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Plenarprotokoll 8/35

09.11.2022 · 290 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (28)CDU (23)AfD (22)GRÜNE (22)SPD (21)FDP (12)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Landtagssitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 35. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 35., 36. und 37. Sitzung liegt Ihnen vor. Von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ist ein Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/1524 vorgelegt worden. Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, diesen auf die Tagesordnung zu setzen und in verbundener Aussprache mit dem Tagesordnungspunkt 2 zu beraten. Des Weiteren besteht zwischen den Fraktionen Einvernehmen, am Freitag die Tagesordnungspunkte 29 und 39 zu tauschen. Außerdem ist entgegen dem vorliegenden Zeitplan für Tagesordnungspunkt 8 eine Aussprachezeit von 71 Minuten vorgesehen. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 35., 36. und 37. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 35., 36. und 37. Sitzung die Abgeordneten Professor Dr. Robert Northoff, Anne Shepley, Jutta Wegner, Constanze Oehlrich und Barbara Becker-Hornickel zu Schriftführern beziehungsweise Schriftführerinnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich für den Oktober Daniel Seiffert, Thomas de Jesus Fernandes, Elke-Annette Schmidt, Ann Christin von Allwörden. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zu Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Im November beziehungsweise zu seinem gestrigen Geburtstag gratuliere ich recht herzlich David Wulff sowie natürlich auch zu dem sehr erfreulichen Ereignis, nämlich dem Familienzuwachs. Von dieser Stelle herzliche Grüße an David Wulff! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : a) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft, Drucksache 8/1495, in Verbindung mit b) Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Gedenken an die Reichspogromnacht – Lehren für die Gegenwart“. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft – Drucksache 8/1495 – Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Gedenken an die Reichspogromnacht – Lehren für die Gegenwart Das Wort zur Begründung des Antrages wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn möchte ich im Namen meiner Fraktion unserer Landtagspräsidentin Hesse, Frau Landtagspräsidentin Herbst und Herrn Landesrabbiner Kadnykov für die sehr würdige Gedenkstunde zum 9. November danken. Das ist wahrlich ein Schicksalstag der deutschen Geschichte, an den wir uns hier gemeinsam in der zurückliegenden Stunde in all seinen Facetten erinnert haben. Und gerade mit Blick auf die Schrecken des 9. November 1938 ist es ein gutes Zeichen, dass sich alle demokratischen Fraktionen hier im Landtag entschieden haben, angesichts des Holocaust den gemeinsamen Antrag „Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft“ erarbeitet und auf die Tagesordnung gesetzt haben. Und an dieser Stelle unseren aufrichtigen Dank für die gute und kollegiale Beratung an die Fraktionen der FDP, der CDU, der GRÜNEN, der LINKEN. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch 84 Jahre nach der sogenannten Reichspogromnacht bekennen wir uns am 9. November 2022 als Landtag dazu, Verantwortung zu tragen, Verantwortung dafür zu tragen, dass der Schrecken, das Leid und aber auch die gesellschaftlichen Mechanismen des Hasses und der Vernichtung im Nationalsozialismus nicht in Vergessenheit geraten, und dass sie uns mahnen, heute aktiv und wachsam zu sein und es eben – wie der Antragstitel sagt – nie wieder so weit kommen zu lassen. Meine Damen und Herren! Lieber Landesrabbiner Kadnykov! Das tun wir, indem wir – so wie auch heute – zusammen gedenken und geschichtliches Wissen wach- und präsenthalten. Das tun wir, indem wir Antisemitismus in seinen sich wandelnden Formen erkennen und klar benennen, indem wir seinen teils spezifischen, teils aber auch sehr alltäglichen Erscheinungsformen entschieden entgegentreten und durch Aufklärungs- und auch durch Bildungsarbeit vorbeugen, beispielsweise durch die laufende und hier im Land veranstaltete Reihe „Antisemitismus die Stirn bieten“. Das tun wir, indem wir auch in diesem Antrag, den wir vorgelegt haben und heute gemeinsam beraten, ganz klar sagen, das Existenzrecht und die Sicherheit des demokratischen und jüdischen Staates Israel ist nicht verhandelbar. Das tun wir durch einen gerade in der letzten Legislaturperiode neu ausgehandelten Staatsvertrag und entsprechende finanzielle Mittel. Und, meine Damen und Herren, das tun wir, indem wir als Staat mit harter Hand gegen Hass und Gewalt vorgehen und jüdisches Leben in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Einrichtungen schützen. Und, meine Damen und Herren, Angriffe auf Jüdinnen und Juden, die Schändungen jüdischer Friedhöfe bis hin zum versuchten Massenmord beim Anschlag auf die Synagoge in Halle, das sind alles neuerliche Mahnmale dafür, dass wir nicht nur die Erinnerungen wachhalten, sondern heute aktiv sein müssen. Meine Damen und Herren, diese klare Haltung und dieser Einsatz heute – das sei übrigens auch allen gesagt, die beim Thema Holocaust an diesen viel zitierten „Vogelschiss“ denken –, diese klare Haltung und dieser Einsatz, die erledigen sich auch nicht durch ritualisierte Abarbeitung oder die werden auch nicht im Laufe der Zeit weniger wichtig. Ganz im Gegenteil, es handelt sich im Sinne dieser historischen Verantwortung, die wir tragen, um eine andauernde Aufgabe, die zu unserer deutschen Identität nach dem Zweiten Weltkrieg ganz fest dazugehört und die immer wichtiger wird, je mehr die Erinnerungen der Zeitzeugen von damals verblassen. Und weil das so ist, geht es auch darum, die bestehenden Ansätze und die Instrumente, die wir Antisemitismus entgegensetzen, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, gemeinsam weiterzuentwickeln. Auch hierzu bekennt sich der vorliegende Antrag und gibt einen erneuten Impuls, um die Antisemitismusprävention und Bekämpfung gemeinsam mit allen Aktiven im Landesverband der Jüdischen Gemeinden, im Netzwerk „Demokratie und Toleranz“ und vielen weiteren fortzuschreiben, zu bündeln. Grundlagen hierfür gibt es vielfältige, neben den Empfehlungen des Zentralrats und auch der Landesbeauftragten der Kultusministerkonferenz, jüngste der Justizministerinnen und -ministerkonferenz aus dem Juni 2022. Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Nie wieder!“, das heißt für uns, Gedenkstätten, Aufarbeitung, Bildungsarbeit als wichtige Elemente der Erinnerung, der Mahnung und Haltung und vor allem auch für die junge Generation zugänglich zu machen. „Nie wieder!“ heißt für uns in Mecklenburg-Vorpommern, mit einer Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus – kurz DIA – jüngst ein unabhängiges kostenloses Melde- und Beratungsangebot gegen Antisemitismus eingerichtet und 2022 gestärkt zu haben. Und „Nie wieder!“ heißt, dass ein Beauftragter des Landes für das jüdische Leben und gegen Antisemitismus diesem wichtigen Anliegen dient. In diesem Zusammenhang sei für die Arbeit in der Vergangenheit Dr. Schmutzler gedankt und seien Nikolaus Voss Erfolge bei der wichtigen Aufgabe gewünscht. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auf der Regierungsbank) Und, meine Damen und Herren, „Nie wieder!“ heißt für uns vor allem, im Hier und Jetzt friedlich, vielfältig, auch fröhlich mit unseren jüdischen Mitmenschen zu leben, zu arbeiten, zu lachen und dafür die Begegnung und den Dialog zu stärken und jeder für sich aktiv zu nutzen. Das gehört für uns nämlich ebenfalls ganz klar zu der Aufgabe dazu. Es gibt jenseits von Holocaust und Antisemitismus viel zu wenig Wissen darüber, was das jüdische Leben eigentlich ist, was es ausmacht. Und das wollen wir ändern. Deshalb ist es beispielsweise nur folgerichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der großen Festreihe „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ im Jubiläumsjahr und auch anschließend viele Informations- und Kulturveranstaltungen gefördert und damit mitgeholfen hat, dass jüdisches Leben hier in Mecklenburg-Vorpommern in den Fokus kommt. Und an dieser Stelle betone ich ganz bewusst „mitgeholfen durch die Förderung“, weil ohne den Einsatz Hunderter engagierter Menschen überall im Land, in den Gemeinden, in den neuen und alten Synagogen, in den Museen und Theatern, in den Vereinen, in der Pflege der Friedhöfe, der Gedenkstätten, weiterer Kultureinrichtungen, wie beispielsweise dem Max-Samuel-Haus in Rostock, um nur einige zu nennen, ohne diese Engagierten wären diese Vielfalt und der Austausch nicht erlebbar. Und für genau diese Begegnungen und diese Gelegenheiten zum Dialog, zum Sich-gegenseitig-Sehen, sich anzuerkennen und sich dann auch zu unterstützen und für den auch wiederkehrenden gemeinsamen Kulturgenuss mit den jüdischen Gemeinden und den Vereinen bin ich zutiefst dankbar. Und stellvertretend, meine Damen und Herren, für die vielen Initiativen im Land möchte ich mich bei den Jüdischen Gemeinden in Rostock und Schwerin, bei dem Landesverband bei Herrn Rosov, Frau Levi, Herrn Bunimov und natürlich beim eben schon hier von uns auch empfangenen Landesrabbiner Kadnykov und natürlich all ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auf der Regierungsbank) Meine Damen und Herren, belastbare Verbindungen, die entstehen im persönlichen Kontakt und das gemeinsame, vielfältige, manchmal leichtere, manchmal schwerere Tun – und das hat mich sehr beeindruckt, was der Landesrabbiner Kadnykov gesagt hat, es sich vorzunehmen, ist das eine, es gemeinsam zu tun und sich daran messen zu lassen, ist das andere –, also belastbare Verbindungen entstehen im Kontakt und im gemeinsamen Tun. Und deshalb denke ich gerne zurück, nicht zuletzt an die vielen schönen Erlebnisse hier im Land im Rahmen der Jüdischen Kulturtage über die Jahre, wo Juri Rosov mit seinem Team beispielsweise „Die Damen und Herren Daffke“ mit einer Chansonrevue mit Werken jüdischer und verfemter Künstler in der „Societät maritim“ oder die Band „Youkali“ mit eigenen Kompositionen zu der wunderbaren Lyrik von Mascha Kaléko auf die Bühne gebracht hat. Ich denke an die vielen bewegenden Projekttage, die unter anderem das „Anne Frank Zentrum“ in Mecklenburg-Vorpommern mit Schulen anbietet, wo ich mit den Schülerinnen und Schülern eine bearbeitete Ausstellung zu Anne Frank exemplarisch in Altentreptow begleiten durfte. Ich denke an die Ausstellung und den Film „Abraham war Optimist“ über das Leben, das Wirken und die Werte von Rabbi Wolff mit ganz eindrucksvollen Fotos und Eindrücken der Fotografin Manuela Koska, die wir nach der Ausstellung hier in Schwerin in der Öffentlichkeit nach Rostock an die Kunsthalle am Schwanenteich gebracht haben mit Unterstützung des Projektes „Demokratie leben!“. Ich denke an die vielen Stolpersteine, die in Mecklenburg-Vorpommern an ermordete und verfolgte Jüdinnen und Juden erinnern, wo die gesamte Öffentlichkeit, alle Menschen mithelfen können, mitstiften können, diese Erinnerungsorte pflegen können. Und natürlich denke ich, wenn ich an die Stolpersteine denke, immer auch an jenen Stein, den wir mit unserer Jugendorganisation 2006 zum Gedenken an Irma Borchardt vor ihrem ehemaligen Wohnhaus in der Eschenstraße in Rostock in den Bürgersteig einließen. Vor 1933 lebte Irma Borchardt als ganz normale Frau in Rostock. Nach 1933 verloren sie und ihre Mutter ihre Arbeit und wurden nach und nach zu Außenseiterinnen. Obwohl Irma später bei Max Samuel im EMSA-Werk Arbeit fand und heiratete, lebte sie in ärmlichen Verhältnissen. Im Juli 1942 wurde Irma Borchardt – im siebten Monat schwanger – mit ihrem Mann und ihrer Mutter nach Auschwitz gebracht und augenblicklich vergast. Meine Damen und Herren, wenn man sich das alles vergegenwärtigt – die Schrecken, die Erinnerung, die Mahnung –, aber eben auch das heutige, fast unbeschwerte Miteinander, was wir mit den jüdischen Gemeinden erleben können, wenn wir uns das historisch bewusst machen und diese Verantwortung verspüren und eben diesen lebendigen, diesen freundschaftlichen heutigen Austausch mit der jüdischen Community in M-V uns vor Augen halten, dann erahnen wir, glaube ich, was unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Ausdruck brachte, als er in Warschau und als er in Jerusalem vom „Wunder der Versöhnung“ sprach, dessen wir uns glücklich schätzen können. Und ja, meine Damen und Herren, dieses „Wunder der Versöhnung“, da können wir dankbar für sein, dass wir das gemeinsam erleben dürfen. Und wir bekennen uns auch heute … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und deshalb bekennen wir uns auch heute erneut und ganz klar: Nie wieder! Da halten wir zusammen und da danken wir als Landesparlament allen, die in Staat und in Zivilgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern entschlossen Antisemitismus, Hass und Gewalt entgegentreten. Es geht um das Bewusstsein für die historische Verantwortung, es geht um die Bekämpfung des Antisemitismus und es geht um einen wirksamen Schutz und eben auch das vielfältige respektvolle Miteinander heute und in Zukunft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Ministerin Bettina Martin)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Ehrenamtliche und Mitarbeitende des Stadtteil- und Begegnungszentrums Rostock Südstadt/Biestow und des Rostocker Freizeitzentrums. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Vor Antisemitismus ist man nur noch auf dem Monde sicher“, schrieb Hannah Ahrendt 1941 in einem Artikel, und viele Beiträge aus der Neuzeit sehen sich veranlasst festzustellen, dass dieser Satz noch immer von trister und verstörender Aktualität ist. Dieses Zitat, meine Damen und Herren, zeigt, dass wir über ein gesamtgesellschaftliches Phänomen sprechen. Es ist nicht so, wie es uns Extremisten oftmals glauben machen wollen, dass Antisemitismus irgendwie zugewandert ist. Weder war der Antisemitismus eine Erfindung der NS-Ideologie, noch endete er nach 1945. Das heißt nicht, dass wir uns unserer historischen Verantwortung entledigen können und dürfen. Das heißt vielmehr, dass wir aus unserer historischen Verantwortung heraus handeln müssen. Die Konsequenz daraus kann doch nur lauten: Das Existenzrecht des demokratischen Staates Israel ist für uns nicht verhandelbar. Traurig … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Traurig, dass man diese klare Haltung heute überhaupt noch erwähnen muss. Meine Fraktion und ich begrüßen, dass sich der Landtag die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken zu eigen macht. Dies ist ein Grundkonsens klarer Haltung. Sie beinhaltet konsequent den israelbezogenen Antisemitismus. Wir lehnen Bestrebungen ab, meine Damen und Herren, die das Existenzrecht Israels offen infrage stellen. Und damit distanziert sich dieser Landtag auch konsequent von der BDS-Bewegung „Boycott Divestment Sanctions“. Auch schon im Bundestag wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genau dazu eine Resolution verabschiedet, dieser Bewegung entschieden entgegenzutreten, die auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, gegen israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Sportlerinnen und Sportler aufruft. Dieser allumfassende Boykottaufruf, meine Damen und Herren, führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und auch von Staatsbürgern jüdischen Glaubens als Ganzes. Das ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Es ist doch so, meine Damen und Herren, das Thema ist hochaktuell – leider –, egal, ob im Fußballstadion, in Kunstausstellungen, an der Bushaltestelle; Antisemitismus kann uns überall begegnen, er ist leider da. Er war gestern da und er wird morgen auch immer noch da sein, wenn wir ihm nicht alle gemeinsam entschlossen entgegentreten. Und deshalb muss die Konsequenz unseres gemeinsamen Antrags doch sein, dass wir Demokraten den längeren Atem haben. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass Projekte gegen Antisemitismus, gegen Demokratiefeindlichkeit und gegen Rassismus verstetigt werden. Es ist unser aller Verantwortung, dieses Land zu einem Ort zu machen, an dem wir in einem ständigen Grundkonsens in Freiheit zusammenleben. Und es ist doch so, meine Damen und Herren, am Ende des Tages schauen wir alle denselben Mond an, den Mond, der 1941 – nach Hannah Arendt – und noch immer der einzige Ort ist, der Sicherheit vor Antisemitismus verheißt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin ankündige, gestatten Sie mir, noch einen Gast zu begrüßen, und zwar diesmal auf der Pressetribüne. Ich freue mich, den langjährigen Abgeordneten Peter Ritter hier in unserem Hause wieder begrüßen zu können. Herzlich willkommen! Ich rufe auf für die Landesregierung die Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Nie wieder!“ Heute vor 84 Jahren wurden in ganz Deutschland Synagogen niedergebrannt, jüdische Geschäfte zerstört, Tausende Jüdinnen und Juden wurden von organisierten Schlägertrupps auf offener Straße misshandelt, verhaftet und getötet. Diese Nacht wurde zum offenen Signal zum größten Völkermord in der Geschichte. „Nie wieder!“ Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die Erinnerungen an die Gräueltaten, an das unfassbare Leid, das den Jüdinnen und Juden durch Nazideutschland angetan wurde, wachzuhalten. Und deshalb erinnern wir heute an diesen dunkelsten Tag der deutschen Geschichte. Und auch ich möchte mich ganz herzlich für die würdige Gedenkstunde bedanken, die wir gerade miteinander erleben durften. Sehr geehrte Damen und Herren, Antisemitismus ist kein Phänomen der Vergangenheit. Er war nie weg, er ist immer noch da, mitten unter uns. Der Brandanschlag auf die Synagoge in Erfurt im Jahr 2000, der schreckliche Anschlag vor drei Jahren auf eine Synagoge in Halle und der Versuch eines Massenmordes am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, nur eine Holztür lag damals zwischen dem bewaffneten Angreifer und den Menschen im jüdischen Gotteshaus, das sind furchtbare Ereignisse, die unsere Erinnerungen nicht loslassen. Wir schämen uns dafür, wenn Jüdinnen und Juden in Deutschland nicht angstfrei öffentlich eine Kippa tragen können. Aber auch, wenn einige Menschen heute ihren Protest gegen Corona-Maßnahmen mit dem Widerstand der Geschwister Scholl gleichsetzen oder wenn sie den Davidstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ tragen, dann ist das Antisemitismus, denn sie verharmlosen damit den Holocaust. Das ist absolut inakzeptabel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Antisemitismus. Er findet sich in unterschiedlichen Milieus, entfaltet seine toxische Wirkung in den sozialen Medien ebenso wie im alltäglichen Leben und in unserem eigenen Umfeld. Und Antisemitismus ist wandlungsfähig, er taucht immer wieder in neuem Gewand auf, gleichwohl bleibt der Kern unverändert: die Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden. Jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus zu bekämpfen, dafür stehen alle Demokratinnen und Demokraten. Das ist unsere Verpflichtung, heute und jeden Tag aufs Neue. Aber was heißt das genau? Klar ist, wir dürfen antisemitische Äußerungen nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen. Wenn eine judenfeindliche Äußerung fällt, müssen wir klare Grenzen aufzeigen. Antisemitismus darf nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit salonfähig werden. Er steht eben nicht für die Freiheit, sondern er schränkt die Freiheit von Juden und Jüdinnen ein. Und wir müssen dem irrationalen Weltbild der Antisemitinnen und Antisemiten mit unserem Verstand begegnen. Wir sollten in der Lage sein, die über Jahrhunderte tradierten antisemitischen Bilder stereotyper und Verschwörungserzählungen zu erkennen, zu reflektieren und dann auch zu dekonstruieren. Ein Schlüssel liegt also in der Bildung. Nach wie vor ist das Bild von Jüdinnen und Juden, das im Schulunterricht präsentiert wird, oft sehr verkürzt. Schülerinnen und Schüler begegnen ihnen meist nur im Zusammenhang mit der Schoah und dem Nahostkonflikt. Nur selten gelingt es, die Vielfalt jüdischen Lebens in Vergangenheit und Gegenwart darzustellen und so auch Klischees und Stereotypen entgegenzuwirken. Hier benötigen Lehrkräfte und alle, die auch im außerschulischen Bereich unterwegs sind, Unterstützung. Derzeit läuft – und wir haben es gerade auch schon gehört – an der Universität Rostock die neue Veranstaltungsreihe „Antisemitismus die Stirn bieten“. Sie wird von der Landeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit vielen anderen Partnern durchgeführt und bietet ganz konkrete, viele vielfältige Hilfestellungen, Diskussions- und Informationsformate, die allen Interessenten auch offenstehen. Insgesamt hat sich die Landesregierung in dieser Legislaturperiode das Ziel gesetzt, ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Antisemitismus zu verstärken, die neue Veranstaltungsreihe ist ein Teil davon. Ein weiterer Schritt ist die Einrichtung und personelle Aufstockung von DIA.MV, der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erfasst und dokumentiert antisemitische Vorfälle im Alltag, vor allem diejenigen, die unterhalb von Straftatbeständen liegen. Menschen, die in ihrem Alltag Antisemitismus erleben oder auch nur beobachten, können diesen auch auf dieser Plattform melden. Die Aufgabe von DIA.MV besteht vor allem darin, diesen Antisemitismus zu erkennen und offenzulegen, aber DIA berät auch, gibt Hinweise, wo sich dann Opfer und Betroffene auch hinwenden können bei uns im Land. In einigen Monaten wird die Fachstelle ihren ersten Jahresbericht vorlegen und darauf können wir sehr gespannt sein. DIA.MV wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben“ finanziert. Dieses Programm wird an ganz vielen Stellen bei uns im Land eingesetzt, sehr intensiv im Bereich der politischen Bildung, im Präventionsbereich. Auch in unserem Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ ist die Bekämpfung des Antisemitismus ein wichtiger Schwerpunkt. Überall im Land setzen sich mutige Menschen gegen Antisemitismus, gegen Menschenhass ein, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, viele von ihnen in geförderten Projekten, sehr viele von ihnen ehrenamtlich. Und gerade all diesen, all diesen mutigen Menschen müssen wir ganz herzlich danken, auch an diesem Tag, weil sie sind diejenigen, die unsere Demokratie zusammenhalten, unsere Gesellschaft zusammenhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, wir neigen dazu, über jüdisches Leben immer nur in Bezug auf die Vergangenheit zu sprechen, doch jüdisches Leben ist mitten unter uns. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es wieder lebendige jüdische Gemeinden – was für ein Glück und was für eine große Freude! Jedes Jahr veranstaltet die Jüdische Gemeinde in Rostock die Jüdischen Kulturtage. Mit Konzerten, Lesungen, Ausstellungen haben wir die Gelegenheit, jüdische Kultur und jüdischen Alltag kennenzulernen und selbst auch zu erleben. Inzwischen sind diese Jüdischen Kulturtage zu einem echten Mammutprojekt herangewachsen, und deshalb sei auch von mir an dieser Stelle Juri Rosov und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern ganz herzlich gedankt für sein Riesenengagement! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Dieses vielfältige Bild jüdischen Lebens zu vermitteln, ist auch eine Aufgabe des Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern, und ich danke daher dem Beauftragten Nikolaus Voss, der seit seinem Antritt im Februar 2022 dieses Jahres schon sehr viel bewegt hat, ganz herzlich. Vielen herzlichen Dank für das große Engagement in unserem Land! Die Veranstaltungen des Festjahres „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ waren auch in Mecklenburg-Vorpommern ein großer Erfolg. Eigentlich sollten sie insgesamt im vergangenen Jahr laufen, gut, dass es uns gelungen ist, dieses auch auf dieses Jahr auszuweiten. Auch in diesem Jahr konnte diese Veranstaltungsreihe fortgesetzt werden, und das ist wichtig, denn es ist unsere historische Verantwortung, dass jüdisches Leben und jüdische Kultur zerstört wurde. Wir können jetzt dazu beitragen, dass die jüdische Kultur in unserer Mitte gefördert und dass deutlich wird, jüdisches Leben und jüdische Kultur sind fester Bestandteil unserer eigenen Kultur, sie gehören als ganz normaler Teil zu uns. Sehr geehrte Damen und Herren, von diesem gemeinsamen Antrag geht ein starkes Zeichen aller demokratischen Fraktionen aus. Gemeinsam werden wir weiter an einer Gesellschaft arbeiten, die auf Gleichheit und Respekt beruht, einer Gesellschaft ohne Rassismus und ohne Antisemitismus, in der Menschen keine Angst haben müssen, mit einer Kippa auf die Straße zu gehen. Den Antrag, den Auftrag an die Landesregierung, Antisemitismus weiter zu bekämpfen, präventiv gegen ihn vorzugehen und einen Aktionsplan vorzulegen, den nehmen wir gerne an – vielen Dank –, wir als Landesregierung diesen Auftrag vom Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutsche Verantwortung für die Verfolgung der Juden und den Holocaust und der feste Wille, dem Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten, entspricht nicht nur der offiziellen Meinung in Deutschland, sondern ist etwas, worin sich alle Deutschen – von wenigen Extremisten abgesehen – einig sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Niemand, der noch bei Sinnen ist, will, dass sich derartige Verbrechen, egal, in welchem Gewand sie sich anschleichen, wiederholen. Diese Überzeugung hat sich dauerhaft verinnerlicht. Dieser Grundkonsens darf nicht zerredet werden, sollte nicht zerredet werden, Herr Barlen und Frau Martin! Mit der Reichspogromnacht begann die systematische Vertreibung und Unterdrückung der deutschen Juden. Den Vorwand dafür lieferte das Attentat eines 17-jährigen polnischen Juden auf einen Angehörigen der deutschen Botschaft in Paris. In den Novemberpogromen wurden mehrere Hundert Juden ermordet, Synagogen angezündet, Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe gestürmt und zerstört. Das alles ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt ist, wie die nicht jüdische Öffentlichkeit damals reagiert hat. Nach den „Deutschland-Berichten“ der Sopade – einer damaligen Exilorganisation der SPD in Prag – wurden die Ausschreitungen von der großen Mehrheit der Bevölkerung scharf verurteilt. Aus vielen Regionen wurde berichtet, dass sie auf Scham und Entsetzen gestoßen seien. Gleichwohl gab es auch viele, die sich aktiv und mit Hetzgesängen an den Zerstörungen und Plünderungen beteiligten. Für mich ist besonders bemerkenswert bei der Recherche hier die Reaktionen der Kirchen damals. Bis auf einige wenige Stimmen hüllten sie sich in Schweigen oder billigten die Maßnahmen. Ich scheue mich, die geradezu widerwärtige Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 16. November 1938 mit Bezug auf ein Luther-Zitat zu zitieren. Aus einer Stellungnahme des evangelischen Landesbischofs in Thüringen nur so viel, dass er damit beginnt, dass am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, in Deutschland Synagogen brennen und damit der Kampf zur Befreiung des Volkes von der Macht der Juden gekrönt werde. Meine Damen und Herren, solche Worte aus den Mündern christlicher Würdenträger machen uns heute fassungslos. Wir finden dafür keine nachvollziehbare Erklärung. Sie sind so unvorstellbar wie der damals wenige Jahre später beginnende Holocaust, für den damit rückblickend gewissermaßen der Boden bereitet wurde. Wie konnte unser Volk mit seiner jüdisch-christlich geprägten Kultur nur in einen solchen moralischen Abgrund abgleiten?! Meine Damen und Herren, ein paar Zahlen zu den deutschen Juden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung war stets gering. Er betrug 1925 nur 0,9 Prozent, in Großstädten wie Berlin und Frankfurt allerdings bis zu 5 Prozent, heute nur 0,1 Prozent. Dennoch spielte jüdisches Leben eine bedeutende Rolle. Die Sichtbarkeit der Juden beruhte vor allem auf ihren großartigen Leistungen zur deutschen Kunst, Kultur und Wissenschaft. Von 1905 bis 1931 gingen 31 Nobelpreise an deutsche Preisträger, 10 davon, also rund ein Drittel, waren Juden. Konkret zum Antrag: Meine Fraktion wird der Erklärung zu Ziffer I zustimmen, denn wir wollen keinen Zweifel daran lassen, dass für Antisemitismus in Deutschland kein Raum ist. Gleichwohl eine kritische Anmerkung zu der von der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken übernommenen Arbeitsdefinition für Antisemitismus, wonach eine bestimmte Wahrnehmung von Juden ausreicht, die sich als Hass gegen Juden ausdrücken kann. Diese Formulierung kann und soll wohl so verstanden werden, dass diese Definition bereits als erfüllt angesehen werden kann, ohne dass konkret eine Judenfeindlichkeit vorliegen muss. Damit kann nahezu jede Kritik, zum Beispiel gegenüber Israel, als antisemitisch eingestuft werden. Das geht meines Erachtens, wenn man einen offenen und ehrlichen Umgang miteinander will, zu weit. Antisemitismus setzt nach herkömmlichem Verständnis begrifflich ganz klar auch eine judenfeindliche Einstellung voraus. Hinsichtlich der übrigen Ziffern des Antrags werden wir uns der Stimme enthalten. Wir sehen keine Veranlassung, alle unter Ziffer II des Antrags aufgeführten Akteure und Aktivitäten, die wir nicht alle in allen Einzelheiten beurteilen können, hier rund und pauschal zustimmend zu bewerten. Dasselbe gilt für Ziffer III. Dem Beschluss der Kultusministerkonferenz und den darin enthaltenen Ausführungen können wir nicht in allen Punkten beitreten. Den Ausführungen zum sekundären Antisemitismus und zum israelbezogenen Antisemitismus stimmen wir so in dieser Schärfe nicht zu. Der Ruf nach einem Schlussstrich, dass man nicht fortdauernd an die deutsche Schuld erinnert werden möchte, begründet allein noch keinen Antisemitismus. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Haltung, die für den Umgang mit Schuld typisch ist, weil Schuld leichter zu ertragen ist, wenn sie einem nicht dauernd vorgehalten wird. Das gilt sowohl für die individuelle als auch eine kollektive Schuld unseres Volkes, die hier die größte Schande unserer Geschichte ausmacht. Es ist deshalb falsch und eher kontraproduktiv, Menschen allein deshalb zu Antisemiten abzustempeln, weil sie von dieser – in Anführungsstrichen – Erbsünde nichts mehr hören wollen. Eine Relativierung des Holocaust kann, muss aber nicht damit verbunden sein. Jedoch darf der Völkermord an den Juden nie in Vergessenheit geraten. Das ist richtig und dem stimmen wir ausdrücklich zu. Allerdings müssen die Verbrechen des Nationalsozialismus auch nicht immer wieder so in den Mittelpunkt gerückt werden, als ob sie allein prägend für unsere Geschichte seien. Zum israelbezogenen Antisemitismus heißt es in dem Beschlusspapier: „Israelbezogener Antisemitismus legt an das politische Handeln des Staates Israel besondere moralische Wertmaßstäbe an, die so auf keine andere Demokratie angewandt werden.“ Meine Damen und Herren, diese These kann so nicht übernommen werden, denn es kann doch überhaupt keine Rede davon sein, dass sich die Kritik an der israelischen Politik damit erklärt, dass hier besondere moralische Maßstäbe angelegt werden. Meine Damen und Herren, wir sind hier an einem Punkt, den man ansprechen darf, nein, ansprechen muss. Ich meine das Kommunikations- und Diskursklima im Vorfeld von Antisemitismus. Wir müssen uns auf diesem Feld vor vorschnellen Unterstellungen hüten. Wachsamkeit gegen Antisemitismus darf nicht dazu führen, dass jede kritische Äußerung sofort zum Verdachtsfall wird. Bemerkenswert und kritikwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, wie unterschiedlich auf Fälle eines echten oder vermeintlichen Antisemitismus reagiert wird. Wir haben in Deutschland und Europa als Folge von Migration eine neue Form des radikalen und teils gewalttätigen Antisemitismus. Mit der Zuwanderung aus islamischen Ländern wurden auch deren nationale und regionale Konflikte importiert. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verantwortlich für die „beispiellose Wiederkehr des Antisemitismus“ ist der radikale Islamismus. So formuliert es der französische Staatspräsident Macron. Dass „Jude“ wieder ein Schimpfwort an deutschen Schulen geworden ist, dass auf Demonstrationen Parolen von Muslimen zu hören sind wie „Hamas, Hamas, Juden ins Gas“, ist laut und offen propagierter islamistischer Antisemitismus und hat eine ganz neue Dimension. Die mediale Aufmerksamkeit und die öffentliche Empörung halten sich dabei allerdings erstaunlich bedeckt. Ganz anders im Fall des jüdischen Sängers Gil Ofarim, der angeblich von einem Hotelmitarbeiter aufgefordert wurde, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Wir alle kennen den Fall, der sofort bei noch völlig ungeklärtem Sachverhalt zu bundesweiter Empörung und Ächtung des Hotelmitarbeiters führte. Meine Damen und Herren, warum dieses Beispiel? Es kann und darf nicht sein, dass antisemitische Vorfälle danach gewichtet werden, aus welcher Ecke sie kommen. Damit würde dem Kampf gegen den echten Antisemitismus in unserer Gesellschaft ein Bärendienst erwiesen. Und weil Antisemitismus ein Übel ist und in Deutschland nie wieder salonfähig werden darf, ist es wichtig, den Begriff nicht zu strapazieren und als Waffe im politischen Diskurs einzusetzen, um unerwünschte Kritik von vornherein mundtot zu machen. Und es gibt sie, nämlich Themen, die nicht angefasst werden, weil man befürchten muss, damit vermintes Gelände zu betreten. Und das ist grundsätzlich nicht gut für eine lebendige Demokratie. Meine Damen und Herren, für meine Mutter, so hat sie es mir geschildert, waren die Juden der nette Apotheker von nebenan und eine Familie, die bei Bombenalarm mit im Keller saß und dann irgendwann nicht mehr. Die Debatten, die wir zum Thema Antisemitismus führen, leiden darunter, dass wir bei dem geringen Bevölkerungsanteil von jüdischen Mitbürgern nicht den Juden von nebenan im Kopf haben. Deshalb ist die Begegnung junger Menschen aus Israel und Deutschland so wichtig. Einen weiteren Ausbau solcher Begegnungsmöglichkeiten begrüßen wir ausdrücklich. Das Verhältnis von Juden zu Nichtjuden darf sich nicht auf den Holocaust beschränken. Wir müssen dazu kommen, brüderlich und unverkrampft miteinander zu reden, ohne dass das Gespenst des Holocaust uns im Nacken sitzt und unsere Zunge lähmt. Zum Schluss möchte ich mich noch der Frage zuwenden, ob die heutige Debatte auch eine Orientierung gibt oder geben soll, wie wir mit dem Datum des 9. November generell umgehen sollen. Bekanntlich handelt es sich bei diesem Datum um einen höchst ambivalenten Tag in unserer Geschichte. Das wurde hier ja auch schon intensiv angesprochen. Dieser Tag erinnert uns vor allem auch an den Fall der Mauer 1989 – im Gegensatz zu 1938 ein beglückendes Ereignis –, mit dem der Weg zur Wiedervereinigung eröffnet wurde. Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen. Man kann sich an diesem Tag, so wie es heute geschieht, der Reichspogromnacht zuwenden. Man kann und darf diesen Tag aber auch unbefangen, ohne der Novemberpogrome zugleich zu gedenken, als Tag des Mauerfalls freudig begehen. Man sollte die Ereignisse nicht gegeneinander ausspielen und nicht das eine mit dem anderen belasten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium.)

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Birgit Hesse

Das müssten Sie nachher noch mal beantragen. Sie haben noch eine halbe Minute Redezeit. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ravensbrück, Sachsenhausen, Buchenwald, Theresienstadt, Stutthof – Orte, für die es keine Worte gibt, für die es schwerfällt, Worte zu finden. Das, meine Damen und Herren, sind die KZ-Stätten, die ich besucht habe, wobei man von Besuch kaum sprechen kann. Man besucht keinen Ort, der für Millionen Menschen die Hölle war, der für Grauen, Qualen, Willkür und fast immer für Tod stand. Und dann das mich zutiefst erschütternde, unvergessliche „Yad Vashem“, den verspiegelten Saal, der Kerzen reflektiert und in dem Unendlichkeit in Unendlichkeit und in Unendlichkeit die Namen der Ermordeten fallen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erinnern heute an den 9. November 1938, an den Tag, an dem in der Nacht vom 9. auf den 10. November Synagogen in Deutschland brannten, an den Tag, an dem Geschäfte von Mitbürgern jüdischen Glaubens zerstört wurden. Und wir erinnern daran, wohl wissend, dass die Zeichen des Terrors vor dem 9. November 1938 sichtbar waren und man sich immer wieder die Frage stellt, wie war es möglich und könnte es wieder geschehen. Antisemitisch motivierte Gewalt, Hass, Hetze, Ausgrenzung betreffen das Leben von Juden und Jüdinnen in Deutschland heute. Es ist ein Thema, das das jüdische Leben in Deutschland nach wie vor mitprägt und das auf der Gesellschaft in Deutschland lastet. Wenn jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger laut darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, Deutschland zu verlassen, dann ist das ein unüberhörbares, ein unübersehbares Alarmsignal an uns alle. Und man kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Alarmsignal nicht überhören. Vor über 80 Jahren wurden sechs Millionen Jüdinnen und Juden Opfer eines grausamen und menschenverachtenden Verbrechens. Sie wurden Opfer des nationalsozialistischen Ungeistes, der in Deutschland nach wie vor auch sein Unwesen treibt. Wenn Jüdinnen und Juden sich bedroht fühlen, dann darf man nicht, dann dürfen wir nicht ruhig schlafen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es ist an der Stelle auch einerlei, meine Damen und Herren, es ist an dieser Stelle auch einerlei, ob der Antisemitismus von unbelehrbaren Altnazis kommt, ob er sich als Israelkritik tarnt, ob er in der Form von Globalisierungskritik oder Antiamerikanismus erscheint, ob er einen esoterischen Hintergrund haben könnte und ob er von Islamisten geprägt sein könnte. Die Hetzer können Sie unterscheiden, den Antisemitismus meistens nicht, meine Damen und Herren. Es liegt in unserer Verantwortung, die Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung zu Zeiten des Nationalsozialismus und auch heute auf das Schärfste zu verurteilen und gegen jede antisemitische Haltung und Handlung vorzugehen. Es liegt darüber hinaus auch in unserer Verantwortung, jüdisches Leben in Deutschland nicht allein auf den Holocaust zu reduzieren, sondern auf die Bereicherung durch jüdisches Leben in Deutschland aufmerksam zu machen. Jüdisches Leben hat unsere Geschichte mitgeprägt und darf daher nicht nur nicht in Vergessenheit geraten oder etwa außerhalb unserer Gesellschaft stehen. Jüdisches Leben, das gehört seit über zweitausend Jahren zu uns und ist darum auch ein Teil von uns. Ich bin den jüdischen Gemeinden im Land dankbar, stellvertretend – wir haben es heute gehört – dem Landesrabbiner Kadnykov und den Vorsitzenden der beiden Jüdischen Gemeinden, Juri Rosov und Herrn Bunimov. Sie haben stellvertretend ihre jüdischen Gemeinden mit vielen Veranstaltungen offen präsentiert und tun das immer noch und haben geradezu eingeladen, sie kennenzulernen, also Begegnungen zu ermöglichen, zuletzt im Rahmen der 7. Jüdischen Kulturtage in Rostock. Aber ich will an ein anderes Mahnmal und einen Begegnungstag erinnern. Ich erinnere an das Jahr 2019 und an die Jüdischen Kulturtage – kurz nach dem Anschlag in Halle –, an den Versuch eines Massenmordes, bewusst an Jom Kippur, bewusst am höchsten jüdischen Feiertag. Bei der Eröffnung der Kulturtage in Rostock stand die Zivilgesellschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen und zeigte ihr Gesicht. Eine unglaubliche Verbundenheit war zu spüren, und es war gut, das zu sehen, denn genau das ist es, was wir brauchen: Gesicht zeigen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Engagement zur Förderung und Wahrung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, Antisemitismus die Stirn zu bieten. So heißt es in einer Veranstaltungsreihe – wir haben es gehört – der Landeszentrale für politische Bildung, der Universität Rostock, der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Partner. Veranstaltungen und Projekte wie diese leisten einen bedeutenden Beitrag, wenn es darum geht, Aufklärungsarbeit zu Antisemitismus zu leisten. Diese müssen in der Zukunft unbedingt unterstützt und gefördert werden. Und ich sage an dieser Stelle, es wäre besonders schön, wenn die angesprochene Kernzielgruppe Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher diese auch intensiv nutzen würden, um sich weiterzubilden. Arbeit im Sinne des Antisemitismus und der Antisemitismusbekämpfung und Prävention kann vor allem jungen Menschen dabei helfen, Zugang zu jüdischem Leben zu finden. Diese Generation und kommende Generationen werden für Rassismus und Antisemitismus sensibilisiert. Nur wenn wir weiterhin Verantwortung übernehmen und Antisemitismus in unserer Gesellschaft keinen Platz einräumen, dürfen wir sagen und kann es heißen: „Nie wieder!“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz vieler Bemühungen und erfolgreicher Veranstaltungen müssen wir feststellen, dass im Jahr 2021 circa 3.000 antisemitische Vorfälle erfasst wurden. Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um fast 1.000 Fälle erhöht. Und das sind nur die Zahlen, die die Statistik aufweist. Das Phänomen „Antisemitismus“ bilden die reinen Zahlen – das wissen wir alleine – nicht hinreichend ab. So oder so gilt es, die Entwicklung mit äußerster Sorgfalt zu beobachten und gleichzeitig die Mittel und Wege zur Bekämpfung von Antisemitismus auszuschöpfen. In unserem gemeinsamen Antrag fordern wir des halb ja, die Fundamente der „Antisemitismusprävention und -bekämpfung weiter zu entwickeln und in einem Aktionsplan zu bündeln“. Dabei sollen der Jüdische Landesverband, das Beratungsnetz „Demokratie und Toleranz“ sowie weitere Netzwerkpartner miteinbezogen werden. Und richtigerweise fordern wir gemeinsam, die gemeinsame Empfehlung des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission, der Antisemitismusbeauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule zu verwirklichen. Darüber hinaus sollen die Beschlüsse der Frühjahrstagung der 93. Justizministerkonferenz umgesetzt werden. Lassen Sie mich aber eines bitte noch sagen: Ja, wir haben seit der letzten Legislatur einen Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus eingesetzt, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die Botschaft muss auch hier heißen und von hier ausgehen, er ist nicht allein, sondern wir alle sollten uns als Beauftragte und als Botschafter in der gemeinsamen Sache verstehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur gemeinsam können wir Antisemitismus die Stirn bieten. Und in Erinnerung und in der Verantwortung an den 9. November 1938 sagen wir: „Nie wieder!“ – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landesrabbiner Kadnykov! Als in den Nächten um den 9. November 1938 in Deutschland die Synagogen brannten, markierte dies den endgültigen Bruch mit zivilisatorischen und kulturellen Ansprüchen, den Bruch mit Menschlichkeit. Das Novemberpogrom markierte den Auftakt für die vom NS-Regime geplante und vollzogene Vernichtung der europäischen Juden. Die Reichspogromnacht war ein vorläufiger Höhepunkt der mörderischen und menschenverachtenden Gesinnung der Nationalsozialisten. In einer Konferenz am 11. November 1938 für die ausländische Presse, die klar erkannt hatte, welcher Zivilisationsbruch hier begangen worden war, stellte Goebbels die antisemitischen Aktionen, die Gewalt und die Brandstiftung als einen unkontrollierbaren Volkszorn dar. Was war geschehen? In einem nie dagewesenen bestialischen Angriff auf jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden Menschen gejagt und ermordet. Meine Damen und Herren, die Ereignisse der Pogromnacht waren kein spontanes Geschehen. Das NS-Regime hatte durch jahrelange moralische und juristische Grenzverschiebungen eine Stimmung und Hass in der Gesellschaft geschürt, in der die Verbrechen des 9. November möglich wurden. Vorher schon gehegte Vorurteile konnten nun ungestraft in offene Brutalität umschlagen. Es war ein systematisch gesteuerter Akt unglaublicher Gewalt. Was danach folgte, ist mit Worten nicht zu fassen: der Zivilisationsbruch der Schoah. Meine Damen und Herren, aus diesem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte müssen alle Menschen Lehren ziehen. Der 9. November 1938 steht warnend und mahnend dafür, wohin geschürte Ängste und Hass, gezielte Falschinformationen und Mangel an Herzensbildung führen können. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen wachsam sein, wenn versucht wird, das Geschehene zu relativieren. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen sich Hass, Hetze, Antisemitismus und Rassismus entgegenstellen. Jede und jeder, der in den sogenannten sozialen Netzwerken unterwegs ist, kann feststellen, was an verdecktem und offenem Antisemitismus, zum Beispiel in Form von Verschwörungstheorien wie den Protokollen von Zion, so im Netz kursiert. Die Digitalisierung hat einen gefährlichen, düsteren Nebeneffekt – das Netz als Radikalisierungsmaschine –, und moderner Antisemitismus ist ohne das Netz nicht denkbar. Meine Damen und Herren, wir stellen uns nicht zum ersten Mal die Frage, wie wir mit der zunehmenden antisemitischen Gewalt umgehen sollen und wie antisemitischem Denken, Sprechen und Handeln begegnet werden kann, was die Lehren aus nationalsozialistischem Terror sein müssen. Antisemitisches Denken und Handeln hat nie wirklich aufgehört, nicht in der Bundesrepublik und auch nicht in der DDR. Da sind das antisemitische Witzchen am Stammtisch, das hinter vorgehaltener Hand geäußerte vermeintliche Wissen um die Macht der Familie Rothschild oder die gezogenen Vergleiche zwischen der Politik Israels und dem nationalsozialistischen Wüten. Und verbale Ausfälle sind bei Weitem nicht alles, sie sind die Wurzel für antisemitische Übergriffe. Allein in den Jahren von 2010 bis 2019 stieg die Zahl der registrierten derartigen Attacken von mehr als 1.200 auf über 2.000. Und, meine Damen und Herren, über 90 Prozent der Taten waren politisch extrem rechten Akteuren zuzuordnen und hatten nicht, wie das rechtspopulistische Kräfte gerne darstellen, muslimischen Hintergrund. Meine Damen und Herren, heute rächt sich, dass die technische und inhaltliche Entwicklung des Internets und damit sozialer Netze ausschließlich Profitinteressen unterworfen ist. Hass und Hetze, Menschenverachtung, Rassismus und Antisemitismus verbreiten sich wie ein Lauffeuer rund um den Globus. Und so gibt es ein unsichtbares Band zwischen den antisemitischen Darstellungen einer indonesischen Künstlergruppe auf der documenta in Kassel in diesem Jahr und dem Anschlag von Halle 2019. Wie können wir dieser unheilvollen Entwicklung entgegenwirken? Ich bin überzeugt, alles entscheidend sind Prävention und Aufklärung. Mehr politische und Herzensbildung sind dabei das A und O. Und hier meine ich ausdrücklich nicht nur Kinder und Jugendliche, die wir selbstverständlich als allererstes fitmachen müssen, damit sie in der Lage sind, quellenkritisch zu sein, Fakten von Propaganda zu unterscheiden. Das ist bei vielen – unabhängig vom Alter – ein Manko und ein großes demokratiebedrohendes Problem, dem wir uns stellen müssen. Ich bin daher sehr froh, dass wir in dieser Frage zahlreiche Engagierte an unserer Seite haben: die jüdischen Gemeinden des Landes, den Antisemitismusbeauftragten, viele Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Vereine und Verbände, die Landeszentrale für politische Bildung, die Kulturschaffenden und viele andere. Um all diese Partnerinnen und Partner, die Mitstreiterinnen und Mitstreiter noch wirkmächtiger zu vernetzen, wollen wir einen Aktionsplan „Antisemitismus, Prävention und Bekämpfung“ erstellen. Meine Damen und Herren, Antisemitismus ist nicht nur eine Gefahr für Menschen jüdischen Glaubens. Wenn eine gesellschaftliche Gruppe aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit Angriffen aus Teilen der Gesellschaft ausgesetzt ist, müssen wir uns immer im Klaren sein, dass jede einzelne Person Zielscheibe werden kann, weil sie eine bestimmte politische Einstellung oder Religion hat, bestimmte Gewohnheiten pflegt, anders aussieht oder schlicht eine Demokratin oder ein Demokrat ist. Antisemitische Angriffe sind Angriffe auf uns alle! Das macht deutlich: Es kommt auf uns alle an, jeden Tag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurden im gesamten Deutschen Reich Tausende Synagogen, jüdische Geschäfte und jüdische Friedhöfe gestürmt und zerstört, Tausende Jüdinnen und Juden wurden misshandelt, verhaftet oder getötet. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt wurde für die ganze Welt sichtbar, dass das NS-Regime Antisemitismus und Rassismus zur offiziellen Staatsdoktrin erhoben hatte. Gleichzeitig markieren die Novemberpogrome den Übergang von der alltäglich gewordenen Diskriminierung hin zu der systematischen Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden, einem der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Zu der historischen und politischen Verantwortung für diesen Völkermord müssen wir uns als gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Wir müssen die Geschichte lebendig halten, damit die menschenverachtenden Verbrechen des NS-Regimes niemals in Vergessenheit geraten und sich etwas Derartiges nie wieder auch nur ansatzweise in unserem Land wiederholen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Aus diesem Grund haben wir Bündnisgrüne gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen den Antrag „Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft“ hier in den Landtag eingebracht. Dieser Antrag ist eine klare Kampfansage an diejenigen, die unsere Gesellschaft mit Hass, Hetze, Ausgrenzung und Gewalt überziehen. Jede Form von Antisemitismus, von Hass gegenüber Jüdinnen und Juden richtet sich zugleich gegen uns alle, gegen alles, wofür ein modernes, weltoffenes Deutschland steht, gegen die Grundwerte unserer Verfassung. Es ist nur folgerichtig, dass der Landtag alle Maßnahmen unterstützt, die darauf gerichtet sind, den Antisemitismus in sämtlichen seinen Erscheinungsformen konsequent zu bekämpfen und ihm durch aktive Prävention vorzubeugen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franz-Robert Liskow, CDU, und René Domke, FDP) Ein Blick in die vom Bundeskriminalamt geführte polizeiliche Statistik über politisch motivierte Kriminalität zeigt, dass sich die Anzahl antisemitischer Straftaten seit vielen Jahren auf einem hohen Niveau bewegt. Seit 2015 steigen die Zahlen kontinuierlich an, wobei das Jahr 2021 mit 3.027 Straftaten sogar die höchste Zahl seit Beginn der Erfassung im Jahr 2001 aufweist. Das bedeutet eine Steigerung von 29 Prozent gegenüber dem Jahr 2020, welches bis dato die höchste Zahl an antisemitischen Straftaten zu verzeichnen hatte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich angesichts dieses Anstiegs antisemitisch motivierter Straftaten besorgt gezeigt und bekräftigt, „dass die gezielte und effiziente Bekämpfung antisemitischer Straftaten eine permanente Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden“ sei. „Zur bestmöglichen Erfüllung dieser Aufgabe“ gehöre „das Erkennen antisemitischer Hintergründe von Straftaten, deren nachdrückliche Verfolgung und die Ermutigung der Opfer antisemitischer Straftaten zur Anzeigeerstattung. Dabei“ seien „die Förderung einer einheitlichen Rechtsanwendung sowie auch deren Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit besonders wichtig, um das Vertrauen von Jüdinnen und Juden in den Rechtsstaat zu stärken.“ Um es einmal ganz konkret zu machen, meine Fraktion erwartet, dass Polizei und Justiz konsequent gegen das Tragen von sogenannten „Ungeimpft“-Sternen vorgehen. In diesen Fällen ist von einem Anfangsverdacht der Holocaust-Verharmlosung nach Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch auszugehen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein Vergleich der Verfolgung von Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus mit der heutigen Situation ungeimpfter Personen dazu geeignet ist, im Sinne des Paragrafen 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch „den öffentlichen Frieden zu stören“. In Form von Aus- und Fortbildung müssen die notwendigen Kenntnisse über Antisemitismus in seiner historischen Entwicklung sowie in seiner modernen Ausprägung vermittelt werden, damit Stereotype, Codes und Vorfälle wie das offene Tragen eines „Ungeimpft“-Sterns zielgerichtet als Straftaten eingeordnet und verfolgt werden können. Bei der Prävention von Antisemitismus kommt insbesondere den Schulen mit ihrem Auftrag, Kinder und Jugendliche zu Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu erziehen, eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Die gemeinsame Erklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission, der Antisemitismusbeauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule bietet Lehrkräften „eine Orientierung zum Umgang mit den verschiedenen Formen des Antisemitismus, beschreibt ihn in seiner Wirkung und zeigt Maßnahmen der Prävention und Intervention auf“. Ein erstes Lernziel für die Schülerinnen und Schüler ist danach das Erkennen der vielfältigen Erscheinungsformen des Antisemitismus, denn dieser äußert sich eben „nicht nur in plumper judenfeindlicher Rhetorik, sondern häufig verdeckt, in Chiffren, indirekten Aussagen, Andeutungen, Witzen“. Kommt es zu einem antisemitischen Vorfall, ist es wichtig, „dass dieser auch als solcher „benannt“ und eben „nicht bagatellisiert, relativiert, verschwiegen oder ignoriert“ wird. Zudem ist es von großer Bedeutung, „bei jedem antisemitischen Vorfall zu intervenieren und nicht aus Unsicherheit, Zeitmangel oder Furcht vor Eskalation ‚wegzuschauen‘ oder ‚wegzuhören‘. Verharmlosung, Relativierung …, falsche Toleranz oder gar Verständnis für Antisemitismus sind gefährlich. Antisemitismus wird dadurch normalisiert.“ Meine Fraktion fordert gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen die Landesregierung dazu auf, in einer gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteure in Schule, Schulleitungen und Schulverwaltung sicherzustellen und auszubauen. Zudem ist gemeinsam mit den Hochschulen darauf hinzuarbeiten, dass in der Lehrer/-innen-Fort- und -Ausbildung flächenübergreifend und flächendeckend verbindliche Module zu historischen wie gegenwärtigen Formen des Antisemitismus und zum Umgang mit Antisemitismus verankert werden. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist heute die drittgrößte in Europa. Seit 1990 sind mehr als 215.000 jüdische Migrantinnen und Migranten mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland gekommen. Aktuell gehören rund 95.000 Menschen in Deutschland einer jüdischen Gemeinde an. Ich bin unheimlich froh, dass diese Menschen die Bundesrepublik als ihr Zuhause betrachten. Sie sind ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Gleichzeitig bedrückt es mich, dass in einer Umfrage aus dem Jahr 2016 rund 76 Prozent der befragten Jüdinnen und Juden angaben, dass sie Antisemitismus in Deutschland für ein eher großes oder ein sehr großes Problem halten. Und wie ich bereits dargelegt habe, hat sich die Situation in den letzten sechs Jahren noch deutlich verschärft. Das Thema Antisemitismus sollte uns daher nicht nur an Gedenktagen beschäftigen, sondern auch ganz konkret im Alltag. Kompetentes Erkennen, Benennen und Intervenieren bei antisemitischen Vorfällen brauchen wir nicht nur in der Schule, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch hier im Plenarsaal. Insofern kann der vorliegende Antrag nur ein weiterer Schritt im Rahmen eines langen Lernprozesses sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Julian Barlen ist auf den oder die Anträge generell allgemein eingegangen. Ich möchte meinen Schwerpunkt im Bildungsbereich setzen. Schon bevor ich Abgeordnete hier in Mecklenburg-Vorpommern sein durfte, habe ich mich ehrenamtlich in der Jugendarbeit im Jugendweiheverein in meiner Heimat eingebracht. Ein Teil dieser Jugendarbeit bestand und besteht auch heute noch aus politischer Bildung. Gedenkstättenfahrten werden so in diesem Rahmen angeboten. Als Begleiterin war das eine der prägendsten Erfahrungen, die ich in Bezug auf Erinnerungskultur machen durfte. Ein Bus voller vierzehnjähriger Heranwachsender – und Sie können sich den Lärmpegel alle vorstellen, da fliegt auch mal was durch den Bus, laute Musik in jeder zweiten Reihe, und man musste mehrmals darauf hinweisen, dass während der Fahrt alle im Bus sitzen bleiben sollen –, es ging nach Ravensbrück. Ich selbst kenne Ravensbrück aus meiner Kindheit, meine Großeltern waren des Öfteren mit mir dort. Nach einer Führung und Gesprächen legten wir gemeinsam Rosen ab. Der Heimweg stand an. Die Rückfahrt war so ganz anders als der Hinweg: Alles war ruhig, keine Musik, kein Gegacker, stattdessen waren alle nachdenklich, ernst und still. Ich selbst war Anfang 20 zu dieser Zeit und begriff dort einmal mehr und sehr nachdrücklich, dass es kaum etwas Sinnvolleres gibt, als Geschichte so verständlich zu machen. Natürlich gehört die gute Nachbereitung dazu, Pädagogen, die wissen, wie sie auf diese Erlebnisse und Eindrücke eingehen sollten, und natürlich muss auch der Geschichtsunterricht begleiten. Aber eines ist klar, diese Art von Erinnern und Aufarbeiten ist wichtig. Ich habe gestern Abend in Waren Stolpersteine geputzt und habe erfahren, dass auch Schülerinnen und Schüler in der vergangenen Woche dort waren. Sie haben nicht nur geputzt, sondern sich auch mit den Menschen und deren Geschichten beschäftigt. Dabei ist die Aufarbeitung der Stadt beispielhaft für gelebte Erinnerungsarbeit. Das niedrigschwellige Angebot mittels eines Flyers mit Karte der verlegten Stolpersteine und den Geschichten hinter diesen Menschen, die mitten unter uns lebten, ist dabei natürlich hilfreich. Tolle Projekte mit der Verknüpfung der Medienbildung und Zeitzeugen, die immer mehr aus unserem Bild verschwinden, sind nur weitere Beispiele, wie Träger diese Herausforderungen der Bildungsarbeit angehen. Aber tatsächlich stehen wir vor großen Herausforderungen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei Festveranstaltungen zu Tagen des Gedenkens vor Ort in den Kommunen sieht man seit oder sieht man alle Jahre zumeist immer die gleichen Menschen. Und keine Frage, darüber freuen wir uns, aber es ist ja kein Geheimnis, dass dies oft nicht den jüngeren Teil der Gesellschaft betrifft. Wie also halten wir Erinnerung wach? Wie verhindern wir vor allem, dass sich Geschichte wiederholt? Wie begegnen wir Antisemitismus im Alltag? Was können wir tun, damit dieser auch als solcher erkannt wird? Für uns ist klar, Gedenkstätten, Bildungsarbeit bilden dabei einen zentralen Punkt der Aufarbeitungskultur. Die pädagogische Bildungsarbeit dabei ist besonders wichtig. Die Möglichkeit des Austausches junger Menschen, auch und gerade im Heute, um das Leben von Jüdinnen und Juden eben nicht nur auf den Holocaust zu begrenzen, muss möglichst niedrigschwellig sein. Schule ist dabei ein wichtiger Partner. Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogen müssen in ihrem Engagement in dieser wichtigen Arbeit möglichst gut unterstützt werden. Um Rassismus und Antisemitismus auch als solchen zu erkennen und reagieren zu können, müssen natürlich alle sensibilisiert sein und wissen, wann dieser als solcher zu erkennen ist. Initiativen, die gute Ideen haben, Zeitzeugengespräche nachhaltig festzuhalten, müssen besonders unterstützt werden. Aber es gibt Hoffnung: Kinder und Jugendliche sind viel offener, andere Lebensweisen verschrecken sie nicht, sondern sie machen sie neugierig. Gute Bildungsarbeit, Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur sind der Schlüssel, Antisemitismus vorzugreifen. Wir alle wissen um die fortwährenden Anstrengungen und wir werden bei jeder Kranzniederlegung daran erinnert: „Nie wieder!“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an alle Mitmenschen in unserem Land und an alle Kolleginnen und Kollegen heute hier, die den Antisemitismus regelmäßig mahnend, erinnernd und lehrend in unseren gesellschaftlichen und politischen Alltag stellen! Die Nacht vom 9. auf den 10. November gehört zu den beschämendsten und glücklichsten Momenten der deutschen Geschichte. 1938: Deutschland zeigte sein hässlichstes Gesicht in Bezug auf Humanität, Zivilisation, Anstand und Freiheit. 1989 zeigte Deutschland sein schönstes Gesicht in Bezug auf Humanität, Zivilisation, Anstand und Freiheit. Die Geschehnisse von 1938 waren auch für sich ein Schlag in das Gesicht von Humanität, Zivilisation und Anstand, dass wir uns an dieses Datum immer wieder erinnern sollten. Warum? Es wird nie genug sein, sich mit den Erinnerungen aus dieser Nacht auseinanderzusetzen. Die Debatten, welche über den Nutzen dieser Erinnerungskultur geführt werden, sind für meine Fraktion und für mich nicht inhaltslos. Warum? Eine Gesellschaft kann ohne Gedächtnis und ohne Erinnerung nicht leben, existieren vielleicht, aber nicht leben. Ohne Erinnerung zu leben bedeutet, ohne Identität und damit ohne Orientierung zu leben. Wenn wir nicht blind in die Zukunft gehen wollen, sollten wir wissen, woher wir kommen, besonders jetzt, da die Generationen, die das sogenannte Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben, in die gesellschaftliche und politische Verantwortung nachgerückt sind. Warum erinnern? Aus Respekt vor den Opfern, aus Respekt vor deren Nachkommen und aus Respekt vor uns selbst. Wer aufrichtig sein möchte, sollte sich seiner ganzen Geschichte stellen – der guten Zeiten und der schlechten Zeiten. Sich dem beschämendsten Teil der Geschichte nicht zu stellen, finde ich nicht zielführend. „Wehret den Anfängen!“ – Worte des römischen Dichters Ovid übrigens, jetzt im Sprachgebrauch oftmals der NS-Zeit zugeschrieben. Wehret den Anfängen! Wir haben es in der Hand, uns vor bedenklichen, nicht demokratischen politischen Entwicklungen zu schützen. Wie? Indem wir darüber sprechen, daran gedenken, es in Geschichten weitertragen, indem wir erinnern, indem wir aus der Vergangenheit lernen und indem wir hier und heute und für die Zukunft unsere Lehren daraus ziehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster, der noch eine halbe Minute Redezeit hat.

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Die braucht ‚er‘ nicht, denn ich habe eben vergessen, ordnungsgemäß hier am Mikrofon den Antrag zu stellen auf Abstimmung, nach getrennter Abstimmung nach römischen Ziffern, nach diesen drei Blöcken. Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden … (Thomas Krüger, SPD: Achtung!) Jetzt haben sich zwei gemeldet. Ich weiß nicht, wer zuerst war. Vielleicht einigen sich die Herren?! Herr Koplin, bitte schön!

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in Reaktion auf den gestellten Antrag nach Paragraf 89 Absatz 2 der Geschäftsordnung widersprechen. Der Antrag, der vorgelegt wurde, ist ganzheitlichen Charakters. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Also nach Paragraf 89 Absatz 2 kann der Antragsteller einer Teilung widersprechen. Kann ich davon ausgehen, dass alle Antragsteller, die auf diesem Antrag sind, einer Teilung widersprechen? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch zu dieser Feststellung. Von daher ist das so beschlossen, und wir kommen zur Abstimmung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1495 als Ganzes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1495 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Regierungserklärung zum Thema „Aktuelle Situation der Energieversorgung“. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, die nachfolgenden Anträge in verbundener Debatte mit der Regierungserklärung zu beraten, a) Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Energiekosten – Soforthilfe für private Haushalte, Kommunen, Unternehmen, Vereine und Soloselbstständige, Drucksache 8/1480, b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Aufstockung und Einrichtung weiterer Härtefallfonds sowie Errichtung eines wirksamen Rettungsschirms zur Milderung der Folgen der Energiekrise, Drucksache 8/1474, c) Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Keine Steuerbürokratie aufbauen für die Gaspreisbremse und andere direkte Hilfen, Drucksache 8/1487, d) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zusammen durch die Krise: Mecklenburg-Vorpommern und der Bund entlasten gemeinsam von hohen Gas- und Strompreisen, Drucksache 8/1524. Regierungserklärung zum Thema Aktuelle Situation der Energieversorgung Antrag der Fraktion der AfD Energiekosten – Soforthilfe für private Haushalte, Kommunen, Unternehmen, Vereine und Soloselbstständige – Drucksache 8/1480 – Antrag der Fraktion der CDU Aufstockung und Einrichtung weiterer Härtefallfonds sowie Errichtung eines wirksamen Rettungsschirms zur Milderung der Folgen der Energiekrise – Drucksache 8/1474 – Antrag der Fraktion der FDP Keine Steuerbürokratie aufbauen für die Gaspreisbremse und andere direkte Hilfen – Drucksache 8/1487 – Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Zusammen durch die Krise: Mecklenburg-Vorpommern und der Bund entlasten gemeinsam von hohen Gas- und Strompreisen – Drucksache 8/1524 – Das Wort hat zunächst die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bitte schön, Frau Schwesig!

