Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: 16 Grundschulen, 32 Regelschulen und 6 Gemeinschaftsschulen erfüllen nicht die gestellten Anforderungen zur Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit. Da Grundschulen und Regelschulen im ländlichen Raum auch einzügig geführt werden können, erfolgt hierzu keine Auswertung. Mit Ihrem Einverständnis verzichte ich auf die Verlesung jeder einzelnen Schule und gebe stattdessen eine entsprechende Übersicht gleich zu Protokoll. Zu Frage 2: 161 staatliche Grundschulen, 79 staatliche Regelschulen und 25 staatliche Thüringer Gemeinschaftsschulen werden derzeit in einem Jahrgang oder mehreren Jahrgängen nicht mindestens zweizügig geführt. Zu Frage 3: § 41e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Thüringer Schulgesetzes enthalten die allgemeinen Tatbestände. Es gibt derzeit keine Rechtsverordnung, die die näheren Voraussetzungen, das Verfahren und die Ausgestaltung gemäß § 41e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 Thüringer Schulgesetz regelt. Gegebenenfalls erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dabei können zum Beispiel der Schulstandort oder ein spezielles Schulkonzept Berücksichtigung finden. Zu Frage 4: Die genauen Geo-Daten der Schulen liegen der Landesregierung nicht vor. Gezählt wurden staatliche Schulen, die unter gleicher Adresse gelistet sind und die einen Abstand von maximal 60 Metern haben. Bei der Grundschule-Regelschule-Kombination sind das 36, bei der Grundschule-Gemeinschaftsschule-Kombination 6. Vielen Dank.
