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Dirk Adams

15.12.2022 Sitzungen 7/97

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung an dieser Stelle. Bei der Aufnahme von Geflüchteten, insbesondere in diesem Jahr 2022, haben alle Beteiligten, hier insbesondere unsere Landkreise und kreisfreien Städte, bisher schon Hervorragendes geleistet. Antwort auf die Frage 1: Nach Mitteilung des zur Beantwortung der Frage beteiligten Landkreises Weimarer Land werden die entstandenen Kosten für die Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung nicht getrennt nach Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine erfasst. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung sei daher nicht möglich. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Flüchtlingsgruppen in Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam untergebracht werden. Hinzu komme, dass bislang nicht alle Abrechnungen für die einzelnen Leistungen erfolgt sind. Antwort auf Frage 2 und 3, die ich zusammen beantworte: Die Erstattung der Kosten erfolgt zunächst nach Pauschalen auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die IstAbrechnung für das IV. Quartal ist noch offen, da diese naturgemäß erst am Jahresanfang, also 2023, erfolgen kann. Des Weiteren können die entstehenden notwendigen und angemessenen Mehrkosten über die pauschale Erstattung der Kosten hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gesondert abgerechnet werden. Dies erfolgt ebenso im nächsten Jahr. Zu Frage 4: Leistungsberechtigte nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können sich nach dem erfolgten Rechtskreiswechsel eigenständig eine Wohnung suchen. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen, die Kosten werden derzeit nicht separat für den genannten Personenkreis ausgewiesen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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