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Manuela Schwesig

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diese bewegende Gedenkstunde und auch die sehr bewegende Debatte hier im Landtag! Der 9. November, das ist heute noch mal in vielen Redebeiträgen deutlich geworden, ist ein Tag, der für Deutschland mit großem Leid und gleichzeitig auch großer Freude verbunden ist. Der 9. November 1938 war ein Tag staatlich organisierter Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, ihre Wohnungen, Synagogen und Geschäfte. Die Verfolgung und Ermordung der Juden in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte verpflichten uns – das ist heute deutlich geworden –, alles zu tun, damit so etwas nicht wieder passiert. Und der Antrag, über den eben gerade die Aussprache erfolgte, bringt das auf den Punkt. Und ich möchte mich auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich für diese wichtige gemeinsame interfraktionelle Initiative bedanken und sage natürlich zu, dass wir das, was der Landtag beschlossen hat, als Landesregierung mit großer Überzeugung umsetzen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Wir fangen hier nicht bei null an. Allen Landesregierungen war der Kampf gegen Antisemitismus und der Schutz des jüdischen Lebens in unserem Land immer wichtiges Anliegen. In der letzten Legislaturperiode sind wir neue Schritte gegangen. Unsere damalige Justizministerin Katy Hoffmeister hat erstmalig oder wir haben auf ihren Vorschlag erstmalig einen Antisemitismusbeauftragten eingesetzt, Herrn Hansjörg Schmutzler, der eine großartige Arbeit gemacht hat und dann leider aus gesundheitlichen Gründen aufhören musste. Und wir haben in der vergangenen Wahlperiode die Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden mit einem neuen Staatsvertrag und deutlich mehr finanzieller Unterstützung auf eine neue Grundlage gestellt. Ich möchte mich deshalb ganz herzlich bei unserer damaligen Justizministerin Katy Hoffmeister und dem damaligen Antisemitismusbeauftragten Hansjörg Schmutzler bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und mein besonderer Dank gilt auch der jetzt zuständigen Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin und dem neuen Antisemitismusbeauftragten Nikolaus Voss für ihr engagiertes Engagement ab Tag eins der neuen Landesregierung und auch für ihre neuen Impulse. Am 9. November 1989 wurden die Grenzen zwischen der DDR und der Bundesrepublik geöffnet. Dafür danke ich den mutigen Bürgerinnen und Bürgern, die in der DDR für unsere Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Reisefreiheit, Demonstrationsfreiheit und freie Wahlen eingetreten sind. Sie haben auch für uns, die damals noch Kinder und Jugendliche waren, und für alle nachfolgenden Generationen unter Einsatz ihrer eigenen Sicherheit und ihres eigenen Lebens Freiheit und Demokratie erkämpft. Auch dieser 9. November 1989 wird für uns immer ein wichtiger Tag bleiben und ich habe mich sehr gefreut, heute zu erfahren, wie eng beide Landtage zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammenarbeiten, und ich darf Ihnen versichern, diese Zusammenarbeit gilt auch für die Landesregierung. Seit meinem Amtsantritt pflege ich jeden 9. November gemeinsam mit Daniel Günther in der Grenzregion gemeinsame Begegnungen, und ich danke meinem Kollegen Daniel Günther dafür, dass das auch in diesem Jahr wieder stattfindet und dass mich dort Bettina Martin vertritt. Als die Berliner Mauer fiel, war das der erste Schritt zur Vereinigung Deutschlands und gleichzeitig Teil eines Umbruchs in ganz Europa, das Ende des Eisernen Vorhangs mitten durch unser Land und die Hoffnung auf Abrüstung und Frieden. Dieser Frieden, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ist durch den brutalen Angriff von Russland auf die Ukraine gebrochen und deshalb herrscht am 9. November 2022 wieder Krieg in Europa. Russland muss diesen Krieg beenden und ich wünsche mir, uns und vor allem den Menschen in der Ukraine, dass es bald und dauerhaft wieder Frieden gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben für die heutige Sitzung eine Regierungserklärung zum Thema Energie angemeldet. Die Energieversorgung und die Kosten für Strom und Gas sind für die Menschen in unserem Land das wichtigste Thema in dieser Zeit. Energieversorgung und Entlastung sind die entscheidenden Aufgaben, vor denen wir in den nächsten Monaten stehen, und deshalb habe ich mich entschieden, trotz meiner Reha in der vergangenen Woche an der Ministerpräsidentenkonferenz teilzunehmen und auch heute die Regierungserklärung zu halten, denn ich habe Ihnen zugesagt, Sie regelmäßig über den Stand zu diesem Thema zu informieren. Im Mittelpunkt stehen heute die Strom- und Gaspreisbremse und der Härtefallfonds des Bundes. Wir werden als Land die Unterstützung des Bundes mit einem eigenen Energiefonds ergänzen. Dazu möchte ich Sie über die ersten Eckpunkte informieren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir stehen in diesem Winter vor drei Aufgaben, und nicht nur in diesem Winter, sondern auch mindestens im nächsten noch dazu. Wir müssen erstens die erneuerbaren Energien schneller ausbauen und neue Energiequellen erschließen, zweitens alle miteinander Energie sparen und drittens, wir müssen die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen von den steigenden Kosten von Energie entlasten. Das sind die drei Aufgaben, die unsere Landesregierung seit März angeht, mit Vorschlägen und eigenen Maßnahmen. Zum ersten Thema, was die Energieversorgung angeht, kommt der Bau der Anlandestation im Hafen von Lubmin gut voran. Die Deutsche ReGas hat mittlerweile alle für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen beim Umweltministerium eingereicht. Über Lubmin soll dann kurzfristig Gas nach Deutschland eingeführt werden, und über die Infrastruktur kann das Gas bis nach Österreich und Tschechien verteilt werden. Der Hafen in Rostock ist wichtig, um die Raffinerie in Schwedt trotz des Ölembargos mit Erdöl zu versorgen. Wir sind Teil der Lösung für ganz Deutschland und für unsere europäischen Nachbarländer. Unser Land hat in der Vergangenheit seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung geleistet und wird das auch in Zukunft tun, in Zukunft aber vor allem mit erneuerbaren Energien. Wir sind bereits Stromexportland und produzieren mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien, als wir selbst verbrauchen. Wir wollen bis 2030 unseren gesamten Energiebedarf aus erneuerbaren Energien decken. Dazu gehören auch beschleunigte Verfahren und ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung dazu erste Gesetze auf den Weg gebracht hat, wie wir es zum Beispiel bereits in der Nord-MPK 2019 schon lange gefordert haben. Auf dieser Grundlage haben wir zur Umsetzung des beschleunigten Ausbaus der Windkraft am 25. Oktober im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Vor allem geht es darum, die Genehmigungsverfahren bei den staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt zu bündeln. Dort soll in Zukunft auch die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen, die bisher die Landkreise gemacht haben. Wir versprechen uns davon ein schnelleres Verfahren bei gleichbleibend guter Qualität aus einer Hand. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, behandeln diesen Gesetzentwurf heute in Erster Lesung. Ich würde mich freuen, wenn er noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen wird. Dann kann er zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Unser Solarprogramm für Hausbesitzer, Mieterinnen und Mieter zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf Balkonen, auf Terrassen und an Fassaden, was wir beim Energiegipfel im August beschlossen haben, ist gestern an den Start gegangen. Vielen Dank unserem Klimaminister Till Backhaus für diese Initiative! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch beim Energiesparen sind wir weitergekommen. Die Gasspeicher in Deutschland sind mittlerweile zu 99 Prozent gefüllt. Das sind gute Voraussetzungen für den Winter. Trotzdem bleibt es wichtig, dass wir Energie sparen. Im Bereich der Landesregierung – und im Landtag, glaube ich, merkt man es auch – sind die Temperaturen abgesenkt worden. Viele Gebäude werden nicht mehr beleuchtet, auch die Kommunen, die Wirtschaft und die Privathaushalte sparen Energie. Zusammen leisten wir damit einen wichtigen Beitrag für eine sichere Energieversorgung in diesem Winter. Der dritte Punkt, Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, ist jetzt der entscheidende Punkt, wo wir vorangekommen sind. Es kommt darauf an, die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch soziale Einrichtungen, Kultur und Sport zu unterstützen, denn die Preise sind stark angestiegen und weitere Anstiege sind angekündigt, und das macht den Menschen Sorgen. Und das, was die meisten umtreibt, ist eigentlich auch die fehlende Planungssicherheit. Und es geht auch bei manchen an die Existenz, zum Beispiel bei Bäckern oder Handwerkern, aber auch bei Menschen, die vielleicht nicht so sichtbar sind, zum Beispiel Menschen, die von Krankheiten betroffen sind. Ich habe Mitte Oktober eine E-Mail von einer Berufsbetreuerin bekommen. Sie schilderte mir die Situation einer ihrer Klienten, die wegen einer schweren Krebserkrankung wochenlang im Krankenhaus lag. Sie hat nur eine kleine Rente und nun hat ihr Energieversorger den monatlichen Abschlag für Strom zweimal erhöht. Die Betreuerin schreibt, Zitat: „… schwer krebskrank, mit Erhaltungschemo und zu wenig Geld, sich diese Strompreise leisten zu können. Was soll ich dem Amtsgericht sagen, warum ich als Betreuerin nicht in der Lage war, zu verhindern, dass neue Schulden entstehen? Es gruselt mich jeden Tag, auf die Konten meiner Klienten zu schauen.“ Zitatende. An dieser Stelle, sehr geehrte Damen und Herren, ist mir auch durch die E-Mail vor Augen geführt worden, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die nicht nur die Sorgen um die Rechnung für sich selbst oder für Unternehmen haben, sondern zum Beispiel die Betreuerinnen und Betreuer, die in unserem Land eine großartige Arbeit schon ohne Energiekrise machen, die sich um andere kümmern. Ihnen gilt mein herzlicher Dank, dass sie für diese Menschen da sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Landesregierung hat bereits seit März gefordert, dass wir vom Bund eine Gaspreisbremse brauchen, weil klar war, dass die Preise flächendeckend gedämpft werden müssen. Wir haben mittlerweile einige Entlastungen auf den Weg gebracht mit den Entlastungspaketen. Die kommen jetzt im Herbst und Winter bei den Bürgern in unserem Land an, zum Beispiel die Energiepreispauschale von 300 Euro. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Preispauschale nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da ist, sondern auch für Rentnerinnen und Rentner. Auch Studierende erhalten 200 Euro. Für Familien gibt es einen Kinderbonus von 100 Euro, ein höheres Kindergeld von 237 Euro und einen Kindersofortzuschlag. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bekommen ab Januar ein höheres Wohngeld. Hier, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich noch einmal Ihren Blick darauf richten: Mit der Wohngeldreform des Bundes, wo wir uns jetzt auf die Finanzierung verständigt haben, machen wir eine der großen sozialpolitischen Reformen. Das Wohngeld wird nicht nur deutlich erhöht, sondern der Kreis der Wohngeldempfänger wird deutlich ausgeweitet. Und wir rechnen damit, dass damit vielen Menschen gerade in unserem Land mit kleinem Einkommen mehr geholfen wird. Und das ist wichtig für Rentnerinnen und Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben und mit kleinen Renten auskommen müssen, und das ist auch gerade wichtig für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eben auch nur kleine Einkommen haben, dass sie sehen, dass sich ihre Arbeit lohnt und dass wir sie noch besser unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Was bedeutet das konkret für unser Land? Zurzeit sind 21.600 Haushalte wohngeldberechtigt. In Zukunft könnten es dreimal so viele sein. Für eine allein lebende Rentnerin zum Beispiel, die eine Rente von 1.000 Euro brutto erhält und 380 Euro Miete ohne Heizung und Warmwasser zahlen muss, erhöht sich das Wohngeld von 78 Euro auf 229 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern in Rostock und Greifswald, einem gemeinsamen Monatseinkommen von 3.400 Euro brutto und einer Kaltmiete von 700 Euro hat bisher kein Wohngeld bekommen. Ab dem nächsten Jahr hat sie das Anrecht auf 339 Euro im Monat. Das sind Beispielrechnungen, die uns vor Augen halten, dass Wohngeldempfänger mehr und dass wir aber auch mehr Wohngeldempfänger bekommen können. Und das wird sich finanziell stark auswirken. Deshalb gab es lange Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung. Mecklenburg-Vorpommern hat von Anfang an gesagt, dass wir bereit sind, beim Wohngeld unseren Löwenanteil beizutragen. Wir rechnen mit Mehrkosten von 74 Millionen Euro jedes Jahr. Das ist eine strukturelle Erhöhung. Das ist so im Verhältnis, das wäre so viel Geld wie für 900 Lehrer , ich will das gar nicht gegeneinanderstellen, nur, dass man mal so ein Gefühl hat, was wir mit der Wohngeldreform auf den Weg bringen. Das ist mir wichtig, in den Mittelpunkt zu rücken. Ich sage aber ganz deutlich aus voller Überzeugung, deswegen haben wir auch eingeschlagen, ich bin ganz sicher, dieser Euro ist richtig angelegt. Wir unterstützen damit diejenigen, die bei uns im Land dringende Unterstützung brauchen, die Menschen, die immer fleißig waren, aber eben kleine Einkommen haben. Und deshalb ist es gut, dass die Reform kommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Das Kernstück in der MPK-Diskussion ist das Thema Gaspreisbremse. Wie Sie wissen, haben wir uns für die Verbesserungen, über die ich eben gesprochen habe, mit den Teilnehmern unseres Energiegipfels im August eingesetzt. Unsere wichtigste gemeinsame Forderung aber war ein Energiepreisdeckel, der Gas, Strom und Wärme umfasst und der Bürgerinnen und Bürger ebenso entlastet wie die Unternehmen. Für den Gaspreisdeckel haben wir uns bereits im März ausgesprochen. Im August beim Energiegipfel haben sich die Wirtschaft, die Kommunen, die Stadtwerke, die Gewerkschaften, die Sozialverbände und der Verbraucherschutz verständigt, wir brauchen stabile Preise auf einen Grundbedarf an Strom, Energie und Wärme. Wo wir am Anfang noch wenig Unterstützung für unseren Vorschlag mit dem Deckel hatten, ist diese Unterstützung gewachsen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Und ich freue mich, dass auch alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich dann im Herbst für einen Preisdeckel ausgesprochen haben und dass wir uns bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche mit der Bundesregierung geeinigt haben, dass eine Strompreisbremse und eine Gaspreisbremse kommen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Vereinbarung ist wichtig. Ich sage aber auch ganz deutlich, wir hätten uns eher die klare Aussage der Regierung für einen Energiepreisdeckel gewünscht und auch eher die Härtefallregelung. Dann hätte man sicherlich nicht eine Einführung mit Übergangsregeln machen müssen, dann hätte man von Anfang an jetzt die Gaspreisbremse durchgeschrieben, die Strompreisbremse. Das wäre besser gewesen. Und auch wenn wir eher über Härtefallregelungen Bescheid gewusst hätten, hätten wir jetzt schon unsere eigenen Möglichkeiten als Land konkreter haben können. Das will ich einmal sagen. Ich will aber auch sagen, die Bundesregierung hat auch den Respekt dafür verdient, dass sie jetzt diese gewaltigen Summen in die Hand nimmt. Wir müssen jetzt nach vorne schauen und die Zeit nutzen, das zusammen auf den Weg zu bringen. Es bringt auch nichts, die Dinge zu zerreden, sondern wir müssen jetzt für die Menschen diese wichtigen Maßnahmen umsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Warum kommt die Gas- und Strompreisbremse nicht früher? Das Hauptproblem ist, dass die Energieversorger sagen, sie brauchen Zeit, das technisch umzusetzen. Deshalb wird es zunächst im Dezember eine Soforthilfe geben. Der Bund will damit die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Monate Januar und Februar entlasten. Die Abschlagszahlung ist bereits am 14. im Sonderbundesrat, nächsten Montag, und der werden wir natürlich zustimmen. Wir haben als Länder uns an die Bundesregierung gewandt und gesagt, wir brauchen aber für Januar und Februar zusätzliche Entlastungen, und haben den Vorschlag gemacht, entweder die Preisbremse vorzuziehen, sie rückwirkend gelten zu lassen oder alternativ auch noch Abschlagszahlungen durch den Bund für Januar und Februar zu übernehmen. Der Bund hat uns auf der MPK zugesagt, dass der Februar angestrebt wird. Wenn die Gaspreisbremse aus technischen Gründen erst im März kommen sollte, soll sie rückwirkend auch für Februar 2023 gelten, und wie gesagt, eine Alternative auf Vorschlag der MPs wäre auch die Übernahme von Abschlägen. Es soll auf jeden Fall eine Entlastung für Februar geben und die Ministerpräsidenten haben noch mal eindringlich gebeten, auch für Januar noch eine zusätzliche Möglichkeit der Entlastung zu finden. Die Bundesregierung will am 18. November im Kabinett die Gesetzesvorlage beschließen. Die Gaspreisbremse für die Bürgerinnen und Bürger und für kleinere und mittlere Unternehmen soll in etwa so aussehen, wie wir es in unserem MV-Modell vorgeschlagen haben. Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs ist ein stabiler Preis von 12 Cent für Gas und 9,5 Cent für Wärme garantiert. Und wenn man bedenkt, dass neue Gasverträge heute mit etwa 21 Cent pro Kilowattstunde geschlossen werden, ist das eine deutliche Entlastung und dazu ein großer Gewinn an Planungssicherheit. Und außerdem, und darum geht es vielen Menschen in unserem Land, viele Menschen sprechen mich an und sagen, Frau Schwesig, wir wollen einfach wissen, was auf uns zukommt und welche Unterstützung wir bekommen und dass wir uns damit dann auch darauf einrichten können. Die Gaspreisbremse ist gleichzeitig auch ein Anreiz, Energie zu sparen, denn für alles, was über 80 Prozent hinaus verbraucht wird, wird der aktuelle höhere Marktpreis fällig. Für die Industrie greift die Gaspreisbremse bis zu 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Dieses Kontingent wird auf einen stabilen Preis von 7 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt. Wir haben uns in den Verhandlungen für die Wirtschaft und insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen eingesetzt, auch mit Erfolg. Auch für die Hochschulen haben wir uns eingesetzt. Die Hochschulen und die Studierendenwerke werden sowohl von der Gas- und Strompreisbremse als auch von den Soforthilfen in Form der Abschlagszahlungen profitieren. Und dazu kommt jetzt noch die Strompreisbremse, die schon im Januar einsetzt. Sie funktioniert ganz ähnlich wie die Gaspreisbremse. 80 Prozent der Jahresprognose werden zu einem Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt für kleine und mittlere Unternehmen und für Privathaushalte. Die Industrie bekommt 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs an Strom für garantierte 3 Cent netto pro Kilowattstunde. Was heißt das konkret? Das ist pauschal schwer zu sagen, weil es unterschiedliche Gas- und Stromanbieter und unterschiedliche Verträge gibt, und außerdem schwanken auch die Marktpreise. Eine Modellrechnung könnte zu dem Ergebnis kommen, dass ein Einpersonenhaushalt durch den Gaspreisdeckel um etwa 600 Euro und durch den Strompreisdeckel noch einmal um etwa 229 Euro entlastet wird, und für eine vierköpfige Familie ergeben sich nach diesen Modellrechnungen Einsparungen von etwa 1.440 Euro im Jahr durch den Gaspreisdeckel und etwa 704 Euro durch den Strompreisdeckel. Allerdings – und das will ich auch in aller Offenheit sagen – müssen sich alle darauf einstellen, dass die Energiepreise trotz der Strom- und Gaspreisbremse längerfristig höher bleiben als vor dem Krieg. Der Gaspreisdeckel deckt nicht die gesamten Mehrkosten ab, aber einen wichtigen Teil. Und es lohnt sich, weiter Energie zu sparen. Wir unterstützen sehr, dass zur Finanzierung der Strompreisbremse zusätzliche Gewinne oder Zufallsgewinne von Energieunternehmen herangezogen werden. Mecklenburg-Vorpommern vertritt diese Position schon lange. Wir haben dazu im Juni gemeinsam mit Bremen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Außerdem hat der Bund zugesagt, dass die Netzentgelte im kommenden Jahr nicht steigen sollen. Das soll durch einen staatlichen Zuschuss sichergestellt werden. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern, für die Bürger, ist das eine wichtige Zusage. Die ersten Energieversorger, zum Beispiel die Stadtwerke Torgelow, haben ihre Kunden schon darüber informiert, dass die ursprünglich geplante Gasumlage nicht kommt, und haben erhöhte Abschlagszahlungen zurückgenommen. Und das ist jetzt wichtig, dass die Energieversorger schnell informieren und Entlastungen auch weitergeben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist klar, dass nicht allen mit der Gas- und Strompreisbremse allein geholfen werden kann, dass es Bereiche gibt, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch Kitas und Schulen, wo man nicht einfach mal auf 19 Grad runterdrehen kann und einsparen kann. Wir brauchen zusätzliche Hilfen für Unternehmen. Das haben wir bereits seit mehreren Monaten gefordert und deshalb ist es gut, dass der Bund angekündigt hat, 12 Milliarden Euro in einem Härtefallfonds für besondere belastete Bereiche zur Verfügung zu stellen. Vom Härtefallfonds sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, die besonders energieintensiv produzieren und durch die gestiegenen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Hier will der Bund zum Beispiel 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Das könnten 20 Millionen für uns sein und wir als Landesregierung sagen zu, dass wir vorhaben, die Mittel des Härtefallfonds des Bundes für die KMUs im Land zu verdoppeln. Zu dem Härtefall gehören auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort, wo es um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Menschen geht, ist es eben oft nicht möglich, Energie zu sparen. Und im Rahmen von Härtefallregelungen sollen auch Mieterinnen und Mieter und Eigentümer, die mit Holzpellets oder Öl heizen, bei Bedarf entlastet werden. Es ist jetzt vereinbart worden, dass die zuständigen Bundesminister im Bereich Krankenhäuser, aber auch im Bereich Wirtschaft, im Bereich der Kultur mit den Fachministern der Länder die Einzelheiten beraten, und sobald wir diese Einzelheiten kennen, sobald wir wissen, wer wird denn bei Öl und Pellets unterstützt, wie sehen denn Härtefallregeln für die Wirtschaft aus, können wir schauen, wo sind noch aus unserer Sicht, aus Landessicht, Lücken, wo können wir mit unserem Geld reingehen. Das wollen wir jetzt schnell machen. Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es wichtig, dass jetzt diese Maßnahmen zusätzlich zu den Entlastungspaketen kommen und wir uns darauf einstellen, sie auch mit Landesgeld zu flankieren. Unser Land beteiligt sich bereits mit 300 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt an den Entlastungspaketen. Wir haben uns bereits für einen Härtefallfonds des Landes für weitere 30 Millionen Euro entschieden. Und dieser Härtefallfonds hilft aktuell kleinen und mittleren Unternehmen, die von Materialpreissteigerungen und Lieferkettenschwierigkeiten in der Folge der Energiekrise betroffen sind. Und außerdem geben wir den Energieversorgern mit unserem Härtefallfonds die Möglichkeit, mit den Betroffenen Stundungen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren, ohne dadurch selbst in finanzielle Engpässe zu geraten. Wir haben immer gesagt, sobald die Maßnahmen des Bundes feststehen, werden wir sie als Land ergänzen. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir einen Energiefonds auflegen, um diese Kosten abzufedern, Härtefälle zu entlasten und gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes zu investieren, so, wie wir das in der Corona-Krise mit dem MV-Schutzfonds gemacht haben, der auch damals die Wirtschaft, die Kultur und die sozialen Bereiche unterstützt hat. Wir haben dazu, nachdem wir jetzt in der MPK letzte Woche ein bisschen mehr Klarheit hatten, Gespräche mit den Mitgliedern des Energiegipfels und auch hier mit den Fraktionen im Landtag geführt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Für diese Gespräche möchte ich mich ganz herzlich bedanken, einmal bei den Teilnehmern des Energiegipfels und insbesondere für den gemeinsamen Antrag hier der Fraktionen von SPD, LINKE, GRÜNE und FDP für ihre Impulse. Wir haben in den letzten Tagen gute Vorschläge zusammengetragen und ich möchte Ihnen die ersten Eckpunkte für einen Energiefonds hier vorstellen. Wir planen einen Energiefonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, um die durch die Energiekrise entstehenden Kosten zu finanzieren, Härtefälle zu beseitigen und die notwendigen Investitionen in die Zukunft unseres Landes unternehmen zu können. In diesen Härtefallfonds sollen Gelder aus dem Entlastungs- und Hilfspaket des Bundes fließen, den wir hier in M-V erhalten, und wir wollen mit knapp 500 Millionen Euro eigene Mittel einsetzen. Wir haben dafür schon teilweise im Haushalt Vorsorge getroffen, weil wir auch schon Maßnahmen beschlossen haben. Wir wollen aber auch rund 345 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss dafür einsetzen und damit auch ohne neue Schulden klarkommen. Ich will hier auch sagen, dass wir nicht den ganzen Haushaltsüberschuss nehmen können, denn wir haben neben dem Energiethema noch weitere Themen. Ich möchte eins ansprechen, was Sie auch im Landtag, glaube ich, noch debattieren werden, und zwar das Thema der Unterstützung für Rentenungerechtigkeiten, wo wir uns schon lange für einen Härtefallfonds einsetzen, auch für jüdische Kontingentflüchtlinge. Hier haben wir als Bundesland als eines der wenigen Bundesländer dem Bund zugesagt, dass wir bereit sind, uns mit 50 Prozent zu beteiligen oder die Summe des Bundes eben zu verdoppeln, und dazu müssen wir eben auch Vorsorge treffen, nur, dass Sie das einmal verstehen, warum nimmt man nicht jetzt den ganzen Haushaltsüberschuss und packt ihn hier rein. Ich will auch sagen, dass dieser Energiefonds dynamisch ist, denn wir kennen noch nicht alle Einzelheiten. Wir konnten noch nicht alle Mittel des Bundes berücksichtigen, weil bei vielen noch Unklarheit herrscht, und auch hier müssen wir uns darauf einstellen, vielleicht das eine oder andere noch mal zusätzlich dazuzupacken oder vielleicht auch innerhalb des Fonds zu schieben. Das will ich sagen, trotzdem, aus Respekt vor dem Landtag und für Ihre Transparenz, möchte ich einmal sagen, was derzeit in diesem Energiefonds geplant ist. Wir wollen den Energiefonds von 1,1 Milliarden Euro mit den Mitteln des Bundes und des Landes für drei große Aufgaben einsetzen: Erstens. Wir wollen knapp 800 Millionen Euro für Zukunftsinvestitionen einsetzen. Darunter fallen Investitionen der Wasserstoffwirtschaft, für die wir zusätzlich Mittel bereitstellen. Dazu gehört aber auch die Umsetzung des von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern geplanten Programms zur Sicherung der ostdeutschen Raffineriestandorte und zur Transformation der ostdeutschen Häfen. Dafür stellen wir mit dem Energiefonds die notwendige Kofinanzierung sicher. Und die zweite große Aufgabe ist der Härtefallfonds des Landes. Wir stocken den bestehenden Härtefallfonds von 30 Millionen Euro auf zunächst 100 Millionen Euro auf. Er ist für existenzielle Notlagen da. Zusätzlich zu den bereits bewilligten Mitteln für Wirtschaftshilfen und Stadtwerke sollen jetzt die Aufgaben aufgenommen werden, die sich auch in dem interfraktionellen Antrag befinden. Sie sollen dazu dienen, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Unsere Wirtschaft kann sich darauf verlassen, dass wir sie genau wie in der Corona-Zeit über die Maßnahmen des Bundes hinaus unterstützen. Ich habe es schon einmal hier gesagt in der Rede und wiederhole es an dieser Stelle, wir werden, wir rechnen mit 20 Millionen Euro für KMUs und wir wollen das verdoppeln und 40 Millionen Euro bereitstellen. Auch das befindet sich darin. Es geht aber auch um die Unterstützung für Kitas, Schulen, Hochschulen, soziale und kulturelle Einrichtungen in der Energiekrise. Und wir werden drittens dauerhafte Entlastungsmaßnahmen finanzieren. Ich habe eine große Entlastungsmaßnahme angesprochen, das ist das Wohngeld, und außerdem natürlich auch die Mittel zur Einführung des Deutschlandtickets. Wir werden dazu möglichst schnell einen Nachtragshaushalt hier in den Landtag einbringen. Wir werden das natürlich noch intensiv mit Ihnen beraten und ich habe es angesprochen, ich will es noch mal unterstreichen, das ist jetzt ein dynamischer Prozess, umso mehr konkrete Dinge wir aus den Härtefallregelungen des Bundes wissen, umso besser können wir im Energiefonds nachsteuern. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit der Unterstützung des Bundes, aber auch des geplanten Energiefonds des Landes sagen wir ganz deutlich, wir lassen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land in der Energiekrise nicht im Stich. Die Gas- und Strompreisbremse bringt Entlastung und mehr Planungssicherheit und sie gilt für alle Bereiche. Das ist uns sehr, sehr wichtig. Es war gut, dass wir das im Energiegipfel gemeinsam vorberaten haben. Und wir haben auch den Energiefonds gemeinsam beraten. Wir bleiben weiterhin mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Sozialverbänden, den Stadtwerken, den Wohnungsgesellschaften und dem Verbraucherschutz im Gespräch und versuchen, so schnell wie möglich diese Vorschläge auch umzusetzen. Das, was ich Ihnen eben vorgetragen habe zum Energiefonds, ist das Ergebnis der Beratungen der letzten Tage, die wir gestern Abend zusammen geführt haben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit einem Schutzfonds des Landes und regelmäßigen Beratungen mit wichtigen Partnern im Land haben wir schon die Corona-Pandemie erfolgreich bekämpft. Es war der richtige Weg, weil es auch der gemeinsame Weg war. Und auch im Landtag hat die damalige Opposition DIE LINKE, unser heutiger Koalitionspartner, in der Corona-Zeit viele Maßnahmen mitgestaltet und mitgetragen. Das war eine sehr wertvolle und wichtige Erfahrung und ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Und ich wünsche mir auch jetzt in der Energiekrise dieses konstruktive Miteinander. Und mit dem gemeinsamen Antrag zum Energiefonds danke ich den beteiligten Fraktionen ganz herzlich, den Regierungsfraktionen von SPD und LINKE, aber ganz besonders den Oppositionsfraktionen von FDP und GRÜNEN. Die Menschen im Land erwarten in dieser Zeit keinen Parteienstreit, sondern gemeinsames Handeln. Sie erwarten, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen, dass wir entschlossen handeln, dass wir sie wirksam entlasten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dafür stehen wir in Landesregierung und Landtag über alle Parteien hinweg gemeinsam in der Verantwortung. Wir brauchen Zusammenhalt und Zusammenarbeit, um unser Land durch die Energiekrise zu bringen. Wir brauchen gemeinsame Zuversicht, auch für die Menschen in unserem Land. Um diesen Zusammenhalt, um diese Zusammenarbeit bitte ich Sie im Interesse unseres Landes und der Menschen in unserem Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Das Wort zur Begründung der Anträge wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 30 Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Ministerpräsidentin, es wäre – übrigens läuft die Zeit noch nicht –, es wäre möglicherweise besser gewesen, hätten wir diese Regierungserklärung im Dezember von Ihnen vernommen, weil dann hätten wir was Konkretes, dann hätten wir was Greifbares. Ihrem Redenschreiber scheinen offenbar die Ideen auszugehen, und somit ist es nicht überraschend, dass wir auch heute wenig Neues hier von Ihnen vernommen haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was?) Wir drehen uns hier in diesem Land seit Monaten im Kreis, und der Leidtragende, meine Damen und Herren, bleiben die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Haben Sie zugehört?) Und dann stellen Sie sich hier hin, Frau Ministerpräsidentin, und sagen, wir stellen bereit, wir erhöhen den Härtefallfonds, wir haben die Gaspreisbremse, wir haben die Strompreisbremse, aber bei alldem vergessen Sie hier, meine Damen und Herren, wer dieses Wir ist. Das sind die Steuerzahler in unserem Land! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Geld kommt hier nicht aus irgendwelchen Geheimtöpfen in irgendwelchen Regierungsgebäuden, dieses Wir sind unsere Steuerzahler, meine Damen und Herren. Und diese Menschen da draußen im Land sind die Leidtragenden dessen, dass wir uns hier im Kreise drehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Und dennoch werde ich nicht müde zu betonen, meine Damen und Herren, dass der aktuellen Krise eine jahrzehntelange Misswirtschaft der Bundes- und Landesregierung vorausgegangen ist. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Der unüberlegte Ausstieg aus der Kernenergie hat die Probleme nur weiter verschärft und Abhängigkeiten von anderen Staaten geschaffen. Frau Schwesig, und auch Sie werden nicht müde, die erneuerbaren Energien als Zukunftsenergie zu preisen. Warum Wind- und Solarenergie auch zukünftig ein Industrieland wie Deutschland nicht versorgen kann, haben wir Ihnen bereits ausreichend dargelegt. Gerne stellen wir Ihnen jedoch auch noch mal unsere Dossiers dazu zur Verfügung, denn das gesprochene Wort scheint ja augenscheinlich nicht zu fruchten. Aber lassen Sie uns doch den Spieß einmal umdrehen, Frau Schwesig. Rechnen Sie unseren Bürgern doch einmal vor, wie viele Solaranlagen und Windkrafträder es in M-V benötigen würde, um das gesamte Land mit erneuerbaren Energien zu versorgen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das können wir jetzt schon.) was dies unseren Bürger kosten würde und was dies für den Energiepreis bedeutet und mit welchen Blackout-Gefahren gerade in den Wintermonaten zu rechnen wäre! Aber so viel Ehrlichkeit, meine Damen und Herren, können wir an dieser Stelle von Ihnen wohl nicht verlangen. Wir als AfD-Fraktion wollen Ihnen an dieser Stelle jedoch einmal aufzeigen, welche Auswirkungen Ihre verantwortungslose Politik für die Menschen in Deutschland konkret bedeutet. Gegenwärtig zahlt ein Neukunde über 21 Cent pro Kilowattstunde pro Gas, im Vorjahresmonat lag der Preis noch bei 9,3 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist der Gaspreis in nur einem Jahr um mehr als 130 Prozent angestiegen, meine Damen und Herren. Der durchschnittliche Preis für einen Liter Super Benzin in Deutschland ist von September 2020 bis September 2022 von 1,279 auf 2,01 Euro angestiegen. Die Entwicklung beim Dieselpreis ist noch eklatanter, dort hat sich der Preis in den vergangenen zwei Jahren mehr als verdoppelt. Der Strompreis ist innerhalb eines Jahres um circa 25 Prozent angestiegen. Armutsfalle Regierungsversagen, meine Damen und Herren! Armutsfalle Regierungsversagen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber nicht nur die Energiepreise sind in den vergangenen Monaten stark angestiegen, nein, auch in anderen Bereichen ist es teils zu erheblichen Preisanstiegen gekommen. So liegt die Inflationsrate in Deutschland von Oktober 2021 bis Oktober 2022 bei 10,4 Prozent, und das „Handelsblatt Research Institute“ erwartet zum Ende des Jahres einen Anstieg auf bis zu 12 Prozent. Die Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte in Deutschland sind von September 2021 bis September dieses Jahres um 45,8 Prozent angestiegen. Diese Geisterfahrt bedeutet, dass nicht nur hohe Energiekosten unsere Unternehmen belasten, sondern auch die Preise für Vorprodukte lassen sich kaum noch zuverlässig kalkulieren und behindern so unser Wirtschaftsgeschehen. Erst in der vergangenen Woche hat das Statistische Bundesamt einen Auftragseinbruch der deutschen Industrie im September in Höhe von vier Prozent mitgeteilt. Darüber hinaus haben zahlreiche Arbeitgeber Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Für die Teuerung ist zum beachtlichen Teil die von vornherein zum Scheitern verurteilte Energiewende verantwortlich, aber auch die Geld- und Zinspolitik der Europäischen Zentralbank trägt maßgeblich dazu bei. Der Inflation kann die EZB nur mit Zinserhöhungen begegnen, wodurch weitere Wohlfahrtsverluste entstehen werden. Die Bundesregierung bemüht sich, mit groß angelegten, wenig zielgenauen Hilfsprogrammen die Bürger und Unternehmen zu entlasten. Die drei bisherigen Entlastungspakete sowie die Rettung des Gasimporteurs Uniper haben bislang zig Milliarden gekostet, mit einem überschaubaren Ergebnis, meine Damen und Herren, denn Sie scheuen sich auch weiterhin, die richtigen, die zielführenden Maßnahmen zu treffen. Dabei dämmert es Ihnen bereits, und schon jetzt sollen die verbleibenden Kernkraftwerke in Deutschland am Netz bleiben, der Ausstieg aus dem Ausstieg, aber dazu später noch mehr. Schauen wir uns zunächst den Erdgasverbrauch an: Dieser ist in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 40 Jahren immens gestiegen. Von etwa 58 Milliarden Kubikmetern im Jahr 1982 bis zu 90,5 Milliarden Kubikmeter im letzten Jahr. Als AfD-Fraktion haben wir immer auf eine zügige Inbetriebnahme von Nord Stream 2 gedrängt. Neben der politischen Unwilligkeit ist aber aufgrund der Sabotage an den Leitungen auch hier keine kurzfristige Lösung in Sichtweite. Ich zitiere eine aktuelle Meldung der „Tagesschau“: „Metertiefe Krater und ein Trümmerfeld am Meeresgrund: Eine Untersuchung der Betreibergesellschaft offenbart erstmals das … Ausmaß der Schäden an der“ Ostseegaspipeline „Nord Stream 1“. Demnach ist die Ostseepipeline auf 250 Meter beschädigt. Das Schweigen zu diesem einzigartigen Akt der Staatssabotage lässt mich weiterhin fassungslos zurück. Frau Schwesig, interessieren Sie die Interessen der eigenen Nation wirklich so wenig? (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Mittelfristig müssen die Leitungen repariert und genutzt werden. Dabei könnte schon jetzt Gas durch den bislang unbeschädigten Strang B von Nord Stream 2 der dann circa 225 Terrawattstunden im Jahr fließen. Es darf eben keinen neuen Kalten Krieg geben, keine neuen Brandmauern und keine Teilung, meine Damen und Herren. Dafür ist uns Europa zu wichtig, denn es wird auch ein Morgen nach dem Krieg in der Ukraine geben, und nur Diplomatie sichert eine friedliche Existenz in der Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wir sind wahrlich keine Freunde der LNG-Terminals, aber was eben genau diese betreffen, sind wir erleichtert, dass die Deutsche ReGas trotz der Lethargie der bundesdeutschen Politik dieses aktuell für uns nötig gewordene Infrastrukturprojekt so schnell vorantreibt. Wir brauchen jetzt vorübergehende Lösungen für die Gaskrise und eine spürbare Entlastung unserer Bürger. Und ich mahne an dieser Stelle auch noch einmal an das Umweltministerium, dieses Genehmigungsverfahren priorisiert voranzutreiben unter aller Beachtung der Umwelt- und auch touristischen Interessen hier im Land. (Minister Dr. Till Backhaus: Darauf können Sie sich verlassen!) Da freue ich mich sehr drauf, Herr Minister! Gegenwärtig scheinen die Terminals eine einzige kurzfristig umsetzbare Möglichkeit zu sein, um aktuell einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland zu leisten, um uns nicht von nur einem Staat abhängig zu machen. Und mit Wohlwollen nehmen wir zur Kenntnis, dass – Stand jetzt – dort kein Fracking-Gas aus den Vereinigten Staaten angeliefert wird. Der deutsche Bürger wird weiterhin in Dauerhaftung genommen. Noch immer setzt sich ein Großteil des Benzinpreises an deutschen Zapfsäulen aus Steuern zusammen. Beim Steuerzahlen sind wir Deutschen sowieso Weltmeister. Unser Steuergeld geht in die ganze Welt und auch in unserem Land oft in die Hände derer, welche noch nie einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. Es brennt in der Bundesrepublik an jeder Ecke. Ich verspreche Ihnen, meine Damen und Herren, wir behalten das große Ganze im Auge und legen als Opposition auch weiterhin den Finger in die Wunde. Das ist auch unsere Aufgabe, und wir sind auch die Letzten und Einzigen, welche ohne ideologische Scheuklappen zuerst Politik für unsere deutschen Bürger machen. „Unser Land zuerst“ ist nicht erst Motto seit der Krise, aber umso wichtiger denn je, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Schleimspur von Trump. – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Es bleibt zu hoffen, dass sich der aktuelle Trend im Zusammenhang mit der Energieversorgung in Europa fortsetzt und die bundesdeutsche Politik bald isoliert dasteht. Italien macht es uns vor, mit Meloni hat Europa eine großartige Staatschefin hinzugewonnen. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Auch der französische Präsident Macron hat sich die Bekämpfung des Klimawandels zum Ziel gesetzt (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Bezeichnend.) und will bis 2050 die Klimaneutralität in seinem Land erreichen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aus diesem Grund setzt Macron auf grüne und umweltfreundliche Kernenergie und hat schon zu Beginn des Jahres den Bau von 14 neuen Atomkraftwerken angekündigt, meine Damen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei will der französische Regierungschef die Entwicklung von sogenannten Small Modular Reactors mit 1 Milliarde Euro fördern. Diese Reaktoren sind nicht nur kleiner, sondern zudem auch sicherer. Dieses Vorhaben wird übrigens von der Europäischen Kommission massiv unterstützt, meine Damen und Herren, massiv unterstützt! Diese deklariert Atomkraft als grüne Energie, das macht Investitionen in die Atomenergie für alle EU-Länder attraktiver und kann die Finanzierungskosten vermutlich kräftig senken. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Auch mit Steuergeld.) Die kommen letzten Endes dann auch wieder bei unseren Bürgern an. Nur Deutschland geht auch hier im EU-Parlament wieder mal einen Sonderweg, kann sich aber aufgrund mangelnder Mehrheiten nicht durchsetzen. Zumindest könnten damit unsere Nachbarn das ideologische Deutschland zukünftig mit Energie versorgen, wenn der Zappelstrom aus Wind und Sonne mal wieder seinen Geist aufgibt. Abhängigkeiten von fremden Nationen zu schaffen, scheint hier eine grundlegende Devise der bundesdeutschen Politik in der jüngsten Vergangenheit zu sein. Wie zu Beginn erwähnt, haben wir Ihnen bereits in den letzten Monaten vergeblich einen Weg aus dieser Krise gezeigt. Wie zu Beginn erwähnt, drehen wir uns seit Monaten im Kreis. Wir brauchen in Deutschland einen grundlegenden Politikwechsel. Eine sichere Zukunft ist mit dieser Landes- und mit dieser Bundesregierung eben nicht möglich. (Thore Stein, AfD: Genau.) Die gegenwärtige Krise wird durch zwei wesentliche Faktoren bedingt: zum einen die fehlende Versorgungssicherheit und zum anderen die hohen Bezugskosten in Verbindung mit mangelnder Preisstabilität. Ursächlich für die vorgenannten Probleme sind die jetzt zutage tretenden unvermeidlichen Folgen der Energiewende: die CO - 2 Bepreisung, eine hohe Steuerlast auf Energie sowie die gegenwärtige Sanktionspolitik. Die momentanen Maßnahmen der Bundesregierung sind unzureichend und ökonomisch uneffektiv, da sie lediglich an den Symptomen herumdoktern und nicht die eigentliche Ursache bekämpfen. Wir brauchen jetzt ein schnelles Ende des energiepolitischen Irrwegs. Das bedeutet weitere uneingeschränkte Nutzung der drei verbliebenen deutschen Kernkraftwerke über den 15. April 2022 hinaus, um die Strompreise abzufedern, Prüfung, ob weitere, bereits stillgelegte Kernkraftwerk ans Netz zurückkehren können. (Beifall Thore Stein, AfD) Langfristig brauchen wir Neubau weiterer Kernkraftwerke am Vorbild Frankreichs, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Frankreich ist kein gutes Beispiel.) die Rückführung deutscher Kohlekraftwerke, die derzeit außerhalb des Strommarktes liegen, Wiederaufnahme von Gas- und Öllieferungen durch Russland, auch durch den bislang unbeschädigten Strang B von Nord Stream 2, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist so was von rückwärtsgewandt.) ohne dabei in eine erneute einseitige Abhängigkeit zu geraten, weitere Nutzung fossiler Energieträger. Zudem könnte der Staat, wenn er denn willens dazu wäre, durch eine geeignete Steuer- und Abgabenpolitik eine zügige Entlastung der Verbraucher erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Daher zum wiederholten Male unsere Forderungen: Abschaffung der CO -Abgabe und Abkehr vom EU-2 Emissionshandelssystem, Anhebung der Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer auf mindestens 38 Cent rückwirkend zum 1. Januar 2022, Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum, Senkung der Energiesteuern auf das EU-Minimum, Senkung der Mehrwertsteuer auf Energieträger auf das EU-Minimum, Aufsetzen eines Soforthilfeprogramms für private Haushalte, Kommunen und deren Einrichtungen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Unternehmen, Selbstständige, Vereine und andere, um diese gegen die existenzbedrohenden Energiepreissteigerungen abzuschirmen. Meine Damen und Herren, ich schließe meine Rede mit einem Plädoyer: Wir brauchen eine Rückkehr zur Industrienation Deutschland, denn nur diese Rückkehr kann den notwendigen Fortschritt schaffen. Schluss mit diesen ideologischen Unsäglichkeiten! Wir brauchen eine moderne und innovative Forschung zur Kernenergie, den Ausbau derselbigen sowie eine Rückbesinnung auf unseren Mittelstand und eine Stärkung unserer Industriestandorte. Wir brauchen keine Sprachverbote und 30 Geschlechter, aber auch keine Regenbogenfahnen vorm Landtag, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unsäglich! Unsäglich!) sondern Arbeit, die sich lohnt für eine Zukunft in Wohlstand und Freiheit für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Liskow.

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der sehr würdigen Gedenkstunde und unserer anschließenden Debatte, wo ich mich wirklich bei allen herzlich bedanken möchte für das gelungene Format, fällt der Übergang in den politischen Alltag natürlich nicht ganz so leicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit über einem halben Jahr tobt am Rande Europas ein Krieg. Für jedermann ist gut sichtbar, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung sich sehr schwer damit tun, eine innenpolitisch überzeugende Antwort auf den Umgang mit dieser Situation zu finden. Ein Grund dürfte natürlich sein, dass zumindest bei einigen in der BundesCDU noch immer nicht ganz klar ist, wie sie den Krieg Russlands zu bewerten haben. Dieser Umstand hat zu einer monatelangen Starre geführt, und diese Starre ist noch immer nicht ganz überwunden. Die Bundesregierung hat fast ein Dreivierteljahr dafür gebraucht, sich ein Rezept gegen die explodierenden Energiepreise auszudenken, ein Rezept wohlgemerkt, das erst in ein paar Monaten anfangen wird zu wirken. Die vorherigen Entlastungspakete waren zwar punktuelle Maßnahmen, substanzielle und nachhaltige Entlastung haben sie aber nicht gebracht. Was uns nun ab Januar, vielleicht ab Februar, spätestens dann aber ab März erwartet, liegt auch noch im Vagen und ist nicht wirklich üppig. Eine Deckelung des Strompreises bei 40 Cent ist in Ordnung. Verglichen mit dem Durchschnitt des Jahres 2021 ist es dennoch eine Erhöhung von etwa 30 Prozent. Und 30 Prozent Krisenaufschlag bewegt sich damit eben in dem Rahmen dessen, was ich auch hier im Landtag bereits mehrfach vorgeschlagen habe. Allerdings schon 2021 war der Strompreis in Deutschland extrem hoch. Und die Bremse gilt natürlich auch nur für den sogenannten Grundverbrauch, 20 Prozent des Stroms müssen zum Marktpreis eingekauft werden. Ein Strompreis um die 40 Cent wird langfristig garantiert auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft gehen, und er wird private Haushalte erheblich belasten. Aber das ist von der Ampelkoalition ja auch ausdrücklich erwünscht, der Begriff dafür lautet „New Normal“, das neue Normal. Der Begriff war der Expertenkommission Gas und Wärme so dermaßen wichtig, dass sie ihn gleich viermal in ihrem Abschlussbericht schrieb. Damit ist die Botschaft auch klar: Das, was wir derzeit erleben, ist keine Durststrecke, es wird der Dauerzustand. Der Gedanke dahinter ist: Die exorbitant hohen Preise für Gas, Öl und Strom seien nicht etwa eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, nein, diese Preise seien der Treiber für eine wirtschaftliche Transformation hin zu einer umweltfreundlicheren Volkswirtschaft. Die hohen Preise haben deswegen nicht ausschließlich etwas mit dem Krieg zu tun. Sie folgen auch einer politischen Agenda. Kern dieser Agenda ist der Glaube, technischer Fortschritt werde durch Mangel und Verknappung angetrieben. Ich persönlich bin da sehr skeptisch. Es kann durchaus sein, dass unsere Wirtschaft in zehn Jahren nur noch halb so viel Gas und Strom verbraucht wie bisher, aber nicht etwa, weil sie so viel sparsamer geworden wäre, sondern weil sie in Deutschland ihre Zelte abbricht und woanders hingeht oder weil sie eben Konkurs anmeldet. Das wäre auch nicht das erste Mal in Deutschland, dass so etwas passiert. Die Textilindustrie, die Lederwarenindustrie – sie haben Deutschland ebenso verlassen wie diejenigen Firmen, die Fernseher, Mobiltelefone oder Computer herstellen. All das wird jetzt in Asien hergestellt. Dass der Rest der deutschen Industrie an Deutschland gekettet sei, könnte ein fataler Irrglaube sein. Am Ende haben weder das Klima noch die deutsche Volkswirtschaft etwas davon, wenn unser industrieller Kern zerschlagen wird und ins Ausland geht, genau diese Entwicklung aber droht. Das sollten diejenigen berücksichtigen, die das „neue Normal“ preisen, zumal noch immer nicht feststeht, mit welcher energiepolitischen Strategie Deutschland in den kommenden Jahren starten wird. Alles abschalten ist für mich keine Strategie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gestrafft werden sollen, kann man begrüßen. Dass der Bau von Offshoreparks Fahrt aufnimmt, kann man ebenso begrüßen. (Thomas Krüger, SPD: Man sollte das begrüßen.) Allerdings haben wir in Deutschland nach wie vor kein Leitungsnetz, das diesen Strom sinnvoll abtransportieren könnte. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir bleiben daher zunächst einmal auf grundlastfähigem Strom aus Kernenergie und auch aus Kohlekraftwerken angewiesen. Mit ihrer Entscheidung, die drei deutschen Kernkraftwerke bis April erst einmal am Netz zu belassen, hat die Bundesregierung zwar etwas Zeit gewonnen, aber spätestens im April wird man feststellen, dass wir weiterhin eine zuverlässige Stromversorgung brauchen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich finde es in diesem Zusammenhang übrigens höchst irritierend, dass in Schwerin an Kitas das Verhalten bei Stromausfall geprobt wird, als sei das so eine Art Naturkatastrophe, auf die man sich einstellen müsste. Ich erwarte von verantwortungsvoller Politik, dass sie sich für sicheren, bezahlbaren Strom einsetzt und dass eben der Stromausfall nicht Teil des „neuen Normal“ wird. Eine sichere Energieversorgung ist nicht nur das, was die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vollkommen zu Recht erwarten, es ist eben auch ein Standortfaktor in Deutschland. Anders als andere Staaten haben wir nämlich in Deutschland bislang eine funktionierende, weitgehend störungsfreie Stromversorgung. Auch deswegen produzieren einige Betriebe derzeit lieber in Deutschland und eben nicht woanders. Eine Mischung aus hohen Preisen und schlechter Leistung wirkt sich dann aber auf niemanden besonders attraktiv aus, das sollte logisch sein. Trotzdem, bei allem Wasser, was ich gerade in den Wein gekippt habe, ist die Strompreisbremse als solche erst einmal richtig, sie ersetzt aber keine langfristige Energiestrategie, und damit komme ich zur Gaspreisbremse. Die Regelung, die die Bundesregierung getroffen hat, könnte komplizierter nicht sein. Im „Spiegel“-Leitartikel schreibt Melanie Amann dazu, sie ist Mitglied der „Spiegel“- Chefredaktion, und ich zitiere: „Die Regierung hatte zum Hintergrundgespräch geladen, um ihr Entlastungspaket für Gas und Strom zu erklären. Alles streng vertraulich, im Medienjargon ,unter drei‘ genannt – kein Wort darf über das Gesagte publiziert werden. Den Termin nur zu erwähnen ist schon tabu. Aber ganz ehrlich: Die Sicherheitsmaßnahmen waren unnötig, jedenfalls was die Autorin dieser Zeilen angeht. Sie wäre unfähig, die Inhalte nur annähernd zu berichten. Die Energiepolitik der Ampel hat eine Komplexität erreicht, die den Horizont normaler Menschen sprengt, die man eher von der Bedienungsanleitung für ein Atomkraftwerk erwartet hätte oder vom Personenverzeichnis von ‚Doktor Schiwago‘.“ (Heiterkeit vonseiten der Fraktion CDU) Und im Antext heißt es: „Die Regierung hat ein einfaches Ziel: Gas und Strom sollen billiger werden. Das Ergebnis ist ein bürgerfeindliches Dickicht von Regeln.“ Zitatende. Hinzuzufügen habe ich dem eigentlich nur wenig. Das, was Frau Amann schreibt, ist die Wahrnehmung der allermeisten Menschen in unserem Land. Es ist auch meine Wahrnehmung, dass Rot-Rot sich angesichts dessen hier hinstellt und die Regelungen feiert, so wie im vorliegenden Antrag der Fall, das zeugt von fehlender Bodenhaftung. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Nicht nur, dass Sie der Meinung sind, dass das, was in Berlin beschlossen wurde, eine herausragende Leistung sei, nein, Sie behaupten auch noch, das alles sei mehr oder minder auf Ihr Betreiben hin geschehen. Weiter weg kann man vom Bürger eigentlich nicht mehr sein, meine Damen und Herren. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und ich warne auch noch vor einer Formulierung, die Sie immer gerne wieder benutzen, und zwar, die Gas- und Strompreisbremse wäre eine Entlastung. Hören Sie bitte auf, das zu behaupten! Es ist eine Dämpfung oder eine Abmilderung der zusätzlichen Belastung, die auf uns alle zukommt oder schon zugekommen ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und noch ein Hinweis am Rande: Der von mir vorgeschlagene Preisdeckel, der wäre transparent und nachvollziehbar gewesen. 30 Prozent Krisenaufschlag auf die Preise von Öl, Gas und Strom mit Bezugsdatum vom 24. Februar, die Differenz zwischen Marktpreis und dem Verkaufspreis wäre aus öffentlichen Mitteln bezahlt worden, das hätte jeder verstanden, das hätte sich jeder ausrechnen können, was das konkret bedeutet. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Möglich natürlich, dass meine Regelung teurer geworden wäre, allerdings, sie wäre viel schneller umsetzbar gewesen, und vor allem wäre sie mit viel weniger Bürokratie verbunden gewesen. Und so komme ich auf einen Punkt zurück, den ich zu Beginn meiner Rede herausgearbeitet habe: Die hohen Preise und der schwerfällige Umgang mit Lösungen sind nicht der Komplexität des Problems geschuldet, sie sind einerseits das Ergebnis politischer Überforderung, und sie folgen andererseits natürlich einer politischen Agenda. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als meiner Fraktion vergangenen Freitag vorgeschlagen wurde, dem Antrag von Rot-Rot beizutreten, haben wir den natürlich geprüft. Jeder wird verstehen, ein Antrag, in dem sich Rot-Rot selbst beweihräuchert, ist für die CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Und der Antrag wird auch nicht besser, wenn man einzelne Worte oder Passagen streicht oder hinzufügt. Der Antrag ist aus unserer Sicht strukturell unpassend. Und natürlich hätte ich trotzdem seitenlange Änderungswünsche einreichen können und mir wäre anschließend wortreich erklärt worden, warum meine Änderungsvorschläge nicht übernommen werden können. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wenn Sie von der Linkskoalition Spaß an solchen Formen der Selbstbeschäftigung haben, bitte sehr, wir stehen dafür nicht zur Verfügung. (Julian Barlen, SPD: Gemeinsame Anträge sind Selbstbeschäftigung?) Und ich persönlich halte es dann auch ehrlicher, wenn man gleich klar kommuniziert, wenn man eben nicht zusammenkommt. Unterschiedliche Sichtweisen gehören in einer funktionierenden Demokratie einfach dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Und im Übrigen ist es eine Unsitte, dass wir inzwischen zu jeder Landtagssitzung eine Regierungserklärung hören müssen und dann auch noch Papiere beschließen sollen, in denen das Handeln der Landesregierung beklatscht wird. Unter einem selbstbewussten Landtag stelle ich mir persönlich etwas anderes vor. Und zumindest muss ja die Kommunikation ein wenig gestört sein, denn sonst würde ja in dem vorliegenden Antrag die Zahl 1,1 Milliarden wenigstens einmal vorkommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es kann jedoch auch nicht schon wieder so sein, dass die Landesregierung hier eine Idee ins Schaufenster stellt. So war es nämlich schon bei dem 30-Millionen-Fonds, den Frau Schwesig letztes Mal eilig per Regierungserklärung verkündet hat und bei dem bis heute nicht wirklich klar ist, wie er eigentlich tatsächlich arbeitet. Insofern habe ich gerade auch ein ziemlich ausgeprägtes Déjà-vu. Da die entsprechenden Mittel ja über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden sollen, ist das natürlich eine gute Gelegenheit, die Mittel nicht nur in ihrer Größenordnung zu benennen, sondern konkret zu untersetzen. Ich lehne es ab, wenn ein Sondervermögen geschaffen werden sollte, in das nach Belieben hineingelangt werden darf. Die entsprechenden Haushaltsberatungen – und da sind wir, glaube ich, alle einer Meinung – müssen zügig stattfinden, das sehe ich genauso wie die Antragsteller, aber es gibt keinen Grund dafür, der Landesregierung weitreichende Ermächtigungen zu erteilen. Es kann nicht sein, dass die Regierung ohne Parlament regiert und sich lediglich auf Beiräte stützt, die hinter verschlossenen Türen tagen. Auch das Herantragen von Ideen an die Staatskanzlei hat nichts mit Demokratie zu tun. Wenn die Landesregierung die Unterstützung der CDU-Fraktion wünscht, dann verlangen wir im Gegenzug, dass die parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, es werden vernünftige Vorlagen gemacht, die nach den Regeln beraten werden und die die Landesverfassung und die Geschäftsordnung vorsehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Parlament, dieser Landtag ist der richtige Ort, um über die Zukunft unseres Landes zu beraten, (Julian Barlen, SPD: Machen wir gerade. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Machen wir doch!) so sieht es die Landesverfassung in Artikel 20 vor, und so soll es auch bleiben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ursachen der aktuellen Situation der Energieversorgung ist hinreichend ausgeführt worden, ich glaube, da muss ich nicht mehr drauf eingehen. Wir wollen uns auf Lösungen konzentrieren und nicht immer nur die Ursachen analysieren, das haben wir jetzt monatelang getan, und im Grunde müssen wir einen Schritt weiterkommen, da stimme ich auch vielen Vorrednern zu. Die Menschen draußen erwarten tatsächlich klare Signale, klare Botschaften und nachvollziehbare Maßnahmen. Und deswegen will ich auch gleich zum interfraktionellen Antrag kommen, den meine Fraktion mitträgt und dem wir auch beigetreten sind. Für uns Freie Demokraten steht die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Land eben an erster Stelle, nicht das politische Kalkül. Was wir nun brauchen, ist klare Kommunikation, meine Damen und Herren, schnelle und unbürokratische Hilfen – wir haben dazu auch noch einen Antrag eingebracht –, und das sind schnelle, bedarfsgerechte Entlastungen. Wie sie erfolgen, darüber kann man trefflich streiten. Es kann aber nur gelingen, wenn wir irgendwo einen Grundkonsens finden und wenn wir eine schnelle Einigkeit erzielen können. Wir dürfen nicht im letzten Detail streiten und noch den letzten parteipolitischen Unterschied hier ins Licht zerren wollen, das ist nicht gefragt im Moment, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Details, die am Ende aber auch keinen Mehrwert haben, sondern nur Beharren auf einem politischen Unterschied. Und so kann ich teilweise überhaupt die Argumentation gar nicht nachvollziehen, die die CDU gerade angestellt hat, die ja selber einen Deckel gefordert hat, der mit der sozialen Marktwirtschaft relativ wenig zu tun haben könnte, und auch heute einen Antrag ja miteingereicht hat, 200 Millionen in einen Sonderfonds einzubringen oder zumindest aufzulegen. Das widerspricht der eigenen Argumentation. Zumindest hätte ich dann erwartet, dass man sich dort miteinbringt und sagt, okay, wir wollen zumindest in diesem Energiefonds diese 200 Millionen berücksichtigt haben als Härtefallregelung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hat er gar nicht mehr erwähnt, die hat er ja gar nicht mehr erwähnt.) Aber es ist ja gar nicht erwähnt worden, und auch eine Gegenfinanzierung fehlte. Ich muss es einfach mal so auf den Punkt bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Aber wir können ja, (Julian Barlen, SPD: Da kam gar nichts.) wir haben ja die Möglichkeiten, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) darüber noch mal zu diskutieren und vor allem den richtigen Weg innerhalb dieses Fonds zu finden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Zeit wird kommen, in der wir natürlich dann wieder ausgiebig streiten können, aber ich glaube tatsächlich, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Wir wollen den Menschen ihre Zukunftsängste nehmen, wir wollen sie nicht weiter schüren, das besorgen gerade andere, und auf der anderen Seite – da schließe ich mich an, aber das haben viele hier auch immer wieder betont –, natürlich hätten wir uns gewünscht, dass wir die Maßnahmen schon im Juni besprochen hätten. Wir haben jetzt November, es wird draußen kälter. Es ist fast ein Segen, dass der Oktober so warm verlaufen ist, es ist fast ein Segen, dass die Heizperiode sich verzögert. Wir wissen trotzdem nicht, wie lang sie sein wird, aber, meine Damen und Herren, besser jetzt konkret werden, als gar nicht mehr konkret werden. Und deswegen ist es wichtig, dass wir den Menschen, die ja jeden Montag, jeden Mittwoch landesweit, bundesweit demonstrieren, auch sagen können, wo die Reise hingeht. Aus diesem Grund tragen wir eben diesen Antrag mit. Zur Genese des Antrags – da bin ich ja tatsächlich auch bei Herrn Liskow –: Es war relativ viel Lobhudelei für die Landesregierung enthalten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Da haben wir natürlich auch gerungen und haben gesagt, ja, wir sind aber Opposition im Landtag, wir können jetzt nicht immer nur eine Lobeshymne anstimmen. Das ist aber tatsächlich in der weiteren Diskussion auch relativ klar. Bitte! (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU) So, bei allen begrüßenswerten Einsätzen nämlich auch und auch bei aller Lösungsorientierung, die ich aber selbstverständlich von einer Landesregierung in der Situation hier auch erwarten darf, ist natürlich jetzt in den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz einiges eingeflossen. Und es ist eben vieles auch mitgenommen worden, was wir hier vorher diskutiert haben. Es ist ja nicht so, dass das alles ungehört blieb, es hat natürlich nicht alles verfangen. Den Anspruch kann auch hier gar keiner erheben. Wer will denn hier sagen, dass die eigene Lösung jetzt die maßgebende sein soll, und dass die anderen alle unrecht haben? Wir hören ja auch von verschiedenen Vertretungen, verschiedenen Verbänden, verschiedenen Unternehmen, verschiedenen Kultureinrichtungen, Sportverbänden – was weiß ich was, die ganze Gesellschaft ist betroffen – hören wir die unterschiedlichsten Lösungsvorschläge und müssen sie abwägen. Und deswegen ist es wichtig, dass auch der Weg gesucht wurde, die Wissenschaft miteinzubeziehen. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Gewinn, dass man die Kommission Gas und Wärme beauftragt hat – ein ganz anderer Vorschlag –, der eben nicht nur aus dem politischen Kalkül heraus entstanden ist, sondern eher mit wissenschaftlichen Grundlagen unterlegt wurde. Das ist ein Weg, den wir ausdrücklich begrüßen. Auch haben wir hier im Landtag doch immer wieder gerungen. Mal waren die Lösungsansätze überzeugender, manchmal auch weniger überzeugend. Wir haben hier diskutiert über Deckel, Bremsen, Senkungen, Steuersenkungen, Rabatte und Zuschüsse. Und es waren oft Mechanismen, wo man immer gedacht hatte, da kommt die schnelle Lösung, aber, meine Damen und Herren, sie hätten auch teilweise Riesenprobleme erzeugt. Man muss ja auch weiterdenken, man muss ja auch schauen, wie diese Mechanismen funktionieren. Ich habe zum Beispiel frühzeitig immer gegen verheißungsvolle Mechanismen gesprochen, die zum Beispiel Mitnahmeeffekte generieren, das müssen wir im Blick haben. Ja, wenn wir mit der Gießkanne arbeiten, haben wir Mitnahmeeffekte. Wir haben auch immer wieder als Freie Demokraten uns dagegen ausgesprochen, Lösungsvorschläge zu finden für Entlastungsmaßnahmen, die gar nicht oder eben massiv geschmälert beim Verbraucher ankommen. Auch diese Diskussionen haben wir geführt. Und zudem haben wir uns auch dagegen ausgesprochen, einen reinen Preisdeckel einzuführen. Das ist die falsche Antwort auf eine Preisentwicklung, die dadurch entstanden ist, weil ein Gut verknappt wird. Ja, die notwendige Reaktion der Märkte wird ja dadurch verhindert und Verbraucher werden nicht geleitet. Vor allem schwäche ich den Innovationsdruck, der ja auch entsteht durch eine entsprechende Preisentwicklung. Das alles haben wir hier diskutiert, und das alles wurde auch wissenschaftlich abgewogen. Und wenn auch heute wieder viel von „Deckeln“ und „Bremsen“ gesprochen wurde, so haben wir zumindest versucht, in unserem gemeinsamen Antrag diesen Mechanismus noch mal etwas besser zu erläutern. Und insofern danke für die Umsetzung! Das ist von der Staatskanzlei auch übernommen worden, ich komme darauf gleich noch mal zu sprechen, denn es ist wirklich wahr, die Menschen verstehen im Moment nicht, worüber diskutiert wird, weil man es nicht an plastischen Beispielen festmacht, da bin ich ja bei Ihnen. Lassen Sie uns noch mal dazu kommen, was jetzt in den MPK-Beschlüssen der näheren Vergangenheit enthalten war. Wir haben den Grundfreibetrag, die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erhöht, die EEG-Umlage wurde abgeschafft, Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger, Studierende und Auszubildende. Es gab Energiepreispauschale für Einkommensteuerpflichtige, für Rentnerinnen und Rentner, Studierende, auch für Fachschüler und Fachschülerinnen. Kindergeld wurde erhöht, Kinderbonus wurde ausgezahlt, Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger. Es wurde die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt. Es wurde die Doppelbesteuerung für Rentnerinnen und Rentner abgeschafft, zumindest ist es in Umsetzung, zusätzlich Umsatzsteuersenkung für die Speisen in der Gastronomie, Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Es wurde das Wohngeld grundlegend reformiert, die Midijob-Grenze wurde deutlich nach oben verschoben, und mein persönliches Highlight – das wissen Sie –, der Einkommensteuertarif kommt endlich auf Räder. Diese mühsame kalte Progression, die immer wieder aus Einkommenssteigerungen sozusagen überproportional den Fiskus beteiligt, das ist etwas, was sich der Bundesfinanzminister auf die Fahnen geschrieben hat, ein Projekt, woran sich so viele versucht haben, das immer gescheitert ist. Das muss man doch mal anerkennen. Das sind doch Mechanismen, die in der Zukunft wirken werden und die deutliche Entlastungen herbeiführen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber, meine Damen und Herren, die wirklich großen Durchbrüche, die sind jetzt in der letzten MPK gelungen. Und zwar mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro hat die Bundesregierung aus meiner Sicht mehr als deutlich gemacht, dass sie Putin diesen Energiekrieg, den er ja auch gegen Deutschland führt, nicht gewinnen lassen wird, und das ist das Signal, was von dieser MPK ausgegangen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Die Bundesregierung ist bereit, Geld zur Verfügung zu stellen, um eben genau diese ruinösen Preisspitzen im Energiebereich sowohl für die Wirtschaft im Land als auch für die Privathaushalte, die sozialen Einrichtungen und viele weitere Bereiche abzufedern. Man darf jetzt nicht außer Acht lassen, dass es ein sehr kompliziertes Unterfangen ist, und wir dürfen auch nicht vergessen, dass Deutschland nicht allein in Europa und auch nicht allein auf der Welt ist, denn wir bewegen uns auf dem internationalen Gasmarkt und da kann man nicht einfach irgendwelche Maßnahmen beschließen, die Wechselwirkungen erzeugen, insbesondere in Europa. Das haben wir alles gesehen, wie mit entsprechenden Deckeln in Spanien, wo nachher Frankreich profitiert hat oder französische Verbraucher profitiert haben und ähnliche Dinge. Das sind nämlich Dinge, wenn man eben nicht komplett bis zu Ende denkt und einfach versucht, mit einfachen Maßnahmen in den Markt einzugreifen. Und insofern begrüße ich außerordentlich, dass dieser Weg der Wissenschaft gegangen wurde und dass die Expertenkommission auch etwas vorgelegt hat. Wir müssen nicht darüber diskutieren, dass es viel zu spät war, das hätten wir uns viel früher gewünscht. Die Vorschläge dieser Kommission richten sich strikt nach den Erkenntnissen aus allen für die Energieversorgung relevanten Bereichen, und sie sind darüber hinaus auch an dem orientiert, was tatsächlich in der Praxis umsetzbar ist. Es wird umfassende Härtefallregelungen geben für Kultureinrichtungen, Stadtwerke, KMUs. Das kann man alles dem Antrag entnehmen. Allein für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen sollen zum Beispiel 8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch notwendig, weil das sind die, die nicht darauf reagieren können. Und weiterhin kam es unter den Verkehrsministern und Verkehrsministerinnen im Land auch endlich zu einer Einigung, dass das Deutschlandticket eingeführt wird. Auch das ist fast eine Jahrhundertreform. Der ÖPNV wird in einem riesengroßen Durchbruch in Deutschland derart reformiert, dass er wirklich beispielgebend für andere Staaten sein kann. Ein Ticket für ganz Deutschland, ganz unkompliziert, meine Damen und Herren – das ist etwas, was wir ausdrücklich begrüßen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nein, nicht nur. Es ist ja … Ja, aber, aber darüber können wir auch mal diskutieren, darüber können wir auch mal diskutieren, wie viel, wie viel dann in der bisherigen Regierungsbilanz – ich kann es jetzt wirklich nicht ersparen, auch der CDU –, wann ein ÖPNV-Ausbau tatsächlich stattgefunden hat. (Marc Reinhardt, CDU: Auf jeden Fall mehr als jetzt.) Auch darüber muss man dann an der Stelle mal diskutieren. Und es heißt ja nicht, dass wir diesen Ausbau nicht auch wollen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zusätzlich zu den weiteren Maßnahmen auch auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt, die bereits auf europäischer Ebene getroffen wurden und auch voraussichtlich noch zusätzlich getroffen werden müssen und konkretisiert werden müssen, ist es ja nun auch gelungen, in gemeinsamer Absprache mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen ein Modell zur Senkung der Kosten zu entwickeln. Und da muss ich auch sagen, das grundsätzliche Modell, also die Orientierung an 80 Prozent des Vorjahresverbrauches bei Privatkunden und KMUs und 70 Prozent des Vorjahresverbrauches bei der Industrie bei Strom, Gas und Fernwärme gleich anzulegen, ist ein kluger Schachzug. Selbstverständlich ist nicht alles gleich, wir werden auf die Mechanismen natürlich auch achten müssen, aber, meine Damen und Herren, wir haben mehrere Dinge, die ineinandergreifen werden und wo auch noch nachgesteuert werden kann. Was ich zum Beispiel sehr begrüße und was in der öffentlichen Wahrnehmung falsch dargestellt wird: Ich finde es gut und richtig, dass man die Gaspreisbremse entweder schon ab Februar oder eben rückwirkend für den Februar einführt, denn es entsteht überhaupt gar keine Lücke. Viele reden immer über diese Entlastungslücke, die da irgendwie entstehen soll in diesem Winter – die ist gar nicht vorhanden. Warum wird das immer weiter diskutiert? Aber das ist ein kommunikatives Problem, dem wir gemeinsam begegnen sollten. Ich möchte auch noch mal auf die Gaspreisbremse eingehen, auch wenn sie für mich begrifflich falsch bezeichnet wird. Das ist eigentlich gar keine Bremse, es sind Wirkmechanismen, die oft auch nicht so richtig dargestellt werden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das fällt mir immer wieder auf, und da muss man einfach mal die Sachen geraderücken. Frau Ministerpräsidentin, ich möchte Sie zitieren, an der Stelle sagen Sie, „für 80 Prozent des prognostizierten“ Verbrauchs ist ein stabiler Preis „von 12 Cent“ für Gas und „9,5 Cent“ für Wärme garantiert. Und dann sprechen Sie an anderer Stelle, dass es ein Anreiz ist, die Energie zu sparen, denn für alles, was über 80 Prozent hinaus verbraucht wird, wird der aktuelle höhere Marktpreis fällig, und dann, wie gesagt, gehts dann manchmal um Bremse und dann wieder gedeckelt und Ähnliches. Es ist in der Tat etwas – wenn wir mal ehrlich mit uns selbst sind –, es ist für uns schon schwer zu verstehen. Die Begriffe „Preisbremse“ und „Deckel“ sind leider etwas irreführend. Sprechen wir doch einfach mal über Entlastungen, über ein Rabattsystem! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Genau das ist es nämlich. Wenn Mechanismus wirkt nämlich anders, letztlich müssen wir uns nämlich anschauen, was die Expertenkommission Gas und Wärme als tatsächliche Berechnungsgrundlage herangezogen hat. Die Entlastung bemisst sich tatsächlich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, aber multipliziert – und jetzt wirds ein bisschen komplizierter, aber ich will es Ihnen auch nicht ersparen –, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) multipliziert mit der Differenz aus dem Gaspreis, der letztlich auf der Rechnung stehen würde und den 12 Cent pro Kilowattstunde, und wenn man dies nämlich als Grundlage nimmt, erhält man ja eine Summe, die die Gasversorger ihren Kunden durch die Gaspreisbremse in Form eines Rabatts gewähren. Das wird erst auftauchen sozusagen in der Rechnung. Und insofern ist es gar kein Deckel in dem Sinne oder es ist auch keine richtige Bremse. Letztlich wird auf der Gasrechnung eine Summe auftauchen, welche als Rabatt betrachtet werden kann, und die eigentlich zu zahlende Summe auf der Gasrechnung wird reduziert. Ein besseres Verständnis vielleicht des Ganzen bekommen wir, wenn wir uns auch mal anschauen, dass der Gaspreis ja aus zwei Bestandteilen besteht, einmal Arbeitspreis und einmal, also dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Und der Grundpreis, nämlich der fixe Grundpreis, der wird hier sozusagen reduziert, weil eben genau diese Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängen soll, sondern es wirkt wie eine Reduktion des Grundpreises. Ich weiß, das ist Kost, die man den Menschen im Land erklären muss. Ich wünschte mir, dass man sich auch darauf konzentriert, dass mit entsprechender Aufklärung, so, wie man es in anderen Krisen auch gemacht hat – ich erinnere mal an Corona, wie viele Flyer und Informationen an die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben wurden –, dass man hier auch mit Rechenbeispielen die Menschen im Land abholt. Für mich ist nur wichtig, dass wir zwei Vorteile des Gesamten beschreiben: Der Sparanreiz bleibt voll erhalten, Verbraucher sparen für jede eingesparte Kilowattstunde, und da ist es nämlich ganz egal, ob sie unter 80, genau auf 80 oder über 80 sind, da sparen sie den höheren Vertragspreis eben auch unterhalb der 80 Prozent. Aber wir haben auch eine Wirkung, die nimmt nur ab, wenn ich über 80 Prozent komme. Trotzdem haben wir auch dort eine entlastende Wirkung, die ist nicht komplett weg. Und im Grunde sind das die Dinge, die in der Öffentlichkeit auch gar nicht richtig dargestellt werden und die deswegen dazu führen, dass mehr Verwirrung entsteht. Was für uns auch wichtig ist, ist natürlich das Signal, dass wir davon ausgehen können, dass der Gaspreis ein Marktpreis bleibt. Angebot und Nachfrage werden sich weiter decken, und es ist dadurch am Ende keine Zuweisung von Gas, keine gedachte Triage, wer bekommt denn nun die Gaslieferung. Das ist nicht notwendig aus meiner Sicht. Da wirkt dieser Mechanismus, weil die Ersparnis relativ zum Verbrauch zu betrachten ist. Meine Damen und Herren, das war jetzt eher ein theoretischer Exkurs. Sie haben gemerkt, wie schwer das ist, diese ganzen Mechanismen darzustellen. Ich wünschte mir mehr Aufklärung. Wir sollten Geld auch dafür in die Hand nehmen, um den Menschen das genau zu erklären. Und wir sollten vor allem darauf achten, dass wir tatsächlich in der sozialen Marktwirtschaft bleiben. Kurzfristig extreme Preisanstiege werden zwar ausgeglichen, aber wir werden auch einen Effekt haben, dass gesunde Unternehmen die langfristig höheren Gaspreise – wir haben es schon gehört, die werden sich weiterentwickeln, und die werden nicht wieder so weit fallen, wie wir es vor dem Krieg in der Ukraine hatten –, gesunde Unternehmen die langfristig höheren Gaspreise verkraften, die bleiben solvent. Unternehmen, die diese langfristig nicht verkraften, die müssen sich dieser Tatsache an sich jetzt schon stellen. Und die Aufgabe der Politik auf Landes- und Bundesebene muss es sein, die Energiekosten so niedrig wie möglich zu halten, aber eben nur, um energieintensive Unternehmen in Deutschland im Wettbewerb zu halten, damit diese eine Chance haben. Dennoch, wir werden sehen, dass es dort Bereinigungen geben wird. Und wir müssen tatsächlich auch ehrlich sein miteinander, dass wir das mit Staatsgeldern nicht alles abfedern können. Auch wenn wir sehr viel Geld in die Hand nehmen, die Anreizwirkung bleibt enthalten, ich hatte schon ausgeführt. Gas sparen lohnt sich in diesem Fall immer. Die Allokation, und das ist das Besondere, erfolgt über die Märkte und eben nicht an einem Reißbrett in irgendeiner Behörde, ganz im Sinne der sozialen Marktwirtschaft, und das hätten wir mit einem Deckel so nicht erreicht. Bevor ich noch zu den mitzuberatenden Anträgen komme, möchte ich noch eine Sache anbringen: Ich will nur einfach noch mal darauf hinweisen – aber das kennen Sie schon –, dass wir bitte immer weggehen von dieser Thematik, Zufallsgewinne zu verwechseln mit tatsächlich diesen Übergewinnen. Wir reden hier nicht über einen Steuermechanismus, sondern wir reden hier über einen anderen Mechanismus. Und wir haben tatsächlich hier auch nur die Zufallsgewinne im Blick, das sind nämlich die, die dadurch entstehen, dass das Merit-Order-Prinzip nicht außer Kraft zu setzen ist, und dass sich sozusagen Preise für die Energien aus anderen Energieträgern an dem hohen Gaspreis im Moment orientieren. Das ist absolut richtig, dass man da auch abschöpfen kann, aber wir sollten hier nicht immer wieder über Übergewinnsteuer reden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Böses Wort.) Das ist begrifflich aus meiner Sicht falsch gewählt, weil es a) keine Steuerart ist und b) sich eben auch nicht an irgendeinem steuerlichen Gewinn orientiert. Ich möchte jetzt auf die Anträge eingehen, einmal die Kolleginnen und Kollegen der AfD ansprechen. Ich habe tatsächlich so den Eindruck, dass sich Ihre Meinung von Sitzungswoche zu Sitzungswoche auch ein Stück weit verändert. (Enrico Schult, AfD: Wir waren die Einzigen, die frühzeitig eingereicht haben.) Ursprünglich wollten Sie keine Hilfen, da war nur die verfehlte Außenpolitik irgendwie an der aktuellen Situation schuld. (Enrico Schult, AfD: Das stimmt ja gar nicht, Herr Domke.) Dann haben Sie die Einzelhilfen der Bundesregierung kritisiert und nach einem Mechanismus verlangt, aber, gut, haben konstruktiverweise auch immer wieder Dinge vorgebracht, wo Sie sagen, wo Sie andere Einzelhilfen einführen würden, aber gerne auch unter Weglassen dessen, wie es dann finanziert werden soll und sind dann mit Steuersenkungsvorschlägen in den Landtag gekommen wie heute auch. Und jetzt haben wir einen Antrag, in dem Sie noch einen Zuschuss für die Energiekosten fordern. Auf der anderen Seite werfen Sie den anderen Fraktionen vor, dass sie nicht mit Geld umgehen könnten und nicht klarmachen würden, wo der Steuerzahler belastet wird. Also da müssten Sie ja auch sagen, wo Sie die 150 Millionen hernehmen. Und diese Deckungsquelle … (Enrico Schult, AfD: Die Deckungsquelle haben wir doch klar genannt.) Ja, die Deckungsquelle, das wissen Sie aber ganz genau, dass die nicht zustimmungsfähig ist für den Landtag in Schwerin. (Enrico Schult, AfD: Das sehen Sie so, Herr Domke.) Dem Antrag der CDU werden wir auch nicht zustimmen können, ich habe es schon ausgeführt. Ich frage mich natürlich, warum in der MPK die CDU-Ministerpräsidenten dem Beschluss zugestimmt haben, und hier wird das so dargestellt, als wenn die Maßnahmen auf Bundesebene im Prinzip nicht helfen und viel zu gering ausfallen. Das ist auch nicht in sich schlüssig, wenn man das so vorträgt. Immerhin waren die CDU-Ministerpräsidenten dabei. (Daniel Peters, CDU: Dann müssen Sie von dem anderen Antrag aber auch sofort zurückgehen, Herr Domke.) Außerdem fehlt uns die Erklärung jetzt in der Höhe des Härtefallfonds, Sie sprechen über 200 Millionen Euro. (Daniel Peters, CDU: Jetzt haben Sie ja nur sich selbst ein Bein gestellt.) Und wie genau soll die Summe denn gegenfinanziert werden? (Enrico Schult, AfD: Das ist richtig, die CDU hat keine Deckungsquelle genannt.) Das habe ich, habe ich nicht nachvollziehen können, dazu hätten wir uns jetzt Details gewünscht. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich lade Sie aber ein, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ich lade Sie aber ein, es soll ja auch nicht abgrenzend sein. Diese Überlegung, wir haben ja gerade gehört, dass es tatsächlich jetzt einen Energiefonds geben soll, einen umfassenden, 1,1 Milliarden Euro, das ist ja schon mal eine Ansage … (Sebastian Ehlers, CDU: 600 Millionen vom Bund, Herr Domke!) 600 Millionen vom Bund, 500 vom Land. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) … aber genau darüber kann man doch reden. Wo sehen wir den Bedarf für diese 200 Millionen und wo können wir das abbilden? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist doch genau das, was wir miteinander beraten müssen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir das Eckpunktepapier oder die Daten, die wir heute gehört haben – freundlicherweise haben wir die gestern Abend schon bekommen –, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber natürlich ist es so, dass wir da jetzt in die Puschen kommen müssen, ich sage es mal so deutlich. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das muss relativ schnell hier miteinander diskutiert und besprochen werden. Und dann können Sie sich mit Ihren 200 Millionen ja noch einmal einbringen. Lassen Sie mich zum Schluss noch mal auf unseren Antrag eingehen, denn das ist, glaube ich, ein absolut relevantes Thema. Wir haben zwar erfreut zur Kenntnis genommen, dass zumindest nicht mehr angedacht ist, die Hilfen im Rahmen der Gas- und Strompreisbremse sowie der Übernahme der Abschlagszahlungen für den Dezember für alle Bürgerinnen und Bürger als geldwerten Vorteil zu versteuern, meine Damen und Herren, bereits die einkommensteuerliche Behandlung der 300-Euro-Energiepauschale hat zu einem Verwaltungsaufwand von 550 Millionen Euro geführt – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, nur um eine vermeintliche Steuergerechtigkeit herzustellen. Und das ist ein großer Teil der Hilfe, die auch wirklich benötigt wird im Land, das wurde mit dem Verwaltungsaufwand verfrühstückt. Das können wir uns nicht erlauben, darüber müssen wir reden, meine Damen und Herren. Wäre also die Versteuerung des geldwerten Vorteils tatsächlich jetzt so umgesetzt worden, dann hätte die Politik ja nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, auch die steuerberatenden Berufe, auch die Finanzämter in Deutschland vermutlich an den Rand der Verzweiflung gebracht. Da wären plötzlich unzählige Menschen in diesem Land einkommensteuerpflichtig, mindestens aber abgabeverpflichtet geworden, die es vorher nicht waren. Einige hätten sich beraten lassen müssen und dann, wie viel bleibt dann von der Entlastung übrig, wenn ich dafür extra einen Steuerberater nehmen muss, wo ich vielleicht die Steuererklärung vorher selber machen konnte oder nie eine abgeben musste. Allein die Entlastung wäre aufgezehrt worden oder wäre verpufft. Und der aktuelle Status quo ist leider ja immer noch nicht so ganz deutlich geworden, darüber möchten wir gerne auch im Anschluss noch weiter diskutieren und reden wollen. Und ich habe neben verfassungsrechtlichen Bedenken – wenn man jetzt irgendwie eine Grenze greift und sagt, ja, ab einer bestimmten Einkommenshöhe muss der geldwerte Vorteil versteuert und erklärt werden und darunter eben nicht, na ja, was wird wohl das Bundesverfassungsgericht dazu irgendwann mal sagen –, ich habe erhebliche Zweifel, aber zusätzlich an der Praktikabilität. Jetzt lassen sich das mal auf der Zunge zergehen: Wie wollen Sie eigentlich die Gasrechnung eines Hausanschlusses mit dem Einkommen eines Menschen zusammenbringen? Hat sich das überhaupt mal einer überlegt? Die Gasrechnung, in der der Rabatt oder geldwerte Vorteil, wie wir es jetzt immer nennen wollen, enthalten ist, bezieht sich auf einen Abnehmerhaushalt, ganz losgelöst davon, wie viele Personen dort leben und welches Einkommen die jeweils erzielen, und zwar individuell. Die haben ja kein gemeinsames Einkommen, das ist maximal bei Ehegatten, die die Zusammenveranlagung wählen, so, aber wir wissen, dass Haushalte anders aussehen können. Und das zu versteuernde Einkommen des Haushaltes ist ja den Versorgungsunternehmen gar nicht bekannt, sodass dort keine steuerlichen Folgerungen gezogen werden können. Und das Finanzamt wiederum weiß doch überhaupt gar nicht, welche Person in einem Haushalt welchen Rabatt durchgereicht bekommt. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wird der Rabatt da nur der einkommensstärksten Person in dem Haushalt zugewiesen oder wird der Rabatt der einkommensschwächsten zugewiesen? Ich hätte einen Vorschlag zu machen dazu. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, noch problematischer wird es ja, wenn die Betriebskosten oder der geldwerte Vorteil über die Betriebskosten vom Vermieter durchgereicht werden. Das lässt sich überhaupt nicht mehr lösen, weil der Vermieter ja am Ende vielleicht doch weiß, wer in der Wohnung ist, aber wie das aufzuteilen ist und welches Einkommen der hat oder diejenigen haben, das kann auch der Vermieter nicht wissen. Und das Finanzamt kann auch nicht durch den Vermieter durchgucken, und schauen, für wen jetzt dieser geldwerte Vorteil dann wirklich gewirkt hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wer sich das ausgedacht hat, aber der hat mit der Praxis wenig zu tun. Das kriegen wir nicht zueinander. Deswegen haben wir auch vorgeschlagen, wenn man schon nicht an diesem geldwerten Vorteil vorbeikommt – ich meine, dass das überwindbar ist –, dann sollte man so ehrlich sein und sagen, es geht nur mit einem Quellensteuerabzug, der möglichst niedrig und gerecht ist. Anders wird es nicht funktionieren. Da bin ich gespannt, was da noch für Vorschläge kommen. Vielleicht können wir das jetzt im Anschluss noch diskutieren. Ich denke, ich habe hinreichend ausgeführt, das sind 26 Minuten gewesen. Sie haben gemerkt, wie mühsam es ist, die Wirkungsmechanismen zu erklären. Ich fordere noch mal auch die Landesregierung auf, hier mit klaren Botschaften rauszugehen, mit entsprechenden Broschüren, mit entsprechender Unterstützung, mit entsprechenden Kampagnen, weil die Menschen auf der Straße verstehen müssen, wie was wirken wird. Nehmen Sie es bitte mit als konstruktiven Vorschlag! Und insofern freuen wir uns, dem gemeinsamen Antrag zuzustimmen. Wir sehen aber viel, viel Bedarf in der Ausgestaltung der Eckpunkte für diesen Energiefonds und vor allem die kommunikativen Herausforderungen, die auf dieses Land zu kommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die wirklich sachliche und konstruktive Vorbereitung auch dieses Antrages. Die Diskussion war ja so, dass jeder auch seine Vorschläge einbringen konnte, und das haben Sie getan. Und dafür noch mal herzlichen Dank! Vor einer Woche erwarteten wir alle mit Spannung die Ergebnisse des Spitzentreffens von Bund und Ländern, und es war in der Tat allerhöchste Zeit für Beschlüsse – darauf hat ja gerade der Kollege Domke auch verwiesen –, Beschlüsse, die Verbraucherinnen und Verbraucher, Privathaushalte, die Wirtschaft, aber auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Kultur, des Sports und der sozialen Infrastruktur spürbar unterstützen. Der Druck, endlich Klarheit in Sachen Preisbremse – und ich nenne sie mal so – für Strom, Gas und Wärme zu schaffen und in strittigen Punkten dann auch Kompromisse zu finden, dieser Druck war enorm. Die gemeinsamen Entscheidungen zu den zentralen Punkten, die liegen nun auf dem Tisch, und das ist gut so. Und so werden jetzt die lang erwarteten Preisbremsen, finanziert aus den 200-Milliarden-Euro-Wirtschaftsstabilisierungsfonds, zügig gesetzgeberisch umgesetzt mit dem Ziel, die Energiekosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu dämpfen. Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass nicht alle Blütenträume reifen und die gefundenen Kompromisse von den Länderhaushalten auch viel, viel abverlangen. Jetzt aber zählt vor allem eines, und zwar das, dass vieles von dem erreicht wurde, wofür sich das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren aus dem Energiegipfel seit Wochen und Monaten mit geballter Kraft hartnäckig eingesetzt hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Respekt und Anerkennung für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als souveräne Verhandlerin, Anerkennung auch für alle Regierungsmitglieder, die sich ebenfalls in unzähligen Tag- und Nachtrunden für die Interessen des Landes und seiner Einwohnerinnen und Einwohner starkmachten! (Beifall Martina Tegtmeier, SPD) Das ist selbstverständlich ihre ureigenste Aufgabe, werden Sie sagen, völlig klar, aber in Krisenzeiten muss tagein, tagaus noch mal eine ganz gehörige Schippe draufgepackt werden, und genau das haben alle getan und dafür sage ich namens meiner Fraktion Danke. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, bei aller Kritik an den Beschlüssen, ob berechtigt oder unberechtigt, die von unterschiedlichen Seiten kommt, jetzt besteht endlich Klarheit darüber, wie unterstützt werden soll und wer was finanziert. Und an der einen oder anderen offenen Frage, quasi an der genauen Gebrauchsanweisung wird zügig gearbeitet, um alle Verabredungen auf den Weg zu bringen. Und letztlich zählt ja das, was bei den Menschen tatsächlich ankommt, nur das ist entscheidend. Meine Damen und Herren, auf der Grundlage der Bund-Länder-Einigung werden wir im Land alles tun, um noch verbleibende Härten abzumildern und dort überbrücken, wo es eben nötig ist. Der Energiefonds des Landes und hier im Besonderen der Härtefallfonds – die Eckpunkte hat die Ministerpräsidentin vorgestellt –, dieser Energiefonds, dieser Härtefallfonds werden gezielt wirken, wo bestehende und geplante Hilfen nicht oder ungenügend greifen, um Notfälle zu vermeiden. Und so haben sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss bereits damit befasst, wie über die Stadtwerke Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die die hohen Abschlagszahlungen eben nicht stemmen können. Und weil natürlich niemand ohne Strom und Wärme sein soll, gilt es, Energiesperren unbedingt zu vermeiden. Und auch den Unternehmen wird unter die Arme gegriffen, wenn sie krisenbedingt in Schwierigkeiten geraten. Nicht zuletzt treffen wir für Schulen, für Kitas und Hochschulen, für soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen Vorsorge. Wir sind uns, glaube ich, alle darin einig, dass vor allem die Wirkung der Gaspreisbremse ganz entscheidend ist, weil sie in der ganzen Breite die Kosten dämpft und nahezu allen eine riesige Last von den Schultern nimmt. Und ich sagte es, wir schauen sehr genau, wo und wie gegebenenfalls noch überbrückt werden muss. Die Gewissheit, dass Abschläge übernommen werden, die Preisbremsen und mehr Wohngeld wieder Luft verschaffen, bedeutet für die allermeisten Menschen, für das Handwerk sowie für die kleinen, mittleren Unternehmen endlich auch Planungssicherheit, und das ist in einer Zeit, in der viele Menschen sehr verunsichert sind, absolut unerlässlich. Gerade in den ostdeutschen Ländern sind die Sorgen über die durch die Decke gehenden Energiepreise und die Inflation besonders groß. Rücklagen, soweit sie eben überhaupt vorhanden sind, sind längst aufgebraucht. Und deshalb haben wir ja auch nicht ohne Grund schon seit dem Frühjahr eine Energiepreisbremse gefordert. Wohngeld sollen künftig bis zu dreimal so viele Haushalte erhalten, damit sie die Kosten schultern können, auch darüber hat die Ministerpräsidentin hier gesprochen. Wohngeld bekommen Familien mit geringen Einkommen knapp oberhalb des Anspruchs auf Grundsicherung. Und derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern – und ich will die Zahl gerne noch mal nennen – rund 21.000 Wohngeldhaushalte, und diese Zahl kann auf 60.000 Haushalte steigen. Künftig wird es also auch eine monatliche Heizkostenpauschale geben, und eine Klimakomponente wird Kostensteigerungen bei energetischer Sanierung abfedern. Diese Reform beim Wohngeld hat meine Fraktion über Jahre eingefordert, weil sie eine große Lücke schließt. Die Haushalte, die knapp über der Einkommensgrenze liegen, müssen teilweise bis zu 60 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen hinblättern. Das, meine Damen und Herren, sind eigentlich unhaltbare Zustände. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Und deshalb sind wir froh, dass diese extreme Belastung für die betroffenen Familien bald der Vergangenheit angehört. Der Bundestag wird in dieser Woche den Gesetzentwurf beschließen und noch im November auch der Bundesrat, und ab 2023 kann dann das neue Wohngeld beantragt werden, im Übrigen, ja, auch eine riesige Herausforderung für die Wohngeldstellen. Meine Damen und Herren, wir sind erleichtert, dass sich Bund und Länder auf verschiedene Härtefallregelungen geeinigt haben, um drastische Energiekostensteigerungen abzufangen. Und so können zumindest bedürftige Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holz oder Kohle heizen, auch entlastet werden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) denn auch die Preise für diese Heizenergien, soweit sie überhaupt noch verfügbar sind, haben sich vervielfacht. Richtig und wichtig sind auch die Härtefallregelungen des Bundes für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie für soziale Dienstleister des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe. Und es wird Unterstützung für Kultur- und Sporteinrichtungen geben. Kliniken müssen ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten versorgen können. Die Gefahr, dass Stationen schließen oder bei der Versorgung gespart werden muss, weil die Energiekosten jedes Budget sprengen, diese Gefahr dürfte gebannt sein. Und wie wichtig es ist, dass gerade Sport- und Kultureinrichtungen genutzt werden können, wissen wir ja aus den schmerzlichen Erfahrungen der Pandemie. Meine Damen und Herren, die Einigung auf das Deutschlandticket ist eine gute Nachricht für Pendlerinnen und Pendler. (Beifall Tilo Gundlack, SPD – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Ich bin, ich bin zuversichtlich, dass, ich bin zuversichtlich, dass viele Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen werden (Zuruf von Thore Stein, AfD) und so klimafreundlicher reisen und pendeln können. (Thore Stein, AfD: Das ist doch alles realitätsfern.) Azubis nutzen bereits ein 365-Euro-Ticket. Für Seniorinnen und Senioren sind die Weichen gestellt und Mittel eingeplant. Günstigere oder kostenfreie Angebote wie beispielsweise für Schülerinnen und Schüler sollten auf jeden Fall erhalten bleiben. Das 49-Euro-Ticket wird nicht für alle Menschen erschwinglich sein, auch das muss man so ehrlich sagen, und ja, dieses Ticket nutzt dort wenig, wo nichts fährt. (Thore Stein, AfD: Gut erkannt.) Und deshalb ist es gut und richtig, dass die Koalition ab 2024 ein landesweites Rufbussystem einführen wird, damit auch die Dörfer den Anschluss haben. Klimafreundliche Mobilität funktioniert nur mit einem attraktiven Nahverkehr. Angebote und Kapazitäten müssen ausgebaut werden, Digitalisierung und die Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe umgesetzt werden. Das alles kostet viel, viel Geld. Die für den Ausbau des Verkehrsnetzes vom Bund zugesicherte 1 Milliarde wird da nicht ausreichen, das wissen wir. Wir erwarten daher vom Bund, dass er die Länder mit ausreichend Regionalisierungsmitteln in die Lage versetzt, insbesondere den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken. Ja, und auch wir müssen schauen, welche finanziellen Möglichkeiten wir als Land haben. Ich will das an dieser Stelle so deutlich sagen, gerade bei der erforderlichen Verkehrswende müssen wir auf jeden Fall noch einen Zahn zulegen. Meine Damen und Herren, Kompromisse schließen heißt auch, dass nicht alles durchsetzbar ist. Für den Verkehrsbereich trifft das definitiv zu. Ein weiterer Kompromiss betrifft etwa die Kosten für das Wohngeld, die trotz der Verdreifachung der Anspruchsberechtigten weiterhin von Bund und Ländern hälftig getragen werden müssen. Die Länder wollten erreichen, dass künftig der Bund die Kosten trägt. Das gelang nicht, und so stehen wir vor weiteren riesigen Herausforderungen im Landeshaushalt, die aber, da sind wir sicher, ein lohnender Kraftakt sind. Meine Damen und Herren, es ist für fast alle Bereiche existenziell, dass erstens die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wirksam werden, dass zweitens die Abschlagszahlungen für Dezember übernommen werden und weitere Hilfen für die Wirtschaft, für Gesundheitseinrichtungen, für Kultur und Sport greifen, dass drittens einkommensschwachen Haushalten durch das erweiterte Wohngeld geholfen wird, und dass viertens das Land mit einem zukunftsweisenden, breit aufgestellten Energiefonds Investitionen in Größenordnungen ermöglicht und da einspringt, wo die Hilfen des Bundes nicht oder unzureichend ankommen. Und nicht zuletzt ist es fünftens für alle Bereiche existenziell, dass das Land die Energieversorgung sicherstellt und konsequent auf den Ausbau der erneuerbaren Energien setzt, diesen beschleunigt und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt sichert. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt zu fortgeschrittener Stunde sagen, … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So spät ist es doch noch nicht. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ihr werdet gleich verstehen, warum. … ich war aufgewühlt am heutigen Tag des mahnenden Gedenkens an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte und war und bin froh, unter vielen gleichgesinnten Demokraten mich zu befinden, weil ich die Kraft des Zusammenstehens verspüre. Dafür bin ich dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP) Zugleich erinnere ich mich an die vielen überglücklichen Menschen auf den Straßen am Tag des Mauerfalls, die anfangs dieses Glück kaum glauben wollten. Uns wurde und wir haben uns in Deutschland eine zweite Chance eröffnet, eine demokratische Gesellschaft in Freiheit zu gestalten. Unsere Gesellschaft mit ihren Menschen- und Freiheitsrechten gilt es zu verteidigen, für mich gilt das besonders auch in Zeiten der Krisen und der Not. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als in Verantwortung für ein funktionierendes Gemeinwohl stehende Landespolitiker beraten wir heute, wie wir die Bevölkerung, unsere heimische Wirtschaft, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, soziale und karitative Dienste, Mieterinnen und Mieter, Kultur und Sport und viele mehr im Hinblick auf die teils explodierenden Energiepreise und ihre Folgen unterstützen, und wir müssen sie unterstützen und wir können sie auch unterstützen. Und dabei stehen wir als Land nicht allein, sondern sind Teil eines gemeinsamen Vorgehens von Bund und Ländern. Und da ist schon auch die erste Anmerkung an die CDU. Ich kann das verstehen, dass Sie hier im Landtag sich jetzt nicht beteiligt haben, das ist ja auch das gute Recht der Opposition, (Marc Reinhardt, CDU: Danke!) aber ich bin trotzdem auch, und danke auch Ihren Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten von der Union, die nämlich im Bundesrat durchaus zu diesem gemeinsamen Handeln von Bund und Ländern fähig sind, und ich denke, das ist staatspolitisches Handeln. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und natürlich ist es so, dass auch wir kritisiert haben, dass wir uns ein früheres Handeln gewünscht hätten, und mancher davon im eigenen Verantwortungsbereich sicher auch die Trommel gerührt hat. Das konnte man bei den MPKs machen, im Bundesrat machen, aber das konnte auch jeder einzelne Abgeordnete über seine Parteien machen, dass er sich einsetzt dafür, dass es schneller geht auf Bundesebene. Das ist nun nicht so gewesen, aber nun, da der Unterstützungsplan und seine Finanzierung Konturen angenommen hat, gilt es in erster Linie, nach vorne zu schauen auf die Herausforderungen des Winters und sich den Sorgen der Menschen weiterhin zuzuwenden, ob sie finanziell und energiesicher durchkommen. Eine gute Nachricht ist, dass die Gasspeicher nahezu 100 Prozent gefüllt sind. Viele haben das anfangs bezweifelt, gedacht, es würde ohne Russland nicht gehen, und zweifellos haben die Kolleginnen und Kollegen im Energieministerium unter Habeck einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass es so mit den Gasspeichern aussieht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir können jedenfalls zuversichtlicher und eben energiesicherer sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei unserem gemeinsamen – mit SPD, LINKEN und FDP – Antrag geht es darum, mit den bereits beschlossenen und teilweise begonnenen Maßnahmen ein Signal an unsere Bevölkerung auszusenden, dass wir gemeinsam stehen und gemeinsam sicher durch den kommenden Winter und die nächsten Jahre kommen – umso mehr, je fester wir zusammenhalten und uns anstrengen. Und mit dem „anstrengen“ meine ich mich selbst und uns als Politiker. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich anzustrengen, vorhanden ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was bleibt ihnen denn übrig?) beispielsweise beim Energiesparen, und das umso mehr, je solidarischer es dabei zugeht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Mechanismus des Strom-, Wärme- und Gasdeckels bietet dafür jedenfalls zusätzliche Anreize. Und wenn wir schon bei der Solidarität sind, dann würde ich sagen, dass die Idee, dass diejenigen, die mehr als 72.000 Euro im Jahr sozusagen verdienen, sich dort mindestens mehr beteiligen als die, die es nötiger haben, dass wir sie unterstützen, sicherlich eine gute Idee ist. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Sie kennen uns Bündnisgrüne als sehr ungeduldige Zeitgenossen, wenn es um den Ausbau erneuerbarer Energien geht, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind eher gemächlich und beruhigend, finde ich.) weil wir die Klimakrise spüren und sie eben abwenden wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum denn? Wenn es denn wärmer wird, können die Leute doch sparen. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Genauso aber sehen wir die Chancen der Entwicklung gerade für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, weil schon immer Energieerzeugerregionen gewerbliche Wertschöpfung und Wohlstand nach sich gezogen haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das merkt man hier ganz besonders.) Deshalb sind wir froh, Einigkeit darüber erzielt zu haben, dass perspektivisch unsere Häfen zu Produzenten erneuerbarer Energien werden. Wir akzeptieren übergangsweise die solidarische Funktion der Häfen für die Energiesicherheit jetzt und heute in Deutschland und das ist eine solidarische Funktion aus Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise in Form der LNG-Terminals in Lubmin. Wir sind aber auch froh, dass mit dem Energiefonds jetzt ein Signal gesetzt wird, dass wir wichtige Zukunftsfelder erneuerbarer Energieversorgung in unserem Land voranbringen wollen, und das schneller als bisher, und so stellt sich für uns die Lesart des ersten Satzes unter Punkt V dar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ministerpräsidentin hat viel zur Funktionsweise und Reichweite der einzelnen mit dem Bund abgestimmten Maßnahmen erklärt, insbesondere zu den Energiepreisdeckeln für Gas, Strom und Wärme. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Gaspreisdeckel nur für Industrieunternehmen bereits zum Januar greifen soll und für alle anderen wegen des größeren Aufwandes bei der Umstellung durch die Versorger besonders die Januarlücke kritisiert wird. Natürlich gibt es dort Grund zur Kritik, nämlich die bereits genannte späte Entscheidungsfindung auf Bundesebene, andererseits, muss man auch zugestehen, entfaltet die vollständige Übernahme der Dezemberabschlagsrechnung seine Wirkung auch für Januar, (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) so, als würden die Verbraucher im Dezember zu 50 Prozent und im Januar zu 50 Prozent entlastet. Das ist das besprochene kommunikative Defizit, was mein Kollege Domke schon angesprochen hat, denn so sind wir eigentlich auch als Politiker gefordert, Sachen, die vielleicht kompliziert klingen, auch vernünftig zu erklären. Und deswegen hat mich ein bisschen gewundert von meinem Kollegen Fraktionsvorsitzenden aus der CDU, dass er sich diesen komplexen Gedankengängen als Politiker nicht öffnen will. Wir sind doch die Transmissionsriemen auch zur Erklärung komplizierter Zusammenhänge für die Bevölkerung. Das wird erwartet und das müssen wir auch leisten können. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen ist es für mich nicht nachvollziehbar, sich komplizierten Zusammenhängen nicht stellen zu wollen. Trotzdem sage ich auch für unsere Fraktion, wir würden, falls möglich, ein weiteres Vorziehen der Einführung der Gaspreisbremse als bessere Lösung favorisieren. In der Diskussion um notwendige Unterstützung der Energieversorger haben wir Bündnisgrüne in den Runden auf Landesebene und gegenüber dem Bund immer wieder die Situation der Stadtwerke thematisiert. Nun hat dieses Thema an zwei Stellen Eingang in unseren Antrag gefunden, nämlich einmal das, was auf Bundesebene sozusagen organisiert wird für die Stadtwerke – sehr eindeutig im Text formuliert –, und ein zusätzliches wichtiges Signal auch aus dem Land, an bestimmten Stellen die Liquidität der Stadtwerke dann auch zu erhalten. Das ist ein wichtiges Signal gerade an die Verbraucher vor Ort im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und auch im Hinblick auf die Möglichkeit, in liquider Situation eben auch über Staffelungen der Bezahlung und so weiter auf die Verbraucher zuzugehen. Insofern bin ich froh, dass das wirklich an zwei Stellen Eingang gefunden hat in den Antrag. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von großer Bedeutung ist die Ankündigung eines Härtefallfonds über 12 Milliarden Euro auf Bundesebene, weil dadurch so wichtige Gruppen wie die Mieterinnen und Mieter, die Patientinnen und Patienten und andere mehr in den Blick genommen werden. So sollen die Krankenhäuser und Universitätsklinika, Pflegeeinrichtungen, soziale Träger, Wohnungseigentümer und Wohnungsunternehmen gestützt werden. Und das liegt auch in der ordnungspolitischen Notwendigkeit in Deutschland, denn es ist ja in der Tat so, dass für die Betriebskosten der Kliniken der Bund zuständig ist, und das wird auch der Grund sein, dass eben in diesem Härtefalldeckel der Bund da auch kräftig in die Tasche greift. Es sind ja nicht die einzigen, die das mitfinanzieren werden, sondern es werden ja auch die Krankenkassen sicher mitfinanzieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In wessen Tasche greift der Bund?) Und um es in Richtung AfD auch noch mal zu sagen, die ja gesagt haben, das sind die Steuerzahler, das ist uns auch bewusst, dass die Steuerzahler das Geld aufbringen, aber hier wird, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da kann man ja auch mal Danke sagen an den Steuerzahler, oder?!) Das machen wir auch. … aber hier wird ja genau das gemacht, dass auch die zusätzlichen Steuereinnahmen, die, wie wir ja alle gut wissen, auch in Zeiten von Inflation in die Staatskasse fließen, ja auch zurückgegeben werden. Das ist ja gerade der Grund, warum wir auch Möglichkeiten jetzt eröffnen, mit einem Härtefallfonds auch auf Landesebene sehr viele zu unterstützen, die in der Not sind, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und die haben es auch besonders nötig, diese Unterstützung. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Unsere Fraktion hat frühzeitig einen Härtefallfonds des Landes angesichts der großen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen ebenfalls favorisiert, der dort greifen soll, wo der Härtefallfonds des Bundes eben nicht greift, das ist schon gesagt worden, und das ist auch der richtige Ansatz, denke ich. Und wir wissen selbst, dass dabei noch viel Detailarbeit auf Bundesebene notwendig ist, das geht auch aus unserem Antrag hervor. Da sieht man ja, dass bestimmte Detailarbeit noch nicht so weit ist. Und es ist auch schon von der Ministerpräsidentin gesagt worden, dass – und das finde ich auch richtig zu sagen –, solange die Details des Bundes nicht klar auf dem Tisch liegen, können wir auch nicht einschätzen, wo die Hilfen des Bundes nicht greifen. Und deswegen ist auch die Detailarbeit an unserem Härtefallfonds sozusagen noch nicht fertiggestellt. Andererseits, muss man auch sagen, gibt es aber jetzt schon Notfälle, sodass – auch ohne dass es bis ins letzte Detail geklärt ist – Unterstützungsleistungen möglich sein müssen. Und ich denke, dass das, was wir im Finanzausschuss ja mit allen Fraktionen auch beschlossen haben, nämlich die Umschichtung im Haushalt 2022 im Hinblick auf die Möglichkeiten, Unternehmen zu unterstützen, die Stadtwerke zu unterstützen und dort auch Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, der richtige Anfang ist, bevor man genau weiß, was vonseiten des Bundes nicht greift. Ich denke – und das habe ich eben gesagt –, dass wir gewappnet sein müssen, in der Not einspringen zu können, und sage auch dazu, dass ich persönlich und auch die Fraktion davon überzeugt war, dass der Härtefallfonds mit den 30 Millionen Euro einen Anfang darstellte und wir immer damit gerechnet haben, dass dieser Härtefallfonds auch noch weiter unterfüttert wird mit weiteren Geldern. Und das ist ja nun heute auch klargeworden durch die Erklärung des Energiefonds durch die Ministerpräsidentin und die Zusage, dass dieser Härtefallfonds eben einen Umfang von 100 Millionen haben wird. Und damit befinden wir uns auch dann in guter Gesellschaft mit den anderen Bundesländern mit dieser Auflegung des Energiefonds, denn ich habe das schon sehr früh, Ausgang des Sommers, beobachtet, dass, wenn andere Bundesländer, zum Beispiel Hamburg, gesagt haben, mit wie viel Millionen sie in die Unterstützungsleistungen gehen, ich immer schon gemerkt habe, dass da Bundesgelder bereits mit veranschlagt worden sind und deswegen deren Zahlen immer so rosig aussahen und wir das Gefühl hatten, hier bei uns im Bundesland werden sehr viel kleinere Brötchen gebacken. Und ich glaube, jetzt mit dem Energiefonds kann man den Mechanismus erkennen, wie so eine Unterstützungsleistung strukturiert sein muss, damit sie auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Der Sinn eines Härtefallfonds ist mit der Unterstützung, die durch die Preisentwicklung auf dem Energiesektor verursachten Härtefälle abzuwenden, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Meine Kollegin Anne Shepley wird unseren Beitrag zur Berücksichtigung sozialer Härtefälle für den Antrag noch ausführen in ihrer Rede. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine der größten Unterstützungsleistungen, gerade für die so wichtige Gruppe der Berufstätigen mit relativ geringem Einkommen – die Ministerpräsidentin hat kleine Einkommen gesagt dazu –, sind die novellierten Wohngeld- und Heizkostenzuschüsse, hinter denen sich allein für Mecklenburg-Vorpommern mehr als 100 Millionen Euro verbergen, und das ist wirklich eine erhebliche Unterstützungsleistung, das weiß ich auch aus der eigenen Familie. Zum Deutschlandticket und der landseitigen Beteiligung an den Regionalisierungsmitteln wird meine Kollegin Wegner noch ausführen. Ich komme zum Schluss. Mir ist es ganz wichtig zu sagen, dass wir als Fraktionen zusammenstehen und ein Signal an die Bevölkerung aussenden. Nach der langen Zeit sehr spekulativer Überlegungen in der Öffentlichkeit, was nun werden wird, wird hier ein wichtiges Signal gesetzt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Jeannine Rösler, DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die SPD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Julian Barlen.

