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Sascha Bilay

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Fragestunde

Also gut. 4. Wie, das heißt, unter welchen Voraussetzungen mit welchen Mitteln, kann sich der Bürgermeister über die Ablehnung der Zustimmung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Verwaltung hinwegsetzen – bitte begründen –?

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