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Christian Tischner

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/97

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja schon manche Rede vom Kollegen Reinhardt gehört, aber diese Rede hat es an Arroganz heute wirklich übertroffen, nicht nur an Arroganz (Beifall CDU, AfD) gegenüber dem Parlament hier im Hause, sondern vor allem an Arroganz – und das ist das Schlimme – gegenüber den Kindertagespflegern in unserem Freistaat. Sie wissen ganz genau, Herr Reinhardt, dass wir uns darauf verständigt haben, hier heute im Hause nur noch einmal allein über den Bereich der Kindertagespflege zu reden, weil wir im Landtagsausschuss/Bildungsausschuss einen Gesetzentwurf haben, der von Rot-Rot-Grün stammt, wo es um das Thema „PiA“ geht. Wir wollen gemeinsam diese beiden Gesetzentwürfe jetzt anhören, PiA und die Kindertagespflege. Und Rot-RotGrün hat zu Recht angekündigt und viele Fraktionen hier im Hause auch – die AfD habe ich gerade gehört, uns habe ich vernommen, die Gruppe der FDP –, dass wir im kommenden Jahr uns sehr intensiv, wahrscheinlich dann auch in verschiedensten Gesetzentwürfen, noch einmal der frühkindlichen Bildung und größeren Novellen des Kindergartengesetzes annehmen wollen. Also, sich hier hinzustellen, mit so einer Arroganz zu spalten, Kindergärten und Kindertagespflege auszuspielen, das ist ein Offenbarungseid Ihrer Politik, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, AfD) Für uns ist ganz klar, die hier auf den Weg gebrachte Änderung in § 23 des Kindergartengesetzes für eine bessere Entlohnung der Kindertagespfleger ist dringend notwendig. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in diesem Bereich weiter sicherzustellen, bedarf es einer auskömmlichen und bedarfsgerechten Entschädigung für die in Thüringen tätigen Kindertagespfleger. Aktuell ist dies nicht der Fall, die Situation für diese Berufsgruppe gestaltet sich, gelinde gesagt, sehr dramatisch. Waren bis 2016 noch ungefähr 350 Kindertagespflegepersonen mit der Betreuung von ca. 1.300 Kindern beschäftigt, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv rückläufig; wir haben derzeit wahrscheinlich noch so ca. 220 Kindertagespflegerinnen und ‑ pfleger in unserem Land. Der Landesverband für Kindertagespflege schätzt ein, dass in diesem Jahr noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden, schlichtweg weil gegenwärtig viele Tagesmütter am Rande des Existenzminimums agieren. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und festgelegten und dann seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen seitens der Landesregierung. Eine kostendeckende Betreuung der Kinder ist damit für viele aktuell nicht mehr zu stemmen. Viele Kindertagespfleger leben von ihrem Ersparten. Die aktuellen Kostensteigerungen, beispielsweise für Strom und Heizung, erschweren die schwierige Situation noch weiter. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch verhindern, dass die Berufsgruppe, auch wenn sie mit mittlerweile 230 Personen verhältnismäßig überschaubar ist, weiter von der Landesregierung vernachlässigt wird. Exemplarisch dafür waren auch die Ausführungen des Ministers im Bildungsausschuss in diesem Jahr, als er auf die Frage nach der Kostenentwicklung in der Kindertagespflege der vergangenen fünf Jahre konstatieren musste, dass für die Jahre 2016, 2017, 2020 und 2021 das Ministerium gar keine Daten erhoben habe. Verantwortungsübernahme für alle Bereiche der frühkindlichen Bildung sieht anders aus! In einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie wurden einzelne Bundesländer hinsichtlich der leistungsgerechten Vergütung und Alterssicherung von Kindertagespflegepersonen als Beitrag zur Fachkräftegewinnung untersucht. Im Ergebnis kam heraus – und diese Ergebnisse sind niederschmetternd –: In Thüringen arbeiten die Kindertagespfleger kurz vor dem Existenzminimum. Auch herrscht auf den ersten Blick eine besonders dramatische Lage hinsichtlich der errechneten Renten, die bestenfalls 472 Euro mit Erreichen des Regelrentenalters von 67 Jahren betragen würden. Auch wurde in dem Gutachten kritisiert, dass eine qualifizierungsbezogene Vergütung kein Bestandteil der Landesregelung sei. All dies haben wir nun hier im vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen und hoffen, mit der Anpassung der Sätze und teilweise deutlichen Erhöhung dazu beizutragen, dass die Kindertagespflege als ein ergänzendes Modell, das vielen Familien, die gerade beruflich sehr differenziert arbeiten müssen, langfristig dient, auch erhalten werden kann. Dass dieser Gesetzentwurf schon längst überfällig war, ist hoffentlich schon ein Konsens hier im Haus. Überraschend ist es eher, dass dieser von unserer Fraktion, aus der Opposition heraus kommen muss. Wobei: Nach der Rede von Herrn Reinhardt wurde ja eigentlich deutlich, dass jedenfalls die Linken für diesen Bereich der frühkindlichen Bildung scheinbar überhaupt kein Herz haben. Nichtdestotrotz hoffen wir auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung jetzt zur Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs und dann auch auf einen Konsens im Sinne der Thüringer Kindertagespflegerinnen und ‑ pfleger. Viel Dank. (Beifall CDU)

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