landtag-mv.de ↗

Ann Christin von Allwörden

CDU 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na klar habe ich mir auch eine Rede vorbereitet. Das tut man eigentlich immer so, wenn man sich auf die Landtagswoche vorbereitet. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mit so einer Rede von Ihnen, Frau Oehlrich, hier nicht gerechnet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich doch!) Nee, habe ich tatsächlich nicht. Wie Sie ja alle wissen, bin ich selber Polizeibeamtin. Ich halte mich für eine gut ausgebildete Polizeibeamtin. Ich halte mich für auch einen Menschen, der Rechtsextremismus verabscheut, der dagegen aufsteht, der dagegen arbeitet und sich für diesen Rechtsstaat und den darin lebenden Menschen einsetzt, und zwar für jeden. Ich setze mich für Recht und Ordnung ein als Polizeibeamter. Und Sie können sich sicher sein, Frau Oehlrich, das Grundgesetz – das Grundgesetz – ist das Erste, was Polizeibeamte an die Hand bekommen, wenn sie ihren ersten Tag an der Polizeischule antreten. Und das begleitet einen nicht nur während der Ausbildung, das Grundgesetz begleitet einen die gesamte Polizeilaufbahn immer und überall hin. Das möchte ich Ihnen auch gerne sagen. Und, Frau Oehlrich, jeder zweite Satz, den Sie hier gesagt haben, war für mich persönlich gerade echt ein Tritt in die Magengegend. Mir ist richtig schlecht, ehrlich. Also, Sie unterstellen mit einem Antrag, der Ihre Ideologie ja aufnehmen soll, tatsächlich, dass Polizei latent rassistisch ist. Das tut mir persönlich wirklich, wirklich weh! Ich finde es unglaublich! Ich setze mich jahrelang für etwas ganz anderes ein, ich habe jahrelang komplett ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich frage mich, haben Sie eigentlich jemals, jemals mit einem Polizisten offen darüber gesprochen, wie Sie die Lage in diesem Land sehen. Haben Sie das jemals getan? Das möchte ich gerne mal wissen. Denn Sie haben es ja gerade schon von unserem Innenminister gehört, es gibt in unserem Bundesland nicht mal einen bekannten Fall, der irgendwie Ihre Worte, die Sie hier gesprochen haben, in irgendeiner Weise rechtfertigt – null! (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) Also nicht mal einen oder zwei nein, null, es gibt keinen! Und ich bin, ich bin seit 1997 Polizeibeamtin, mir ist so was auch noch nie, noch nie untergekommen, nicht mir, nicht meinen Kollegen, niemandem in meinem Umkreis – und ich kenne so einige Polizeibeamten, keiner ist so eingestellt –, ich kenne keinen! Und ich habe mir auch mal die Mühe gemacht, weil ich bin ja mit dem Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein ausgebildet worden – ich kenne das Gesetz also genauso gut wie das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern –, und ich habe mir mal angeschaut, was da gemacht wurde mit dem Gesetz. Und, Frau Oehlrich, auch als Juristin, finde ich das eigentlich doch schon ziemlich merkwürdig, muss ich mal sagen – um das noch mal nett zu formulieren –, dass Sie als Juristin so etwas unterstützen und so etwas einreichen. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz – genauso wie die das Landesverwaltungsgesetz – ist der Instrumentenkasten für Polizeibeamte, die deutlich machen, wann ein Polizeibeamter in Grundrechte eingreifen darf. Das ist dort genau, ganz engmaschig festgelegt, wann er Grundrechte einschränken darf, genau das steht da drin. Da steht in der Identitätsfeststellung drin, wann er das darf: beim Vorliegen einer unmittelbar „bevorstehenden Gefahr“, sprich der konkreten Gefahr. Und jetzt möchten Sie da gerne reinschreiben, wann man das nicht darf. Das ist aber nicht das Prinzip des Gesetzes, denn, wie ich schon sagte, sagt dieses Gesetz, wann es eingreifen darf. Wenn Sie jetzt anfangen wollen und da auch noch reinschreiben wollen, was man alles nicht darf, dann können wir es aber nicht bei dieser einen Geschichte belassen, wenn Sie mal ehrlich sind, sondern da müssen wir alle Eventualitäten von Einsatzvorkommnissen im Grunde formulieren und auch in dieses Gesetz reinschreiben, was man nämlich auch noch alles nicht darf. Und glauben Sie mir, Polizei ist sich doch klar, was sie darf und was sie nicht darf. Und wenn Sie der Meinung sind oder auch jede andere Person im Land, in der gesamten Bundesrepublik der Meinung ist, sie ist von Polizei ungerecht behandelt worden, es wurde eine ungerechtfertigte Maßnahme vorgenommen, dann hat jeder Bürger in diesem Land die Möglichkeit, das auch zur Anzeige zu bringen. Und dafür muss er auch nicht zur Polizei gehen, wenn er das nicht möchte, dafür gibt es andere Möglichkeiten. Also es tut mir – bei aller Liebe – leid, aber ich kann nicht nachvollziehen, was Sie eigentlich mit diesem, mit diesem, mit dieser Gesetzesänderung erreichen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Diffamieren!) Sie wollen im Grunde einfach nur noch mal sagen, also ich erinnere euch noch mal daran, liebe Polizei, dass es ein Grundgesetz gibt, und das schreiben wir euch jetzt noch mal rein, weil anscheinend seid ihr nicht schlau genug, das zu wissen. Das tut weh! Also das ist unmöglich, und deswegen kann ich nur sagen, das unterstützt meine Fraktion nicht! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

Alle Reden von Ann Christin von Allwörden Protokoll ↗