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Prof. Dr. Hoff

15.12.2022 Sitzungen 7/97

Fragestunde

Herr Abgeordneter, ich will die Fragen, soweit ich sie erfasst habe, wie folgt beantworten. Zunächst zur Frage nach den von Ihnen dargelegten kursorischen Abschnitten Ihres Berufslebens: Ich würde sagen, dass eine Gesamtprüfung der Voraussetzungen für die Bewertung, ob Sie als Staatssekretär für die Landesregierung geeignet wären und die Voraussetzungen erfüllen würden, nur auf der Grundlage eines Gesamtbildes möglich ist, in dem auch die weiteren Tätigkeiten enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel mehrjährige Tätigkeiten in verantwortungsvoller Funktion in einer Gewerkschaft, die vom Komplexitätsgrad her vermutlich auch der des Höheren Dienstes entsprechen dürfte. Insofern kann aus den hier dargestellten Auszügen kein Gesamtbild erstellt werden. Ich würde aber auch annehmen, dass Sie, sehr geehrter Herr … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das heißt, Sie hätten ihn nicht eingestellt? Ist das richtig?) – Ich habe gesagt, ich kann … Herr Abgeordneter, ich antworte jetzt erst mal auf die Fragen des Abgeordneten Ramelow. Insofern würde ich eine abschließende Bewertung erst treffen wollen, wenn alle Unterlagen in einem Gesamtbild möglich sind. Was ich aber auf jeden Fall sagen kann, ist, dass sich die Frage, ob Sie möglicherweise in einem anderen Bundesland, in dem beispielsweise Staatssekretäre in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, was beispielsweise der Tätigkeit eines Ministers, einer Ministerin oder Ministerpräsidenten oder Ministerpräsidentin entsprechen würde – diese Beispiele haben wir in den Ländern Saarland, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg –, ---, dass sich die Frage anders stellen würde. Zu der dritten Frage, die Sie gestellt haben, ob ich bestätigen kann, dass die von mir vorgetragenen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre alle über einen Hochschulabschluss verfügen: Ja. Insofern sind wir auch der Auffassung, dass sie nach den Regelungen des Thüringer Laufbahngesetzes – §§ 23 und 26 – die Voraussetzungen erfüllen. Vielen Dank.

Protokoll ↗