Dorothea Marx
Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ja, den gibt es. Dann brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass die Fristverkürzung hier gewährt wird und der Punkt auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer möchte sich dafür aussprechen? Das sind die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Herr Montag.