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Julian Barlen SPD

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zu Beginn dieser Rede möchte ich mich nicht nur bei unserer Ministerpräsidentin für die Regierungserklärung, sondern sehr ausdrücklich und sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der FDP für die sehr konstruktive, wirklich sehr sachorientierte Ausarbeitung des vorliegenden Antrages bedanken. Wie schon während der Corona-Pandemie ist es gut, wenn bei existenziellen Fragen in der Krise, wie ein Land, wie eine gesamte Gesellschaft gut durchkommt, wenn in solchen Zeiten nicht nur Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit der Wirtschaft, mit den Gewerkschaften, mit den Kammern, mit den Kommunen, mit den Verbänden, so, wie es ja im Energiegipfel auch geschieht, sondern eben auch die politischen Kräfte in der Regierung und in der Opposition im Interesse einer wirkungsvollen Antwort kooperieren, sicherlich auch auf diesem Weg um die besten Ansätze, die besten Ideen ringen, aber immer ein gemeinsames Ziel vor Augen haben, und dieses Ziel – ist ja auch in vielen Reden von Jeannine Rösler, von René Domke, von Harald Terpe betont worden –, dieses Ziel eint uns. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Niemand wird mit den Folgen dieser Krise einfach alleingelassen. Alle Menschen im Land, die Wirtschaft werden unterstützt und am Ende gemeinschaftlich auch durch diese Energiekrise kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und darauf, meine Damen und Herren, ist Verlass, und dieses ganz klare Signal geht auch von dieser Debatte aus, die wir hier, wie Harald Terpe sagte, zu später Stunde – so spät ist es übrigens noch gar nicht – führen. Es kommt einem so ein bisschen so vor, ja. (Heiterkeit auf der Regierungsbank) Also, wenn wir zusammenstehen, dann werden wir das in Mecklenburg-Vorpommern und dann werden wir das auch in Deutschland schaffen. Ich darf daran erinnern, auch zu Beginn von Corona waren wir in einer gänzlich neuen Situation. Viele Fragen waren offen, viele Dinge waren zu klären, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) aber das Ziel war auch damals klar und hat uns vereint: Wir schützen Leib und Leben und es geht um den Erhalt der Beschäftigung, der wirtschaftlichen Basis in den Betrieben. Und anschließend ist genau dieses Ziel gemeinschaftlich erreicht worden. Und das hatte einen Grund: Das ist erreicht worden, weil die konstruktive Mehrheit, mit einem Augenzwinkern auch immer „Team Vernunft“ genannt, die Nerven bewahrt hat, sachorientiert gearbeitet hat (Zuruf von Horst Förster, AfD) und am Ende zusammengehalten hat. Und genauso, meine Damen und Herren, machen wir das auch angesichts der Energiekrise. Darauf können die Menschen in diesem Land bauen, darauf können Sie sich verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, in dieser Lage – wir sprachen bereits darüber – geht es ganz zentral aber eben nicht nur um die Energiepreise, es müssen gleichzeitig drei Herausforderungen angepackt werden: Erstens gilt es nach wie vor, die eigentliche Energieversorgung durch mehr Energiequellen, durch Einsparungen zu sichern, eine Mangellage zu verhindern. Das ist das A und O, damit das gesellschaftliche Leben, das wirtschaftliche Leben normal weitergehen kann. Und genau daran wird in Lubmin mit LNG, mit Öl, Kohle in Rostock und übrigens auch im Sektor der erneuerbaren Energien, die ja heute schon 200 Prozent beispielsweise im Bereich des Stroms erarbeiten, produzieren und damit auch massiv zur Versorgung beitragen, daran wird hart gearbeitet. Wir haben es gehört, die Speicher sind nahezu voll. Das ist der erste Bereich, Energieversorgung sichern, Mangellage verhindern. Zweitens muss konsequent am beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren gearbeitet werden. Wir haben als Land das Potenzial, mit Sonne, mit Wind, mit Erdwärme, mit anderen Energieträgern nicht nur energiesouverän und unabhängig zu werden, sondern eben auch ein guter Standort für die CO -neutrale Industrie, für die wachsen-2 den Branchen, für die Unternehmen, die Wirtschaft und eben hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern durch die Produktion, durch Speichertechnologie, durch Innovation so was wie ein Wasserstoff-Texas des Nordens zu sein. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist ein erklärtes Ziel, und deshalb legen wir auch einen Fokus darauf, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und deshalb, meine Damen und Herren, legen wir auch einen Fokus darauf, trotz und parallel zu diesen anderen Herausforderungen die Zukunftsstrategien dieses Landes mit Hochdruck weiter umzusetzen. Und es ist sehr gut, dass alle großen IPCEI-Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, wo es um die Erzeugung, den Transport, die auch dezentrale Nutzung von Wasserstoff im industriellen Maßstab geht, dass an all diesen Projekten ganz konkret gearbeitet wird, dass sie jetzt heute jeden Tag vorangebracht werden. Da geht es um den Hightech-Hafen Rostock mit einem großen Elektrolyseur für Ammoniak, für Fernwärme, das Konsortium doing hydrogen, Wasserstoff-Hub für den Osten, das Vorhaben „grüner Wasserstoff“ für die Produktion von eben selbem und dessen Speicherung und eben auch ein Transportkorridor mit entsprechenden Pipelines und Leitungen für Ostdeutschland. Und das findet hier in Mecklenburg-Vorpommern statt. Und das zeigt, bei uns im Land wird konkret an der Versorgungszukunft mit Energie gearbeitet. Diese großen Projekte, wie der Name schon sagt, von gemeinschaftlichem europäischen Interesse, die werden hier vorangetrieben und auch durch unser Land entsprechend kofinanziert. Dieses klare politische Bekenntnis ist auch ein finanzpolitisches Bekenntnis, und deshalb sind auch alleine 168 Millionen Euro Landesmittel im Zukunftsteil des Energiefonds enthalten, um diese Vorhaben möglich zu machen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der dritte Bereich, das ist ganz zentral, da müssen natürlich die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft wirksam entlastet werden, mit den Entlastungspaketen 1 bis 3, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) mit der Soforthilfe im Dezember, mit den Energiepreisbremsen, mit dem Härtefallfonds des Bundes und eben auch ergänzend dazu mit dem Engagement des Landes, mit einem Landesenergiefonds. Und ja, zur Umsetzung dieser Zielstellung, niemand wird alleinegelassen, bedarf es in einer föderalen Demokratie, in der wir Gott sei Dank leben dürfen und die wir Gott sei Dank gestalten dürfen, zu beginnen immer mit der Aushandlung, und bedarf es in einer föderalen Demokratie zu beginnen immer mit der Beantwortung entscheidender Fragen. Das ist so, fünf „W“: Wem wird wie, durch wen, wann, in welchem Umfang geholfen? Das sind keine trivialen Fragen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, das wären sechs „W“ mit Waldmüller noch. Ja, das stimmt. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das ist die sechste Frage. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Warum amüsiert Sie das eigentlich so, wenn wir über eine der größten Krisen des Landes sprechen? (Horst Förster, AfD: Weil Sie die schönreden. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber es muss jeder selber wissen. Das sind nämlich keine trivialen Fragen, sondern das sind sehr ernsthafte Fragen, entscheidende, und an deren Beantwortung kann man sich nicht mit Parolen oder mit gegenseitigen Überbietungen daranmachen, zumindest nicht, wenn hinten was Vernünftiges dabei herauskommen soll, sondern damit muss man in aller Sachlichkeit und in aller Beharrlichkeit (Zuruf von Daniel Peters, CDU) an einer gemeinsamen Klärung und einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Bund, Ländern, Kommunen, zwischen allen Akteuren dieser Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten. Und genau diese Klärung – viele von Ihnen werden es mitbekommen haben – hat in den letzten Wochen und Monaten stattgefunden. Da ist mehr oder weniger Tag und Nacht dran gearbeitet worden auf allen Ebenen, hier im Landtag auch, im Energiegipfel durch unsere Landesregierung, die Landesregierungen aller Parteicouleur, das ist auch schon angesprochen worden von Herrn Terpe, und insbesondere hier im Land natürlich auch durch unsere Ministerpräsidentin in der Ministerpräsidentinnen-/Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung. Meine Damen und Herren, nach der letzten MPK mit der Bundesregierung gibt es eben die Klarheit, die Planungssicherheit, wie es weitergeht im Bund und in der Ableitung davon, im Wissen darum, was mit der Dezemberhilfe, mit den Energiepreisbremsen, mit dem Härtefallfonds geschehen wird, inhaltlich, aber auch finanziell, in der Ableitung nun also auch mit Blick auf weitere Maßnahmen auf der Ebene unseres Bundeslandes von Mecklenburg-Vorpommern. Und genauso haben wir immer die Herleitung dieser Beantwortung der fünf Fragen dargestellt und genauso ist das auch dann passiert. Und dass das mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als wir uns das gewünscht hätten, ist kein Geheimnis. Dazu haben wir uns auch jederzeit bekannt. Aber da hilft es nur, dranzubleiben und nicht irgendwo in Aktionismus zu verfallen. Und, meine Damen und Herren, dieses Dranbleiben, dieses nachhaltige Eintreten unseres Bundeslandes mit allen genannten Akteuren, die übrigens auch aus dem Energiegipfel über ihre Verbände im Bund aktiv waren, andere Fraktionen, die über ihre Bundestagsfraktionen und in der Bundesregierung aktiv waren, dieses gemeinsam Dranbleiben hat sich gelohnt, denn rausgekommen ist eine große, wirklich immense Kraftanstrengung von Bund und Ländern mit Milliarden Euro über alle Hilfen gerechnet, die auch alleine in Mecklenburg-Vorpommern ankommen werden durch Entlastungspakete, Soforthilfen, Energiepreisbremsen, Härtefallfonds und eben auch den Fonds, über den wir in Eckpunkten heute beraten. Und das wird die Grundlage dafür sein, meine Damen und Herren, dass wir als Bundesland, aber auch, dass die Bundesrepublik Deutschland die kommenden beiden Winter gut überstehen wird. Und das ist ein wichtiges Anliegen, das ist alles andere als eine Kleinigkeit. Die privaten Haushalte, die Wirtschaft, aber eben auch die Kommunen, die sozialen, kulturellen Bildungseinrichtungen werden von den Preisbremsen erheblich profitieren. Alleine die Entlastungen durch die Preisbremsen werden je nach Verbrauch und Konstellation im jeweiligen Haushalt mehrere 100 Euro betragen. Unsere Ministerpräsidentin hat sehr anschauliche Beispiele auch für Entlastungen uns präsentiert. Und noch vor Wochen war übrigens nicht klar, ob diese Forderung unseres Bundeslandes nach einer entsprechenden Bremse sich bundesweit auch so umsetzen lässt. Und jetzt ist das aber klar, und das ist am Ende das Ergebnis politischer Verhandlungen, und das ist gut so. Meine Damen und Herren, ein Härtefallfonds zusätzlich zu den Energiebremsen im Umfang von 12 Milliarden Euro wird zusätzlich unter anderem jenen helfen, die durch die Krise mit ganz besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben oder auch eine systemrelevante Versorgungsaufgabe haben und nicht in dem Umfang einsparen können. Hierzu zählen – und das ist sehr auch im Sinne der Versorgung in unserem Bundesland – die Krankenhäuser, die Pflege, Reha und weitere soziale Einrichtungen. Und ebenfalls stehen wir dafür und entsprechende Verhandlungen mit dem Bund werden stattfinden, jenen Hilfe zu bieten, die unter Umständen auch durch die Nutzung von Öl, von Pellets, Briketts, Propan existenziell belastet werden. Und, meine Damen und Herren, für die so wichtigen Zukunftsaufgaben in Richtung eines energiesouveränen M-V und für jene, die trotz der genannten Hilfen finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, wird M-V also einen Energiefonds als zusätzliche Unterstützung bieten, der sich aus Mitteln des Bundes, des Landes speist, Transformationsinvestitionen ebenso beinhaltet wie eben einen MV-Härtefallfonds mit weiteren Entlastungsmaßnahmen. Die Summen sind als Eckpunkte skizziert, insgesamt 1,1 Milliarden Euro, über 600 Millionen davon seitens des Bundes, knapp 500 Millionen seitens des Landes und davon zusätzlich 345 Millionen Euro aus den zu erwartenden Haushaltsüberschüssen. Und mit dieser Gesamtsumme werden wir einen entsprechenden Energiefonds des Landes aufsetzen und laden schon jetzt dazu ein, sehr zügig, sehr konzentriert auch in die Aufstellung des dafür nötigen Nachtragshaushaltes einzusteigen. Dazu laden wir alle Beteiligten sehr herzlich ein. Meine Damen und Herren, wie gesagt, das ist zusätzlich zu den – Herr Domke ist darauf eingegangen, Herr Terpe auch –, zusätzlich zu den 300 Millionen Euro, die zur Kofinanzierung der Entlastungspakete 1 bis 3, die ja schon in der Vergangenheit beschlossen wurden und als Haben verbucht wurden sozusagen. Auch in der Wahrnehmung hat man oft den Eindruck, das ist zusätzlich zu diesen 300 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Entlastungspakete 1 bis 3, zusätzlich zu den Mitteln im Umfang von über 70 Millionen Euro, die das Land für die Erweiterung im Wohngeld aufwenden muss, zusätzlich zu den rund 25 Millionen Euro, die das Land für das Deutschlandticket einsetzen muss. Und das sind große finanzpolitische Kraftanstrengungen dieses Landes und wir vereinbaren sie gemeinsam, weil wir wissen, es ist ein großes Hilfsangebot nötig, um für die Menschen, für die Unternehmen, für die Wirtschaft dieses Landes da zu sein und gleichzeitig aber auch in die Zukunft zu investieren. Und ich bin sehr froh, dass wir da heute entsprechend auch mit unserem Antrag die inhaltlichen Eckpunkte dieses Fonds vorstellen können. Da geht es um die Stadtwerke, die ganz unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger, die Mieter und die Nutzer unterstützen, auch zur Verhinderung von entsprechenden Liquiditätsengpässen, Energiesperren, es geht um die Unterstützung von Unternehmen in ihrer Liquidität, aber eben auch kleiner und mittelständischer Unternehmen. Es geht um den Bereich Kita, Schule, Hochschule, inklusive der Studierendenwerke, es geht um soziale Dienste, Beratungsstellen und auch die Tafeln, um Kultur und Veranstaltungswirtschaft und Breitensport, aber eben auch weitere Bereiche. Und es ist ja doch völlig zutreffend, es werden auch auf allen Ebenen im Augenblick noch die Details zu jedem einzelnen Programm ausgefeilt. Und deshalb ist das ein dynamischer Prozess, aufbauend auf diese Eckpunkte, eben auch die Details hier für das Land zu klären. Das wird jetzt im Rahmen auch der Aufstellung des Nachtragshaushaltes geschehen, meine Damen und Herren. (Der Abgeordnete Julian Barlen trinkt aus dem Wasserglas.) Meine Damen und Herren, das ist … (Daniel Peters, CDU: Es hat doch keiner geklatscht.) Ich kann mit Klatschen trinken, auch ohne, das erfüllt seinen Zweck. Das ist alles gut. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, (Sebastian Ehlers, CDU: Drüber eingeschlafen, schon Mittagsschlaf.) diese Hilfen werden den Bürgerinnen und Bürgern, werden den Adressaten in den entsprechenden genannten Vereinen helfen, und sie werden dazu führen, dass wenn, trotz der Hilfen des Bundes, noch Notlagen bestehen, wenn Existenzen bedroht sind, dann eben auch auf der Ebene unseres Bundeslandes geholfen wird. Das haben wir von Anfang an so angekündigt, und das werden wir entsprechend auch in die Tat umsetzen. Und dass das in der Umsetzung jetzt schnell gehen soll, das ist uns allen klar. Auch dazu bekennen wir uns. Und wir wollen für den Energiefonds, für die Zukunftsinvestition, für die Hilfen zügig mit Ihnen den Nachtrag verhandeln und noch in diesem Jahr beschließen. Und da werden wir entsprechende Summen, die ich eben aufgezählt habe, auch noch als Land in die Hand nehmen, und da bitte ich Sie um Unterstützung. Meine Damen und Herren, zwei Maßnahmen möchte ich gerne noch einmal ganz explizit ansprechen, weil sie wichtige Entlastungen über das eben Genannte für Zehntausende Menschen in Mecklenburg-Vorpommern darstellen, und das ist die Wohngeldreform auf Bundesebene und das ist das Deutschlandticket, auf das sich vereinbart wurde. Das sind beides Maßnahmen, die von unserem Bundesland erheblich mitfinanziert werden, aber es sind auch beides Maßnahmen, die zu erheblichen Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Wohngeldes, für die Berufspendlerinnen und für die Pendler im Bereich der Mobilität sorgen werden. Zur Wohngeldreform: Ab 2023 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausgeweitet. Das ist eine Hausnummer, wenn zukünftig nicht mehr rund 20.000 Menschen im Land diese Hilfe in Anspruch nehmen können, sondern die dreifache Summe. Und es macht eben auch einen Unterschied, dass die Beträge, die im Schnitt zu erwarten sind, von 180 auf 370 Euro im Monat ansteigen. Das wird mehr Menschen Wohngeld ermöglichen, die entsprechende Heizkostenkomponente, übrigens in Zukunft auch die Klimakomponente, die das neue Wohngeld haben wird, um auch endlich damit aufzuhören, dass klimafreundliche Sanierung am Ende nicht stattfinden kann oder zumindest nicht zu sozialverträglichen Konditionen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Auch das wird über die Klimakomponente mitberücksichtigt und davon werden mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und mehr Menschen in höherem Maße profitieren. Und auch das spielt sich in einer Größenordnung von Hunderten Euro im Monat ab. Und das wird einen erheblichen Beitrag dazu leisten, gezielt auch die Menschen, die arbeiten, die über niedrigere Einkommen verfügen, zu unterstützen. Das leistet einen erheblichen Beitrag in Mecklenburg-Vorpommern, und dafür wird das Land zusätzlich einen hohen zweistelligen Millionenbetrag in die Hand nehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite ist das Deutschlandticket. Es kommt ein Anschlussticket, deutschlandweit gültig für den öffentlichen Personennahverkehr mit einem Startpreis von 49 Euro pro Monat. Und auch das ist erheblich für unser Land. Wo für bestimmte Strecken im Monat für die Dauerkarte 150 Euro keine Seltenheit sind, da ist eine Ersparnis von mehreren 100 Euro im Jahr drin, und es ist gleichzeitig natürlich auch ein Beitrag für eine klimaneutrale, für eine soziale Mobilitätswende. Und auch deshalb ist es ganz wichtig, im Kontext der Entlastung immer auch dieses Deutschlandticket, dieses Mobilitätsversprechen in den Blick zu nehmen. Und das passt, wie schon angesprochen von Jeannine Rösler, auch zu unseren Vorhaben überhaupt, mit einem Azubi-Ticket, mit einem Seniorenticket, mit einem Rufbussystem, das ganze Thema Erreichbarkeit, Teilhabe am Leben, Berufspendeln zu verbessern und gleichzeitig es nicht nur bezahlbarer zu machen, sondern auch etwas für die Umwelt zu tun. Meine Damen und Herren, ich möchte in der Debatte auch was ansprechen, was mich in den letzten Tagen – Franz-Robert Liskow, wir haben da auch heute Morgen schon drüber diskutiert – wirklich gestört hat. Wir betreiben mit der Koalition, aber auch mit der Regierung, alle gemeinschaftlich wirklich großen Aufwand, um die Kommunikation und auch die gemeinschaftliche Beratung in dieser Krisensituation, nicht nur in Koalitionskreisen, sondern immer auch mit der Opposition zu ermöglichen, insbesondere auch im Nachgang zur MPK, wenn es um wesentliche Beschlüsse geht. Und so ist das nach jeder MPK, so war das auch bei Corona nach jedem Gipfel. Das möchte ich wirklich mal dazusagen, das sieht man immer auch von außen nicht. Und so war das auch am Mittwoch der vergangenen Woche nach der MPK mit dem Bundeskanzler am Abend wieder mit einer gemeinsamen Schalte. Und da waren auch alle dabei, meist kommen die Fraktionsvorsitzenden in die Runde, für die CDU war Frau von Allwörden am Start. Da ist vom CdS haarklein erläutert und erklärt worden, wie die Beschlüsse sind, auch wie es sich damit verhält, dass die Gas- und Wärmepreisbremse jetzt eher kommt als ursprünglich ja für den März geplant. Dafür hatten wir uns auch stark eingesetzt, nämlich per Soforthilfe im Dezember, mit der Liquidität für den Januar und dann ab Februar entweder in der sofortigen Wirkung, oder wenn es aus technischen Gründen nicht gehen sollte, eben rückwirkend zum Februar. Das haben wir miteinander alle besprochen. Da gab es auch keine Fragen. Das war den Anwesenden in dieser Runde klar. Und, meine Damen und Herren, das an sich stört mich jetzt noch nicht, weil, wie Sie sich denken können, weil das ja erst mal was Gutes ist, was mich aber stört, ist, dass diese kommunikative Klarheit, dieses Gemeinschaftliche – und an der Stelle wird es dann auch, finde ich, wirklich schräg und kritikwürdig – das nicht verhindert hat, dass Herr Ehlers sich als CDU-PGF in das „Nordmagazin“ begibt und dort seiner gespielten Empörung Ausdruck verleiht, (Sebastian Ehlers, CDU: Das war nicht gespielt, das war ernst gemeint.) dass eine Ministerpräsidentin doch bitte schön bei der Wahrheit bleiben solle und keine falschen Hoffnungen wecken solle. Mal ehrlich, wer hat denn an der MPK teilgenommen und wer hat an der Runde mit den Fraktionsvorsitzenden teilgenommen? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der PGF nicht, der Fraktionsvorsitzende auch nicht, aber an der MPK, das war die Ministerpräsidentin, das war der CdS, und das ist auch genau so dargestellt worden. Da gab es diese falsche Hoffnung und irgendwelche etwaigen Unwahrheiten gab es nicht. Und das wussten Sie zu diesem Zeitpunkt auch, als Sie sich da ins Fernsehen gestellt haben und sich, nachdem fast alle Punkte, (Sebastian Ehlers, CDU: Ich lese die Beschlüsse, darum geht es.) fast alle Punkte, die auch unsere Forderungen waren, hier im Land so gekommen sind, sich dahinzustellen und die MP vermutlich sogar wider besseres Wissen zur Wahrhaftigkeit ermahnen zu wollen, das ist wirklich ein Tiefpunkt, meine Damen und Herren! (Sebastian Ehlers, CDU: Ach!) Das schafft die Verunsicherung in der Bevölkerung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Herr Barlen.) Das befeuert doch die Zweifel, und das, Herr Ehlers, das sollten Sie sich wirklich einfach auch aus parteistrategischem Interesse überlegen. Das spielt denen in die Karten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das spielt denen in die Karten, die hier im Land noch niemals an einer Krisenlösung beteiligt waren, meine Damen und Herren. (Sebastian Ehlers, CDU: Ui, ui, ui! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und das passt aber irgendwie auch ins Bild. Wir hatten schon zu der Arbeitsweise, was … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Entschuldigen Sie, Sie stellen sich ins „Nordmagazin“, bezichtigen die Ministerpräsidentin, nicht bei der Wahrheit zu bleiben (Sebastian Ehlers, CDU: Weil es so war, ja.) und falsche Erwartungen zu wecken, nachdem Sie und Ihr Fraktionsvorsitzender es nicht mal für nötig befunden haben, in die Runde zu kommen, wo alles haarklein erläutert wurde, und können dann nicht damit leben, wenn ich hier sage, dass das nicht in Ordnung ist (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und dass das einer gemeinschaftlichen Krisenbewältigung widerspricht. Da würde ich Sie um ein bisschen Contenance bitten an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich glaube, ich glaube, vor allen Dingen es passt auch, es passt ins Bild, es ist ein Teil einer hier zur Schau gestellten Arbeitsverweigerung. (Sebastian Ehlers, CDU: Kennen wir auch nicht anders.) Es ist Teil einer hier zur Schau gestellten Arbeitsverweigerung von Ihnen, von der CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Wie viele Anträge hatten wir jetzt und Sie?) Wir hatten eingeladen, wir waren offen, den vorliegenden Antrag neben der FDP und den GRÜNEN eben auch mit der CDU gemeinsam auszuhandeln, zu bringen. Allerdings ist das nicht zustande gekommen, weil angeblich es zu positiv formuliert war. Die CDU hat die Runde verlassen. Das ist schade, zeigt mir aber auch, (Marc Reinhardt, CDU: Gutes Recht.) dass die CDU, während andere Fraktionen mit der Ausarbeitung sich befassen, übrigens gestern Abend noch bis in die Abendstunden sich mit den Details auseinandergesetzt haben, dass die CDU es vorzieht, da an der Stelle nicht zu gestalten, sondern Generalkritik zu äußern. Ich möchte die Frage schon mal stellen: Wo haben Sie diesen Vorschlag beispielsweise für ein 200-Millionen-Euro-Hilfspaket denn eingebracht? (Sebastian Ehlers, CDU: Heute hier, heute!) Wo denn? (Sebastian Ehlers, CDU: Steht heute auf der Tagesordnung, wir beraten gerade darüber.) Ja, genau. Sie haben die Gelegenheit, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Sie haben die Gelegenheit …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Barlen, einen kleinen Moment bitte, einen kleinen Moment bitte! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Ich bitte Sie doch jetzt hier um etwas mehr Disziplin! Wir wollen dem Redner zuhören, Herr Peters! Sie haben nachher noch mal das Wort und können hier noch mal Ihren Redebeitrag halten. Lassen Sie jetzt bitte … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Wir stimmen der Dringlichkeit zu und müssen uns dann so einen Schwachsinn anhören!) Also vielleicht hört mir jetzt mal jemand zu! (Sebastian Ehlers, CDU: Mann, Mann, Mann, du!) Vielleicht lassen wir jetzt den Redner mal seinen Redebeitrag fortsetzen und hören hier weiter zu. – Vielen Dank! (Sebastian Ehlers, CDU: So ein würdevoller Vormittag und dann so ein …!)

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Julian Barlen SPD

So, Sie hätten auf jeden Fall die Gelegenheit gehabt, sich da zu beteiligen. Sie haben es nicht, Sie haben es nicht gemacht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben jedes Mal Anträge.) Das ist am Ende Ihre Entscheidung. Aber, meine Damen und Herren, während andere versuchen, den Karren gemeinsam voranzubringen, wenn man sich dann an den Wegesrand setzt, gemütlich Haltungsnoten verteilt, anderen Stöcke in die Speichen wirft und sich darüber beschwert, dass es nicht schnell genug vorangeht, dann muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass man Teil des Problems ist und nicht Teil einer Lösung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und deshalb bleibt es dabei, die Menschen erwarten Lösungen, die Menschen erwarten kein Gezänk. Und deshalb freue ich mich sehr über die gemeinsame sachliche Initiative, wo wir einordnen, dass entsprechende Maßnahmen des Bundes 1 bis 3, (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) die Pakete Dezemberhilfe, Bremsen, Härtefallfonds, jetzt ergänzt werden um entsprechende Hilfeleistungen im Energiefonds Mecklenburg-Vorpommerns für Zukunftsinvestitionen und für konkrete Unterstützung. Das zeigt, meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern steht zusammen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) niemand wird alleinegelassen. Ich hoffe, wir stehen auch hier im Landtag weiterhin zusammen. Und in diesem Sinne bitte ich Sie auch um Unterstützung des gemeinschaftlichen Antrages. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Martin Schmidt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin und Herrn Barlens politische Stutenbissigkeit haben gerade wieder einmal verdeutlicht, dass der Ernst der Lage immer noch nicht komplett verstanden wurde, und diesen Erzählungen von Energiefonds und erneuerbaren Energien muss man nicht wirklich Glauben schenken, auch wenn man sich allmählich natürlich den Lösungsvorschlägen der AfD nähert. Mich freut es zwar, dass die Regierungen und auch die anderen Oppositionsfraktionen einen Bewusstseinssprung geschafft haben, es muss deutlich mehr getan werden, als bei dem Energiegipfel damals beschlossen wurde, aber ich kann trotzdem dem Landtag nur empfehlen, immer den originalen AfD-Ideen zuzustimmen und nicht irgendwelche schlaufuchsigen Copy-Paste-Papiere die Kontrolle über die Situation und Tätigkeit suggerieren sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Für uns von der AfD gilt weiterhin das simple geflügelte Wort von Erich Kästner, „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“. Und das tun wir, indem wir eine klare Zahl nennen und 150 Millionen Euro in einem Nachtragshaushalt fordern zur Überbrückung, bis endlich fertige geflickschusterte Bundeshilfen kommen. Wir können nicht länger warten auf irgendwelche vollständig belastbaren Grundlagen aus dem Bund und müssen hier kein Maranatha in irgendwelchen interfraktionellen Anträgen ausrufen, um den Bund zu loben. Wir müssen sehen, was das Land ohne den Bund tun kann zusätzlich. Das Land muss jetzt zügig handeln und einen Nachtragshaushalt hinlegen, der ein wirksames Zeichen an unsere Wirtschaft und Haushalte aussendet. In dieser Sitzung müssen die Weichen gestellt werden für ein moderates Entlastungspaket des Landes zusätzlich zum Bund, da der Bund viel zu zaghaft handelt. Der interfraktionelle Eilantrag ist ja im Kern ganz nett, aber es zeigt doch eindeutig, wie langsam diese Regierung ist. Bereits im vergangenen Plenum haben wir solche Forderungen hier eingebracht und einen neunstelligen Betrag zur Abfederung auf Landesebene einzustellen, eingefordert. Dies wurde von allen Fraktionen abgelehnt, ebenso wie unsere Forderungen zu weiteren Steuersenkungen. Wir wurden da wieder jovial geschulmeistert. Und wenn man dann schaut, was andere fachkundige Verbände fordern, da fragt man sich unmittelbar, ob Sie auch mit diesen Leuten so umgehen würden. Der Verband kommunaler Unternehmen beispielsweise forderte ganz frisch am 07.11., Zitat: „Für Strom sind die Senkung der Umsatzsteuer wie bei Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum ganz schnell möglich. Diese Vorschläge hatten wir bereits vor vielen Wochen gemacht, um schnelle, einfache Entlastungen auf den Weg zu bringen.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „Wenn man will, geht es auch schnell und einfach.“ Zitatende. Dies sagte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Er erklärte zudem, dass die Umsetzung vor März technisch nicht möglich wäre und die Stadtwerke zum 1. Dezember nicht 9 Milliarden Euro für alle Kunden bundesweit vorstrecken können für die Einmalzahlung. Also wir müssten jetzt beispielsweise Geld für die Stadtwerke vorhalten, die eventuell nichts vorstrecken können. Ähnliches gilt übrigens auch für die Beteiligungen und Landesunternehmen, wie zum Beispiel Häfen. Es ist für uns noch nicht ersichtlich, ob ROSTOCK PORT seine 1,5 Gigawattstunden gedeckelt bekommt, die er circa im Jahr verbraucht. Solche Probleme betreffen nun auch flächendeckend unsere Gesellschaft. Die Rezession beginnt, und auch wenn das BIP nicht der einzig wahre Wohlstandsindikator ist, das ifo Institut rechnete es neulich vor, bereits jetzt im dritten Quartal ein Minus von 1,4 Prozent. Das ist ein deutliches Zeichen für eine kommende Abwärtsspirale. Und schauen wir uns die Struktur der Reallöhne an. Selbst nach den offiziellen Angaben das Bundesamtes für Statistik sinken seit 2020 die Reallöhne zum zweiten Quartal dieses Jahres um satte 4,4 Prozent, und es dürfte jetzt noch schlimmer werden. Die Kraft der Löhne ist rein statistisch wieder auf dem Stand von 2013, also fast zehn Jahre „Abstrampeln“ für eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation wurden vernichtet innerhalb eines Jahres „Ampel“. Und es bringt gar nichts, sich über das Gas jetzt zu freuen, das erst in einem Jahr wieder halbwegs günstig sein wird. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex stieg im Oktober 2022 kräftig an: Plus 11,6 Prozent zum Vorjahresmonat ist die vorläufige Rechnung, Energiepreise explodierten um 43 Prozent, aber auch bei Nahrungsmitteln haben wir ein Plus von 20,3 Prozent. Hier in M-V sind die Haushalte „auf Kante genäht“. Die Leute sparen jetzt oder verbrauchen die ohnehin geringen Geldvermögen. Unser Land hat mit die geringsten Vermögen je Haushalt und ist Schlusslicht bei den Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde. Im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich kosten Arbeitnehmer durchschnittlich 29,27 Euro. Das sind nach Angaben des Statistischen Amtes hier in M-V 7,90 Euro weniger als im Bundesdurchschnitt und es sind im Ländervergleich immer noch die niedrigsten. Viele Unternehmen, Vereine oder Einrichtungen werden nicht nur weniger Einnahmen generieren, sondern auch deutlich höhere Ausgaben haben, ohne einen Cent mehr in Löhne stecken zu können. Das bedeutet harte Arbeit, schlechte Löhne für die Arbeitnehmer, das bedeutet eventuell auch einfach mal das Aus für die letzte Bäckerei in der Nähe und „Tschüss, Arbeitgeber!“. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ohne mehr Steuerentlastung, mehr Energieangebote durch Sanktionsstopp und konventionelle grundlastfähige Energie wird die Inflation nicht absinken. Sie aber lehnen hier das alles ab im Landtag, und Sie legen kaum etwas vor, wo die Ursachen oder Symptome mit gelöst werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da hilft nur eines: Wir müssen jetzt definitiv als Land tätig werden, und wir wollen ein 150-Millionen-Euro-Hilfspaket zu Beginn sowie eine Ausweitung der Darlehen und Bürgschaften. Sie fragen sicherlich, wie man auf die Summe kommt, und ich kann es Ihnen sagen, dass es wohl kaum berechenbar ist, was jetzt an Schieflagen auf uns zukommt. Wir haben diesen Betrag gewählt, da wir dafür auch eine Deckungsquelle angeben, wie Sie unserem Antrag entnehmen können. Es soll ein Zusatz sein zu den zahlreichen Anträgen, die wir in der Vergangenheit stellten. Es ist ein Anfang für die Zeit bis März, bis dann hoffentlich endlich irgendwelche wirksamen Maßnahmen des Bundes greifen. Klar ist jedenfalls, dass wir mit 30 Millionen Euro nicht auskommen werden, wenn schon die Landesverwaltung mit 55 Millionen Euro mehr für sich selbst im kommenden Jahr für Energie rechnet. Unsere Höhe lehnt sich da pro Kopf an den, ja, Beispielen der anderen Bundesländer, beispielsweise NRW und Bayern, an, wobei man bei denen ja sagen muss, dass sie deutlich energieintensivere Industrie haben. Wir haben uns als Fraktion mit Dutzenden Vereinen und Unternehmen getroffen, die alles Mögliche und Verschiedenes berichten. Das macht das Ganze auch so schwer zu berechnen. Da sind die Tafeln, die kaum noch Spritkosten tragen können, da sind die Leute aus der Werbewirtschaft, die erzählen, dass die Aufträge einknicken, aber auch Zahlungen kämen immer später, Liquidität fehlt. Schiffszulieferer aus Wismar berichteten mir, dass Neuinvestitionen komplett ausbleiben, und man wünsche sich das Kurzarbeitergeld der Corona-Zeit oder Liquiditätskredite zurück. In einer bekannten Gaststätte hier in Schwerin wurde mir berichtet, dass dieses Jahr die Martinsgans und wahrscheinlich auch die Weihnachtsgans flachfallen. Zum Einkaufspreis müsste man das Essen für 20 Euro anbieten, dann noch einmal Personal drauf, und ein Traditionsessen kostet locker schon mal 30 Euro. Das kann keiner bezahlen, Dutzende Weihnachtsfeiern werden nun storniert. Ein kleines Textilgeschäft aus Sternberg erklärte uns, dass Strom sich monatlich von 72 auf 193 Euro erhöht. Bisher gab es noch keine Erhöhungen durch die örtlichen Versorger beim Gas, aber man fürchte sich davor, weil man ohne Hilfen dann schließen muss, nachdem gerade erst die Corona-Zeit durch Staatshilfen und viel Privatgeld von der Familie überstanden wurde. Ein metallverarbeitender Betrieb mit siebenstelligem Umsatz und 50 Stammmitarbeitern und bis zu 150 Projekttreffen ist komplett am Verzweifeln wegen des hohen Energiebedarfs, fürs Schweißen und Biegen gibt es keine Energiesparmöglichkeiten nach dem jetzigen Stand der Technik, und man rechnet mit einem Gewinnrückgang um bis zu 20 Prozent und fürchtet Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischer Konkurrenz, zum Beispiel in Polen. Ich könnte das jetzt noch lange fortsetzen, ich erzähle Ihnen das hier aber aus einem Grund, und zwar damit Sie ein Gespür dafür bekommen, was Sie eigentlich mit Ihren Sanktionen gerade wieder für ein Chaos verursacht haben. Es wird jetzt Zeit, dagegen zu handeln. Und auch in anderen Bundesländern sieht man, dass wenigstens etwas getan wird. In NRW kündigte der Ministerpräsident Hendrik Wüst ein eigenes Landeshilfsprogramm über 3,5 Milliarden Euro an, das sind pro Kopf 194 Euro. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Bayern wird ein Härtefallfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufgesetzt, circa 115 Euro pro Einwohner, und hier im Land will man mit 30 Millionen eine wirksame Abfederung aufstellen. (Julian Barlen, SPD: Hä?! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Er hat es noch nicht erfasst.) 19 Euro pro Einwohner! (Julian Barlen, SPD: Haben Sie die aktuellen Ereignisse schon verarbeitet?) Ja, dazu komme ich doch jetzt! Hören Sie doch einfach zu! Auf unseren Druck hin kündigte man jetzt immerhin noch so einen Energiefonds an. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Keine Bildung ist ja auch eine Bildung.) Ja, damit kennen Sie sich ja am besten aus, Herr Barlen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie haben es ja gerade gesagt, Herr Barlen, Wasserstoff – 168 Millionen will man da jetzt in diesen Energiefonds –, immerhin mal eine Zahl, also im Antragstext Ihres interfraktionellen Antrags gabs ja keine Zahlen, da haben Sie sich ja zurückgehalten mit. Und jetzt erzählen Sie doch dann einfach mal die Wahrheit, was im Wirtschaftsausschuss erzählt wurde! Ja, 100 Millionen gab es in der Wasserstoffrücklage für die Projekte, und jetzt kam dabei raus, Herr Meyer hat es erzählt, dass 68 Millionen Euro mehr noch auf den Tisch müssen, um diese Wasserstoffprojekte zu realisieren. Also, Sie hätten es so oder so gemacht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) machen müssen, um Ihre Wasserstoff-Fantasien hier umzusetzen, Ihre Projekte. Und dann erzählen Sie doch nicht den Leuten, dass es Ihnen helfen soll bei der Energie … (Julian Barlen, SPD: Doch, doch! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Selbstverständlich tut es das.) bei den Energiemaßnahmen jetzt, sondern Sie hätten so oder so 68 Millionen Euro mehr aufbringen müssen für diese Wasserstoffprojekte. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir müssen so oder so etwas machen. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Langfristig.) Also erzählen Sie doch nicht, dass das irgendwelche Hilfen wären, die am Ende beim Bürger ankommen! Das ist Unsinn! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir glauben da nicht dran, dass da 1 Euro mehr in der Tasche der normalen Bürger und Haushalte hier landet, sondern das ist für andere Großprojekte gedacht. Aber vielleicht ist das auch das Ziel von Rot-Rot, einfach nichts tun (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD) und erst einmal Bürger, Vereine und Unternehmen ausbluten lassen, bis nichts mehr an Erspartem übrig ist, und erst dann will man an Ideologie und Staat sparen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Lassen Sie mich auch kurz noch etwas zu den Anträgen der CDU- und FDP-Fraktion sagen. Jetzt kenne ich die schulischen Leistungen von Herrn … (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben die wenigstens gelesen im Gegensatz zu Herrn Barlen.) Bitte? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich kenne jetzt die schulischen Leistungen nicht von Ihnen, Herr Liskow, (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) aber wenn ich Ihren Antrag so lese, dann vermute ich mal, dass wenn Sie in der 8. Klasse die Höhe des Greifswalder Doms ausrechnen sollten, dann da minus 350 Kilogramm rauskam. Es ist wirklich abenteuerlich, was Sie in Ihrem Antrag an kameralistischen Spielräumen durch die erhöhten Steuereinnahmen erkennen wollen. (Heiterkeit bei Dirk Stamer, SPD) Bei der vergangenen Finanzausschusssitzung war die CDU-Fraktion meiner Erinnerung nach anwesend, als der Tagesordnungspunkt zur Steuerschätzung auf meinen Antrag hin vom Finanzminister dargelegt wurde. Ja, es gibt eine deutliche Korrektur von 488 Millionen Euro nach oben bei den geschätzten Mehreinnahmen, aber dennoch landen wir massiv im Defizit – das behauptet zumindest der Finanzminister jetzt schon – (Marc Reinhardt, CDU: Nächstes Jahr, dieses Jahr nicht!) mit minus 250 Millionen Euro im nächsten Jahr. Einen aus diesem Defizit finanzierten 200-Millionen-Euro-Topf zur Verfügung zu stellen, das ist gelinde gesagt, ein Verstoß gegen alle kaufmännischen Prinzipien und die formale Logik, die wir nicht mittragen werden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Den Einbringungen der FDP zu ihrem eigenen Antrag hingegen kann man durchaus was abgewinnen, da ist viel Wahres im Kern dabei, aber wir denken auch, das ist hier das falsche Forum. Da sollte eher auf Bundesebene drüber diskutiert werden oder man kann sich da im Ausschuss drüber unterhalten und sollte jetzt hier keine Schnellschüsse abschießen. Allerdings muss ich zu Herrn Domke sagen, wenn er sagt, wir hätten keine Deckungsquelle angegeben, dann bitte beim nächsten Mal genauer auf den Antrag schauen. Das haben wir eben gemacht, dafür hat er uns dann irgendwie aber noch versucht zu kritisieren. Sehen wir nicht so, dass das nicht zustimmungsfähig wäre. Wir sehen kein Gesamtkonzept in dieser ganzen Wasserstoffstrategie hier des Landes. Es ist überhaupt nicht klar, was am Ende dabei rauskommen soll, wer die Abnehmer sein sollen, wo das alles hinsoll. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da werden Milliarden irgendwie verplant über die Jahre ohne Ziel und Sinn, und wenn das irgendwann mal auf dem Tisch ist alles, dann kann man da durchaus drüber reden, aber so jetzt ad hoc irgendwo irgendwelche Projekte hochzuziehen ohne, ohne Endpunkt, was dabei rumkommen soll, das halten wir gerade in dieser Situation nicht für nötig, sondern wir müssen jetzt erst mal die Schäden abfedern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, zu Herrn Terpe, da weiß ich nicht, da ist auch immer die alte gleiche Leier: Man müsste, man sollte, jetzt müssen die erneuerbaren Energien kommen. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht drin. – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ja, so richtig, was das jetzt helfen soll, ist immer nicht geklärt bei dieser Sache. Natürlich kann man da überlegen, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ob man in der Zukunft mit mehr Photovoltaik irgendwie energieautonomer werden kann, aber jetzt gerade, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) das hilft uns hier nicht weiter. Im Januar, im Februar, im März – da muss ich Ihnen leider widersprechen – und solidarisches Sparen, das halte ich ja schon für einen wirklichen Euphemismus, der an der Realität der Leute vorbeigeht, denn was bleibt denn den Leuten eigentlich übrig, außer zu sparen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ging darum. – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat nichts mit Solidarität zu tun, sondern mit den Zwängen, die Ihre Politik geschaffen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Also, der interfraktionelle Antrag ist für uns da nicht wirklich weiter kommentierenswert. Und wenn ich hier Aussagen höre von Frau Rösler, das klingt ja quasi so, als ob es toll wäre, dass wir jetzt bald 60.000 Wohngeldempfänger haben statt 20.000. Also, das ist doch jetzt keine, keine gute Kennzahl für eine Gesellschaft, dass wir mehr Transferleistungen an Leute zahlen müssen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das hat doch keiner gesagt.) Das ist doch, ist doch genau das Gegenteil! Das zeigt doch, dass immer mehr Haushalte nicht von ihrem, von ihrer Arbeit leben können, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Verkehrender Sinngehalt!) das ist doch, steht doch da drin. (Thomas Krüger, SPD: Sie bringen nur Probleme! Machen Sie mal Lösungen!) Also, Herr Krüger, wir haben hier seit Monaten, präsentieren wir hier die Lösungen, müssen Sie halt zuhören! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie reißen die Gesellschaft ein und Sie fragen nach Lösungen, Herr Krüger?!) Und vor Wochen fragten wir im Finanzausschuss nach einem Nachtragshaushalt. Da wollte man in diesem Jahr noch nichts davon wissen. Deswegen ist es schon mal erfreulich, dass Sie wenigstens jetzt damit mal ankommen. Aber da muss natürlich geschaut werden, was genau da reinkommt. Wir fordern 150 Millionen Euro jetzt zur Abfederung – Januar, Februar –, wo, wo noch nachgearbeitet werden muss. Und wir kommen mit einer klaren Gegenfinanzierung ohne irgendwelche Phantasmen hier an. Wir wollen einen Nachtragshaushalt spontan bereitstellen, damit keinem Bürger hier die Pellets ausgehen und kein Traditionsbäcker Insolvenz anmelden muss, bis diese Bundesmaßnahmen hoffentlich im März dann greifen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Daniel Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefragt, wozu diese neuerliche Regierungserklärung gut sein soll. Dann habe ich eben nebenbei gesehen, dass da eine Tageszeitung aus Mecklenburg-Vorpommern schon titelt, Frau Schwesig hätte die „MV-Bazooka“ herausgeholt, um hier die Probleme zu lösen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und da kann ich nur sagen: Kompliment an der Stelle! Das Blendwerk hat mal wieder hervorragend funktioniert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber es wird dann doch noch mal Zeit, dieses von Ihnen präsentierte Zahlenwerk an der einen oder anderen Stelle mal auseinanderzunehmen und zu korrigieren. 1,1 Milliarden Euro haben Sie uns hier auf den Tisch geknallt, und Herr Barlen hat das, glaube ich, auch mehrfach wiederholt, wie wir das auch bei dem sich wiederkehrenden Schauspiel hier immer und immer wieder hören dürfen. Wir hören eine Regierungserklärung der Ministerpräsidentin und kurze Zeit später wird in epischer Breite von Ihnen, Herr Barlen, das Gleiche noch mal wiederholt. Kann man machen, muss man aber nicht, (Julian Barlen, SPD: Extra für Sie!) zumal Sie dann wie immer am Ende es nicht versäumen, (Sebastian Ehlers, CDU: Wiederholung festigt!) der Oppositionsfraktion, der CDU, hier dann – Wie war es heute? – Arbeitsverweigerung vorzuwerfen und Ähnliches. Aber zu dieser Strategie, die Sie ja hier nach wie vor verfolgen, komme ich noch. Zunächst dann doch noch mal etwas zu den Zahlen: 1,1 Milliarden – das klingt erst mal wirklich nach einem ordentlichen Schluck aus der Pulle. Aber wenn wir uns mal angucken, was eigentlich dahintersteckt, und ich ziehe jetzt mal die 600 Millionen Bundesmittel, die Sie da reingerechnet haben, einfach mal raus und nehme die 500 Millionen, die Sie hier auch ins Schaufenster gestellt haben. Davon sind dann, unter anderem ist dieses Maßnahmenpaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und auch der Häfen, das ist aber keine Neuigkeit, der Landesanteil liegt da nach unseren Berechnungen bei 93,75 Millionen. Das ist aber ein „alter Hut“, das haben wir schon längst alles miteinander besprochen. Das ist der Anteil, den Mecklenburg-Vorpommern hier zu bezahlen hat, gleiches übrigens auch bei den hochgelobten Wasserstoffprojekten. Da sind wir ja dabei, ein ganz wichtiges Thema, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na hoffentlich!) das hat übrigens schon die Vorgängerregierung hier angeschoben. Es war das Wirtschaftsministerium, das will ich an der Stelle nicht unerwähnt lassen. Und deswegen hier so zu kommen, als wenn Sie jetzt hier irgendwas neu erfunden hätten, und hier schon, ich meine, ich würde es mir ja wünschen, Herr Barlen. Wasserstoff, Texas und so weiter und so fort sind schöne Floskeln, höre ich auch immer gerne, aber das ist natürlich auch wirklich nur eine Floskel, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ob wirklich dahinter etwas steckt, das gilt es noch herauszufinden. Wir sind da konstruktiv und sind da auch dabei. Aber auch diese IPCEI-Projekte, über die Sie ja dann gesprochen haben, das ist ja nichts Neues, darüber haben wir hier schon im letzten Jahr, die Realisierungsphase war am 28. Mai 2021. So, der Landesanteil liegt hier bei 170 Millionen. Dann das Thema Wohngeld, müssen wir kofinanzieren, Hälfte/Hälfte mit dem Bund: 80 Millionen. Das Deutschlandticket nach unseren Berechnungen müssen wir mit 50 Millionen ebenso mitbezuschussen. Wenn wir jetzt alles mal zusammenrechnen, schmilzt also der Landesanteil, also der Neuigkeitswert, auf dann knapp 100 Millionen, (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) und das ist dann tatsächlich der Härtefallfonds. 100 Millionen – bleibt immer noch ein Stück weit oder nicht nur ein Stück weit, ein ordentliches Stück hinter den eigentlichen Erwartungshaltungen, die hier auch im Landtag, insbesondere von meiner Fraktion formuliert wurden, zurück. Und, Herr Barlen, Sie haben vorhin gesagt, die 200 Millionen, unser Antrag, das sei alles nicht kommuniziert und wir würden das hier sozusagen aus der, aus der Tasche schießen. Dieser Antrag liegt seit über einer Woche vor, und uns vorzuwerfen, wir würden uns hier irgendeinem Prozess verweigern wollen, das ist schon wirklich irre! Ich kann auch nichts dafür, dass Sie den Landtag, das Parlament, den Parlamentarismus völlig negieren (Julian Barlen, SPD: Wat?) und die politische Debatte aus dem Landtag herausholen wollen und in irgendwelche anderen Sondergremien transformieren wollen (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) und in irgendwelche Telefonschalten. Aber noch findet die Demokratie in diesem Land hier statt – im Landtag Mecklenburg-Vorpommern! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und wenn Sie Ihre eigene Rede sich vielleicht noch mal rekapitulieren möchten, dann werden Sie merken, dass Sie genau das infrage gestellt haben. Und ganz ehrlich, das erfüllt mich ein Stück weit mit Sorge! Ich will aber hier noch mal ganz kurz auf dieses Zahlenwerk eingehen. Es bleiben also letztlich 100 Millionen, es bleibt also der Härtefallfonds, der jetzt Energiefonds heißt. Das ist erst mal schön fürs Wording, aber da haben letztlich die Leute noch nichts davon. Und es war meine Fraktion, es war namentlich Wolfgang Waldmüller, der im letzten Ausschuss nachgefragt hat, wie sich das Ganze jetzt entsprechend verhält, und ja, da haben wir dann die ersten Antworten bekommen: 5 Millionen waren das da für die Stadtwerke und 10 Millionen für – salopp formuliert –, für alle anderen, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, aber eben auch für Privathaushalte. Da sind dann erste Ideen entwickelt worden. Aber wir sind noch immer nicht in der Phase, dass wir den Menschen da draußen sagen können: Ja, jetzt kommt die Hilfe, dann kommt die Hilfe, und genauso viel könnt ihr erwarten. Noch weiß niemand in diesem Land, wer von den zusätzlichen Landeshilfen profitieren kann. Und ich glaube, es wäre schön gewesen, wenn wir schon ein deutliches Stückchen vorangekommen wären in der Vergangenheit. Und da sage ich es noch mal: Die CDU-Fraktion hat sich hier konstruktiv eingebracht. Wir haben viele Anträge zum Thema Energie eingebracht. Ich kann mich erinnern, das war im Dezember 2021, also weit vor den Kriegsereignissen, wo sich schon eine drohende Energiepreisentwicklung abgezeichnet hat, wo wir hier Ihnen Vorschläge unterbreitet haben, um darauf einzugehen, um dem entgegenzuwirken. (Sebastian Ehlers, CDU: Das war im Dezember. Das haben Sie abgelehnt.) Das haben Sie leider abgelehnt und uns tatsächlich vorzuwerfen, wir würden hier uns irgendeinem Arbeitsprozess verweigern, das ist wirklich einfach nur daneben, und ich finde es einfach auch unanständig, Herr Barlen! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Aber lassen Sie mich noch mal kurz auf diese Strategie, die Sie hier verfolgen, eingehen. Das Schauspiel, was Sie hier ständig immer wieder vollführen, lasse ich mal beiseite. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn Sie in Pressegesprächen uns vorwerfen, wir würden die staatspolitische Verantwortung scheuen. Hier, wie schon erwähnt, reden Sie von Arbeitsverweigerung. Und das Ganze erinnert mich dann doch sehr, sehr stark an etwas, was man Konformitätsdruck nennt: Wer nicht mitmacht, der gehört nicht zu uns, der ist gegen das Gute und der gehört auch nicht mehr dazu. (Patrick Dahlemann, SPD: Ist das hier eine Therapiestunde oder was?) So wird es hier von Ihnen in jeder Plenarwoche wiederholt. Und ich weiß was, mittlerweile habe ich erkannt, was das für eine Strategie ist. Sie wollen einfach diejenigen brandmarken, die nicht Ihrem Antrag beitreten, die eine andere Idee haben von dem, wie wir diese Krise lösen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Und das haben wir, wie schon erwähnt, mit einem Antrag vollführt. Und dann sind Sie auch nicht mal, scheuen noch nicht mal, in Ihrem Antrag so weit zu gehen, dass Sie diejenigen Oppositionskräfte, die dann doch mitmachen, warum auch immer, ich lasse das jetzt mal unkommentiert, die werden dann noch gelobt für die Ideen und Anträge, (Patrick Dahlemann, SPD: Weil die die eingebracht haben. – Sebastian Ehlers, CDU: Und die Sie abgelehnt haben.) die sie hier in der Vergangenheit auf den Tisch gelegt haben. Und das kann man ja machen, aber das Perfide an dem Ganzen ist, diese Initiativen haben Sie hier abgelehnt, und zwar wortreich abgelehnt, das würde alles nichts bringen. Jetzt ist es aber völlig in Ordnung, jetzt steigen die Mitmachenden, ich nenne es mal die Koalition der Willigen, die steigen bei Ihnen mit ein, und die dürfen sich jetzt ein großes, dickes Lob anhören, und das ist Ihre Strategie. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Das nennt man Konformitätsdruck. (Julian Barlen, SPD: Welcher Achse gehören Sie eigentlich an?) Und, Herr Barlen, wenn Sie das mal ein bisschen googeln und sich dann mit dem Begriff auseinandersetzen, finde ich es schon schauderlich mittlerweile, dass wir das hier, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) diese Strategie heute am 9. November, hier wieder von Ihnen erfahren müssen. Denn diese Strategie ist, wie Sie wissen, in totalitären Regimen angewandt worden. (Horst Förster, AfD: Oh, oh, oh! – Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Schämen Sie sich!) Und ich bin, ja, ich bin ehrlicherweise erschrocken, ich bin ehrlicherweise erschrocken, dass Sie, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Peters, einen kleinen Moment! Einen kleinen Moment, Herr Peters, ich muss Sie jetzt an dieser Stelle unterbrechen! Diesen Vergleich, den weise ich als nicht parlamentarisch zurück. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht Ihnen nicht zu! Steht Ihnen gar nicht zu in dem Fall!)

