Maik Kowalleck
Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist in der bisherigen Debatte klargeworden, dass auch die anderen Fraktionen die Notwendigkeit sehen, ebendiesen Pensionsbericht vorzulegen. Unser Antrag ist jetzt schon einige Monate alt, aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir uns aktuell und natürlich auch in den nächsten Jahren intensiv mit der Thematik beschäftigen. Denn auf Bund und Länder kommen gerade in den nächsten Jahrzehnten enorme Pensionskosten zu und den Experten aus den verschiedenen Bereichen zufolge sind die öffentlichen Haushalte nur bedingt darauf vorbereitet. Wir haben auch die Situation gerade der sogenannten Babyboomer, die zunehmend ins Rentenalter eintreten. Wenn wir uns unterhalten, ob das mit Vertretern im Bereich der Polizei oder der Lehrerschaft ist, dann sehen wir eben auch, dass gerade die Jahrgänge Ende 50, Anfang 60 jetzt verstärkt in den Ruhestand treten. Das stellt uns nicht nur vor das Problem, dass Nachwuchs gewonnen werden muss, sondern auch die Situation der öffentlichen Haushalte und der entsprechenden Ausgaben muss intensiv betrachtet werden. Es gibt dazu verschiedene Erhebungen, das wurde an dieser Stelle erwähnt. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind zum Beispiel die Pensionskosten innerhalb von zehn Jahren um 88 Prozent gestiegen. Damit lastet nun auf jedem Bundesbürger eine Summe von 10.000 Euro. Dazu kommen auch noch die Kosten, die Beihilfen zur Krankenversicherung der Ruheständler, Sie kennen das alles. Wir beschäftigen uns ja auch intensiv insbesondere mit diesen Themen, wir hatten das heute auch im Bereich der Versorgungsempfänger angesprochen. Das sind immer wieder Themen, die hier eine wichtige Rolle spielen. Wir müssen als Landtag auch ein konkretes Bild davon haben, was das im Einzelnen für Thüringen bedeutet. Nur so können wir erkennen, wohin die Entwicklung geht. Deshalb hat der Thüringer Landtag mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2011 die Landesregierung beauftragt, erstmalig im Herbst 2012 einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Leider hat eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode bislang nicht stattgefunden, deshalb unser Antrag. Zwar zeichnet der aktualisierte Bericht aus dem Jahr 2017 ein Bild bis zum Jahr 2015, zeigt aber auch, dass bereits für das Jahr 2016 die tatsächlichen Werte im Vergleich zu den prognostizierten einen Bedarf von 810.000 Euro bedeuten. Eine zeitnahe Aktualisierung des Berichts ist somit sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund liegt nun unser Antrag vor mit der Aufforderung, den aktualisierten und erweiterten Bericht bis zum 30. April 2023 vorzulegen. Ich werbe dann an dieser Stelle noch mal um Ihre Unterstützung, das wurde hier in den Redebeiträgen auch entsprechend gezeigt. Danke schön.
