Kati Engel
Fragestunde
Verhaltensampeln im Unterricht an Thüringer Schulen Nach Kenntnis der Fragestellerin – also nach meiner Kenntnis – gibt es im Wartburgkreis mehrere Lehrkräfte, die im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I mit Verhaltensampeln arbeiten. Diese sollen Kinder zu vermeintlich besserem Verhalten anspornen. Wie eine Verkehrsampel auch, besteht die Verhaltensampel zumeist aus mindestens drei Farben: grün, gelb und rot. Auf Magneten werden die Namen der Kinder auf der Ampel platziert, wo sie zu Beginn auf Grün stehen. Wenn sie gegen Regeln verstoßen, auffällig werden oder störendes Verhalten zeigen, verschlechtern sie sich und ihr Namensschild wird – für alle sichtbar – erst auf Gelb, dann auf Rot verschoben; gleiches gilt umgekehrt für angemessenes Verhalten. Es gibt auch mehrgliedrige Verhaltensampeln mit dem gleichen Ziel: Kinder für sozial erwünschtes Verhalten zu belohnen und für sozial unerwünschtes Verhalten zu bestrafen. Steht ein Kind am Ende des Tages oder längere Zeit auf Rot, so muss es negative Konsequenzen befürchten, die nach Berichten von Lehrkräften, Eltern oder Schülerinnen in Form von Strafarbeit bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder von Klassenfesten umgesetzt werden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von der Anwendung solcher Verhaltensampeln und wenn ja, wie viele Schulen betrifft dies thüringenweit? 2. Wie beurteilt die Landesregierung eine Anwendung einer Verhaltensampel im Hinblick auf Grundrechte, Kinderrechte, Schulgesetz und mögliche Richtlinien der pädagogischen Arbeit und des Datenschutzes – bitte einzeln ausführen –? 3. Wie wird die Fachaufsicht bezüglich der Anwendung erzieherischer Methoden im Unterricht durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden ausgeübt bzw. welche administrativen Anweisungen sind daraus erfolgt? 4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in Thüringen für Lehrkräfte, um auf besondere Unterrichtssituationen angemessen zu reagieren? Danke.