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Daniel Peters CDU

Frau Präsidentin, steht mir nicht zu, das jetzt zu erwidern, aber vielleicht ergibt sich im Nachgang die Möglichkeit, anhand meines Wortprotokolls noch mal nachzulesen, was ich eigentlich gesagt habe. (Patrick Dahlemann, SPD: Lesen Sie das bloß nicht noch mal nach!) Vielleicht lassen sich da möglicherweise Missverständnisse aufklären. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Aber ich bleibe dabei, ich empfinde diese Strategie als antidemokratisch. Und ich glaube, dass Sie das bewusst machen, dass Sie bewusst versuchen, die Opposition hier im Landtag auszugrenzen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was? Das Gegenteil ist der Fall. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) indem Sie, indem Sie unsere Anträge hier in einer Art und Weise, in einer Art und Weise abkanzeln, und nur diejenigen, die mit auf Ihren Antrag gehen oder möglichst noch einfach nur Beifall klatschen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die werden von Ihnen gelobpreist, und alle anderen sind raus. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Und, meine Damen und Herren, das lassen wir mit uns nicht mehr machen, und wir werden nicht müde, auf diese perfide Strategie immer und immer wieder hinzuweisen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Dass das der – wie hat so kürzlich ein Journalist des Landes gesagt –, dass das der Pionierorganisation Manuela Schwesig gefällt und Sie auch als kleiner Koalitionspartner nichts dagegen haben, das mag ja Ihnen gefallen. Ich finde auch das mittlerweile besorgniserregend. Aber das müssen Sie entsprechend intern klären. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Und jetzt, jetzt, jetzt ist ja noch mal die Frage, Sie wollen sich ja, in Ihrem Antrag haben Sie sich ja mehrfach abfeiern lassen, so, da hätte ich gern noch mal zwei Fragen beziehungsweise auch zwei Anmerkungen. Das eine ist das Thema Offshore. Sie haben viel in Ihrer Rede über Rostock gesprochen. Und wir reden ja aktuell über die Chance, die sich da auf dem Marinearsenal auftut, dass wir möglicherweise hier auch ein internationales Unternehmen ansiedeln können, das hier an der Stelle in Rostock versucht, Konverterplattformen zu bauen. Das wäre wirklich schön, denn wir erleben ja gerade, dass das Thema Offshore an seiner Bedeutung zunimmt. Und hier bleibt aber, hören wir leider seit Wochen irgend- wie gar nichts mehr. Es gibt das ernsthafte Interesse des Unternehmens, aber irgendwie fehlt die Entscheidung aus Berlin, und zwar vom SPD-geführten Verteidigungsministerium. Und deswegen sage ich Ihnen, wenn Sie tatsächlich, so wie Sie es beschrieben haben, auch Sie, Frau Schwesig, so großen Einfluss in Berlin haben, dann bitte ich Sie, machen Sie diesen Einfluss geltend, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) damit die Blockadehaltung des SPD-geführten Verteidigungsministeriums in Berlin endlich aufhört, weil ansonsten wird dieses Unternehmen woanders eine Investitionsentscheidung treffen, und das wäre doch alles andere als gut. Und deswegen ist das etwas, was Sie vielleicht auch mal hätten erwähnen können, dass da noch zu arbeiten ist und dass Sie da Ihren Einfluss bitte an der Stelle geltend machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ein weiterer Punkt, wo ich mich frage, wofür Sie sich hier eigentlich abfeiern lassen, das ist der Punkt des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da haben Sie sich schon verabschiedet.) Und ich hätte es schon irgendwie für gut befunden, wenn in dieser Aussprache auch mal dazu gesprochen worden wäre, dass die Rektorin der Universität Greifswald 250 Vollzeitstellen in Gefahr sieht, nicht nur, nicht nur, weil die Energiekrise dort heftig zuschlägt, sondern weil unsere Wissenschaftsministerin ernsthaft in Erwägung zieht, einen Raubbau an dieser Universität und an allen anderen Hochschulen vorzunehmen, (Marc Reinhardt, CDU: J.!) indem sie nämlich in die Rücklagen, die gebildeten Rücklagen greifen möchte, um dann entsprechend die Energiekrise gegenzufinanzieren. Das ist doch einfach unmöglich! Diese Rücklagen sind gebunden, das sind gebundene Mittel für Personal, für Forschungsprojekte, für technische Ausstattung, und es kommt Ihnen nicht ein Wort dazu über die Lippen! Das ist originäre Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und Sie erwähnen das nicht mit einer Silbe! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nein, es ist ausschließlich Lobhudelei der Ministerpräsidentin zu hören, und wie toll diese Regierung angeblich in Berlin gehört wird. Nichts davon ist leider wahr, wie wir wissen, und das habe ich Ihnen an einem Beispiel auch plausibel erklärt, und hier hätte ich mir tatsächlich gewünscht, dass Sie auf dieses Thema eingehen. Ich kündige schon jetzt an, dass wir im nächsten Antrag, auch wenn Sie uns wieder Arbeitsverweigerung vorwerfen, einen Antrag vorbringen, der nicht bringt, der nicht nur diese Energieproblematik für die Hochschulen aufgreift, sondern eben diese geschaffenen strukturellen Probleme. Und offensichtlich ist es so, dass diese Landesregierung die strukturellen Probleme der Unis und Hochschulen nicht lösen möchte, sondern noch mal verschärfen will. Und das hat mittlerweile auch ein Rektor der Universität Rostock sehr, sehr deutlich gemacht. Wir spielen hier mit der Zukunft unseres Landes, und Sie haben nichts Besseres zu tun, als sich hier selbst abzufeiern. Meine Damen und Herren, wie hat Franz-Robert Liskow zu Recht gesagt, die sind ganz, ganz weit weg von der Realität, und das ist einfach nur schade und traurig, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich wünsche mir, dass Sie tatsächlich für die kommenden Plenarwochen in der Art und Weise des Umgangs mit der Opposition hier einen anderen Kurs einlegen – das ist dann auch meine letzte Bemerkung – und dass wir uns das einfach ersparen können, dass der normale parlamentarische Betrieb, auf den man sich hier verständigt hat, und heute ist ja an die Wurzeln dieses Parlaments, an die Geschichte erinnert worden, Gott sei Dank, und deswegen wäre es schön, wenn man dieses parlamentarische Miteinander auch so pflegt, wie es sich gehört, und dazu gehört auch ein vernünftiger Umgang mit der Opposition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Regierung hat nunmehr ums Wort gebeten der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich wollte ich gar nicht mehr ans Rednerpult gehen, (Zuruf aus dem Plenum: Dann lassen Sie es doch!) aber nach dem Beitrag von Herrn Peters muss ich an das Rednerpult gehen. (Thore Stein, AfD: So ein Quatsch!) Doch, sicher! (Thore Stein, AfD: Sie waren doch schon vorher als Redner gemeldet.) Am 9. November, hier an diesem Tag, an dem tatsächlich dieser Tag feierlich begangen worden ist, Herr Peters, ich bedaure das sehr, aber das, was Sie hier gemacht haben, Sie haben die CDU gerade zusammengestellt mit der AfD. Ich weiß nicht, fühlen Sie sich da wohl? Oder fühlen Sie sich einsam? (Sebastian Ehlers, CDU: Hä! Was haben Sie denn gehört?) Sie haben dauernd davon geredet, wie mit der Opposition umgegangen wird, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) als wäre die CDU die einzige Opposition hier. Was ist denn mit der FDP und den GRÜNEN? (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Sie sagen, das ist nicht in Ordnung, das sei antidemokratisch, und ich will gar nicht wiederholen, was Sie hier noch gesagt haben, und Sie haben – und deswegen habe ich mich vor allen Dingen zu Wort gemeldet – es wirklich geschafft in Ihrem Beitrag, tatsächlich 1,1 Milliarden für die Zukunft des Landes, um diese Energiekrise zu bewältigen, auf 100 Millionen runterzurechnen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das muss man wirklich erst mal hinbekommen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) 1,1 Milliarden wird die Landesregierung (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist doch Quatsch!) zur Bewältigung dieser Energiekrise in die Hand nehmen (Marc Reinhardt, CDU: Das ist gelogen.) und auch hebeln. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt doch nicht. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und es ist einfach verkürzt, wenn die CDU meint, es geht hier nur um Härtefälle. Härtefälle sind ein ganz wichtiges Thema, aber wir haben auch den Härtefallfonds oder den Härtefallbereich des Bundes. Der Bund will mindestens 12 Milliarden Euro dafür in die Hand nehmen. Ich gehe davon aus, dass von diesen 12 Milliarden Euro auch mehr als 200 Millionen in Mecklenburg-Vorpommern landen werden. Und die Landesregierung wird darüber hinaus noch mal 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Davon ist berichtet worden. Dass Sie aber sagen, die 800 Millionen, die vorgesehen sind, um hier Wasserstoffprojekte, um erneuerbare Energien, um Infrastruktur auszubauen, das legen wir einfach mal vom Tisch, weil ist ja schon irgendwo und gar nicht wichtig – das ist falsch, es ist falsch, (Sebastian Ehlers, CDU: Da hätten Sie zuhören müssen, da hätten Sie zuhören müssen, Herr Geue. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil wir brauchen sowohl für die Härtefallregelungen (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) als auch für eine stärkere Energieunabhängigkeit und Bewältigung des Klimawandels, brauchen wir diese Investitionen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und gerade am Beispiel der Wasserstoffprojekte möchte ich Ihnen das mal darlegen. Wir hatten bisher 100 Millionen in der Rücklage des Landes, und jetzt ist herausgekommen – und da freue ich mich auch als Finanzminister sehr, weil das nämlich wirklich die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns ist, Wasserstoffwirtschaft mit der Möglichkeit, klimaneutrale Industrie hier anzusiedeln und gut bezahlte Arbeitsplätze nach Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen –, statt den 100 Millionen ist jetzt die Möglichkeit, wenn wir knapp 170 Millionen einsetzen, dass wir eine sehr große Hebelwirkung für das Land an Investitionen bekommen. Schön ist, dass alle fünf Wasserstoffprojekte, die sogenannten IPCEI-Projekte, tatsächlich akzeptiert worden sind. (Marc Reinhardt, CDU: Kommt da noch was Neues, oder?!) Das ist eine ganz tolle, großartige Nachricht, die hier einfach vom Tisch genommen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sandy van Baal, FDP) Ja, da kann man auch mal wirklich klatschen. Alle fünf Projekte, die angemeldet worden sind, werden finanziert, sind akzeptiert, und zwar nur, wenn das Land tatsächlich das Geld bereitstellt. (Marc Reinhardt, CDU: Das sind doch keine Neuigkeiten, da reden wir seit 2021 drüber.) Wir schaffen also mit 170 Millionen, die wir als Landesseite hinstellen, (Marc Reinhardt, CDU: Mein Gott!) dass der Bund 560 Millionen an Investitionen nach Mecklenburg-Vorpommern geben wird. Ohne die 170 würde null kommen. Und es gibt noch Eigenmittel – das hat der Energieminister noch in den letzten Gesprächen gesagt – von auch noch mal rund 140 Millionen. Wir reden also über ein Investitionsvolumen für die nächsten Jahre von 700 Millionen Euro (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) für diesen ganzen Bereich Wasserstoff – wow! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich habe auch schmunzeln müssen, Herr Peters, als Sie gesagt haben, das ist, das kommt ja auch alles ursprünglich schon aus dem Wirtschaftsministerium – also bitte schön, das kam schon immer aus dem Energieministerium. Das Wirtschaftsministerium der letzten Legislaturperiode mussten wir wirklich zum Jagen tragen. Also bitte! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Darüber hinaus – (Sebastian Ehlers, CDU: Oh Gott, oh Gott, oh Gott!) Investitionen, Härtefälle sind wichtig – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) haben wir noch weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir finanzieren die Steuer…, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Steuerentlastung finanzieren wir in Mecklenburg-Vorpommern ab nächstem Jahr jedes Jahr, jedes Jahr mit rund 300 Millionen. Das sind auf diese Legislaturperiode 1,2 Milliarden Euro – Steuererleichterungen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landeshaushalt mitfinanzieren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das sind strukturelle Belastungen für den Landeshaushalt, das ist richtig, dass wir das tun, weil wir die Inflation haben, weil wir die Menschen entlasten müssen, aber das kommt zu dem, was wir hier heute besprochen haben, noch hinzu. Ich bin in ganz anderen Größenordnungen und ich finde, das gehört dazu, gerade angesichts dieser großen Herausforderungen und der Probleme, die wir haben, auch entsprechend, dass wir hier beieinanderbleiben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Lösungen, die wir gefunden haben, kann man ja immer im Inhalt kritisieren, aber sie so vom Tisch zu nehmen und kleinzureden, (Sebastian Ehlers, CDU: Bei diesen persönlichen Worten, Herr Geue, bleiben wir gerne beieinander. So viel heiße Luft, so viel heiße Luft!) das ist falsch. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! (Marc Reinhardt, CDU: Satz mit X, das war nix!) Für die Fraktion DIE LINKE hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Rede konzentriert sich auf die aktuelle Energiesituation (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) und auf unsere Herausforderungen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Aber ich will trotzdem noch einige Vorbemerkungen bringen. (Marc Reinhardt, CDU: Dann doch nicht.) Ohne den deutschen Strom, auch aus erneuerbaren Energien, stünde Frankreich aktuell aufgrund ihrer kaputten Atomkraftwerke ziemlich blank da. Und würde nicht die französische Atomwirtschaft in einem großen Konzern mit Staatsbeteiligung stecken, wäre dieses alleinige Rückgrat der französischen Energieversorgung längst bankrott. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das mag ich überhaupt gar nicht glauben. Haben Sie dafür Quellen?) Und zum Thema Ehrlichkeit: Was würde es denn die Verbraucher pro Kilowattstunde kosten, wenn der Bau von Atomkraftwerken gleich bei der EEG-Umlage direkt auf Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt würde? Oder soll das, wie in der Vergangenheit massiv durch Steuergelder, Steuergelder, die Sie ja so gerne .... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Beim EEG die Steuergelder meinen Sie jetzt, oder was?!) Nein, ich rede gerade ... Oder soll (Thore Stein, AfD: 500 Milliarden für die Energiewende, Herr Seiffert!) das wie in der Vergangenheit massiv durch Steuergelder gestützt werden? (Thore Stein, AfD: 500 Milliarden!) Denn ohne hohe staatliche Subventionen oder Preisgarantien wurde und wird kein einziges Atomkraftwerk gebaut. Marktfähig sind Atomkraftwerke bis heute nicht. (Martin Schmidt, AfD: Was?) Zu meiner vorbereiteten Rede: Die Gasspeicher sind über 99 Prozent voll. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das würde bei dem in Wintermonaten üblichen Verbrauch zwei bis zweieinhalb Monate reichen. In den vergangenen Wochen spielte uns das milde Wetter in die Hände, auch dank dem goldenen Oktober wurde weniger Gas verbraucht. Nun wird es kälter und der Füllstand der Gasspeicher ist erstmals seit Wochen leicht gesunken. Grund genug für den Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller, zum Sparen aufzurufen. Ich für meinen Teil nehme aber wahr, dass alle sehr bewusst heizen. Solange wie möglich blieb die Heizung aus. Der Thermostat steht auf 2, nicht alle Räume werden überhaupt beheizt. Allein angesichts der Kosten wird gespart, wo es geht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Erdgas wird aktuell aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien importiert. In Belgien und den Niederlanden landen Schiffe mit dem Flüssigerdgas, dem LNG, an, von den Häfen aus gelangt es über die Pipelines nach Deutschland. Die deutsche ReGas geht davon aus, dass ab Dezember auch in Lubmin LNG angelandet und ins Netz eingespeist werden kann. Inzwischen liegen alle notwendigen Unterlagen für die Genehmigung des Terminals vor. Damit kann das Verfahren starten und wird mit voller Kraft durchgezogen. Zwar wurden schon eine ganze Reihe Vorarbeiten geleistet, so gibt es Teilgenehmigungen und seit September werden der Hafen vertieft und der Kai umgebaut, aber erst mit den vollständigen Unterlagen der Deutschen ReGas konnten in dieser Woche die öffentliche Auslegung und Beteiligung beginnen. Damit haben auch alle Interessierten der Region die Chance, Einzelheiten über das Vorhaben zu erfahren. Öffentlichkeit und alle Träger öffentlicher Belange haben Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Das Verfahren soll so zügig wie möglich, muss aber auch in der erforderlichen Gründlichkeit durchgeführt werden, da stimme ich mit Minister Backhaus völlig überein. Trotz aller gebotenen Eile muss ein rechtssicheres Verfahren garantiert sein. Unbestritten spielt der Standort Lubmin eine herausragende Rolle für die Versorgungssicherheit zunächst mit Erdgas. Schon heute denken wir doch weiter und setzen alles daran, dass Erdgas so schnell wie möglich von Wasserstoff abgelöst werden kann. Die deutsche ReGas betreibt eine offene und transparente Informationspolitik, zuletzt beim Informationsabend am 1. November. So wurde auch darüber informiert, dass die Vergabeverfahren für langfristige Regasifizierungskapazitäten beendet sind. Das Buchungsinteresse überstieg die Kapazitäten. Damit sieht es die Deutsche ReGas als gesichert an, dass das LNG-Terminal ab Dezember technisch bereit und auch vertraglich ausgelastet sein wird und einen wichtigen Beitrag zur Versorgung Deutschlands mit Erdgas leisten kann. Auch mit dem LNG-Terminal in Wilhelmshaven kommt man gut voran. Die Pipeline ist zur Hälfte fertig, denn anders als in Lubmin muss erst eine 26 kilometerlange Pipeline verlegt werden, die das Terminal mit dem bestehenden Gasfernleitungsnetz in Etzel verbindet. Auch hier soll möglichst um Weihnachten herum, also ab Weihnachten herum LNG importiert werden. Wir sind also auf einem sehr guten Weg, ohne Gasmangellage durch diesen Winter zu kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, in der unlängst erfolgten öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zu Fortschritten und Perspektiven bei Wind- und Sonnenenergie sowie Wasserstoff war eindeutiger Tenor, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren viel zu lange dauern und deutlich verkürzt werden müssen. Die Experten haben ein ganzes Bündel an notwendigen Maßnahmen genannt, die es anzupacken und umzusetzen gilt. Ich glaube, außer mit der AfD gibt es fraktionsübergreifend Konsens, dass wir handeln wollen und müssen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Glauben und Realität gibts einen Unterschied.)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Seiffert, …

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Daniel Seiffert Die Linke

Ich kann …

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Elke-Annette Schmidt

… ich muss Sie kurz unterbrechen. Es wird eine …

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Daniel Seiffert Die Linke

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

… Zwischenfrage ... Gestatten Sie nicht? Gut.

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Daniel Seiffert Die Linke

Ich kann Ihnen versichern, die Fachressorts der verschiedenen Ministerien und die Regierungsfraktionen sind seit Monaten kräftig dabei, die Kuh vom Eis zu holen. Es gilt, Aufgabenzuordnungen zu optimieren, wie etwa mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Sitzung noch behandeln werden. Es gilt, Bundesregelungen in Landesrecht umzusetzen und Verfahrensabläufe zu straffen, es gilt Fristsetzungen vorzunehmen und bei Nichteinhaltung als Zustimmung zu werten, es gilt, den Vorrang der erneuerbaren Energien in allen Abwägungsvorgängen zu etablieren und dabei auch über viele Schatten zu springen. Damit meine ich neu justierte Artenschutzregelungen, die weniger auf jeden Horst, sondern künftig auf die gesamte Population abstellen. Und ich meine, dass pragmatische Lösungen zu finden sind, die dem Denkmalschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien Rechnung tragen. Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren steht außer Frage, um Energiesicherheit zu erwirken und uns so schnell wie möglich von fossilen Energiequellen unabhängig zu machen. Die soziale Komponente der Energiewende kommt aber leider immer noch zu kurz. Das kritisieren wir als Linksfraktion seit vielen Jahren, und das muss sich endlich ändern. Wir brauchen dringend eine Reform der Netzentgelte. Für das kommende Jahr, (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) für das kommende Jahr wurden insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern hohe Steigerungen bei den Netzentgelten für die Verteilnetze angekündigt. Die Netzentgelte werden bei der E.DIS Netz voraussichtlich um 50 Prozent für Haushaltskunden und bei der WEMAG zwischen 23 und 30 Prozent für die verschiedenen Kunden steigen. Das würde den Strom noch einmal 2 bis 4 Cent die Kilowattstunde verteuern. Auch die Netzbetreiber haben im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen, dass es dringend einer Reform der Netzentgelte bedarf. Bislang fehlten im Bundesrat Mehrheiten für unsere entsprechende Bundesratsinitiative, die eine bundesweit solidarische Wälzung der Netzkosten in den Verteilnetzen zum Ziel hat. Mecklenburg-Vorpommern schloss sich jüngst der Forderung Niedersachsens an zur Schaffung von Strompreiszonen. Aber auch eine Übernahme der Kosten durch den Bund wäre denkbar. Mittlerweile ist dieses Thema wohl auch endlich auf Bundesebene ins Bewusstsein gerückt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebenes Gutachten mit Lösungsvorschlägen geprüft. Aktuell wird nach einer mit EU-Recht vereinbaren Lösung gesucht. Bleibt abzuwarten, dass es zügig gelingt, eine sozial gerechte Lösung zu finden. Die hohen Strompreise sind auch ein echter Wettbewerbsnachteil. Energieintensive Unternehmen sollten sich eigentlich dort ansiedeln, wo viel erneuerbarer Strom erzeugt wird – tun sie aber nicht, weil durch die Netzkosten es immer noch billiger ist, im Süden anzubauen. (Thore Stein, AfD: Nein, weil der Strom nicht ständig da ist.) Eine Lösung sehen wir in der Wasserstofftechnologie. Überschüssige erneuerbare Energie wird für die Wasserstoffproduktion genutzt. In Mecklenburg-Vorpommern werden in den kommenden Jahren alle fünf IPCEI-Projekte umgesetzt werden, (Thore Stein, AfD: Können Sie mal einen Effizienzgrad nennen?) die mittels Elektrolyseuren Wasserstoff herstellen beziehungsweise sich mit dem Transport von Wasserstoff befassen. (Thore Stein, AfD: Und wie effizient ist das?) Das Land wird die Bundesförderung kofinanzieren und damit Finanzierungslücken schließen. Es handelt sich um ein Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 700 Millionen Euro. Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird dazu beitragen, erzeugte erneuerbare Energie innerhalb des Landes zu nutzen und auch die Wertschöpfung im Land zu behalten. Damit hat Mecklenburg-Vorpommern zugleich gute Chancen, sich von fossiler Energie unabhängig zu machen, die Energieversorgung zu sichern und zukunftsfähiger zu werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention der AfD-Fraktion vor. Herr Schmidt. Moment, Moment, Moment! Das ist es. Bitte!

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank fürs erhaltene Wort, Frau Landtagspräsidentin! Also ich muss schon sagen, ich bin da ein bisschen stutzig geworden bei Ihrem Satz, dass Kernkraftwerke nicht marktfähig wären. Also bisher gucke ich da mich weltweit um, was da passiert, alle wollen Kernkraftwerke bauen, und wenn man sich einfach so Zahlen anschaut, wie zum Beispiel Erntefaktor oder Amortisationsdauern von verschiedenen Energieerzeugungstypen, dann ist die Kernenergie immer ziemlich weit oben. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und selbst, wenn man da eine Internalisierung externer Effekte mit einberechnet wie Nachsorge und alles, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) setzen doch eigentlich so ziemlich die meisten Staaten weltweit oder versuchen es zumindest, auf Kernenergie zu setzen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass Sie das noch ein bisschen erläutern, wie da Ihre Zahlen sind, warum sich das alles nicht lohne und was da an Subventionen wohl bei Windenergie nicht geflossen wäre, was bei Kernenergie zu hoch war, was da die Amortisationsdauern sind, die Erntefaktoren. Dass Sie auf solche bahnbrechende Erkenntnis kommen, dass Kernkraftwerke nicht marktfähig sein sollen, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) fand ich zumindest sehr verwunderlich, ja. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Daniel Seiffert Die Linke

Ja, sehr gerne. Also ich habe ja versucht, darauf aufmerksam zu machen, das, was Sie den Erneuerbaren immer wieder vorwerfen, dass hier am Anfang viel subventioniert werden musste, wenn wir das Gleiche auf die Atomkraft übertragen, das würde das überhaupt nicht, würde das viel zu teuer werden. (Philipp da Cunha, SPD: Fast 40 Cent.) Ja, da fängt es schon mal an, wenn ich das umlege auf die Kilowattstunde, das gibt enorme Summen. (Thore Stein, AfD: Heute zahle ich 49.) Oder man macht das so, wie das in der Vergangenheit überall gemacht wurde und wie es auch jetzt viele Staaten machen, wenn sie auf Atomkraft setzen: Man nimmt ganz, ganz viel Steuergeld in die Hand. Und dann hatten wir ja heute auch schon in der Rede gehört, wir sollen immer nicht so tun, als wenn da irgendwie das Geld magisch kommt. Das ist dann auch Steuergeld. Das haben die Leute dann nicht, wie bei der EEG-Umlage, direkt auf der Rechnung, auf der Stromrechnung, aber das wird ja trotzdem dann aus dem Staatshaushalt finanziert. Und das lassen Sie in Ihren Erklärungen auch immer offen, wie viel dafür erforderlich ist. Und da reden wir auch von Hunderten Milliarden (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) für die Größenordnung, die Sie für Atomkraft verwenden wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns gemeinsam einig, dass das Thema Energieversorgung aktuell eines der wichtigen Themen ist, das Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch alle anderen Institutionen umtreibt, so weit, so gut – die ungewisse Situation, die Unklarheit, was kommt auf uns zu, für viele auch schon neue Verträge, die sie überfordern, und auch Unternehmen, die gut gewirtschaftet haben, vor Herausforderungen stellen und zum Teil auch mehr. Ich bin froh, dass mit der Einigung aus der letzten Woche Entscheidungen getroffen wurden, die an vielen Stellen Klarheit schaffen. Das gibt Planungssicherheit. Ich spare mir hier mal die Aufzählung der Ergebnisse vom 2. November auf, das ist hinreichend getan. Relevant sind aber insbesondere mit Blick auf die Anträge von CDU und AfD die geplanten Härtefallregelungen. Diese werden mit bis zu 12 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert und sollen insbesondere dort zum Tragen kommen, wo die Energiepreisbremsen nicht für ausreichend Entlastungen sorgen. Insgesamt ist das von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene Maßnahmenpaket als Erfolg zu werten. Das Entscheidende ist, dass am Ende alle Härten in allen Gesellschaftsbereichen abgefedert werden. Das muss sichergestellt werden. Und dafür sollen ausreichend Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und wo notwendig auch Landesmitteln bereitgestellt werden. Der heute vorgestellte Energiefonds ist eine gute Initiative, um endlich die Chance der erneuerbaren Energien, die wir hier im Land wirtschaftlich haben, zu nutzen. Ein vom Land mit entsprechenden Mitteln aufgelegter Härtefallfonds ist wichtig, um all diejenigen Haushalte, Unternehmen, Einrichtungen, Vereine und so weiter zu unterstützen, die bei den Bundeshilfen möglicherweise durchs Raster fallen. Denn eines muss auch klar sein, wir können nicht allumfassend jede Preissteigerung durch Bundes- oder Landesmittel ausgleichen. Das funktioniert nicht und ist auch nicht notwendig. Helfen müssen wir aber dort, wo Hilfe notwendig ist, um soziale und wirtschaftliche Härten auszugleichen. Alle müssen auch wissen, dass Energiepreise kurzfristig nicht wieder auf das Niveau von vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zurückfallen werden. Wir müssen uns auf höhere Energiepreise einstellen. Wichtig und richtig ist deswegen auch, dass Strom- und Gaspreisbremsen so ausgestaltet sind, dass nach wie vor Anreize zum Energiesparen bestehen, da Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen finanziell von Einsparungen beziehungsweise Effizienzmaßnahmen profitieren. Die Tatsache, dass ein solcher Sparanreiz erhalten bleibt, wird übrigens auch ausdrücklich von Experten gelobt, denn, und ich zitiere aus dem Beschluss vom 2. November, „es bleibt aufgrund der begrenzt verfügbaren Menge an Gas weiter dringend nötig, dass möglichst viel Gas eingespart wird“. Das darf bei all den Diskussionen, wer unter welchen Bedingungen wie viele Entlastungen erhält, keineswegs in Vergessenheit geraten. Wir befinden uns immer noch in einer besonderen Situation, und Energie ist aktuell knapper, als dies in früheren Jahren der Fall war. Leicht ist in dieser Situation zu kritisieren, dass alles nicht schnell genug gegangen ist und nicht ausreichend Hilfen zur Verfügung gestellt wurden und werden. Die Bundesregierung hat allerdings mit der unabhängigen Expert/-innenkommission Gas und Wärme ein Gremium beauftragt, die Situation zu analysieren und zeitnah Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Dass die Vorschläge der Kommission am Ende nicht perfekt und nicht an jeder Ecke gerecht ausgestaltet sind, lässt sich kaum vermeiden und war in Anbetracht des zeitlichen Rahmens zu erwarten. Aber nicht nur, dass Ergebnisse schnell vorliegen mussten, es ist ja darüber hinaus für alle Beteiligten eine neue Situation, für die es keine Blaupause gibt. Ähnlich wie bei der Corona-Pandemie gibt es auch für die aktuellen Probleme bei der Energieversorgung, zu denen sich noch die allgemeinen Preissteigerungen und eine anhaltende Lieferkettenproblematik gesellen, keine vergleichbaren Szenarien, an denen man sich bei der Problemlösung orientieren könnte. Bewährte Instrumente, an denen man sich mal eben so bedient und mit deren Hilfe sich alle Probleme beiseite wischen lassen – Fehlanzeige! Das ständige Monieren, die Entlastungen kämen zu spät, würden zu gering ausfallen und wären sozial unausgewogen, ist deshalb unangebracht, unangebracht auch deswegen, weil bereits vor den Vorschlägen der Gas-und-Wärme-Kommission und den Beschlüssen der Bund-und-Länder-Konferenz vom 2. November von der Ampelkoalition drei Entlastungspakete mit einem Volumen von insgesamt fast 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht wurden. Viele der darin enthaltenen Maßnahmen greifen erst in nächster Zeit und werden insbesondere den privaten Haushalten zusätzliche Entlastungen bringen. Hier sei zum Beispiel die Vereinbarung zur Wohngeldreform erwähnt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf insgesamt – das haben wir schon gehört – rund zwei Millionen Haushalte vergrößert, und Heizkostensteigerungen sollen im Wohngeld künftig ausgeglichen werden. Zudem wird das 49-Euro-Ticket kommen und Pendlerinnen und Pendler im Land finanziell entlasten. Hausaufgabe der Landesregierung bleibt es nun, den ÖPNV im Land zu verbessern und den angemahnten eigenen Finanzierungsanteil einzubringen. Die Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch wird bis März 2024 auf sieben Prozent abgesenkt und zum Abbau der kalten Progression sind Steuererleichterungen vorgesehen. Ferner wird das Kindergeld zum 1. Januar erhöht und nicht zuletzt soll das Bürgergeld ab 2023 eine spürbare Entlastung für Bezieher/-innen von Hartz IV bringen, das Bürgergeld, das Sie im Übrigen verhindern wollen und gegen das Sie mit falschen und irreführenden Zahlen Stimmung machen, wie diverse Faktenchecks zeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Obwohl von dessen Einführung die Ärmsten der Armen in der Gesellschaft profitieren würden, stellen Sie sich mit fadenscheinigen, altbackenen Argumenten quer. Vielleicht wären wir heute auf einem leichteren Weg, wenn Sie, liebe Kollegen von der CDU, nicht in den letzten 16 Jahren in der Regierungsverantwortung auf Bundesebene die Energiewende so massiv behindert hätten, sondern die Zeichen der Zeit erkannt hätten und auf erneuerbare Energien gesetzt hätten. Aber das haben Sie ja bis heute nicht verstanden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass man später mal sagen wird, dass diese Debatte zu den historischen Debatten im Landtag zu zählen sei, nicht nur, weil es um die Existenzgrundlagen von circa 1,6 Millionen Menschen hierzulande geht, und nicht, weil wir mit Ernsthaftigkeit – auch sehr lehrreich, Herr Domke – und sehr polemisch diskutiert haben, sondern weil und vor allen Dingen, weil die Ministerpräsidentin hier eins der ganz großen Maßnahmenpakete vorgestellt hat, wenn man so will, das zweitgrößte Maßnahmenpaket, das es je in diesem Land gegeben hat. Drei fallen mir erwähnenswert ein, das ist der MV-Schutzfonds mit knapp 3 Milliarden Euro, das ist der Fonds, der Energiefonds, der hier auch in Rede steht und vorgestellt wurde, mit 1,13 Milliarden Euro, und die 500 Millionen Euro Digitalisierungspakt, ich glaube, das war in der vorvergangenen Legislaturperiode. Was beweist eigentlich das, was die Ministerpräsidentin hier vorgetragen hat? Es beweist, dass dieses Land in äußerst schwierigen Verhältnissen sich befindend souverän und klug durch eine Krise manövriert wird, und das ist aller Ehren wert in dieser schwierigen Zeit, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Menschen können sich auf uns verlassen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die Menschen, die auch die Erwartungshaltung haben, dass wir uns um ihre Sorgen und Nöte kümmern, und zwar nach Möglichkeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Und insofern bin ich dankbar der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie sich einem Dialog zur Erarbeitung einer Diskussionsgrundlage hier im demokratischen Forum im Parlament angeschlossen haben und dass sie gesagt haben, wir bringen uns mit ein, und das sind immer Kompromisse, das ist doch, ist doch ganz klar. Aber die wichtige Botschaft ist, dieses Land, vor allen Dingen die MV-Koalition aus SPD und Linksfraktion und die von ihr getragene Regierung betreiben erfolgreiches Krisenmanagement in schwieriger Zeit. Das ist die Botschaft, sehr geehrte Damen und Herren, das will ich hier unbedingt unterstreichen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und die Debatte hat aber durchaus auch skurrile Züge. Also ich war schon erstaunt, hier wird dieses Maßnahmenpaket vorgestellt und das wird eine ganz beachtliche Wirkung haben, individuell, volkswirtschaftlich, politisch, ist doch klar, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und für die nächste Generation.) und dann geht Herr Kramer gar nicht darauf ein, Herr Liskow kaum, und dann kommen erst in der zweiten Runde Bezugnahmen darauf, zumal Sie ja selber mit Anträgen seitens der CDU und der AfD ja auch aufgewartet haben. Dann den verzweifelten Versuch zu unternehmen, Herr Peters, das Paket zu verzwergen in seiner Bedeutung, finde ich völlig unangemessen. Es ist doch klar, dass sich ein solches Paket in der Dimension aus verschiedenen Quellen speisen muss – Bundesmittel, Landesmittel, dabei Landesmittel, die gebündelt werden zu einem Zweck, und Landesmittel, die frisch dazukommen, übrigens kein frisch gedrucktes Geld, sondern das hat etwas mit der Haushaltsführung des laufenden Jahres und der jüngeren Vergangenheit zu tun. Und insofern ist es doch nicht verwunderlich. Warum mäkeln Sie daran rum? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sind Sie eigentlich unzufrieden mit sich selber, dass Sie es versäumt haben, Sie haben ja einen Vorschlag unterbreitet, 200 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, dass Sie da nur außen vor sind? (Marc Reinhardt, CDU: Seit 30 Jahren darf man hier eine eigene Meinung haben.) Das haben Sie selber verschenkt, Sie haben das selber verschenkt, Sie hätten sich einbringen können und dann hätten wir natürlich gestritten. (Marc Reinhardt, CDU: Haben wir ja gemacht.) Ich finde, das, was Sie hier abziehen, (Marc Reinhardt, CDU: Da müssen Sie auf die Tagesordnung gucken!) nee, das finde ich einfach unverschämt, unverschämt, was Sie machen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir strecken Ihnen die Hand hin und sagen, wir machen es eben nicht so wie in der Vergangenheit, sondern wir suchen – jetzt mit Ausnahme der Bewältigung der Corona-Krise –, sondern wir versuchen, interfraktionell unter den demokratischen Fraktionen was hinzubekommen, und Sie spucken dann in die Hand und erklären dann also, das wäre undemokratisch. Das ist eine Verkehrung der Sachverhalte, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie sie nicht anders betrieben werden kann, nicht besser betrieben werden kann in negativ verstandener Hinsicht, und ich bin darüber sehr entsetzt, Herr Peters, das muss ich, das muss ich Ihnen sagen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich hätte im Gegenzug erwartet, dass Sie Ihr Programm vorstellen, denn die Deckungsquelle ist lediglich Steuermehreinnahmen aus dem Finanzaus… (Marc Reinhardt, CDU: Ja, Ihre ja auch.) Ja, ja, ja, ja, (Sebastian Ehlers, CDU: Ihre ja auch.) mit einem, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, ja, ja, ja.) mit einem nicht unbeträchtlichen Unterschied, Herr Reinhardt, vielleicht haben Sie Ihre Fraktion nicht informiert. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie sind auf der hellen Seite.) Nein, nein, wir suchen ja den Dialog, den Sie nicht haben wollen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Also, Herr Reinhardt, (Marc Reinhardt, CDU: Ja, Herr Koplin.) wer im Finanzausschuss aufgepasst hat, weiß, dass neben dem, was an Steuereinnahmen verwendet wird. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Natürlich zu beachten ist die Baukostensteigerung, die Energiekostensteigerung, (Marc Reinhardt, CDU: Ja, ja.) die für das Land selber zu Buche schlagen, dann die Zinsen, wir hatten es im Finanzausschuss gehört, durch die Zinserhöhungen 30 Millionen Euro. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also da gibt es viele Dinge, die mitbedacht werden müssen, warum die 200 Millionen, die Sie vorgeschlagen haben, so ohne Weiteres nicht aufgehen. (Zuruf vom Marc Reinhardt, CDU) Wir hätten uns aber gerne damit im Vorfeld so abgestimmt, dass man hier einen Konsens hinbekäme. Wollten Sie nicht, ist Ihre Sache! (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja gelogen. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Also ich finde das hochgradig unseriös, wie Sie damit umgehen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, was Sie machen.) Aber ich möchte auch gerne noch auf die anderen beiden Anträge eingehen, deswegen stehe ich ja auch hier. (Daniel Peters, CDU: Ah ja?!) Ich finde den Antrag von der FDP sehr interessant, aber auch ein Stückchen weit schräg, weil er, ja, es gibt ja diese Rückenwindanträge, dann gibt es die Schaufensteranträge, und es gibt jetzt auch die Alibianträge, denn Sie wollen mit dem Antrag aus der Feder der FDP etwas bewirken, was federführend auf Bundesebene in der Verantwortung der FDP liegt, nämlich Finanzministerium, das ja natürlich auch Fragen des Steuerrechts oder maßgeblich des Steuerrechts zu bearbeiten hat und zu entscheiden hat. Also ein direkter Weg wäre auch möglich gewesen. Ihnen möchten wir sagen seitens der Linksfraktion, Ihrem Antrag wird ja weitestgehend entsprochen. Sie hatten in Ihrer Rede gesagt, dass Sie von Mitnahmeeffekten nichts halten, wir auch nicht. Deswegen finden wir es richtig, dass bei, ich glaube, 75.000 Euro (Zuruf von René Domke, FDP) oder 72.000 Euro, da ein Systemwechsel erfolgt und wir eben nicht alle gleichbehandeln, sondern unterschiedliche Voraussetzungen durchaus unterschiedlich behandeln und damit mehr soziale Gerechtigkeit einfließen lassen, als wenn das sonst der Fall wäre. Zur AfD will ich Folgendes sagen: Wissen Sie, ich halte Ihren Antrag für reinweg reaktionär, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Jetzt bin ich aber beeindruckt.) reaktionär in mehrfacher Hinsicht, und zwar, Sie geben zu Ihrem 150-Millionen-Vorschlag ja die Deckungsquelle mit an, die ist das eigentlich Interessante an Ihrem Antrag, denn Sie sagen, also wir wollen die modernen Technologien, Zukunftstechnologien für die Energiegewinnung nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie wollen im Grunde genommen zurück zu alten Formen, damit es günstiger wäre. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist aber gescheitert. Es geht um sicherer und bezahlbar.) Wer sich aber näher damit beschäftigt, weiß, dass Zuwarten und nicht das Einsetzen von modernen Technologien viel teurer kommt. Jährlich ist ausgerechnet worden in einer Studie weltweit mit 500 Milliarden Dollar jedes Jahr, dass wir zuwarten. Das ist …

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Beate Schlupp

Herr Koplin, …

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Torsten Koplin Die Linke

… mit uns nicht zu machen.

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Beate Schlupp

… Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Torsten Koplin Die Linke

Ich schließe und will sagen, auch nicht zu machen ist mit uns eine Schwächung des Staates und der öffentlichen Hand, wie Sie das vorstellen.

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Beate Schlupp

Herr Koplin!

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Torsten Koplin Die Linke

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Herr Koplin, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!

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Nikolaus Kramer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Koplin, ich schätze Sie als Redner sehr, Sie sind ein hervorragender Rhetoriker, aber das empfand ich eben schon fast als Frechheit, auch schon in vorangegangenen Redebeiträgen. Das klang ja so, wie kann man es wagen, an der Regierung Kritik zu üben. Wir sind hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern und nicht in der Volkskammer! Ja also, wir leben doch vom Meinungspluralismus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist Punkt eins. Punkt zwei ist, natürlich habe ich mich auf die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin bezogen, und mein Kollege Schmidt hat hier unseren Antrag eingebracht, und uns dann, nicht Sie, aber der Fraktionsvorsitzende der SPD wirft hier Teilen der Opposition Untätigkeit vor, obwohl wir …

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender Kramer, bei der Kurzintervention kann man nur auf den Redebeitrag des Redners, auf den man seine Kurzintervention bezieht, eingehen, nicht auf vorhergehende Redebeiträge. Ich bitte also, dieses Thema nicht weiterzuverfolgen.

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Nikolaus Kramer AfD

Zur Kenntnis genommen! (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Jetzt haben Sie mich aus dem Konzept gebracht, Frau Präsidentin, aber das gehört eben auch dazu. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Koplin hat Untätigkeit vorgeworfen!) Also Sie werfen uns Untätigkeit vor, aber dieser Dringlichkeitsantrag von der Linksfraktion und von der SPD, der wird eingereicht über das Büro der Staatskanzlei. Und da frage ich mich: Wo ist denn die Tätigkeit der Fraktion DIE LINKE und die Tätigkeit der Fraktion der SPD, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wenn so ein Antrag über das Büro der Staatskanzlei kommt und nicht über das Büro der Fraktionsvorsitzenden der jeweiligen Einbringer der Fraktionen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann weißt du auch, wer die Arbeit macht.)

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Torsten Koplin Die Linke

Also …

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Beate Schlupp

Möchten Sie …

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin!

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Beate Schlupp

… antworten, Herr Koplin?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Torsten Koplin Die Linke

Also, das ist verdammt billig, was Sie anführen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, ja. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es ist doch wohl klar, dass man sich zusammensetzt und am Ende sagt, also, wer versendet es in die Welt. Aber da steckt doch die Arbeit der Fraktionen drin, da gebe ich Ihnen Brief und Siegel drauf. Sie sind im Übrigen auch nicht ausgeschlossen aus bestimmten Informationsrunden, das war in der Corona-Krise so, das ist auch jetzt so. Also kann ich, kann ich da irgendwie gar nicht mit umgehen, was Sie vorschlagen und vorgetragen haben. Und das Zweite mit der Kritik: Ich nehme das anders, ich nehme das völlig anders wahr. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das mit der Volkskammer?) Na, mit der Kritik. Selbstverständlich spielen hier kritische Gedanken durch die Bank weg eine Rolle. Also das perlt an mir ab wie Wasser auf der Haut. Was ich Ihnen vorgeworfen habe, ist nicht Untätigkeit, weil das jetzt hier runtergespielt worden ist, sondern reaktionäre Politik, rückwärtsgewandte Politik zum Schaden der Bevölkerung, um einen kurzfristigen Effekt bei der Bevölkerung zu erzielen, Honig zu saugen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das, was Sie vorschlagen, kommt nach hinten raus viel teurer. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Übrigen wird das Wirtschaftswachstum auch gebremst, wenn sich die Erderwärmung erhöht. Also das ist alles kontraproduktiv, was Sie vorschlagen. Und das abzulehnen, war meiner Rede Sinn. Und das will ich an der Stelle in Erwiderung auf diese Kurzintervention unbedingt noch mal betonen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche auf die schon gemachten Beschlüsse, die wir heute schon vielfach erörtert haben, nicht mehr einzugehen. Feststeht, dass wir die Menschen mit den Belastungen dieser Zeit eben nicht alleinlassen, weder im Bund noch mit dem hier vorliegenden gemeinsamen Antrag im Land. Als Sozialpolitikerin war mir aber noch mal wichtig, hier nach vorne zu kommen und noch mal eine Sache wirklich zu betonen: Wir müssen auch für all jene Einrichtungen eine Härtefallfondslösung finden – und das werden wir –, die nicht über den Bund finanziert werden, sondern die wir hier im Land und in den Kommunen tragen. In dem gemeinsamen Antrag mit SPD, LINKEN und FDP habe ich gesehen, dass dies möglich und ein gemeinsamer Wille da ist. Und glauben Sie mir, wir hatten Diskussionen in unserer Fraktion darüber, ob wir diesem Antrag beitreten oder nicht. Der Wille ist da, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch soziale Träger, Kitas, Schulen, Beratungsstellen und Vereine zu entlasten. Nicht zuletzt während der Corona-Pandemie haben diese Einrichtungen zu kämpfen gehabt, und wir wissen alle, dass die Budgets auch ohne Krise sehr knapp sind. Nichtsdestotrotz leisten die hier Genannten täglich wertvollste Arbeit, um die Gesellschaft in ihrem Inneren zusammenzuhalten. Hier wachsen unsere Kinder auf, hier werden die Ärmsten aufgefangen und jetzt in Zeiten von Inflation und Energiekrise mit dem Nötigsten versorgt. Ich bin froh, dass wir gemeinsam einen Energiefonds auflegen, der die größten Einschnitte tragen wird, im Folgenden werden wir dieser Willensbekundung Taten folgen lassen müssen. Der entsprechende Nachtragshaushalt, der muss so ausgestaltet sein, dass schließlich auch alle im Antrag benannten Gruppen davon profitieren können, obwohl wir natürlich – meine Kollegin Frau Wegner hat es gesagt – nicht alles abfangen werden können. Die Entscheidung, diesen Weg gemeinsam zu gehen, werden wir daran messen, wie die Umsetzung in den nächsten Wochen vorangeht. Schade ist – und auch das ist mir wichtig, zum Abschluss dieser sehr vielfältigen Debatte noch mal zu betonen –, schade ist, dass die CDU diesem gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen sich nicht anschließen konnte. Dies verwundert angesichts dessen, dass der eigene Antrag der Konservativen im Grunde keine nennenswerten Alternativen aufzeigt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es verwundert aber andererseits auch wieder nicht, wenn man sich das seltsame Oppositionsverhalten der Bundes-CDU in den letzten Wochen angeschaut hat. Meine Fraktionskollegin Jutta Wegner hat es bereits angesprochen, aber ich komme nicht umhin, es noch mal zu erwähnen, und ich frage Sie wirklich, werte Kollegen der CDU: Wie kommen Sie eigentlich darauf, auf der einen Seite eine dringend überfällige Bürgergeldreform zu blockieren und auf der anderen Seite sich hier hinzustellen und zu sagen, wir tun nicht genug und wir entlasten nicht genug? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie mit den arbeitenden Menschen im Land!) Das passt einfach nicht zusammen. Wie kann Ihre Partei öffentlich Fake-News-Berechnungen durch die Presse laufen lassen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wie sonst nur – und Sie entschuldigen den Vergleich, aber an dieser Stelle ist er leider nicht von der Hand zu weisen –, wie sonst nur die AfD in irgendwelchen zwielichtigen Telegram-Verschwörungsgruppen? (Sebastian Ehlers, CDU: Das müssen wir uns anhören, ja?!) Hören Sie den Leuten auf der Straße denn nicht zu? (Daniel Peters, CDU: Ja, das machen wir!) Die Menschen haben Angst, (Daniel Peters, CDU: Deswegen ja!) die Menschen haben Angst (Daniel Peters, CDU: Deswegen ja!) vor den nächsten Jahren. (Glocke der Vizepräsidentin – Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie mit den Handwerkern! – Glocke der Vizepräsidentin – Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie mit den Frisören! Dann bekommen Sie die Antwort.) Die Menschen haben Angst vor den nächsten Jahren, (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) und sie wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen zahlen.

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Beate Schlupp

Einen Moment, Frau Shepley! Wir unterbrechen mal kurz. Ich dachte, ich müsste es heute nicht noch mal erwähnen. Wenn ich die Glocke läute, ist es hier zu laut. Und wenn sie läutet, heißt das, sofort alles, was man hier in den Saal hineinruft, zu unterbrechen, damit die Rednerin oder der Redner weiterreden kann. Es ist immer schwer, im Redefluss unterbrochen zu werden und dann zur Rede zurückzufinden. Ich versuche, das hier so zu machen, es funktioniert offensichtlich wieder mal nicht. Ich erinnere Sie jetzt noch mal eindringlich daran und bitte zukünftig um Berücksichtigung. Ich weiß, wer gemeint ist, Herr Albrecht! (Rainer Albrecht, SPD: Das ist schön.) Bitte, jetzt können Sie Ihre Rede fortsetzen.

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Anne Shepley GRÜNE

Danke, Frau Präsidentin! Also einerseits rufen Sie nach Entlastungen, andererseits blockieren Sie Regelsatzerhöhungen für die Ärmsten in unserer Gesellschaft. Inzwischen haben Sie natürlich selber gemerkt, dass das nicht so gut ankommt, ansonsten wäre Ihr Parteivorsitzender wahrscheinlich nicht mit einer großen Rückwärtsrolle unterwegs. Aber mal abgesehen davon, dass sich Arbeit im Vergleich zum Bürgergeld natürlich immer noch lohnt, (Sebastian Ehlers, CDU: Nee, eben nicht!) denn das Bürgergeld unterstützt im Übrigen nicht nur Arbeitsuchende, (Sebastian Ehlers, CDU: Eben nicht.) sondern auch viele ältere Menschen, Rentner/-innen und Kinder, wollen Sie wissen, was ich zu Ihrem Kollegen Merz sage, der den Grundsatz fordert, dass man mit der Arbeit mehr verdienen sollte als ohne, und der sich Sorgen um das Lohnabstandsgebot macht? Ich sage, super, denn die Union ist jetzt endlich einmal auch dabei, …

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Beate Schlupp

Frau Shepley, …

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Anne Shepley GRÜNE

… sich für vernünftige Löhne …

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Beate Schlupp

… gestatten Sie …

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Anne Shepley GRÜNE

… einzusetzen.

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Beate Schlupp

… noch eine Unterbrechung, aber wir reden hier über die Energiekrise und sind im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Sich hier mit Herrn Merz – Klammer auf, Bundestag, Klammer zu – zu beschäftigen, geht am Thema vorbei. (allgemeine Unruhe)

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Anne Shepley GRÜNE

Ich rede über Entlastungen, die wir in dieser Energiekrise dringend brauchen, und ich finde es daher sehr angemessen, auf das doch sehr gespaltene Verhalten der CDU hier einzugehen. Ich nehme natürlich Ihre Warnung zur Kenntnis und möchte zum Abschluss noch mal betonen, das, was wir heute hier als die zeichnenden Fraktionen gezeigt haben, ist ein Zusammenhalt und kein weiterer Parteienstreit, auch das ist heute schon mal gesagt worden. Es ist extrem wichtig, das noch mal zu betonen. Wir müssen gemeinsam die Bürger/-innen und Unternehmen entlasten, wir müssen klar sein in unseren Antworten, und wir müssen Lösungen finden, die im Interesse aller in diesem Land sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für Ihre Politikprobleme.) Der Energiefonds ist nun einvernehmliches Interesse der meisten in diesem Parlament. Er muss zügig, unbürokratisch und auskömmlich ausgestattet auf den Weg gebracht werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete Shepley, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Ehlers!

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Sebastian Ehlers CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Shepley, dass Sie hier jetzt versuchen, uns mit der AfD in eine Reihe zu stellen, wie es auch schon der Finanzminister gemacht hat, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) unterstützt ja eher die These unseres Kollegen Daniel Peters heute hier, der hier vorgetragen hat. Und das ist natürlich unwahr und völlig unrichtig, und von daher, das weise ich natürlich für die CDU-Fraktion auch aufs Schärfste zurück. Und beim Thema Bürgergeld, Frau Shepley – ich schätze Sie ja sehr als engagierte Kollegin –, würde ich Ihnen einfach mal empfehlen, wirklich mal rauszukommen vielleicht aus dieser grünen Wohlstandsblase und sich mal mit den hart arbeitenden Menschen zu unterhalten. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Oha!) Also man hat ja immer so ein Gefühl, wenn man in Runden unterwegs ist, mal ein paar Themen zu platzieren und zu schauen, wie wirkt das so, aber beim Thema Bürgergeld habe ich bisher noch niemanden, ob es beim Friseur war, ob es beim Gespräch mit einem Handwerker war, also jedenfalls bei den Menschen, die noch arbeiten gehen in diesem Land, noch niemanden getroffen, der gesagt hat, das ist eine super Idee der Ampel in Berlin, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dass der Grundsatz „Fördern und Fordern“ jetzt abgeschafft war. Ich war vergangene Woche beim Bildungsträger hier in Schwerin, wo Hartz-IV-Empfänger qualifiziert werden – ich gebe Ihnen gern die Adresse –, die haben mir eins zu eins berichtet, dass sich die Betroffenen, die dort jetzt in Maßnahmen sind, schon ausrechnen, was für sie denn günstiger ist: noch mal den Versuch zu starten zu arbeiten oder künftig Bürgergeld zu kassieren. Frau Shepley, das ist die Wahrheit, nehmen Sie das einfach zur Kenntnis! Sie sind da völlig auf dem Holzweg mit diesem Bürgergeld. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Damit wird das Land weiter gespalten. Wir schaffen keinen zusätzlichen Anreiz, hier arbeiten zu gehen, und es wird nicht dabei helfen, das Thema „Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel“ in irgendeiner Weise zu bekämpfen. Deswegen gibt es den Vorschlag der Union. Wir sind dabei, den Regelsatz zu erhöhen, das ist überhaupt kein Thema. Da ist nicht die Frage „Inflationsausgleich“, das ist nicht das Thema, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das war ja auch so erfolgreich. – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) aber es kann nicht sein, dass wir den Grundsatz, das Prinzip von „Fördern und Fordern“, aufgeben, wie Sie es jetzt vorhaben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Shepley? Solange Sie sich nicht auf Friedrich Merz dann oder ihn direkt ansprechen, lasse ich das Thema natürlich so zu.

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Anne Shepley GRÜNE

Herr Merz ist für diese Debatte sicher. Zwei Punkte. Der erste Punkt ist, gehen Sie wirklich noch mal in die richtigen Zahlen, vergleichen sie die Sharepics, die können Sie in jedem Social-Media-Portal inzwischen abrufen, die Vergleiche sind gemacht. Es lohnt sich, arbeiten zu gehen, und das schon jetzt, und der Mindestlohn ist gerade erst eingeführt, es wird sich weiter verbessern, dass Arbeit sich wieder lohnt. Das ist eine falsche Information, wie ich gesagt habe, dass das Bürgergeld effektiver ist und mehr auf dem Konto hat, als wenn Sie arbeiten gehen. Das stimmt schlicht nicht. Da gibt es Berechnungen, die das Gegenteil beweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die kommen nicht von mir, das haben viel schlauere Leute als ich ausgerechnet. Und das Zweite ist, Herr Ehlers – und das war mir in meiner Rede noch mal ganz wichtig, und ich sage es jetzt gerne noch mal, und ich danke Ihnen für die Möglichkeit, das hier noch mal zu tun –, das ganz Wichtige und was Sie immer vergessen ist, das, was Sie hier tun, wirklich, ich weiß gar nicht, wie ich anfangen soll, ohne jetzt meine Worte nicht richtig zu wählen, (Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Marc Reinhardt, CDU) Sie spielen zwei Probleme in dieser Gesellschaft gegeneinander aus, und damit zwei Menschengruppen, die dringend unsere Hilfe benötigen, nämlich Menschen, die Bürgergeld beziehen werden, und Menschen, die dringend auf höhere Löhne warten. Wir leben in einem Land, in dem das Lohnniveau immer noch sehr niedrig ist, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: So ist es.) trotz der Bemühungen vieler Regierungen und vieler Politiker/-innen und so weiter. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil! Weil! Nicht „trotz“!) Wir wollen mit dem Mindestlohn hier einen Unterschied machen, und das werden wir auch. Das ist auf Bundesebene angeleiert, das wird auch hier ankommen, und es wird dazu führen, dass immer mehr Menschen immer mehr Einkommen haben. Und das ist doch der Weg, den wir gehen müssen. Im Ausspielen von Leuten, die Bürgergeld beziehen, und Leuten, die zu geringes Einkommen haben, werden wir nichts erreichen, und wir werden schon gar nicht den Leuten ein sicheres Gefühl aus dieser Krise heraus vermitteln. Stellen Sie sich doch auf die Seite der Geschichte! (Marc Reinhardt, CDU: Das tun wir ja schon, wie immer.) Herr Koplin hat es gerade gesagt, es ist vielleicht eine historische Debatte heute, vielleicht ist es das auch nicht, aber die Zeiten, in denen wir leben, die verlangen von uns allen, dass wir Verantwortung für diese Bürgerinnen und Bürger übernehmen und dass wir nicht mit irgendwelchen Debatten die eine Gruppe gegen die andere ausspielen, das wird uns nicht weiterbringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. (allgemeine Unruhe) Wir kommen zur Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung, und damit Sie alle richtig abstimmen, sollten Sie sich auch auf die Abstimmung konzentrieren. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1480. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1480 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1474. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wir sind in der Abstimmung, Herr Butzki! (Sebastian Ehlers, CDU: Jedes Mal das Gleiche.) Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1474 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1487. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Guck mal, wir sind solidarisch.) Herr Reinhardt! Ich glaube, ich muss noch mal erläutern: Wenn wir in der Abstimmung sind, dann gibt es keine Redebeiträge mehr von den Bänken der Parlamentarier, weil wir uns in der Abstimmung auf das Abstimmungsergebnis konzentrieren wollen und Sie einen Anspruch darauf haben, dass es auch richtig wiedergegeben wird. Damit ist der … (Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD) Ich verstehe es jetzt auch langsam nicht mehr. Ich weiß nicht … Ich drohe zumindest einen Ordnungsruf dem Abgeordneten Backhaus an und jedem anderen Abgeordneten, der sich jetzt in der Abstimmung noch mal zu Wort meldet. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1487 bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP und CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben noch nicht abgestimmt.) Wir haben noch nicht? Ja gut. Gut, okay. Das kommt davon, das kommt davon, wir fangen also noch mal an. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1487. Die Zustimmung habe ich abgefragt. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1487 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP und der CDU, Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1524. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1524 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP und Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 8/737, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1510. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/737 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1510 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gar nicht so einfach, nach der aufgeheizten Stimmung jetzt zum nächsten Thema zu kommen. (Thore Stein, AfD: Das schaffen wir schon.) Und ich versuche mal, die Unruhe hier im Raum auf den Besucherrängen zu entschuldigen mit einem hitzigen Thema (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Demokratie, das verstehen die schon.) und komme jetzt zu unserem Antrag. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich verrate natürlich kein Geheimnis, dass das jetzt hier heute für uns ein Grund zum Feiern ist. Wir haben lange darauf warten müssen und in vielen Gesprächen entweder selbst versucht zu überzeugen oder aber mussten uns diese Forderung immer und immer wieder anhören und vertrösten. Das Wahlalter 16 ist eine der drängendsten Forderungen vieler Jugendverbände in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und jetzt ist es so weit, die Wahlalterabsenkung kommt. Den nächsten Landtag dürfen hoffentlich alle 16- und 17-Jährigen mitwählen. Mehr Partizipation, mehr Beteiligung, mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie – und das Beste bei all diesen Zugaben ist: Es wird dabei trotzdem niemandem etwas weggenommen. Eigentlich müssten alle Anwesenden hier überzeugt sein. (Horst Förster, AfD: Eigentlich!) Wir sind jährlich Gast bei Veranstaltungen wie jetzt gerade zuletzt „Jugend im Landtag“ oder auch „Jugend debattiert“ oder der Initiative der Landtagspräsidentin Birgit Hesse mit dem Austausch der landesweiten Kinder- und Jugendparlamente hier im Schloss. Und in all diesen Veranstaltungen waren viele von uns zu Gast, und wir wissen dort zu schätzen, wie großartig der Austausch ist und wie interessiert junge Menschen an Beteiligung und Mitbestimmung sind. Alle, die das nicht teilen, lade ich herzlich ein, sich in diesen Runden zu beteiligen. Jetzt ist natürlich weiterhin nötig, die jungen Leute auch zu befähigen, dieses Wahlrecht wahrzunehmen. Das ist total klar und bestreitet von uns auch niemand. Wie auch schon in meiner ersten Rede dazu sage ich klar, dass alle Bestrebungen dabei natürlich unterstützt werden müssen. Die Landeszentrale für politische Bildung hat das natürlich auf dem Schirm und auch den Schulen kommt eine besondere Aufgabe zu. Aber wir kennen alle auch viele außerschulische Initiativen, die zur Demokratiebildung beitragen. Ich erinnere zum Beispiel an das Projekt „Juniorwahl“. Und so gibt es viele, viele weitere Beispiele der niedrigschwelligen Vermittlung von Demokratie und Beteiligung. Nicht zuletzt auch die sozialen Medien werden eine besondere Rolle spielen und einbezogen werden müssen. Jetzt heißt es, Daumen drücken, denn auch auf Bundesebene gibt es Bestrebungen, das Wahlalter abzusenken. An die jungen Leute: Bringt euch ein! Nehmt euer Wahlrecht wahr! Fordert weiterhin ein, euch einbeziehen zu können, und seid laut! Es geht um die Zukunft der jungen Generation, es geht um euch. Ich freue mich darauf. Das wird wild! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Pädagogiums Schwerin, wenn mein Zettel stimmt. Sie nicken, gut. Und ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf vor, der aus Sicht des Gesetzgebers dieses Hohen Hauses ein sehr kleiner, marginaler Schritt ist. Er möge, so ist der Vorschlag, aus einer Zahl 18 eine Zahl 16 machen, vermutlich einer der kürzesten Gesetzentwürfe, den wir in dieser Legislaturperiode haben werden. Gesellschaftlich ist die Wirkung, ist das, was da drinsteckt, aber erheblich, denn Absicht ist, den 16- und 17-Jährigen das stärkste demokratische Grundrecht einzuräumen, das wir kennen, nämlich das aktive Wahlrecht, in diesem Fall an den Landtagswahlen. Und wir geben ihnen damit die intensivste Möglichkeit, die wir in einer Demokratie kennen, an unserer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben. Das, was wir in der Anhörung gehört haben, war breite Zustimmung, von einer Stimme ganz ausdrücklich ausgenommen, die sich ablehnend geäußert hat. Es gab aber bei den weiteren Anhörenden breite Zustimmung. Insbesondere eine Wissenschaftlerin, die der Frage nachgeht in ihrer empirischen Wissenschaft, ob und wie man stärkere Affinität zu Teilhabe an demokratischen Prozessen erzeugt, wie man früh und langfristig dafür bindet mitzumachen, hat sehr deutlich dargetan, dass ihre Ergebnisse davon ausgehen, ihre Erkenntnisse, dass, je früher die Beteiligung, je früher ich mitmachen kann, desto selbstverständlicher bleibe ich dabei zu wählen, mich demokratisch zu beteiligen. Je früher ich die Chance bekomme, je früher ich aufgenommen bin in diese Gemeinschaft, desto größer die Chance, sehr lange im Leben mitzuwirken – von daher aus wissenschaftlicher Sicht eher ein sehr klarer Werbeblock für eine frühere Ermöglichung, nämlich ab dem 16. Lebensjahr das aktive Wahlrecht. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute noch dieses oder jenes Wort auch wie schon in den vergangenen Wochen bei diesem Thema über die Frage, gibt es eine hinreichende Reife der 16- und 17-Jährigen, hören werden, und würde gern wie schon bei der Einbringung drei Punkte noch einmal anbringen: Erstens. Ganz still und leise ist 1999 das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen für 16- und 17-Jährige eingeführt worden. Ich zumindest kenne keinen halbwegs belastbaren Hinweis darauf, dass uns das bei Kommunalwahlen Probleme bereitet hätte. Es scheint also erkennbar eine politische Reife der 16- und 17-Jährigen, die sich dann an den Wahlen beteiligen, zu geben. Zweitens. Wenn ich in unsere gesellschaftlichen Diskussionsprozesse reingucke, habe ich immer den Eindruck, dass gerade diese Gruppe der 16-/17-Jährigen, der jüngeren Menschen sich nicht selten sehr aktiv in solche Diskussionsprozesse einbringt und bei manchen Themenfeldern vielleicht sogar die treibenden Kräfte unserer Diskurse in dieser Gesellschaft zu spannenden aktuellen Themen sind. Und zu guter Letzt nehmen wir ja auch bei über 18-Jährigen keine – in Anführungszeichen – „Reifeprüfung“ vor, im Übrigen nach meiner Überzeugung aus guten Gründen. Ich glaube, dass wir den 16-/17-Jährigen deutlich mehr zu- und vertrauen sollten, als das in solchen Diskussionen über Reife eine Rolle spielt. „Reif“ ist, glaube ich, etwas sehr Relatives. Ich bin überzeugt davon, die Zeit ist auf jeden Fall reif dafür, diesen Schritt zu gehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen mögen, und würde mich dann freuen, und dann reden wir ja schon über eine andere Generation, wenn 2026 mit der nächsten regulären Wahl genau dieses Gesetz greifen darf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die Regierung möchte mit der Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes demokratische Prozesse stärken. Das soll durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ermöglicht werden. Ob diese Absenkung hierzu einen wesentlichen Beitrag liefern kann, ja, das ist und bleibt fragwürdig. Für meine Fraktion ist klar: Wir lehnen ein Gesetz, das das Wahlrecht ab 16 eröffnet, aus grundsätzlichen, aber auch aus praktischen Erwägungen ab, stellen uns aber dennoch mit Freude der zukünftigen Aufgabe, die politische Bildung unter jungen Menschen weiter zu stärken. Zunächst möchte ich kurz unsere Grundsatzkritik darstellen: Im internationalen Vergleich ist das Wahlalter ab 18 weiterhin der absolute Normalfall und wird als angemessener Moment, Herr Pegel hat es angesprochen, der Reife betrachtet. Von 220 Staaten sind es nicht einmal 20, die im globalen Vergleich das Wahlalter abgesenkt haben. Hinzu kommt, die Entkopplung von Wahlalter und Volljährigkeit widerspricht bisher geltenden Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Jurist Jens Gnisa hat hierzu kürzlich Folgendes festgestellt, ich darf ihn zitieren: „Rechtlich ist entscheidend, dass der Gesetzgeber in zahlreichen Vorschriften der Altersgruppe bis 17 Jahre die hinreichende Reife abspricht, uneingeschränkt eigenverantwortlich für sich zu handeln. Dazu passt es nicht, bei dem zur politischen Mitwirkung entscheidenden Wahlrecht gleichwohl diese Reife zu unterstellen.“ Zitatende. Wie wollen Sie denn, meine Damen und Herren, erklären, warum ein Jugendlicher wählen darf, aber noch zu unreif ist, um sich wählen zu lassen? (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Womit wollen Sie begründen, dass ein Jugendlicher zwar wählen und damit alle verbundenen Prozesse in diesem Land mitbestimmen darf – und das sind ja in Abgrenzung zur Kommunalebene doch einige –, aber er gleichzeitig zu unreif ist, um seine eigenen Verträge abzuschließen (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) oder gar eine Ehe einzugehen? (Thomas Krüger, SPD: Mann, Mann, Mann!) Meine Damen und Herren, um nicht missverstanden zu werden, es kann sein, dass junge Menschen bereits in jungen Jahren ein umfassendes politisches Interesse entwickelt haben und das auch verantwortungsvoll artikulieren wollen. Ob dies nun aber bereits in der Masse der jungen Menschen entwicklungspsychologisch belegt ist, das bleibt zweifelhaft. Meine Damen und Herren, zentral für die Stärkung politischer Prozesse ist politisches Bewusstsein. Aus schulischer Sicht sieht es hier nicht gut aus. Laut der Rangliste zum Stellenwert der politischen Bildung nach vermittelten Inhalten und der Anzahl der Stunden liegt unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im letzten Drittel, also genau in unserem Bundesland ist da noch reichlich Luft nach oben. Im Rahmen der Anhörung hatte ich vor diesem Hintergrund gefragt, wie gut unsere Schulen und Bildungsinstitutionen auf diese Gesetzesänderung vorbereitet sind. Die Antwort, die ich dabei vom Direktor der Landeszentrale für politische Bildung erhielt, die ist bezeichnend, und ich darf ihn auch zitieren: „Das ist nichts, was uns von heute auf morgen einfach umsetzbar erscheint.“ (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Aber das ist in der Perspektive genau das, was man im Blick behalten muss.“ Zitatende. Also für mich, meine Damen und Herren, klingt das so, als wenn die Regierung ein Gesetz hier vorgelegt hat, das schlecht vorbereitet und kaum begleitet wurde von der Bildungsinstitution. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, gerade die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen selbst schätzt laut Lehrerverband mehrheitlich ihr politisches Wissen als eher unterdurchschnittlich ein. Und an dieser Stelle, da wir heute über ein Gesetzesvorhaben der Regierung zur Stärkung des demokratischen Alltages diskutieren, will ich auch noch einen weiteren Aspekt hier ansprechen: Wir müssen im Blick behalten, als wie funktionstüchtig unsere Demokratie insgesamt wahrgenommen wird. Nach einer in der FAZ vor nicht langer Zeit vorgestellten Allensbach-Studie ist zu lesen, dass auf die Frage, und hier darf ich auch zitieren, „,Haben Sie das Gefühl, die Regierung hat die Lage im Großen und Ganzen im Griff, oder haben Sie nicht das Gefühl?‘, … fast zwei Drittel der Befragten“ antworteten, „sie hätten den Eindruck, die Regierung hätte die Lage nicht im Griff.“ Zitatende. (Thomas Krüger, SPD: Und was hat das mit dem Thema zu tun?!) Das ist ein harter Befund, den die Meinungsforscher jüngst darstellten und der auf eine neue Intensität von politischer Krise hindeutet. Deshalb müssen wir auch darüber reden, dass gegenüber der Jugend – und da kommen wir zurück zum Thema, Herr Krüger –, (Thomas Krüger, SPD: Ja, kommen Sie mal zurück!) dass gegenüber der Jugend wirklich kontroverse Debatten ermöglicht werden. Nur mit einer attraktiven Streitkultur, zu der auch Sie beitragen können, werden wir ein steigendes politisches Engagement auch in unserer Jugend bewirken. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich appelliere deshalb an Sie: Gehen Sie mit offenem Visier und Respekt vor dem Andersdenkenden in den Wettstreit um junge Wähler und scheuen Sie sich nicht, mit uns auch schwierige Fragen zu den Krisen der vergangenen Jahre heiß zu diskutieren! Zum Abschluss, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) zum Abschluss des heutigen Gesetzgebungsverfahrens und auch als Mitglied der Jungen Alternative, als das ich hier heute vor Ihnen stehe, darf ich Ihnen versprechen: Wir werden unseren spürbaren Anteil dazu beitragen, dass auch 16- und 17-jährige Wähler in Zukunft nicht nur die eintönigen Parolen von den linken Spießern der Grünen und Roten hören, sondern auch Alternativen vor die Augen bekommen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Oh, oh, oh! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kommt, glaub ich, auch über die Junge Union zu der CDU.)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja völlig logisch, dass eine Mehrheit heute dieses Gesetz beschließen wird. Das steht ja außer Frage. Ob das dann aber auch im Sinne der Jugendlichen tatsächlich so ist, da bleiben natürlich erhebliche Zweifel. Ich will zu Beginn mal, bei dieser Diskussion frage ich das immer: Warum eigentlich 16? Wir hätten ja auch 17 nehmen können. Da gibt es immerhin schon das begleitete Fahren mit 17. Wir hätten auch 15 nehmen können. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da gibt es, haben wir auf Initiative der Jungen Union, weil Sie es erwähnt haben, dann der CDU, haben wir hier den Mopedführerschein mit 15 eingeführt. Oder warum ist es nicht 14? Da gibt es die Konfirmation und die Jugendweihe, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wo ja es so ein Ritual sein soll, dass man in die Erwachsenenwelt aufgenommen wird. Insofern scheint das relativ willkürlich zu sein. Und es war – der Innenminister hat es so ein bisschen nonchalant abgewertet in der Anhörung –, es war immerhin der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, der gesagt hat, der sich eindeutig gegen die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als Einziger.) aus ganz klaren Gründen, das hat er ja dort ganz deutlich gesagt, dass er sieht, das ist zurzeit das Ziel, was ja hier alle wahrscheinlich verfolgen, Jugendliche mehr an Demokratie partizipieren zu lassen, dass dies gerade dieser symbolische Akt dem entgegenläuft, weil wir eben noch nicht in den gesellschaftlichen Organisationen, in den Schulen so gut die jungen Leute darauf vorbereiten, dass sie mit diesem Wahlrecht tatsächlich auch verantwortungsvoll umgegangen sind. Und ich glaube, er hat so gesagt, wir machen hier quasi den zweiten vor dem ersten Schritt. Und es ist – auch das ist schon genannt –, wenn wir das heute so beschließen, es ist ein Auseinanderfallen … (Thomas Krüger, SPD: Und alle 50-Jährigen machen wir verantwortlich, ja?!) Sie können hier gerne eine Zwischenfrage stellen. Noch ist ein bisschen Zeit, Herr Krüger, können Sie gerne kommen. Aber ich … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin! (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Beate Schlupp

Einen Moment jetzt! Also jetzt wollen wir doch den Formalien hier im Plenum wieder entsprechen, damit alle ordnungsgemäß und gleichermaßen zu ihrem Recht kommen. Herr Reinhardt hat also die Zwischenfrage von Herrn Krüger schon zugelassen.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr richtig!

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Beate Schlupp

Und ich gehe davon aus, da Sie dort stehen, soll es eine Zwischenfrage werden. Bitte schön, Herr Krüger!

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Thomas Krüger SPD

Herzlichen Dank, Herr Reinhardt! Herr Reinhardt, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie sich der Meinung anschließen, dass die 15-, dass die 16- und 17-Jährigen sich von ihrer geistigen Entwicklung her noch nicht so verantwortlich sehen, dass sie wählen können. (Sebastian Ehlers, CDU: Hat er nicht gesagt.) Das ist das, was Sie hier ausgeführt haben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hat er nicht gesagt, nein.) Da frage ich Sie doch, ob Sie der Meinung sind, dass alle 50- und 60-Jährigen, die wählen, die entsprechende Reife und das entsprechende Wissen haben, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da gibts auch 30-Jährige, Herr Krüger.) was Sie voraussetzen, was die Jugendlichen haben sollten. (Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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Marc Reinhardt CDU

Vielen Dank für diese Frage, Herr Krüger! Das ist, man könnte fast in den letzten Tagesordnungspunkt zurückgehen. Hier haben Sie gerade mir etwas suggeriert. Also Sie haben nicht zugehört, was ich gesagt habe. Sie haben nur das verstanden, was Sie verstehen wollen. Das habe ich mitnichten gesagt. Ich habe gesagt sowie auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, dass wir sowohl in den Schulen als auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, zum Beispiel im Sozial- und Politikunterricht, noch nicht so aufgestellt sind, dass wir die Jugendlichen tatsächlich auch dahin bringen, ihr Wahlrecht so auszuüben. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das habe ich aber auch gehört.) und mich dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes angeschlossen. Es tut mir leid, wenn Sie das vielleicht missverstanden haben.

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Beate Schlupp

Herr Reinhardt, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Marc Reinhardt CDU

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Krüger!

