Stefan Schard
Fragestunde
Herzlichen Dank auch für die Möglichkeit, noch eine Nachfrage zu stellen. Die erste wäre: Entbindet nach Auffassung der Landesregierung das Absehen bzw. die Nichtnotwendigkeit der Ausschreibungspflicht und der Ausschreibung auch von einer Bestenauslese? Und zweitens: Ist der Landesregierung bewusst, dass die Minister und der Ministerpräsident in einem anderen bzw. in einem nicht vergleichbaren öffentlichen Amtsverhältnis stehen, als es zum Beispiel bei Staatssekretären zutrifft?
