Hoffmann
Fragestunde
Danke, Herr Präsident. Kreisstraße K 530 im Landkreis Hildburghausen – Rückforderung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen? Einer Nachricht des Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen vom 24. November 2022 war zu entnehmen, dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr 180.000 Euro an Zuwendungen für die Verlegung und den Bau/Instandsetzung der K 530 vom Landkreis Hildburghausen als Straßenbaulastträger zurückfordert und dies damit begründet, dass für das Investitionsvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Zum Zeitpunkt der Zuwendungsantragstellung durch den Landkreis Hildburghausen hat die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus vom 3. August 2015 Rechtsanwendung gefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden beim Zuwendungsantrag des Landkreises Hildburghausen für die Verlegung und den Bau/ Instandsetzung der K 530 die Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.3 der Richtlinie des Freistaats Thüringen und die rechtsverbindliche Erklärung des Landkreises Hildburghausen als Zuwendungsempfänger nach der Anlage 13 geprüft und wenn ja, wer prüfte dies wann mit welchem Ergebnis? 2. Zählen zu den Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.3 der Richtlinie auch mögliche Umweltverträglichkeitsprüfungen oder andere naturschutzrechtliche Prüfungen und wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Zuwendungsbehörde geprüft, ob ein Eigentumsnachweis des Landkreises Hildburghausen als Zuwendungsempfänger für die zum Straßenbau in Anspruch genommenen Grundstücke vorliegt und wenn ja, wann geschah dies mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Und 4. Kann eine Amtshaftung des Freistaats Thüringen aus der Prüfung des Zuwendungsantrags nach Frage 1 ausgeschlossen werden und, wenn ja, warum?