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Thomas Krüger SPD

Sind Sie denn der Meinung, dass wir bei allen 50- und 60-Jährigen so aufgestellt sind? (Horst Förster, AfD: Das hat was mit Wahlfähigkeit zu tun, nicht mit Wahlalter!)

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Marc Reinhardt CDU

Es gibt sicherlich in jedem Alter, wahrscheinlich auch bei 40- oder – wie bei Ihnen – über knapp 50-Jährigen gibt es sicherlich auch Leute, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) die das Wahlrecht sicherlich nicht so wahrnehmen, wie Sie es wollen. Aber dort ist das ja eine andere Frage. Das ist ja gelebte Praxis seit mehreren Jahrzehnten. Und ich glaube, niemand von uns will jemanden, der mal das Wahlrecht hat und dann einfach eine Altersgrenze erreicht hat, dass ihm das Wahlrecht aberkannt wird. Das, glaube ich, möchten auch Sie nicht, Herr Krüger, und so habe ich Ihre Frage nicht verstanden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hoffentlich!) Ich bedanke mich aber für Ihre Fragen und will zum Schluss noch auf zwei Punkte eingehen: Wir haben immerhin dadurch das Auseinanderfallen bei Land- und Bundestagswahlen. Da könnten Sie mir jetzt entgegenhalten, das ist heute nur der erste Schritt, aber ich will zumindest darauf hinweisen, im Bund ist dafür eine Verfassungsänderung nötig. Und zum Schluss, es ist ja auch die Debatte um Rechte und Pflichten. (Horst Förster, AfD: Genau.) Natürlich, wir geben hier ein neues Recht nach unten. Aber was ist eigentlich mit der Strafmündigkeit, die wir ja auch durchaus mal diskutieren können? (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Wer also aus Ihrer Sicht das Recht hat, hier die Wahlentscheidung zu treffen, der hat aus meiner Sicht ja auch eine ganz andere Mündigkeit, was Strafprozesse und Strafverfahren angeht. Das sollte man in diesem Zusammenhang nicht isoliert betrachten und zusammen betrachten. Und deshalb steht für uns heute fest, bevor man dort nicht vernünftig das auch politisch und in den Schulen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen vorbereitet, lehnen wir nach wie vor diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Die Forderung nach dem Wahlalter 16 auf Landesebene begleitet uns im Landtag schon etwas länger. Meine Fraktion hatte dies in Person von Jacqueline Bernhardt in der letzten Wahlperiode zweimal konkret beantragt, einmal 2017, einmal 2018. In der damaligen Regierungskonstellation war das leider nicht mehrheitsfähig und ist am Widerstand der CDU gescheitert. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Heute, unter veränderten politischen Vorzeichen in der rot-roten Koalition, wird dieser Schritt zu mehr demokratischer Teilhabe für junge Menschen endlich vollzogen. Darüber freue ich mich sehr. Die Debatte um das Wahlalter 16 wurde mitunter kontrovers geführt. Das ist ein Stück weit auch normal und war schon immer so. Jede Öffnung des Wahlrechtes musste gegen politische Widerstände und konservatives Denken und Bedenken durchgesetzt werden. Das war so, als Bürgerinnen und Bürger überhaupt wählen gehen sollten. Das war so, als der Zensus im Dreiklassenwahlrecht abgeschafft werden sollte. Das war so, als das Wahlrecht für Frauen kommen sollte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das war bei jeder Absenkung des Wahlalters in den letzten 170 Jahren so. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Immer ging es um die Sorge, dass diese Personengruppen ihr Wahlrecht nicht richtig wahrnehmen könnten, dass es ihnen an der Befähigung und dem notwendigen Wissen fehle und dass sie am Ende falsch wählen könnten. Oder anders interpretiert, man fürchtete, dass die, die bisher nichts zu melden hatten, den Status quo gefährden könnten. Ich glaube aber, die Geschichte hat gezeigt, dass dieser fortschreitende Prozess der Demokratisierung und der stärkeren Beteiligung die Demokratie insgesamt gestärkt hat, und erwarte auch, dass diese Anpassung des Wahlalters das tun wird. Und ich bin überzeugt, dass die jungen Leute ihr Wahlrecht sehr verantwortungsvoll wahrnehmen werden. (Enrico Schult, AfD: Da werden Sie sich noch wundern!) Aus der fachlichen Sicht sind die positiven Effekte unbestritten. Das wurde auch noch mal im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss sehr deutlich. (Enrico Schult, AfD: Gerade Ihre Partei wird sich wundern!) Gerade im skandinavischen Raum sind die Themen Wahlbeteiligung und Wählen sehr gut erforscht, und es hat sich gezeigt, dass Menschen, die ihr Erstwahlrecht wahrnehmen, im späteren Leben statistisch auch deutlich häufiger wählen gehen. Wählen gehen ist, wie vieles andere auch, eine Gewohnheit und Gewohnheiten prägen sich vor allen Dingen in der Jugend aus. Es gibt weiterhin einen klaren Zusammenhang zwischen Mündigkeit – also hier konkret dem Wahlrecht – und politischem Interesse. Auch das ist ein sehr positiver Effekt, der durchaus das restliche Leben durchträgt. Negative Effekte gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass es das Wahlalter 16 auf Landesebene bereits in vier anderen Bundesländern gibt, und auch von dort haben wir noch nie irgendwie was Gegenteiliges gehört. Lediglich der Wunsch nach mehr begleitender politischer Bildung wurde auch im Rahmen der Anhörungen von praktisch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern formuliert, um auch eine fundierte Wahlentscheidung treffen zu können. Mehr politische Bildung ist immer gut, unabhängig vom Alter. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und wir müssen auch immer wieder feststellen, dass es auch bei den Erwachsenen teilweise erhebliche Defizite im Bereich der politischen Bildung gibt. Da müssen wir also ganz allgemein ran, da gibt es keinen Dissens. Ich möchte hier aber darauf hinweisen, dass Bildung beziehungsweise politische Bildung zwar wichtig und wünschenswert sind, aber niemals die Zugangsvoraussetzungen für das Wahlrecht sein dürfen. Ich zitiere aus einer Schrift der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen: „Politische Urteilsfähigkeit, Reife oder Mündigkeit sind keine legitimen Kriterien für die Verleihung des Wahlrechts. Nach einmütiger Auffassung der Staatsrechtslehre darf die Gleichheit politischer Rechte als Grundlage der Demokratie nicht durch Unterschiede beispielsweise in der Bildung oder der Einsichtsfähigkeit formal beschränkt werden ... Das Wahlrecht ist daher nicht an kognitive Voraussetzungen geknüpft und wird bei volljährigen Bürgern demgemäß weder gefordert noch geprüft ...“ Und weiter: „An keiner Stelle gibt es Kriterien, woran man politische Urteilsfähigkeit messen oder knüpfen könnte. Der Begriff der politischen Urteilsfähigkeit ist weder im Gesetz, noch in der Rechtsprechung, noch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum oder in den Sozialwissenschaften definiert ... Es ist daher äußerst problematisch, einen Maßstab für das Wahlrecht zu fordern, von dem nirgendwo geklärt ist, was er bedeutet.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Irgendwo müssen wir ja einen Maßstab setzen.) Oder einmal kurz zusammengefasst: Wählen gehen ist ein Grundrecht und kein Privileg, das man sich erst verdienen muss. In diesem Zusammenhang möchte ich an den Beitrag von Professor Heußner aus der Anhörung erinnern. Er hat argumentiert, dass hier im Land, anders als im Bund, wo das Wahlalter 18 per Grundgesetz definiert ist, laut Landesverfassung erst mal alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land das Wahlrecht haben und dann in weiteren Regelungen dieses Wahlrecht eingeschränkt wird. Diese Einschränkungen müssen aber sachlich und fachlich gut begründet sein. Am Wahlalter 18 festzuhalten, könne man aber eben fachlich nicht begründen. Da ist ein Urteil, und ich zitiere: Das Wahlalter 16 ist nicht nur „zulässig“, sondern „verfassungsrechtlich geboten“. (Horst Förster, AfD: Das ist eine Stimme!) Man müsse perspektivisch gar über eine weitere Absenkung reden. Im Rahmen der Anhörung gab es noch viele weitere spannende Argumente, kann ich jetzt nicht vortragen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie mal die Kinder gefragt, ob sie das wollen?) Aber unterm Strich war das Urteil der Experten eindeutig: Das Wahlalter 16 muss kommen. Und an der Stelle möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass Demokratie und Teilhabe nicht an der Wahlurne beginnen und enden, sondern dass Demokratie ja noch deutlich mehr Facetten hat, und deswegen werden wir als Koalitionäre uns auch auf den Weg machen und ein Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Ja, damit sind meine fünf Minuten um. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. Und ja, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung, Herr Pegel hat es schon gesagt, den wahrscheinlich kürzesten Gesetzentwurf der Legislaturperiode. Es ist nur eine Angabe, die in Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 unseres Landes- und Kommunalwahlgesetzes geändert werden soll. Statt der Zahl 18 soll dort künftig die Zahl 16 stehen. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sollen danach alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Endlich, endlich wird die junge Generation von heute an den Weichenstellungen für morgen beteiligt! Es ist höchste Zeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der öffentlichen Anhörung, die der Innenausschuss am 29. September dieses Jahres durchgeführt hat zu dem Gesetzentwurf, lehnte nur ein Sachverständiger, nur einer, (Marc Reinhardt, CDU: Nun ja.) der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Heinz-Peter Meidinger den Gesetzentwurf ab. (Enrico Schult, AfD: Der hat aber schon eine gewichtige Stimme.) Alle anderen begrüßten den Gesetzentwurf. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages heißt es dazu: „Wir konnten bis jetzt nicht nachvollziehen, warum die Wähler für die Landtagswahlen einen höheren Reifegrad benötigen sollen als für die Kommunalwahlen. Die Städte und Gemeinden haben mit dem aktiven Wahlalter mit 16 Jahren für die Wahlen unserer Gemeindevertretungen und Bürgermeister gute Erfahrungen gemacht.“ Und weiter: „Wir halten das für ein gutes Instrument, um Jugendliche frühzeitig zur Beteiligung an demokratischen Prozessen einzuladen, damit sie aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen.“ Durch die Einbindung der 16- und 17-Jährigen in das aktive Wahlrecht wird, so der Landesjugendring, unsere Demokratie gestärkt, weil eine größere Summe der in Deutschland lebenden Personen beteiligt und zudem der Marginalisierung der jungen Generation, die durch die demografische Entwicklung fortschreitet, etwas entgegengewirkt wird. Die jungen Menschen brauchen mehr Mitbestimmung. Nur so können sie sich aktiv als aktiver und gestaltender Teil der Gesellschaft verstehen. So wird Demokratie als Gesellschaftsform unter den jungen Menschen tiefer verankert. Eine Identifikation ermöglicht die wirksame Teilhabe an demokratischen Prozessen, dient somit auch der Demokratieentwicklung und ihrer Stabilität. Die Stellungnahme der Politikwissenschaftlerin Julia Schulte-Cloos hat der Innenminister hier schon kurz vorgestellt. Das will ich nicht wiederholen. Ich fand besonders interessant, da schließe ich mich meinem Vorredner an, die Stellungnahme von Professor Dr. Hermann Heußner von der Hochschule Osnabrück. Er sagte, das gesetzliche Mindestalter solle den erforderlichen Grad an Reife und Vernunft für die Wahlen sicherstellen, und die vom Gesetzgeber angenommene mangelnde politische Reife der 16- bis 17-Jährigen werde jedoch durch die vorhandenen empirischen Daten nicht gestützt. Die kognitive Entwicklungsforschung, insbesondere von Klaus Hurrelmann, zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfindet, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. Hurrelmann spricht von einer Reife der Urteilsfähigkeit, nicht der gesamten Persönlichkeit, die bereits in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren gegeben sei. Sei aber, so der Sachverständige Heußner, bereits ab 14 Jahren von hinreichender Reife auszugehen, sei dies erst recht und mit großer Sicherheit auch bei den 16- und 17-Jährigen gegeben. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sei daher nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich auch geboten. Diesem Gebot der Landesverfassung wird meine Fraktion heute mit Freuden nachkommen und dem Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre fordern wir Freie Demokraten schon seit Jahren. Es ist Beschlusslage unserer Bundesparteitage und nicht nur für die Landtagswahlen im Übrigen, sondern auch für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament. Die entsprechenden Initiativen sind bekannt auch auf Bundesebene, die die FDP gestartet hat, und daher wird es ja niemanden überraschen, dass wir dem aus unserer Sicht längst überfälligen Gesetzentwurf zustimmen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht in einer Demokratie und der Schlüssel zu politischer Partizipation. Junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren übernehmen bereits in zahlreichen Lebensbereichen Verantwortung. Sie erlernen einen Beruf, klar, die Verträge müssen die Eltern mit unterschreiben. Sie arbeiten, sie zahlen aber auch Steuern, sie zahlen Sozialabgaben, sie nehmen am Wirtschaftsleben teil. Und eins, was uns vielleicht auch mal interessiert als Politiker, sie hängen unsere Plakate in den politischen Jugendorganisationen, in parteinahen Jugendorganisationen. Sie verteilen unsere Flyer, und zwar aus Überzeugung, und nicht, weil wir sie dazu zwingen oder sie dafür bezahlen, sondern aus Überzeugung, weil sie einer Überzeugung anhängen und sich engagieren wollen. Das ist der höchste Ausdruck der Partizipation und der Teilhabe, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) und das ist eine bewusste Entscheidung, die junge Menschen treffen. Warum sollten wir also den jungen Menschen im Land nicht das Vertrauen entgegenbringen, diese politischen Entscheidungen auch treffen zu können? Gerade doch, weil sie von vielen dieser Entscheidungen selbst betroffen sind und vor allem in der Zukunft weiter betroffen sein werden. Voraussetzung allerdings für die Ausübung des aktiven Wahlrechts als Ausdruck politischer Teilhabe ab 16 ist auch, dass junge Menschen auch die notwendige politische Bildung erfahren können, das hörten wir bereits. Im Innenausschuss hat die Anhörung zum Gesetzentwurf gezeigt, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht. Meine Damen und Herren, Einigkeit, und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie sich inhaltlich pro oder contra zu dem Gesetzentwurf gestellt haben, Einigkeit besteht wirklich darin, dass ein Mehr an Teilhabe von jungen Menschen an der Politik, eine Mitgestaltung der demokratischen Prozesse eine gute politische Bildung erfordert, außerschulisch wie aber auch im schulischen Bereich. Und da gab es eben vernichtende Urteile in Richtung Mecklenburg-Vorpommern. Herr Meidinger, der ja hier schon zitiert wurde, wies in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Lehrerverbandes darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich in Bezug auf den Stellenwert der politischen Bildung in den Stundentafeln auf einem der hintersten Plätze rangiere. Und „eine Herabsetzung des Wahlalters müsse“ dann „durch eine wirkliche Stärkung der politischen Bildung an Schulen“ auch erst einmal „vorbereitet werden“, so nachzulesen auf Seite 6 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Und das, meine Damen und Herren, das war dann auch schon wieder alles. Es gab keinen Ausblick darauf, dass mit dem zuständigen Ressort Rücksprache gehalten wird, es gab keine Befassung im Bildungsausschuss, wie man denn dieses Projekt angehen will. Und, meine Damen und Herren, es ist eben nicht damit getan, dass man jetzt einfach nur das Wahlalter dann herabsetzt und damit sozusagen einen Haken an das macht, was man im Wahlprogramm stehen hat oder in einer Koalitionsvereinbarung, sondern wir müssen jetzt tatsächlich die politische Bildung in allen Schulformen mehr in den Fokus rücken. Da erwarte ich dann auch, dass gehandelt wird, und zwar rechtzeitig. Die Angehörten im Innenausschuss haben Ihnen da ein wahrlich schlechtes Zeugnis ausgestellt. Es geht der FDP-Fraktion jetzt auch nicht darum, ein breiteres Wählerfeld zu eröffnen, denn wir glauben an den selbstbestimmten, aufgeklärten Menschen, an den eigenverantwortlich handelnden Menschen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nun erschrecken Sie doch die LINKEN nicht!) Das ist nämlich für uns nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Es setzt allerdings voraus, dass die Kenntnis über bestimmte Zusammenhänge vorhanden ist und dass ein Interesse vorhanden ist. Und genau da wollen wir Ihnen auf die Finger schauen. Meine Damen und Herren, es muss möglich sein, sich mit dem Wahlprogramm, es muss möglich sein, sich mit den Statuten der Parteien zu befassen, und nicht nach dem Gusto der Lehrerinnen und Lehrer, sondern das muss gleichberechtigt erfolgen. Es kann auch nicht sein, dass der Zutritt zu Schulen dann möglicherweise nur Bildungsministerinnen und Bildungsministern vorbehalten ist oder Staatssekretären, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) sondern da muss auch das breite Angebot an Parteien, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kontrovers.) an politischen Kräften dann auch dargestellt werden. Das ist das, was wir erwarten. Ob nun einzeln oder in Gruppen, im Rahmen von Veranstaltungen, das ist aber etwas, was wir zum Beispiel in der APO-Zeit kennengelernt haben. Die Schulen und viele andere Begegnungsstätten von Jugendlichen waren für uns verschlossen. Das war lehrsam. Also wenn wir eine Absenkung des Wahlalters wollen, und wir werden zustimmen, dann erwarten wir auch eine Öffnung für alle Programme und für alle Parteien. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf Drucksache 8/737. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1510 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/737 bei Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/737 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/737 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Torte! Torte! Gibt es keine Torte?) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1276(neu). Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1276(neu) – In der 29. Sitzung des Landtages am 7. September 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei unserem Antrag geht es um das in Artikel 72 der Landesverfassung normierte Konnexitätsprinzip. Das bedeutet, wie Sie eigentlich alle wissen, wenn das Land Aufgaben auf die Kommunen überträgt, muss das Land die dadurch bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten ausgleichen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Damit korrespondiert Artikel 84 Grundgesetz, wonach den Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben durch Bundesgesetz übertragen werden dürfen. Mit der Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist nunmehr folgende Problemlage entstanden: Der Aufgabenbereich wurde durch Bundesrecht erheblich erweitert. Es stellt sich somit die Frage, wer die dadurch bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten zu tragen hat. Wir meinen, dass das Konnexitätsprinzip nach seinem Sinn und Zweck auch bei dieser Konstellation – einer Änderung des Aufgabenstandards durch den Bund und unverändert bleibender Zuständigkeit der Kommunen – greifen muss, denn es ist und bleibt bei einem vom Land auf die Kommune übertragenen Aufgabenbereich. Sofern man hier einer entsprechenden Auslegung nicht folgt und meint, hier bestehe eine nicht auslegungsfähige Regelungslücke, dann wäre eine Klarstellung, wie von uns beantragt, geboten, denn es würde im Ergebnis dem Prinzip der Konnexität widersprechen, wenn die Kommunen in einer solchen Situation auf den Kosten sitzen blieben. Wir meinen nicht, dass der Ausgang des in dieser Sache beim Landesverfassungsgericht anhängigen Rechtsstreits abgewartet werden soll, denn wie das so ist, bei Gerichten auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Es ist nicht sicher, wie das Gericht entscheidet. Es gibt aber im Ergebnis nur eine gerechte Regelung, und die geht dahin, dass die Kommunen nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es spricht deshalb alles für die von uns beantragte Klarstellung in der Verfassung. Der bei der Ersten Lesung vom Abgeordneten Noetzel vorgebrachte Einwand, unser Antrag widerspreche der Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände vom 25.03.2002, die sich ganz generell mit der Konnexität hier befasst, geht fehl, denn die dort in Bezug genommene Regelung unter Ziffer I Nummer 2, wonach die Konnexitätsregelung „auch für die Ausführung von zusätzlichen bundes- und EU-rechtlichen Regelungen durch kommunale Körperschaften“ gilt, „soweit dem Land die Kompetenzzuweisung freisteht und es davon zulasten der Kommunen Gebrauch macht“, gibt gerade keinen Lösungsansatz für unser Problem, denn dort ist nur geregelt, dass die landesrechtliche Konnexitätsregelung – ganz klar eigentlich auch – dann gilt, wenn das Land bei zusätzlichen Aufgaben von seinem Kompetenzzuweisungsrecht bewusst Gebrauch macht. Daraus lassen sich aber keine Schlüsse ziehen, was gelten soll, wenn wie hier durch Bundesgesetz ein Aufgabenbereich erweitert wird, der den Kommunen bereits übertragen worden war. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn es Ihnen wirklich um die Sache geht oder ginge, dann würden Sie sich hier einen Ruck geben und unserem Antrag zustimmen, denn ich weiß beim besten Willen nicht, was letztlich im Ergebnis dagegensprechen sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind das zweite Mal mit der gleichen Runde unterwegs. Ich wiederhole gern in wenigen Worten, was ich beim letzten Mal gesagt habe. Erstens, Konnexität hat die Idee, dass eine Beziehung, eine wechselseitige Beziehung, sich in einer gewissen Weise abbildet. Das ist genau auch die Idee der Konnexität, die wir in unserer Landesverfassung finden. Ein bisschen salopp formuliert, der, der bestellt, muss die Party auch bezahlen. Wenn also dieser Landtag oder diese Landesregierung Entscheidungen trifft, die auf der kommunalen Seite finanzielle Auswirkungen haben, dann möge, so die Regelung, genau dieses Land auch diese Kosten ausgleichen. Ich habe einen, der etwas auslöst, und einen anderen, der es ausbaden muss, und dann muss der, der es auslöst, auch bezahlen. Sie wollen die Konnexität, die von der Begrifflichkeit her fest gefügt ist, aufbrechen in ein Dreiecksverhältnis und ein bisschen im Baustellenschilddeutsch umändern in den Hinweis „Kinder haften für ihre Eltern“. Der Bund beschließt etwas, die Kommunen haben daraus eine finanzielle Last und der Dritte, das Land, soll diejenige sein, dasjenige, die Körperschaft, die sagt, und ich stehe für alles gerade, egal, was der Bund tut. Da kann man vielleicht argumentieren, zu sagen, irgendwie könnt ihr das im Bundesrat machen, aber wenn ich das zur Grundlage machte, würde ich vermutlich demnächst auch für alle Energiekostensteigerungen der Kommunen in gleicher Weise einen Verfassungsgrundsatz aufmachen können, denn im Zweifel sind wir im Bund mit dem Bundesrat auch näher an solchen Regelungen dran. Ich würde sehr dafür eintreten, die Konnexität genau in der Gestalt zu belassen, wie wir sie bereits haben, so, wie das Landesverfassungsgericht sie im Übrigen auch bisher gebilligt hat. Das Landesverfassungsgericht hat keine Notwendigkeit gesehen, dass die Länder, frei nach dem Motto „Kinder haften für ihre Eltern“, auch noch für Dinge, die der Bundestag oder die Bundesregierung tut, ohne dass das Land als Transmissionsriemen seinerseits konkretere Entscheidungen dazu trifft, die das dann auf die Kommunen übertragen, sondern in einem direkten Verhältnis zwischen Bund und Kommunen, das Land gleichermaßen oder die Länder gleichermaßen in die Bütt gehen müssen. Ich halte es für richtig, dass es bei dem Konnexitätsprinzip bleibt, das überzeugend ist. Wenn in diesem Hohen Hause Entscheidungen getroffen werden, die auslösen, dass auf kommunaler Seite Kosten entstehen, dann muss das Land dafür geradestehen. Dass das Land jetzt auch noch für Dritte haften möge, überzeugt mich nicht. Und es ist ein ganz sachliches Argument, weil Sie nahegelegt haben, es gäbe dann sozusagen nur ein „Weil die AfD es vorschlägt, machen wir das nicht“-Gebaren, das war ja nahegelegt. Das ist nach meiner Überzeugung eine sehr sachliche Begründung. Ich würde dringend empfehlen, den Begriff der Konnexität ernst zu nehmen. Der beschreibt ein bipolares Verhältnis, und das gibt es hier gerade nicht, sondern ein Dritter tut etwas, und jetzt soll derjenige, der am Rande steht, dafür in die Haftung genommen werden. Das halten wir weiterhin, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das halten wir weiterhin für falsch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja tatsächlich in der Ersten Lesung die Argumente schon weitgehend ausgetauscht. Der Innenminister hat es eben auch gesagt. Wir haben auch damals schon gesagt, es liegt ja die Verfassungsbeschwerde von Schwerin und Rostock vor. Wahrscheinlich wird sie aber erst im Jahr 2023 verhandelt und auch entschieden. In Schwerin geht es nach deren Berechnungen um 8,8 Millionen, in Rostock um 11,8 Millionen. Der Minister hat da eben so seine Rechtsauffassung zur Konnexität dargestellt. Man kann sicherlich auch zu einer anderen Auffassung kommen. Immerhin haben wir ja hier im Landtag was gemacht, das Ausführungsgesetz beschlossen, und das ist am Ende ja ursächlich dafür, dass den Gemeinden die Kosten entstehen. Man kann das natürlich jetzt so rechtstheoretisch sagen, wir sind quasi nur der Durchleiter, bestellt hat es dann der Bund. Das werden wir ja vom Gericht hören, ob es weiter tatsächlich an seiner Tradition festhält. Wenn es so sein sollte, dann, Herr Minister, sollten Sie aber mitnehmen, wenn jetzt in Zukunft durch die Ampel weiterhin solche Gesetze beschlossen werden, die dann bei unseren Kommunen zu Mehrausgaben führen von Geld, das sie nicht haben, sollten wir dann vielleicht zu der Überlegung kommen, ob es denn tatsächlich immer sinnvoll ist, dann hier auch das Ausführungsgesetz zu beschließen. Das wäre dann mal eine ganz neue Überlegung. Ansonsten haben wir für uns festgelegt, dass wir auf den Ausgang der Gerichtsprozesse warten, da uns genau mit auseinandersetzen und dann zu unseren Entscheidungen kommen. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf wie auch in der Ersten Lesung heute ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können es tatsächlich an dieser Stelle auch kurz machen, die Argumente sind ausgetauscht. Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ablehnen. Wir halten den Gesetzentwurf weder im Sinne der Kommunen noch im Blick auf die Grundsätze der bewährten Konnexitätsregelung für zustimmungsfähig. Die AfD stellt den Kommunen vordergründig finanzielle Entlastungen in Aussicht. Was die AfD aber eigentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewirken würde, ist die Aufkündigung der bereits von Herrn Förster erwähnten langen gemeinsamen Vereinbarung, die vor mehr als 20 Jahren zwischen der damaligen rot-roten Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden getroffen worden ist. Wir sehen dafür keinen Grund. Und um es Ihnen noch kurz ins Gedächtnis zu rufen, das Prinzip der strikten Konnexität geht auf eine durch die damalige Oppositions-CDU initiierte Verfassungsänderung aus dem Jahr 2000 zurück. In der damaligen Anhörung des Rechtsausschusses wurde durchaus die Problematik der Finanzierung erkannt, wenn zusätzliche Belastungen auf Entscheidungen des Bundes zurückgehen. Allerdings, so die damalige Auffassung eines Anzuhörenden, sei dieser Mehraufwand im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu kompensieren. Meine Damen und Herren, die bereits erwähnten nachfolgenden Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden waren alles andere als einfach. Laut der damaligen Finanzministerin Frau Sigrid Keler, die zu diesem Zeitpunkt bereits einige Dienstjahre hinter sich hatte, handelte es sich um die schwierigsten Verhandlungen, die es je mit den Kommunen gab. Doch letzten Endes wurde das Ergebnis auf Drucksache 3/2790 von allen Seiten anerkannt und seitdem ist es als Instrument der Konfliktbeilegung, wird es auch gewürdigt. Und ein Gesetzentwurf, der diese gemeinsame Erklärung völlig unberücksichtigt lässt, ist nicht geeignet, mögliche Finanzierungsunklarheiten zu lösen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Werden die Kommunen durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet und führt die Erfüllung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Kommunen, so ist dafür nach Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Nach dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll dies auch dann gelten, wenn der Aufgabenstandard durch Bundesrecht verändert wird und eine bereits bestehende Zuständigkeit der Kommunen unverändert aufrechterhalten bleibt. Neben dem von Herrn Pegel, Herrn Reinhardt und Herrn Noetzel Gesagten bedarf es dieses Gesetzentwurfs auch noch aus einem anderen Grund nicht. Vor einer Veränderung des Aufgabenstandards durch Bundesrecht sind die Kommunen bereits hinreichend durch das Grundgesetz geschützt. Nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz Aufgaben nicht übertragen werden. Diese Norm schützt sowohl die Organisationshoheit der Länder als auch die Finanzhoheit der Kommunen. Der beantragten Verfassungsänderung bedarf es, wie gesagt, schlicht nicht. Insofern hat sich zu unserer Debatte, die wir anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs geführt haben, nichts geändert. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Oehlrich! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, also vielen Dank! Dass Sie den Artikel 84 Grundgesetz erwähnen an dieser Stelle, zeigt, dass Sie es gar nicht begriffen haben. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) 84 Grundgesetz greift dann, wenn der Bund … oder bestimmt, dass der Bund nicht direkt Aufgaben auf Kommunen übertragen kann. Hier geht es ja darum, dass es an sich eine dem Land obliegende Aufgabe ist. Das Land hat den Aufgabenbereich übertragen und dann wird das durch Bundesrecht erweitert, wo völlig klar ist, dass im Ergebnis es ungerecht wäre, wenn dann die Kosten bei den Kommunen hängen bleiben, denn die haben überhaupt keine Mitwirkungsrechte. Die Länder können ja nur im Bundesrat per Mitbestimmung dann dafür sorgen, das mitbedenken, dass da Kosten entstehen. Also 84 greift ja überhaupt nicht, sondern es ist ja gerade ein Argument, dass es eine Ländersache ist. Die wurde vom Land übertragen. Und das ist die Problematik, es wird nicht direkt etwas vom Bund übertragen, sondern es ist im Grunde – logisch – immer die Kette übers Land. Das haben Sie überhaupt nicht verstanden.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Oehlrich?

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Nein, danke, Frau Präsidentin! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Das ist ja bezeichnend.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat nunmehr das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der Septembersitzung des Landtages habe ich ja ausführlich dargelegt, warum es Ihres Gesetzesentwurfes aktuell nicht bedarf. Hier noch mal in Kürze: Es ist eine umstrittene Frage in der Literatur aufgeworfen worden. Wir wissen, dass diese Frage noch immer nicht geklärt ist, wir haben anhängige Verfahren. Ich rate dazu, diese abzuwarten. Und im Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung haben wir ja, das ist schon ausgeführt worden, seit dem Jahr 2000 das strikte Konnexitätsprinzip verankert. Wir haben diese Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zur Konnexität, und das ist genau die Auslegungshilfe, die die Regelungslücke, die Sie ausführen, überdecken sollte. Sollte also tatsächlich eine Auslegungsfrage bestehen, kann die im Einzelfall geklärt werden. Ich sehe hier überhaupt keine Veranlassung, denn man hat im zähen Ringen eine Vereinbarung getroffen, und an diese Vereinbarung sollte man sich auch halten. Ich glaube, die ganze Beschreibung der betroffenen Fälle, das können wir uns sparen, das haben wir jetzt schon bei der Ersten Lesung im Grunde ausgeführt. Wir können Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wenn es weitere Fälle geben sollte, wenn man wirklich feststellt, es braucht eine Klarstellung in der Verfassung, also zum gegenwärtigen Zeitpunkt, nur an diesem einen Beispiel festgemacht, können wir hier diese Notwendigkeit nicht erkennen, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall Sandy van Baal, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch die Einstellung der SPD zu dem Gesetzentwurf der AfD hat sich zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung nicht verändert. Ich möchte im Gegensatz zu meinen Kolleginnen und Kollegen meine Argumente, die ich ausführlich bei der Ersten Lesung dargelegt habe, nicht wiederholen. Wir werden auch heute den Gesetzentwurf ablehnen, weil immer da, wo dem Land Kompetenzen zustehen, also wo dem Land die Kompetenzzuweisung freisteht und es davon zulasten der Kommunen Gebrauch macht, was die Aufgabenübertragung oder -erweiterung angeht, ist das ganz klar bei uns geregelt, und darüber hinaus sehen wir keinen Bedarf und lehnen deshalb den Gesetzentwurf auch heute ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1276(neu). Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1276(neu) bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1276(neu) abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, auf Drucksache 8/1490. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1490 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Zuge der Auslegung der landesgesetzlichen Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 26. Oktober festgestellt, dass das Landesrecht eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nicht zulässt. Das vorliegende Gesetz zielt in Reaktion auf diese Gerichtsentscheidung darauf ab, kommunale Entscheidungsspielräume bei der Gebührengestaltung zu erweitern und die gebotene gesetzliche Ermächtigung zu schaffen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die Finanzierung ihrer im Bereich der Abfallentsorgung wahrgenommenen Aufgaben neben den bereits bestehenden Optionen einer linearen und progressiven Gebührenstaffelung auch eine degressive Ausgestaltung von Abfallgebühren in ihren Satzungen zu ermöglichen. Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben mit ihren Abfallgebührensatzungen auch die degressive Ausgestaltung von Abfallgebührensätzen geregelt. Das ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Die entsprechenden Satzungen könnten damit insgesamt nichtig werden. Daher wird das Kommunalabgabengesetz dahin gehend erweitert, dass für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung der Abfallgebühren zugelassen wird. Das Nebeneinander in der Zulässigkeit von progressiven und degressiven Abfallgebühren wird ausdrücklich ermöglicht, indem klargestellt wird, dass eine Degression mithilfe des Grundsatzes der Kostenproportionalität gerechtfertigt werden kann. Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger werden so ermächtigt, Gebühren für die Abfallentsorgung degressiv bemessen zu können, wenn bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt. Im Ergebnis können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger also abweichend vom Regelfall einer grundsätzlich linearen Gebührenbemessung satzungsrechtlich darüber hinaus eine progressive und auch eine degressive Ausgestaltung der Abfallgebühren regeln. Die Gebührenprogression ist von einer Anreizwirkung zur Abfallvermeidung geprägt. Die Gebührendegression zielt dagegen auf die genaue Kostenzuordnung bei zunehmenden Abfallmengen, die zu abnehmenden Kosten führt, ab. Ich beantrage die Überweisung in den federführenden Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat gebeten für die Landesregierung der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema an sich kennen alle Fraktionen, weil wir unisono – im Mai, glaube ich, dieses Jahres – angeschrieben worden sind vom Landkreistag und verschiedenen Landkreisen. Die CDU selbst hatte im August, glaube ich, oder September auch schon eine Beschlussvorlage eingebracht, die in etwa lautete, tut mal was. In der Sache selbst haben wir jetzt Stück für Stück – wie damals auch gesagt – uns die Rechtsfrage erschlossen. Wir waren eine Zeitlang deutlich im Schwanken, ob es ins Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz oder ins KAG, ins Kommunale Abgabengesetz, übernommen werden müsse. Ich bin den Fraktionen dankbar, dass sie sich jetzt fürs KAG entschieden haben. Wir haben den Gesetzentwurf. Den werden Sie weitgehend so wiederfinden auch als Vorschlag der Landkreise, des Landkreistages, der Landkreise, die uns angeschrieben haben. Allerdings gibt es eine Korrektur im hinteren Teil, weil zumindest eine Folgeverweisung vom Landkreistag nicht gesehen worden ist. Von daher machte es Sinn, sich da in aller Ruhe prüfend darauf vorzubereiten. Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist ziemlich schlicht. Ihre Mülltonnen, bei all Ihnen, die selber bezahlen, werden Ihnen pro Liter in Rechnung gestellt. Sie bezahlen also nach Volumen, nach Raumbehältnisvolumen. Diejenigen, die bei Ihnen entsorgen, fahren dann aber zu einer Müllkippe und entsorgen nicht nach Volumen, die sie im Abfallfahrzeug haben, sondern nach Gewicht, nach Kilogramm oder nach Tonne. Deshalb, weil wir wissen, dass unterschiedlich große Müllbehältnisse, also unterschiedlich große Volumen, pro Liter unterschiedliche Verdichtungen haben, wissen wir auch, dass das, was hinterher bezahlt werden muss, je nachdem, ob ich eine kleine Tonne oder eine große Tonne entsorgt habe, unterschiedliche Kosten auslöst. Um das mal zu übersetzen, wenn Sie eine 60- oder 80-Liter-Tonne haben, ist pro Liter mehr Gewicht drin als bei den großen 1.100- oder 1.200-Liter-Behältnissen, die Sie in Großsiedlungen, in Plattenbausiedlungen beispielsweise, finden, die durchaus für 60/70 Haushalte zuständig sind. Das ist auch ziemlich nachvollziehbar. Bei einer eigenen Tonne mit 60 Litern können Sie von oben drücken und verpressen. Bei den 1.200- oder 1.100-Liter-Behältern stehen die typischerweise in großen Betonbehausungen, Sie machen oben eine Klappe auf, werfen was rein. Da ist das Nachdrücken, das Verpressen relativ schwer. Von daher entstehen am Ende unterschiedliche Dichten. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Weil Sie schmunzeln, es gibt manche Eigenheimsiedlungen, da habe ich den Eindruck, dass einige Eigenheimbesitzer fürs Verdichten ihrer Mülltonne extra Schuhe haben, und das ist also in Plattenbausiedlungen eher untypisch und auch unmöglich und das lässt sich empirisch auch nachweisen. Ich kenne zumindest aus der Greifswalder Kommunalpolitik Diskussionen schon Ende der 90er bis hin dazu, dass wir Verwiegungen über längere Zeiträume haben vornehmen lassen, um ein Gefühl zu kriegen, wie groß der Dichteunterschied bei den verschiedenen Müllbehältnissen ist. Und genau diesen Dichteunterschied, den bilden die Landkreise, früher auch kreisfreien Städte, weitgehend in den Abfallbehältnissen ab, sodass der Liter in der kleinen Tonne etwas mehr kostet als der in der großen Tonne, weil man versucht hat umzurechnen, wie viel mehr Kilogramm in einem Liter einer kleinen Tonne stecken, gemessen an dem einer großen, sodass am Ende alle circa das Gleiche bezahlen, weil ja in der Abfallentsorgung, einer entsprechenden Deponie, pro Kilogramm das Gleiche bezahlt werden muss, sich das aber in Litern eben unterschiedlich durch die Dichte abbildet. Genau das baten die Landkreise wieder zu ermöglichen, weil sie sonst Sorge hatten, dass sie die Ungerechtigkeit herstellen müssen, egal, wie groß das Behältnis ist, pro Liter den gleichen Preis zu verlangen, wohl wissend, dass in kleineren Tonnen der Liter bei der Endentsorgung aber mehr Geld kosten wird, weil mehr Kilo in dem Liter drinstecken. Das jetzt entsprechend wieder zu ermöglichen, ist die Idee dieses Gesetzentwurfes. Dafür herzlichen Dank! Der Hinweis, den Sie hintendran finden im Gesetzentwurf, dass nämlich ganz ausdrücklich nur dann eine degressive Gebührenabrechnung möglich ist, wenn bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt, bildet ein Stück weit das eben Gesagte ab. Größere Behältnisse haben weniger Kiloinhalt mit der Folge, dass am Ende tatsächlich auch nachweislich weniger Kosten bei der Endentsorgung durch das jeweilige Abfallunternehmen entstehen werden. Ich würde mich freuen, wenn wir an der Stelle in die Beratungen – zumindest des Innenausschusses, gerne auch anderer beteiligter Ausschüsse – zeitnah eintreten können. Sie werden aufseiten der kommunalen Spitzenverbände deutliche Unterstützung für diese Überlegung erfahren. Und an aller Schluss würde ich gerne noch einen Punkt anfügen. Herr Diener war missverständlich interpretiert worden vom „Nordkurier“ mit dem Hinweis, es gäbe ein Plagiat in Form dieser Beschlussvorlage. Das hat mich offen eingestanden ein bisschen schmunzeln lassen. (Thomas Diener, CDU: Hab ich auch.) Ein Plagiat, um das mal zu übersetzen für alle diejenigen, die bisher den Duden an dieser Stelle nicht aufschlagen mochten, ist eine Kopie. Eine Kopie bedeutet, ich habe vorher etwas gehabt, was genauso ist wie das hinterher. Das, was Sie vorgelegt hatten, war ein schlichter Hinweis, macht mal was – im Übrigen berechtigt in diesem … (Sebastian Ehlers, CDU: Haben Sie abgelehnt.) An dieser Stelle, (Sebastian Ehlers, CDU: Haben Sie abgelehnt.) an dieser Stelle, Herr Ehlers, habe ich das Gleiche gesagt wie damals. Es ist richtig, dass wir etwas tun müssen. Im Gegensatz zu Ihnen waren wir noch nicht so weit zu sagen, wie und wo. Und Sie haben hier Kritik erfahren, zu sagen, Mensch, wenn ihr schon alle genau wie wir Post bekommen habt, hättet ihr auch gleich den Gesetzentwurf einbringen können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und deswegen der letzte Hinweis, Herr Diener: Wenn, dann lasse ich mir das Plagiat zur Landkreisvorlage vorwerfen, da werden Sie eine weitgehende Identität finden. Der Landkreistag wollte aber gerne ein Plagiat, der hat uns empfohlen, genau seinen Text zu übernehmen. Von daher, wenn, dann haben wir alle gemeinsam beim Landkreistag abgekupfert, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie arbeiten hier nicht konstruktiv mit.) was okay ist. – Herzlichen Dank! Viel Erfolg bei der Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Wertes Präsidium! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ja, nun ist es so weit, nun liegt der Gesetzentwurf vor. Wir haben uns ja unlängst über die ganzen Argumentationen ausgetauscht. Einer Überweisung in die Ausschüsse, der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu. Vielleicht können wir dort auch den Widerspruch auflösen, der Paragraf 6 Absatz 4 Nummer 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes nämlich dahin gehend erläutert, dass es eben dient oder vielmehr dass progressive Gebühren einer Abfallvermeidung dienen und die Erhebung degressiver Abfallgebühren diese Ziele nicht weiter fördert. Und das haben die Oberverwaltungsgerichte für Mecklenburg-Vorpommern und für Sachsen-Anhalt tendenziell festgestellt. Diesen Widerspruch lösen Sie auch in Ihren Begründungen nicht auf. Da bin ich gespannt, wie wir das auflösen wollen. Und schön wäre es, wenn tatsächlich, wie Sie das unter „F“ schreiben, die Kostenvorteile „bei einer degressiven Gebührengestaltung an die Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben werden“ können „und eine entsprechende Gebührenentlastung zum Beispiel im Geschosswohnungsbau bewirken“. Da fehlt mir immer wieder der Glaube. Selbst in Wismar kenne ich das, da haben wir in unserem Abfallwirtschaftsbetrieb reichlich Überschüsse erwirtschaftet. Die gehen in Rückstellungen und alles Mögliche, aber nicht an die Nutzer und Gebührenzahler zurück. Und natürlich würde sich das auch auflösen oder vielmehr auswirken auf die Kosten der Unterkunft, weil ja im Geschosswohnungsbau mehrheitlich dann auch Leistungsempfänger wohnen, in der Regel. Das Problem ist, da haben wir linke Tasche, rechte Tasche. Also wie gesagt, wir hatten ja schon bei der letzten Debatte gesagt, dass wir uns diesem Ansinnen grundsätzlich nicht verschließen. Ich hoffe aber persönlich auch, dass wir diese Widersprüche zur Abfallvermeidung auflösen können, und sehe der Beratung im Ausschuss mit Wohlwollen und Interesse entgegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Thomas Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich natürlich ein kleines Déjà-vu gehabt, genau wahrscheinlich wie alle anderen auch. Denn wir haben uns in der Tat im September dieses Jahres damit auseinandergesetzt, wir haben auch einen Antrag gestellt „Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ und beraten. Ich weiß nicht, ob diese Variante, die wir heute haben, jetzt eine Rolle vorwärts oder Rolle rückwärts ist oder auch ein Stück weit einfach nur kommunalpolitische Taumelei, wo man nicht weiß, in welche Richtung man laufen soll, denn ich weiß noch, als wir letztes Mal diskutiert haben, war es Frau Tegtmeier, die sagte, wir wissen ja nicht, ob wir das im Kommunalabgabengesetz oder gegebenenfalls im Abfallwirtschaftsgesetz ändern müssen, das sind zwei Ministerien. (Martina Tegtmeier, SPD: Ja, ja.) Daraufhin haben wir sogar noch den Änderungsantrag gestellt, der natürlich unisono – sowohl der Änderungsantrag als auch der Ursprungsantrag – abgelehnt wurde von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, den GRÜNEN, und die FDP hat sich enthalten. Im Grunde genommen hat sich ja an der Stelle nicht viel geändert, außer, dass wir den dringenden Appell an der Stelle noch mal gerne wiederholen. Es hat sich bloß ein Effekt eingestellt, und zwar haben natürlich alle Landkreise und die zwei kreisfreien Städte darauf gewartet, wie der Landtag sich im September dazu positioniert. Dadurch, dass es sozusagen abgelehnt worden ist, sind also die meisten jetzt dabei, neue Satzungen zu machen, nämlich genau diejenigen, die keine degressiven Abfallgebühren vorsehen. Die meisten werden es im Dezember zusammen mit den jeweiligen Haushaltsplänen tun, da sind Abfallgebührensatzungen auch neu bestimmt. Das heißt, wenn wir jetzt das bestimmen, was richtig ist, dann haben die Landkreise und die kreisfreien Städte im ersten und zweiten Quartal genau die falsche Satzung, die nämlich keine degressiven Abfallgebühren mehr vorsehen, obwohl wir sie im Gesetz jetzt haben. Insofern ist das jetzt ein richtiger Ansatz, bloß, der kommt natürlich ein Stück weit zu spät. Und was natürlich ein Plagiat ist oder nicht, das ist ein bisschen wie mit dem Abschreiben in der Schule, weiß man auch nie so ganz genau, muss der Lehrer letzten Endes entscheiden. Auf alle Fälle haben wir seinerzeit auch schon vorgeschlagen, den Formulierungsentwurf der Städte und Gemeinden beziehungsweise der Städte und der Landkreise hier mit zu übernehmen. Das ist leider seinerzeit nicht gewollt gewesen. Insofern kann ich nur meinen herzlichen Dank und meinen herzlichen Glückwunsch hier zum Ausdruck bringen, dass die Einsichtsfähigkeit in der Sache sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch von der SPD hier wohl doch zum Tragen gekommen ist. Endlich mal ein Gesetzentwurf der rot-roten Koalition, der sich auch um die wirklich wichtigen Belange der Kommunen und der Menschen in unserem Land kümmert, auch wenn er nicht von Ihnen und auch nicht von der rot-roten Landesregierung als Initiator kommt. Ich darf an der Stelle vielleicht noch mal die Justizministerin zitieren, die in ihrer Rolle als Abgeordnete früher immer zu sagen pflegte: Opposition wirkt. Insofern müssen wir uns auch bedanken, dass wir auf diese Art und Weise unseren Gesetzentwurf letzten Endes auch zum Tragen bekommen haben. Recht herzlichen Dank noch mal an alle Beteiligten! Und wir können an der Stelle nur raten, also sowohl der Überweisung in den Ausschuss zuzustimmen, das ist das einzig Sinnvolle an der Aktion hier. Und wir hoffen mal, dass diese Art und Weise des Umganges miteinander in Zukunft keine großen Bahnen bekommt. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Diener, nachdem der Minister schon auf Ihre Pressemitteilung eingegangen ist, wollte ich das eigentlich hier ganz kurz machen und auch nicht noch mal alles wiederholen. Aber da Sie jetzt hier das auch noch mal so ausgebreitet haben, will ich das doch noch mal kurz rekapitulieren. Es gibt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom letzten Jahr, von 2021. Das hatte gesagt, Leute, so geht das nicht und so, wie ihr das macht, funktioniert es nicht, ihr müsst es neu machen. Dann kam ein Schreiben des Landkreistages im Sommer, das haben wir alle bekommen. Aus diesem Schreiben haben Sie abgeschrieben, haben einen Antrag formuliert und haben gesagt, Landesregierung, macht bitte was. Wenn wir diesem Antrag im September zugestimmt hätten, dann wären wir heute auch nicht viel weiter, (Beate Schlupp, CDU: Doch!) weil Sie nämlich entgegen dem, was der Landkreistag damals gemacht hat – nämlich einen Gesetzesvorschlag hinten rangehängt –, den haben Sie gar nicht gemacht. Sie haben aufgefordert, macht doch mal was. Und wenn die Kommunen und die Kreise zugehört hätten, dann hätten sie gehört, dass der Minister gesagt hat, wir machen, wir sind uns gerade nur noch nicht einig, ob es im Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz geregelt werden soll oder im KAG. Wir haben die Entscheidung jetzt, wir regeln es im KAG. Das OVG hat das offengelassen. Und es ist, glaube ich, auch am Ende egal. Wichtig ist, dass es kommt. Ob das jetzt das Allerwichtigste ist und nicht das, worum wir uns sonst nämlich kümmern, nämlich um die Energiekrise und die anderen Krisen, die hier sind, die Bewertung überlasse ich mal anderen. Aber wichtig ist, dass wir heute einen Schritt weiter kommen und die Kommunen dann auch damit arbeiten können und damit rechnen können, dass es bald dann auch auf rechtssichere Füße gestellt werden kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 26. Oktober 2021 – das wurde ja schon erwähnt – entschieden, dass eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern unzulässig sei. Schon in der letzten Plenarsitzung hatte da die Fraktion der CDU die Landesregierung dazu auffordern wollen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen, nachdem die Erhebung degressiv gestaffelter Leistungsgebühren durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für zulässig erklärt wird. Dieses Ansinnen wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Nun kommen die Koalitionsfraktionen – Überraschung! – jedoch mit genau so einem Gesetzentwurf um die Ecke. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von SPD und DIE LINKE zielt darauf ab, für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung der Abfallgebühren zuzulassen. Begründet wird dieses Unterfangen damit, dass ja die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Aufgabenträger der Abfallentsorgung in ihren Abfallgebührensatzungen auch degressive Ausgestaltungen von Abfallgebührensätzen geregelt hätten und für diese Satzungen mangels landesgesetzlicher Ermächtigung zur Erhebung degressiver Gebühren die Feststellung einer Gesamtnichtigkeit drohe. Kurz, das Kommunalabgabengesetz soll geändert werden, weil nachrangige Abfallgebührensatzungen nicht mit diesen vereinbar sind. Aus Sicht meiner Fraktion ist es genau die falsche Herangehensweise, das nachrangige Recht muss sich nach dem vorrangigen Recht richten. Die Abfallgebührensatzungen müssen an das Kommunalabgabengesetz angepasst werden, nicht umgekehrt. Aktuell gilt: viel Abfall – hohe Gebühren, wenig Abfall – niedrige Gebühren. Für eine degressive Gebührengestaltung, also eine solche, bei der die Gebühren weniger stark ansteigen als die Abfallmenge, ist nach der derzeitigen Fassung des Kommunalabgabengesetzes kein Raum. Das wollen SPD und DIE LINKE mit ihrem Gesetzentwurf ändern, aus Sicht meiner Fraktion gegen jede Vernunft. Mit degressiv gestaffelten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung gibt die Koalition ohne Not einen starken Anreiz zur Vermeidung von Abfällen aus der Hand. Jährlich fallen weltweit sieben Milliarden Tonnen Abfall an, davon über zwei Milliarden Tonnen Siedlungsabfall. „Jedes Kilogramm Abfall war am Anfang ein Rohstoff, der der Natur entnommen wurde und dann unter Einsatz von Energie, Wasser, Luft und menschlicher Arbeit zu einem Produkt wurde“, heißt es im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes. Die Ressourcen der Erde sind begrenzt. Es kommt darauf an, Wohlstand mit weniger Verbrauch von Ressourcen und weniger Abfällen zu erreichen. Folgerichtig ist nach der fünfstufigen Unions- und bundesrechtlich vorgegebenen Rangfolge des Kreislaufwirtschaftsrechts primär die Vermeidung von Abfällen geboten. In nachgeschalteter Abstufung sind Vorbereitungen zur Wiederverwendung, das Recycling, die sonstige Verwertung sowie letztrangig die Beseitigung von Abfällen vorgesehen. Die geplante Zulassung degressiv gestaffelter Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung missachtet diese Rangfolge und verstößt damit gegen höherrangiges Recht. Um es noch mal kurz zusammenzufassen, mit degressiv gestaffelten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung setzt das Land Fehlanreize, die meine Fraktion aus politischen Gründen ablehnt, die sich aber auch nicht mit höherrangigem Recht vereinbaren lassen. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss schon sagen, Ihr Gesetzentwurf hat mich nun wahrlich erstaunt, nicht unbedingt wegen des Inhalts, sondern im Grunde wegen der Dreistigkeit des Vorgehens. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Ja. – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Zugegeben, deutliche Worte hat ja der Kollege Diener von der CDU bereits dargelegt. Also das widerspricht auch wirklich meinem Verständnis eines respektvollen Umgangs miteinander. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dass Sie Initiativen der Opposition verwenden, um dann nach einer gewissen Schamfrist – die haben Sie ja immerhin noch eingehalten – von zwei Monaten eigene Initiativen hieraus hervorzubringen, das ist sicherlich das, was ich unter politischen Gepflogenheiten nicht mehr verstehe. Und ich kann nur sagen, das ist ein gutes Signal an uns alle. Wenn wir Sie durch unsere Denkanstöße dazu bringen, zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Land zu handeln, dann sei es drum, dann wissen wir, wie wir Sie triggern können in Zukunft. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und ich erwarte trotzdem, ich erwarte trotzdem ein faires Spiel und einen offenen Umgang mit den Tatsachen, denn es trübt doch die Glaubwürdigkeit erheblich. Und es waren ja auch gerade Sie, Herr Minister Pegel, der hier stand im September und gesagt hat, warum dieser Antrag der CDU nicht zustimmungswürdig ist, nicht einmal überweisungswürdig sei, nur, um dann eben sieben Wochen später einen inhaltlich oder einen thematisch identischen Gesetzentwurf dann aus dem Hut zu zaubern. Also dasselbe war ja gemeint, auch wenn es sicherlich ein Auftrag war, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Aber na ja gut, nun wollen wir uns darüber nicht streiten, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Was hat er denn gesagt, warum es nicht kommt?) wir wollen uns jetzt einfach mal inhaltlich dazu positionieren. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Weil wir noch dabei sind zu prüfen!) Aber auch der Minister hat ausgeführt als Jurist, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) ich habe es noch im Ohr, der Minister hat ausgeführt, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört.) dass er die geforderte Änderungsregelung besser im Abfallrecht geregelt hätte. Jetzt machen wir genau das eben wieder nicht, jetzt machen wir es im Kommunalabgabengesetz. Also das ist auch nicht besonders logisch, wenn im September noch anders argumentiert wurde. In der Septembersitzung hat mein Kollege David Wulff dargelegt, warum wir einer degressiven Staffelung der Abfallgebühren nicht zustimmen können, denn Sie wollen ja im Grunde jetzt erreichen, dass Sie mit dem Kommunalabgabengesetz einen rechtswidrigen Zustand der degressiven Bemessung von Abfallgebühren jetzt im Grunde legalisieren wollen, ohne jetzt die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Und darüber kann man ja streiten, man kann über die Sinnhaftigkeit streiten. Aber wir haben höherrangiges Recht, das ist auch schon ausgeführt worden, und da habe ich eben Mühe zu verstehen, wo das hier hingehen soll. Ich finde es tatsächlich befremdlich. Wir haben bis jetzt geregelt und da hat man sich sicherlich Gedanken gemacht, dass die degressive Bemessung von Wasser- und Abwassergebühren zugelassen wurde, aber bei Müll eben nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und der Umkehrschluss muss doch sein, dass der Gesetzgeber das eben nicht wollte damals, dass sozusagen eine degressive Berechnung oder Abrechnung vorgenommen wird. Und es erschließt sich mir auch überhaupt nicht, auch wenn ich den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit betrachte, dass derjenige, der die größere Tonne nutzt, in Zukunft weniger zahlen soll. Ich weiß, dass es natürlich betriebswirtschaftliche Effekte geben wird, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber es ist am Ende doch so, dass so ein wesentlicher Einfluss auf das Volumen der Tonne nicht genommen werden kann. Also dieses Stopfen, das halte ich tatsächlich eher für eine fadenscheinige Argumentation. Also ich habe das jedenfalls nicht beobachten können. Da gibt es eben sicherlich auf beiden Seiten einen Effekt. Das kann ich mit meiner großen Tonne doch mit Sicherheit, mit meinem großen Container genauso machen. Aber der umweltrechtliche Aspekt, den schreiben Sie selber im Vorblatt zu Ihrem Gesetzentwurf unter „C“: Eine degressive Staffelung von Abfallgebühren ist mit den abfallrechtlichen Grundsätzen „Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallentsorgung“ nicht vereinbar. Das schreiben Sie selber rein, eine degressive Staffelung der Abfallgebühren setzt keine Anreize für eine Abfallvermeidung. Und gerade vor diesem Hintergrund können wir diesen Gesetzentwurf nur ablehnen, auch wenn Sie jetzt immer verweisen auf diese Großwohnanlagen und so weiter, dass es da zu einer Verteuerung kommt. Ja, es ist ja im Grunde nur, weil man einen Rechtszustand herstellt, der eigentlich hätte von Anfang an bestehen müssen. Und, meine Damen und Herren, natürlich sind es Verwerfungen, wenn sogar – 1,17 Euro war, glaube ich, die höchste Differenz im Mieterpreis aufgrund des Containers –, das ist aber etwas, damit erzeuge ich doch nur einen Anreiz zur Nutzung einer größeren Tonne, aber doch nicht zur Müllvermeidung. Und das ist doch auch etwas, wo wir betrachten müssen, das ist doch sicherlich in der Rechtsprechung, auch wenn wir die Urteile der Oberverwaltungsgerichte uns anschauen, das wird dann sicherlich noch weitergehen, dass wir fürchten, dass diese Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit höherrangigen Zielen nicht vereinbar sein wird. Nämlich eben mit der Schonung natürlicher Ressourcen und dem Umweltschutz können wir diese Vereinbarkeit nicht feststellen. Wir werden der Überweisung nicht zustimmen, weil wir hier tatsächlich eher einen Fehlanreiz sehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Also die Diskussion eben war ja echt interessant und ich finde, sie erklärt eigentlich auch alles: Anspruch und Wirklichkeit. Der Vorwurf erst mal von Herrn Diener, also endlich macht die Landesregierung mal irgendwas, was der kommunalen Ebene zugutekommt, also das fand ich ehrlich gesagt ein bisschen schräg. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das fand ich ein bisschen echt schräg. Und auch von Herrn Domke eben den Vorwurf, (Sebastian Ehlers, CDU: Lange nichts gelesen. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir hätten wenigstens die Schamfrist eingehalten, um dann etwas vorzulegen, was andere schon vorgelegt haben, das stimmt ja so auch nicht. (Nikolaus Kramer, AfD: Doch, da hat er recht. – Marc Reinhardt, CDU: Doch!) Und die Folgerungen, die Sie eben gezogen haben, dieses Hin und Her, das erklärt auch genau das, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) worauf wir ja schon im September hingewiesen haben, (Torsten Renz, CDU: Und ich glaube, das hat Sie richtig schwer getroffen. Sie müssen alles verteidigen.) wie schwierig es ist, diesem Anliegen der kommunalen Ebene, dem Rechnung zu tragen. Es ist ja tatsächlich so gewesen, dass das Land hier auch zwischen den Ministerien, aber auch mit uns als Abgeordneten einen sehr, sehr langwierigen Diskussionsprozess hatte, auch weil halt die Vorwürfe von Frau Oehlrich (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja auch ein Gesetzentwurf der Fraktionen. Aha!) ja nicht von der Hand zu weisen sind und es wirklich ein Hin und Her ist, wie weit kann man gehen unter Berücksichtigung all dessen, was man sich auch selber halt ins Stammbuch geschrieben hat, was man möchte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und in der letzten Debatte, Herr Diener, habe ich ja tatsächlich, das haben Sie auch wiederholt, gesagt, wir sind dabei, wir wissen auch noch gar nicht, ob es nicht vielleicht doch ins KAG kommt (Marc Reinhardt, CDU: Wir wussten das schon.) oder halt ins Abfallwirtschaftsgesetz. Das ist tatsächlich so. Und dass das unglaublich schwierig ist, das hat, glaube ich, die Diskussion hier sehr gut auch gezeigt. (Marc Reinhardt, CDU: Das kann ich nicht bestätigen.) Und es hat auch gezeigt, dass wir da auch noch eine gehörige Portion Diskussion zu brauchen. Und wer nun als Erstes den Gedanken hatte – das war, glaube ich, ganz schnell der Landkreistag mit den Landkreisen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir ja auch genommen.) Und dass Sie das hier im Landtag als Erster eingebracht haben, das ist so, aber eben keinen Gesetzentwurf. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Der liegt jetzt auf dem Tisch. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben es abgelehnt.) Ich freue mich, dass Sie der Überweisung zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: So sind wir.) Ich finde es bedauerlich, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass natürlich die FDP und auch die GRÜNEN rundweg den Gesetzentwurf ablehnen. Vielleicht kommen wir bei der Diskussion in den Ausschüssen da doch noch zueinander. Aber ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1490 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Einbringung ist seitens der Fraktion der SPD beantragt worden, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1490 zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenprobe. – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung aller weiteren Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, auf Drucksache 8/1489. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1489 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als am 1. Januar 2020 die Kita in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei wurde, war das ein echter sozialpolitischer Meilenstein. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie die Regierung damals gelobt?) Für viele Eltern, die über keine üppigen Einkommen verfügen, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) waren die Gebühren eine erhebliche Belastung, (Torsten Renz, CDU: Dank SPD und CDU.) und bei mehr als einem Kind, einem Kitakind, haben sie in der Tat große Löcher in die Familienkasse gerissen. Das aber ist Geschichte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mecklenburg-Vorpommern hat sich in puncto Beitragsfreiheit an die Spitze in Deutschland gesetzt und von der Krippe bis zum Hort die Betreuung beitragsfrei gestellt. Mit dem für die Eltern kostenfreien Ferienhort hat die rotrote Landesregierung in einem weiteren Schritt für Entlastung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesorgt. (Torsten Renz, CDU: Das gab es ja letztes Jahr auch schon.) Heute nehmen wir neben der Betreuungsquote und auch beim Anteil an Fachkräften Spitzenplätze in Deutschland ein. Wir haben Betreuungszeiten, die an dem Bedarf ausgerichtet sind. Und all das kann sich wirklich sehen lassen, das ist nicht vom Himmel gefallen, (Torsten Renz, CDU: Nein, dank der Großen Koalition.) und darauf können wir durchaus stolz sein. Selbstverständlich wissen wir, dass das alles nicht reicht. (Torsten Renz, CDU: Nein.) Nachdem wir intensiv in die Teilhabe investiert haben, kommt es jetzt darauf an, die Qualität in den Einrichtungen Schritt für Schritt zu verbessern, und deshalb liegt uns heute dieser Gesetzentwurf vor. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des KiföG wollen wir erreichen, dass die Auszubildenden mit dem Bildungsgang „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ in den ersten beiden Jahren nicht länger auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Bisher ist es so, im ersten Ausbildungsjahr deckt eine Auszubildende oder ein Auszubildender 30 Prozent einer Fachkraft ab, im zweiten 40 Prozent, im dritten 50 Prozent. Mit drei Azubis im ersten Jahr kann somit ein Träger theoretisch annähernd eine komplette Fachkraft ersetzen, eine Fachkraft, die eine abgeschlossene Ausbildung und oft jahrelange Erfahrung hat. Das belastet zum einen die Ausbildung des Nachwuchses, zum anderen fehlen de facto die Fachkräfte, die für eine qualifizierte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder gebraucht werden. Und deshalb wollen wir die Anrechnung auf den Personalschlüssel für die ersten beiden Ausbildungsjahre eben schrittweise abschaffen. Für die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr tritt die neue Gesetzeslage zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres in Kraft, für die Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr im Jahr darauf. Die Einrichtungen und die Beschäftigten haben ein Jahr beziehungsweise zwei Jahre Zeit, sich auf diese neue Gesetzeslage und damit auch auf die veränderte Situation einzustellen. Meine Damen und Herren, die neuen Regelungen haben finanzielle Konsequenzen. Mehr Qualität kostet mehr Geld. Und dies stellt das Land im Rahmen der Fachkräfteoffensive zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind allein für diese Maßnahme 1,6 Millionen Euro geplant, für das Jahr 2024 sind knapp 5,6 Millionen Euro vorgesehen und im Jahr 2025 werden circa 8,4 Millionen Euro erforderlich sein. (Torsten Renz, CDU: 8,34!) Meine Damen und Herren, diese Fachkräfteoffensive dient nicht nur dazu, die Betreuungssituation in der Kita zu verbessern. 2021 haben 718 Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher ihren Abschluss gemacht, rund 40 Prozent mehr als noch 2017. Hinzu kamen 372 Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Logopädinnen und Logopäden, die ihren Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben. Das sind 1.090 Fachkräfte, und hier sind die an den Fachhochschulen und Universitäten Ausgebildeten, die ebenfalls die Kriterien des KiföG erfüllen, noch gar nicht inbegriffen. Insgesamt reden wir hier über alle Berufsgruppen, die laut KiföG als pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen arbeiten können, über rund 1.700 Fachkräfte. Bis 2030 gehen 350 bis 400 Beschäftigte in den Ruhestand. Diese Stellen müssen nachbesetzt werden. Unterm Strich bildet Mecklenburg-Vorpommern im Mittel also mindestens 100 Prozent über Bedarf aus. Das ist hervorragend! Vor dem Hintergrund, dass ab 2026 neben dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz verwirklicht werden soll, ist dann noch eine weitere Steigerung der Zahl der Fachkräfte erforderlich. Für diesen Mehrbedarf müssen wir gewappnet sein, und auch das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, für alle Beteiligten, für die Kinder, die Eltern, für die Einrichtungen, die mehr Fachkräfte einstellen können, ist dieser Gesetzentwurf ein Gewinn. Ich freue mich auf eine lebhafte Debatte im Bildungsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Bildungsministerin Simone Oldenburg. (Sebastian Ehlers, CDU: 15 Minuten.)

