Franziska Baum
Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, liebe Gäste auf der anderen Seite der Tribüne! Alle tun ja so, als ob sie hier über den Gesetzentwurf reden, aber tun es gar nicht,
(Heiterkeit und Beifall Gruppe der FDP)
das ist ein bisschen wie in der Presse, wo jetzt immer lauter Vorschläge gemacht wurden, die angeblich in dem Gesetzentwurf
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Findest
ihn gar nicht, ne?!) stehen würden, die da gar nicht drinstehen. Ich war immer schon ganz erschrocken, dass ich meine Rede noch dreimal neu schreiben muss. Worum geht es? Das vorliegende Gesetz verspricht uns Modernisierung im Schulwesen. 23 Paragrafen des Schulgesetzes werden angefasst, zwölf Paragrafen des Lehrerbildungsgesetzes werden geändert, teilweise auch nur minimal, aber so oder so, es ist eine Herausforderung für mich, mit meinen jetzt noch 4 Minuten 20 auf die Vielfalt an Korrekturen und neuen Ideen zu reagieren. Ein paar Vorschläge sind ja aus den Erfahrungen, die sich aus der Schulgesetznovelle der letzten Jahre ergeben haben, gewachsen, die so ein paar Fehler korrigieren. Dazu gehört das Thema mit den Schülern, die an den Landkreis bzw. an Bundesländergrenzen unterrichtet werden, wo der Wechsel in eine andere Schule, die vielleicht näher am Heimatort, aber weiter weg von der Thüringer Landesgrenze liegt, einfacher werden soll. Das ist auch richtig so. Genauso sehen wir das für die Stärkung der Rolle der Schulkonferenz bei der Entscheidung, ob eine Schule als Ganztagsschule geführt wird oder nicht. Lassen Sie mich jetzt aber auf ein paar Dinge eingehen, deren Regelung wir grundsätzlich sinnvoll finden und auch als notwendig erachten, wo ich mir aber jetzt nicht so sicher bin, ob das in der vorgelegten Form tatsächlich funktionieren kann. Ein Thema ist bereits seit einigen Jahren in den Gesprächen mit allen an Schule Beteiligten zu hören, und das ist ja auch Ausfluss des Beteiligungsprozesses des Bildungsministeriums gewesen, dass es in Schule eben nicht nur darum geht, dass dort Lehrkräfte unterrichten, sondern dass es auch andere Unterstützungen und anderes Personal braucht; Schulleitungen brauchen für ihren Verwaltungsaufwand Unterstützung, die Heterogenität in den Klassen erfordert Unterstützung durch Assistenten. Insofern unterstützen wir das Ansinnen, sowohl pädagogische Assistenzkräfte in den Schulen zu ermöglichen, als auch die Verwaltungsunterstützung bei den Schulleitungen anzubinden. Allerdings haben wir uns bei den pädagogischen Assistenzkräften ein bisschen mehr Offenheit gewünscht. Aktuell geht es darum, diejenigen, die mit pädagogischer Vorerfahrung kommen, im Migrationsbereich oder auch bei den Schülern mit Herausforderungen zu unterstützen. Da sehen wir durchaus noch Potenzial, auch Personen in die Schule zu bekommen, die fachlich für einen bestimmten Bereich geeignet sind, aber vielleicht eben keine pädagogische Ausbildung mitbringen. Ich denke hier an Begabtenförderung im MINT-Bereich zum Beispiel oder auch an die Einbindung digitaler Möglichkeiten. Da ist, glaube ich, noch Raum.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und da sind wir auch gleich beim Thema „Digitalisierung“, meinem Lieblingsthema.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir unterstützen definitiv, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Unterricht im digitalen Raum zu ermöglichen und auch die Einbindung des Internets in den Unterricht zu ermöglichen. Es ist ja in der Presse schon diskutiert worden, wie man dazu wohl stehe. Ich bleibe dabei: Die Übertragung eines Lehrers von einem Klassenzimmer in ein anderes Klassenzimmer ist jetzt kein pädagogisch großer Wurf und wird von der Lehrerschaft auch kritisch gesehen, aber notwendig ist es wohl, dass Schülerinnen und Schüler an einer laufenden Unterrichtsstunde teilhaben können, auch wenn sie nicht in diesem Klassenraum sitzen,
(Beifall Gruppe der FDP)
sei es, weil irgendwo kein Unterricht zur Verfügung steht oder weil sie krank sind oder wie auch immer. Insofern muss das rechtlich geregelt werden. Wir würden sogar so weit gehen, zu sagen, dass Lehrplaninhalte tendenziell so digitalisiert werden müssten, dass sie als Wiederholungsoption zur Verfügung stehen, wenn man es mal nicht verstanden hat, sich noch einmal ansehen muss oder eben einfach, um einen Erklärvortrag eines Lehrers zu ersetzen. Ich merke schon, meine Zeit rennt davon. Was ich nicht so richtig einordnen kann – formulieren wir es einmal diplomatisch –: Sie wollen auf Gesetzesebene regeln, dass Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern das Smartphone entziehen können, und Sie wollen auch auf Gesetzesebene regeln, dass Schülerinnen und Schüler ihre Kamera einzuschalten haben, wenn die Lehrerin das fordert. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie eine Lehrerin oder eine Schulleiterin im Elterngespräch deutlich macht, dass das Handy von Kalle jetzt noch bis Dienstag im Spind bleibt, weil das im Schulgesetz so vorgesehen ist. Das funktioniert aus meiner Sicht nicht, da müssen wir noch mal ran. Der Minister spricht ja auch selbst immer regelmäßig von der Kultur der Digitalität, und ein Thema bei der Kultur der Digitalität ist eine Demokratisierung und eine Verfügbarkeit von Informationen. Das ist für Schule in der aktuellen Situation total schwierig, ich kann das nachvollziehen, aber es beginnt eben damit, digitale Instrumente als gegeben zu akzeptieren und auch im Unterricht zu nutzen, und es beginnt auch damit, Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dabei zu unterstützen, mit den Geräten sinnvoll umzugehen. In der aktuellen Vorlage zementieren Sie aber ein sehr hierarchisches Unterrichtsverständnis in einer digitalen Umgebung, und damit konterkarieren Sie auch alle Gedanken, die Sie sich zur Multiprofessionalität und zu neuer Lernkultur in diesem Gesetzentwurf gemacht haben. Besonders enttäuscht bin ich auch noch über die Digitalgarantie, die hier so ein bisschen auf dem Rücken der Kommunen durchgeritten wird. Aber meine Redezeit ist abgelaufen, insofern kann ich mich leider nicht mehr dazu äußern, dass eigentlich die Abschaffung der BLF so gar nicht von allen gewollt war,
(Beifall Gruppe der FDP)
eine Reform vielleicht schon, und ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen, dass ich es nicht gut finde, dass Sie sich in die Schulnetzplanung der Schulträger reinhängen wollen, indem festgelegt wird, wie viele Gemeinschaftsschulen notwendig sind.
