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Christian Pegel

09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf vor, der aus Sicht des Gesetzgebers dieses Hohen Hauses ein sehr kleiner, marginaler Schritt ist. Er möge, so ist der Vorschlag, aus einer Zahl 18 eine Zahl 16 machen, vermutlich einer der kürzesten Gesetzentwürfe, den wir in dieser Legislaturperiode haben werden. Gesellschaftlich ist die Wirkung, ist das, was da drinsteckt, aber erheblich, denn Absicht ist, den 16- und 17-Jährigen das stärkste demokratische Grundrecht einzuräumen, das wir kennen, nämlich das aktive Wahlrecht, in diesem Fall an den Landtagswahlen. Und wir geben ihnen damit die intensivste Möglichkeit, die wir in einer Demokratie kennen, an unserer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben. Das, was wir in der Anhörung gehört haben, war breite Zustimmung, von einer Stimme ganz ausdrücklich ausgenommen, die sich ablehnend geäußert hat. Es gab aber bei den weiteren Anhörenden breite Zustimmung. Insbesondere eine Wissenschaftlerin, die der Frage nachgeht in ihrer empirischen Wissenschaft, ob und wie man stärkere Affinität zu Teilhabe an demokratischen Prozessen erzeugt, wie man früh und langfristig dafür bindet mitzumachen, hat sehr deutlich dargetan, dass ihre Ergebnisse davon ausgehen, ihre Erkenntnisse, dass, je früher die Beteiligung, je früher ich mitmachen kann, desto selbstverständlicher bleibe ich dabei zu wählen, mich demokratisch zu beteiligen. Je früher ich die Chance bekomme, je früher ich aufgenommen bin in diese Gemeinschaft, desto größer die Chance, sehr lange im Leben mitzuwirken – von daher aus wissenschaftlicher Sicht eher ein sehr klarer Werbeblock für eine frühere Ermöglichung, nämlich ab dem 16. Lebensjahr das aktive Wahlrecht. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute noch dieses oder jenes Wort auch wie schon in den vergangenen Wochen bei diesem Thema über die Frage, gibt es eine hinreichende Reife der 16- und 17-Jährigen, hören werden, und würde gern wie schon bei der Einbringung drei Punkte noch einmal anbringen: Erstens. Ganz still und leise ist 1999 das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen für 16- und 17-Jährige eingeführt worden. Ich zumindest kenne keinen halbwegs belastbaren Hinweis darauf, dass uns das bei Kommunalwahlen Probleme bereitet hätte. Es scheint also erkennbar eine politische Reife der 16- und 17-Jährigen, die sich dann an den Wahlen beteiligen, zu geben. Zweitens. Wenn ich in unsere gesellschaftlichen Diskussionsprozesse reingucke, habe ich immer den Eindruck, dass gerade diese Gruppe der 16-/17-Jährigen, der jüngeren Menschen sich nicht selten sehr aktiv in solche Diskussionsprozesse einbringt und bei manchen Themenfeldern vielleicht sogar die treibenden Kräfte unserer Diskurse in dieser Gesellschaft zu spannenden aktuellen Themen sind. Und zu guter Letzt nehmen wir ja auch bei über 18-Jährigen keine – in Anführungszeichen – „Reifeprüfung“ vor, im Übrigen nach meiner Überzeugung aus guten Gründen. Ich glaube, dass wir den 16-/17-Jährigen deutlich mehr zu- und vertrauen sollten, als das in solchen Diskussionen über Reife eine Rolle spielt. „Reif“ ist, glaube ich, etwas sehr Relatives. Ich bin überzeugt davon, die Zeit ist auf jeden Fall reif dafür, diesen Schritt zu gehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen mögen, und würde mich dann freuen, und dann reden wir ja schon über eine andere Generation, wenn 2026 mit der nächsten regulären Wahl genau dieses Gesetz greifen darf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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