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann auch länger reden. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt, wir dann aber auch. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) So schnell kann es gehen, wenn alles darangesetzt wird, zügig die Qualität in den Kindertagesstätten zu erhöhen, und zwar für die Kinder, für die Eltern, aber natürlich auch für die Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb behandeln wir heute in Erster Lesung die dritte Novelle des KiföG. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben im Sommer mit der zweiten Novelle die Hortbetreuung für die Kinder qualitativ und quantitativ verbessert, weil wir als einziges Bundesland die Beitragsfreiheit nicht nur für den regulären Hortbesuch, sondern sogar für zusätzliche Betreuungsangebote eingeführt haben. Nun kommt also die nächste Qualitätssteigerung, die Verbesserung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige, die auch ganz besondere Auswirkungen auf die Personalausstattung der Kindertagesstätten hat. Mit dieser Novelle werden dringend benötigte Verbesserungen eingeführt, und dafür stellt die rot-rote Landesregierung in den nächsten Jahren circa 13 Millionen Euro zur Verfügung, 13 Millionen Euro für eine Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung, für eine Verbesserung des Fachkräfteschlüssels und für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Mit 13 Millionen Euro entlasten wir die Träger, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Gemeinden – Geld, mit dem sie weitere Erzieherinnen und Erzieher einstellen können, die wir in unserem Bundesland ausbilden. Allein seit 2017 haben insgesamt 8.400 Absolventinnen und Absolventen ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern beendet. Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 wurde diese Ausbildung eingeführt der Erzieherinnen und Erzieher für die 0- bis 10-Jährigen. Damit wurde die Möglichkeit einer dualen Ausbildung geschaffen, ohne die Qualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin, zum Staatlich anerkannten Erzieher in der vierjährigen Ausbildung anzutasten und damit eben auch nicht den deutschen Qualitätsrahmen zu verlassen. Trotz dieser richtigen Entscheidung der ehemaligen Landesregierung, praxisnah auszubilden und auch eine Vergütung zu zahlen, gab es nicht wenig Kritik, nicht an der Ausbildung und ihrer Vergütung und auch nicht an der Entscheidung dieser Ausbildungsänderung, sondern an der Anrechnung des neuen Ausbildungsganges auf den Fachkräfteschlüssel. Die Auszubildenden im ersten Jahr wurden mit 30, im zweiten Jahr mit 40, im dritten Jahr mit 50 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet. Wenn also große Träger zwei Azubis im ersten und zwei Azubis im zweiten Jahr hatten, konnten sie wirklich dann bis zu 1,5 Erzieherstellen nicht mehr besetzen. Dieser Rechnung lag die Annahme zugrunde, dass die Azubis eben diese 30, 40 oder 50 Prozent der Arbeit einer ausgebildeten Erzieherin beziehungsweise Erziehers übernehmen könnten. Das bedeutet also, wer ausbildet, bildet zwar seinen eigenen Nachwuchs eventuell aus, muss aber zeitgleich auf einen oder gar zwei erfahrene Fachkräfte verzichten. Die damalige Landesregierung hätte das sicher sehr gerne anders geregelt, aber es fehlte schlicht das Geld. (Enrico Schult, AfD: Ach! Und das ist jetzt vorhanden?!) In den Anhörungen wies unter anderem der Landkreistag darauf hin, dass Azubis erst im Laufe ihrer Ausbildung die Fähigkeit einer Fachkraft entwickeln und es einer schrittweisen Heranführung unter intensiver Anleitung bedarf. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sie sind also zu Beginn ihrer Ausbildung noch längst keine Fachkraft und können somit auch nicht als Fachkraft eingesetzt werden. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt betonte, ich zitiere: „Die Schülerinnen und Schüler sollen ab dem ersten Tag auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Die Anrechnung von in Ausbildung befindlichen Fachkräften ist aber für das erste Jahr unrealistisch, da die Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr nicht eigenverantwortlich in einer Gruppe tätig werden können.“ Ende des Zitats. Der Rostocker Senator Steffen Bockhahn führte aus, dass der Stellenanteil für die Ausbildung nicht auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden könne, da Auszubildende im ersten Jahr gar nicht angerechnet werden könnten, da sie ja nicht selbstständig arbeiten dürfen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr könne unter Umständen eine Anrechnung erfolgen. Sehr geehrte Damen und Herren, um genau dieser berechtigten Kritik Rechnung zu tragen, haben wir einen Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung auf die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung gelegt und hier Änderungen angekündigt. Diese setzen wir nun um, keine Anrechnung mehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Fachkräfteschlüssel und kein Verzicht mehr auf ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Damit verbessern wir nicht nur die Ausbildungsbedingungen, sondern dadurch verbessern wir auch den Fachkräfteschlüssel. Auch wenn die Anzuhörenden damals sagten, dass es möglich wäre, ab dem zweiten Jahr die Ausbildung auf die Erzieherstellen anzurechnen, setzen wir diese Anregung bewusst nicht um. Azubis im ersten und im zweiten Jahr leisten selbstverständlich eine sehr gute Arbeit, aber sie sind noch in der ersten Phase ihrer Ausbildung, sie brauchen Begleitung und Unterstützung, und diese gewähren wir ihnen. Und sollte es Kitaträger geben, denen dieses eine Jahr Vorbereitungszeit für die Umstellung nicht ausreicht, können diese für eine Übergangszeit von zwei Jahren die Anrechnung als Optionsmodell beibehalten. Also hier wird niemand überfordert, weder die Azubis noch die Träger, sondern es sind für alle Beteiligten ausschließlich positive Veränderungen, die wir heute beginnen auf den Weg zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute debattieren wir erneut über eine Änderung des KiföG, die auf den ersten Blick durchaus sinnvoll erscheint. Die Anzahl der staatlich anerkannten Erzieher von 0- bis 10-Jährigen soll erhöht werden. Das ist erst einmal durchaus zu begrüßen, gerade vor dem Hintergrund des eklatanten Erziehermangels in unserem Land. Frau Rösler hat das hier etwas euphemistisch dargestellt, denn, Frau Rösler, so toll, wie Sie es dargestellt haben, sieht es gerade bei den Erziehern nicht aus. Auch die Art der Ausbildung, die Erzieher für 0- bis 10-Jährige werden in einer dreijährigen Berufsausbildung mit hohem Praxisanteil ausgebildet, stößt bei uns auf große Zustimmung, denn insbesondere dieser Praxisanteil ist wichtig, um zu sehen, ob einem dieser Beruf überhaupt liegt. Von der zunehmenden Akademisierung vieler Ausbildungsberufe halten wir nichts. Wir wollen die bewährte duale Berufsausbildung weiter erhalten, auch einige Anträge im Plenum jetzt in den nächsten Tagen zeugen davon. Aber nun noch einmal zum Gesetzentwurf der Linkskoalition, die es sich ja nicht nehmen lässt, bereits im zweiten Satz auf ihren Koalitionsvertrag hinzuweisen, und sich damit natürlich wieder selbst auf die Schulter klopft, denn noch vor einigen Jahren war einer der beiden Koalitionspartner gar nicht so amused mit dieser neuen Art der Erzieherausbildung. Von „Schmalspurerziehern“ war da die Rede. Und der andere Koalitionspartner meinte damals dazu, dass diese Zuschreibung menschlich unerträglich sei. Es ist immer wieder überraschend, wie ein Koalitionsvertrag und einige Ministerposten diese deutlich unterschiedlichen Ansichten doch ruckzuck zusammenführen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Liebe Kollegen, dass wir in diesem Land Erzieher brauchen, insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen kostenfreien, also einen Kita- und Hortplatz 2026, ist unbestritten. Dass die damalige SPD- und CDU-Landesregierung an diesem Erziehermangel auch ihren Anteil hat, gehört zur Wahrheit jedoch ebenfalls dazu, denn anders als in anderen Bundesländern verwendete man die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz in M-V fast ausschließlich für die Beitragsfreiheit, für den Ausbau der Qualität in den Kitas, und für den Erziehernachwuchs hatte man damals kaum was übrig. Dabei wäre es doch insbesondere um die Qualität gegangen, wenn ein Gesetz mit dem Anspruch verbunden ist, ein Gute-KiTa-Gesetz zu sein. Klar, so eine kostenfreie Kita macht sich auf Wahlplakaten freilich besser als der schnöde klingende, sehr wichtige Qualitätsstandard. Dass es nun zudem eine finanzielle Schieflage gibt bei der Finanzierung der kostenfreien Kita, hat selbst die Bildungsministerin hier am Pult schon des Öfteren einräumen müssen. Und in der Tat, die Landkreise fordern bereits länger eine Steigerung der Landesbeteiligung an der kostenfreien Kita von 54,5 Prozent auf 56 Prozent. Doch in diesem Bereich ist von der Landesregierung erst mal nichts zu hören. Man spult gnadenlos seinen Koalitionsvertrag ab, ungeachtet der Haushaltslage, denn diese Gesetzesänderung kostet das Land – und die finanziellen Auswirkungen geraten bei all den vermeintlichen Wohltaten der Linkskoalitionäre schnell aus dem Blick – bis 2025 sage und schreibe 13 Millionen Euro, werte Kollegen. Denn im Gesetzentwurf heißt es: „Die Kosten der Ausbildungsvergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr für Personen, die ab Beginn des neuen Ausbildungsjahrganges 2023/2024 zu staatlich anerkannten … Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden …, trägt das Land ...“ Außerdem sind die Kosten auf Dauer ausgelegt, das heißt, sie belasten auch die kommenden Haushalte.“ Und so sehr ich den Bedarf an Erziehern gleichfalls erkenne und so sehr ich um den Regelungsbedarf hinsichtlich der Fachkräfteanrechnung weiß – Frau Oldenburg führte dazu gerade aus –, umso deutlicher klingen mir als Finanzpolitiker aber auch die Mahnungen des Landesrechnungshofes im Ohr, der den Regierenden der alten und neuen Legislaturperiode immer wieder ins Stammbuch schreibt, dass das Land so gut wie keine selbstbestimmbaren Einnahmequellen hat und deshalb immer wieder eine konsolidierungsorientierte Ausgabenpolitik fordert. Der gute Wille allein rechtfertigt nicht alles, soziales Wunschdenken auch nicht. Auch die Behauptung, man würde das jetzt für einen guten Zweck tun, reicht da nicht aus. Und Frau Oldenburg meinte, 2017 konnten wir uns das nicht leisten. Frau Oldenburg, wir haben das Jahr 2022. Ich bin Mitglied des Finanzausschusses, glauben Sie mir, heute können wir uns das auch schwerlich leisten, denn wenn man noch die neueste Steuerschätzung berücksichtigt, wonach das Land allein für Entlastungspakete der Bundesregierung mehr als 200 Millionen Euro im Jahr zusätzlich Landesmittel aufbringen muss, ist es für mich fraglich, ob wir uns solche Projekte überhaupt leisten können und leisten dürfen, ungeachtet der Tatsache, ob es nun im Koalitionsvertrag steht oder nicht. Denn wir leben in schwierigen Zeiten und jeder Euro, den Sie hier so generös verteilen, muss auch von irgendwem erst mal erarbeitet werden. Doch der Leitspruch vom Alten Fritz, einige von Ihnen werden den kennen: „Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt“, gilt ja für Sie ohnehin nicht mehr. Jeder Euro, der ausgegeben werden soll, muss auch erwirtschaftet werden, es sei denn, Sie treten jetzt vollends den Weg in den Sozialismus an. Ich berichte kurz aus dem Finanzausschuss von den Mehrausgaben des Landes angesichts der Entlastungspakete und der schwierigen Lage, in der wir uns als Land derzeit befinden: 80 Millionen Euro mehr für Wohngeld hier in M-V im nächsten Jahr, 76 Millionen Euro Mehrkosten für Migration, 79 Millionen mehr für den ÖPNV, allein davon 50 Millionen Euro für das 49-Euro-Ticket, Bereich Soziales – BuT und KiföG allein 100 Millionen Euro Mehrkosten im nächsten Jahr, Energieausgaben der Landesliegenschaften 55 Millionen Euro, 15 Millionen Euro Mehrausgaben für die Modernisierung von Landesbauten und noch mal 100 Millionen Euro mehr für Personalausgaben. Jeder dritte Euro fließt in die Bezüge des öffentlichen Dienstes. Wer soll das alles bezahlen, werte Kollegen?! Daher mahnen wir an, alle Ausgaben kritisch und im Bewusstsein hoher Verantwortung auf den Prüfstand zu stellen. Und da sehen wir auch bei diesem Gesetzentwurf noch Klärungsbedarf, der natürlich vieles verheißt. Aber die finanziellen Erwägungen geraten da meines Erachtens zu sehr in den Hintergrund. Weiterhin sind wir gespannt, ob Sie bei anderen Ausgaben ebenfalls so spendabel sind. Wir haben morgen ja noch einen eigenen Antrag auf der Tagesordnung, bei dem wir ebenfalls die Azubis unterstützen wollen, nicht die Erzieher-Azubis, aber ebenso wichtige Berufe, nämlich seltene landestypische Handwerksberufe. Dort wollen wir die Betriebe unterstützen, sodass diese Handwerksberufe nicht aussterben. In der Tat ein wichtiger Antrag und mit 480.000 Euro deutlich günstiger als das hier Geforderte. Aber wahrscheinlich ist das nicht Ihre Klientel, denn dort handelt es sich zumeist um Steuerzahler als um Steuergeldempfänger. Also noch einmal zurück zu Ihrem Antrag: Wir sehen die Notwendigkeit, Erzieher auszubilden. Wir unterstützen das Vorhaben, dies über eine duale Berufsausbildung mit viel Praxisbezug umzusetzen. Wir haben aber erhebliche Bedenken angesichts der Finanzierung und der Folgekosten. Diese Bedenken werden wir in den Ausschussberatungen deutlich formulieren. Gleichwohl stimmen wir einer Überweisung in den Bildungsausschuss natürlich zu. – Danke, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch auf eine lebhafte Debatte, aber nicht nur im Ausschuss, sondern im Parlament, Frau Rösler, hier gehört die Debatte nämlich her. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Wir wollen heute debattieren über einen Gesetzentwurf von SPD und LINKEN oder auch LINKEN und SPD. Sie machen ja jetzt immer, damit die ganze Sache Fahrt aufnimmt, immer den kurzen Weg, indem Sie im Vorfeld keinen weiter beteiligen und der Landesregierung sozusagen Arbeit abnehmen. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja sehr bedauerlich!) Sie stellen sich hin, die Ministerin, und sprechen von weiteren Qualitätssteigerungen, und dann führen Sie aus auf das Gesetz, was wir damals auf den Weg gebracht haben im Jahre 2017, was es für ein Riesenproblem war, diese Anrechnung mit 30/40/50 – wie Sie ja wissen, im Gesetzgebungsverfahren noch verändert, ursprünglich im Gesetzentwurf stand ja, jeweils 40/40/40 –, und dann führen Sie hier aus, als wenn es das Riesenproblem damals war. Und im Prinzip war die heutige Debatte nicht für Vergangenheitsbewältigung angedacht, aber nichtsdestotrotz ist es jetzt notwendig nach Ihren Ausführungen, noch mal der Öffentlichkeit klarzumachen, um was es damals ging. Ich habe auch im Schnellverfahren eben noch mal Ihre Pressemitteilungen von Frau Bernhardt, neun an der Zahl, mir kurz angeschaut. Ich konnte so schnell in diesen neun Pressemitteilungen, wo Sie dieses Gesetz niedergemacht haben, nicht einmal dieses Thema, was Sie zum Hauptthema gemacht haben, hier aufgreifen. Deswegen will ich nämlich mal sagen, was damals das Hauptthema war: Das Hauptthema war, dass in den nächsten zehn Jahren 25 Prozent der Erzieher in den Ruhestand gehen und dass die Große Koalition gesagt hat, wir müssen handeln, wir müssen eine duale Berufsausbildung einführen, eine Erzieherausbildung von 0 bis 10. Das war Gegenstand des damaligen Gesetzgebungsverfahrens. Und dass wir den Fachkräftekatalog erweitert haben, dass andere Berufsgruppen zusätzlich in den Erzieherbereich aufgenommen werden konnten, das waren die Schwerpunktthemen. Und dazu haben Sie sich im Prinzip rund um die Uhr geäußert. Und deswegen will ich Ihnen das auch nicht vorenthalten. Sie, das war damals Ihre Expertin – im Nachgang, wenn ich das jetzt so höre, muss ich ja schon sagen, die selbsternannten Experten der LINKEN –, wenn Sie damals in der Debatte gesagt haben: „Vor allem die Aufweichung des Fachkräftegebots lässt meine Fraktion nun zu dem Schluss kommen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen“, Frau Bernhardt, das Ganze haben Sie dann sozusagen noch getoppt mit Ihrem Änderungsantrag, in dem Sie formuliert haben die „Aufweichung des Fachkräftegebots und die Implementierung einer 2-Klassen-Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte“. Das war damals Ihr Duktus. Und Zitat Frau Bernhardt dann in der Zweiten Lesung – auch das kann ich Ihnen nicht ersparen, damit wir über das Wesentliche sprechen –: „Unser zweiter Kritikpunkt: Sie führen halbgewalkt einen neuen Ausbildungsgang ein, schaffen so Erzieher erster, zweiter und dritter Klasse und lassen die Auszubildenden während der praxisintegrierten Ausbildung, PIA, allein.“ Das war damals Gegenstand der Diskussion. Ich kann Ihnen nur sagen, wie ich damals darauf geantwortet habe, auch das will ich zitieren, indem ich gesagt habe: „Diese Koalition hat die Kraft gehabt, hat gehandelt aufgrund der Herausforderung, mit der dualen Ausbildung neue Wege beschritten und in einem parlamentarischen Verfahren in kürzester Zeit“ das Gesetz, „das Ganze auf den Weg gebracht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.“ Ich kann heute noch sagen für die Große Koalition von damals, das war genau richtig, dass wir 2017 dieses Thema so angegangen sind, dass wir heute nämlich dann eine Ministerin haben und eine Fraktionsvorsitzende der LINKEN, die minutenlang sich abfeiern für 1.700 Auszubildende in den unterschiedlichsten Bereichen seit 2017, die sozusagen dieses Erfolgsmodell hier noch darstellen und mit keinem Wort erwähnen, dass sie damals den Gesetzentwurf abgelehnt haben. Das wäre Größe, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Enrico Schult, AfD) meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, wenn Sie das heute hier mal sagen könnten. Und wenn es um Fachlichkeit und um Qualitätsverbesserung geht, dann ist das natürlich eine Qualitätsverbesserung. Aber ich sage Ihnen, in den letzten zehn Jahren hat die letzte Große Koalition Qualitätsverbesserung auf den Weg gebracht, nämlich, in der Erzieher-Kind-Relation von 1 : 18 auf 1 : 15 zu gehen. Und wer sich mit Bertelsmann und mit der Wissenschaft und mit den Fachleuten befasst, der weiß, dass das wirklich Qualitätsverbesserung ist, dass Sie in diesem Bereich etwas tun sollten. Und meine Studie ist es nicht, das ist die Evaluierung der Bundesregierung, die eben genau zu diesem Schluss kommt beim Gute-KiTa-Gesetz, dass die Beitragsfreiheit nur bedingt, in einem ganz geringen Anteil, was mit Qualitätsverbesserung zu tun hat und deswegen die Bundesregierung unter Führung der GRÜNEN in dem Fachministerium nämlich umsteuert und Qualitätsmerkmale nach vorne stellt. Und da ist das, was wir heute machen, wirklich ein wichtiger Schritt, aber ein sehr kleiner Schritt. Und ich will Ihnen sagen, was Sie sozusagen auf der Agenda haben in dieser Legislaturperiode – kleiner Werbeblock noch mal für Rot-Rot für die Öffentlichkeit –, Sie wollen also in diesem Bereich einen kostenlosen Ferienhort schaffen. Zwischenruf vorhin: „Haben wir schon unter Corona-Bedingungen realisiert“, haben Sie jetzt gesetzlich umgesetzt, erster wesentlicher Punkt. Zweiter Punkt: landesweit einen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel und drittens dann ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1 : 14. Das sind Ihre großen Projekte, die Sie gespickt haben durch solche Sachen, die Sie heute machen, wo ich mich fragen muss, soll dieses Parlament sich jetzt auch – weil wir es ja als Parlament ein… oder Sie als Koalition es einbringen –, sich immer ohne die Fachkräfte, ohne Anhörungsverfahren der Landesregierung alle halbe Jahr jetzt mit dem KiföG befassen? Ich weiß nicht, ob das besonders sinnvoll ist. Und deswegen will ich schon mal an dieser Stelle ankündigen, dass wir definitiv das zentrale Thema Qualitätssicherung, was nämlich gekoppelt ist an die Erzieher-Kind-Relation, auch in den Fokus der Anhörung stellen werden. Das, glaube ich, war zumindest als Einführung erst mal schon wichtig, hier zu sagen. Wenn wir jetzt zu Ihrem Gesetzentwurf kommen, dann sage ich, ja, es ist eine entsprechende Qualitätsverbesserung, die unsere Unterstützung vom Grundsatz her findet. Frau Ministerin ist auch darauf eingegangen, wahrscheinlich nachvollziehbarerweise, warum im dritten Ausbildungsjahr jetzt nicht die Setzung auf null erfolgt, sondern dass man sich nur auf die ersten zwei Ausbildungsjahre bezieht. Ich kann das zumindest im ersten Ansatz als richtig nachvollziehen. Worauf Sie nicht eingegangen sind, da müssen wir sicherlich im Ausschuss noch mal drüber sprechen, warum man dann zeitversetzt in das zweite Lehrjahr einsteigt. Klar ist da eine gewisse Logik, aber wenn man es politisch will, dann kann man das möglicherweise auch anders handhaben. Aber ich glaube, das sind wirklich nur kleine Dinge, die wir hier sozusagen zu besprechen haben. Am Ende kommt es auf das große Ganze an, dass wir nämlich im Bereich der Kindertagesförderung andere Dinge in den Fokus nehmen. Ich habe es schon kurz angedeutet, nämlich eine richtige – ich glaube, „Doppel-Wumms“ nennt man das jetzt sozusagen –, eine richtige Qualitätssteigerung. Und da haben wir ganz andere Dinge vor der Brust, wie zum Beispiel ein Landesinvestitionsprogramm für die Träger von Einrichtungen, wenn ich jetzt gerade sehe die Herausforderung „Ganztagsanspruch für den Hort ab 2026“. Wir haben weiterhin vor der Brust, dann den Bedarf an Fachkräften auszubilden. Das sind Dinge, die wir diskutieren wollen bei diesem Gesetzgebungsverfahren, insbesondere auch in der Hoffnung, dass Sie nicht stupide jetzt den Koalitionsvertrag abarbeiten und sagen, zum 01.01.2024 kommt 1 : 14 für die Fachkraft-Kind-Relation im Kitabereich, weil, ich glaube, jetzt muss man sich das schon mal etwas genauer anschauen. Wenn wir für den Kitabereich immer etwas getan haben, so wie schon dargestellt, dafür im Krippenbereich immer noch bei 1 : 6 sind und insbesondere im Hortbereich 1 : 22, ich glaube, auch diese beiden Zahlen sind auch nicht nur mit Blick auf die Bertelsmann-Empfehlungen, sondern auch mit Blick auf das, was die Erzieherinnen und Erzieher uns sagen, mindestens diskussionswürdig. Deswegen, glaube ich, verschließen Sie sich trotz eines Koalitionsvertrages, der ja fast immer wie in Stein gemeißelt ist, nicht dieser Diskussion. Und wir kommen natürlich in ein Problem, in ein finanzielles Problem, wenn wir hier 13 Millionen sozusagen auf den Tisch legen und gleichzeitig schon – ich hoffe, die Zahl stimmt – im Ausschuss gesagt wird, dass eine Absenkung im Krippenbereich das Vierfache, also auf 1 : 5, das Vierfache kostet im Gegensatz zu einem Absenken von 1 : 15 auf 1 : 14. Wenn das nachher alles die entscheidenden Faktoren sind, spricht es umso mehr dafür, das in der Gesamtheit zu diskutieren. Und insofern freue ich mich dann auch auf eine Fortführung einer lebhaften Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schult! – Doch, da ist er. – Die Nennung des Koalitionsvertrages ist kein Auf-die-Schulter-Klopfen, sondern die Umsetzung unserer Versprechen, denn wir halten, was wir versprechen. Und ja – Überraschung! –, Qualität kostet Geld. Sonst hören wir immer Sätze wie „Kinder sind unsere Zukunft“. Sie müssen sich schon entscheiden. Uns jedenfalls sind unsere Kinder das wert. Und diese Umsetzung ist eine konkrete Forderung der Träger, um eine Verbesserung zu erzielen, ganz konkret und ganz direkt. Zu Herrn Renz, der gerade vor mir gesprochen hat: Ich gebe Ihnen natürlich recht, diese Ausbildung ist ein Erfolgsmodell, und danke auch unserem ehemaligen Koalitionspartner bei der Umsetzung. Aber ich frage mich, in anderen Bereichen werfen Sie uns dann immer den zweiten vor dem ersten Schritt vor. Wenn wir uns nun aber erst um die Erhöhung der Fachkräfte kümmern, um dann im zweiten Schritt die Fachkraft-Kind-Relation anzugehen … (Torsten Renz, CDU: Ganz konkret! Ganz konkret! Wo habe ich Ihnen das vorgeworfen?) Ihre Fraktion wirft uns das vor, haben wir heute gerade gehört beim Wahlalter 16, zweiter vor erstem Schritt. (Torsten Renz, CDU: Sie sprechen jetzt vom KiföG.) Das ist richtig, das ist Ihre Fraktion, die uns in anderen Bereichen – ich stelle das gerne richtig für Sie –, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ja! Ja!) in anderen Bereichen gerne den zweiten vor dem ersten Schritt vorwirft. Jetzt machen wir das, was in Ihren Augen erst der erste und dann der zweite Schritt ist, und jetzt ist Ihnen das auch nicht ganz recht. Müssen wir uns schon noch mal entscheiden! Denn so wie im Koalitionsvertrag verankert, werden wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung den Erzieherinnen und Erziehern ganz konkret mehr Zeit für die Förderung und Betreuung der Kinder geben. Dafür müssen unter anderem die betreuenden Fachkräfte natürlich mehr werden, denn die wichtigste Aufgabe bleibt die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Dafür gehen wir nun eben den nächsten Schritt. Die Auszubildenden für Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige sollen schrittweise aus der Anrechnung des Personalschlüssels herausgenommen werden. Das entlastet die Kitaträger und die Gemeinden zum einen, zum anderen steigert das die Qualität der Betreuung in den Kitas, eine Forderung, die schon frühzeitig nach Einführung dieses Ausbildungsganges kommuniziert wurde. Dieser Gesetzentwurf ist Teil der Umsetzung der Fachkräfteoffensive, mit der wir den aktuellen und kommenden Herausforderungen gerecht werden wollen. Wir wissen um die altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren und müssen deswegen weiterhin Anstrengungen unternehmen, genügend Fachkräfte auszubilden. Die ENZ-Ausbildung ist durch die Vergütung bei den Auszubildenden sehr beliebt und wird natürlich nun dadurch auch bei den Trägern mehr an Beliebtheit gewinnen. Die Nichtanrechnung der Azubis im ersten und zweiten Lehrjahr eröffnet neue Möglichkeiten zur Einstellung weiterer Fachkräfte und führt damit zur Entlastung der Erzieher/- innen vor Ort. Weil das nicht von heute auf morgen geht, geben wir den Kitas Zeit, mehr ausgebildete Fachkräfte einzustellen, und lassen dafür eine Übergangszeit offen. Wichtig ist auch die Berücksichtigungsfähigkeit der Vergütung für die Mentorinnen und Mentoren in der Leistungs- und Entgeltverhandlung. Wir brauchen motivierte Mentorinnen und Mentoren, die sich um die Nachwuchskräfte kümmern und dafür auch eine entsprechende Wertschätzung erhalten. Schließlich erfüllen sie diese Aufgabe zusätzlich zu den bereits übertragenen Regelaufgaben einer Kitaerzieherin. Ich möchte daher auch an die Träger gerichtet ganz klar sagen: Bilden Sie bitte weiterhin aus und verhandeln Sie die Löhne für Ihre Erzieherinnen und Erzieher nach, wenn Sie das noch nicht getan haben. Meine Fraktion stimmt der Überweisung daher selbstverständlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllen Sie ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Wir haben es gerade gehört, staatlich anerkannte Erzieher/-innen für 0- bis 10-Jährige sollen in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. In einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, das eine hohe Quote an ausgebildetem Personal in den Kitas vorweisen kann, begrüßen wir diesen Schritt und auch den Versuch, dadurch die Qualität in unseren Kindertagesstätten zu verbessern. Deshalb werden wir den Diskussionen über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss …, freuen wir uns darauf. Gleichzeitig müssen wir an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf nur ein kleiner erster Schritt sein kann. Inwiefern diese Gesetzesänderung in der Praxis schließlich ihre Wirkung entfalten wird, lässt sich erst in der Zukunft sagen, denn die Auszubildenden sind so oder so die halbe Woche in der Berufsschule und dementsprechend keine Bezugserzieher/-innen. Fakt ist, und ich kann nicht müde werden, das zu sagen, dass der Personalschlüssel in unseren Kitas einer der schlechtesten deutschlandweit ist und vorerst auch bleiben wird. Und dabei spreche ich noch nicht einmal von der Zeit, die die Erzieher/-innen unmittelbar am Kind sind. Im Gegenteil, der Personalschlüssel enthält Weiterbildung, Urlaub, Vorbereitungszeit, Essen vorbereiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, alles, was die Zeit für pädagogische Arbeit weiter absinken lässt. Erst wenn man alle diese Tätigkeiten, die noch nichts mit Kinderbetreuung zu tun haben, abzieht, landet man bei der hier schon erwähnten Fachkraft-Kind-Relation. Das heißt, wenn wir hier von 1 : 15 im Kindergartenbereich sprechen, können Sie sich ja vorstellen, was passiert und wie viele Kinder eine Erzieherin betreuen muss, wenn der oder die Kollegin mal krank wird. Um dem Abhilfe zu leisten, sollen nach Ankündigung von Frau Ministerin Oldenburg nun auch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer da verstärkt einspringen, wo Erzieherinnen und Erzieher nicht unmittelbar pädagogisch arbeiten, sondern vielmehr hauswirtschaftlich in den Kindergartenalltag eingebunden sind. Entlasten wird das sicherlich insbesondere kleine Einrichtungen in jedem Fall. Schließlich wird so mehr Zeit für die unmittelbare Arbeit am Kind frei. Betrachten wir aber nun noch mal die Fachkraft-Kind-Relation in unserem Land, so ist diese so schlecht, dass auch die Alltagshelfer/-innen zentrale Probleme nicht final werden lösen können. Gut ist, und das heben Sie ja auch immer lobenswerterweise hervor, dass wir in der Tat einen hohen Teil an qualifiziertem Personal aufweisen können. Das kann aber nicht, meine Damen und Herren, darüber hinwegtäuschen, dass es dennoch viel zu wenige Erzieher/-innen gibt, die proportional zu viele Kinder in zu großen Gruppen betreuen. Dass unsere Erzieher/-innen eine herausragende Arbeit leisten und diese schwierigen Rahmenbedingungen so gut wie möglich zu kompensieren versuchen, möchte in diesem Raum wohl niemand in Abrede stellen. Dass die Arbeitsbelastung dadurch aber höher ist als in anderen Bundesländern, können wir auch nicht ignorieren. Denn was passiert in der Praxis? Lassen Sie uns einen Blick in eine Krippe werfen! Gehen wir von einer für Mecklenburg-Vorpommern noch kleinen Gruppengröße von zwölf Kindern aus. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt im Übrigen einen Schlüssel von 1 : 3, die Realität in M-V sind ungefähr 1 : 5,8. Aber was bedeutet das konkret? Stellen Sie sich vor, Sie sind Erzieherin oder Erzieher dieser Gruppe und entsprechend dem Schlüssel verantwortlich für die Hälfte, also für sechs dieser Kleinkinder. Diese sind im Säuglingsalter, sind dem gerade erst entwachsen, können zum Teil noch nicht laufen, tragen eine Windel, brauchen viel Körperkontakt und individuelle Zuwendung, um gesund zu wachsen. Dass dies erfüllt wird, ist auch der berechtigte Anspruch aller berufstätigen Eltern, die ihre Kinder morgens zu Ihnen bringen. Stellen wir uns eine Szene am Mittagessentisch vor: Sie decken den Tisch. Die 1- bis 2-jährigen Kinder sind müde, sie sind hungrig. Ich bin mir sicher, die Eltern unter uns wissen, was es bedeutet, wenn Kinder Hunger haben. Zwei weinen, ein Kind hat gerade die Windel vollgemacht und es windet sich neben Ihnen auf dem Stuhl. Was machen Sie denn jetzt? Wenn Sie aufstehen, um im Bad das Kleine zu wickeln, sitzt Ihre Kollegin nicht nur mit den eigenen sechs, sondern mit zusätzlich fünf weiteren Kindern in dem Raum, von denen viele noch gefüttert werden wollen. Wenn Sie alle Ihre Kinder mitnehmen wollen, gelingt es Ihnen möglicherweise nicht, schließlich weinen zwei und müssen erst mal getröstet werden, abgesehen davon, dass die alle auch noch Hunger haben. Wenn Sie sitzen bleiben und das Wickeln verschieben, wird das Kind mit der vollen Windel ziemlich wahrscheinlich wund werden. Ein Alltagshelfer kann Ihnen nun vielleicht zumindest das parallele Tischdecken abnehmen. Windeln wechseln, trösten, füttern, kuscheln und Sie Ihrer Aufsichtspflicht entbinden, kann er oder sie jedoch nicht. Vielleicht wundern Sie sich ein bisschen über diese detaillierte Szene, aber mir ist es extrem wichtig, dass wir von diesem abstrakten Begriff der Fachkraft-Kind-Relation einmal wegkommen und uns vor Augen halten, was es für unsere Erzieherinnen und Erzieher jeden Tag in der Praxis bedeutet, mit diesen Schlüsseln umgehen zu müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Danke! Hunger, Müdigkeit, ein sauberer Körper – Sie sehen, wir sprechen hier über die Grundbedürfnisse der Kinder. Es kann nicht sein, dass wir Kinder staatlich betreuen lassen unter Rahmenbedingungen, die es beim besten Engagement und auch einer guten Ausbildung der Erzieher/-innen mehr als schwer machen, diese zu erfüllen. Es kann nicht sein, dass wir uns einerseits dafür feiern, besonders viele Kinder zu betreuen und deutschlandweit die meisten Kitaplätze zur Verfügung zu stellen, wenn diese Angebote dann am Ende nicht kindgerecht sind. Das Prinzip „Masse statt Klasse“ können wir bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft einfach nicht gelten lassen, meine Damen und Herren! Allein ein Blick in den Arbeitsalltag, wie eben von mir beschrieben, zeigt doch, dass hier mindestens eine Fachkraft in der Gruppe fehlt, um so kleinen, noch sehr stark pflegebedürftigen Kindern gerecht zu werden. Diese Rahmenbedingungen sind im Übrigen auch sehr unfair gegenüber all den engagierten Erzieher/-innen. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Zu wenig Personal verschlechtert nicht nur die Qualität, sondern auch die Arbeitsbedingungen. Und wie wollen wir denn unter diesen Bedingungen junge Menschen für den Beruf gewinnen beziehungsweise hier im Land halten und dann noch dazu kommen, dass sie herausragende Arbeit leisten? Wir brauchen also Arbeitsbedingungen, die attraktiv sind und die Pädagog/-innen eine individuelle Arbeit am Kind auch ermöglichen. Meine Damen und Herren, das Befriedigen der Grundbedürfnisse, eine entwicklungsgerechte Bildungsarbeit im Sinne der Kinder und faire, gute Arbeitsbedingungen für das Personal brauchen mehr Erzieher/-innen vor Ort! Die Träger bieten bereits vielerorts Teilzeitprogramme, bessere Work-Life-Balance und so weiter an, doch bei der Refinanzierung der Personalkosten sind sie natürlich auf das Land angewiesen. Insofern, ja, bitte rechnen Sie den Stellenanteil von Auszubildenden die ersten beiden Lehrjahre nicht mehr an, aber verbessern Sie auch dringend die Fachkraft-Kind-Relation, und zwar so, dass man es merkt! 1 : 14 im Kindergartenbereich, wie in Ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, sind zu wenig! Gehen Sie hier weiter und nehmen Sie auch dringend den Krippenbereich und die Horte in den Blick! – Vielen Dank für Ihr Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. (Christian Brade, SPD: Tilo, lass die Zeit nicht rückwärtslaufen!)

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir mal bei den von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen DIE LINKE und SPD, immer wieder hier bemühten Kategorien für Ablehnungen bleiben, dann fällt der heute vorgelegte Antrag zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in die Kategorie „falscher Zeitpunkt“, (Marc Reinhardt, CDU: Oh, falscher Zeitpunkt!) denn Ihre Änderung kommt viel zu spät. Mecklenburg-Vorpommern ist seit Jahren Schlusslicht, was den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten angeht, und auch das werde ich – genauso wie meine Kollegin Anne Shepley, die das gerade sehr, finde ich, plastisch dargestellt hat, was das eigentlich heißt –, werde ich nicht müde zu wiederholen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Auch wir sehen, dass Ihr im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel der Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 : 15 auf 1 : 14 gelinde gesagt wenig ambitioniert ist. Abgesehen davon, dass ein ausreichender Betreuungsschlüssel Voraussetzung ist für einen sicheren Aufenthalt in einer Kita und für eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Betreuung, ist diese auch für Eltern und deren Berufstätigkeit wichtig, die ihre Kinder in die Obhut der Kita geben. In der Kita werden die Grundlagen für Bildungsbiografien und den sozialen Aufstieg gelegt, und je besser die personelle Ausstattung, umso sicherer findet Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung statt. In den kommenden Jahren werden viele Erzieherinnen und Erzieher in Rente gehen, pünktlich zur Einführung der Ganztagsschule 2026. Von den über 800 Erzieherinnen und Erziehern, die bei uns im Land ausgebildet werden, werden nur 300 bis 350 jedes Jahr eingestellt. Sie wissen seit Langem, dass wir mehr gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Land benötigen. Aber offenbar schaffen wir es nicht, diese im Land zu halten. Auch hier muss man sich fragen, woran das liegt, und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die über das Kitagesetz hinausgehen. Statt sich jetzt also endlos in Ihrer üblichen Manier für Ihre Gesetzesänderung zu feiern, sollten Sie sich bereits mit den nächsten Maßnahmen beschäftigen. Bis 2026 sind es nur noch drei Jahre. Bei Ihrem 2017 eingeführten Ausbildungsgang zur Erzieherin/Erzieher für die 0- bis 10-Jährigen haben Sie fünf Jahre gebraucht, bis Sie die heutige Gesetzesänderung auf den Weg gebracht haben. Mut macht das nicht! Trotzdem, der heute vorliegende Antrag ist richtig und wird einen Beitrag leisten, die Betreuungssituation in den Kitas zumindest etwas zu verbessern. Dem vorliegenden Entwurf müssen jetzt aber sehr schnell weitere Taten folgen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schult, Sie können sich sicher sein, dass alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag finanziell abgesichert sind. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Was?!) Mit dem Koalitionsvertrag haben wir, SPD und LINKE, festgelegt, was wir vorhaben. Und wenn wir das, wenn wir genau das, was im Koalitionsvertrag steht, umsetzen, dann ist das kein Abspulen, sondern glaubwürdige Politik.

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Beate Schlupp

Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

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Jeannine Rösler Die Linke

Nein, jetzt nicht. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD: Oh! – Torsten Renz, CDU: Im Ausschuss haben die Sozis gesagt, das steht alles unter Finanzierungsvorbehalt, und jetzt heißt es, es ist abgesichert. – Enrico Schult, AfD: Da hat er recht!) Und wenn Sie so verächtlich über die geplanten Verbesserungen reden, dann kann ich da nur sagen, offensichtlich entspricht das für die AfD, in mehr Qualität in den Kitas zu investieren, nicht gerade dem Familienbild der AfD. Herr Renz, nun zu Ihnen: (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich frage mich ehrlich gesagt, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) worin jetzt Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf bestand. Das habe ich ehrlich gesagt noch nicht so richtig verstanden. Niemand, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) niemand, niemand streitet ab, dass auch die, und niemand streitet ab, dass auch die Vorgängerregierung etwas unternommen hat, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) um Qualität zu verbessern und auch um Erzieherinnen und Erzieher gut auszubilden. Sie haben hier die Qualitätsverbesserungen aufgezählt, die wir vorhaben, ja. Die Qualitätsverbesserungen in Kita, das ist und bleibt auf der politischen Agenda dieser Koalition, und die ist, wie hier richtigerweise festgestellt wurde, untersetzt im Koalitionsvertrag und auch im Landeshaushalt untersetzt. (Torsten Renz, CDU: Was war jetzt die Botschaft aus den letzten Sätzen?) Und mir erschließt sich im Übrigen auch nicht, warum wir eine erforderliche, eine notwendige Reform nicht anpacken sollten, nur, weil noch andere dringende Probleme bestehen. Und nun zu Ihnen, Frau Shepley: Das ist im Grunde genommen immer die gleiche Rede, die Sie hier halten. Und Sie benennen zwar die Probleme, aber Sie bieten hier auch keine wirkliche Lösung. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Vorschläge, die von der Bertelsmann Stiftung kommen, die Forderungen der Bertelsmann Stiftung, ich weiß nicht, ob Sie wissen, was die finanziell bedeuten würden für den Landeshaushalt. (Torsten Renz, CDU: Ja, Sie müssen Prioritäten setzen.) Eins zu eins wären das dann dreistellige Millionenbeiträge pro Haushaltsjahr. (Torsten Renz, CDU: Da schlägt das linke Herz noch höher!) Und insofern ist es da, gehört es da zur Seriosität dazu, zu sagen, wie diese Dinge dann umgesetzt werden sollen, finanziell. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also die wichtigste Aufgabe für die Koalition bleibt weiterhin die Verbesserung auch der Fachkraft-Kind-Relation, das gehört dazu. Und durch die Neuregelung der Nichtanrechnung auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis stellen wir nachvollziehbar hier mit dem Gesetzentwurf die richtigen Weichen, denn es ist ja zu erwarten, dass dadurch die Träger vermehrt Personal ausbilden werden und sich auch der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern wird. Und genau diesen Weg werden wir auch weitergehen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegin Frau Rösler! Es ist nun mal so, ich muss hier noch mal nach vorne gehen. Sie sprachen ja das Familienbild der AfD an, Sie sprachen Ihren Koalitionsvertrag an. Aber es ist in der Tat so, dass Sie im Bildungsausschuss angemerkt haben, dass alles unter dem Finanzierungsvorbehalt steht. Insofern hat mich das dann beim letzten Mal auch schon gewundert, dass Sie so gegen die Sprachkitas gewettert haben und die Grünen hier vorgeführt haben. Diese Wohltaten, die Sie hier beschließen – und da nehme ich den kostenfreien Ferienhort, der ja auch 5 Millionen kostet, Erzieher, die ENZ beispielsweise, die jetzt 13 Millionen kosten –, das ist durchaus legitim, ich sagte ja bereits, dass wir Erzieher brauchen, aber ich denke natürlich auch immer an die Steuerzahler da draußen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und das ist wahrscheinlich Ihnen auch völlig entgangen, dass es Leute geben muss, die das bezahlen hier. Und wir als Politiker können uns nicht hinstellen und die Dinge hier generös verteilen, weil, das mag zwar in dem jetzigen Landeshaushalt abgebildet sein, diese Kosten, aber Sie wissen selbst, dass das natürlich auch in der Mittelfristigen Finanzplanung abgesichert sein muss, und das heißt, es sind Folgekosten, die entstehen, und die werden in den nächsten Jahren auch entstehen. Und ich kann hier nicht immer mich hinstellen und das versprechen und das versprechen. Das wollen wir alle gerne, in der Tat, aber dennoch muss das Geld irgendwo erarbeitet werden. Und wenn Sie das Familienbild der AfD ansprechen, dann sind wir natürlich – ich bin selbst zweifacher Vater, würde mich aber auch freuen, wenn ein Großteil meiner Steuerausgaben bei mir verbleibt und bei den Familien verbleibt. Und das ist ja das Dilemma. Sie nehmen den Menschen das Geld aus der Tasche, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist Kitabetreuung.) still und heimlich, und verteilen es, mit großem Getöse verteilen Sie es wieder, (Thomas Krüger, SPD: Wir verteilen nicht.) und das ist das Dilemma. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Nadine Julitz, SPD) Und damit, das ist keine Familienpolitik im richtigen Sinne und das ist auch keine Familienpolitik der AfD. Wir meinen, dass das Geld da bleiben sollte, wo es erarbeitet wird, und es braucht nicht die Politiker, die sich hier hinstellen und sagen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Es braucht keine Kitabetreuung, oder wie?) jetzt haben wir wieder was ganz Tolles gemacht und jetzt haben wir den Koalitionsvertrag abgearbeitet und dieses für euch gemacht und jenes für euch gemacht. Lassen Sie den Leuten einfach das Geld! Und das ist das, worauf ich hier noch mal deutlich hinweisen muss. Der Erziehermangel, der ist unbestritten, keine Frage, aber jetzt zu sagen, Sie sind die großen Retter hier, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) verteilen Geld anderer Leute, das ist mir zu einfach. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jawoll!)

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Beate Schlupp

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz, und er hat eine Minute und drei Sekunden.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schult, hier wird gar nichts still und heimlich gemacht. (Thomas Krüger, SPD: Ja, so ist es.) Hier gibt es Gesetzentwürfe, da ist das immer entsprechend nachzulesen. Insofern stecken wir in einem ganz anderen Dilemma. Wir stecken in folgendem Dilemma: 36 Millionen haben wir bis jetzt bekommen aus dem Gute-KiTa-Gesetz, und das war für Qualität einzusetzen, natürlich mit dem Schwesig-Passus – ich habe das schon beim letzten Mal gesagt –, dass man es auch für Beitragsfreiheit einsetzen kann. Jetzt sind diese 36 Millionen vollständig in die Beitragsfreiheit geflossen. Jetzt stellt man bei der Evaluierung fest, dass das nur sehr wenig mit Qualitätsverbesserung zu tun hat, sondern der Schwerpunkt ganz klar liegen muss bei der Erzieher-Kind-Relation. Und jetzt haben wir ein Problem. Jetzt haben auch DIE LINKE und damit die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem. Der Handlungsspielraum geht zurück, weil das Bundesgesetz perspektivisch nur noch 50 Prozent der Summe zulässt, ich glaube auch, zeitlich befristet. Dann fehlen uns noch die 4 Millionen aus den Sprachkitas und insofern fehlt uns das Geld für eigentliche Qualitätsverbesserung, nämlich, eine Erzieher-Kind-Relation zu verbessern im Krippenbereich, im Kindergartenbereich und im Hortbereich. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: So ist es.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1489 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss so- wie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1491. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1491 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Am vergangenen Wochenende betitelte die „Ostsee-Zeitung“ einen Artikel mit der Überschrift: „Zu wenig, zu langsam, zu inkonsequent“. In diesem Artikel wurde sich auf das am 04.11.2022 veröffentlichte Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bezogen. Auf Seite 66 dieses Gutachtens werden die CO -Emissionen des 2 deutschen Stromnetzes nach Energieträgern dargestellt und folgend auf Seite 67 der Anteil erneuerbarer Energieträger, die seit Anfang der 2000er einen stetigen Ausbau erfahren haben. Einerseits sind die Emissionen gesunken, Fakt ist aber, dass durch den stetig gewachsenen Energiebedarf trotz des Ausbaus der erneuerbaren Energien die für das Jahr 2030 formulierten Klimaziele momentan schwer erreichbar erscheinen. Der Expertenrat – und die Liste der beteiligten Fachleute und Wissenschaftler ist lang und hochkarätig – hat die CO -Emissionen in Deutschland nach Hauptverursachern 2 ausgewertet. Die Energiewirtschaft, die Industrie, der Verkehr und die Gebäudewirtschaft sind zusammen für 90 Prozent der CO -Emissionen in Deutschland ver-2 antwortlich, die Landwirtschaft wird mit 10 Prozent als Verursacher aufgeführt. Notwendige Einsparziele von CO -Emissionen wurden für die Energiewirtschaft mit 2 einer Verdopplung der Einsparungen und beim Verkehr sogar mit einer Verzwanzigfachung der Einsparungen beziffert. Dafür sind große Anstrengungen auf allen Ebenen der Gesellschaft notwendig. Einsparungen von CO -Emissionen in dieser Größenordnung bedeuten die 2 Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Und diese Bemerkung muss auch in diesem Rahmen gestattet sein: Verbrauchergewohnheiten und Konsumverhalten von uns und unserer Bevölkerung tragen natürlich auch in hohem Maße zu diesem Anstieg des Energieverbrauches bei. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir selber entscheiden bei jeder Kaufentscheidung und mit unserem Verhalten mit darüber, ob es gelingt, die CO -Emissionen zu senken. Aber das nur am Rande! 2 Fossile Energieträger sind endlich. Das ist keine neue Erkenntnis, das wissen wir seit Beginn der Förderung dieser Ressourcen. Seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ist der Rohstoffmarkt durch eine starke Verknappung und Verteuerung der fossilen Energieträger gekennzeichnet. Aber, meine Damen und Herren, wir benötigen Energie. Und es geht darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, die weitere Erwärmung unserer Atmosphäre wenigstens auf das noch mögliche Maß zu begrenzen. Das 1,5-Grad-Ziel wurde im Pariser Klimaschutzabkommen am 12.12.2015 von 195 Vertragsparteien in einem völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet. Die deutsche Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik ist auf dieses 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet. Wir werden den Verkehr und die Industrie zukünftig mit grünem Strom oder grünem Wasserstoff oder den Derivaten des Wasserstoffs versorgen wollen und müssen. Dann muss der Ausbau der erneuerbaren Energien auch stark beschleunigt werden. Die Bundesregierung hat vorgelegt mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am 22.07.2022 und hat die entsprechenden Grundlagen geschaffen. Dieses Gesetz, auch Windenergieflächenbedarfsgesetz genannt, verpflichtet die Bundesländer, anteilig einen prozentualen Anteil der Landfläche für die Windenergie auszuweisen. Entsprechend dieser gesetzlichen Grundlage ist Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, bis zum 31.12.2027 einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent zu realisieren. Bis zum 31.12.2032 sind 2,1 Prozent der Landfläche in Mecklenburg-Vorpommern als Windenergieflächen auszuweisen. Wir stehen derzeit bei einem Flächenbeitragswert von 0,8 Prozent. (Thore Stein, AfD: Herzlichen Glückwunsch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht trivial, die Flächen für das Aufstellen von Windkraftanlagen bereitzustellen, die sogenannten Vorrangflächen Windkraft, da dafür Raumordnung und Bauleitplanung erforderlich sind. Und da Windkraftanlagen in der Regel eine Höhe von 50 Metern weit überschreiten, unterliegt der Bau und der Betrieb einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten BImSchG-Verfahren. Die tatsächliche Dauer dieser Verfahren war in den letzten Jahren deutlich zu lang, sodass es immer wieder zu großen Verzögerungen kam. Die Verzögerungen traten insbesondere bei den Belangen des Naturschutzes auf. Die zuständigen unteren Naturschutzbehörden, für den Artenschutz zuständig, sind in diesem Verfahren für die Zuarbeit zu den für das Zulassungsverfahren zuständigen Behörden, den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, zuständig. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Beteiligung verschiedener Behörden mit unterschiedlichen Verwaltungsstrukturkulturen zu unnötigen Kommunikationsproblemen und damit auch zu unnötigen und nicht hinnehmbaren Verzögerungen führt. Zur Lösung und damit zur Beseitigung dieser Hemmnisse für den Windkraftausbau wird die Übertragung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vorgeschlagen. Das Verfahren, zumindest, soweit es den Bereich der Zuständigkeit des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume betrifft, würde somit in eine Hand gegeben. Durch die Verlagerung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit im Rahmen der Zulassungsverfahren an die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt ist ein Beschleunigungseffekt nur mit einem Personalaufbau zu erreichen. Dieser Personalbedarf wird mit 30 Stellen beziffert, welche mittelfristig über erhöhte Gebühreneinnahmen und negative Konnexität finanziert werden sollen. Folgende Gesetze sind für die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen: erstens die Änderung des Paragrafen 5 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23.02.2010 und zweitens die Änderung des Paragrafen 6 des Aufgabenzuordnungsgesetzes vom 12.07.2010. Beide Änderungen betreffen ausschließlich die Aufgabenübertragung der naturschutzfachlichen Prüfung und Genehmigung an die StÄLU. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bedanken. Wir haben uns mit der Sondersitzung unseres Ausschusses am Ende der heutigen Landtagssitzung unter Zustimmung aller Obleute ein ambitioniertes Programm gegeben, um dieses Verfahren zügig auf den Weg zu bringen. Ich weiß, mit diesem Gesetzentwurf werden wir das 1,5-Grad-Ziel nicht unbedingt erreichen, (Thore Stein, AfD: Dann können wir es auch sein lassen. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber ohne ihn werden wir es garantiert verfehlen. – Ich bitte um Überweisung an den Agrarausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin zunächst den beiden Fraktionen natürlich sehr dankbar, dass wir heute diesen Gesetzentwurf einbringen, denn wenn man insgesamt sich die Situation anschaut, dann muss man aufgrund der krisenhaften Situation erkennen, der Ausbau der erneuerbaren Energien muss mit aller Kraft vorangetrieben werden, mit aller Kraft! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und insofern will ich ausdrücklich mich bedanken, denn ich glaube, Mecklenburg-Vorpommern kann – und das ist meine tiefe innere Überzeugung –, wenn wir es jetzt klug anfassen und in den nächsten Wochen und Monaten dann auch das klug weiterentwickeln, gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Wir haben Wind, wir haben Sonne, wir haben Biomasse, wir haben Wasser und wir haben die Erdwärme. Das heißt, Mecklenburg-Vorpommern hat aus meiner Sicht gerade auch mit den ländlichen Räumen Riesenchancen, Wertschöpfungspotenziale zu heben und letzten Endes damit auch neue technisch-technologische Entwicklungen für dieses Bundesland anzuschieben. (Thore Stein, AfD: Welche denn?) Deswegen haben wir uns innerhalb unseres Hauses, aber auch natürlich mit dem Wirtschaftsministerium sehr eng abgestimmt und sind der Auffassung, dass wir sehr wohl in diesen krisenhaften Zeiten auch Maßstäbe setzen müssen, wie wir beschleunigen, wie wir schneller zu Entscheidungen kommen und wie wir dann im Übrigen auch den Wohlstand in diesem Land erhalten und ihn stabilisieren und, wenn es sogar möglich ist, ausbauen. (Thore Stein, AfD: Welchen Wohlstand meinen Sie denn?) Und dazu, dazu kann ich uns nur wärmstens empfehlen, wenn man sich in die Geschichte dieses Landes sehr verliebt hat, und das habe ich, dann weiß man ja auch, dass dieses Zeitalter im Übrigen der erneuerbaren Energien, der Industrialisierung auch natürlich massiv mit den ländlichen Räumen zu tun gehabt hat. Und natürlich nehme ich zur Kenntnis, dass die Windkraft – und darauf konzentrieren wir uns ja mit dem Gesetzentwurf – auf die Menschen, die in der Nähe von solchen Windkraftanlagen leben, Einfluss hat. Und natürlich verändert es das Landschaftsbild und natürlich ist der Artenschutz mit zu bedenken und selbstverständlich haben wir auch in der Zukunft uns mit dem Denkmalschutz auseinanderzusetzen. Das werfen wir in keinster Weise über Bord. Aber für mich ist gerade auch wichtig, diese anspruchsvollen Genehmigungsverfahren – die im Übrigen gebündelt, das wissen die meisten nämlich leider gar nicht, nämlich über das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird jedes Windrad heute, das höher ist als 50 Meter, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt, (Enrico Schult, AfD: Das wissen wir.) und diese Genehmigungsverfahren sind umfassend und sie betreffen dann auch, wenn man es so will, alle Sphären, die in diesem Zusammenhang zu betrachten sind –, und dieses Genehmigungsverfahren muss effizienter werden. Davon sind wir überzeugt. Wir wollen harmonisieren, wir wollen Synergien nutzen, wir wollen damit schlicht ein anspruchsvolles und notwendiges Genehmigungsverfahren beschleunigen. (Horst Förster, AfD: Sie wollen es durchpeitschen! Klartext!) Und wenn ich mir überlege, in Deutschland, (Enrico Schult, AfD: „Harmonisieren“ hört sich besser an.) in Deutschland haben wir heute durchschnittliche Zahlen, dass es schon bis zwischen acht und elf Jahren dauert, um ein Windrad zu genehmigen. In Mecklenburg-Vorpommern sieht es zum Glück noch ein bisschen anders aus. Aber ich will an dieser Stelle sagen, als ich vor knapp einem Jahr diesen Bereich auch noch mit übernehmen durfte, was den Klimaschutz anbetrifft, da ist eben darauf schon hingewiesen worden, da ist klar geworden, dass wir hier zulegen müssen, dass wir schneller werden müssen. Und ich nehme zur Kenntnis, dass wir, wenn denn die Unterlagen vollständig sind, und da haben wir auch ein Problem mit den Antragstellern in Mecklenburg-Vorpommern, im Durchschnitt 2021 wir 13,7 Monate brauchten oder im Jahr 2021 im Übrigen zwei Jahre, dann wollen wir zurück zu dem, was im Bundes-Immissionsschutzgesetz drinsteht, nämlich sieben Monate Entscheidungsfindung voranzutreiben. Und ich will an dieser Stelle auch sagen, wenn man bedenkt, wir haben aktuell round about 1.000 Windräder und 900 sind aktuell im Genehmigungsverfahren, dann kann man in etwa sich vorstellen, was da für eine Investitionskraft dahintersteht, dann im Übrigen auch Energiesicherheit, Verfügbarkeit und dennoch Bezahlbarkeit dahintersteht. Da muss doch jedem in dieser Situation klarwerden, dass das für dieses Bundesland eine Riesenchance ist, und die wollen wir nutzen, und dafür danke ich der Fraktion, den beiden Fraktionen ausdrücklich, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im Übrigen, natürlich will ich nicht verhehlen, weil wir uns ja als Häuser damit intensiv auseinandergesetzt haben, was sind eigentlich die vielfältigen Gründe, warum wir ins Stocken kommen. Da sind schon einige genannt worden. Natürlich werden da noch einzelne Arten herbeigezogen oder auf der anderen Seite, habe ich auch zur Kenntnis genommen, werden Horstbäume abgesägt. Oder die vielfältigen Gründe sind die fehlende Akzeptanz, weil die Menschen im ländlichen Raum nichts davon haben. Das hat sich jetzt im Übrigen geändert, (Thore Stein, AfD: Aha!) und die Akzeptanz wird sich natürlich auch, wenn es monetäre oder insgesamt Vorurteile gibt über die Bundesgesetze, ändern. Wir haben die mangelnde Ausweisung von Eignungsgebieten durch die regionalen Planungsbehörden, oder auch im Bereich der Belange des Denkmalschutzes gibt es die eine oder andere Problematik. Aber – und deswegen will ich hier auch beweisen, mit Ihnen gemeinsam, dass wir hier vorankommen – auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte und insbesondere des Artenschutzes innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren führt häufig zu intensiven Verzögerungen. Und das wollen wir ändern und deswegen glaube ich fest daran, dass unser gemeinsames Ziel, nämlich mit den Behörden, den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, Mecklenburg-Vorpommern zu einem Innovationsstandort zu machen und diese ganzheitliche Entwicklung auch zum Wohle der Allgemeinheit mit umzusetzen, halte ich für richtig. Abschließend: Für mich ist unterm Strich vollkommen klar, wir haben im Übrigen bis 2027 1,4 Prozent der Landesfläche in Richtung von Windeignungsgebieten auszuweisen und bis 2032 müssen wir das Ziel von 2,1 Prozent erreichen. Und ich bitte Sie sehr darum – ich habe ja auch im Übrigen mit den Fraktionsvorsitzenden dankenswerterweise reden können, jedenfalls mit den meisten, und ich will abschließend auch noch mal mich beim Finanzminister bedanken –, wenn Sie heute ins Karriereportal gucken, dann sehen Sie vielleicht, die ersten 15 Stellen für dieses Projekt sind bereits ausgeschrieben, weil wir hoffen, dann auch Personal zu bekommen. Und ich kann Ihnen hier an dieser Stelle heute sagen, es gibt Bewerbungen, insbesondere im Übrigen für Vorpommern. Hochinteressant! Ich habe die Zahlen sehr genau im Kopf, und insofern werden wir 15 Stellen jetzt zügig einstellen, und die anderen 15 kommen im nächsten Jahr, sodass dann 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Verfahren neu eingestellt werden. Und in den Landkreisen aktuell, wenn ich die Frage stellen würde, wie viele sind da heute beschäftigt mit dem Thema Artenschutz, sind es insgesamt, die auch noch an anderen Projekten beteiligt sind, sind das ganze 8,25 Stellen. Insofern gehe ich fest davon aus, wir werden hier einen Beitrag leisten zum zügigeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Und ich freue mich sehr darüber, wenn wir möglichst schnell und abschließend diesen Gesetzentwurf dann verabschieden können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Danke, Herr Minister! Es gibt eine Nachfrage jetzt am Ende oder eine Nachfrage, Herr Damm? (Beate Schlupp, CDU: Nachfrage …) Ist eigentlich am Ende nicht gestattet, ich weiß, aber er stand schon ein bisschen länger. (Zurufe von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die Redezeit ist auch schon zu Ende. Ja dann, Herr Damm, kann ich es nicht mehr zulassen, tut mir leid! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Ja, es ist tatsächlich so. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich meldet eine Kurzintervention an.) Dann eine Kurzintervention? Na gut, dann machen wir jetzt die Kurzintervention. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Thore Stein, AfD: Die muss aber während des Beitrages angemeldet werden und nicht danach. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja, ich lasse das jetzt zu. Bitte schön! (Enrico Schult, AfD: Hauptsache, Sie sehen das bei uns dann auch so zuvorkommend. – Unruhe bei Thore Stein, AfD)

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Backhaus, ich war jetzt ein bisschen verwundert. Sie haben ja gesagt, Sie haben die Zahlen im Kopf. Wenn ich mich richtig erinnere, in meiner Kleinen Anfrage mit der schönen Drucksachennummer 444, da ist die Antwort aus Ihrem Ministerium, dass die Genehmigungsverfahren im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern 38 Monate dauern und nicht nur zwei Jahre und dass wir auch da deutlich unter Bundesdurchschnitt liegen. In Ihrer Rede haben Sie jetzt genau das Gegenteil gesagt, deswegen würde ich mich da noch mal über eine Klarstellung freuen, wenn Sie das können.

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Dr. Till Backhaus

Also ich habe hier bewusst gesagt, (Thore Stein, AfD: Hände aus der Hosentasche!) wenn die Vollständigkeit gegeben ist. Das sind die aktuellen Zahlen von den letzten zwei Jahren. In den Zahlen, die in den Anfragen waren, da waren auch die Phasen, wo es auch dann wieder noch mal Nachfragen gegeben hat beziehungsweise Korrekturen von den Antragstellern gegeben hat. Da sind wir dann bei 38, und im Durchschnitt … Jetzt läuft er einfach weg! (Andreas Butzki, SPD: Sie können doch hier nicht einfach weglaufen!)

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Elke-Annette Schmidt

Sie müssen schon stehen bleiben. Es war noch nicht zu Ende.

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Dr. Till Backhaus

Kommen Sie mal zurück, ja!

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Elke-Annette Schmidt

Es war noch nicht zu Ende.

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Dr. Till Backhaus

Ja, und die Hände in den Taschen mag ich sowieso nicht, das ist aber jetzt nur nebensächlich. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Entschuldigung! So, das ist aber nebensächlich, das meine ich auch nicht despektierlich. Also glauben Sie mir das, wir können das auch nachher bilateral noch mal besprechen. Ich glaube an die Statistik, und da gibt es natürlich auch zwei/drei Nuancen, die in den Anfragen vielleicht so nicht berücksichtigt worden waren. Das sind die aktuellen Zahlen, die ich eben genannt habe.

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Elke-Annette Schmidt

Danke schön, Herr Landwirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe nicht mehr anwesenden Bürger! Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit der Planung und Errichtung baulicher Anlagen beschäftigt, wird zumindest ab einer gewissen Größe des Projektes zwangsläufig mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Berührung kommen. Das ist in der Landwirtschaft im Stallbau mittlerweile eigentlich Standard. Und der diesem Gesetz zugrundeliegende Gedanke ist dabei ja gar nicht von der Hand zu weisen, denn der Schutz von Menschen und von Natur vor schädlichen Umweltwirkungen dürfte im Interesse aller liegen. Und somit ist auch die umfangreiche Prüfung bei der Errichtung von Windkraftanlagen absolut nachvollziehbar und unabdingbar, denn jeder, der die gigantischen Windparks sieht, die in den vergangenen Jahren hierzulande entstanden sind, muss zugeben, dass wir es mit einem nicht unerheblichen Eingriff in die Umwelt und somit auch zahlreiche Ökosysteme zu tun haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit der ständig zunehmenden Größe der Anlagen sowohl in Höhe als auch in Rotordurchmesser steigen logischerweise auch die Umweltwirkungen dieser Bauwerke. Mittlerweile werden Anlagen mit Nabenhöhen von bis zu 240 Metern errichtet, die dann insgesamt durch die Rotorlänge eine Höhe von über 300 Metern erreichen. Das ist zweimal so hoch wie der Kölner Dom oder, wer den noch nicht gesehen hat, das ist dreimal so hoch wie die Marienkirche in Stralsund. Und da wundert es doch kaum, dass sich die mit der Prüfung beauftragten Behörden immer schwerer tun, diese gewaltigen Eingriffe in das Landschaftsbild, in den Naturraum und letztlich in die Heimat der dort lebenden Menschen zu genehmigen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und nun stehen wir in einem, primär stehen Sie vor einem Dilemma, denn die Ausweisungen immer neuer Flächen für immer größere Windparks werden knapp, da die Umwelt- und Naturschutzbelange, die Sie ja übrigens selbst festgelegt haben in den Planungsverbänden, immer öfter einen Strich durch die Rechnung machen. Und wenn dann die Anlagen doch irgendwann einmal genehmigt werden – wir haben ja so einen Fall in Hoort an der A 24 –, sind die Auflagen so umfangreich, dass die Auslastung der Windräder weit von dem entfernt liegt, was man ein Optimum nennen kann, da die Anlagen aufgrund der Auflagen ständig abgeschaltet werden müssen, um Vogelschutz und Emissionsgrenzwerte einzuhalten. (Minister Dr. Till Backhaus: 6 Prozent!) Und nun kommt noch zusätzlicher Druck aus Berlin. Die eben genannten 2,1 Prozent der Landesfläche sollen als Windkraftgebiete ausgewiesen werden, ein kaum umzusetzendes Vorhaben, wenn wir uns mal die letzten Jahre in den Planungsverbänden angucken, wie schwierig es war, überhaupt schon die deutlich geringeren Flächen als die 2,1 Prozent zu erreichen. Und das soll jetzt erreicht werden mit dem hier vorliegenden Gesetzesentwurf, und zwar einfach, indem man alles das über Bord wirft, was diesen wahnwitzigen Ausbau in den letzten Jahren verhindert hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und für die Erreichung dieser in meinen Augen vollkommen irren Ziele wird das Landschaftsbild Mecklenburg-Vorpommerns regelrecht vernichtet. Die Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, werden übergangen, ganz nach dem Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt“. Etwas anderes ist es nämlich nicht mehr. Und letztlich ist es ja so, dass dieser ganze Windkraftzauber, so muss man ihn ja nennen, in weiten Teilen nur eine Illusion ist, denn nur ein Bruchteil der Anlagen erreicht überhaupt eine wirtschaftliche Auslastung, und das auch nur hier im Norden. Wenn man sich einmal anschaut, wie es denn um die Flächen in Süddeutschland steht, da, wo der Strom eigentlich generiert werden müsste, da haben wir es also mit einer Auslastung zu tun, die weit unterhalb von 15 Prozent liegt, da der Wind dort überhaupt nicht weht. Und wenn Sie dort überhaupt eine im Ansatz wirtschaftliche Auslastung erreichen müssen, müssen Sie Anlagen bauen, die weit über 200/300 Meter in die Höhe reichen. Und was das mit dem Landschaftsbild dort tut, das wissen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir diese Türme ja schon allerorten stehen haben. Und da gibt es eine ganz große Gefahr, dass nämlich diese Südländer Baden-Württemberg, Bayern – ich glaube nicht, dass ein Herr Söder bereit ist, 2,1 Prozent seines wunderschönen Bayerns für die Windkraft zu opfern –, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dass die irgendwann auf die Idee kommen zu sagen, wir bauen unsere Anlagen einfach im Norden, dort, wo es kaum Menschen gibt, die Wahlen beeinflussen können, da können wir es ihnen ja durchaus dann aufoktroyieren. Und es gibt hier weder die Stromtrassen, die dafür notwendig sind, um diesen Strom in den Süden zu bekommen, noch gibt es überhaupt im Ansatz eine Speichertechnologie, die in der Lage ist, die Strommengen zu speichern, die notwendig sind, um ein Industrieland wie Deutschland auch nur wenige Tage in einer Flaute am Leben zu erhalten. Und dann ist es vollkommen egal, ob wir 2,1 Prozent ausgewiesen haben oder bei 1 Prozent ausgewiesen haben, und es ist vollkommen egal, ob wir 2.000 oder 6.000 Windräder stehen haben, denn bei Flaute dreht sich kein einziges dieser Windräder. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dafür zerstören wir letztlich unser Mecklenburg-Vorpommern, wir zerstören unser Landschaftsbild und wir bürden den Menschen etwas auf. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist Quatsch.) Sie sagen, das ist Quatsch. Ich sage, das ist kein Quatsch. Wenn Sie mal diese Windparks sehen, die Sie schon aus vielen, vielen Kilometer Entfernung sehen, mit 200 Meter Nabenhöhe, das ist kein Quatsch, das ist eine Belastung für die Menschen im ländlichen Raum. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und lassen Sie mich, da die Zeit abgelaufen ist, mit den Worten von Umweltschutzminister Backhaus schließen: „Windkraftgegner werden Windkraftgegner bleiben.“ Da gebe ich Ihnen vollkommen recht und verspreche Ihnen, dass es davon in Zukunft noch viel mehr geben wird, denn dafür sorgen Sie gerade mit diesem Gesetz, und wir werden das zu nutzen wissen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es erschließt sich mir nicht wirklich, warum wir uns heute in Erster Lesung mit einem Gesetzentwurf befassen, während die in diesem Gesetz zu normierende Aufgabenübertragung von den unteren Naturschutzbehörden auf die Ämter für Landwirtschaft, verbunden mit der notwendigen Personalausstattung, schon längst auf den Weg gebracht wurde. Der Minister hat es selber erwähnt, ausgeschrieben sind Stellen für „Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin … Naturschutzrechtlicher Vollzug, Windenergieanlagen“, Bewerbungsschluss ist der 13.11.2022, Arbeitsbeginn ist der 01.01.2023, nachzulesen – auch darauf wurde hingewiesen – im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Und ich zitiere aus der Stellenbeschreibung, die ja ganz offensichtlich vor dem heutigen Tag auf den Weg gebracht wurde: „Sie möchten am Gelingen der Energiewende mitwirken? … Hierfür wird diese Aufgabe von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen und dafür dort jeweils ein neues Dezernat eingerichtet.“ Worüber reden wir jetzt hier eigentlich? Was haben wir denn hier zu entscheiden? (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Dieser, dieser Vorgang, das sage ich Ihnen hier so – und es ist ja heute viel beschworen worden von dem engen Schulterschluss und der Einbindung der Opposition in schweren Zeiten –, dieser Vorgang konterkariert den Gesetzgebungsprozess und ist eine eklatante Missachtung des Parlaments (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) und damit auch der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Parlament direkt gewählt haben. Wir können doch nicht mehr entscheiden! Die werden zum 01.01.23 eingestellt, der Gesetzentwurf in Zweiter Lesung, nach unserem Terminplan, wird in der vierten Kalenderwoche 2023 beschlossen. Worüber beschließen wir denn?! Die Mitarbeiter arbeiten dann schon einen Monat. Das ist doch völlig unüblich! Wir sind der Gesetzgeber, wir entscheiden, ob wir das wollen, und wenn wir das wollen, ist dann die Zeit, diese Stellen auszuschreiben. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht erklären, dass diese drei Wochen, die man warten muss, nun wirklich den Prozess so lange aufhalten. Wir haben immer über Parlamentarismus geredet. Und ich frage die Koalitionsfraktionen: Wenn Sie sich selber in Ihrem parlamentarischen Selbstverständnis ernst nehmen, wollen Sie eine solche Scharade mitmachen? Worüber wollen wir denn noch beraten? Es ist doch schon festgelegt, es ist doch schon ausgeschrieben! (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Wenn wir – und damit meine ich das ganze Parlament in Gänze – das so hinnehmen, dann brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, wenn der Landtag in der Öffentlichkeit als Abnickverein für die Landesregierung wahrgenommen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Das bedeutet jetzt nicht, dass wir uns der Diskussion in der Sache verweigern wollen. Dazu gibt es zu viele offene Fragen, von deren Klärung abhängt, ob der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur zu neuen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern führt. Lassen Sie mich voranstellen, eine reine Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, ohne dass sichergestellt ist, dass der produzierte Strom auch die Abnehmer erreicht oder gespeichert werden kann, ist weder ökologisch noch ökonomisch, sondern ideologisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Horst Förster, AfD: Das ist irrsinnig.) Zudem erhöhen sich unter den jetzigen Bedingungen mit jeder neuen Windkraftanlage die Redispatchkosten und damit die ohnehin steigenden Netzentgelte für die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern – ein Problem, das lange bekannt ist (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und für das es zumindest zeitgleich mit einem weiteren Zubau eine Lösung geben muss. Das Gleiche gilt für die Verteilnetze. Zudem gibt es weitere offene Fragen, wie zum Beispiel: Warum kann die personelle Verstärkung nicht auf der unteren Ebene der zuständigen Behörden erfolgen? Inwieweit stimmen die kommunalen Spitzenverbände der Übertragung der Aufgaben zu? Wie sollen künftig die Bürgerinnen und Bürger des Landes besser an den Genehmigungsverfahren beteiligt werden? Sollten auch andere Bereiche der Umweltverwaltung auf die obere Ebene verlagert werden? Diese und andere Fragen werden wir im Rahmen einer bereits vorgesehenen Anhörung im Fachausschuss zu klären haben, wobei ich einräumen muss, mir tut es ehrlich gesagt leid, überhaupt Anzuhörende zu benennen, die dann mit ihrer Expertise zu einer Alibiveranstaltung eingeladen werden. (Beifall Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Einer Überweisung des Gesetzentwurfes in die entsprechenden Ausschüsse stimmen wir mit allen vorgenannten Vorbehalten zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert. (Torsten Renz, CDU: Eigentlich hätte der Minister gleich mal antworten können. – Marc Reinhardt, CDU: Ja, das ist eigentlich eine Frechheit.)

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei große Herausforderungen, vor denen die europäische und deutsche Politik aktuell steht, sind aus meiner Sicht die Bewältigung der Folgen des völkerrechtswidrigen verbrecherischen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und daraus ergebend die Erreichung einer größeren Unabhängigkeit Deutschlands und Europas von fossilen Energieimporten sowie die Verhinderung des menschengemachten Klimawandels. Dafür muss auch unser Bundesland Lösungsvorschläge anbieten, und da sind wir fleißig dabei. Ein Puzzleteil der Lösung, das ist übrigens – können Sie ja so gerne sagen, aber so gehen wir da nicht ran –, ein Puzzleteil der Lösung ist der vorliegende Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen heute einbringen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn wir sehen auch, dass der über Jahre aufgebaute Genehmigungsstau bei Verfahren zum Windkraftausbau dringend abgebaut werden muss. Da gibt es nichts zu beschönigen, im Gegenteil. Neue Genehmigungsverfahren müssen ebenso zügig in Angriff genommen werden. Wir müssen die Potenziale unseres Bundeslandes viel schneller nutzen, ob an Land oder auf See. Mit unserem Gesetzentwurf wird ein Schritt unternommen, Verfahren deutlich zu straffen und zu verkürzen. Uns ist bewusst, dass die geänderte Aufgabenzuordnung aber nur ein Baustein, aber ein wichtiger Baustein zum Abbau von Hemmnissen ist. Der damit einhergehende Personalaufwuchs in den Genehmigungsbehörden ist ein deutliches Signal, den Ausbau zu beschleunigen. Und wir zeigen, wir meinen es ernst. Weitere Schritte müssen und werden folgen. Gegenwärtig stehen 0,8 Prozent der Landesfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung. Bislang verfügt nur die Region Rostock über ein aktuelles regionales Raumentwicklungsprogramm. Derzeit läuft der Prozess der Klärung, wie es mit den drei noch im Verfahren befindlichen Programmen und der künftigen Ausweisung von Eignungsgebieten weitergehen wird. Als Zwischenziel sind Flächenziele von 1,4 Prozent bis 2027 und 2,1 Prozent bis 2032 zu erreichen. Wir setzen alles daran, dass auch in Zukunft ein gesteuerter Ausbau von Windkraft erfolgen kann. Das ist eine gewaltige Aufgabe, die wir annehmen und umsetzen wollen, aber auch müssen. Das geht nur mit und nicht gegen die Menschen. Es gilt weiterhin, mehr Akzeptanz gerade beim Windraftausbau zu erreichen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Schlüssel liegt in einem echten Nachteilsausgleich. Die Energiewende muss endlich sozial gerecht aufgestellt werden. Dazu hatte ich heute ja schon einige Dinge gesagt. Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren muss auch der Netzausbau erfolgen. Das gilt für alle Netzebenen. (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter …

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Daniel Seiffert Die Linke

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

Keine Zwischenfrage.

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Daniel Seiffert Die Linke

Auch dafür müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren … (Der Abgeordnete Daniel Seiffert spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) … und nicht nur das. So, das hat mich jetzt gerade … Nicht nur das. Auch hier müssen die systemischen Ungerechtigkeiten beseitigt werden, dass gerade wir in Mecklenburg-Vorpommern mit den höchsten Netzentgelten bestraft werden. Ich hatte schon einiges dazu gesagt. Wir müssen trotzdem viel schneller werden. Wir sehen unseren Gesetzentwurf als einen ersten, aber wichtigen Schritt an, die vorhin angesprochenen Ziele zu erreichen. Ich werbe deshalb um die Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse, federführend in den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Dieser wird dann heute Abend noch nach der Landtagssitzung die ersten Schritte zur zügigen Befassung in die Wege leiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vorweg möchte ich sagen, für mich steht außer Frage, dass der vorgelegte Gesetzentwurf notwendig und richtig ist. Gut finde ich auch das darin enthaltene Bekenntnis zum 2,1-Prozent-Ziel. Sie begründen das Anliegen auch korrekt im Gesetzentwurf, ich zitiere: „die Eigenständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte“ ist „gesetzlich vorgesehen und grundsätzlich hinzunehmen. Dies kann aber nicht für den für die Erreichung der Klimaziele vordringlichen Ausbau der Windenergie gelten.“ Welch ein Satz! Mir fallen noch ein paar mehr Fälle ein, in denen dieser Satz gelten muss, zum Beispiel die verschleppte Flächenausweisung in den Planungsverbänden. Also reicht Ihr Vorschlag zur Beschleunigung des Aufbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern? Sicher nicht, trotzdem stimme ich zu, dass der Umgang mit dem Artenschutz in M-V in erheblichen Konflikten mit einer schnellen Energiewende steht. Der aktuelle Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses gibt für Mecklenburg-Vorpommern 70 Windenergieanlagen an, die 2021 abschließend bearbeitet wurden. 9 dieser Anlagen wurden aufgrund des Vogelschutzes abgelehnt. 20 der 30 genehmigten Anlagen wurden beklagt, in der Regel aus demselben Grund. Dazu kommen genehmigungsreife Anträge, bei denen ewig die Stellungnahme der Naturschutzbehörde aussteht und die schließlich so spät bearbeitet werden, dass die Antragsteller/-innen neue Unterlagen einreichen müssen, weil die ursprünglichen Gutachten mittlerweile zu alt sind. Und, Herr Backhaus, hier dann davon zu sprechen, dass die Anträge unvollständig seien und die noch nachreichen müssen und dass deswegen man alle rausrechnet, die unvollständig sind, also sorry, aber das ist wirklich eine Milchmädchenrechnung. Jetzt haben wir glücklicherweise zwei entscheidende bundesgesetzliche Neuerungen, zum einen das neue Bundesnaturschutzgesetz, das endlich die Frage der kollisionsgefährdeten Arten geregelt hat, und zum anderen finden wir im EEG die Klarstellung, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Beide Gesetzesänderungen in Kombination mit der beantragten Verlagerung der Verantwortung von den unteren Naturschutzbehörden zu den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt werden die Verfahren in M-V hoffentlich beschleunigen. Naturschutz ist aber nicht nur eine Herausforderung beim Ausbau der Windenergie, auch bei der naturschutzfachlichen Bewertung des Netzausbaus knirscht es, für mich definitiv ein Thema für die anstehende Sachverständigenanhörung. Ich gehe davon aus, dass auch hier eine Verlagerung der Zuständigkeit notwendig ist. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen wir ins Verfahren einbringen. Dass die Landesregierung Netzausbau und Erneuerbare nicht zusammenbringt, wenn sie das Naturschutzgesetz schon einmal anfasst, zeigt anschaulich, dass wir weiterhin kein Gesamtkonzept für die Energiewende in unserem Land in Sicht haben, wenn der Genehmigungsstau von über 800 Windenergieanlagen in 190 Genehmigungsverfahren ein Investitionsvolumen von über 5 Milliarden Euro in unserem Bundesland beträgt. Das lief ja nicht nur durch das langsame Handeln der unteren Naturschutzbehörden auf. Da liegt noch viel mehr im Weg, und das nicht erst, seitdem der Bund hier eine neue Richtung vorgibt. Schon seit Jahren sind diese Probleme bekannt und trotzdem hat die Landesregierung keine Anstalten gemacht, die Windenergie im Land voranzubringen. Sie hat Windenergie immer nur mit einem Aber in den Mund genommen, so auch heute. Doch wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Windenergie, eine Kultur des Ermöglichens auch in den Behörden. Das erreichen wir durch klare Vorgaben, Stichwort „Windenergieerlass“, durch klare politische Zielsetzungen und eine Qualifizierungsoffensive, denn nicht nur wegen der zukünftigen Aufgabenübertragung braucht es mehr Personal in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt. In 2021 kamen dort 11 erfolgreiche Genehmigungen auf 21 Mitarbeitende. Wenn wir zukünftig 35 bis 50 Genehmigungen pro Jahr brauchen, um unsere Ausbauziele zu erfüllen und gleichzeitig den Stau auf 190 Verfahren zügig abarbeiten wollen, lässt sich der massive Personalbedarf dafür erahnen, und das sind nicht nur 30 Stellen. Unseren Berechnungen zufolge ist eine Verdreifachung der Stellen ungefähr nötig. Glücklicherweise decken die Genehmigungsgebühren natürlich auch in diesem Fall von gut 50.000 Euro pro Anlage die damit verbundenen Kosten vollständig. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie auch die anderen zwingend notwendigen Schritte mit uns gehen. Ich lade Sie ein, dafür unseren gestern veröffentlichten 10-Punkte-Plan zur Windenergiebeschleunigung zu studieren. Den ersten Schritt gehen wir dann heute gern gemeinsam mit Ihnen. Hoffentlich kommen da noch ein paar mehr. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist absolut unerlässlich, dass die Energieversorgung auf so festen und sicheren und vor allem unabhängigen Füßen wie nur irgend möglich steht und in Zukunft stehen muss. Und deshalb ist es auch absolut unerlässlich, dass wir uns in diesem Bereich endlich deutlich breiter aufstellen und auch die eigenen Möglichkeiten und Kompetenzen nutzen, um bei der Energieversorgung besser dazustehen, und das Angebot für Energieträger und -anbieter deutlich erweitern. Die Bundesregierung hat in diesem Bereich in den letzten Monaten und Wochen vieles geleistet, unter anderem, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren in einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit ablaufen können. Und nun, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung an der Reihe, diese vom Bund gegebenen Möglichkeiten zu nutzen und die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten. Vieles wurde schon erwähnt. Frau Dr. Rahm-Präger hat sehr ausführlich beschrieben, welche Gesetzgebungen schon verändert worden sind und wie das alles zusammenhängt. Herr Damm hat das noch mal hervorragend ergänzt. Und doch, die bislang größten Probleme beim Ausbau der Windenergieanlagen liegen häufig an bürokratischen oder auch an rechtlichen Hürden in den Genehmigungsverfahren. Dieser uns hier vorliegende Gesetzentwurf möchte nun noch einen Schritt weiter gehen und bürokratische Hürden verringern beziehungsweise Verzögerungen durch verschiedene Zuständigkeiten einfach reduzieren. Dazu sollen nun also die naturschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Entscheidungsbefugnisse im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einer Windenergieanlage an einer Stelle gebündelt werden, nämlich in den StÄLU. Zusätzlich sollen neue Stellen geschaffen werden, dazu hat der Minister auch schon ausgeführt, um die Bearbeitung auch zu schaffen. (allgemeine Unruhe) Grundsätzlich, meine Damen und Herren, ist dies ein interessanter Vorschlag, … Darf ich mal ein bisschen um Ruhe bitten?! (Glocke der Vizepräsidentin) Vielen lieben Dank! … zumindest in der Theorie, denn natürlich ergeben sich in der Praxis noch viele weitere Fragen. Es würde uns nämlich nicht viel bringen, wenn wir mehr Menschen einstellen und die Zuständigkeiten innerhalb der Genehmigungsverfahren zusammenlegen, aber die tatsächliche praktische Bearbeitung an den entsprechenden Stellen dann nicht streng anhand der vom Bund zur Verfügung gestellten Maßstäbe passiert. Des Weiteren ist natürlich wichtig zu klären, wie die kommunale Ebene diesen Gesetzentwurf bewertet. Meine Fraktion und ich freuen uns auf den Austausch im Ausschuss und wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD-Fraktion hat das Wort noch einmal Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt einfach nur kurz auf die Wortmeldungen eingehen. Also als Erstes würde ich gerne etwas sagen zu den Stellenausschreibungen, weil das hörte sich hier so an, als ob diese Stellen schon fast besetzt wären. Also bei den Stellenausschreibungen ist wörtlich zu lesen, und das muss man dann auch vollständig vortragen: „Die Stellenbesetzung unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt durch den Landtag ...“ Also das heißt, es ist schon notwendig, dass der Landtag zustimmt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ausgeschrieben sind im Übrigen zwei Stellen. Zum Bundesnaturschutzgesetz: Ich glaube, es gibt kein strengeres, kein Land auf dieser Welt, was sich so viel Mühe macht mit dem Naturschutzgesetz wie die Bundesrepublik Deutschland. Wir haben, ich habe das nur einmal rausgesucht im Bereich zur Prüfung bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten, es ist eine Einschränkung erfolgt und trotzdem haben wir für die Brutvogelarten immer noch ausreichend Platz zur Verfügung, also die Kornweihe 2.500 Meter, ich nenne das bloß mal kurz, Fischadler 3.000 Meter, Seeadler 5.000 Meter. Das sind zu berücksichtigende Sachverhalte, wenn es um diese Prüfung im Naturschutz und den Artenschutz geht, weil hier vorgeworfen wurde, der Vorwurf kam, dass wir uns um den Artenschutz nicht mehr kümmern würden. Das ist definitiv nicht der Fall. Vielleicht noch etwas zu den 2,1 Prozent: Wir sind ein Flächenland, wir haben wirklich große Flächen. Diese 2,1 Prozent der Flächen sind in unseren, ich sag mal, doch zum Teil ausgeräumten Agrarlandschaften gut zu regeln und gut zu handeln und auch gut hinzubekommen, um genügend Abstandsflächen zu halten von den Siedlungen, von den Bürgern und von auch den Tieren, und im Artenschutz geregelt.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Ja.

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Thore Stein AfD

Ja, danke, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, dass ein Windrad, was 1.000 Meter von einer Siedlung entfernt steht und 240 Meter hoch ist, dass dieses Windrad die Menschen, die 1.000 Meter entfernt leben, nicht in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt, weil wir ein ausgeräumtes Flächenland sind?

