Jens-Holger Schneider
Wertes Präsidium! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ja, nun ist es so weit, nun liegt der Gesetzentwurf vor. Wir haben uns ja unlängst über die ganzen Argumentationen ausgetauscht. Einer Überweisung in die Ausschüsse, der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu. Vielleicht können wir dort auch den Widerspruch auflösen, der Paragraf 6 Absatz 4 Nummer 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes nämlich dahin gehend erläutert, dass es eben dient oder vielmehr dass progressive Gebühren einer Abfallvermeidung dienen und die Erhebung degressiver Abfallgebühren diese Ziele nicht weiter fördert. Und das haben die Oberverwaltungsgerichte für Mecklenburg-Vorpommern und für Sachsen-Anhalt tendenziell festgestellt. Diesen Widerspruch lösen Sie auch in Ihren Begründungen nicht auf. Da bin ich gespannt, wie wir das auflösen wollen. Und schön wäre es, wenn tatsächlich, wie Sie das unter „F“ schreiben, die Kostenvorteile „bei einer degressiven Gebührengestaltung an die Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben werden“ können „und eine entsprechende Gebührenentlastung zum Beispiel im Geschosswohnungsbau bewirken“. Da fehlt mir immer wieder der Glaube. Selbst in Wismar kenne ich das, da haben wir in unserem Abfallwirtschaftsbetrieb reichlich Überschüsse erwirtschaftet. Die gehen in Rückstellungen und alles Mögliche, aber nicht an die Nutzer und Gebührenzahler zurück. Und natürlich würde sich das auch auflösen oder vielmehr auswirken auf die Kosten der Unterkunft, weil ja im Geschosswohnungsbau mehrheitlich dann auch Leistungsempfänger wohnen, in der Regel. Das Problem ist, da haben wir linke Tasche, rechte Tasche. Also wie gesagt, wir hatten ja schon bei der letzten Debatte gesagt, dass wir uns diesem Ansinnen grundsätzlich nicht verschließen. Ich hoffe aber persönlich auch, dass wir diese Widersprüche zur Abfallvermeidung auflösen können, und sehe der Beratung im Ausschuss mit Wohlwollen und Interesse entgegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
