Prof. Dr. Hoff
Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es sind hier unterschiedliche Vorschläge unterbreitet worden. Lieber Herr Montag, die Vorschläge, die Sie hier dargestellt haben, die man ein Stück weit zusammenfassen kann unter der Idee, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine Art öffentlich-rechtliches Netflix-Angebot zu sehen: Ich hatte Ihnen schon mal an anderer Stelle angeboten, dass man diese Frage mal jenseits der parlamentarischen Debatte, die bestimmten Ritualen unterliegt, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen von politischen Stiftungen oder ähnliches diskutieren kann. Das Angebot wiederhole ich hier gern noch mal. Möglicherweise ist es für die Friedrich-Naumann-Stiftung interessant, darüber mal in eine Diskussion einzutreten, denn die medienpolitische Debatte – ich habe mich dazu auch an verschiedener Stelle in Artikeln geäußert, Sie haben das auch mal in einem längeren Beitrag in der „Welt“ gemacht – bietet eine Grundlage, in so eine Diskussion einzutreten. Dass wir da unterschiedliche Ansatzpunkte haben, liegt in der Natur der Sache. Sie schauen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anders, als ich das tue. Gleichzeitig sind wir uns, glaube ich, an einer Stelle einig, und die will ich auch ein Stück weit hier in den Mittelpunkt stellen. Ich habe in der Betrachtung, die ich Anfang September dieses Jahres zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk formuliert habe, immer gesagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie reformbedürftig. Dass Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfinden, ist beispielsweise Gegenstand des Dritten Rundfunkmedienänderungsstaatsvertrags, der im Parlament diskutiert wird, der einen Teil der Reformbemühungen, auf die sich die Länder miteinander verständigt haben, umsetzt, die beispielsweise die Konsequenz der Vorfälle beim rbb gewesen sind. Ich glaube, alle, die wir hier in diesem Raum sind, können zumindest festhalten, dass diejenigen – sagen wir mal – Exzesse, die es in der Intendanz des rbb gegeben hat, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in jeder Hinsicht schädlich gewesen sind. Es ist die Nichteinhaltung von Regularien, was eigentlich selbstverständlich ist, es ist nicht angemessener Umgang mit Beitragsgeldern. All dies erinnert an einen Umgang und auch eine Patronagestruktur, was – als jemand, der ursprünglich mal aus Berlin kam – durchaus in den frühen 90er-Jahren in Berlin nicht unüblich war und zu einem Buch geführt hat, in dem stand: „Berlin: Hauptstadt von Filz und Korruption“. Ich glaube, dass das Erinnerungen daran anklingen lässt. Gleichzeitig – und da wissen Sie, dass ich eine andere Auffassung habe als die AfD, das liegt in der Natur der Sache, nicht zuletzt am politischen Hintergrund – ist der Ansatz, der in dem Antrag vorgetragen ist, jetzt alle Staatsverträge zu kündigen, einer, der klar Ihrer Haltung entspricht, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einen Staatsrundfunk etc. etc. – Sie hatten ja nun ausreichend Zeit, das alles darzustellen. Ich will das nicht wiederholen oder paraphrasieren, dass wir hier eine grundsätzlich andere Auffassung haben. Ich will gleichwohl zur AfD ein, zwei Sachverhalte benennen. Das Erste: Wenn man sich hier hinstellt in einer Rede und sagt, man möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen, dann ist das schlecht damit vereinbar, dass man auch sagt, alle Staatsverträge werden gekündigt, denn dann fehlt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Institution jede handlungsfähige Grundlage. Das ist eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie wollen alle Staatsverträge kündigen – dann ist das eine Abschaffung. Dann sollte man auch sagen, wir wollen das Ding abschaffen und fertig. Das ist eine Abschaffung. Dann können Sie sagen, wir wollen das möglicherweise neu gründen. Aber Sie: Erst einmal werden alle Staatsverträge gekündigt. Damit gibt es dann keine Grundlage, das ist eine Abschaffung. Also müssen Sie sich schon entscheiden, was Sie jetzt tatsächlich wollen. Der andere Punkt: Es wäre auch schön, wenn Sie sich vielleicht in Ihrer Partei insgesamt entscheiden würden, was Sie jetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen wollen. Denn es ist ja auch vom Redner Ihrer Fraktion der Saarländische Rundfunk und dessen Eigenständigkeit zitiert worden. Nun zitiere ich mal Ihren Fraktionsvorsitzenden im Saarländischen Landtag, der zum Saarländischen Rundfunk Folgendes sagte: „Ohne den Saarländischen Rundfunk ist das Saarland nicht denkbar. Die Rundfunkanstalt ist identitätsstiftend für das Land.“ Also das würde ich jetzt nicht mal sagen, dass der Mitteldeutsche Rundfunk identitätsstiftend für Thüringen ist. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender im Saarland ist der Auffassung, dass der Saarländische Rundfunk identitätsstiftend für das Saarland ist. Die AfD sei zwar – so sagen Sie im Saarland – gegen einen verpflichtenden Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig setzt sich die AfD – Zitat Ihres Fraktionsvorsitzenden – „ohne Wenn und Aber für einen eigenständigen Saarländischen Rundfunk ein, der für Qualitätsjournalismus steht. Und dabei spielen die Kosten zur Finanzierung des Saarländischen Rundfunks keine Rolle, das [sei] eine Entscheidung im Saarland, da hätte die ARD diesbezüglich unter Kostengesichtspunkten gar nichts zu sagen.“ – so weit Ihr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr. Und wenn man diese Haltung im Saarländischen Landtag so vertritt, dann ist das eine deutlich andere Aussage als die, die Sie hier vertreten. Das spricht natürlich für einen wahnsinnigen Pluralismus in Ihrer Partei. Aber jetzt will ich auch sagen: Wenn Pluralismus letztlich nur ein Ausdruck für Beliebigkeit ist, dann macht das die Werthaltigkeit der Argumentation, die Sie im Thüringer Landtag darstellen, durchaus ein Stück weit schwieriger.