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Ja, ich möchte darauf antworten. Also erstens ist das der Mindestabstand, das ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand. Wir werden davon ausgehen und hoffen, dass wir diesen Abstand, da wir mehr Flächen zur Verfügung haben, die dafür geeignet wären, auch größer halten können. (Thore Stein, AfD: Hoffen wir, hoffen wir.) Es gibt noch zwei Dinge, die ich klären wollte zu den Netzentgelten. Im Prinzip die Netzentgelte, das wissen wir alle, sind deswegen höher bei uns durch die geringe Bevölkerungszahl und durch auch dieses große Netz, was dafür notwendig ist. Aber vielleicht ist es gut zu wissen – und das wurde auch schon in anderen Ausschüssen so gesagt, zumindest im Wirtschaftsausschuss –, dass die Verhandlungen unserer Landesregierung im Zusammenhang oder besser gesagt mit den anderen Bundesländern laufen im Verbund mit den Nordländern, also mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die ähnliche Probleme haben oder besser gesagt ähnlich gelagert sind wie wir. Dort gibt es auch, dort haben sie den gleichen Vorteil. Wir haben den Wind, wir haben das Wasser und wir haben die Sonne, und wir müssen im Prinzip damit rechnen, dass wir Kosten verursachen, wenn die abgeschaltet werden, die Windräder. Aber dann geht es darum, diese Energie hier nutzen zu können, und genau das ist in Verhandlung. Also wir brauchen gestaffelte Energiepreise, wir brauchen Abnahme durch Power-to-Heat-Anlagen und wir brauchen dann auch die Möglichkeit, mit günstigen Energiepreisen Energieträger zu produzieren. Das ist das Ziel. Also das heißt, Energieträger produzieren Ammoniak. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Einige von Ihnen waren mit dabei bei Yara und da wurde das Campfire - Projekt vorgestellt. Also solche Projekte sind es, die müssen vorangebracht werden, Produktion von Ammoniak und Wasserstoff, aber das wissen auch alle. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und man muss sicherlich, wenn solche Genehmigungsverfahren zwei Jahre dauern, dann werden wir auch in dieser Zeit das schaffen, solche Anlagen aufzubauen, da bin ich mir ganz sicher. Also in der Ammoniakproduktion ist kein Hexenwerk. (Thore Stein, AfD: Ja, das ist nicht wirtschaftlich.) Und was wollte ich noch? Eigentlich bin ich damit durch. Ich würde trotzdem noch mal dafür werben, dass wir dieses Verfahren gut zu Ende bringen. Wir hatten bis heute um zwölf die Möglichkeit, die Sachverständigen aufzustellen, das ist passiert. Die Fragen an die Sachverständigen zu formulieren, auch das ist passiert. Wir werden uns im Nachgang dieser Sitzung hier treffen im Agrarausschuss und über das weitere Verfahren sprechen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Frau Abgeordnete! Vielen Dank erst mal! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Frau Schlupp, bitte!

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Beate Schlupp CDU

Sie hatten ja darauf hingewiesen, dass hier steht, steht unter Vorbehalt. Jetzt erklären Sie mir mal rechnerisch, wie es funktioniert, Arbeitsbeginn 01.01.2023! Wir haben uns im Ausschuss über einen Terminplan verständigt. Wann wollen wir das in Zweiter Lesung behandeln? (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Am Ende Januar 2023, Ende 2023 ist die Zweite Lesung, (Patrick Dahlemann, SPD: 22.) weil im Januar die letzte Sitzung – 23 –, weil im Januar die letzte Sitzung des Landtages in der vierten Kalenderwoche stattfindet. Wenn aber in der Stellenausschreibung steht, Arbeitsbeginn ist der 01.01.2023, stellen wir das jetzt … (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Nee, das geht nicht, tut mir leid! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Nee, das geht jetzt nicht! (Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Beate Schlupp CDU

Dann ist es ja gut. Ja, dann ist ja die Frage, 2023 am 01.01., wie machen wir denn das, wenn Sie hier einen Vorbehalt haben? Schieben wir das jetzt auf und warten den Beschluss des Landtages ab oder stellen wir die ein? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Jetzt erklären Sie mir doch bitte mal, warum man nicht drei Monate warten kann, um ein geordnetes Verfahren zu machen, den Gesetzgeber, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) den Gesetzgeber, das Parlament entscheiden zu lassen, auch wenn Sie die Mehrheit haben! Das ist parlamentarisch überhaupt nicht üblich, im Vorgriff auf Gesetzgebungsverfahren schon solche Stellen auszuschreiben. Dann brauchen wir uns hier nicht mehr damit auseinanderzusetzen. Und vor allen Dingen dann diese Diskrepanz von einem Monat! Sollen die dann einen Monat warten, nachdem sie eingestellt sind, wie der Gesetzgeber das hier nun zu entscheiden gedenkt?! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Also ich finde, das ist ein Skandal! Und wenn Sie hier als Parlament sagen, das ist alles gut und das ist alles schön, da gehen wir mal drüber hinweg, dann finde ich, das ist keine Form von Parlamentarismus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Ich kann nur sagen …

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Frau Abgeordnete! Möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren?

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Ja. Ich kann nur sagen, wenn diese Stellenbesetzung dem Zustimmungsvorbehalt unterliegt, dann gehe ich davon aus, dass das auch so sein wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch mal für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister.

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Dr. Till Backhaus

Also manchmal verstehe ich die Welt auch nicht mehr! Auf der einen Seite fordern Sie von uns, dass wir diese Prozesse beschleunigen! (Thore Stein, AfD: Fordern wir nicht, nein.) Im Übrigen bin ich Ihrem Fraktionsvorsitzenden – das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen – sehr dankbar, nachdem ich hier auch mit ihm telefoniert habe, dass er ausdrücklich gesagt hat, er kann das nachvollziehen, dass in dieser Frage dringender Handlungsbedarf besteht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) zumal er in dem Thema aus der Vergangenheit sehr tief drinsteht, Punkt eins. (Enrico Schult, AfD: Immer noch.) Punkt zwei: Sie wissen doch wohl hoffentlich, dass heute, wenn Sie engagiert sind und wenn Sie in das Portal hineingeschaut haben, dann haben Sie hoffentlich auch gesehen, erstens noch mal den Vorbehalt der Zustimmung des Landtages, das sage ich mal ausdrücklich, (Marc Reinhardt, CDU: Wie soll das gehen?) und zweitens sind das keine uninteressanten Stellen. Da können Sie davon ausgehen. (Marc Reinhardt, CDU: Trotzdem ohne Rechtsgrund. Das ist Rechtsbruch.) Vielleicht hören Sie mir zu, ja? Sonst kann ich auch aufhören damit. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber ich gehe mal davon aus, dass Sie das wissen, wenn man hier engagierte und in der Sache orientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht, (Marc Reinhardt, CDU: Ganz klar Rechtsbruch.) die sind in der Regel heute in Stellung, wo sie auch kündigen müssen. Und wenn Sie ein bisschen jetzt noch mal nachdenken, da haben die Kündigungsfristen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Das ist doch keine Bananenrepublik!) und wir haben eine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dieses Land voranzubringen. Und genau deswegen machen wir das. Insofern bitte ich noch mal um Verständnis. (Marc Reinhardt, CDU: Nee!) Wir werden alles daransetzen, ein Verfahren jetzt in Gang zu setzen, dieses Land, was seine Potenziale anbetrifft, weiter voranzubringen. Und da bitte ich noch mal um Verständnis. Im Übrigen haben wir auch Bedarfe in anderen Bereichen des Emissions- und des Artenschutzes, der Genehmigung, sodass diese Stellen, so ist es vereinbart, gegenfinanziert sind und wir damit quasi den Fluss in das Genehmigungsverfahren hineinbekommen.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Till Backhaus

Ja.

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Torsten Renz CDU

Danke schön! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Diskussion jetzt richtig verstanden habe, liegt der zu beschließende Zeitplan vor, am 23. Januar die Zweite Lesung zu diesem Gesetzentwurf. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Ausschreibung so rausgebracht worden, dass die Stellenbesetzung zum 01.01.2023 erfolgen soll. Herr Minister, meine Frage: Ich bitte um Aufklärung zu diesem Sachverhalt.

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Dr. Till Backhaus

Ja, die Aufklärung habe ich, glaube ich, erteilt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Nein.) Wir sind davon ausgegangen, dass wir im Übrigen eine Gegenfinanzierung dieser Stellen vorlegen werden. Das werde ich im Agrarausschuss komplett oder im Finanzausschuss erläutern. Und zum Zweiten haben wir Bedarfe auch neben der Windkraft auch in anderen Bereichen des Artenschutzes, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) sodass wir der festen Überzeugung waren von Anfang an, dass wir diese Stellen, die 15, benötigen, und die anderen 15 im kommenden Jahr auch gegenfinanziert (Unruhe bei Beate Schlupp, CDU, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann bereitgestellt werden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) um diesen Prozess zu beschleunigen. Und ich glaube, das ist ein transparentes und auch in der Sache orientiertes Verfahren. (Marc Reinhardt, CDU: Einfach nur Rechtsbruch, ganz klarer Rechtsbruch!)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie noch eine Nachfrage, Herr Minister?

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Dr. Till Backhaus

Ja, von mir aus.

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Torsten Renz CDU

Herr Minister, meine konkrete Frage: Wenn wir davon ausgehen, dass der Zeitplan beschlossen wird und am 23. Januar die Zweite Lesung stattfindet, beabsichtigen Sie dann – entschuldigen Sie den Ausdruck! –, kraft Ihrer Wassersuppe die Stellen zum 01.01. des Jahres 2023 zu besetzen?

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Dr. Till Backhaus

Dieses Gesamtverfahren, sage ich noch mal, wird im Agrarausschuss beraten. Da werde ich das alles noch mal offenlegen. (Marc Reinhardt, CDU: Das können Sie auch hier machen. Das ist das Parlament.) Und darauf wird sich unsere Arbeit dann beziehen. Und ich sage noch mal, wir haben ein Verfahren, ein Auswahlverfahren, ein transparentes Auswahlverfahren. Dass das Zeit bedeutet und ob wir diese Stellen zum 1. Januar dann überhaupt besetzen könnten, ist doch hier überhaupt nicht entschieden. Wir haben ein Stellenausschreibungsverfahren. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und dass wir großen Wert darauf legen, im Übrigen mit dem Parlament die Kooperation, einen so wichtigen Prozess jetzt in Gang zu setzen, zumal die Gesetze des Bundes jetzt in Kraft getreten sind oder in Kraft treten zum 01.01.2023, nehmen Sie doch bitte wohl auch zur Kenntnis.

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Herr Minister! Es liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, Herr Minister, ganz kurz, ich kann das kaum glauben. Also Energiewandel, das ist alles nachvollziehbar, die fossilen Energien sind eigentlich völlig klar. Aber diese Eilbedürftigkeit, die Sie hier formulieren, ist für mich nicht nachvollziehbar, jedenfalls so lange nicht, wie Sie überhaupt nicht auf die Einwendungen eingehen, dass bisher schon die vorhandenen Windräder nicht voll ausgelastet sind, die Trassen fehlen und Speicherfähigkeiten auch fehlen. Deshalb ist das Ganze für mich unglaubwürdig. Was das andere anbelangt, nämlich den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, da ist ja seitens des CDU alles gesagt worden. Aber ich gehe davon aus, also ich kann Sie so ein bisschen verstehen, dass Sie, wenn Sie diesen Anhaltspunkt haben, das muss ganz eilig sein, kann ich das so ein bisschen verstehen. Aber sagen wir doch ehrlich, real sieht das doch so aus, das wird Ihnen jeder Bewerber bestätigen, in den Bewerbungsgesprächen wird er natürlich diesen Vorbehalt sehen, da wird man sagen, das ist eine Formalie, machen Sie sich keine Sorgen, das geht durch. So wird es sein, und da können wir jeden fragen, der wird das bestätigen.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Minister? (Zustimmung) Bitte schön!

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, ob Sie die Realität, die hier zurzeit abläuft in Deutschland und Europa, eigentlich wahrnehmen. Ich nehme zur Kenntnis, wir sind in einer Energiemangellage. (Enrico Schult, AfD: Nehmen Sie die Kompetenz des Landtages wahr, Herr Minister?!) Und auf der anderen Seite werden wir, Entschuldigung, werden wir kritisiert von den Verbänden der Industrie, den Windanlagenherstellern und den Projektierungsunternehmen und so weiter, dass wir in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern viel zu langsam sind mit den Entscheidungen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und ich habe Ihnen eben noch mal gesagt, Herr Damm hat es auch untersetzt, dass wir ein Volumen, allein ein Volumen von mehreren Milliarden Euro an Anträgen in den Ämtern liegen haben oder auch bei den unteren Naturschutz- und Artenschutzbehörden, wo nicht Entscheidungen getroffen werden. So ist die reale Situation. Und da muss es doch erlaubt sein, diesem Hohen Haus mal zu erklären, dass man mal neue Wege gehen muss. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Dass Sie im Übrigen die Windkraftgegner formieren, das haben Sie ja eben, hat Ihr Kollege eben sehr deutlich gemacht. Er nickt ja sogar. (Thore Stein, AfD: Machen wir, ja klar.) Dass Sie bewusst ja schüren, Unmut schüren (Enrico Schult, AfD: Nö, das ist jetzt aber zu plump, Herr Backhaus! – Zuruf von Thore Stein, AfD) und damit auch Stimmungen erzeugen wollen gegen eine erneuerbare Energie, da gehe ich felsenfest davon aus, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die Menschen sind so klug, dass sie begreifen, wenn es jetzt gelingt, Teilhabemöglichkeiten zu entwickeln, dass die Menschen vor Ort etwas davon haben. Das wird bei uns liegen, dass wir das mit durchsetzen (Thore Stein, AfD: Das versprechen Sie seit Jahren.) und auf der anderen Seite auch das Zeitalter der Erneuerbaren nutzen für Wertschöpfungsketten in diesem Lande. Das ist meine feste Überzeugung, damit werden wir gestärkt aus dieser Krise herauskommen. Da bin ich felsenfest davon überzeugt. Und deswegen brauchen wir so schnell wie möglich engagiertes Personal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! (Der Abgeordnete Marc Reinhardt meldet eine Kurzintervention an.) Ist jetzt noch eine Rede, noch ein Redebeitrag? – Ja, ich kann das nicht sehen! Wenn Sie es lesen, kann ich es nicht lesen, das müssen Sie umdrehen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Ist aber gelb.) Ja. Also noch ein weiterer Redebeitrag? (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Also für die Fraktion der CDU hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr Reinhardt. Wie viel Zeit ist noch? (Schriftführer Christian Winter: 1:30.) 1:30. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Herr Butzki, der Minister hat wie immer seine Redezeit überschritten. Insofern haben wir noch etwas Redezeit. Da die Aussagen von Minister Backhaus eben wenig überzeugend sowohl auf die Nachfrage von Frau Schlupp als auch von Herrn Renz waren und sich uns absolut nicht erschließt, wie man ausschreiben kann ohne Rechtsgrund, und wir das gerne weiter überprüfen möchten, beantrage ich neben der Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss, weil es hier ja um finanzielle Mittel geht, auch die Überweisung in den Finanzausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Nikolaus Kramer, AfD: Das war ja eine tolle Rede!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich kann Sie beruhigen, das ist im Ältestenrat schon so besprochen. (Marc Reinhardt, CDU: Ist ja gut. – Minister Dr. Till Backhaus: War von Anfang an so vorgesehen.) Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, die liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1491 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der AfD, ansonsten Zustimmung aller anderen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1484. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1484 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion reiht sich ein in eine Reihe von Anträgen in dieser Landtagssitzung, mit denen wir die duale Berufsausbildung in unserem Land stärken wollen und dafür um Ihre Zustimmung werben: landestypische Handwerksberufe bewahren, Förderung von Restauratoren im Handwerk, Unterstützung der Meisterausbildung und hier jetzt, ja, den Zugang zu den Gymnasien beschränken. Es geht uns nämlich um die Fachkräfteproblematik und damit um die Sicherung von Ausbildungsqualität. Diese Ausbildungsqualität, ob nun beruflich oder akademisch, setzt nun mal Schulqualität voraus. Unser Schulsystem ist gefordert, sowohl für die duale Berufsausbildung als auch für die Studierfähigkeit sichere Voraussetzungen zu schaffen. (allgemeine Unruhe) Dazu braucht es Gymnasien ebenso wie Regionalschulen. Doch während immer mehr Schüler, etwa ein Drittel davon ohne Schullaufbahnempfehlung, aufs Gymnasium drängen, ringt die Regionalschule damit, nicht zu einer Resteschule abzusteigen. Das Gymnasium hingegen fungiert als eine tendenziell überlastete Gesamtschule der Nation, und wer es nicht schafft, dorthin zu gelangen, der wird irgendwie an der Regionalschule versorgt. Weil aber immer mehr ans Gymnasium gelangen, kann diese Schulart ihre Versprechen immer weniger halten. Daher klagen Professoren über signifikante Schwächen der Abiturienten trotz Abitur. Die hohe Studienabbrecherquote zeigt, dass das vorausgesetzte Wissen für ein erfolgreiches Studium bei vielen eben nicht mehr gegeben ist. Der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz regt derweil schon an, ein Grundlagensemester an den Unis einzuführen, mit dem die Studenten erst einmal studierfähig gemacht werden, obwohl das bestandene Abitur ja eigentlich diese Studierfähigkeit attestiert. Doch wenn tendenziell bis zu 40 Prozent der Schüler am Gymnasium sind, dann ist es eben kein Gymnasium im traditionellen Sinne mehr, sondern irgendwas anderes, eben ein Gymnasium light oder eine Art Gesamtschule. Wie Sie unseren bisherigen Anträgen entnehmen konnten, geht es uns entschieden um eine Aufwertung der Regionalen Schulen und der an sie anschließenden dualen Berufsausbildung. Für das Gymnasium müssen wir nicht werben, erklärte der fragwürdige Zeitgeist die sogenannte akademische Bildung doch lange genug zum Königsweg ins erfolgreiche Berufsleben, während wir mehr und mehr erkennen müssen, dass uns vor allem Fachkräfte in ganz handfesten Berufen fehlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das erkannte auch der damalige SPD-Bildungsminister Mathias Brodkorb, der 2020 in seinem Buch „Der Abiturbetrug“ die Wertigkeit unseres jetzigen Abiturs infrage stellte. Leider ist diese Einsicht erst gekommen, als Brodkorb nicht mehr Bildungsminister in M-V war. Doch die Schlussfolgerungen sind natürlich richtig. So schreiben Brodkorb und seine Co-Autorin Katja Koch in ihrem Buch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich zitiere: „Zum einen müssen wir das Niveau des Abiturs wieder anheben, was die Abiturientenquote deutlich senken würde. Das ist zwar unbequem, aber letztlich profitieren alle davon: die Hochschulen, die wieder auf hohem Niveau lehren und forschen könnten und weniger Studienabbrecher hätten; die Schulen mit gymnasialen Bildungsgängen, die sich wieder an herausfordernde Unterrichtsinhalte wagen könnten; die“ Regionalschulen, „die wieder über eine breite Leistungsspitze verfügen würden; das Handwerk, das wieder ausreichend gut qualifizierten Nachwuchs finden könnte“, so Brodkorb, ehemaliger Bildungsminister. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da kann man ihm nur zustimmen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und in der Tat, allzu lange galt, mehr Abi gleich mehr Job oder gleich besserer Job. Doch dabei ist auch zu bedenken, wo immer mehr im Bildungsbetrieb zum Abitur und also zur Hochschulreife mit dem Bildungsfahrstuhl nach oben fahren, da wird es eben eng da oben, werte Kollegen. Konnte das Abitur vor Jahrzehnten noch einen attraktiven Studienplatz garantieren, der später einen attraktiven und einträglichen Beruf verhieß, verzeichnen wir schon länger einen Überhang an Akademikern und damit einen Konkurrenzdruck. Die LINKEN haben sich ja des Themas angenommen, da werden wir morgen drüber sprechen, die hohe Anzahl an arbeitslosen Akademikern in diesem Land. Die Universitäten sehen sich inzwischen gezwungen, mit eigenen Testverfahren zu klären, wer das Zeug zu einem anspruchsvollen Studium hat. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen andererseits, dass es zahlreiche interessant klingende Studien und Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen gibt, die nicht unbedingt beruflichen Erfolg verheißen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Was?!) Kürzlich las ich vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima, dass für den Einbau der jetzt im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Explosion der Energiepreise geforderten Wärmepumpen bundesweit 60.000 Monteure fehlen – allein in den dafür benötigten Gewerken 60.000 Monteure zu wenig! Und weiter heißt es dort, dass der Zeitgeist der akademischen Bildung natürlich Ursache für den Nachwuchsmangel im Handwerk und der Industrie ist. In Mecklenburg-Vorpommern gaben zudem 61 Prozent aller Unternehmen an, nicht mehr alle Lehrstellen besetzen zu können. Wir von der AfD-Fraktion sind uns mit den Handwerkskammern und den IHK einig in unserem Ansinnen, genau diesen Missstand zu beheben. Wir fordern die Sicherung eines Aufwuchses in qualifizierten Handwerks- und Industrieberufen, aber auch in der Verwaltung oder beispielsweise bei der Polizei, wo wir konstatieren müssen, dass mittlerweile bereits jeder vierte Polizeianwerber beim Eignungstest das Diktat nicht schafft, das Realschulniveau voraussetzt. (Zuruf aus dem Plenum: Unglaublich!) Also das sollte uns zu denken geben. Nun werden Sie vielleicht einwenden, werte Kollegen, die modernen Handwerks- und Industrieberufe verlangen nicht zuletzt wegen der Digitalisierung eine derart hohe Qualifikation, dass vorzugsweise das Abitur die notwendigen Vorkenntnisse dafür sichert. Dazu merke ich an, wenn dem so ist, dann muss sich das ändern, nämlich über eine Aufwertung der Regionalschulen mit ihrem nach Auskunft der Rahmenrichtlinien immerhin noch soliden Pensum an Unterrichtsinhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Außerdem zeichnen sich die Regionalschulen durch einen hohen Anteil an Berufsorientierung in Form von Praktika aus. Während an den Gymnasien oft studienorientierte Beratung auf der Tagesordnung steht, ist es an den Regionalschulen anders, und das ist auch gut so. Wenn der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft Mario Ohoven 2019 feststellte, dass viele Azubis nicht mal mehr die Grundrechenarten beherrschen und die Mathematikkenntnisse immer weiter sinken, dann verlangt das nach einer Qualitätssicherung, insbesondere in der nicht gymnasialen Ausbildung. Die Regionalschulen müssen also aufgewertet werden, sodass nicht jeder durchschnittliche Schüler aufs Gymnasium wechselt. Das Gymnasium muss jenen vorbehalten bleiben, die studieren wollen und die studieren können. Daher wollen wir den Zugang zum Gymnasium dezent beschränken, indem wir die Kriterien für die Schullaufbahnempfehlung anheben, aber auch klar formulieren, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der 7. Klasse einen gewissen Notendurchschnitt – wir meinen da 3,5 in den Hauptfächern – nachweisen muss. Wir folgen dabei keinem Rigorismus des Ausschließens, sondern einer zutage liegenden schulpraktischen Vernunft. Aber vor allem wollen wir die Eltern dafür sensibilisieren, realistisch einzuschätzen, ob ihr Kind wirklich das Zeug hat, aufs Gymnasium zu wechseln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die von uns angestrebte Korrektur hätte zudem auf die Lehrer und Lehramtsanwärter einen positiven Effekt. Sie wissen, dass Referendare am liebsten an Gymnasien tätig sein wollen. Warum? Zum einen erscheint ihnen ein fachlich anspruchsvoller Unterricht interessant, und das ehrt sie, in der Tat. Zum anderen aber muss ein Lehrer an der Regionalschule eben mit Schülern rechnen, deren Verhalten pädagogisch höhere Anforderungen, nicht zuletzt im erzieherischen Sinne stellt. (Horst Förster, AfD: Sehr schön!) Die verfehlte Inklusionsstrategie des Landes (Horst Förster, AfD: Euphemismus!) müssen ebenfalls die Regionalschulen ausbaden, werte Kollegen, und das wissen Sie ebenfalls. Ich weiß sicher, das gymnasiale Niveau, zum Beispiel mit einer rigorosen Zugangsbeschränkung auf eine Quote von 20 Prozent, das erscheint vergleichsweise elitär, aber diese Beschränkung führt dazu, dass die Qualität der Schulbildung deutlich besser ist und später viel geringere Abbruchquoten im Studium zu verzeichnen sind. Unter der Maxime, alle sind gleich oder jeder kann zu allem befähigt werden, verspielen wir in Deutschland gerade unseren einzigen Vorsprung als Bildungsnation, und das sollten wir nicht hinnehmen. Doch die Durchlässigkeit bei den Schulformen ist in M-V klar geregelt. Jeder kann derzeit auf das Gymnasium wechseln. Wenn die Schullaufbahnempfehlung dies aber nicht vorsieht oder die Zensuren es nicht hergeben, ist die Regionalschule einfach der bessere Ort, auch wenn einige Eltern das anders sehen, denn den Elternwillen wollen wir freilich nicht ersetzen. Nur muss allen klar sein, dass bei einem Wechsel aufs Gymnasium entgegen der Schullaufbahnempfehlung – und das ist der wichtige Punkt – dann bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind, nach unserer Auffassung mindestens ein Notendurchschnitt von 3,5 in den Hauptfächern. Und natürlich ist auch nach einem erfolgreichen Realschulabschluss der Zugang zum Abitur nicht versperrt. Man kann auch dann noch auf das Gymnasium wechseln oder ein Fachgymnasium besuchen. Also die Durchlässigkeit der Bildungsgänge bleibt gewahrt. Wir wollen lediglich verhindern, dass bereits nach der Orientierungsstufe allzu viele Schüler aufs Gymnasium drängen. Wir meinen, so würden endlich auch die Abbruchraten sinken. Sie wissen, ein Viertel der Lehrlinge in der dualen Berufsausbildung schmeißt hin, rund 25 Prozent der Abiturienten scheitern im Studium und viele Abiturienten verlassen zudem vorzeitig das Gymnasium und schließen dieses gar nicht mit dem Abitur ab. Sind das nicht jene, die besser an der Regionalschule geblieben wären? Wir sehen es so: Wer in der gymnasialen Klasse 7 einen Hauptfächerdurchschnitt von 3,5 nicht gewährleisten kann, für den ist die Regionalschule vorerst der bessere Bildungsweg. Gleichwohl ist ein späterer Wechsel aufs Gymnasium durch eine Leistungssteigerung des Schülers weiterhin möglich. Um jedoch mehr gut ausgebildete Realschüler für die duale Berufsausbildung zur Verfügung zu haben, erscheint es sinnvoll, den Zugang zum Gymnasium moderat zu beschränken und die Regionalschulen zu stärken. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Bildungsministerin Simone Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ungleichbehandlung, Diskriminierung, (Enrico Schult, AfD: Oh nee!) Abstempeln, Ungerechtigkeit, Aussieben, Verhinderung von Entwicklungen, Verwehren von Chancen, (Enrico Schult, AfD: Haben Sie nicht zugehört, Frau Oldenburg?) Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen, (Enrico Schult, AfD: Sie haben doch eben zugehört?! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) mit diesen Begriffen lassen sich Inhalt und Zweck der Schulgesetzänderung der AfD-Fraktion zusammenfassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Unglaublich! Unglaublich! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und um die Spannung bei den Antragstellern (Horst Förster, AfD: Sie sollten sich schämen für diese Interpretation!) nicht ins Unermessliche zu steigern, nehme ich das Ende meiner Ausführungen schon mal vorweg: Das alles wird es mit uns nicht geben. Wie sieht nun diese Ausgrenzung, gegen die Sie ja hier gerade poltern, im Einzelnen aus? Die Antragsteller wollen, dass Kinder mit einem Notendurchschnitt von 2,0 in den Hauptfächern statt bisher 2,5 die Empfehlung erhalten, auf das Gymnasium zu wechseln. Wenn sie diese Noten nicht erreichen, erhalten sie keine Empfehlung. Gehen sie dennoch auf das Gymnasium, müssen sie nach dem Ende des Probejahres, also am Ende der 7. Klasse, einen Notendurchschnitt von 3,5 in den Hauptfächern aufweisen und dürfen in keinem Fach eine mangelhafte Leistung, also eine Fünf haben. Wenn sie diese Noten nicht erreichen, müssen sie das Gymnasium verlassen. Die AfD-Fraktion begründet ihre Ausgrenzung wie folgt, ich zitiere: „Im Sinne der Qualitätssicherung sollte das Gymnasium jenen Schülern vorbehalten bleiben, die tatsächlich ein Hochschul- oder Universitätsstudium anstreben wollen und anstreben sollten. Dies zu gewährleisten bedarf es eines zugangsbeschränkenden Regulativs, das zum einen am ehesten über einen zur Bedingung erhobenen Notendurchschnitt wirksam würde … So würden den Regionalschulen mehr gute Schüler erhalten bleiben, die dort ein anspruchsvolleres Unterrichtsniveau … ermöglichten.“ Ende des Zitats. Hier müssen wir jetzt mal ganz grundsätzlich aufräumen. Die AfD-Fraktion zieht den Schluss, dass gute Schülerinnen und Schüler für guten Unterricht verantwortlich sind. Das ist nicht nur falsch, denn dafür sind immer noch unsere guten Lehrkräfte verantwortlich, es ist sogar absurd, denn wenn man der Logik der AfD folgt, hieße es, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler nicht nur schlechten Unterricht haben, sondern notgedrungen schlechten Unterricht haben müssen. Und an dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) sowie den Erzieherinnen und Erziehern für gute Bildung, guten Unterricht und für gute Schule bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf werden nicht nur die Kinder diskriminiert, sondern auch deren Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer. (Unruhe bei Petra Federau, AfD) Entwicklungsmöglichkeiten gibt es für die AfD-Fraktion augenscheinlich nicht, sie kennt nur Schwarz und Weiß, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Haben Sie zugehört?) und deshalb will sie die Kinder abstempeln und ihnen jegliche Chancen auf gleichberechtigte Teilnahme und chancengerechte Bildung nehmen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) denn nur so passen die Kinder in die kleine, begrenzte AfD-Welt. Aber die Welt der Kinder ist doch viel, viel größer und weiter, und deshalb steckt sie voller Möglichkeiten, sich zu bilden, Unterstützung zu erfahren und Chancen zu ergreifen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wie ungerecht und ungleich die AfD die Kinder behandeln will, wie ungerecht dieser Gesetzentwurf in seiner Wirkung ist, möchte ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, einmal genauer beschreiben. Die Antragsteller wollen die Kinder in der Orientierungsstufe, also in der Klasse 5 und 6, einem ungeheuren und wirklich nicht zu rechtfertigenden Leistungsdruck aussetzen, denn wenn sie den geforderten Durchschnitt am Ende der Klasse 6 nicht erreichen und dennoch zum Gymnasium wechseln, müssen sie dort in der Klasse 7 jeden Tag bangen. Sie dürfen sich keinen einzigen Patzer erlauben, sie müssen auf Knopfdruck funktionieren. Sie lernen nicht, weil sie Wissen erwerben wollen, sie pauken sich Wissen ein, um nicht zu versagen, um nicht mit zwölf Jahren vor dem Aus ihrer gewollten Bildungslaufbahn zu stehen. Diese nicht empfohlenen Kinder stehen von Beginn an auf dem Abstellgleis und müssen wesentlich mehr und bessere Leistungen erbringen als die Kinder, die eine Empfehlung haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die sind diesem Wahnsinn nicht ausgesetzt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Ich beschreibe das mal an einem Beispiel: Paul und Paula haben keine Empfehlung erhalten. Sie müssen die gesamte Klasse 7 am Gymnasium bangen, um diesem Damoklesschwert, das über ihnen schwebt, zu entkommen. Erreichen Paul und Paula nämlich nicht die 3,5, dann war es das für sie, aber nicht für Hans und Helga, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn diese beiden haben eine Empfehlung für das Gymnasium. Und deshalb ist es bei Hans und Helga vollkommen egal, was für Noten sie erreichen, und seien sie noch so schlecht, Fünfen über Fünfen, Vieren über Vieren und auch eine Sechs, alles kein Problem, denn Hans und Helga haben ja die Gymnasialempfehlung. Für sie gilt kein Notendurchschnitt, keine Anzahl von Vieren, Fünfen oder Sechsen, sie können sogar sitzen bleiben. Sie bleiben am Gymnasium. Wissen Sie, wie man das nennt? Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das darf man Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen, denn wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt sind in der Bildung, in der Teilhabe, im Leben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir werden keine Entwicklungschancen der Kinder ablehnen. Wir werden den Gesetzentwurf der AfD ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz. – Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.)

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Torsten Renz CDU

Macht mal in Ruhe! Ich muss sowieso meine Blätter ordnen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Seid ihr so weit, ja? (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Nee, ich dachte, ihr müsst euch noch ordnen oder so. Also geht los jetzt? (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich war die gefühlte Lage in den letzten zehn Jahren, insbesondere, wenn ich immer die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg habe sprechen hören im Bildungsbereich, immer so kurz vor Weltuntergang im Bildungsbereich. Die Sache hat sich jetzt geändert, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) es gibt wenig bis gar nichts mehr zu kritisieren. Ich habe trotzdem eine gefühlte Lage – ich weiß nicht, wie Ihnen das geht –, unabhängig jetzt von Gesprächen mit Eltern und Lehrern, dass es doch noch die eine oder andere Baustelle im Bildungsbereich gibt. Ob das jetzt gleich unmittelbar was mit dem Gesetzentwurf zu tun hat in dieser Art und Weise, das lasse ich noch mal außen vor, aber es waren schon andere Dinge, die immer wieder angesprochen werden. Und da fällt mir immer gleich spontan noch mal das Wahlprogramm der LINKEN ein: Schulbauprogramm 1 Milliarde Euro, Wochenstundenzahl, bezogen auf fünf Jahre, Wochenstundenzahl von 27 auf 25 senken, Sofortmaßnahmen, Programm auf den Weg bringen, um 1.000 neue Lehrer ins System zu bringen. Ich meine, warum will ich das alles anstellen, wenn alles in Ordnung ist?! Insofern war wahrscheinlich die Analyse der Oppositionspolitikerin Frau Oldenburg gar nicht so schlecht. Und wenn wir uns dann die Situation so anschauen in unserem Bildungssystem und insbesondere vielleicht noch mal reflektieren, bezogen auf die Orientierungsstufe, warum, wieso, weshalb die auch eingeführt wurde – ich weiß nicht, ob der eine oder andere weiß, wann es war, für mich war es auch erstaunlich, wie früh es schon war, nachdem ich das noch mal nachgelesen habe, nämlich zum Schuljahr 2006/2007, da habe ich gesagt, Donnerwetter, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) 2006, da haben wir doch Regierungsverantwortung übernommen, Herr Butzki. Und kurz bevor die CDU Regierungsverantwortung übernehmen konnte in diesem Bereich, hat also Rot-Rot in 2005 die Orientierungsstufe noch eingeführt, möglicherweise auch, um sozusagen einen längeren Prozess zu haben für die Pädagogen, für die Fachkräfte, die dann nach sechs Jahren auch beurteilen können, ob die Schüler und Schülerinnen auch sehr gut geeignet sind fürs Gymnasium oder für die Regionale Schule und so weiter und so fort. Es hatte sicherlich schon einen gewissen Sinn. Und aufgrund der aggressiven Ausführungen hier auch eben gerade weiß ich gar nicht mehr, Andreas, als wir dann 2017 oder, nee, 2018/2019 dann die 2,5 eingeführt haben, das war nämlich damals 2005 gar nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens, sondern wir haben dann im Jahre 2018/2019, wenn ich das recht entsinne, im Gesetzgebungsverfahren – auch so ein bisschen mit Druck der CDU, da weiß ich gar nicht mehr, ob ich das heute noch sagen darf –, Fakt ist aber, dass die Große Koalition die 2,5 erst ins Gesetz reingeschrieben hat, dafür auch noch mal herzlichen Dank, Andreas, (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD) weil wir nämlich auch ein gewisses Ziel verfolgt haben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und am Ende haben wir den Elternwillen hier auch nie außen vor gelassen. Und zu meinem Vokabular, Herr …, ach, ich vergesse immer wieder den Namen. Herr Schmidt, ne? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Entschuldigung, das ist wirklich, ist mir eben entfallen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Herr Schmidt, wie Sie jetzt das Gymnasium bezeichnet haben und auch die Regionale Schule, also ich weiß nicht, ob das der Sache dienlich ist, diese Begrifflichkeiten, die ich nicht wiederholen will, hier öffentlich zu debattieren und unsere Schulen so zu brandmarken. Es sind dort Riesenherausforderungen, aber deswegen die Regionale Schule in dieser Art und Weise abzuqualifizieren, glaube ich, ist nicht angebracht. Das könnte man sicherlich vielleicht auch besser umschreiben, dass wir eben riesige Herausforderungen haben im gymnasialen Bereich, weil doch eine Unzufriedenheit einfach da ist mit den Ergebnissen, die dort erzielt werden. Und auch gerade mit Blick auf die Regionale Schule, die auch insbesondere Nachwuchs für das Handwerk zur Verfügung stellen soll, also ich meine, da müssen wir doch jetzt nicht mit Scheuklappen durchs Leben laufen, sondern ganz klar sagen, dass eine berechtigte Kritik vom Handwerk da ist, dass wir nicht genug – anzahlmäßig und qualitativ – entsprechenden Nachwuchs über die Regionale Schule gestellt bekommen für diesen Handwerksbereich. Und am Ende sind die Handwerker die einen, die sich dazu äußern, aber die anderen, das sind doch wir alle, die Gesellschaft, die auch sagen muss, das ist zu wenig, was dort sozusagen „produziert wird“, so will ich das mal in Anführungsstrichen formulieren, was im Bereich berufliche Bildung ankommt. Langer Rede kurzer Sinn, das bedeutet doch aber auch, wenn Lehrer, Eltern unzufrieden sind in den Bereichen, ob das Gymnasium ist, berufliche Schule später oder Regionale Schule, dass wir insbesondere auch den Schutz der Kinder immer wieder im Fokus haben müssen, weil die die Betroffenen sind, die möglicherweise in eine Richtung gedrängt werden, für die sie gar nicht möglicherweise besonders gut geeignet sind. Und wenn der Gesetzentwurf dann, und da geht es ja hauptsächlich nachher in Paragraf 66 um die Tatsache, wenn wir uns nachher in Klasse 7 befinden, also beim ersten Lesen ist es ja dann so, im Moment stehen ja da noch keine Zahlen drin, wenn Sie dann schreiben, Sie haben das ja auch noch mal wieder vorgetragen, der Notendurchschnitt der Hauptfachnoten nicht schlechter als 3,5 – ich meine, die meisten wissen natürlich auch, dass es drei Hauptfächer gibt, und wenn sie in den drei Hauptfächern 3,5 haben, dann will ich hier keine mathematische Lesung machen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Oder auch der zweite Fakt, wenn Sie dann schreiben, und insgesamt in keinem Fach die Note „Fünf“, und später im Begründungstext sprechen Sie auch noch von einem Notendurchschnitt von 3,0 in der Gesamtheit. Ehrlich gesagt, ich löse mich jetzt wieder von diesem Gesetzentwurf. Als normal denkender Mensch und auch mit einer DDR-Vergangenheit, wo es auch unter anderem um Leistung ging, wenn man EOS machen konnte oder Berufsausbildung mit Abitur, dann sind das Werte, die sind richtig schwindelerregend! Eigentlich müsste man gar nicht darauf kommen, solche Werte zu definieren. Wer kann denn in den Hauptfächern noch schlechter sein als 3,5? Was tun wir unseren Kindern an, wenn die dann an dem Gymnasium weiterlernen müssen? Insofern sage ich noch mal, die Herausforderungen in den unterschiedlichen Bereichen, ob das Gymnasium ist, Regionale Schule, Grundschule oder auch die Stichworte „Berufliche Bildung“, wir brauchen, glaube ich, eine gesellschaftliche Diskussion, und da greift dieser Gesetzentwurf mit einem kleinen Mosaiksteinchen eben halt viel zu kurz. Wir brauchen eine offene, transparente Debatte, nicht nur in der Politik aus meiner Sicht, sondern mit den gesamten gesellschaftlichen Kräften, ob das Arbeitgeber sind, Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Beim Thema Inklusion haben wir ja einen Frieden in diesem Bereich geschlossen. Und ich glaube, bei den Baustellen, die wir haben, ist es auch mal wieder angebracht, vielleicht über gewisse Dinge zu sprechen, die auch Strukturen betreffen. Wir haben ja in diesem Land auch, und das war ja auch das, was sozusagen ab 2006 dann wieder Kontinuität unter CDU-Führung gebracht hat, wir werden uns sicherlich erinnern an die Tatsachen in der Legislaturperiode 2002 bis 2006. Die LINKEN, wenn ich das recht entsinne, wollten gemeinsames Lernen bis Klasse 10, die SPD bis 8, die CDU wollte damals festhalten am Gymnasium ab Klasse 5. Und dann hatte Rot-Rot diese Orientierungsstufe beschlossen mit Einführung Schuljahr 2006/2007, also mit der neuen Legislaturperiode. Und dann gab es ja in dem Sinne wieder einen Frieden, dass man gesagt hat, die nächsten fünf Jahre machen wir in diesem Bereich Strukturentwicklung gar nichts, sondern wir lassen Zeit, nicht nur eine Legislaturperiode – inzwischen sind es ja viel, viel mehr mit kleinen Korrekturen –, um Ruhe an unseren Schulen einkehren zu lassen. Aber ehrlich gesagt – vielleicht ist das auch jetzt mehr oder weniger zum Schluss meine persönliche Meinung –, die Baustellen im Bildungsbereich im Bildungsland Deutschland, und das will ich nicht nur auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen, rufen förmlich danach, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens herzustellen und gewisse Dinge neu zu diskutieren, damit wir eben einen guten Nachwuchs aus den Gymnasien an unsere Hochschulen bringen und aus den Regionalen Schulen gute zukünftige Facharbeiter. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Acht Minuten durftest du reden? Haben wir nicht nur fünf? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Auszeichnung, ʼne?! Also sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

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Beate Schlupp

Einen Moment! Unterbrechen Sie mal kurz! Also das möchte ich doch klären. Also nicht, dass mir hier jetzt der Vorwurf gemacht wird, ich hätte Herrn Renz länger reden lassen. Das ist von der anderen Präsidentin hier an Ort und Stelle verkündet, dass die Aussprachezeit 71 Minuten dauert und dass es dazu keinen Widerspruch gab. Also bevor ich jetzt noch mal gefragt werde, wir haben jetzt die regulären Redezeiten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Andreas Butzki SPD

Na ja! Also, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich aber trotzdem kurzhalten und will meine fünf Minuten einhalten. Ich habe schon viele Vorschläge zur Änderung eines Schulgesetzes gehört, aber diese Vorschläge der AfD sind doch in meinen Augen sehr speziell. Ich will das fachlich jetzt nicht alles wiederholen, das hat die Ministerin sehr gut dargestellt. Gerade die Regelung in Klasse 7 ist ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, und jedes Gericht würde das einem um die Ohren hauen, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) und das auf jeden Fall, und das zu Recht. Dieser Antrag der AfD kommt zu einer Zeit, in der Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Jahre unter Corona-Bedingungen lernen mussten. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Nee!) Die Lernbedingungen in den einzelnen Schulen waren sehr unterschiedlich. Und jetzt will die AfD die schärfsten Regelungen festschreiben. Bloß mal zur Erinnerung: Auf dem Schulportal können Sie lesen, neun Länder haben keinen Notendurchschnitt, da zählen andere Faktoren, nur zwei Länder haben den Durchschnitt von 2,0 und fünf Länder haben den Durchschnitt von 2,2 bis 2,5. Und was ist mit den Schülern, die Entwicklungsverzögerungen haben, insbesondere bei den Jungs? Und da stellt sich natürlich die Frage, wollen Sie jetzt wirklich nur Eliteförderung. Und die Ministerin hat es ja auch klar ausgesprochen, ich kann dem nur zustimmen. Und auch aus unseren Erfahrungen als Schulleiterinnen und Schulleiter wissen wir, dass gerade bei Jungs Entwicklungsverzögerungen da sind, und denen würde man natürlich eine ganze Menge verbauen. Und vor allen Dingen, ohne mit Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen und so weiter vorher gesprochen zu haben, hier so was einzubringen … (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und das soll sozial sein? Ich sehe das als keine Alternative an. Und wenn man sich mal anschaut, was die Bedingungen sind, die Voraussetzungen fürs Gymnasium, das ist das Lern- und Arbeitsverhalten, und dazu zählen unter anderem Logik und Verständnis, das heißt, kann das Kind systematisch denken, versteht es Zusammenhänge, dazu gehören Konzentration und Merkfähigkeit, dazu gehört zum Beispiel unter anderem gute Konzentration, korrekte Wiedergabe oder der Wortschatz und der Ausdruck, die Arbeitsweise, auch ganz wichtig, kann er selbständig arbeiten und zügig, ist er sorgfältig, zeigt er Geduld, sind die Arbeitsmittel ordentlich, natürlich auch die Motivation, hat er Freude am Lernen, das Sozialverhalten, auch ganz wichtig, kann er mit Konflikten umgehen, Kompromisse eingehen, findet er leicht Anschluss in der Gruppe. Und ein Punkt ist Leistungsvermögen und Lernbereitschaft. Und da steht natürlich, schreibt er gute bis sehr gute Noten. Also zählt nicht nur der Notendurchschnitt, sondern das ist vielfältiger. Und wenn man sich das mal anschaut, gerade bei uns im Bundesland: Wann ist denn dieser Run aufs Gymnasium bei uns ganz speziell entstanden? Das war so circa vor rund 25 Jahren. Lehrstellen waren Ende der 90er- und 2000er-Jahre sehr knapp. Und mit dem Abitur oder mit der Fachhochschulreife wollte man seine Chancen natürlich vergrößern. Und in den Medien wurde das natürlich auch sehr stark gepusht. Und außerdem, das darf man bei den ganzen Diskussionen nicht vergessen, für die Unternehmen war das natürlich auch wesentlich einfacher, solche Lehrlinge einzustellen, die Abiturienten waren. Die waren 18, man brauchte nicht mehr den Jugendschutz einzuhalten. Die Kinder oder die Jugendlichen hatten dementsprechend auch schon Führerschein, konnten Auto fahren und traten reifer auf. Und diese Meinung, das muss man auch deutlich sagen, ist bei den Eltern immer noch sehr stark verbreitet. Und deswegen muss es uns gelingen – da meine ich die Schulen, die Kammern, die Verbände, die Interessenvertretungen, die Politik in den Gemeinden und im Land –, den Abschluss der Mittleren Reife viel mehr wertzuschätzen, nämlich eine gute Ausbildung vor Ort ist sehr wichtig. Und in Deutschland haben wir eine duale Ausbildung, um die uns die ganze Welt beneidet, und das müssen wir natürlich auch wesentlich mehr proklamieren. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und das werden wir insgesamt in der Ausbildung auch verbessern. Wenn Sie sich den Koalitionsvertrag dann mal anschauen, unter den Ziffern 295 bis 297 sind die dementsprechenden Maßnahmen festgehalten. Und übrigens, die beste Schule dieses Jahres kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Und das war aber in dem Falle eine berufliche Schule, das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz. Und da kann man jetzt auch hier vom Landtag aus noch mal sagen, herzlichen Glückwunsch an die Schulleiterin Frau Birgit Köpnick und ihr gesamtes Lehrerteam! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der Bildungsausschuss wird ja auch demnächst, am 24. November, dort hinfahren. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Mit der Außenstelle Malchin, Andreas, ʼne?) Das stimmt, aber das ist das ganze Bildungszentrum! Wir müssen also darauf achten, dass auch für die Jugendlichen – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt –, auch Tarif für die Auszubildenden gezahlt wird, was besonders in der Gastronomie und Hotellerie unwahrscheinlich notwendig ist, nämlich da haben wir den größten Mangel. Aber verantwortungsvolle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber machen das schon, und dann benötigt man auch keine zusätzlichen Fahrkostenzuschüsse beziehungsweise Übernachtungskosten. Die AfD will mit Verschärfungen arbeiten, Verbote aussprechen, wir haben es gehört, will den Elternwillen stark einschränken, will die Eliteförderung und gibt Spätentwicklern kaum eine Chance. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist nicht das Ansinnen der SPD und auch nicht der Koalition. Das wird mit uns auch nicht zu machen sein. Wir lehnen diesen Gesetzesantrag der AfD ab, weil er unsozial ist, diskriminierend und absolut nicht zielführend. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden, ich möchte aber auch noch einen anderen Aspekt in unsere Diskussion einbringen. Mit dem Antrag der AfD soll mit einer Korrektur des bisher geltenden Rechts, hier insbesondere der Bedeutung der Schullaufbahnempfehlung, dem Fachkräftemangel begegnet werden. Dabei ist es unstrittig, dass Lehrerinnen und Lehrer die schulische Entwicklung eines Kindes als Expert/-innen gut beurteilen können und so zum Zeitpunkt der Empfehlung ein starkes Votum für ein den Fertigkeiten und Kompetenzen des Kindes entsprechenden Bildungsgang abgeben. Ja, und es ist ebenfalls unstrittig, dass wir infolge des demografischen Wandels Probleme haben, für unsere Handwerksbetriebe geeigneten Nachwuchs zu finden. Sie begründen in Ihrem Antrag, und ich zitiere: „Innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde immer deutlicher, dass zu viele Akademiker mit teils zweifelhaften Abschlüssen und Berufsbildern immer weniger dringend benötigten Fachleuten in Handwerk und Industrie gegenüberstehen.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ein bisschen widersprüchlich ist das dann ja schon, wenn Sie den Lehrerinnen und Lehrern unterstellen, dass sie Schülerinnen und Schülern zweifelhafte Schulabschlüsse bescheren, und gleichzeitig deren Expertise ins Feld führen, wenn es um die Schullaufbahnempfehlung geht. Oder ist Ihr kritischer Blick auf Schulabschlüsse ein Spiegel Ihrer eigenen Erfahrungen? Aber darum geht es hier heute nicht. Hier geht es um eine Einschränkung des Mitspracherechts der Eltern, bei dem wiederum mir aber auch nicht einleuchtet, wie durch diese Einschränkung des Mitspracherechts der Eltern eine signifikante Besserung der Situation eintreten würde. Immerhin regelt bereits jetzt Paragraf 66 unseres Schulgesetzes, dass Kinder, die entgegen der Schullaufbahnempfehlung einen gymnasialen Bildungsgang besuchen, ihn nach der 7 Klasse wieder verlassen müssen, wenn sie die Erprobungsphase nicht erfolgreich bestehen. (Thore Stein, AfD: Ach! Hört, hört!) Das Grundgesetz benennt in Artikel 6 die Eltern als diejenigen, die das natürliche Recht und die zuvörderst … (Zurufe von Ministerin Simone Oldenburg und Enrico Schult, AfD)

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Beate Schlupp

Einen Moment! Da Sie gerade schon unterbrochen haben, … Bitte mal drücken! … bitte keine Zwiegespräche, schon gar nicht zwischen der Regierungsbank und Abgeordneten auf ihren Abgeordnetenbänken. Das scheint offensichtlich auch die Rednerin irritiert zu haben. Also wir haben Ihnen die Redezeit nicht angerechnet. Von daher können Sie jetzt fortsetzen.

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Jutta Wegner GRÜNE

Vielen Dank! Das Grundgesetz benennt in Artikel 6 die Eltern als diejenigen, die das natürliche Recht und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht besitzen, Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Das ist ein Grundrecht und damit das stärkste Recht, das wir als Bürgerinnen und Bürger haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Daran rüttelt auch keiner.) Die Ausführungen des Schulgesetzes entfalten auf dieser verfassungsmäßigen Grundlage ihre Wirkung, um offene und durchlässige Bildungsgänge zu ermöglichen. Ich frage an dieser Stelle, warum die Eignung für einen gymnasialen Bildungsgang deshalb ausschließlich vom Votum der Lehrenden abhängig sein soll. Die Entwicklung eines Kindes ist ein umfassender und komplexer Prozess, an welchem neben den Pädagog/-innen die Eltern wesentlich beteiligt sind. Es ist daher nur logisch, dass neben der Empfehlung der Lehrenden auch das Votum der Eltern Berücksichtigung findet. Und in diesem Zusammenhang wünschen wir uns kein Gegeneinander, sondern ein vertrauensvolles Miteinander, einen Entscheidungsprozess über eine Bildungsgangempfehlung, der von Eltern und Lehrenden getragen ist zum Wohle der Kinder. Wenn wir mehr Schüler/-innen zum Erlernen eines handwerklichen Berufes ermutigen wollen, müssen wir die Wertschätzung des Handwerks erhöhen, zum Beispiel durch angemessene Arbeitszeiten und eine gerechte Bezahlung. Dann bräuchte es Vorschläge wie den hier von Ihnen vorliegenden nämlich gar nicht. Nachwuchs für das Handwerk durch rigorose Zugangsbeschränkungen für höhere Bildungsabschlüsse zu entwickeln, ist da eher kontraproduktiv. Für mich wirkt die Aussicht, einen Handwerksberuf erlernen zu müssen, weil ich nicht aufs Gymnasium darf, wenig verlockend. Das wird auch der Bedeutung des Handwerkes nicht gerecht. Wir brauchen Auszubildende im Handwerk, die Lust auf diesen Beruf haben. Dann können und werden sie ihre Fähigkeiten entwickeln und gute Fachkräfte werden. Wir dürfen aber auch Kindern nicht mögliche Chancen verbauen. So vergeben wir uns für die Entwicklung unserer Gesellschaft Chancen und werden es schwerer haben, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. In der Realität einer immer feingliedrigeren Arbeitsteilung ist umfassendes Wissen unabdingbar. Ich möchte an dieser Stelle vielmehr dazu aufrufen, der Bildung im Standort Deutschland und hier im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine stärkere Priorisierung einzuräumen – und da bin ich ganz in der Nähe von Ihnen, Herr Renz –, um Bildungsgänge in höchstmöglicher Qualität anbieten zu können und dadurch den zukünftigen Absolvent/-innen die beste Ausbildung angedeihen zu lassen, damit die Schulabgänger gewappnet sind, Herausforderungen zu begegnen. Wir werden das schaffen, wenn wir Bildung und Schule als gemeinsame Sache der Eltern, Schüler/-innen und Lehrenden verstehen und entwickeln. Hier können wir vom finnischen Bildungssystem viel lernen oder uns zumindest inspirieren lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich Ihren Antrag lese, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, dann gruselt es mich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es tut mir um die Kinder und Jugendlichen leid, die jetzt schon im Hamsterrad der Notenerlangung kaum zur Ruhe kommen, in einer aufwühlenden Zeit des Erwachsenwerdens, wo man bekanntermaßen und zu Recht als Jugendlicher auch noch ein paar andere Interessen hat als die Schule. Die Bestrebung, den Zugang zu Bildung zu reglementieren, gab es in der Geschichte immer wieder, je nachdem, in welchem Bereich gerade ein Mangel zu verzeichnen war, auch übrigens in den alten Bundesländern. Ich habe selbst erleben dürfen, wie in den 80er-Jahren versucht wurde, der beginnenden Akademisierungswelle entgegenzutreten. Damals haben die Lehrer entschieden, wer auf das Gymnasium darf und wer nicht. Nicht verwunderlich, dass es hauptsächlich die Kinder von Ärzten, Lehrern und Unternehmern waren, die eine solche Empfehlung bekommen haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Die Kinder aus der Arbeiterklasse wurden wieder dorthin zurückgeschickt, wo sie herkamen. Ich kenne nicht wenige Beispiele, wo junge Menschen sich mühsam auf dem zweiten Bildungsweg die ihnen versagte gymnasiale Ausbildung zurückholen mussten. Dabei muss man auch im Blick behalten, dass Kinder aus Arbeiter- oder anderen bildungsferneren Familien oft erst im Laufe ihrer Bildungsbiografie lernen zu lernen und sich das Wissen, was in Akademikerhaushalten beim Abendessen beziehungsweise im Alltag nebenbei besprochen wird, erst mühsam erarbeiten müssen. Wer also entscheidet, wer für welche Schulart geeignet ist? Kinder aus Akademikerfamilien studieren wesentlich häufiger als Kinder aus Arbeiterfamilien beziehungsweise bildungsferneren Schichten. Mit Ihrer Gesetzesänderung werden Sie diesen Trend weiter befördern und der Bildungsgerechtigkeit den Boden entziehen. Auch weiß man inzwischen, dass Noten alleine nichts über den Bildungsstand oder die Befähigung aussagen, den einen oder anderen Beruf auszuüben. Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, nur noch mehr Druck auf die Familien und Kinder auszuüben. Sie sollten sich vielmehr damit beschäftigen, warum Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine so hohe Anzahl an Schulabbrechern aufweist. Diese Anteile liegen in Ostdeutschland insgesamt über denen in den westlichen Bundesländern. Die Zahl der Schulabbrecher ist in Mecklenburg-Vorpommern nach einem Rückgang im vergangenen Jahr jetzt wieder gestiegen. Im Juni verließen 1.075 Jugendliche die allgemeinbildenden Schulen mit weniger als der Berufsreife, so das Statistische Landesamt. Von ihnen haben 646 gar keinen Abschluss und 429 einen Förderschulabschluss, der ebenfalls nicht zur nahtlosen Aufnahme einer Berufsausbildung berechtigt. Im bundesweiten Vergleich gelten diese Jugendlichen deshalb ebenfalls als Schulabbrecher. Seit Jahren findet das Land keine adäquaten Antworten, warum diese Zahlen weiterhin so hoch sind. Ja, uns fehlen Menschen, die eine Ausbildung im Handwerk beginnen, aber wer das ist, sollte bitte nicht die AfD entscheiden. Statt also die Anzahl der Abiturientinnen und Abiturienten künstlich zu begrenzen, wie Sie es in Ihrem Antrag vorsehen, sollten Sie sich darüber freuen, dass so viele junge Menschen so bildungsorientiert und lernwillig sind, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und sich um diejenigen kümmern, die sich offenbar in unserem Schulsystem besonders schwertun, und das oftmals aus vielfältigen Gründen. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch selbstkritisch fragen, ob unser Schulsystem mit seiner Pädagogik, seinen Lehrinhalten und seinen Schulformen noch in die heutige Zeit passt, warum wir es damit nicht schaffen, alle Kinder mitzunehmen. Und wir müssen uns selbstkritisch fragen, ob wir genug tun, um die Wahl einer Ausbildung attraktiv zu machen, ob wir die verschiedenen Ausbildungen genug bewerben, bekanntmachen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Viele Handwerksmeister haben als Unternehmer heute oftmals ein deutlich höheres Einkommen als Akademiker. Auch darüber sollten wir mehr sprechen und den Weg in die Selbstständigkeit bewerben und ebnen. Übrigens besitzt inzwischen jeder vierte Auszubildende Abitur. Es ist also nicht so, dass jeder Abiturient auch automatisch ein Hochschulstudium anstrebt. Für mich und meine Fraktion ist ganz klar, jeder beziehungsweise jede entscheidet selbst, wie viel und welche Art der Bildung er oder sie für sich als richtig erachtet, unabhängig davon, wo er oder sie damit hinwill. (Beifall René Domke, FDP) Eingriffe und künstliche Verknappung haben, wenn überhaupt, immer nur kurzfristig Erfolge erzielt. Wir aber wollen, dass jeder in diesem Land Zugang zu der Bildung haben soll, die er oder sie möchte. Darum lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, wir sind nicht der Meinung, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf irgendeine Verbesserung erreicht wird. Ganz im Gegenteil, wir halten gar nichts davon, Bildungswege zu verbauen und Schülerinnen und Schülern Chancen zu verwehren. Und auch Herr Renz sollte wissen, das, was uns hier vorliegt, wäre ein ganz klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt hier eine Versetzungsverordnung, die gilt nun mal, so, wie die Ministerin und Herr Butzki es ja auch schon klar gesagt haben. (Marc Reinhardt, CDU: Und was hat Herr Renz jetzt damit zu tun?) Einen Verbleib an der Schule regelt einzig und allein die Versetzungsverordnung (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und keine Willkür. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Es ist zudem bezeichnend, dass die AfD Leistungsschwäche und Leistungsunwilligkeit als Hauptproblem der Regionalen Schule ausmacht. Sie schieben Probleme zu den Kindern und ihren Eltern ab. Wir wollen Probleme lösen. Sie unterstellen mit Ihren Vorschlägen den Kindern mangelnde Leistungsbereitschaft oder Dummheit, und das ist so überhaupt nicht zu akzeptieren. Die Landesregierung und hier im Besonderen das Bildungsministerium arbeitet jeden Tag daran, die Lehr- und Lernbedingungen an allen Schulen zu verbessern, den Unterrichtsausfall zu minimieren und mehr qualifizierte Lehrkräfte an die Schulen zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Falko Beitz, SPD) Sie von der AfD wollen aussortieren, wir wollen mitnehmen, um möglichst jeder Schülerin und jedem Schüler ein Maximum an Bildung zukommen zu lassen. Unsere Prämisse ist: Keiner wird zurückgelassen, Ihre ist: Wer es nicht bringt, aus welchen Gründen auch immer, hat eben Pech gehabt. Bei Ihnen spielen Chancengleichheit und sozialer Hintergrund der Familien und die Frage, wie und ob Eltern Unterstützung leisten können, auch finanziell mit Nachhilfe oder anderen Ressourcen, überhaupt keine Rolle. Ihr Vorschlag ist der Versuch eines bildungspolitischen Rollbacks, der glauben macht, man müsse nur an der Stellschraube „Zugang zum Gymnasium“ drehen, um eine automatische Aufwertung der Regionalen Schule zu erreichen. Das ist Blödsinn, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. (Der Abgeordnete Enrico Schult wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schön, dass ich hier noch mal ans Mikro treten darf und kann und einiges richtigstellen kann. So polemisch, wie die Bildungsministerin hier argumentiert hat, muss man ja klar sagen, da haben wir den Finger in die Wunde gelegt und haben offenbar einen wunden Punkt getroffen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist gut. Dazu diente ja auch dieser Antrag, dass wir dieses Thema auf die Tagesordnung setzen. Frau Enseleit, mich gruselt es bei diesen Redebeiträgen, die ich hier vernehmen musste, obwohl ich ja in meiner Eingangsrede vieles klar gesagt habe und Ausgrenzung, Diskriminierung beispielsweise ausgeschlossen habe und das eingeordnet habe. Vielleicht waren Ihre Reden alle schon wieder vorgeschrieben, mag sein, aber das ist überhaupt nicht unsere Intention, jemanden auszugrenzen, mitnichten. Und es ist nämlich so – und das will ich jetzt hier, glaube ich, auch noch mal klarstellen –, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Schulformen ja auch jetzt schon möglich ist. Hier wurde die Versetzungsverordnung ja auch angesprochen. Das heißt, ich kann in der 7. Klasse, ich kann in der 8., nach der 7. Klasse, nach der 8. Klasse, nach der 9. Klasse kann ich aufs Gymnasium gehen. Das wissen Sie, Frau Oldenburg, als Bildungsministerin. Also es ist niemand irgendwie ausgegrenzt oder wird ausgeschlossen, zwischen den einzelnen Bildungsgängen hin und her zu wechseln. Und mich wundert es tatsächlich, dass die Bildungsministerin nicht weiß, was beispielsweise in Paragraf 15 des Schulgesetzes steht und in Paragraf 66 des Schulgesetzes, denn diese Beschränkung, die gibt es ja jetzt schon, werte Kollegen. Diese Beschränkung gibt es jetzt schon. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Richtig!) Wir wollen lediglich an dieser Hürde etwas drehen, indem wir die Schullaufbahnempfehlung nicht mehr mit dem Notendurchschnitt 2,5 – Herr Renz sprach es an, 2,5 steht jetzt schon drin –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war diese ausgrenzende Beschränkung.) wir wollen 2,0, dass die Schullaufbahnempfehlung dann gegeben wird. Letztlich entscheidet sowieso die Klassenkonferenz, und das ist ja auch das, was wir wollen. Wir wollen das Votum der Lehrer natürlich berücksichtigen, wollen aber den Eltern sagen, hört zu, liebe Eltern, überlegt euch gut, ob euer Kind wirklich aufs Gymnasium gehen sollte oder ob es da nicht tendenziell überlastet ist. Paragraf 15 sagt jetzt schon, 2,5, dann gibt es die Schullaufbahnempfehlung, und Paragraf 66 sagt jetzt auch schon, Frau Oldenburg, dass man natürlich runter muss vom Gymnasium nach der 7. Klasse, wenn man diese Schullaufbahnempfehlung nicht bekommen hat. Das heißt, wenn man eine Fünf bekommt, dann muss man vom Gymnasium runter, und das ist ja auch jetzt schon so der Fall. Und wir wollen das etwas strenger handhaben, indem wir sagen, wir wollen diesen Notendurchschnitt von 3,5 dort festzurren in den Hauptfächern, und das bedeutet, dass ich in zwei Fächern eine Drei haben muss und eine Vier, dann kann ich auf dem Gymnasium bleiben. Wenn ich ohne Schullaufbahnempfehlung gehe, Herr Renz, so schlecht ist es oder so einfach, so schwierig ist das ja eigentlich nicht, auszurechnen, wenn ich zwei Vieren habe und eine Drei, dann muss ich halt wieder runter vom Gymnasium, kann dann aber – und das ist das Entscheidende – im nächsten Jahr wieder aufs Gymnasium wechseln, wenn ich die Noten dafür vorweisen kann. Das ist der entscheidende Punkt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber dann muss man ja lernen.) Also Ihre ganze Argumentation, Ihre ganze Argumentation, wir würden hier jemanden ausgrenzen und wir würden jemanden diskriminieren, läuft völlig ins Leere. Und auch Frau Oldenburg sprach Hans und Helga an, die tatsächlich, die einen kommen ohne Gymnasialempfehlung, ohne Schullaufbahnempfehlung aufs Gymnasium, die anderen kommen mit. Das ist auch jetzt schon der Fall, dass diese Kinder, die jetzt mit einer Gymnasialempfehlung aufs Gymnasium kommen, die dürfen eine Fünf haben, und Kinder, die ohne Schullaufbahnempfehlung aufs Gymnasium kommen, die dürfen keine Fünf haben, die müssen mit der Fünf wieder runter. Also erzählen Sie mir bitte nichts von Ausgrenzung und Diskriminierung! Das zeigt, dass Sie mich bewusst falsch verstehen wollen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) uns als AfD bewusst falsch verstehen wollen. Und, Herr Renz, dass ich die Regionalschulen gebrandmarkt habe, das stimmt so nicht. Das habe ich, glaube ich, in meinem Redebeitrag auch deutlich formuliert. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie sehen ja, Sie sehen ja tatsächlich den Bedarf, und Sie sehen ja auch, dass wir Veränderungen in der Bildungspolitik anschieben müssen. Wir haben jetzt den Aufschlag dafür gemacht. Und es wundert mich tatsächlich jetzt auch, selbst die Frau Wegner von den GRÜNEN sieht auch Bedarf für Veränderungen in der Bildungspolitik. Ja, aber, Frau Wegner, wo sind denn Ihre Anträge hier? Sie sitzen hier seit einem Jahr im Parlament und haben noch nicht einen Antrag in Sachen Bildungspolitik gebracht. Sie sitzen im Bildungsausschuss und haben noch nicht einen Antrag in den Haushaltsberatungen gebracht. Wenn Sie die Bildungspolitik – und das gilt auch für Frau Enseleit von der FDP –, wenn Sie die Bildungspolitik in diesem Land verändern wollen, dann stellen Sie sich hier hin und bringen Anträge in diese Richtung! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und stellen Sie sich nicht immer nur hin und sagen, es ist alles schlimm und wir müssen das machen und das machen! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Liefern Sie ganz konkret was, mit dem wir uns auseinandersetzen können! Wir als AfD haben es gemacht, wir haben auch gezeigt, dass Bedarf da ist. Sprechen Sie mit Hochschullehrern! Sprechen Sie mit Unternehmern! Sprechen Sie mit Schulleitern! Und das an Sie gerichtet, Herr Butzki: Natürlich haben wir Gespräche geführt, aber wir rufen nicht die Verbände an. Ich spreche mit Schulleitern, ich spreche mit Lehrern, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) denn die Verbände, weiß ich nicht, ob die uns immer so die Wahrheit sagen. Aber die Schulleiter, die haben uns bestärkt in unserem Ansinnen, dieses Thema aufzumachen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil die Bildungspolitik ist grundsätzlich reformbedürftig. Und wir haben nun mal so diesen Gleichheitswahn, das sage ich jetzt mal so salopp, dass Sie sagen, jeder kann machen, was er möchte, und jeder ist zu allem befähigt. Das ist der völlig falsche Ansatz. Wir meinen, und da würden Sie auch den Kindern einen Gefallen damit tun, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn Sie ihnen sagen, hör mal zu, lieber Paul oder Hans oder Helga, bleib erst mal auf der Regionalschule, du musst nicht sofort aufs Gymnasium wechseln, du kannst später auch gerne noch aufs Gymnasium wechseln. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Aber es ist eben dieses Dilemma, und das wollen wir eigentlich angehen, dass die Eltern meinen, nur auf dem Gymnasium gibt es einen vernünftigen Schulabschluss, und nur, wenn ich Abitur habe, dann kann ich später mal gutes Geld verdienen. Insofern richtet sich unser Appell tatsächlich an die Eltern. Wir wollen diese sensibilisieren, wollen sagen, dass sie sich eventuell doch für die Regionalschule entscheiden, weil – und das klang hier mehrfach durch – wir natürlich den Bedarf haben an Handwerkern, an Auszubildenden in allen möglichen Bereichen. Und wir sehen es ja auch, Studienabbrecher 25 Prozent. Wir sehen es ja auch, Lehrlings- oder Azubiabbruch 25 Prozent. Liebe Kollegen, das können wir doch jetzt nicht alles vom Tisch wischen und sagen, es ist alles super in unserem Bildungssystem! Wir müssen doch da ansetzen und wir müssen doch diesen Punkt aufgreifen. Und das ist der erste Versuch. Es werden noch weitere folgen. Anders als die GRÜNEN und die selbsternannten Bildungsexperten der FDP werden wir noch einige Anträge bringen, denn auch die FDP hat in den Haushaltsberatungen sehr dünn abgeliefert mit dem digitalen oder mit dem Schulhausmeister und solchen Sachen, digitalen Hausmeister. Entgegen der Ankündigung, Herr Domke, ist da bisher auch noch nicht viel gekommen von Ihrer Partei. Und daher wundert mich auch dieser Verstoß gegen, gegen den Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierung. Ich erinnere noch an einen Antrag der FDP in Sachsen, die sprechen nämlich ebenfalls von dem Akademisierungswahn. Und als Frau Enseleit hier vorne stand, da dachte ich, da steht jemand von der Linkspartei. Also mit Verlaub, Sie haben hier, Sie haben hier ein Bild gezeichnet, und alle sind gleich und alle müssen gleichbehandelt werden und alle mögen am besten in gleichen, in gleichen Schulen unterrichtet werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, wir haben natürlich die Möglichkeit, die ist ja da, die steht ja jedem offen, aber wir müssen natürlich jeden dort beschulen, wo es seinen Voraussetzungen am besten entspricht. (Zuruf von Sabine Enseleit, FDP) Es ist doch Quatsch, jetzt alle Kinder aufs Gymnasium zu schicken und zu sagen, machen Sie das Beste draus! (Zuruf von René Domke, FDP) Ich sage noch mal, wenn Sie Veränderungen für notwendig halten für die Bildungspolitik – das gilt auch in Richtung FDP –, zeigen Sie das in Anträgen und stellen Sie sich hier nicht immer hin und verdammen oder lehnen die Anträge der AfD in Bausch und Bogen ab, denn wir kümmern uns tatsächlich um das Thema Bildung, Sie müssen da nur noch zustimmen. So, und jetzt noch Frau Rösler zum Abschluss. Also ich dachte, der Redebeitrag von Frau Oldenburg, der war ja offensichtlich auch schon fertig geschrieben – insofern hat sie auf meine Rede ja gar nicht reagiert oder ist gar nicht darauf eingegangen –, dass man den eigentlich in negativer Weise gar nicht mehr toppen kann. Aber, Frau Rösler, Sie haben mich eines Besseren belehrt. Natürlich kann man den noch toppen. Wir haben den Kindern mitnichten Dummheit unterstellt, im Gegenteil. Sie arbeiten jeden Tag daran oder das Bildungsministerium arbeitet jeden Tag daran, die Welt ein bisschen besser zu machen. Sehr schön! Aber die Bildungspolitik in diesem Land zeigt ja, dass wir notwendige Veränderungen brauchen. Und diese Polemik, diese Unterstellung, diese Hasstiraden zum Teil, also das sollten wir uns hier nicht geben im Parlament bei einem ganz normalen, sachlichen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und ich möchte das noch mal in aller Deutlichkeit sagen, in einem ganz normalen, sachlichen Antrag, in dem wir zwei Zahlen verändern wollen. Minister Pegel stand heute hier und hat gesagt, er will nur zwei Zahlen oder das Wahlrecht ab 18 oder ab 16, wir verändern nur zwei Zahlen, und hier gehen Sie alle an die Decke wegen dieses Antrags, wo wir sagen, wir wollen 3,5 und wir wollen von 2,5 auf 2,0 die Schullaufbahnempfehlung anheben. Also bitte, bleiben Sie fair! Wir wollen hier noch viele Jahre miteinander arbeiten, und wir sind wirklich angetreten als AfD, hier konstruktive Vorschläge zu machen. Derartige Reden werden Sie von uns nicht hören. Ich möchte nur noch zum Abschluss Herrn Butzki noch mal ansprechen. Der sprach ja das Problem der Corona-Schließung an, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) der coronabedingten Schulschließung. Herr Butzki, ja, das ist tatsächlich ein Ärgernis gewesen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und das haben Sie und Ihre Partei zu verantworten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Sich jetzt hinzustellen und sich darauf zu berufen, dass wir Defizite haben während der Corona-Pandemie, das haben Sie zu verantworten. Und Sie wissen alle, das war eine völlige … (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Horst Förster, AfD) Ja, das war ja so, das war ja so, (Unruhe bei Horst Förster, AfD, und Torsten Renz, CDU) Sie haben die Schulen dichtgemacht. Sie sind übers Ziel hinausgeschossen. Alle anderen Bundesländer (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) haben das nicht so rigoros gehandhabt. Das hat ja selbst der Gesundheitsminister Lauterbach jetzt einräumen müssen. Also das jetzt als Vorwand zu nehmen oder als Argument zu nehmen, das ist wirklich doch sehr dünn. Und Sie sagten auch noch, dass wir den Weg verbauen für die Jungs. Sie meinen, es gibt Spätstarter. Das ist in der Tat so. Aber ich sagte ja bereits, wenn es denn nicht klappt mit dem Gymnasium, dann kann der Junge gerne auch ab der 7. Klasse oder ab der 8. Klasse oder der 9. Klasse, wenn er denn den Durchschnitt von 2,5 hat – so steht es nämlich in der Versetzungsverordnung –, dann kann er gerne noch aufs Gymnasium wechseln. Also es sind keine Wege verbaut, im Gegenteil. Wir freuen uns dennoch, dass wir diesen Antrag eingebracht haben. Die lebhafte Debatte hat gezeigt, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und ich habe es ja auch einigen Redebeiträgen entnommen, dass hier die Notwendigkeit durchaus gesehen wird, auch von anderen Kollegen. Dann bitte noch mal der Appell, insbesondere an die FDP und an die GRÜNEN: Liefern Sie hier was ab, dann können wir uns auch über Ihre Anträge dann austauschen und unterhalten! Aber sich hier pauschal hinzustellen und zu sagen, alles ist Mist, das ist mir zu einfach. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch mal die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ändern hier nicht zwei Zahlen, so, wie es der Innenminister heute beim Wahlgesetz gesagt hat, beim Kommunalwahlgesetz. Wir versuchen oder Sie versuchen, mit Ihren Worten, mit Ihrem Schulgesetz hier Bildungsbiografien zu verhindern. Das werden wir nicht dulden. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, was Sie hier vorgaukeln. Sie sagen von sich, Sie haben Ahnung von Bildung. Dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie richtige Begrifflichkeiten finden. Denn da haben Sie momentan, sind Sie komplett im Blindflug unterwegs. Sie finden Begrifflichkeiten, die es gar nicht mehr gibt oder die veraltet sind oder, oder, oder, (Enrico Schult, AfD: Wie Schüler/-innen, ja?!) oder die einfach nicht passen. Und dann zu sagen, dass Jugendliche wieder aufs Gymnasium kommen, wenn sie dann runtergehen, meine Güte, ist das dann Bildungstourismus oder was ist das, was Sie hier sagen?! Rauf, runter … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sich entwickeln können, dass sie auch mal patzen können, weil sie eben die Möglichkeit haben, nicht gleich vor dem Aus ihrer Bildungsbiografie zu stehen. Schule ist nicht Mathematik, Schule ist Pädagogik, und da gehört kluges pädagogisches Handeln dazu. (Nikolaus Kramer, AfD: Das streitet doch niemand ab.) Und hier einfach zu sagen, wir machen ja von der 2,5 eine 3,5 – nein, Sie wollen, dass mit der 3,5 und mit einer mangelhaften Note dieses Kind nicht mehr aufs Gymnasium geht. Sie setzen die Versetzungsverordnung außer Kraft! (Zuruf aus dem Plenum: Genau.) Die Versetzungsverordnung sagt genau, wann ein Kind, ob es Heinz und Helga oder Hans und Paul und Paula heißt, dann eben nicht versetzt wird. Und das wollen Sie außer Kraft setzen, indem Sie sagen, wenn man eine Fünf hat und 3,5 in den Hauptfächern, dann runter. Was machen Sie in diesen Fällen mit der Versetzungsverordnung? (Enrico Schult, AfD: Ja, wir ändern die, Frau Oldenburg!) Das werden wir nicht dulden, (Heiterkeit und Zuruf von Petra Federau, AfD) dass Sie hier versuchen, Kinder und Jugendliche auszugrenzen, auszusieben! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Kinder und Jugendliche haben Entwicklungschancen verdient, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) haben Chancen insgesamt auf Bildung verdient, und die werden wir ihnen hier alle gewähren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Bildungsministerin, auch, wenn Sie jetzt noch mal ans Rednerpult gehen und hier meine Worte mir im Munde umdrehen, es bleibt so, wir grenzen niemanden aus, wir diskriminieren niemanden. Und es ist in der Tat, wenn wir tatsächlich die Versetzungsverordnung ändern sollten, weil wir das Schulgesetz ändern, dann ist es halt so, weil wir ändern das übergeordnete Gesetz, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und dann muss eben eine nachrangige Verordnung eben auch mal angepasst werden. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Also da zu argumentieren, die Versetzungsverordnung ist heilig und steht über allem … Und ich sage es hier noch mal in aller Deutlichkeit, so was oder das, was wir jetzt gefordert haben, steht genau schon so im Schulgesetz drin. Es steht schon so drin! Wir wollen lediglich die Hürden etwas höher hängen, ansetzen, um die Eltern zu sensibilisieren, denn wir sehen doch, dass jetzt ganz viele Kinder aufs Gymnasium gehen, wir sehen doch, dass fast 40 Prozent der Schüler aufs Gymnasium gehen. Wir sehen aber auch, dass ganz viele wieder runtergehen nach der 11. Klasse. Das ist doch das Dilemma, was wir angehen müssen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da können wir doch nicht die Augen verschließen und hier ständig von Diskriminierung und Ausgrenzung sprechen. Wir müssen uns des Themas annehmen und müssen sagen, hör mal zu, wo können wir da nachschärfen. Und das Problem ist in der Tat, sind die Eltern, die jetzt sich dann überlegen müssen, schicke ich mein Kind aufs Gymnasium, weil wenn das dann wieder runterkommt vom Gymnasium, dann muss es an die Regionalschule, und dann ist es eben nicht gegeben, dass es die Regionalschule ist, die im Einzugsbereich des Elternhauses ist. Also da, meinen wir, sollten wir nachschärfen. Unterstellen Sie uns bitte nicht hier irgendwelche Ausgrenzungstendenzen und dergleichen! Also das verbitte ich mir! Und da hilft auch nicht, wenn Sie jetzt noch mal ans Rednerpult gehen. Unser Antrag ist klar formuliert, er ist schlüssig und Sie können ihn, ohne Weiteres können Sie dem zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1484 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Toll!) Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1470. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1470 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Als Racial Profiling wird eine Praxis bezeichnet, bei der Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung sowie der vermuteten Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe für polizeiliche Maßnahmen ausgewählt werden. Für dieses Vorgehen gibt es in der deutschen Sprache noch keine angemessene Terminologie, daher werden dafür die Begriffe „Ethnic“ oder „Racial Profiling“ verwendet. Racial Profiling kommt insbesondere bei Kontrollen an viel frequentierten öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln so- wie an Orten vor, an denen die Polizei ohne einen individuellen Verdacht Identitätsfeststellungen durchführen kann. Das sind die sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen. Noch 2017 kam die Expertengruppe der Vereinten Nationen zu Menschen afrikanischer Abstammung zu dem Schluss, dass Racial Profiling unter deutschen Polizeikräften weit verbreitet sei. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 erklärten 34 % der Befragten schwarzafrikanischer Abstammung, sie seien in den fünf Jahren vor der Umfrage von der Polizei angehalten worden, und 14 % glaubten“, das sei wegen ihres Migrationshintergrundes oder ihrer „ethnischen Abstammung geschehen.“ (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die beim Europarat angesiedelte Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz empfiehlt den Mitgliedsstaaten in ihrer Allgemeinen Politik-Empfehlung „Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in der Polizeiarbeit“: – die Praxis des Racial Profiling „eindeutig zu untersagen“, – zusätzlich „das Erfordernis vernünftig begründeten Verdachts einzuführen, dem zufolge die mit Kontrolle, Überwachung und Ermittlungen zusammenhängenden Befugnisse der Polizei nur auf Grund von Verdachtsmomenten wahrgenommen werden dürfen, die auf objektiven Kriterien beruhen“ und – „die Einleitung wirksamer Untersuchungsverfahren zu gewährleisten,“ sobald eben „behauptet wird, es sei zu … rassistisch motiviertem Fehlverhalten der Polizei gekommen …“ In ihrem Bericht über Deutschland aus dem Jahr 2020 schrieb die Kommission, „die Behörden des Bundes und der Bundesländer sollten die Frage des Racial Profiling auf systematische Weise untersuchen und bearbeiten“. Sie rief die Behörden auf, eine Studie durchzuführen, die die aktuelle Kontrollpraxis analysiert und zu Empfehlungen führt, die nachhaltig Racial Profiling verhindern und die Anzahl der unbegründeten Polizeikontrollen reduzieren. In einem Follow-up-Bericht aus dem vergangenen Monat, aus dem vorvergangenen Monat – pardon – begrüßte die Kommission die beiden laufenden Studien zu den Themen „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ der Deutschen Hochschule der Polizei und die Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche“ des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Da sich jedoch weder die eine noch die andere Studie explizit mit dem Thema „Racial Profiling“ befasse, kam die Kommission dennoch insgesamt zu dem Ergebnis, dass Deutschland ihren Empfehlungen bislang noch nicht hinreichend nachgekommen sei. Dieser Bericht – der Septemberbericht – der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz war für meine Kommission Anlass genug, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Darin beantragen wir, in das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern ein ausdrückliches Verbot der Auswahl der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Personen anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Untersuchungen zufolge erzeugt Racial Profiling in den betroffenen Personengruppen ein Gefühl der Erniedrigung und der Ungerechtigkeit, führt zu ihrer Stigmatisierung und Entfremdung und verschlechtert das Verhältnis zwischen diesen Gruppen und der Polizei, weil sie das nötige Vertrauen in die Polizei verlieren. Dem würde die von meiner Fraktion beantragte ausdrückliche Untersagung des Racial Profiling durch unser Sicherheits- und Ordnungsgesetz entgegenwirken. Der Gesetzentwurf schlägt ferner vor, die Befugnis der Landespolizei zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung einer Person, die „sich an einem Ort aufhält, … für den Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass … sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen“, aus unserem Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu streichen. Bei der Identitätsfeststellung nach Paragraf 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und cc) SOG handelt es sich um einen verdachtslosen Eingriff. Die Vorschrift begründet Eingriffsbefugnisse gegen sogenannte Nichtstörer, setzt also entgegen hergebrachter Prinzipien eines rechtsstaatlichen Polizeirechts nicht voraus, dass der Adressat der Eingriffsmaßnahme für eine Gefahr verantwortlich ist. Es können nach der Gesetzesfassung alle Personen einbezogen werden, die sich an einem bestimmten Ort aufhalten. Und Regelungen, die eine Befugnis zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung zum Zweck der Migrationskontrolle vorsehen, bergen einfach die Gefahr, dass es zu selektiven Personenkontrollen kommt, die sich an äußeren Merkmalen, wie zum Beispiel der Hautfarbe von Personen, orientieren. Das gilt umso mehr in den Fällen, in denen der Wortlaut der Bestimmungen diesbezüglich keine Einschränkungen enthält. Nach dem Beispiel Berlins ist die Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und cc) SOG daher zu streichen. Schließlich soll nach unserem Gesetzentwurf nach dem Beispiel des Bremischen Polizeigesetzes eine Regelung eingeführt werden, nach der der betroffenen Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen ist. Indem auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung der Polizeimaßnahme vereinfacht wird, folgt der Gesetzentwurf der Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, die Einleitung wirksamer Untersuchungsverfahren zu gewährleisten, wenn behauptet wird, es sei zu rassistischer Diskriminierung oder zu rassistisch motiviertem Fehlverhalten der Polizei gekommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt … werden“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Diesmal hat sie es nicht vergessen.) „Aus dem Verbot rassistischer Diskriminierung folgt die Pflicht des Staates sicherzustellen, dass Staatsorgane keinen Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale pauschal verdächtigen“, schreibt die Direktorin des Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf. Und ich zitiere weiter: „Solche Behandlung missachtet den Anspruch auf Achtung als Gleicher, der jedem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zukommt, und grenzt ihn aus der Gemeinschaft aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit ‚Racial Profiling‘ geht es daher nicht um eine Randfrage des Polizeirechtes, sondern um ein Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates.“ (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben ein Grundmisstrauen in den Sicherheitsapparat.) Damit die weitere parlamentarische Beratung diesem Kernanliegen unseres Rechtsstaats gerecht wird, bittet meine Fraktion um Überweisung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes in den Rechtsausschuss und in den Innenausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Nur zur Klarstellung mal, weil Sie die Reihenfolge so genannt haben. Bei mir ist vorgeschlagen: federführende Beratung – Innenausschuss, Mitberatung – Rechtsausschuss. Das ist korrekt? (Zustimmung) Okay. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt nicht ganz sicher, wie ich einsteige, gebe mir aber Mühe von dem Punkt her, der mich zunächst umtrieb: Ich nahm an, Sie kommen von einem konkreten Sachverhalt oder einer Gruppe von Sachverhalten und sagen, da haben Sie sehr konkrete Fehlverhaltensweisen im Blick, die man ja nie ausschließen kann – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Generalverdacht, Herr Minister.) Menschen machen Fehler, das will ich gar nicht in Abrede stellen –, die mir bis jetzt bloß nicht vertraut wären. Ich habe die Kolleginnen und Kollegen gebeten, extra noch einmal zu prüfen, was wir kennen, was auch an gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich möglicherweise gegen die Landespolizei in den letzten Jahren geführt wurde. Man hat bis 2012 zurückgeschaut, und wir kennen nicht eine einzige gerichtliche Auseinandersetzung, die von einem rassistischen Vorwurf gegenüber polizeilichem Handeln herrührt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Nun will ich nicht ausschließen, dass wir nicht alles kennen, weil nicht alles gerichtsanhängig werden muss, es gibt natürlich auch Schritte davor. Deswegen haben die Kolleginnen und Kollegen mir noch mal einen Artikel in die Hand gedrückt von „Katapult MV“ aus Greifswald – jetzt nicht dafür verdächtig, dass sie der Polizei in jeder Variante um den Hals fielen und alles decken würden, was die täten. Dort ist ein Artikel im Februar 2022 erschienen – „Rassismus im Polizeialltag“ hieß der –, und da sind zwei Beteiligte befragt worden, die sozusagen eher eine Vorstufe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung abdecken würden, nämlich einmal der Bürgerbeauftragte, ob an ihn Situationen herangetragen wurden. Der Bürgerbeauftragte hat damals gesagt, er hatte bisher keinen Sachverhalt, der so einen Vorwurf im Beschwerdewege enthielt. Und darüber hinaus hat „Katapult“ offenbar Amnesty International befragt, ob denen für Mecklenburg-Vorpommern Sachverhalte bekannt sind. Auch die haben gesagt, ihnen seien keine solchen Vorwürfe bekannt. Also in der Summe haben wir bis jetzt zumindest von außen keine Signale, dass wir da größere Besorgnisse haben müssen, erstens. Und zweitens. Auch Sie haben mir jetzt zumindest keinen konkreten Sachverhalt an die Hand gegeben, wo Sie sagen, da habe ich einen, der für uns Anlass sein muss, zu agieren. Wenn ich Sie richtig verstehe, sagen Sie, es gibt sozusagen eine grundsätzliche Besorgnis. Und „die Besorgnis“ muss jetzt, glaube ich, aufpassen, dass sie nicht ins Gegenteil kippt, nämlich wiederum denen, die in Uniform unterwegs sind, egal welcher Religion, egal welcher Hautfarbe, egal welchen Geschlechts und welcher Herkunft, per se zu unterstellen, dass sie immer einen leicht rassistischen Rundblick hätten. Ich glaube, dass wir in unserer Diskussion aufpassen müssen, dass wir jetzt nicht eine andere Gruppe – nämlich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – grundsätzlich für hochgefährdet hielten, in dieser Weise vorzugehen. Ich zumindest kenne bisher nichts. Ich habe mit tiefem Lernerfolg die Kleine Anfrage, die wir Ihnen beantwortet haben, vor wenigen Wochen gelesen, in der Sie ja schon auch detailliertere Fragen an die Landesregierung gerichtet haben. Die Kolleginnen und Kollegen, finde ich, haben sich relativ viel Mühe gemacht in der Antwort auf die zweite Frage, gerade darzutun, dass im Rahmen der Ausbildung in Güstrow für den mittleren und gehobenen Dienst es eine extrem intensive Rolle spielt, genau dieses Verbot auch deutlich abzubilden in entsprechenden Modulen, also umfänglicher sowohl in der praktischen Anwendung als auch in den theoretischen Grundlagen damit umzugehen. Von daher wäre mein Eindruck, dass die Sensibilisierung, von der man diskutieren kann, ob sie vor 20 Jahren wirklich da war, vor 30 Jahren insgesamt in den Behörden in Deutschland, dass die massiv zugenommen hat, auch heute zumindest in der Ausbildung relativ umfänglich abgebildet ist. Und die Ausbildung deckt dann das ab, was Sie völlig zu Recht erwähnt haben – Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ist da sehr klar –, es darf keine auf äußere Merkmale abzielende Behandlung dieser Art geben. Und von daher ist das, was wir in Deutschland in der Normenhierarchie haben – die höchste deutsche Norm –, sehr klar, setzt sich in der Ausbildung, ich bin auch überzeugt, in der Ausbildung aller Polizeien des Bundes und der Länder entsprechend um. Und deshalb sehe ich momentan keinen echten Mehrwert, zu sagen, ich schreibe es jetzt noch mal einfach rechtlich in einem – und wenn wir jetzt in die Normenhierarchie gucken: Bundesgrundgesetz, dann kommen die Bundesgesetze, die Bundesrechtsverordnung, erst dann kommt die Landesverfassung, was allen wehtut mag, aber so ist nun mal, Bundesrecht bricht Landesrecht, und dann käme das Landesrecht –, also sozusagen in der klassischen Normenhierarchie eher an der fünften Stelle von oben nach unten gezählt. Da ist der Artikel 3 Absatz 3 sehr klar. Und ihn nochmals zu wiederholen, überzeugt mich nicht sofort, zumal Sie sagten, das würde ein vielleicht bestehendes Unsicherheitsgefühl der betroffenen Gruppen bedienen. Wenn die Sorge haben, dass die Praxis anders tickt, obwohl das deutsche Grundgesetz, auf das jede Kollegin und jeder Kollege unter anderem seinen Amtseid geschworen hat, wenn wir also sagen, in der Praxis würde es trotzdem zuweilen Sorgen geben, dass nicht umgesetzt wird, dann leuchtet mir nicht ein, dass eine Verschriftlichung noch mal in der Normenhierarchie deutlich darunter im einfachen Gesetz dieses Gefühl nähme. Das Gefühl können wir nur nehmen, indem die Kolleginnen und Kollegen es in der Praxis täglich anders umsetzen. Und noch mal, ich bin überzeugt davon, dass wir da relativ gut zwischenzeitlich aufgestellt sind. Die Beschwerdeintensität ist zumindest nicht da. Zweite Überschrift. Sie sagen, streicht bitte die entsprechende Ziffer, und sagen, das ist der einzige Punkt, wo verdachtsunabhängig kontrolliert werden darf. Das darf es nicht, sondern der Verdacht muss sein, dass es ein Ort ist, an dem entsprechend offenbar wiederholt solche Situationen aufgetreten sind. Von daher, und das teilt er im Übrigen mit drei anderen Orten, auf die sich diese Ziffer ebenfalls bezieht, von daher sehe ich diesen Wert auch nicht. Noch mal, es ist in beinahe allen Landespolizeigesetzen drin. Auch an der Stelle tue ich mich schwer, zu sagen, es sei ein „Rassismus gegen Orte“, denn das wäre ja der Vorwurf. Ich würde sagen, hier werden Orte rassistisch behandelt. Orte kann man nicht rassistisch behandeln, sondern Orte, für die aus der Erfahrung entsprechende Verdachtsmomente bestehen. Und der letzte Hinweis ist nach meiner Erinnerung – jetzt muss ich einmal durchgehen –, dass Sie eine Bescheinigung möchten. Die Kolleginnen und Kollegen müssten ihrerseits niederlegen, wenn sie kontrollieren. Und wenn dann ein Rechtsstreit ausbricht, gehen wir auf die Unterlagen zu. Noch eine Bescheinigung, vor allen Dingen bei so einem niedrigschwelligen Instrument, ist schwer vermittelbar. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Überhaupt nicht vermittelbar.) Wir haben, glaube ich, schon erheblichen Aufwand in der polizeilichen Arbeit. Ich bitte um Nachsicht. Ich sehe nicht den Mehrwert, habe aber Sorge, dass es für ganz viel zusätzliche Frustration und auch Papierkrieg sorgt. Es wird dokumentiert, man kann es überprüfen lassen, man kann die Unterlagen einsehen, man kann sich Dienstausweise und Dienstgrade und Namen nennen lassen, also die Kontrollmöglichkeit ist da. Noch einmal: Ich sehe zurzeit nicht, dass wir praktisch Probleme vor Augen hätten, die mich sofort überzeugten, dass wir dort dran müssten. Und wenn, würden wir es im Weisungswege – das verspreche ich wiederum gerne – tun, wir haben hohes Interesse, die Polizei auch. Wir gehen nicht rassistisch vor, es gibt das klare Verbot des Grundgesetzes. Das Grundgesetz wird eingehalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Antragsteller, der Minister hat schon ausgeführt eine vielschichtige Zahl an Gründen, diesen Antrag abzulehnen, denn mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, beschreiben Sie ein Problem, welches es gar nicht gibt. Vielmehr unterstellen Sie offenbar polizeilichen Missbrauch einer relativ freizügigen Regelung im großen Stil. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und dieses Thema ist nicht neu, sondern wird in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder ins Licht gerückt, und zwar von Ihnen – den GRÜNEN – bewusst in der Diskussion gehalten. Ihren ständigen antipolizeilichen Diskriminierungen und Beleidigungen traten schon vor zwei Jahren führende Polizeigewerkschafter hier in Mecklenburg-Vorpommern entschieden entgegen. So hieß es auf der Seite der Deutschen Polizeigewerkschaft bereits im Juli 2020, Ronald Müller: „Wir brauchen den Rückhalt und Unterstützung durch die Politik für unseren täglichen Dienst. Was wir nicht brauchen, sind Scheindebatten, welche aus ideologischen und parteipolitischen Gründen das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei demontierten und scheinbar Gewalt gegen Einsatzkräfte ‚legitimiert‘.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Christian Schumacher von der GdP konstatierte zwei Monate später: „Wer andauernd Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei fordert, muss sich fragen lassen, worum es ihr oder ihm wirklich geht. Geht es darum, die Polizei und den Verfassungsschutz im Kampf gegen solches Fehlverhalten zu unterstützen, oder geht es darum, die eigenen Vorurteile zu pflegen, um im Wahlkampf persönlich politisches Kapital daraus zu schlagen?“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und weiter: „Ich verwahre mich ganz deutlich gegen den Vorwurf, die Polizei hätte ein strukturelles Problem.“ Und dieser Antrag reiht sich ein, meine Damen und Herren, in Anträge aus einer Zeit, wo Sie hier auch schon mal mit Ihren Parteimitgliedern im Landtag vertreten gewesen sind. 2012 wollten Sie die Hubschrauberstaffel auflösen und die Hubschrauber verkaufen, 2014 forderten Sie die Abschaffung der Maschinenpistolen – einem Zeitraum, wo wir Amoklagen in der ganzen Bundesrepublik hatten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Als wir im Jahr 2014 13 Amokankündigungen hier im Land hatten, wollten Sie Maschinenpistolen abschaffen und haben dann auch noch die Bildung von Waffenpools gefordert. Das muss man sich mal vorstellen, da sollten sich mehrere Polizeibeamte eine Dienstwaffe teilen! Völliger Irrsinn! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Also Ihre Anträge, meine Damen und Herren, sind völlig polizeifeindlich. Das geht so nicht! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und das bringt die Sache auf den Punkt: Ihnen geht es gar nicht darum, Minderheiten zu schützen, meine Damen und Herren! Das könnte man ja bereits infrage stellen, weil die Gruppen, die Sie schützen zu wollen vorgeben, an den fraglichen Kontrollpunkten oft gar nicht mehr in der Minderheit sind, meine Damen und Herren. Gucken Sie sich doch um hier in Schwerin, Marienplatz! Warum haben wir denn hier die Videokameraüberwachung?! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Die sind doch gar nicht mehr in der Minderheit, die Sie hier vorgeben zu schützen! Und es lässt sich aufgrund der Gruppierung, die sich an besagten Orten aufhalten, gar nicht vermeiden, Personen zu kontrollieren, die in Ihr grünes Bild vom unterdrückten, nicht deutschstämmigen Menschen fallen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Anders formuliert, Sie wollen nicht im Sinne des Bürgers dessen Rechte schützen, sondern den deutschen Staat, dessen Ordnungshüter unter Generalverdacht an den Pranger stellen. So sieht es nämlich aus! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da sind wir bereits bei der, und da wir bereits bei der konkreten Situation sind, in der die Polizisten entscheiden müssen, ob sie eine Kontrolle durchführen sollen oder nicht: Wer oder was sagt Ihnen denn, meine Damen und Herren, dass nicht statistische Tatsachen oder persönliche Erfahrungen der Beamten eine Kontrolle als sinnvoll und geboten erscheinen lassen?! Können straßenerfahrene Kollegen nicht viel besser entscheiden, ob eine kontrollierte Person mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Personen oder die öffentliche Ordnung gefährdet?! Oder können Sie das hier aus dem Parlamentssessel besser entscheiden, meine Damen und Herren? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! Richtig!) Sie wittern Morgenluft und wollen angesichts einer immer stärker eskalierenden Gewalt von Migranten von den wahren Problemen ablenken. Letztlich demonstriert Ihr Antrag erneut, dass aus tatsächlichen oder potenziellen Tätern Opfer gemacht werden sollen. Mehr noch, Sie wollen erschweren, dass Tatsachen ans Licht kommen, die Ihrem Weltbild zuwider sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ihr Antrag – das ist offensichtlich – ist eingebettet in weitere Anträge, die in diesem Plenum den Themenkomplex „Rechtsextremismus und Rassismus“ in den Vordergrund stellen sollen. Anstatt sich um die Gewaltexzesse in unserem Bundesland zu kümmern, die oft von Migranten ausgehen, wollen Sie so einen Popanz hochhalten, meine Damen und Herren! Was Sie wollen mit Ihrem Antrag, ist die Beweislastumkehr. Das können wir so nicht hinnehmen. Sie wollen einerseits die Kollegen unter Druck setzen und andererseits denjenigen, die kontrolliert werden, ein Instrument in die Hand geben, mit dem der Konflikt auf der Straße geradezu vorprogrammiert ist. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass sich Ihr Vorhaben in die Realität umsetzen ließe! In Ihrem Antrag heißt es, „der betroffenen Person“ sei „auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen“. Vielleicht soll der Polizeibeamte noch seine private Wohnanschrift aushändigen und die Schule seiner Kinder benennen, auf die er sie schickt, oder was?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Ja.) Der Innenminister hat es gesagt, es wird alles dokumentiert und protokolliert. Sie stützen sich in Ihrer Argumentation auf verschiedene Gerichtsurteile und Einschätzungen zwischen den Jahren 2007 und 2022. Und warum stützen Sie sich nicht ganz konkret auf das, was hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern geschieht? Ich kann Ihnen das mal sagen, ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt unter dem Thema „Rassismus in der Polizei“ und die Antwort der Landesregierung war folgende: Zwischen Januar 2014 und dem 15. September 2020 – das sind über sechseinhalb Jahre – kam es zu insgesamt 2.733 Beschwerden gegen Polizeivollzugsbeamte. Ganze 13 davon, meine Damen und Herren, waren vermeintlich mit diskriminierendem oder rassistischem Verhalten. Und zur Wahrheit gehört dazu, dass von diesen 13 auch letzten Endes nicht eine einzige Beschwerde …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. (Enrico Schult, AfD: Es ist alles gesagt!)

