Denny Jankowski
Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Rot-Rot-Grün versucht sich mal wieder mit einer Änderung am Schulgesetz, diesmal unter dem wohlklingenden Titel „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition schon in der letzten Legislatur ihren Wunschträumen freien Lauf gelassen hat und wild am Schulgesetz herumdokterte, kommt nun der nächste Streich. Auf insgesamt 31 Seiten haben wir ein buntes Sammelsurium an Änderungswünschen rund um unser Herzstück unseres Bildungssystems. Bevor man sich aber mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, sollte man sich aber schon fragen: Was haben denn die Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur unserem Bildungssystem eigentlich gebracht? Immerhin wurden sie damals als großer Wurf vorgestellt. Hat sich aber irgendwas verbessert? Nein, ganz im Gegenteil.
(Beifall AfD)
Wir haben einen historischen Unterrichtsausfall, die Lehrer bekamen jede Menge Zusatzbelastung, was zu einem extrem gestiegenen Krankenstand geführt hat – Herr Tischner ist ja sehr gut darauf eingegangen – und die Leistungen der Schüler brechen immer weiter ein, was man ja vor wenigen Wochen erst am IQB-Bildungstrend erkennen konnte. Aber anstelle aus den Fehlern der letzten Änderung am Schulgesetz zu lernen oder die Fehler zu korrigieren, setzt Rot-Rot-Grün den eingeschlagenen Weg weiter fort und will anscheinend unserem angeschlagenen Bildungssystem nun auch noch den Rest geben. Der Feldzug gegen das gegliederte Schulsystem, den Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur begonnen hat, wird nun weiter fortgesetzt. Die Gemeinschaftsschulen sollen weiter gestärkt und bevorteilt werden, und zum krönenden Abschluss möchte man nun von einer schulartenbezogenen zu einer schulstufenbezogenen Lehrerausbildung übergehen. Der Weg über den Einheitslehrer hin zur Einheitsschule soll damit weiter geebnet werden. Diesen Weg werden wir definitiv nicht mitgehen.
(Beifall AfD)
Angeblich möchte man damit die Lehrer flexibler einsetzen können und für die Regelschulen mehr Lehrer gewinnen. Dazu muss man sagen, das Gegenteil wird damit erreicht werden. Wer sich dafür entscheidet, Lehrer in einem Gymnasium werden zu wollen, der wird dorthin gehen, wo er das auch studieren kann. Vor allem wird es sich jeder dreimal überlegen, ob er ein Lehramtsstudium in Thüringen absolvieren möchte, wo noch nicht einmal geklärt ist,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo
denn?) wie eine schulstufenbezogene Ausbildung in anderen Bundesländern überhaupt anerkannt wird. Der Studienstandort Thüringen würde für Lehramtsanwärter noch unattraktiver werden.
(Beifall AfD)
Weiterhin wird mit dem Antrag deutlich, dass RotRot-Grün jeder Gedanke eines Leistungsprinzips schon immer ein Dorn im Auge ist. Ein gutes Beispiel dafür ist die im Antrag gestellte Forderung, die Besondere Leistungsfeststellung in den Gymnasien abzuschaffen. Die BLF-Prüfungen haben sich aber in Thüringen bewährt und sie sind wichtig für die Schüler. Es ist ein gutes Training für die späteren Abiturprüfungen. Die Schüler können so schon einmal schauen, wie sie mit dem Prüfungsdruck zurechtkommen, und es gibt ihnen zudem eine wichtige Rückmeldung über den Leistungsstand, den sie auch dringend brauchen. Deswegen ist es in unseren Augen wichtig, an der BLF-Prüfung in Thüringen auch festzuhalten.
(Beifall AfD)
Was hingegen im Antrag gut ist, ist die Forderung, dass nun mit der Versetzung in die 11. Klasse ein richtiger Realschulabschluss erworben werden soll. Es gab immer wieder mit anderen Bundesländern Probleme, da man dort mit der Bezeichnung „dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss“ nichts anzufangen wusste und deswegen Thüringer Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen haben, Probleme bei der Anerkennung ihres Abschlusses bekommen haben. Was aber viel zu weit geht, ist, dass Rot-Rot-Grün plant, dass nach Beendigung der 10. Klasse die Schüler in den Gymnasien den Realschulabschluss automatisch bekommen, ohne dafür eine Prüfung zu absolvieren, da gleichzeitig die BLF-Prüfung abgeschafft werden soll. Auch in den Regelschulen müssen die Schüler Abschlussprüfungen ablegen und bekommen den Realschulabschluss nicht einfach so überreicht. Und wenn nun an Gymnasien nach der 10. Klasse der Realschulabschluss ohne Prüfung verliehen wird, wäre das eine weitere Herabwürdigung der Regelschule, und dem werden wir als AfD-Fraktion definitiv nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Der vorliegende Antrag sieht weiterhin vor, dass rechtliche Rahmenbedingungen für Distanzunterricht in Thüringen geschaffen werden, weil sich laut Antrag der Distanzunterricht in Thüringen während der Pandemiezeit bewährt hätte. Der Antrag lässt hingegen offen, was mit „bewährt“ eigentlich genau gemeint ist. Vielleicht sind es die psychischen Auffälligkeiten von Schülern aufgrund der sozialen Isolation oder das Einbrechen der Schülerleistungen im IQB-Bildungstrend. Wenn uns die letzten beiden Jahre eins gezeigt haben, dann, dass sich Distanzunterricht eben nicht bewährt hat in Thüringen und im besten Fall eine Notlösung sein kann.
