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Olaf Müller

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, der seit zehn Monaten andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führt weiterhin zu steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen und zu Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten abmildern soll. Neben allgemeinen Preisbremsen ist auch eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beamten des Bundes vorgesehen. Und sie alle sollen zum 1. Dezember 2022 beschlossene Energiepauschalen von 300 Euro erhalten. Um die Versorgungsempfänger des Landes Thüringen gegenüber denen des Bundes nicht schlechter zu stellen, soll eine entsprechende Zahlung daher grundsätzlich auch der Kreis der Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen in Höhe von je 300 Euro einmalig erhalten und erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll helfen, diese Lücke bei der Berücksichtigung der Thüringer Leistungsempfänger zu schließen. Es handelt sich dabei um die Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld im Geltungsbereich gemäß § 1 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Ich bitte um Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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