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Nikolaus Kramer AfD

Im Grunde ist alles gesagt. … rassistischen Hintergrund hatte. – Danke! Ihr Antrag ist abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na klar habe ich mir auch eine Rede vorbereitet. Das tut man eigentlich immer so, wenn man sich auf die Landtagswoche vorbereitet. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mit so einer Rede von Ihnen, Frau Oehlrich, hier nicht gerechnet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich doch!) Nee, habe ich tatsächlich nicht. Wie Sie ja alle wissen, bin ich selber Polizeibeamtin. Ich halte mich für eine gut ausgebildete Polizeibeamtin. Ich halte mich für auch einen Menschen, der Rechtsextremismus verabscheut, der dagegen aufsteht, der dagegen arbeitet und sich für diesen Rechtsstaat und den darin lebenden Menschen einsetzt, und zwar für jeden. Ich setze mich für Recht und Ordnung ein als Polizeibeamter. Und Sie können sich sicher sein, Frau Oehlrich, das Grundgesetz – das Grundgesetz – ist das Erste, was Polizeibeamte an die Hand bekommen, wenn sie ihren ersten Tag an der Polizeischule antreten. Und das begleitet einen nicht nur während der Ausbildung, das Grundgesetz begleitet einen die gesamte Polizeilaufbahn immer und überall hin. Das möchte ich Ihnen auch gerne sagen. Und, Frau Oehlrich, jeder zweite Satz, den Sie hier gesagt haben, war für mich persönlich gerade echt ein Tritt in die Magengegend. Mir ist richtig schlecht, ehrlich. Also, Sie unterstellen mit einem Antrag, der Ihre Ideologie ja aufnehmen soll, tatsächlich, dass Polizei latent rassistisch ist. Das tut mir persönlich wirklich, wirklich weh! Ich finde es unglaublich! Ich setze mich jahrelang für etwas ganz anderes ein, ich habe jahrelang komplett ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich frage mich, haben Sie eigentlich jemals, jemals mit einem Polizisten offen darüber gesprochen, wie Sie die Lage in diesem Land sehen. Haben Sie das jemals getan? Das möchte ich gerne mal wissen. Denn Sie haben es ja gerade schon von unserem Innenminister gehört, es gibt in unserem Bundesland nicht mal einen bekannten Fall, der irgendwie Ihre Worte, die Sie hier gesprochen haben, in irgendeiner Weise rechtfertigt – null! (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) Also nicht mal einen oder zwei nein, null, es gibt keinen! Und ich bin, ich bin seit 1997 Polizeibeamtin, mir ist so was auch noch nie, noch nie untergekommen, nicht mir, nicht meinen Kollegen, niemandem in meinem Umkreis – und ich kenne so einige Polizeibeamten, keiner ist so eingestellt –, ich kenne keinen! Und ich habe mir auch mal die Mühe gemacht, weil ich bin ja mit dem Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein ausgebildet worden – ich kenne das Gesetz also genauso gut wie das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern –, und ich habe mir mal angeschaut, was da gemacht wurde mit dem Gesetz. Und, Frau Oehlrich, auch als Juristin, finde ich das eigentlich doch schon ziemlich merkwürdig, muss ich mal sagen – um das noch mal nett zu formulieren –, dass Sie als Juristin so etwas unterstützen und so etwas einreichen. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz – genauso wie die das Landesverwaltungsgesetz – ist der Instrumentenkasten für Polizeibeamte, die deutlich machen, wann ein Polizeibeamter in Grundrechte eingreifen darf. Das ist dort genau, ganz engmaschig festgelegt, wann er Grundrechte einschränken darf, genau das steht da drin. Da steht in der Identitätsfeststellung drin, wann er das darf: beim Vorliegen einer unmittelbar „bevorstehenden Gefahr“, sprich der konkreten Gefahr. Und jetzt möchten Sie da gerne reinschreiben, wann man das nicht darf. Das ist aber nicht das Prinzip des Gesetzes, denn, wie ich schon sagte, sagt dieses Gesetz, wann es eingreifen darf. Wenn Sie jetzt anfangen wollen und da auch noch reinschreiben wollen, was man alles nicht darf, dann können wir es aber nicht bei dieser einen Geschichte belassen, wenn Sie mal ehrlich sind, sondern da müssen wir alle Eventualitäten von Einsatzvorkommnissen im Grunde formulieren und auch in dieses Gesetz reinschreiben, was man nämlich auch noch alles nicht darf. Und glauben Sie mir, Polizei ist sich doch klar, was sie darf und was sie nicht darf. Und wenn Sie der Meinung sind oder auch jede andere Person im Land, in der gesamten Bundesrepublik der Meinung ist, sie ist von Polizei ungerecht behandelt worden, es wurde eine ungerechtfertigte Maßnahme vorgenommen, dann hat jeder Bürger in diesem Land die Möglichkeit, das auch zur Anzeige zu bringen. Und dafür muss er auch nicht zur Polizei gehen, wenn er das nicht möchte, dafür gibt es andere Möglichkeiten. Also es tut mir – bei aller Liebe – leid, aber ich kann nicht nachvollziehen, was Sie eigentlich mit diesem, mit diesem, mit dieser Gesetzesänderung erreichen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Diffamieren!) Sie wollen im Grunde einfach nur noch mal sagen, also ich erinnere euch noch mal daran, liebe Polizei, dass es ein Grundgesetz gibt, und das schreiben wir euch jetzt noch mal rein, weil anscheinend seid ihr nicht schlau genug, das zu wissen. Das tut weh! Also das ist unmöglich, und deswegen kann ich nur sagen, das unterstützt meine Fraktion nicht! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ich möchte meine Rede mit dem Angebot beginnen, das ich Ihnen bereits bei der letzten Debatte zum SOG gemacht habe, ich lade Sie ein, Ihre Vorschläge zur Überarbeitung und Ergänzung des SOG M-V im Rahmen einer möglichen Novellierung erneut vorzubringen und mit uns gemeinsam zu diskutieren, und zwar dann! Das SOG M-V wird – wie gesetzlich verankert – auf den Prüfstand gestellt. Diese Evaluierung soll – und da sind wir uns sowohl in den Fraktionen als auch mit der Regierung einig – nicht nur pro forma durchgeführt werden, um der gesetzlichen Grundlage Genüge zu tun. Nein, wir wollen das SOG M-V auf den Prüfstand stellen! Wir werden schauen, welche Regelungen haben sich bewährt, welche Befugnisse sind überflüssig und wo muss nachgebessert werden. Aus diesem Grund haben wir die Evaluierung auch gesondert im Koalitionsvertrag festgehalten. Was ich nicht für zielführend halte – und das habe ich auch in der vergangenen Debatte bereits gesagt –, in aller Regelmäßigkeit einzelne Artikel, Paragrafen, Absätze ändern, einfügen oder entfernen zu wollen. Das SOG M-V besticht in seiner jetzigen Fassung ohnehin nicht durch Klarheit und Übersichtlichkeit. Wenn wir jetzt also in jeder Landtagssitzung punktuelle Änderungen beschließen würden, würden wir über kurz oder lang ein Regelungsmosaik schaffen, bei dem schlussendlich wohl niemand mehr so richtig durchsieht. (Horst Förster, AfD: Jetzt reden Sie doch nicht drum herum!) Meine Damen und Herren, wenn wir Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ist dies somit nicht in erster Linie inhaltlich begründet. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ooh!) Ganz im Gegenteil, einzelne Formulierungen, die Sie hier unterbreiten, sind es definitiv wert, diskutiert und möglicherweise ins SOG aufgenommen zu werden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Mit „Racial Profiling“ sprechen Sie eine Thematik an, über die wir reden müssen. Das zeigen meine Vorrednerinnen ganz deutlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie misstrauen Ihren eigenen Leuten! Was soll das?!) Bundesweit kommt es immer wieder zu Kontrollen, deren alleiniger Grund wohl in der vermeintlichen Herkunft, im Aussehen oder der verwendeten Sprache der Betroffenen liegt. Um sich diesem Problem bewusst zu werden, ist es auch richtig und im Sinne aller Polizeibeamtinnen und -beamten, wenn wir regelmäßig über Einstellungsmuster innerhalb des Apparates sprechen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn es da ein Problem geben würde.) Schlussendlich drängt sich diese Diskussion auch immer wieder auf, wenn wir eine neue „rechte Chatgruppe“ innerhalb einer Behörde unfreiwillig an das Licht der Welt holen. Es wäre also aus meiner Sicht falsch, dieses Problem, welches sich in ganz konkreten individuellen Fällen vermutlich viel zu oft abspielt, zu leugnen. Damit ist weder den Betroffenen noch allen Beamtinnen und Beamten geholfen, die ihren Dienst vorschriftsmäßig und rechtmäßig durchführen. Und lassen Sie mich anfügen, es ist mir egal, ob es 1 oder 5 oder 13 oder 30 Fälle sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null!) Es ist total egal, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null!) jeder Fall ist zu viel, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es sind null! – Ann Christin von Allwörden, CDU: Null!) und (Ann Christin von Allwörden, CDU: Herr Noetzel, nicht egal, wie viel es sind!) jeder, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Es sind null!) jeder Fall ist zu viel! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null! – Ann Christin von Allwörden, CDU: Es sind null! Null!) Und ich sehe an dieser … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null! – Ann Christin von Allwörden, CDU: Null! Keiner!) Herr Kramer hat von 13 Anzeigen gesprochen in den letzten Jahren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Ja, hm. (Nikolaus Kramer, AfD: 13 unberechtigte Eingaben, die sich nicht bestätigt haben. – Glocke der Vizepräsidentin) Hm diese Eingaben nicht bestätigt?! (Nikolaus Kramer, AfD: Null!) Wer hat die Eingaben nicht bestätigt?! (Nikolaus Kramer, AfD: Null!) Die Polizeibeamten, die das überprüft haben, haben das nicht bestätigt. Dafür sind wir ja auch an einer, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) an einer weiteren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, oh, noch mehr Misstrauen!) an einer weiteren Stelle sind wir dabei, (Ann Christin von Allwörden, CDU: So was ist in der Regierung und soll unsere Polizei …!) einen Polizeibeauftragten zu installieren, an den sich alle wenden können und der polizeiunabhängig ist. Ich sehe auf alle Fälle an dieser Stelle keine gesonderte Dringlichkeit, ein Verbot von Racial Profiling unverzüglich ins SOG M-V aufzunehmen, denn diese Praxis ist bereits verboten. Der Minister hat darauf hingewiesen: Polizeikontrollen, die aufgrund rassistischer Zuschreibungen erfolgen, verstoßen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Der darin verfassungsrechtlich vorgegebene Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es staatlichen Stellen zu diskriminieren, (Petra Federau, AfD: Unglaublich!) und das ist auch gut und richtig so! Also, meine Damen und Herren, wir werden Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen, gehen aber sehr gerne auch bezüglich der weiteren Anregungen mit Ihnen in die Diskussion, wenn wir uns das SOG noch mal in Gänze anschauen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da hat die SPD nicht geklatscht.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist nicht ganz einfach, dazu zu sprechen, denn wenn man schaut zum Beispiel nach Schleswig-Holstein, dann haben dort die Jamaikapartner zumindest eine ähnliche, ein ähnliches Gesetzesvorhaben umgesetzt. Das haben die GRÜNEN sicherlich durchgesetzt, aber CDU und FDP haben mitgemacht. Ich weiß aber tatsächlich nicht, ob es Fälle in Schleswig-Holstein gab, die konkret waren, die eine konkrete Veranlassung vorgesehen haben. Da müsste man noch einmal recherchieren. Ich habe jetzt entnommen, dass es hier keinen Fall gibt oder keinen klaren Fall. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Keinen!) Insofern hätte ich eine, habe ich schon fast die Befürchtung aus der Auseinandersetzung, die hier entstanden ist und die auch sehr emotional geführt wird von Polizeibeamten, die jetzt hier im Parlament sitzen, aber die natürlich auch vernetzt sind und auch die Stellungnahmen der Polizeigewerkschaft und aus den Kreisen – und auch der Innenminister hat es ja ausgeführt –, sehe ich da ein ganz anderes Problem. Wir haben – Artikel 3 Absatz 3 ist zitiert worden, das heißt, ich kann mir auch nicht einfach eine Gruppe herausgreifen, ich muss ja im Grunde sicherstellen und ich muss da sichergehen, dass hier das gleiche Recht für alle gilt – und ich habe jetzt fast schon die Befürchtung, dass ich pro sprechen muss – pro einer Bescheinigung –, weil ja im Grunde fast schon man als Abwehrreaktion für eine Unterstellung dokumentieren müsste, warum man was überhaupt gemacht hat. Das wäre natürlich ein unwahrscheinlicher bürokratischer Aufwand. Die Regelungen sind an sich festgehalten, in welchen Fällen eine solche Identitätsfeststellung durchzuführen ist, und jetzt geht es genau ja um diese Diskussion. Aber verstehen Sie meine Mühe, ich sehe jetzt den Einzelfall nicht – auf den war ich jetzt gespannt, ob wir den im Land feststellen können –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) sehe, es ist jetzt nur in eine bestimmte Richtung gedacht. Ich müsste jetzt Artikel 3 Absatz 3 ja sozusagen komplett umsetzen, weil das hat ja nicht nur unbedingt was mit Phänotypen zu tun und so weiter, sondern es sind ja auch noch andere Kriterien, die da eine Rolle spielen können, wie zum Beispiel Sexualität und so weiter, Geschlecht und ähnliche Dinge. Und das heißt, ich versetze Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte immer in die Situation, und ja nicht nur die. Ich habe zum Beispiel, das wissen Sie ja, die Steuerfahndung mal geleitet – ähnliches Problem. Also es geht ja nicht nur um die Polizei, es geht eben um alle, die irgendwie im Einsatz sind und die jetzt nicht allein dem SOG unterliegen. Wofür ich werben möchte – ich hätte jetzt auch nichts dagegen, dass man das einmal vertieft und dass man auch da vielleicht mal eine Anhörung durchführt, weil ich überhaupt nicht einschätzen kann, wie die Situation ist –, aber wofür ich mehr werben würde, ist, und das weiß ich nicht, ob das in der Ausbildung auch wirklich der Inhalt ist, ich meine, dass wir da aber immer wieder das dokumentieren müssen und auch nachhalten müssen, dass auch mehr interkulturelle Kompetenzen ausgebildet werden. Ich glaube, im Umgang mit, ja, verschiedenen Gruppen gibt es natürlich auch Besonderheiten. Und das weiß ich selbst auch aus der Praxis, dass es Situationen gibt, mit denen wir manchmal schwer umgehen können, weil zum Beispiel bestimmte Männer nicht mit Frauen reden oder sonst irgendwas und man durchaus in Situationen kommen kann, wo gar nicht so richtig klar ist, was mache ich jetzt. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und wir reden jetzt hier noch gar nicht darüber, eine körperliche Durchsuchung oder sonst irgendwas, auch das kann einmal eine ganz schwierige Situation ergeben. Über solche Dinge muss man vielleicht insgesamt mal reden. Aber ich glaube, dies ist jetzt tatsächlich herausgegriffen, nicht geeignet, solange nicht der dokumentierte Fall irgendwie vorliegt. Da hätte ich jetzt Mühe zu sagen, hier haben wir etwas. Und insofern, ich will jetzt nicht unterstellen, dass hier eine Unterstellung gegenüber der Polizei geäußert werden sollte – das habe ich jetzt so nicht rausgehört –, sondern es war eher so nach dem Prinzip Vorsicht, aber genau da müssen wir aufpassen. Und es kann auch nicht sein, dass wir jetzt Bürokratie einführen, damit sozusagen diejenigen dokumentieren müssen, die den Dienst ausüben, dass sie nicht hinterher angegriffen werden können. Also es braucht schon irgendwie einen Anlass, damit man sagen kann, wir müssen uns dieser Aufgabe oder dieser Frage stellen. Also sehen Sie es mir nach, das ist jetzt auch jenseits meiner Rede – die war eigentlich ganz anders aufgebaut –, aber ich habe jetzt aus der Diskussion mitgenommen, erst mal kein bekannter Fall, aber dennoch vielleicht etwas, worüber wir reden müssen, dass in der Ausbildung die Inhalte in irgendeiner Form – da lasse ich mich auch gerne überzeugen –, dass das schon durchgeführt wird. Vertiefen kann man es immer, weil es immer wieder neue Phänomene gibt. Aber damit möchte ich enden, eigentlich eher mit einem konstruktiven Ausblick, wie man vielleicht mit solchen Situationen umgehen kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Bernd Lange.

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Bernd Lange SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Im Gegensatz zu meiner Kollegin Frau von Allwörden habe ich meinen Zettel mitgenommen, obwohl ich jetzt hier ganz vieles nicht mehr vorzulesen brauche. Um einiges richtigzustellen, die IDF, die Identitätsfeststellung nach Paragraf 29 SOG M-V, ist eine Standardmaßnahme. Die wird im Strafnebenrecht in Güstrow gelehrt, dass das den Kollegen aus dem Halse raushängt. Die Klausuren sind richtig hoch anspruchsvoll. Und ich möchte mal ganz kurz ein paar Erläuterungen machen fachlicherseits. Für die Durchführung einer Identitätsfeststellung müssen die Voraussetzungen des Paragrafen 29 SOG zwingend erfüllt sein. Paragraf 29 Absatz 1 Satz 2 SOG lässt eine Identitätsfeststellung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Es ist unstreitig, dass Maßnahmen, die ausschließlich oder ausschlaggebend an die äußere Erscheinung von Personen anknüpfen, ohne dass weitere, eine Kontrolle rechtfertigende Verdachtsmomente oder Lageerkenntnisse hinzukommen, rechtswidrig sind. Derartige Maßnahmen werden daher innerhalb der Landespolizei weder vorgegeben noch gelehrt, sie dürfen nicht praktiziert werden. Die Beamten der Landespolizei unterliegen bei der Ausübung der genannten Befugnisse stets auch den im SOG geregelten Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist eine Abwägung zwischen dem Gefahrabwehrinteresse des Staates und die durch den Eingriff beeinträchtigten Grundrechtspositionen der betroffenen Person vorzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung der handelnden Beamten, bei der Ausübung ihres Handlungsermessens die Grundrechte der betroffenen Personen und damit auch das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz zu beachten. Die Durchführung einer Kontrolle ist mithin nur zulässig, wenn hierfür auch die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung kann in unterschiedlichen Situationen auftreten und es können jeweils verschiedene Kriterien zusammentreffen, die letztlich eine polizeiliche Kontrolle rechtfertigen. Die alleinige Vermutung einer ausländischen Herkunft und damit das ausschließliche beziehungsweise ausschlaggebende Anknüpfen von Kontrollmaßnahmen an das äußere Erscheinungsbild von Personen ohne das Hinzutreten weiterer Erkenntnisse ist rechtswidrig. Die Maßnahmen der IDF sind gemäß SOG polizeilich zu dokumentieren. Zudem kann die von der Identitätsfeststellung betroffene Person verlangen, sich den Dienstausweis der handelnden Personen zeigen zu lassen, sofern es sich nicht um uniformierte Beamte handelt. Polizeibeamte stellen sich beim Einschreiten in der Regel vor, falls es die äußeren Umstände zulassen. Was eine Bescheinigung über eine IDF angeht, ist diese hiermit somit völlig entbehrlich. Ich verwahre mich hier, meine Kollegen grundlos unter Generalverdacht zu stellen, polizeiliche Maßnahmen zu behindern oder unmöglich zu machen. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, ein paar Worte, eine persönliche Erklärung abzugeben. (Marc Reinhardt, CDU: Das muss man beantragen.) Am 7. November 1938 stand vor der neuen Synagoge in der Oranienburger Straße ein Polizeihauptkommissar Wilhelm Krützfeld, in der einen Hand die Dienstwaffe, in der anderen das Preußische Landesdenkmalschutzgesetz, und hat diesen mordenden Mobb von der Synagoge weggeschickt. Herr Krützfeld hat danach keinerlei dienstliche Maßregelungen erfahren. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das fällt jetzt hier nicht ganz leicht, noch mal auf die Debatte einzugehen, muss ich sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Am besten, Sie ziehen den Antrag zurück.) also weil ich, weil ich mit der – wie soll ich sagen – persönlichen Betroffenheit, mit der Aufregung, die hier entstanden ist, nicht so gerechnet habe, muss ich sagen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, denken Sie mal darüber nach!) Ich kann das natürlich verstehen, Frau von Allwörden, wenn Sie jetzt sagen, das kam bei Ihnen an wie ein Tritt in die Magengegend. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Es war nicht beabsichtigt. Ich habe eigentlich den Eindruck gehabt, ich habe eine sehr – wie soll ich sagen – nüchtern bis langweilige Rede gehalten, weil sich die – wie soll ich sagen – sehr trocken, sehr stark orientiert hat an wissenschaftlichen Darstellungen, an der, an den Quellen menschenrechtlicher Einrichtungen. Also es war das Deutsche Institut für Menschenrechte, was ich zitiert habe. Es war die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – das ist eine offizielle Einrichtung, die ist beim Europarat angesiedelt. Also ich habe mich sehr nahe gehalten an gut dokumentierten Unterlagen ohne Ideologie. Ich habe mich … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Na ja, Deutsches Institut für Menschenrechte ist, meine ich, nicht ideologieverdächtig, fände ich zumindest sehr bedauerlich, wenn das wirklich so hier wahrgenommen würde. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Wichtig ist auch in meiner Argumentation, und Sie haben ja hier, mehrere Leute haben das gesagt, sie haben Einzelfälle vermisst, also es wurde vorgehalten, null Fälle. (Ann Christin von Allwörden, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP: Ja.) Ja, es kann genau daran liegen, dass es eben noch keine empirische Untersuchung gibt. Das ist ja genau das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) was die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt, nämlich das Phänomen des Racial Profiling mal zu untersuchen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) um eben genau daraus Empfehlungen ableiten zu können für die weitere Polizeiarbeit. Und die Sache ist, die Sache ist – deswegen habe ich gesagt, es ist eine eher langweilige Rede gewesen –, ich habe mich eben genau gerade nicht auf Einzelfälle bezogen, sondern auf die, ich habe einfach nur auf die polizeirechtlichen Vorschriften geguckt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ja, weil der Blick auf das Handeln der Polizei in diesem Zusammenhang zu kurz greift. Dem Handeln vorgelagert sind ja die Eingriffsbefugnisse. Wir müssen unsere Eingriffsbefugnisse, das Polizeirecht daraufhin überprüfen, was für Eingriffe dieses Polizeirecht ermöglicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum? Warum?) Und nur darum ging es. Es war eine abstrakte, abgehobene Rede, und deswegen war ich, konnte ich sozusagen der Aufregung nicht so wirklich folgen. Und ich versuche jetzt einfach nur noch mal, diese drei Änderungen, die meine Fraktion in dem Gesetzentwurf vorschlägt, noch mal zu begründen, auch gegenüber der Kritik, die von Innenminister Pegel geäußert wurde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von allen, außer von der LINKEN.) Da ist zum einen die Streichung der verdachtsunabhängigen Kontrollen an Orten, für die die Tatsache, die Annahme sprechen, dass sich dort Menschen ohne gültige Aufenthaltsbefugnis treffen oder dort zusammenkommen, dort aufhalten. Da wurde in der Kleinen Anfrage vermerkt, die Regierung hätte keine Gesetzgebungskompetenz. Ist schon klar, dass die Regierung keine Gesetzgebungskompetenz hat, das macht der Landtag. Nur von der Regierung kommt nun mal ein Großteil der Gesetzentwürfe. Und es war ja die Frage einfach danach, ob es ein entsprechendes Vorhaben gibt. Von Ihnen kam auch der Hinweis hier, ich würde Orte rassistisch behandeln. Nee, das Problem an der Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und cc) ist eben genau, dass nicht ein Ort rassistisch behandelt wird, sondern dass darin eine verdachtsunabhängige Kontrolle geregelt ist, sprich eine Kontrolle, die überhaupt nichts zu tun hat mit dem Verhalten des Menschen, der kontrolliert wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und das ist aber normalerweise Voraussetzung für Eingriffsbefugnisse im rechtsstaatlichen Polizeirecht. Zum Zweiten beantragt meine Fraktion in dem Gesetzentwurf die Regelungen über die Ausstellung einer Bescheinigung über eine durchgeführte Identitätsfeststellung. Da sagt der Innenminister, es reicht doch, wenn die Polizeibeamtin und der Polizeibeamte, um den es geht, den Dienstausweis herzeigt. (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt gar nicht. Das hat er nicht gesagt.) Na ja, der Witz, der Zweck von so einer Bescheinigung ist ja, dass die Kontrollmaßnahme, dass die Maßnahme dokumentiert wird, dass die Person, (Nikolaus Kramer, AfD: Die wird doch dokumentiert. – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) dass die Person eine Bescheinigung hat, die sie mit nach Hause nehmen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sammeln oder wie? – Nikolaus Kramer, AfD: Wann haben Sie mal eine Polizeidienststelle von innen gesehen, Frau Oehlrich?)

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Elke-Annette Schmidt

Sie müssen zum Schluss kommen, bitte! Letzter Satz!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Das ausdrückliche Verbot von Racial Profiling in der Polizeiarbeit ist einfach nur eine Empfehlung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Redezeit ist aber vorbei. Ich sag es Ihnen jetzt, weil die Präsidentin traut sich nicht.) der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Ich bitte Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Oehlrich! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1470 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zu dem Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, auf Drucksache 8/1453. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zu dem Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/1453 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Frau Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Neben den vielen Krisen unserer Zeit ist und bleibt das Thema Corona weiterhin präsent. Seit Beginn der Pandemie haben sich viele Menschen auch hier im Land mit dem Corona-Virus infiziert und sind glücklicherweise auch wieder genesen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das verdanken wir vor allem den verfügbaren Impfungen, die viele schwere Krankheitsverläufe verhindern, und den ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen, aber auch dem umsichtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Während die meisten Erkrankten wieder vollständig gesundet sind, so betrifft das leider nicht alle. Einige leiden auch über das Abklingen der Infektion hinaus. Sie klagen über Müdigkeit, kämpfen mit Erkrankungen einzelner oder gar mehrerer Organe und können weder Beruf noch Sozialleben nachgehen. Zudem klagen sie über Konzentrationsprobleme, Vergesslichkeit und das Gefühl, keinen klaren Gedanken fassen zu können. Sie sehen, Long-Covid- und Post-Covid-Erkrankungen gehen häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher. Studien zufolge entwickeln sie dabei mindestens vier Prozent aller Erkrankten. Die Mechanismen hinter diesen Langzeiterkrankungen werden momentan noch nicht gut genug verstanden. Daher gibt es für die Betroffenen bislang nur symptomatische Therapie. Auch Anlaufstellen gibt es wenige, denn die Diagnostik und Therapie sind komplex und nicht alle der aus ärztlicher Sicht benötigten Diagnostik- und Therapieverfahren werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Umso wichtiger ist es, Mittel und Wege zu finden, um die Erkrankten in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu unterstützen. Die Landesregierung beabsichtigt, das mit einer bislang bundesweit einmaligen Initiative zu tun. Dafür gibt es in Mecklenburg-Vorpommern herausragende Voraussetzungen, denn wir haben das Glück, auf anerkannte Expertinnen und Experten zurückgreifen zu können, die bereits in den ersten Jahren der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet haben, sei es in der Therapie, der Forschung, der Beratung oder der Öffentlichkeitsarbeit. Die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sollen daher im Rahmen dieser Initiative zeitlich befristet kapazitiv ausgebaut werden, das bedeutet mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren. Zugleich forschen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien am Nachweis und an Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung. Forschung und Therapie greifen hier direkt ineinander. Durch die hieraus gewonnenen Erkenntnisse erhoffen sich die Forscherinnen und Forscher darüber hinaus auch Chancen für ME/CFS-Patientinnen und -Patienten, denn die Erkenntnisse könnten auch auf diese Erkrankung übertragbar sein. Komplementär zu den Ambulanzen soll das neu gegründete Institut für Long Covid in Rostock für ein Jahr zeitlich befristet gefördert werden. In den Projekten soll schließlich auch ein Abrechnungsmodell entwickelt werden, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dann auch abrechnen zu können, denn das ist mir, das ist der Landesregierung ein dringendes Anliegen. Die bestmögliche Behandlung von Covid-Erkrankungen muss allen Menschen offenstehen, unabhängig vom Geldbeutel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sehr geehrte Abgeordnete, ich kann Ihnen mitteilen, die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten sind vielversprechend. Es handelt sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die auch nicht umsonst bereits das Interesse anderer Länder geweckt haben. Die Landesregierung strebt deshalb einen möglichst schnellen und anschließend regelhaften Zugang zur Therapie von Post- und Long Covid an, von der die Erkrankten in großem Maße profitieren werden. Daher hat mein Haus die Ihnen vorliegenden Projekte erarbeitet in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, gemeinsam mit Herrn Professor Reisinger, Frau Professor Dr. Steinmetz, Frau Dr. Frommhold. Für die Unterstützung aller Beteiligten bedanke ich mich aufrichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche allen Erkrankten, dass sie wieder ein gesundes, normales Leben führen werden. Als Land haben wir gute Voraussetzungen, sie genau dabei zu unterstützen, indem wir hier als Vorreiter agieren. Lassen Sie uns also gemeinsam helfen! Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung zum Antrag der Landesregierung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Bürger! Im folgenden Antrag der Landesregierung geht es um eine Umschichtung der Mittel des MV-Schutzfonds hin zu Forschung und Therapie. Konkret sollen etwa 2,5 Millionen Euro für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat bereits die Ministerin Drese ausführlich ausgeführt. Ich will vor allen Dingen noch mal darauf eingehen, auf das vor Kurzem gegründete Institut Long Covid GmbH in Rostock, das jetzt, wie auch bereits schon erwähnt wurde, für ein Jahr unterstützt werden soll. Das Sagen hat dort die bekannte Medizinerin Frau Dr. Frommhold, die nun dieses einzigartige Projekt gestartet hat. Sie ist nicht nur eine ausgewiesene Corona-Fachärztin, sondern sie ist auch übrigens „Frau des Jahres 2021“ in M-V geworden aufgrund ihrer Schwerpunktsetzung in der Corona-Thematik, vor allem bei den Langzeitfolgen. Die ehemalige Chefärztin der MEDIAN Klinik in Heiligendamm hat sich bundesweit einen Namen gemacht und wurde zu einer der deutschen Experten für die sogenannte Long-Covid-Erkrankung. Hunderte an Long-Covid-Erkrankten hat sie bereits behandelt. Und neben Forschung und Therapie soll das Institut auch eine sogenannte Lotsenfunktion einnehmen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben – so jedenfalls der Antrag der Landesregierung. Das ist alles eine respektable Sache, und wir begrüßen es, dass Mecklenburg-Vorpommern hier versucht, eine Struktur zu schaffen für Erkrankte mit diesen Symptomen, wie man das für alle Krankheiten einführt oder versucht zu behandeln. Menschen, die Probleme mit der Lunge, den Nerven oder psychischer Art haben, werden bislang häufig nicht ernst genommen von Hausärzten oder beginnen viel zu früh, sich sportlich wieder aktiv zu betätigen, was auch häufig kontraproduktiv sein kann. Und von daher kann man eigentlich nicht viel dagegen haben, wenn solche Forschungsprojekte in die Wege geleitet werden, wenn die Wissenschaft sich daranmacht, gute Therapien zu finden, oder das in der Praxis dann halt überprüft wird. Ja, Finanzausschuss: Das ist ja das Oberthema hier, deswegen ist es ja auch im Finanzausschuss behandelt worden. Da haben wir natürlich darüber debattiert, ob dieses Projekt stark personenabhängig ist. Und das ist auch nicht von der Hand zu weisen. Sollte Frau Dr. Frommhold sich aus irgendwelchen Gründen umentscheiden, wie auch immer, welcher Art auch immer, können wir sicherlich auch schnell einiges an Investitionen dort abschreiben. Da hoffen wir einfach drauf, dass wir da genug Vertrauen reinsetzen können. Ich sehe jetzt nichts Negatives, aber das muss man immer dabei bedenken. Auch die Wahl der Rechtsform war umstritten. Nichtsdestotrotz überwiegen die positiven Aspekte und was bleibt, das ist die Finanzdiskussion. Der Landesregierung vorliegenden Studie zufolge im Antrag sind circa vier bis zehn Prozent der Corona-Infizierten von Long Covid betroffenen. In Mecklenburg-Vorpommern müsse daher mit einer fünfstelligen Anzahl an Menschen gerechnet werden, die im Laufe der kommenden Jahre eine geeignete Therapie oder generell Hilfe suchen. Bei so einer Anzahl an Betroffenen, potenziellen Hilfesuchenden ist es vertretbar, 2,5 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. Also auch inhaltlich bleibt da nicht viel von einer Finanzdiskussion, nur eben die Art des Wie, also die Art der Finanzierung. Und wir werden uns dabei enthalten, da wir nach wie vor in einem Klageverfahren sind und uns bei dieser Maßnahme eben nicht sicher sind, ob dies auch verfassungskonform alles so umgesetzt werden kann, auch wenn es natürlich naheliegt, dass Forschung, Aufklärungsarbeit und Therapien zur Krankheit selbst tendenziell von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Ende November wissen wir nach dem Urteilsspruch dann hoffentlich mehr. Also ich gehe jedenfalls davon aus, dass dem Antrag hier jetzt zugestimmt wird, und wir hoffen, dass da alles funktioniert und dass wir auch durch diese Forschung vielleicht gute Ergebnisse bekommen. Und alles Weitere werden wir dann im weiteren Verlauf des Urteilsspruchs auch sehen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon öfter über den MV-Schutzfonds gesprochen. Ich glaube, bei keinem Thema ist es wichtiger, dass die Regierung ordentlich kontrolliert wird. Da komme ich zum Schluss dann noch mal zu. Ich will aber gleich vorwegsagen, dass wir bei den beiden Punkten, wo es ja um Long Covid, Forschung und Versorgung geht, unsere Zustimmung, wie auch im Finanzausschuss, erteilen werden. Hier ist mal ganz unstrittig, dass ein ganz klarer und auch ein ausschließlicher Corona-Bezug gegeben ist. Deshalb werden wir diesen beiden Anträgen auch zustimmen. Ich will damit aber durchaus noch mal zum Ausdruck bringen, dass es zwei der wenigen Anträge sind, die wir derzeit immer im Finanzausschuss behandeln, wo man das tatsächlich so attestieren kann, dass der Corona-Bezug gegeben ist. Wir haben es sehr oft mit Anträgen zu tun, wo der so gut wie gar nicht zu erkennen ist, wo es auch den Beamten, die dann auf unsere Fragen antworten, immer schwerer fällt, uns dort auch Antworten zu geben, die irgendwie überzeugen können. Und wir haben zum Teil auch sehr viele Anträge, wo der Corona-Bezug nur zum Teil, zur Hälfte, zu 20, zu 30 Prozent gegeben ist, er aber trotzdem zu 100 Prozent aus dem MV-Schutzfonds finanziert wird. Das halten wir für falsch, und vor allem halten wir es auch in großen Teilen für verfassungswidrig. Wir diskutieren das ja auch jedes Mal im Finanzausschuss. Rot-rot kommt da immer zu einer rechtlich fragwürdigen Einschätzung. Die teilen wir sehr oft nicht und wollen auch von hier noch mal aufrufen, dass tatsächlich auch nur solche Anträge aus dem MV-Schutzfonds bezahlt werden oder zum Teil bezahlt werden, die auch einen ganz klaren Corona-Bezug haben und wo es hier nicht zu Verschiebebahnhöfen und zu Entlastungen anderer Haushaltspositionen im regulären Haushalt kommt. Da rufen wir die Linkskoalition noch mal eindringlich zu auf. Hier werden wir heute zustimmen, weil dieser Corona-Bezug eindeutig gegeben ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es zeichnet sich ab, dass es hier einstimmig, einmütig wohl, ein einstimmiges Abstimmungsergebnis geben wird. Das ist sehr gut so. Es geht um ein wichtiges Vorhaben, nämlich Mittel für die Finanzierung des Long-Covid-Instituts in Rostock sowie für die Post- und Long-Covid-Versorgung und Forschung an den Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock freizugeben. Das Long-Covid-Institut – das ist hier bereits gesagt worden – wird eine Lotsenfunktion für die Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Kliniken einnehmen und darüber hinaus der Therapieentwicklung und dem Kompetenzaufbau im Land dienen. Das ist etwas, was wir unbedingt unterstützen. Vorhin ist gesagt worden von einem Redner, es ist stark personengebunden. Das ist es in der Förderung meist immer. Und wir tun gut daran, den Unternehmerinnen und Unternehmern, all denjenigen, die etwas unternehmen, auch grundsätzlich zu vertrauen. Bei Frau Dr. Frommhold, die ja eine ausgewiesene Expertise hat – das will ich hier gerne einflechten –, gibt es im Forschungsansatz eine Besonderheit, und deswegen sollten wir hier auch mit Nachdruck diese Sache unterstützen und dieses Vertrauen unbedingt aufbringen. In der Corona-Folgenforschung wird allgemein ein zeitlicher Zusammenhang, ja, ein chronologischer Zusammenhang aufgenommen, dass man gesagt hat, erkrankt, verstorben, wenn das so ist tragischerweise, oder genesen, und dann eben über den Zeitraum geschaut. Und Frau Dr. Frommhold hat einen gänzlich anderen Ansatz, einen, der sie unterscheidet zu anderen Forschungsvorhaben, nämlich einen, der nach dem klinischen Erscheinungsbild schaut. Sie untersetzt diesbezüglich einmal in echt Genesene, spät Genesene und krank Genesene. Die echt Genesenen haben einen milden Verlauf und anschließend keine Post-Covid-Symptome, die spät Genesenen eher einen schweren Akutverlauf der Erkrankung und dann Post-Covid-Symptome, wie zum Beispiel Leistungsminderung oder psychosomatische Belastungen und eine langwierige Genesungszeit. Krank Genesene haben einen leichten bis mittleren Akutverlauf und dann stellen sich erst Monate später Symptome ein, die oftmals gar nicht mehr so in dem Zusammenhang mit dieser Covid-Erkrankung gesehen werden. Und da sie oftmals auch einer Antiimmunerkrankung gleich dann sehr, sehr verschiedene Erscheinungsbilder zeigt mit mittlerweile über 200 verschiedenen Symptomen, ist es wichtig, eben das zu untersuchen und an der Stelle herauszufinden, welche Therapieformen sind geeignet und wo sind die Ursachen. Das ist ausgesprochen schwer und das erklärt auch, dass wir, wenn wir hier Mittel aufwenden, es in einer bemerkenswerten Dimension tun. Da hängt sehr viel dran für die Menschen in unserem Land. In der Antragstellung ist von circa 30.000 – ich glaube, Frau Ministerin hat es auch noch mal erwähnt – Personen die Rede. Es können durchaus mehr sein. Wichtig ist, dass sie nicht auf Irrwegen unterwegs sind oder auf ratlose Ärztinnen und Ärzte stoßen. Wichtig ist eben dieses Lotsen, wie können im Grunde genommen die Patientinnen und Patienten schnell wirksame Hilfe erhalten. Und an der Stelle hilft die Forschung von Frau Dr. Frommhold uns allen, weil sie Erkenntnisse erbringen kann, wie die einzelnen Bereiche des Gesundheitswesens besser zusammenwirken können, also die Vernetzung besser und wirksamer gestaltet werden kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber nicht ihre Aufgabe.) Das ist ein großer Gewinn für das Gesundheitswesen insgesamt, aber auch für unser Land. Deswegen unterstützen wir das an dieser Stelle unbedingt und nachdrücklich. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man nach formalen Gründen geht, dann könnte die Rede sehr kurz sein. Die Überschrift heißt „Long-Covid-Erkrankung“. Die Frage ist: Kann man das aus dem Schutzfonds finanzieren? Man würde sofort sagen, ja. Und damit könnte die Rede zu Ende sein. Allerdings ist es natürlich auch die Pflicht, zu gucken, ob der Inhalt unter der Überschrift dann tatsächlich auch mit der Covid-Erkrankung zu tun hat, mit der Long-Covid-Erkrankung, und das ist hier natürlich auch eindeutig gegeben. Lassen Sie mich nur einige kurze Anmerkungen noch machen. Ich werde wahrscheinlich die Redezeit gar nicht ausschöpfen. Es ist ja gesagt worden, dass die knapp 2,5 Millionen, die für die Forschung ausgegeben werden an den Universitäten, ein richtiger Happen sind. Das ist ein Happen für den Schutzfonds und dass man da Millionen rausgibt, deswegen beschäftigen wir uns ja auch im Landtag damit. Allerdings muss man sagen, wenn man das auf diese 30.000 Erkrankten, die infrage stehen, jetzt runterbrechen würde, dann würde es für jeden Erkrankten 100 Euro bedeuten. Das ist dann gar nicht so viel. Und das deutet darauf hin, dass dieses Institut von Frau Frommhold und die beteiligten Universitäten praktisch eine Pilotstudie machen müssen an einigen Erkrankten, damit man zu den Ergebnissen kommt, die wir uns davon versprechen. Und das wichtigste Ergebnis ist, glaube ich, dass man bei dem Bedarf an Therapie für die Patienten dann tatsächlich zu dem Punkt kommt, dass die Finanzierung durch die Krankenkassen übernommen wird. Die Forschung wird wesentlich länger dauern. Wir wissen das ja von dieser ME/CSF-Erkrankung. Das war bisher eine seltene Erkrankung und wurde als seltene Erkrankung auch angesehen. Und da sind die Forschungsmittel naturgemäß immer sehr viel geringer und man ist sehr viel vorsichtiger. Wir wissen das aus der Aidserkrankung heraus, weil es viele waren und weil es auch unterstützt worden ist von einflussreichen Gruppen, dass dort die Forschungsmittel sehr viel üppiger geflossen sind und man sehr viel schneller ans Ergebnis kam. Und bei dieser Long-Covid-Erkrankung sieht es ja so aus, als ob es den Charakter einer Volkserkrankung annimmt, weil es sehr viele sind. Deswegen ist es sehr vernünftig, dort Forschungsmittel einzusetzen. Das wird nur der Anfang sein. Und ich würde immer empfehlen, dass man guckt, dass man eine Vernetzungsstruktur in der Forschung hinkriegt. Ich glaube, das ist auch der Ansatz, mit anderen Ländern, mit anderen Universitäten sich zusammentut und dann eventuell – und das soll die letzte Bemerkung sein – auch über den Innovationsfonds bei der Bundesregierung versucht, ein Projekt aufzulegen mit eben Beteiligung von Krankenkassen, Forschungsinstituten beispielsweise oder Universitäten und aus diesem Innovationsfonds dann weitere Forschungsmittel auch sozusagen zu generieren. Wir sind natürlich für die Zustimmung zu diesem Antrag und wünschen der Frau Dr. Frommhold viel Erfolg mit ihrem Institut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will auf vier Punkte eingehen. Das eine ist noch mal die Kritik an dem, wie wir mit dem MV-Schutzfonds umgehen. Sie sehen hier ein Beispiel, dass wir immer dann, wenn die Mittel nicht planbar und unvorhersehbar waren, was ja das auszeichnet und eine bestimmte Größenordnung erreicht, reden wir hier in öffentlicher Sitzung im Plenum. Immer dann, wenn es zum Beispiel um diese pauschalierten Digitalisierungsmittel oder sonst irgendwas geht, dann reden wir nicht öffentlich im Finanzausschuss und niemand draußen kriegt mit, wie die Kritik da eigentlich ausdiskutiert wird. Das finde ich immer bemerkenswert in diesem Umgang. Also ich wünschte mir, der Landtag hätte den Mut, das alles in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu diskutieren. Im konkreten Fall haben wir uns im Finanzausschuss enthalten – ich glaube, das war der Kollege Wulff, der mich damals vertreten hatte –, weil es damals eben genau diese Fragen gab der Personenbindung, aber auch die Fragen der Ausschreibungskriterien oder wie ist man überhaupt damit umgegangen, ist Frau Dr. Frommhold auf die Landesregierung zugegangen, die Landesregierung auf Frau Dr. Frommhold oder wie auch immer, wie war die Genese des Ganzen, ohne jetzt zu unterstellen, dass da irgendwie eine persönliche Nähe oder sonst irgendwas ausschlaggebend war. Aber es hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich wenige gibt, die tatsächlich ein solches Institut überhaupt aufbauen könnten oder führen können, sogar mit dem Anspruch, hier auch international bedeutsam zu werden – es kann tatsächlich ein Leuchtturm werden in Mecklenburg-Vorpommern –, sodass diese Frage sich, glaube ich, heute nicht mehr stellt und wir auch der Mittelverwendung dann zustimmen würden. Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt mit aufwerfen: Was machen wir dann, wenn der MV-Schutzfonds, ich meine, der ist ja noch groß genug, aber ich glaube, wir sollten zumindest im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen darüber sprechen, ob wir da nicht insgesamt das ordnungsgemäß in den Haushalt überführen, weil wir natürlich auch nicht endlos immer diesen MV-Schutzfonds belasten können. Wir können jetzt eine Anschubfinanzierung da sicherlich mit unterstützen, aber wir sollten uns darüber im Klaren sein, wenn ein solches Institut über – Harald Terpe hat es ja gerade gesagt –, über Jahre arbeitet, vor allem gerade diese Forschungsaufgabe wird sich über Jahrzehnte vielleicht sogar hinziehen, und da muss es abgesichert sein, und da gibt es möglicherweise gar keinen MV-Schutzfonds mehr. Darüber müssen wir uns irgendwann auch mal dringend unterhalten, wie wir ein solch langfristiges Projekt dann auch unterstützen wollen. Auch dort die Anregung, aber die ist wahrscheinlich schon geprüft worden, ob man auch wirklich auf andere Bundesländer oder auch den Bund zugegangen ist, ob es dort Beteiligungen geben könnte, wenn man ein solches Institut vergrößert, weiter ausbaut. Auch das sind sicherlich noch mal interessante Aspekte. Ich kann mir vorstellen, dass bei anderen Bundesländern oder eben auch beim Bund oder sogar auf internationaler Bühne ein Interesse an Zusammenarbeit besteht, was auch finanzielle Unterstützung sicherlich mitberücksichtigt. Das sollten wir zumindest positiv begleiten. Ich kann mich dem nur anschließen, dass wir uns natürlich erhoffen, Erkenntnisse zu gewinnen und vielleicht auch Therapieformen entwickeln zu können. Ich glaube tatsächlich, da kommt etwas auf uns zu, was wir noch gar nicht absehen können. Insofern ist es richtig, diese Maßnahmen zu beschließen, und deswegen wird meine Fraktion zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt die Rede hier vor mir liegen, aber es ist alles schon gesagt worden, was hier draufsteht. Deswegen will ich den einen oder anderen noch mal aus meiner Erinnerung rauskramen. Der Mitarbeiter im Finanzausschuss hat klipp und klar gesagt, dass es nur die Anschubfinanzierung ist – nicht mehr und nicht weniger. Er hat einen Wirtschaftsplan mit Frau Dr. Frommhold entwickelt und mehr nicht. Und seitdem, sagt er, soll es so auch dabei bleiben und nichts anderes mehr geben. Von der Warte her habe ich aber die Aufregung der FDP im Ausschuss von Herrn Wulff nicht verstanden. (René Domke, FDP: Wir sind nicht aufgeregt.) Na ja, jetzt sage ich mal, Sie sind aufgeregt, und von der Warte her, na gut, ist so, wie es ist. Aber der Mitarbeiter war sehr eindringlich, hat auch sehr detailliert darauf geantwortet. Und von meiner Seite oder von unserer Seite her kann ich nicht sagen, dass da Fragen auch offenblieben. Ich habe auch nachher nicht mehr mitbekommen, dass überhaupt noch eine Frage gestellt wurde. Es wurde alles beantwortet und auch zufriedenstellend beantwortet. So hatte ich zumindest den Eindruck. Warum das Institut aber auch so wichtig ist, aber auch bei den Universitätsmedizinen, liegt auch daran, um mal ein Beispiel zu bringen, ich habe eine 22-jährige Studentin in Wismar erlebt, die an der Hochschule Wismar studiert, studiert hat zumindest, sie musste jetzt ein Urlaubssemester nehmen, weil sie hat Covid bekommen, zweimal hintereinander kurzfristig. Daraufhin war es so, dass sie mehrfach im Krankenhaus war, Organversagen hatte, Probleme immer noch hat mit dem Sprechen, mit dem Lesen. Es ist immer das Problem, wenn ich mit ihr kommuniziere, muss ich immer warten, stundenlang warten, irgendeiner muss ihr das dann vorlesen. Und von der Warte her, glaube ich, ist es sehr, sehr wichtig, dass wir tatsächlich danach forschen oder dass Frau Dr. Frommhold oder auch die Universitätsmediziner da forschen, was ist die Ursache von Long oder Post Covid, wie kann man das verbessern für diejenigen, die es betrifft. Die Studentin hat mir auch klipp und klar gesagt, sie muss jetzt überlegen mit 22, was macht sie jetzt weiterhin nach dem Urlaubssemester. Kann sie danach weiter in Wismar studieren oder muss sie aufhören und irgendwas anderes machen? Das kann sie jetzt noch nicht beantworten. Deswegen hoffe ich nur, dass Frau Dr. Frommhold das auch sehr schnell hinbekommt und dass sie da auch eine Ursache findet oder auch vor allen Dingen eine Hilfe findet für solche Menschen. Ich glaube, jeder von uns im Saal hat zumindest einmal Covid gehabt oder auch zweimal, manche haben eine Sammlung daraus gemacht oder eine Serie, drei- oder viermal habe ich auch schon erlebt, was nicht besonders schön ist, aber ich habe bei meiner ersten Erkrankung auch gemerkt, ich hatte danach sechs oder sieben Wochen noch zu tun, bis ich wieder halbwegs fit war, nicht nur körperlich, aber auch geistig. Ich konnte mir einiges nicht mehr merken, konnte mir nicht vorstellen, warum das jetzt auf einmal so ist. Aber anscheinend ist das bei einer Covid-Erkrankung grundsätzlich so. Und von der Warte her, glaube ich, ist das ein richtiger Anfang, den wir jetzt hier setzen mit beiden Instituten oder mit dem Institut von Frau Dr. Frommhold. Und von der Warte her werden wir natürlich diesem Antrag auf Umwidmung zustimmen. Alles andere, glaube ich, könnten wir da auch den Menschen in unserem Bundesland nicht vermitteln. Und an dieser Stelle, wie gesagt, vielen Dank, dass es solche Menschen gibt, die sich da spezialisieren und es rausbekommen wollen, auch den Ehrgeiz haben, das rauszubekommen! Und von der Warte her unterstützen wir den Antrag und stimmen dem natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1453. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1453 bei Enthaltung der Fraktion der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 21:02 Uhr. Gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat wird nach 21:00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen. (Zurufe aus dem Plenum: Ooh!) Bitte schön, Herr Koplin! (Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Moment! Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin, ich stelle den Antrag, dass wir von der Vereinbarung heute absehen. Es zeichnet sich ab, dass wir in überschaubarem Maße die Tagesordnung absolvieren könnten und würden das nicht hinten am Freitagabend raushaben. Ich glaube, das ist dann auch familienfreundlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, also das ist ein Antrag.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich würde dann diesen Antrag zur Abstimmung bringen. Wer also zustimmt, dass wir in der Tagesordnung weiterverfahren, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – (allgemeine Heiterkeit) Bei zwei Gegenstimmen ist der Antrag angenommen und wir machen weiter in der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen, auf Drucksache 8/1417. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1523 vor. Antrag der Fraktionen der FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen – Drucksache 8/1417 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1523 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr René Domke. (Sandy van Baal, FDP: Schön langsam! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat mich gebeten, extra langsam zu sprechen. Nein, Spaß beiseite! Vielen Dank für die Möglichkeit! Ich kann es auch in der Tat etwas kürzer machen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube, es hat sich rumgesprochen und es ist wahrscheinlich allen bekannt, dass die Fristverlängerung inzwischen gewährt wurde, die wir damals gemeinsam beantragt haben. Und ich kann auch in Abstimmung mit den Mitantragstellern jetzt schon ankündigen, dass wir diesen Antrag deswegen, weil er sich selbst sozusagen erübrigt hat, dass wir ihn zurückziehen. Aber ich möchte, ich möchte auf jeden Fall noch mal darauf hinweisen, dass ich das Gebaren in der Sitzung, als wir darüber gesprochen haben, mehr als irritierend fand, während wir hier debattiert haben, und, ich glaube, Herr Meyer in Vertretung uns ausführte, warum diese Fristverlängerung unmöglich war, und unmittelbar danach – ich glaube, noch auf der Heimfahrt – ich dann die Nachricht bekam, dass Herr Dr. Geue nach Absprache wohl auch mit anderen Finanzministern dann doch umgeschwenkt ist und dem Vorschlag des Bundesfinanzministers gefolgt ist, dass wir die Fristverlängerung bis zum 31.01. bekommen. Das hätte man hier vielleicht auch zubilligen können. Ich bin relativ sicher, dass man das Signal in der Sitzung schon hätte senden können. Das hätte jedem gut zu Gesicht gestanden. Wir wissen, dass wir diese Diskussion ja auch schon im Sommer geführt haben. Es ist am Ende richtig entschieden worden, die Vernunft hat gesiegt. Und deswegen, denke ich mal, können wir den Antrag ruhigen Gewissens zurückziehen und freuen uns auf viele Erklärungen, die jetzt dann bis zum 31.01. vielleicht dann auch eingehen werden, sodass wir über eine sanktionslose Verlängerung nicht noch einmal diskutieren müssen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Der Antrag von TOP 11 ist vom Antragsteller zurückgezogen worden. Von daher erübrigt sich eine weitere Befassung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 10. November 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Und gestatten Sie mir an dieser Stelle noch den Hinweis an die Mitglieder des Agrarausschusses, dass wir in zehn Minuten hier eine Sondersitzung haben werden. Schluss: 21:06 Uhr

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