Sascha Bilay
Fragestunde
Also gut. 4. Wie, das heißt, unter welchen Voraussetzungen mit welchen Mitteln, kann sich der Bürgermeister über die Ablehnung der Zustimmung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Verwaltung hinwegsetzen – bitte begründen –?
