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Thomas L. Kemmerich

FDP 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die steigenden Energiepreise in Verbindung mit der allgemeinen Inflation führen zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die insbesondere auch Rentner und die Versorgungsempfänger des Freistaats trifft. Die hier vorgeschlagene Anhebung oder Ausreichung einer Energiepauschale gleicht den Maßnahmen, die die Bundesregierung für die betroffenen Personengruppen bundesweit getan hat, ist vertretbar und auch folgerichtig. Denn es wäre nicht zu erklären, wenn genau diese Gruppe nicht in den Genuss dieser Zahlungen käme. Allerdings – und das muss man betonen und das ist Aufgabe der Politik –, neben dem Abfedern der Härten, die nun in dieser Zeit eintreten, ist es langfristig und kurzfristig natürlich auch wichtig, dass die Gründe, die zur Inflation und zur Angebotsverknappung führen, beseitigt werden. Deshalb gibt es noch mal Gelegenheit, hier zu sagen, wir müssen alles tun, um eben die Angebotsmenge zu erhöhen. Das ist eine unvoreingenommene Forschung in den Energiefeldern fossiler Energie. Ich nenne hier Schiefergasgewinnung in Deutschland, weitläufig bekannt als Fracking, und natürlich auch weitere Forschung bei der friedlichen Nutzung von Atomund Kernenergie. Gestern war es etwas kurz, deshalb heute noch mal: Wir verstehen nicht, dass – weltweit sind über 440 Anlagen in Betrieb, 50 Anlagen im Bau – wir uns in Deutschland weiterhin verschließen, hier wenigstens weiter zu forschen. Die vierte Generation, die sogenannten Flüssigsalzreaktoren, versprechen kernschmelzungsfreie Nutzung. Der Atommüll ist ein minimales Abfallprodukt nur noch bei dieser Forschungsfrage. Deshalb stellt sich nicht die Frage des Endlagers, sondern die Frage der weiteren Nutzung.

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