Sascha Bilay
Fragestunde
Zunächst vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die doch ausführliche Antwort bei der komplexen Materie. Aber ich habe jetzt mitgenommen, dass in der Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden ist, in welche Richtung das geht. Sie haben zwei verschiedene Alternativen dargestellt, einmal die starke Vertretungsstellung des Bürgermeisters, der wirksame Erklärungen abgeben darf, andererseits aber auch die Frage, inwieweit dann entsprechende Verträge, Entscheidungen schwebend unwirksam sind. Ab wann halten Sie denn unter diesem Gesichtspunkt eine Klarstellung in der Kommunalordnung für erforderlich, um diese Rechtsentwicklung – die Kommunalordnung wird jetzt bald 30 Jahre alt –, die sich inzwischen vollzogen hat, die Rechtsprechung – dass man also hier die Kommunalordnung entsprechend nachschärft und auf solche Fälle besser abstellen kann, damit es diese Unklarheiten dann nicht mehr gibt?
