Franziska Baum
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Es gibt schon Applaus vor dem Arbeiten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die 4:40 reichen, auch wenn ich eigentlich 5 Minuten hätte, aber so viel wollte ich gar nicht sagen, insofern wird das passen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich denke, ich spreche im Namen aller Bildungspolitiker, wenn ich feststelle, dass wir alle an dem Erhalt einer vielfältigen Kinderbetreuung in Thüringen interessiert sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dazu gehören nicht nur die Kindertagesstätten, über die wir im letzten Plenum gesprochen haben, sondern eben auch die Kindertagespflege. Die frühe und sehr individuelle Betreuung der Kinder kann eine wichtige Ergänzung zu unseren Kindertagesstätten sein. Konsequent ist deswegen, dass wir hier genau hingucken und dafür sorgen, dass wir die Abwanderung von pädagogischen Fachkräften, wie es die CDU erwähnt hat, aus Thüringen verhindern. Wenn man sich mit den Verbänden und den Betroffenen unterhält – und das haben wir in den letzten Monaten mehrfach getan –, dann ist die finanzielle Situation oft das Erste, was in dem Zusammenhang zur Sprache kommt. Auf diese Probleme geht der vorliegende Gesetzentwurf ein. Es erfolgt eine Erhöhung der Sachkostenpauschale und der Mindestförderung. Beide Posten wurden seit 2017 nicht erhöht, weshalb die Forderung nach einer Sicherung der finanziellen Ausstattung hier durchaus angemessen ist. Auch die Staffelung der Mindestforderung nach den unterschiedlichen Qualifizierungsgraden ist sinnvoll, weil sich das auch in grundsätzlichen Finanzierungen des öffentlichen Dienstes wiederfindet. Schade finde ich, dass ähnlich, wie wir das auch im letzten Plenum schon zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ gesehen haben, die Landesregierung hier schon länger nicht mehr geguckt hat, wie verlässlich die Summen sind, die hier in dem Gesetz stehen. Da wäre eine Einordnung des Ministeriums auch insofern wichtig, um das Thema „Dynamisierung“ vernünftig einschätzen zu können. Kindertagespflegepersonen agieren quasi selbstständig, wodurch vor und auch nach den eigentlichen Betreuungszeiten noch viel Arbeit anfällt, die aktuell in dem Vergütungskatalog nicht berücksichtigt ist. Das soll angeschaut werden. Das bezieht sich auch auf die Frage, wie eigentlich die Räumlichkeiten aussehen müssen, in denen Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit durchführen. Wir sind sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, auch auf die Anhörung der betroffenen Akteure dazu, und tragen eine Überweisung an den Bildungsausschuss sehr gern mit. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
