keine konstruktiven Vorschläge von Ihrer Ecke hier drüben; Sie werden sicherlich das Gleiche wieder vortragen wie eh und je. Wir sind nicht gespannt darauf, aber wir werden es gut ertragen. (Beifall CDU) Mangels Ideen, liebe Kollegen von der AfD, für eine konkrete wirkliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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