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Holter

15.12.2022 Sitzungen 7/97

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Guten Morgen, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler! Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU handelt von Kindertagespflegepersonen, die wir ja landläufig Tagesmütter und Tagesväter nennen. Es handelt sich um ein Einzelthema, welches die CDU aufgegriffen hat, und ich halte das nichtsdestotrotz für wichtig. Wie werden diese 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen eigentlich vergütet bzw. welche Sachkostenpauschalen und Förderleistungen erhalten sie für ihre selbstständige Tätigkeit? Die verschiedenen Rednerinnen und Redner sind gerade darauf eingegangen. Lassen Sie mich, bevor ich zu einigen Einzelheiten komme, sagen, die Tagesmütter und Tagesväter sind wichtige Säulen der Kindertagesbetreuung in Thüringen. Sie haben Sitz und Stimme auch in der AG Zukunft Kindergarten, die ich vor einiger Zeit gegründet habe. Da haben wir sehr wohl über die Situation gesprochen. Herr Tischner, ich habe der Landesarbeitsgemeinschaft auch zugesagt, dass wir mit der von Thomas Hartung angesprochenen großen Novelle des Kindergartengesetzes dann auch dieses in Angriff nehmen. Gut, jetzt haben Sie Ihre Initiative vorgelegt, und ich will im Einzelnen auch darauf eingehen. Das Anliegen, wie ich schon sagte, das seit längerer Zeit durch die Interessenvertreterinnen und ‑ vertreter formuliert wird, mache ich mir zu eigen: Wir brauchen in Thüringen eine bessere Vergütung, da sind wir uns vollkommen einig, denn die 574 Euro für ein Ganztagskind sind ein zu geringer Betrag. Aber, Herr Tischner, das haben Sie nicht ausgeführt: Wessen Aufgabe ist es denn nun eigentlich? (Beifall DIE LINKE) Da ist das Kindergartengesetz ganz klar: Es ist eine kommunale Aufgabe, die Pauschalen und die Fördersätze festzulegen. Und ja, diese sollen natürlich auskömmlich sein, denn ich bin überzeugt, Tagesmütter und Tagesväter müssen von ihrer Arbeit leben können. (Beifall DIE LINKE) Es waren die kommunalen Spitzenverbände, die 2017 ausdrücklich gewünscht haben, dass die Verantwortung für die Festsetzung der Pauschalen und Fördersätze auf die Kommunen übergeht, und das ist mit der Gesetzesentscheidung von 2017 so erfolgt. Das blenden Sie aus, meine Damen und Herren der CDU. (Beifall DIE LINKE) Doch, die Verantwortung liegt bei den Kommunen. Die Sätze, die seitdem im Kindergartengesetz stehen, sind Mindestsätze, die damals aufgenommen wurden, und dienen gleichsam als Sicherheitsnetz, nämlich als mindester Mindeststandard, damit dieser Übergang auf die Kommunen gelingt und nicht zur Existenzfrage für Tagesmütter und Tagesväter wird. Die Entwicklung, die wir beobachten, ist aber eine andere, ist genau das, was wir jetzt hier diskutieren. Viele Kommunen haben diese Sätze nicht als mindesten Mindeststandard begriffen, sondern praktisch als Obergrenze, ich will das deutlich sagen. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, mehr festzulegen, als im Gesetz steht. Sie kümmern sich doch so um die Kommunen, Sie schieben den Kommunen auch wieder richtig Geld zu über die Haushaltsverhandlungen. Richtig. Dann müssen die Kommunen dieses Geld, das sie über Ihre Initiativen bekommen, auch dafür einsetzen. Das will ich hier mal deutlich unterstreichen. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU) Wenn das von den Kommunen als Obergrenze verstanden wird, dann handeln die Kommunen nicht entsprechend dem Gesetz. Es geht um mindeste Mindeststandards. Und das ist leider in den letzten fünf Jahren eingetreten. Eigentlich wollte der Gesetzgeber genau das vermeiden. Aber die Entwicklung ist eine andere und das ist eben eine Existenzfrage der Tagesmütter und der Tagesväter geworden. Es liegt doch auf der Hand: Wenn der Markt oder in diesem Falle die Kommunen das nicht regeln, dann muss das Land regulativ eingreifen. Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf der CDU stehen nun neue Mindestbeiträge. Werter Herr Tischner, mir erschließt sich nicht, wie diese Summen zustande kommen. Das wird aus Ihrem Gesetzentwurf nicht klar. Der Betrag aber, den man ins Gesetz schreibt, muss eine bestimmte Basis haben und darf nicht einfach aus der Luft gegriffen sein. Da bin ich schon mal gespannt auf die Anhörung, welche Berechnung Sie dann vorlegen und wie diese Zahlen zustande kommen. Die CDU schlägt auch vor, eine Bindung an die Entwicklung des TVöD im Gesetz vorzusehen. Wie ein Tarifvertrag zustande kommt, wissen wir alle. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen verhandeln miteinander. Beim TVöD, das ist der Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen, für die Schülerinnen und Schüler, werden die Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Gewerkschaften miteinander verhandeln, und der wird notfalls auch erkämpft. Diejenigen, die dort angebunden sind, wissen das. Aber die Tagesmütter und Tagesväter sind selbstständig. Nun kann man sich natürlich auch an einem Tarifvertrag orientieren. Damit Sie mich richtig verstehen, ich unterstütze die Zielrichtung. Ich möchte aber auf die systemischen Fragen hinweisen, die dringendst im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen. Dabei steht vor allem auch die Frage, liebe CDU: Welche Verantwortung billigt der Gesetzgeber des Landes in Zukunft den Kommunen weiter zu? Tragen sie weiter die Verantwortung oder gibt es eine Rückkehr zu dem alten Prinzip, dass das Land die Sätze festlegt? Ich habe jetzt Ihre Gesetzesinitiative so verstanden, dass Sie in diese Richtung tendieren. Das müssen wir dann in der Diskussion ausloten. Es muss also geklärt werden – und ich weiß nicht, ob Sie mit Ihren kommunalen Vertretern darüber gesprochen haben –, in welche Richtung ganz konkret das Gesetz geändert werden soll in dieser Frage: Wer legt zukünftig die Sätze fest? In jedem Fall, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten wir in der Ausschussberatung auch diese Frage beleuchten. Ich hoffe da auf eine gute Beratung. Ich denke, so wie das auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gesagt haben, das kann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entsprechend mitberaten werden. Morgen im Bundesrat, werter Herr Prof. Hoff, wird ja sicherlich das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes verabschiedet werden. Davon gehe ich aus. Damit ist auch klar, dass wir dieses Gesetz, dieses neue Gesetz des Bundes in Landesrecht umsetzen müssen und auch wollen, selbstverständlich. Ich weiß, dass wir dann auch eine große Novelle des Kindergartengesetzes angehen. Thomas Hartung und andere sind darauf eingegangen. Wir wollten eigentlich in diesem Zusammenhang auch die Frage für die Tagesmütter und die Tagesväter in Angriff nehmen. Nun ist die CDU-Fraktion mit Ihrer Initiative gekommen. Das ist auf der einen Seite gut so, aber es sind einige Fragen im Detail zu klären. Da wünsche ich mir, dass wir innerhalb der Ausschussberatung diese Fragen auch beantworten, dass wir mit dem Gesetz Rechtssicherheit schaffen, damit wir nie wieder in eine Situation kommen, dass Tagesmütter und Tagesväter in Existenznöte kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