Thomas Hartung
Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst drei Bemerkungen bezogen auf meine Vorredner. Erstens: Christian Tischner, ich bin kein Bildungspolitiker der Ramelow-Regierung. Ich bin Parlamentarier und kein Regierungssprachrohr. Dasselbe gilt auch für meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich und Kollegen Wolf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zweitens: Wenn du mal drei, vier Stunden Zeit hast, erzähle ich dir mal, wie sich mein Beruf in den letzten 25 Jahren verändert hat. Das liegt natürlich in der Natur der Sache, wenn ich einige Jahre im Beruf bin, dass der sich auch ändern kann. Das ist nichts, was ich bedauern muss, das liegt einfach in der Natur der Sache. Drittens: Herr Jankowski, ich will es jetzt nicht zu sehr ausführen, das können Sie vielleicht nachlesen. Die Schulgebäude sind nicht Teil dieses Gesetzes, weil die Verantwortung für die Schulgebäude bei den Schulträgern und nicht beim Land liegt.
(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Das habe
ich nicht gesagt!) Das soll als Vorbemerkung reichen. Jetzt steigen wir gleich ein. Vieles ist gesagt worden, ich möchte mich einigen Schwerpunkten hier noch mal widmen. Das eine ist der bedarfsgerechte Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens, sprich der Thüringer Gemeinschaftsschulen. Wir wollen – und das sollte Christian Tischner sehr recht sein – den Elternwillen dabei stärker berücksichtigen. Das heißt, wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule so ausbauen, dass die Eltern, die ihren Kindern längeren gemeinsamen Unterricht ermöglichen wollen, das auch wohnortnah können. Genau das ist der Inhalt des Gesetzes. Die hier an die Wand gemalte Zwangsfusion betrifft ja nur Schulen, die im selben Gebäude oder nebeneinanderliegen. Das sind auf ganz Thüringen gerechnet 31 Gebäude, Christian, 31 Gebäude.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist ja kein Zufall, dass die Gemeinschaftsschule dort nicht eingerichtet wird, wo Landräte mit deinem Parteibuch Elternwillen ignorieren.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Einer viel-
leicht!) Und, Christian, wenn ich den Elternwillen
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
doch Quatsch, weil doch die Schülerzahlen …!) ernst nehme – und das hast du hier gesagt –, das gilt ja nicht nur, wenn es mir gefällt bei der Inklusion, dann muss er auch beim längeren gemeinsamen Lernen gelten; entweder alle Elternwillen gelten oder gar keiner. Das muss man auch mal verinnerlichen. Und jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich hier ansprechen, dass es vielleicht eine Fehlwahrnehmung gibt. Vielleicht gehen die Eltern, die ihren Elternwillen bei der Inklusion nicht wahrgenommen sehen, lieber zur CDU, während die Eltern, deren Elternwillen beim längeren gemeinsamen Lernen liegt, möglicherweise eher zu den Abgeordneten von Rot-Rot-Grün gehen. Das liegt in der Natur der Sache, weil sie sich dort besser vertreten fühlen. Christian, am Ende, wenn ich der Präsidentin vorgreifen darf.