(Beifall DIE LINKE)
Vor dem Hintergrund will ich an anderer Stelle noch mal darauf hinweisen, dass natürlich eine ganze Reihe von Aufgaben im Hinblick auf die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ansteht. Ich will noch mal darauf verweisen, dass es eine Gruppe von acht Ländern gibt – durchaus politisch sehr unterschiedlich: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen –, die einen Vorschlag zu dem Themenauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Budgetierung und zu einem transparenten Finanzierungsindex vorgelegt hat. Das wissen Sie, weil ich das an unterschiedlicher Stelle schon mal dargestellt habe. Diese Gruppe der acht, in der – wie gesagt – fast alle politischen Konstellationen, die in den Ländern regieren, vertreten waren, war auch bereit, bei der Auftragsbeschreibung eine ganze Reihe von beitragsmindernden und qualitätssteigernden Aspekten zu fixieren. Auch die lassen Sie mich noch mal darstellen: Verschlankung der Organisationsstrukturen wie Landesstudios, Töchterunternehmen und Beteiligungen sowie Reduzierung der Sendernetzkosten – das geht in die Richtung, die Kollege Montag angesprochen hat –; Optimierung der Gemeinschaftssendungen und ‑ einrichtungen und Aufgaben, womit der gesamte Bereich organisatorisch verfasster gemeinsamer Aktivitäten in der ARD bezeichnet wird; Überprüfung der Gehaltsstrukturen und der Altersversorgung – da habe ich deutlich gemacht, dass ich hier auch tatsächlich eine andere Meinung habe als die, die vertreten wurde, indem ich sage, die Intendantinnen und Intendanten müssen sich eher am öffentlichen Dienst und dessen Gehaltsstruktur orientieren und nicht an der Gehaltsstruktur von Amazon, Netflix oder anderen. Da müssten wir noch einmal diskutieren, welche Auffassungen Sie an der Stelle haben. Gleichzeitig haben wir bereits im Staatsvertrag des MDR als Thüringen den Vorschlag unterbreitet, dass das Gehalt von Intendantinnen und Intendanten gedeckelt wird, und zwar auf dem Niveau der Bundesverfassungsrichter, weil das sozusagen von der Relevanz vergleichbare Tätigkeitsfelder sind. Im Hinblick auf das Programm, die Konzeption und die Notwendigkeit von Digitalprogrammen, die Verringerung der Hörfunkwellen, eine Verschlankung durch ein zunächst verstärktes und später grundsätzliches Online-Angebot und eine Konzentration und Reduktion der Sportrechte – das ist ein extrem wichtiger Punkt, der weiterhin bleibt; kurzum die Reduzierung der enormen Kosten für Sportübertragungen in einem irrational überhitzten Preiswettbewerb und mehr Informationen und Kultur in der Primetime, das wird Sie jetzt auch nicht überraschen. Diese Aufgaben sehe ich weiterhin. Gleichzeitig darf es aus meiner Sicht keinen öffentlich-rechtlich rundfunkfreien Raum in Deutschland geben, Regionalität ist und bleibt die DNA des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kollege Montag hat, wie so oft an dieser Stelle, zitiert, ich zitiere auch und zwar Jürgen Habermas aus „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“, herausgegeben von Suhrkamp 2022. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Es ist keine politische Richtungsentscheidung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, eine Medienstruktur aufrechtzuerhalten, die den inklusiven Charakter der Öffentlichkeit und einen deliberativen Charakter der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung ermöglicht.“ Das heißt immer, dass man auch unzufrieden sein kann, weil man das Gefühl hat, die eigene Positionierung – das haben wir selbst in der Landesregierung an der einen oder anderen Stelle – sei nicht adäquat abgebildet. Das ist aber auch nicht die Aufgabe unabhängiger Berichterstattung, sondern eine, die fair und transparent ist, und das ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
