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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt einfach nur kurz auf die Wortmeldungen eingehen. Also als Erstes würde ich gerne etwas sagen zu den Stellenausschreibungen, weil das hörte sich hier so an, als ob diese Stellen schon fast besetzt wären. Also bei den Stellenausschreibungen ist wörtlich zu lesen, und das muss man dann auch vollständig vortragen: „Die Stellenbesetzung unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt durch den Landtag ...“ Also das heißt, es ist schon notwendig, dass der Landtag zustimmt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ausgeschrieben sind im Übrigen zwei Stellen. Zum Bundesnaturschutzgesetz: Ich glaube, es gibt kein strengeres, kein Land auf dieser Welt, was sich so viel Mühe macht mit dem Naturschutzgesetz wie die Bundesrepublik Deutschland. Wir haben, ich habe das nur einmal rausgesucht im Bereich zur Prüfung bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten, es ist eine Einschränkung erfolgt und trotzdem haben wir für die Brutvogelarten immer noch ausreichend Platz zur Verfügung, also die Kornweihe 2.500 Meter, ich nenne das bloß mal kurz, Fischadler 3.000 Meter, Seeadler 5.000 Meter. Das sind zu berücksichtigende Sachverhalte, wenn es um diese Prüfung im Naturschutz und den Artenschutz geht, weil hier vorgeworfen wurde, der Vorwurf kam, dass wir uns um den Artenschutz nicht mehr kümmern würden. Das ist definitiv nicht der Fall. Vielleicht noch etwas zu den 2,1 Prozent: Wir sind ein Flächenland, wir haben wirklich große Flächen. Diese 2,1 Prozent der Flächen sind in unseren, ich sag mal, doch zum Teil ausgeräumten Agrarlandschaften gut zu regeln und gut zu handeln und auch gut hinzubekommen, um genügend Abstandsflächen zu halten von den Siedlungen, von den Bürgern und von auch den Tieren, und im Artenschutz geregelt.

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