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Marc Reinhardt

CDU 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja tatsächlich in der Ersten Lesung die Argumente schon weitgehend ausgetauscht. Der Innenminister hat es eben auch gesagt. Wir haben auch damals schon gesagt, es liegt ja die Verfassungsbeschwerde von Schwerin und Rostock vor. Wahrscheinlich wird sie aber erst im Jahr 2023 verhandelt und auch entschieden. In Schwerin geht es nach deren Berechnungen um 8,8 Millionen, in Rostock um 11,8 Millionen. Der Minister hat da eben so seine Rechtsauffassung zur Konnexität dargestellt. Man kann sicherlich auch zu einer anderen Auffassung kommen. Immerhin haben wir ja hier im Landtag was gemacht, das Ausführungsgesetz beschlossen, und das ist am Ende ja ursächlich dafür, dass den Gemeinden die Kosten entstehen. Man kann das natürlich jetzt so rechtstheoretisch sagen, wir sind quasi nur der Durchleiter, bestellt hat es dann der Bund. Das werden wir ja vom Gericht hören, ob es weiter tatsächlich an seiner Tradition festhält. Wenn es so sein sollte, dann, Herr Minister, sollten Sie aber mitnehmen, wenn jetzt in Zukunft durch die Ampel weiterhin solche Gesetze beschlossen werden, die dann bei unseren Kommunen zu Mehrausgaben führen von Geld, das sie nicht haben, sollten wir dann vielleicht zu der Überlegung kommen, ob es denn tatsächlich immer sinnvoll ist, dann hier auch das Ausführungsgesetz zu beschließen. Das wäre dann mal eine ganz neue Überlegung. Ansonsten haben wir für uns festgelegt, dass wir auf den Ausgang der Gerichtsprozesse warten, da uns genau mit auseinandersetzen und dann zu unseren Entscheidungen kommen. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf wie auch in der Ersten Lesung heute ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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