(Beifall AfD)
Dass der Distanzunterricht aber zukünftig einen deutlich höheren Stellenwert erfahren soll, wird schnell klar, wenn man in den Begründungstext zum Antrag schaut. Dort finden sich Sätze wie: „Ebenfalls umfasst ist die Unterrichtung mehrerer Schüler aus unterschiedlichen Schulen durch eine Lehrkraft.“, oder aber, dass ein Genehmigungsvorbehalt besteht in Fällen, „in denen bei Einschränkungen der räumlichen oder personellen Kapazitäten an einzelnen Schulen sich ein Bedarf an Distanzunterricht ergeben kann“. Mit solchen Formulierungen öffnet man Tür und Tor. Denn welche Schule hat denn momentan aufgrund des gravierenden Lehrermangels keine Einschränkungen der personellen Kapazitäten? Wir haben zudem einen massiven Sanierungsstau an Thüringer Schulen, der sich in den mittlerweile acht Jahren Rot-RotGrün auf über 2 Milliarden Euro, das heißt, mehr als verdoppelt hat. Und wenn es so weitergeht, dann haben wir damit natürlich auch bald Einschränkungen der räumlichen Kapazitäten. Aber anstatt die Probleme zu lösen, soll mit der Etablierung des Distanzunterrichts eine Möglichkeit geschaffen werden, die Probleme einfach nur zu übertünchen. Mit den Formulierungen im Antrag wird die Grundlage geschaffen, dass Distanzunterricht bald nicht mehr nur eine Notlösung sein könnte, sondern aus der Notlösung nach und nach dann der Regelfall werden wird, und das werden wir als AfD niemals hinnehmen.
(Beifall AfD)
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass im vorliegenden Antrag auch gute Vorschläge für Änderungen im Schulgesetz enthalten sind, die allerdings in der Vielzahl von absurden Änderungswünschen komplett untergehen. Da hätten wir zum Beispiel, dass der Schulbesuch außerhalb von Thüringen erleichtert werden soll und nicht mehr nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts erfolgen darf, was immer wieder Probleme hervorgerufen hatte. Die angestrebte Änderung ist für Schüler in Grenzregionen deswegen sehr zu begrüßen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, vom Prinzip der zwingenden Beschulung der Schüler in der nächstgelegenen Schule abzuweichen, wenn durch das reformpädagogische Konzept oder die besondere Profilierung eine andere Schule bevorzugt wird. Auch dem könnte man theoretisch zustimmen. Weiter wird im Antrag gefordert, dass durch die Einsetzung von Schulverwaltungsassistenten die Schulleitungen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Da rennen Sie bei uns von der AfD offene Türen ein. Die AfD brachte bereits 2017 – also in der letzten Legislaturperiode – einen entsprechenden Antrag dazu ein. Damals wurde der Antrag aber von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt und nicht einmal einer Ausschussüberweisung wurde damals zugestimmt. Schön, dass nun endlich Rot-Rot-Grün auch auf den Trichter kommt, dass die Schulleitungen dringend Entlastung brauchen. Vielleicht kann man hier sagen: Besser spät als nie. Die Entlastung hätten wir aber schon mit unserem Antrag vor mehr als fünf Jahren haben können, und da hätten wir vielleicht jetzt nicht so große Probleme bei der Besetzung der Schulleiterpositionen.
(Beifall AfD)
Alles in allem kann man in der Kürze der Zeit gar nicht auf alle vorgeschlagenen Änderungen im Antrag eingehen. Insgesamt muss ich aber sagen, dass die negativen Aspekte des hier vorliegenden Antrags zum Schulgesetz die wenig positiven Änderungen deutlich überwiegen. Wir werden deswegen einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
