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Götze

15.12.2022 Sitzungen 7/97

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen

erhalten die Aufsichtsbehörden hiervon gerade keine Kenntnis. Gleiches gilt, wenn eine Gemeinde aus anderen Gründen auf den Betrieb einer Badeeinrichtung verzichtet oder diesen zum Beispiel zeitlich einschränkt. Eine statistische Erfassung aller mit dem Antrag begehrten Daten wird folglich nicht geführt, denn hierbei handelt es sich, wie eingangs erwähnt, im Wesentlichen um Fragen, die die kommunale Selbstverwaltung betreffen. Das Land hat insofern lediglich die Rechtsaufsicht und ist damit auf die Erteilung von Informationen beschränkt, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erlangt wurden bzw. konkret vorliegen. Zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten liegen der Landesregierung regelmäßig keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht des Landes. Zu Ziffer 8 des Antrags kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Stand November 2022 16 Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Abs. 2 BäderOBVO erteilt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu den im Antrag angesprochenen Aspekten der Ausbildung von Fachkräften für Bäderbetriebe ist Folgendes zu sagen: Unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit für die Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsbildern ist das Landesverwaltungsamt die zuständige Stelle bei dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe und für den Fortbildungsabschluss Geprüfte Meisterin/geprüfter Meister für Bäderbetriebe. In dieser Zuständigkeit liegen dem Landesverwaltungsamt zwar Zahlen zu den bestehenden Ausbildungsverhältnissen bzw. den angemeldeten Prüflingen vor, es können jedoch daraus keine allgemeinen Rückschlüsse auf die personelle Verfassung der Thüringer Bäder gezogen werden. Ich verweise insofern auf die Ausführungen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2850. Im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe befinden sich derzeit etwa 60 Personen in der Ausbildung, 14 Auszubildende werden im Jahr 2022 ihre Abschlussprüfung ablegen. Für das Jahr 2023 liegen bislang 23 Anträge auf Prüfungszulassung vor, die Anmeldefrist endet allerdings erst im März 2023. Zudem wurden in den Jahren 2015 bis 2021 beim Landesverwaltungsamt insgesamt 19 Zulassungen zur Prüfung zum/zur geprüften Meisterin bzw. Meister für Bäderbetriebe beantragt. Alle Prüfungsteilnehmenden haben die Fortbildungsprüfung bestanden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde jeweils ein weiterer Antrag auf Prüfungszulassung gestellt. Ich habe schließlich bereits eingangs darauf hingewiesen, dass der Landesregierung aus dem Vollzug der gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen der BäderOBVO keine Erkenntnisse zum Grund organisatorischer Entscheidungen von Gemeinden für Schließungen oder verkürzte Öffnungszeiten vorliegen, sodass für das Jahr 2022 nicht mitgeteilt werden kann, ob Bäder hiervon gerade wegen fehlenden Personals betroffen waren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit im Antrag der FDP unter seiner Ziffer II nunmehr konkrete Anpassungen der BäderOBVO gefordert werden, möchte ich mich auf folgende Anmerkungen beschränken: Zu 1.: Die Regelungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BäderOBVO fordern nicht, dass die Badeanstalten vom selben Rechtsträger betrieben werden müssen und stehen mithin kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege. Zu 2.: Eine um Zugangszeiten und Entfernungen erweiterte Klarstellung würde die Kooperationsmöglichkeiten im Einzelfall weniger flexibel ausgestalten, als es den Beteiligten derzeit möglich ist. Kernpunkt ist hierbei die Erreichbarkeit von nicht anwesenden Fachkräften, damit diese entscheiden können, ob ihre Anwesenheit notwendig ist und es gegebenenfalls ausreicht, der Hilfskraft eindeutige Handlungsanweisungen zu erteilen. Zu 3.: Ich vermag keinen Vorteil darin zu erkennen, wenn eine Fachkraft in die örtliche Aufsichtsorganisation nicht eingebunden ist. Der als Alternative vorgeschlagene Dritte müsste seinerseits entsprechend fachlich befähigt sein, anderenfalls bedürfte es schon aus Haftungsgründen auch weiterhin der fachkräftebegleitenden Umsetzung eines lediglich zugelieferten Organisationskonzepts. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